Schwerin – Ab dem 2. Juni sind die zehn Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern wieder für den Besucherverkehr eingeschränkt geöffnet – zunächst nur in dringenden Fällen und nach vorheriger telefonischer Anmeldung.
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, sind die Finanzämter seit dem 16. März für den Besucherverkehr geschlossen. Aufgrund der verbesserten Infektionslage wird diese Einschränkung nun schrittweise aufgehoben.
Bereits ab sofort ist die Abholung von Erklärungsvordrucken zu den Geschäftszeiten der Finanzämter möglich. Wer dringende Anliegen hat, kann mit seinem zuständigen Finanzamt einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.
In den Räumlichkeiten der Finanzämter gelten erhöhte Hygieneanforderungen. Neben den bekannten Abstandsregeln wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Finanzamtsbesuchen verpflichtend.
Finanzstaatssekretär Heiko Miraß: „Der Gesundheitsschutz für Besucherinnen und Besucher und die Beschäftigten der Ämter genießt nach wie vor eine hohe Priorität. Deswegen würde ich mich freuen, wenn auch in den nächsten Monaten viele Anliegen telefonisch oder per Mail erledigt werden. Dass dies gut funktioniert, haben uns die Erfahrungen der letzten Wochen gezeigt. Allen Rentnerinnen und Rentnern werden wir – wie in den Vorjahren auch – in der kommenden Woche die Vordrucke für die vereinfachte Steuererklärung zentral postalisch zusenden.“
Weiterhin gilt die gesetzliche Abgabefrist bis Ende Juli für Bürgerinnen und Bürger, die keine Leistungen eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.