Menü Schließen

Mitglied in einem Sportverein

Schwerin – Über 300.000 Menschen sind in Mecklenburg-Vorpommern sportlich organisiert. Das geht aus der heute veröffentlichten aktuellen Bestandserhebung des Landessportbundes (LSB) hervor. „Damit ist fast jeder fünfte Einwohner in unserem Land – vom Kleinkind bis zum hochbetagten Senior – Mitglied in einem Sportverein“, kommentierte Sportministerin Stefanie Drese die neue Rekordzahl.

Drese hob vor allem die rasante Entwicklung in den vergangenen Jahren hervor, die auch bundesweit herausragend sei. „Allein in den letzten fünf Jahren konnten wir einen Zuwachs von über 44.000 Menschen verteilt über alle Altersgruppen verzeichnen – ein Plus von 15 Prozent. „Diese starken Zuwächse sind auch im bundesweiten Vergleich außergewöhnlich. Besonders erfreulich ist, dass gerade auch Kinder und Jugendliche nach Corona verstärkt den Weg in die Sportvereine finden.

Mit einer Mitgliederquote von über 18,5 Prozent an der Gesamtbevölkerung hat Mecklenburg-Vorpommern nach Angabe von Drese mittlerweile den höchsten Organisationsgrad im Sport innerhalb der neuen Bundesländer.

„Die hohe Attraktivität von Sport und Bewegung im Verein ist vor allem den vielen Tausend ehrenamtlich Engagierten zu verdanken“, sagte Drese. „Oftmals wird dieses Engagement als selbstverständlich angesehen – es ist aber keinesfalls selbstverständlich, nach getaner Arbeit, an den Wochenenden, ja selbst an Feiertagen Veranstaltungen zu organisieren, Termine zu koordinieren, Kinder und Jugendliche zu trainieren und zu begleiten oder Erwachsene in einer geeigneten Sportart für eine dauerhafte aktive Betätigung zu begeistern“, so die Ministerin.

Drese: „In einer Zeit, in der viel über Ausgrenzung und den Rückzug in den privaten Raum gesprochen wird, zeigt der Sport seine integrative Kraft für unsere Gesellschaft über alle Alters- und Sozialgruppen hinweg.“

Windkraftausbau in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2024 88 Verfahren auf Errichtung von Windenergieanlagen beschieden – so viele wie seit 2018 (48) nicht mehr.

Im Rahmen dieser 88 Verfahren wurden 37 Genehmigungen für 198 Windenergieanlagen mit einer Leistung von mehr als 1.000 Megawatt und einem Investitionsvolumen von fast 1,8 Milliarden Euro erteilt. Im Vorjahr waren es 51 Verfahren, darunter 37 Genehmigungen für 126 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 671 Megawatt und einem Investitionsvolumen von mehr als 1 Milliarde Euro. Damit liegt das Land nach der Erhebung der Fachagentur Wind und Solar auf dem fünften Platz aller Bundesländer.

„Wir sind auf einem sehr guten Weg“, bilanzierte Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus, der im April 2023 dafür gesorgt hat, dass Genehmigungsverfahren schneller zur Entscheidungsreife geführt werden können, in dem die artenschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Prüfung von Windenergievorhaben unter einem Dach – und zwar bei den vier Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt – vereint wurde.

Gleichwohl räumte er ein, dass der Antragsstau der vergangenen Jahre – also die Anzahl der Gesamtverfahren – aufgrund von vielen Neuanträgen nur minimal abgebaut werden konnte. „Allein in 2024 sind 81 Neuverfahren hinzugekommen, sodass sich aktuell 291 Verfahren mit 1.157 Windenergieanlagen bei den Ämtern in der Bearbeitung befinden. Ins Jahr 2024 gestartet sind wir mit 297 Verfahren. Es ist also ein regelrechter Kampf gegen Windmühlen, aber ich bin zuversichtlich, dass unsere Strategie aufgeht und wir mittelfristig weitere Erfolge verbuchen können“, wertete Backhaus.

Die Verfahrensdauer liegt mit Blick auf die Jahre 2020 bis 2024 aus unterschiedlichen Gründen bei nach wie vor rund 36 – 48 Monaten. Ein Grund sind die langen Liegezeiten der Altverfahren vor der Zuständigkeitsänderung. „Unser Ziel ist es, Genehmigungsverfahren nach der Vollständigkeit der Unterlagen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen von maximal sechs Monaten bei vereinfachten Verfahren und von zehn Monaten bei dem förmlichen Verfahren abzuschließen. Schon heute gibt es Beispiele, bei denen Genehmigungsverfahren innerhalb von neun Monaten abgewickelt werden konnten, zum Beispiel das Windeignungsgebiet Bartow im Kreis Mecklenburgische Seenplatte“, betonte Minister Backhaus.

Derzeit laufen gegen 24 Verfahren mit 74 Windenergieanlagen Untätigkeitsklagen und 10 Klagen gegen beschiedende Verfahren.

Dem Länderinformationssystem LIS-A zufolge sind hierzulande derzeit 1.834 Windenergieanlagen in Betrieb.

Nach Aussage der Fachagentur Wind und Solar war das Jahr 2024 geprägt von einer beispiellosen Entwicklung der Genehmigungszahlen für neue Windenergieanlagen in Deutschland. Rund 2.400 Anlagen mit gut 14.000 Megawatt Leistung wurden bundesweit von den Behörden neu zugelassen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 85 Prozent.

Telekommunikationsüberwachung im Verbund

Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung im Verbund der norddeutschen Küstenländer: Wirkbetrieb der Landespolizei MV startet

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist ab sofort Teil des neuen Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung im Verbund der norddeutschen Küstenländer (RDZ TKÜ). Das Großprojekt ist im Dezember 2024 mit der Errichtung in Niedersachsen phasenweise in den Wirkbetrieb gegangen.

Innenminister Christian Pegel: „Die Umsetzung dieses länderübergreifenden Projektes war eine große und anspruchsvolle Aufgabe. Ich danke dem LKA Niedersachsen, dass es diese Herausforderung im Rahmen eines Staatsvertrages für die fünf beteiligten Nordländer übernommen hat. Umso erfreulicher ist es, dass dieses Projekt nun auch in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich in den Echtbetrieb geht und unsere Kriminalpolizei vom Ergebnis dieser intensiven Arbeit profitieren kann. Wir sind jetzt dabei, das System in der Praxis zu etablieren und weiter zu optimieren, damit der Polizei ein modernes und leistungsfähiges Instrument zur Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung steht.“

Das LKA Mecklenburg-Vorpommern agiert für die Landespolizei als Zentralstelle, als sogenannte Single Point Of Contact (SPOC), zum neuen RDZ, wie es auch schon beim vorherigen Telekommunikationsüberwachungssystem der Fall gewesen ist. Von hier aus werden neue Überwachungsmaßnahmen administriert und Daten transferiert. Bereits laufende Überwachungsmaßnahmen werden bis zu Ihrem Abschluss noch über das Vorgänger-System durchgeführt, während neue Telekommunikationsüberwachungen ab jetzt auf dem neuen und moderneren System des RDZ umgesetzt werden, dass auch eine zentrale und länderübergreifende Informationsplattform bereitstellt, um künftig die Zusammenarbeit aller Dienststellen in der Umsetzung entsprechender Maßnahmen deutlich zu verbessern.

„Mit dem Beginn der phasenweisen Inbetriebnahme ist ein wichtiger Meilenstein nicht nur für dieses Großprojekt, sondern auch für eine zukunftsfähige Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr erreicht. Ich bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit der Partnerländer und die engagierte Projektleitung durch das LKA Niedersachsen, die maßgeblich zum Erfolg beigetragen haben“, so Rogan Liebmann, Direktor des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern.

Stärkeres gesellschaftliches Miteinander

Rostock – Zur Förderung des Ehrenamtes und einer lebhaften Gemeinschaft hat Sozialministerin Stefanie Drese heute einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 Euro an die evangelisch-lutherische Innenstadtgemeinde Rostock übergeben. Die Mittel stammen aus dem Bürgerfonds des Landes.

„Die Innenstadtgemeinde in Rostock ist ein bedeutender sozialer Knotenpunkt der Stadt. So finden in der Petrikirche regelmäßig Familiennachmittage, Erzählcafés, Spiele- oder auch Seniorenabende statt. Sie alle stehen Gemeindemitgliedern aber auch Außenstehenden offen“, unterstrich Drese. Hinzu kommen Angebote aus dem Bereich der Flüchtlingshilfe, der Resozialisierung für Jugendliche oder Haus- und Besuchskreise für Menschen, die nicht mobil sind.

„All diese Angebote bereichern das Stadtleben ungemein, sind zugleich aber auf das Engagement von Ehrenamtlichen und Honorarkräften angewiesen. Mit der Landesförderung soll es gelingen, noch mehr Menschen aus allen Altersgruppen, sozialen Schichten und mit verschiedenen Hintergründen für die Mitarbeit zu gewinnen, um weitere Veranstaltungen anbieten zu können“, erklärte die Ministerin.

So sollen Familien künftig von mehr, speziell für sie konzipierten Veranstaltungen profitieren und Geflüchtete gezielt bei der Integration in die Gemeinschaft unterstützt werden. Auch der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit wird erweitert, unter anderem durch Kooperationen mit lokalen Vereinen.

„Es sind Angebote wie diese, die unsere Städte lebendig und familienfreundlich machen. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir mit dieser Förderung das Engagement vor Ort stärken und die Vernetzung der Rostocker Gemeinschaft weiter befördern können“, so Drese.

Ortsumgehung Mirow

Feierlicher Spatenstich für die Ortsumgehung Mirow am 26. März 2025

Mirow  – Am 26. März 2025 findet der feierliche Spatenstich für die rund 8,3 Kilometer lange Ortsumgehung Mirow statt. Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, wird ebenso wie Vertreter des Bundes am Spatenstich teilnehmen. Dr. Wolfgang Blank: „Ich bin froh, dass die Bauarbeiten an der Ortsumgehung Mirow jetzt endlich losgehen können und die Bagger bald rollen. Das sind lange erwartete und gute Nachrichten für die Menschen in und um Mirow.“

Die etwa 8,3 Kilometer lange Ortsumgehung wird den Verkehr auf der Bundesstraße B 198 künftig südwestlich um die Stadt Mirow herumführen. Dadurch werden der Durchfahrtsverkehr und damit auch der Lärm und die Schadstoffbelastung in der Stadt verringert. Die Ortsumgehung ist auch ein Beitrag zur Verkehrssicherheit in der Stadt.

Der Bund hatte die notwendigen Mittel für die Ortsumgehung Mirow (Bundesstraße B 198) im Oktober 2024 freigegeben. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 58,6 Millionen Euro. In der ersten Jahreshälfte 2025 werden zunächst insbesondere bauvorbereitende Maßnahmen, z.B. Vermessungsarbeiten, durchgeführt und die Umfahrung für die Bauzeit eingerichtet.

Neue Öffnungszeitenverordnung

Dr. Blank: „Mit offenen Ladentüren stärken wir unsere Wirtschaft vor Ort“

Schwerin – Das Kabinett hat den Weg für die neue Öffnungszeiten­verordnung Mecklenburg-Vorpommern freigemacht. Die neue Verordnung wird nun schnellstmöglich veröffentlicht und ersetzt die auslaufende Bäderverkaufsverordnung. Die neue Regelung gibt Geschäften in bestimmten Tourismusregionen des Landes mehr Freiraum bei ihren Öffnungszeiten. Diese Geschäfte können damit ab dem 15. März an zusätzlichen Sonn- und Feiertagen im Jahr geöffnet werden.

„Mit der neuen Regelung stärken wir das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern und sorgen für Chancengleichheit mit unseren Nachbarn an der Küste. Offene Türen und belebte Einkaufsstraßen, davon profitieren unsere Gäste und unsere Wirtschaft,“ so Minister Dr. Wolfgang Blank.

Ein wesentlicher Kern der neuen Öffnungszeitenverordnung ist die Angleichung der Sonderöffnungsmöglichkeiten an die Regelungen im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein. Neben einem einheitlichen Saisonöffnungszeitraum vom 15. März bis zum 31. Oktober wird nun in Mecklenburg-Vor­pommern ein zusätzlicher Winteröffnungszeitraum vom
17. Dezember bis zum 8. Januar eingeführt.

Die Tourismusorte in Mecklenburg-Vorpommern, für die in der Vergangenheit nach der Bäderverkaufsordnung besondere Öffnungszeiten gegolten haben, profitieren umgehend von der neuen Öffnungszeitenverordnung. Die neue Öffnungszeiten­verordnung kann künftig in weiteren Welterbestädten und Gemeinden und Regionen, die nach dem Kurortgesetz aner­kannt sind und ein besonders hohes Tourismusaufkommen verzeichnen, Anwendung finden.

Besuch bei der Polarstern II in Wismar

Schulte: Baustart für „Polarstern II“ sichert maritime Kompetenz in Mecklenburg-Vorpommern

Wismar – Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, und Cem Özdemir, Bundesminister für Bildung und Forschung, haben heute die Werft von thyssenkrupp Marine Systems (TKMS) in Wismar besucht, um sich über den Bau des neuen Forschungsschiffes „Polarstern II“ zu informieren. Das Polar- und Meeres­forschungsschiff wird im Auftrag des Bundes für 1,185 Milli­arden Euro gebaut und soll bis 2030 fertiggestellt werden.

„Der Bau der Polarstern II stärkt den Werftstandort Wismar und die maritime Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses hochmoderne Forschungsschiff ist nicht nur eine Investition in die Wissenschaft, sondern auch ein klares Bekenntnis zur Schiffbaukompetenz in unserem Land. Der Bau sichert wertvolle Arbeitsplätze für die kommenden Jahre und zeigt, dass wir als Standort auch für komplexe, techno­logische Großprojekte weiterhin bestens gerüstet sind“, betonte Schulte während des Besuchs.

Im Dezember 2024 hat der Haushaltsausschuss des Deut­schen Bundestages die Mittel für den Neubau des leistungs­starken Forschungs- und Versorgungseisbrechers freige­geben. Bereits 2022 hatte das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zent­rum für Polar- und Meeresforschung, beauftragt, den Bau der Polarstern II auszuschreiben und zu koordinieren.

Mit einer Länge von 160 Metern, einer Breite von 27 Metern und einer Höhe von 14 Metern bietet die Polarstern II Platz für 140 Crewmitglieder sowie Wissenschaftlerinnen und Wissen­schaftler. Das Schiff wird mit modernster Technik und höchsten Umweltstandards ausgestattet sein und eine zentrale Rolle in der deutschen und internationalen Polar­forschung übernehmen. Es sichert den langfristigen Forschungsbetrieb in der Arktis und Antarktis.

Der Bau des neuen Forschungsschiffes sowie weitere Groß­aufträge, darunter U-Boot-Projekte, geben TKMS in Wismar entscheidende Impulse für die Zukunft. Nach Angaben des Kieler Rüstungsunternehmens können mit den neuen Auf­trägen des Bundes bis zu 1.500 neue Arbeitsplätze am Werft-Standort von TKMS in Wismar entstehen. Damit bestätigt sich der Kurs der Landesregierung, die sich in den vergangenen Jahren intensiv für diese Aufträge eingesetzt hat, um die mari­time Industrie zu stärken und langfristige Perspektiven für den Standort zu sichern.

Schulbesuch bei Warnstreiks

Bildungsministerium informiert Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte

Schwerin – Vor den angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr weist das Bildungsministerium Schülerinnen, Schüler und Eltern auf die geltenden Regelungen für den Schulbesuch hin.

Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind und bei Streiks nicht zur Schule gelangen, müssen von den Erziehungsberechtigten für den betreffenden Zeitraum möglichst schriftlich abgemeldet werden und sind damit entschuldigt. Volljährige Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, können sich selbst abmelden und sind damit entschuldigt.

Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt. Für die Lehrkräfte besteht planmäßig die Pflicht zur Anwesenheit. Bis zur Jahrgangsstufe 6 unterbreiten Schulen in jedem Fall ein Präsenzangebot – ob Betreuung oder Unterricht.

Wenn Schülerinnen und Schüler ein Praktikum absolvieren und aufgrund der Arbeitskampfmaßnahmen den Praktikumsbetrieb nicht erreichen, informieren die Erziehungsberechtigten den Betrieb sowie die Schule. Diese Schülerinnen und Schüler bearbeiten dann Aufgaben, die ihnen von der Schule zum Beispiel über die Lernplattform zur Verfügung gestellt werden.

Ob Schulfahrten und Wandertage durchgeführt werden, liegt im Ermessen der Schule. Ob Veranstaltungen am Nachmittag außerhalb der unterrichtsergänzenden Angebote stattfinden können, liegt ebenfalls im Ermessen der Schule.

Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden. Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Einschränkungen im Schülerverkehr.