Heringsangler vor Leichtsinn gewarnt

Schwerin – Nachdem sich der Winter zum Ende Februar hin spürbar zurückgezogen hat, hat der alljährliche Zug der Heringe in ihre Laichgewässer rund um den Greifswalder Bodden eingesetzt. An der Außenküste vor Rügen haben die ersten Schleppnetzzüge auf Hering stattgefunden, und auch die Fischerei am südlichen Greifswalder Bodden vermeldete erste Anlandungen. Ob und wie stark der Laichzug 2021 ausfallen wird, lässt sich noch nicht vorhersagen.

„Jetzt sind auch die Freizeitfischer verstärkt unterwegs und versuchen ihr Glück“, stellt Agrar-, Umwelt- und Fischereiminister Dr. Till Backhaus fest. „Da das Angeln von der Rügenbrücke nicht mehr möglich ist und Angelstellen von Land aus nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, wagen sich Anglerinnen und Angler verstärkt auch mit recht kleinen Booten auf die Gewässer. Kürzlich gab es einen Schiffbruch vor Rügen. Dabei konnten die beiden Angler zum Glück gerettet werden! Leider gehen solche Unglücke nicht immer glimpflich aus und werden gerade die vermeintlich sicheren inneren Küstengewässer oft unterschätzt. Ab der Wochenmitte ist für die nächsten Tage mit Starkwindlagen und Sturmböen zu rechnen. Auch Freizeitkapitäne mit Angelabsichten sollten also besonders achtsam sein und immer die nötige Sicherheitstechnik an Bord haben. Auch der Verzicht auf eine Ausfahrt bei kritischer Wetterlage kann Leben retten“, so der Minister.

Die Heringsangler bewegten sich daneben traditionell auch in den Hafenbereichen des Landes, auf den Molen und Seebrücken. Hier sei besondere Vorsicht und Rücksichtnahme wichtig, des Weiteren aber auch Ordnung und Sauberkeit am Angelplatz. Damit die Hafenbetreiber auch in Zukunft möglichst vielen Petrijüngern das Angeln in den dafür geeigneten Bereichen erlauben, sollten die Angler untereinander Vorbild sein und auch mal den Nebenmann auf die Gepflogenheiten hinweisen. Hierauf weist Minister Backhaus aus gegebenem Anlass noch einmal besonders hin.

„Selbstverständlich sollten die Angler alle notwendigen Papiere dabeihaben, darunter einen gültigen Fischereischein und die Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer“, mahnt Backhaus. „Diese Verpflichtungen bestehen auch in Corona-Zeiten! Fischereiabgabemarken für den Fischereischein werden durch die örtlichen Ordnungsbehörden ausgegeben. Wer noch keine Fischereiabgabemarke für das Jahr 2021 erworben hat, sollte sich an seine Ordnungsbehörde wenden und ggf. telefonisch die Öffnungszeiten erfragen. Auch die Angelvereine, Angelserviceläden, Ausgabestellen und Tankstellen können in die Ausgabe von Fischereiabgabemarken einbezogen sein – dies sollte direkt vor Ort erfragt werden.“

Da Angelserviceläden nach Maßgabe der Corona-LVO noch nicht geöffnet sind, darf der Verkauf von Angelerlaubnissen dort nur im Rahmen von Abhol- und Lieferservice erfolgen. Es besteht aber die Möglichkeit, Angelerlaubnisse für die Küstengewässer des Landes über den Online-Shop der oberen Fischereibehörde zu erwerben. Dieser kann über https://erlaubnis.angeln-mv.de aufgerufen werden. Die Bezahlung der Angelerlaubnis ist über Kreditkarte, GiroPay und PayPal möglich. Die Angelerlaubnis wird dann als pdf-Dokument an die angegebene Email-Adresse übermittelt.

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