Haushaltsgenehmigung

Innenministerium genehmigt Doppelhaushalt 2019/2020 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ohne Einschränkungen

Greifswald – Da die Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit der Erstellung der Rechnungsabschlüsse deutlich im Rückstand ist, hatte das Innenministerium der Stadt im vergangenen Jahr zunächst nur die Entscheidungen zu den satzungsmäßigen Festsetzungen für das Jahr 2019 übermittelt. Auf der Grundlage des zwischenzeitlich aufgestellten Jahresabschlusses 2016 hat das Ministerium nun auch über die Festsetzungen für das Haushaltsjahr 2020 entschieden. Mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung kann die Stadt nun die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung beenden.

Auf der Grundlage der vorläufigen Finanzrechnung präsentiere sich die aktuelle Haushaltssituation der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ungeachtet ihres breit gefächerten Leistungsspektrums in einer erfreulich robusten Verfassung, heißt es im Ministeriumsschreiben an Oberbürgermeister Dr. Fassbinder.

Da sich die im Zuge der Corona-Krise eintretenden finanziellen Belastungen gegenwärtig nicht abschätzen lassen, wurde der Haushalt ausschließlich anhand der der Haushaltsplanung zugrunde liegenden Rahmenbedingungen geprüft. Im Ergebnis konnte damit dem Wunsch der Hansestadt entsprochen werden, die städtische Handlungsfähigkeit in dieser schwierigen Lage haushaltsrechtlich auf eine stabile Grundlage zu stellen.

Innenminister Lorenz Caffier stellt der Stadt für ihre Bemühungen ein gutes Zeugnis aus: „Die Stadt hat unter Beweis gestellt, dass sich ernsthafte Konsolidierungsbemühungen und kommunaler Gestaltungsanspruch miteinander in Einklang bringen lassen.“

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