Ministerin Drese spricht sich für Abschaffung des §219a aus

Schwerin – Der Landtag debattierte jetzt über den Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB), der u.a. das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus einem finanziellen Vorteil heraus verbietet.

„Der Paragraf 219a aus dem Jahr 1933 schafft keine Klarheit, sondern er führt im Gegenteil zu einer Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten. Ein freier Zugang zu sachlichen medizinischen Informationen vor allem für Frauen in Krisensituationen wird damit erschwert. Deshalb gehört er aus meiner Sicht abgeschafft“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese im Landtag.

Nach Ansicht von Drese widerspricht die Vorschrift des § 219a StGB den heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier Arztwahl. Die Sanktionierung des Anbietens auch von sachlichen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen passe nicht mehr in unsere Zeit. „Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie ihrer Aufklärungspflicht gegenüber ihren Patientinnen nachkommen“, so Drese.

Die Ministerin betonte, dass durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz zudem eine gute und ausgewogene rechtliche Grundlage bestehe, die sowohl den Schutz des ungeborenen Lebens als auch das Selbstbestimmungsrecht der Frau berücksichtigt. Die Länder stellten dafür ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicher. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es insgesamt 42 Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen.

Drese: „Die dort von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angebotene Beratung dient der Bewältigung eines eingetretenen Schwangerschaftskonflikts. Durch die Beratung soll die Frau in der Lage sein, in voller Kenntnis des Für und Wider eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.“

In den Beratungsstellen erhalten Frauen in Konfliktsituationen alle weiteren Informationen auch über Kliniken und Ärztinnen und Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist vornehmen.

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