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Schwesig: Sich für andere einsetzen, ist wichtig für uns alle

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute vor der ersten Kabinettssitzung des neuen Jahres Sternsingerinnen und Sternsinger aus der Kirchengemeinde Matgendorf/Teterow in der Schweriner Staatskanzlei empfangen.

„Sich für andere einzusetzen, ist wichtig für uns alle. Ihr seid Vorbilder“, sagte Ministerpräsidentin Schwesig bei der Begrüßung der Jugendlichen. „Der Stern, dem ihr folgt, ist eine Idee – nämlich, dass es allen Kindern auf der Welt gut gehen soll. Deshalb sammelt ihr Spenden für diese Kinder. Vielen Dank dass ihr zu uns gekommen seid.“

Die Sternsingeraktion steht in diesem Jahr unter dem Motto „Schule statt Fabrik – Sternsingen gegen Kinderarbeit“. Unterstützt werden Bildungsprojekte in Bangladesch. „Wir in Mecklenburg-Vorpommern investieren in den nächsten Jahren viel Geld, damit alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern schöner und moderner werden.

Für viele Kinder dieser Welt ist Schule aber leider keine Selbstverständlichkeit. Viele Kinder müssen arbeiten gehen, um Geld für ihre Familien zu verdienen. Sie haben wenig Zeit zum Spielen, können nicht zur Schule gehen, nicht schreiben, rechnen, lesen lernen.“ Sie müssten zudem oft unter gesundheitsschädlichen Bedingungen arbeiten. „Es ist wichtig, dass da geholfen wird“, sagte die Ministerpräsidentin. Kinder hätten überall ein Recht auf Bildung.

Fördermittelbescheide für Fußball und Moto-Cross

Tessin  – Passend zum Neujahrsvorsatz vieler Menschen in Mecklenburg-Vorpommern wieder mehr Sport zu treiben, hat Sportministerin Stefanie Drese am heutigen Montag zwei Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt knapp 45.000 Euro an die Stadt Tessin (Landkreis Rostock) übergeben. Die Mittel entstammen dem Bürgerfonds des Landes und kommen dem Kunstrasenplatz im Ort und dem Moto-Cross-Club zu Gute.

„Über 301.000 Mitglieder in mehr als 1.800 Sportvereinen können wir mittlerweile in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnen. Besonders erfreulich: Bei den Kindern und Jugendlichen sind sogar über 40 Prozent im Verein aktiv. Das ist ein wahnsinniger Erfolg, ist aber für uns natürlich auch mit der Aufgabe verbunden, die passenden Rahmenbedingungen zu schaffen, um diesen Zuwachs weiter zu unterstützen“, erklärte Drese anlässlich der Übergabe der Bescheide.

Durch die geplante LED-Umrüstung der Flutlichtanlage auf dem Kunstrasenplatz soll ein langfristiger und jahreszeitenunabhängiger Spielbetrieb ermöglicht werden, so die Ministerin. Der Kunstrasenplatz wird von mehreren Vereinen für Trainings- und Wettkampfzwecke genutzt. Auch die Schulklassen der Grund- und Regionalschule, die den Kunstrasenplatz regelmäßig nutzen, werden nach Angabe von Drese von der besseren Ausleuchtung und längeren Spielzeiten profitieren.

„Gleichzeitig senken wir durch die Umrüstung langfristig die finanzielle Belastung der Vereine. Im Vergleich zur bisherigen Lösung lassen sich die Kosten für die Unterhaltung der Beleuchtung um circa 80 Prozent reduzieren“, unterstrich Drese. Da sich die Anlage künftig bedarfsgerecht und per App steuern lässt, reduzieren sich auch der Stromverbrauch und die Treibhausemissionen.

Der Moto-Cross-Club Tessin darf sich hingegen über eine Zuwendung in Höhe von 28.000 Euro freuen, mit denen ein WC-Container für das Vereinsgelände angeschafft werden kann. „Das sorgt für eine enorme Verbesserung der infrastrukturellen Bedingungen der Vereinsmitglieder. Denn gerade im Kinder- und Jugendsport, zu dem mehr als 100 Mitglieder gehören, sind längere Trainingseinheiten ohne ein WC nur mangelhaft umsetzbar“, verdeutlichte Drese.

„Da der Verein weiter wächst, regelmäßig herausragende Erfolge zum Beispiel bei den Landesmeisterschaften feiert und zunehmend mehr Menschen auch aus anderen Bundesländern den Weg zum Tessiner Verein finden, ist diese Investition in eine angemessene Infrastruktur überfällig“, so die Ministerin abschließend.  Angelegt wird der Container dabei so, dass er barrierefrei und behindertengerecht ist. „Damit die Sportanlage künftig auch allen Interessierten offensteht.“

Katastrophenschutz im Land mit neuer Technik gestärkt

Schwerin – Der Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern konnte 2025 durch eine Vielzahl von Investitionen weiter deutlich ausgebaut werden. Damit wird die Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehr im Land nachhaltig gestärkt.

„Die vergangenen Jahre haben uns eindrücklich vor Augen geführt, dass Katastrophenschutz kein Randthema ist, sondern ein zentraler Bestandteil unserer Sicherheitsarchitektur. Die globale Lage, geprägt von geopolitischen Spannungen, Naturkatastrophen und zunehmenden hybriden Bedrohungen, verändert die Anforderungen an unsere Einsatzkräfte – und darauf reagieren wir mit moderner Technik und verlässlicher Ausstattung“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Stärkung von Spezial- und Einsatzfähigkeiten in 2025

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 14 neue Einsatzfahrzeuge an die Einheiten übergeben. Dazu zählen ein Löschgruppenfahrzeug vom Typ LF 20 KatS für den Landkreis Rostock, zwei Wechselladerfahrzeuge (WLF) – eines für die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und eines für die Katastrophenschutz-Strukturen –, fünf CBRN-Erkundungsfahrzeuge für verschiedene Landkreise sowie sechs neue Krankentransportwagen für die Medical Task Force, die im Rahmen eines bundesweiten Tauschs übernommen werden. Für das Wechselladefahrzeug mit einem Abrollbehälter Logistik (AB Logistik) – für den Landkreis Vorpommern-Rügen – wurden zirka 330.000 Euro in diesem Jahr durch das Land bereitgestellt. Die weiteren Fahrzeuge für Zivilschutz und Katastrophenhilfe wurden vom Bund finanziert und beschafft.

„Unsere Einsatzkräfte müssen im Ernstfall schnell, präzise und sicher handeln können. Moderne Fahrzeuge sind dafür unerlässlich“, so Christian Pegel.

Ausblick 2026 – Der Ausbau geht weiter

Auch im Jahr 2026 wird das Land Mecklenburg-Vorpommern den Bevölkerungsschutz weiter ausbauen. Ziel ist es, die Einsatzkräfte besser auszustatten und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen.

Geplant ist unter anderem die Anschaffung von zwölf neuen Gerätewagen Verpflegung, jeweils einer für jeden Landkreis. Finanziert werden diese Fahrzeuge aus dem Härtefallfonds des Nachtragshaushalts 2023. Insgesamt hatte der Landtag dafür fünf Millionen Euro für den Katastrophenschutz bewilligt. Rund 2,7 Millionen Euro flossen in die Fahrzeuge selbst, weitere 1,1 Millionen Euro in deren Ausstattung.

„Zusätzlich wurde eine weitere Million Euro gezielt eingesetzt, um die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zu verbessern. Dieses Geld wurde bereits Mitte 2024 vollständig über die Landkreise und kreisfreien Städte an die Hilfsorganisationen ausgezahlt. Damit konnten zum Beispiel Unterkünfte modernisiert, Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten verbessert sowie Führerscheine, Schutzkleidung und moderne Technik finanziert werden“, so Minister Pegel.

Darüber hinaus plant das Land die Beschaffung von zehn weiteren Fahrzeugen zur Erkundung von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren (CBRN). Auch neue Führungs- und Behandlungsfahrzeuge für die Medical Task Force sind vorgesehen. Ergänzt wird dies durch 31 neue Mannschaftstransportwagen für den Katastrophenschutz, für die das Land 3,1 Millionen Euro bereitstellt.

„Wir investieren nicht nur in einzelne Fahrzeuge – wir investieren in ein leistungsfähiges, modernes Gesamtsystem. Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sollen sich darauf verlassen können, dass Hilfe schnell kommt, egal ob bei Waldbränden, schweren Unwettern, Schadstofflagen oder medizinischen Großschadensereignissen. Die kommenden Jahre werden eine Zeit des weiteren Aufwuchses und der Professionalisierung im Bevölkerungsschutz. Mecklenburg-Vorpommern wird hier seiner Verantwortung gerecht und setzt ein deutliches Zeichen für Sicherheit und Resilienz“, so Innenminister Christian Pegel abschließend.

Doppelhaushalt 2026/2027: Bildung weiter Schwerpunkt

Oldenburg: Kosten der Elternbeitragsfreiheit für Krippe, Kita und Hort in Höhe von 238 Millionen Euro werden allein vom Land getragen

Schwerin – Die Landesregierung legt auch in den beiden Haushaltsjahren 2026/2027 den klaren Schwerpunkt auf die Bereiche Bildung und Kindertagesförderung. Im Haushaltsjahr 2026 sind erstmals zwei Milliarden Euro für Schule und die frühkindliche Bildung vorgesehen. „Trotz angespannter Haushaltslage erhöht das Land die Ausgaben für den Bildungsbereich deutlich. Das ist ein starkes Zeichen für Chancengerechtigkeit. Alle Kinder und Jugendlichen sollen bei uns gute, individuelle Voraussetzungen erhalten. Bildung ist der Schlüssel zum Erfolg“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Im Jahr 2026 stehen insgesamt 12,1 Milliarden Euro im Haushalt zur Verfügung – davon zwei Milliarden Euro für Schule und Kindertagesförderung. Das entspricht 16,6 Prozent des Gesamthaushalts. Für 2027 sind 12,2 Milliarden Euro geplant. Davon werden 2,1 Milliarden Euro für den Bildungs- und Kita-Bereich zur Verfügung stehen. Insbesondere die Zuweisungen des Landes zur Kindertagesförderung werden weiter aufgestockt: Für 2026 sind 544 Millionen Euro vorgesehen, für 2027 sogar 554 Millionen Euro.

„Krippe, Kindertagespflege, Kindergarten und Hort bleiben in Mecklenburg-Vorpommern für alle beitragsfrei. Im Jahr 2026 sind für die Übernahme der Elternbeiträge 238 Millionen Euro eingeplant. Diese Investition wird allein vom Land getragen. Landkreisen und kreisfreien Städten entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten“, sagte Oldenburg. Außerdem plant die Landesregierung, die Sprachförderung in den Kitas weiter auszubauen und die Qualität der frühkindlichen Bildung durch zusätzliche Fachkräfte und Maßnahmen zur Qualitätssteigerung zu verbessern.

Für die Schulen sind Mittel für die Digitalisierung, die inklusive Bildung und Unterstützungssysteme vorgesehen. „Klassen sind heute heterogener als früher. Wir wollen die multiprofessionellen Teams ausbauen, um auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler besser zu reagieren“, so die Ministerin. Das Land beschäftigt fast 900 unterstützende pädagogische Fachkräfte sowie Alltagshelferinnen und Alltagshelfer in den Schulen. Sie entlasten die Lehrkräfte, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben wie das Unterrichten konzentrieren können.

Weiterhin legt das Land einen Schwerpunkt auf die Stärkung der Demokratiebildung und Erinnerungskultur. „Die Mittel für die Gedenkstättenfahrten in die ehemaligen deutschen Vernichtungslager in Polen haben wir versechsfacht“, betonte die Ministerin. Wurden im Jahr 2023 noch 50.000 Euro für Schulen eingesetzt, waren es 2025 insgesamt 311.000 Euro. „An historischen Orten wird Geschichte für Schülerinnen und Schüler begreifbar. Dadurch können sie Ereignisse besser nachvollziehen.“ Auch das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ wird weiter gefördert. Ziel ist es, dass weitere Schulen beitreten.

Zudem investiert das Land insgesamt 600 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes in den Schulbau. „Mit diesen Fördermitteln unterstützen wir die Kommunen bei der Sanierung und beim Neubau von Schulen. In den vergangenen Jahren haben wir viel erreicht. Seit 2016 hat das Land die Schulträger mit Fördermitteln von rund einer Milliarde Euro bei mehr als 500 Schulbauvorhaben unterstützt. Doch es gibt noch immer viel zu tun, damit es an allen Schulen moderne Gebäude und Lernbedingungen gibt“, erklärte die Bildungsministerin.

Justizministerin Bernhardt schließt politische Einflussnahme aus

Mit einem Erlass zementiert Ministerin Jacqueline Bernhardt ihren bewährten Verzicht auf Ausübung des externen Weisungsrechts.

Schwerin – „Mit einem Erlass habe ich klargestellt, dass ich auf die Ausübung des externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften in der Praxis verzichte.  Das Weisungsrecht ergibt sich aus den §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes als Bestandteil der Fachaufsicht des Ministeriums. Seit meiner Amtsübernahme habe ich das externe Weisungsrecht nicht in Anspruch genommen. Diese langjährige Praxis habe ich jetzt zum Gegenstand eines schriftlichen Erlasses an die Generalstaatsanwältin gemacht.

Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern sind dem Legalitätsprinzip verpflichtet. Somit obliegt ihnen und nicht dem für die Justiz zuständigen Ministerium die Entscheidungshoheit über die Ermittlungen. Ich habe vollstes Vertrauen in die Strukturen und die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften, die täglich unter sehr hoher Belastung hervorragende Arbeit leisten“, erklärte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum Jahresbeginn 2026.

„Die rechtsstaatlich gebotene Zurückhaltung bei der Ausübung des externen Weisungsrechts hat sich auch in der Praxis bewährt. Im Interesse der Resilienz der Staatsanwaltschaften habe ich Veranlassung gesehen, die bisherige Verwaltungsübung nach außen schriftlich zu dokumentieren. Wir sprechen nicht nur darüber, dass der Rechtsstaat resilient ausgestaltet werden muss, wir handeln. Der Erlass kann nur schriftlich aufgehoben werden.

Jede politische Führung, die den Erlass ändern wollen würde, würde damit auch schriftlich die Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaften einschränken. Mit Blick auf den europäischen Rechtsstaatsbericht, in dem Deutschland immer wieder für das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften Kritik erfährt, sah ich eine Reaktion außerdem als geboten an“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Den Erlass hat sie Ende des Jahres unterzeichnet.

Knapp 30 Millionen Euro für Kommunen

Land stärkt Sicherheit, Bildung und Zusammenhalt

Schwerin – Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat 2025 Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt rund 29,8 Millionen Euro bewilligt. Gefördert wurden 66 Vorhaben von Städten, Gemeinden, Ämtern und Landkreisen im ganzen Land.

„Unsere Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Die Sonderbedarfszuweisungen, oder auch abgekürzt SBZ, sind ein starkes Signal an unsere Kommunen. Wir helfen dort, wo besondere finanzielle Belastungen bestehen – ganz konkret und praxisnah. Das Geld fließt direkt in Projekte, die den Alltag der Menschen verbessern und die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden sichern“, betont Innenminister Christian Pegel.

Schwerpunkt: Feuerwehr, Schulen und Kinderbetreuung

Der größte Teil der bewilligten Mittel ist in zentrale Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge geflossen. Mit rund 8 Millionen Euro wurden insbesondere der Neubau und die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern unterstützt, weitere 5,7 Millionen Euro standen für die Beschaffung moderner Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung. Auch der Bildungsbereich profitierte in 2025 erheblich: Für Schulen sind rund 6,4 Millionen Euro vorgesehen gewesen, für Kitas und Horte weitere 2,6 Millionen Euro.

Darüber hinaus hat das Land gut 1,84 Millionen Euro in Sporthallen und Sportvereinsheime investiert sowie mit 3,63 Millionen Euro Verwaltungsgebäude und die Gefahrenabwehr gestärkt und gemeindeeigene sonstige Gebäude mit rund 750.000 Euro unterstützt. Ergänzend sind rund 826.000 Euro in den kommunalen Straßenbau geflossen, um die Verkehrsinfrastruktur vor Ort zu sichern und zu verbessern.

„Allein mehr als 13 Millionen Euro haben wir in den Brand- und Katastrophenschutz investiert. Das zeigt, welchen hohen Stellenwert Sicherheit für uns hat – gerade im ländlichen Raum. Aber auch moderne Lernbedingungen für Kinder oder sichere Straßen sind Grundpfeiler einer funktionierenden Daseinsvorsorge. Gerade im ländlichen Raum sind diese Investitionen entscheidend. Die Förderung über die sogenannten SBZ ist kein Gießkannenprinzip, sondern gezielte Hilfe. Jede bewilligte Maßnahme stärkt die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen – und damit die Lebensqualität der Menschen in unserem Land“, so Christian Pegel abschließend.

Beispiele aus der Förderung:

  • Hansestadt Stralsund: Über 3,1 Millionen Euro für den Neubau und die Erweiterung von Schulgebäuden auf dem Campus „Hermann Burmeister“.
  • Landkreis Vorpommern-Greifswald: 3,63 Millionen Euro für ein modernes Gefahrenabwehrzentrum
  • Stadt Sassnitz: Rund 1,9 Millionen Euro für Schule und Hort
  • Landeshauptstadt Schwerin: Mehr als 2,5 Millionen Euro für einen neuen Hort und die Sternwarte
  • Gemeinden wie Grambin, Altwarp oder Dobbin-Linstow: jeweils bis zu 750.000 Euro für neue Feuerwehrgerätehäuser
  • Zingst: 400.000 Euro für zusätzliche Klassen- und Mensaräume

„Unsere Kommunen leisten Tag für Tag Großes. Mit den Sonderbedarfszuweisungen geben wir ihnen Planungssicherheit und Rückenwind“, sagt Innenminister Christian Pegel abschließend.

Hintergrund

Eine Sonderbedarfszuweisung (SBZ) ist eine finanzielle Unterstützung für Kommunen, um wichtige Investitionen oder andere kommunale Projekte zu finanzieren. Ein entsprechender Antrag ist über das Innenministerium zu stellen. Sie wird nach § 25 des Finanzausgleichsgesetzes M-V geregelt und dient der Förderung von Verwaltungskooperationen oder zur Bewältigung besonderer öffentlicher Interessen. Die Richtlinie finden Sie auf der Seite des Innenministeriums.

Neujahrswünsche der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig

Schwesig: Es ist wichtig, dass unser Land auf gutem Kurs bleibt

Schwerin – „Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein gesundes und glückliches Jahr 2026. Mögen all Ihre Wünsche für das neue Jahr in Erfüllung gehen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute auf der Insel Hiddensee, wo die Ministerpräsidentin traditionell den Jahreswechsel verbringt.

Die wichtigste Aufgabe im neuen Jahr ist nach Auffassung der Ministerpräsidentin, das Land wirtschaftlich weiter voranzubringen und damit Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. „Unsere Wirtschaft zeigt sich in schwierigen Zeiten robust. Wir hatten in den letzten Jahren entgegen dem Bundestrend wirtschaftliches Wachstum. Aber auch wir spüren, dass sich Deutschland wirtschaftlich in schwierigem Fahrwasser befindet. Es muss alles getan werden, um die Wirtschaft anzukurbeln und Arbeitsplätze zu sichern. Ich setze vor allem auf die Branchen, in denen unser Land traditionell stark ist. Auf Tourismus, maritime Industrie, Land- und Ernährungswirtschaft, Gesundheitswirtschaft und auch auf das Handwerk und den gewerblichen Mittelstand“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Landesregierung werde weiter wirtschaftliche Impulse setzen. „Das gemeinsame Ziel von Land und Kommunen ist, die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur möglichst schnell zum Einsatz zu bringen. Wir investieren vor allem in die Modernisierung von Schulen, aber beispielsweise auch in Verkehrswege und Krankenhäuser. Davon hat das Land dauerhaft etwas. Und wir schaffen gleichzeitig Aufträge für die Bauwirtschaft und das Handwerk“, sagte die Ministerpräsidentin. „Wir haben uns mit Erfolg dafür eingesetzt, dass der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie eingesetzt wird. Das stärkt die Branche, ebenso wie die Wiedereinführung des Agrardiesels die Landwirtschaft.“

Ein erster Höhepunkt im neuen Jahr werde die Grüne Woche Mitte Januar in Berlin sein. Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Jahr Partnerland. „Die Grüne Woche ist eine hervorragende Gelegenheit, um für Mecklenburg-Vorpommern als Tourismusland und auch Standort der Land- und Ernährungswirtschaft zu werben“, sagte die Ministerpräsidentin.

Das neue Jahr bringe für die Bürgerinnen und Bürger Verbesserungen. „Zum Jahreswechsel steigt die Pendlerpauschale. Das ist gerade für ein Land wie Mecklenburg-Vorpommern, in dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft weite Strecken zur Arbeit zurücklegen müssen, besonders wichtig. Dafür hat sich Mecklenburg-Vorpommern auf Bundesebene eingesetzt“, erklärte Schwesig. „Außerdem sinken vielerorts die Energiepreise. Mit dem Jahreswechsel entfällt die Gasspeicherumlage. Beim Strom übernimmt der Bund zudem einen Teil der Netzkosten. Auch dafür hat sich Mecklenburg-Vorpommern auf Bundesebene eingesetzt. Es ist gut, dass die Entlastungen an die Bürgerinnen und Bürger und an die Wirtschaft weitergegeben werden.“

Der zum Ende des Jahres 2025 beschlossene Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 sorge für Verlässlichkeit und Stabilität. „Es bleibt bei der beitragsfreien Kita, der Neueinstellung von Lehrern, dem Azubi- und Seniorenticket und dem Aufbau des landesweiten Rufbussystems. All das sind wichtige Entscheidungen für die Menschen in unserem Land.“

2026 sei ein besonderes Jahr für Mecklenburg-Vorpommern. „Bei der Landtagswahl im September entscheiden Sie, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, darüber, welche Richtung unser Land in den nächsten Jahren einschlägt und in welcher Gesellschaft wir leben wollen. Ich bin sehr dankbar, dass sich so viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern für Andere und für die Gemeinschaft einsetzen. Es ist wichtig, dass wir uns diesen sozialen Zusammenhalt bewahren und unser Land auf einem guten Kurs bleibt. Deshalb bitte ich sie: Informieren Sie sich in den kommenden Monaten über die Ziele der Antretenden und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.“

Zwei neue Landesgesetze im Sozialbereich treten in Kraft

Schwerin – Mit dem Kinderschutzstrukturgesetz und dem Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) treten nach umfangreichen Vorarbeiten und Beratungen zum 1. Januar 2026 zwei wichtige, neue Landesgesetze in Kraft. „Mit beiden Gesetzen schaffen wir moderne und praxisnahe Regelungen und setzen nachhaltige Entwicklungsimpulse in wichtigen sozialen Bereichen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese zum Jahreswechsel.

Erstmals gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein eigenständiges Kinderschutzgesetz. „Durch verschiedene Maßnahmen in zahlreichen Handlungsfeldern wollen wir den Kinderschutz als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe weiterentwickeln und die Strukturen im Land für ein sicheres und gesundes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen stärken“, umriss Drese die Kernziele des neuen Gesetzes.

Dabei gehe es etwa um eine bessere Vernetzung und interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kinderschutz, die Qualifizierung von Fachkräften, die Entwicklung von Kinderschutzkonzepten durch alle Träger von Einrichtungen, Diensten und Angeboten sowie eine größere Sensibilisierung für Kinderschutzbelange im Ehrenamt.

Als „maßgeblichen Fortschritt für die Kinder- und Jugendhilfe im Land insgesamt“ bezeichnete Drese die mit dem Gesetz verbundene Rückübertragung des Landesjugendamtes (LJA) in die Landesverwaltung inklusive der Einführung der Zentralen Stelle Kinderschutz.

Drese: „Das Land wird für die Stärkung des Kinderschutzes und die Verbesserung der Ausstattung des Landesjugendamtes über 1,6 Millionen Euro jährlich zusätzlich in die Hand nehmen.“

Mit dem WoTG erhält Mecklenburg-Vorpommern nach Ansicht von Ministerin Drese ein zeitgemäßes und praxisnahes Gesetz für die unterschiedlichen Pflege- und Betreuungswohnformen.

„Wir berücksichtigen damit die individueller gewordene Lebensgestaltung sowie die Präferenzen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sowie pflegebedürftigen Menschen“, so Drese. Das Gesetz sichere die Wohnqualität und schaffe mehr Spielraum für neue innovative Formen der pflegerischen Versorgung

Ein Schwerpunkt bildet zudem der Abbau von Bürokratie und bestehender Doppelstrukturen, z. B. bei der Prüftätigkeit der zuständigen Ordnungsbehörde, des Medizinischen Dienstes oder des Eingliederungshilfeträgers, so die Ministerin.

Drese: „Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist die Stärkung des Verbraucherschutzes für volljährige pflegebedürftige Menschen und volljährige Menschen mit Behinderung. Dafür sorgen etwa erweiterte Regelungen zu ambulanten und alternativen Wohnformen, verpflichtende Gewaltschutzkonzepte sowie eine stärkere interkulturelle Öffnung.“ Außerdem werde der Beratungsansatz der Heimaufsichten (Landkreise und kreisfreie Städte) gestärkt, die auch weiterhin die Einhaltung des Gesetzes prüfen.