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Waldbrandschutzkonzept zugestimmt

Schwerin – Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass durch den Klimawandels und längere Trockenperioden die Waldbrandgefahr steigt. In Mecklenburg-Vorpommern sind rund 24 % der Gesamtfläche (558.000 ha) bewaldet, ca. 60.000 ha Waldfläche sind in MV kampfmittelbelastet.

Die Landesregierung hatte im August 2019 beschlossen, eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Waldbrandschutz unter Federführung der Staatskanzlei einzurichten. Der Auftrag war, ein Konzept zum Waldbrandschutz mit Fokus auf kampfmittelbelastete Waldflächen zu erstellen. Das Kabinett hat heute diesem Konzept nach der Ressort- und Verbandsanhörung zugestimmt.

„Es wurde analysiert: Wo stehen wir heute? Und darauf aufbauend: welche Maßnahmen sollen angepasst werden? Welche weiteren Schritte können eingeleitet und umgesetzt werden?“, erläuterte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Lorenz Caffier nach der Kabinettsitzung. „Dabei wurden Waldbrandprävention und Waldbrandbekämpfung gleichermaßen betrachtet.“

Dr. Heiko Geue, Chef der Staatskanzlei: „Der Klimawandel erhöht die schon immer vorhandene Gefahr von Waldbränden in Mecklenburg-Vorpommern gefährlich weiter. Darauf reagieren wir mit dem Waldbrandkonzept. Wir geben deutlich mehr Geld für die Waldbrandprävention aus. Die Zugänge in die mit alter Munition belasteten Wälder werden deutlich erleichtert. Und wir verbessern die Ausstattung unserer Feuerwehren. Damit lösen wir unsere Zusagen aus dem vergangenen Jahr nach dem Waldbrand bei Lübtheen ein.“

So sollen im Bereich des Landwirtschaftsministeriums die Ausgaben für präventive Waldschutzmaßnahmen, z.B. für den Rettungswegebau, von 960.000 Euro im Jahr 2018 auf 3,05 Mio. Euro bzw. auf 3,24 Mio. Euro in den Jahren 2020 bzw. 2021 aufgestockt werden. Da es bei der Waldbrandprävention auch darum geht, Waldbrände schnell zu erkennen und zu verorten, plant das Land nach einer Bedarfsfeststellung weitere zusätzlicher Kamerastandorte. Die für Anschaffung und laufenden Betrieb erforderlichen Gelder sollen aus EU-Mitteln bereitgestellt.

Bisher wurden rund 1,3 Millionen Euro jährlich für die Herstellung der Kampfmittelfreiheit zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird ab dem Jahr 2021 auf 1,5 Millionen Euro jährlich angehoben. Insgesamt wurden im Jahr 2019 Aufträge zur Kampfmittelberäumung für die nächsten Jahre in Höhe von 3,6 Millionen Euro durch das Ministerium für Inneres und Europa ausgelöst. Minister Caffier wies auch darauf hin, dass es zunehmend schwieriger werde, geeignete Fachfirmen zu finden.

Zusätzlich erhält Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für die Erkundung und Räumung von Kampfmitteln auf Bundesflächen im Land insgesamt 146 Millionen Euro, davon 27 Millionen Euro für die nächsten fünf Jahre. Dieses Geld soll vor allem für die Beräumung von bundeseigenen Waldflächen in unmittelbarer Nähe zu Siedlungen eingesetzt werden.

Wie wichtig die Technik bei der Waldbrandbekämpfung ist, haben wir auch im letzten Jahr erlebt. Deshalb wurden bereits im Rahmen der Waldbrandnachsorge des Großbrandes in Lübtheen zwei Löschfahrzeuge LF 20 für einen Gesamtbetrag von 655.000 Euro angeschafft und Drohnen für insgesamt 80.000 Euro wurden erworben.

Darüber hinaus werden zwei Hochleistungspumpen inklusive Schlauchleitungen für rund 2 Mio. Euro angeschafft, um Wasser an die Brandstellen zuzuführen.

„Wenn ich die bisher genannten Maßnahmen zusammenfasse, kann ich feststellen: Wurden im Jahr 2018 circa drei Mio. Euro und im Jahr 2019 etwa 5,4 Mio. Euro für die oben beschriebenen Maßnahmen ausgegeben, sind in den Jahren 2020 und 2021 ungefähr 6,7 Mio. Euro jährlich erforderlich. Dabei sind die die Aufwendungen für die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LSBK), die bei ihren Schulungsmaßnahmen auch einen Schwerpunkt Waldbrandschutz und Waldbrandbekämpfung legen wird, sowie die zusätzlichen Bundesmittel für die Kampfmittelberäumung noch nicht berücksichtigt“, so der Minister.

Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte 11 geländegängige Tanklöschfahrzeuge des Typs Brandenburg erhalten sollen. Dafür sollen Mittel in Höhe von rund 4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Und es wurde gerade mit den Beschaffungsmaßnahmen für 262 Fahrzeuge (Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser) für kleinere Feuerwehren begonnen. Außerdem werden Feuerwehren mit besonderen Aufgaben bei der Beschaffung größerer Modelle an Löschfahrzeugen unterstützt. Auch wenn diese Fahrzeuge nicht primär für den Waldbrandschutz angeschafft werden, so können sie doch im Falle eines Waldbrandes vor Ort unterstützend eingesetzt werden.

Sporthallen, Fitnessstudios und Freibäder…

…können unter Auflagen wieder öffnen

Schwerin – Ab dem 25. Mai ist Training für Freizeitsportlerinnen und -sportler in Sporthallen und Gymnastikräumen wieder möglich. Auch Fitness- und Yogastudios, Tanzschulen und Freibäder dürfen zu diesem Termin öffnen. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung des Landes hat das Kabinett auf seiner Sitzung beschlossen.

„Heute ist ein guter Tag für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern. Wir kehren auch im Breiten- und Freizeitsport sowie bei den sportnahen Angeboten ein beträchtliches Stück zur Normalität zurück. Das ist wichtig für die Gesundheit der Menschen und das gesellschaftliche Leben“, sagte Sportministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Die Ministerin verdeutlichte, dass körperliche Aktivitäten in geschlossenen Räumen hohe Anforderungen an die Hygiene stellen und besondere Schutzmaßnahmen erfordern. „Ein Mindestabstand von 2 Metern muss ebenso sichergestellt sein wie ein geregelter Zutritt zu den Indoorbereichen“, so Drese. In den Sporthallen müssen Duschen, Umkleiden sowie Gemeinschaftsräume geschlossen bleiben.

Für die konkrete Umsetzung der Wiederaufnahme von Sport in Hallen und Räumen hat der Landessportbund (LSB) in Kooperation mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales und dem Sportministerium klare Vorgaben für die Vereine erarbeitet, die auf der Homepage des LSB und des Ministeriums veröffentlicht werden und als Anlage dieser PM beigefügt sind.

Die Landesregierung hat heute zudem entschieden, das zum 25. Mai auch Fitnessstudios und weitere gewerbliche Indoor-Sportangebote wie Tanz- und Yogastudios ihren Betrieb wiederaufnehmen können. „Voraussetzung ist ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheits-Konzept, das auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen ist“, verdeutlichte Drese.

Für Fitnessstudios gilt insbesondere:

Mitarbeiter/innen haben in allen Räumlichkeiten einen einfachen medizinischen Mund- und Nasenschutz zu tragen,
pro 10 qm Fläche im Studio ist nicht mehr als eine Kundin bzw. Kunde zugelassen,
Fitnessgeräte sind so anzuordnen oder entsprechend abzusperren, dass der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Personen besetzten Sportgeräten mindestens 2 Meter beträgt,
Kontaktflächen aller Sportgeräte Kontaktflächen sind nach jeder Nutzung zu desinfizieren,
Umkleidekabinen sind ausschließlich zum Umkleiden und zur Verwahrung der privaten Gegenstände in den Spinden zu nutzen
Duschen, Schwimmbecken, Saunen und Solarien müssen geschlossen bleiben,
Kundinnen und Kunden müssen in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden,
Mitarbeiter/innen sind in die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuweisen – Kundinnen und Kunden werden durch Hinweisschilder und Aushängen über die einzuhaltenden Regeln informiert.

Drese: „Ich freue mich, dass ab dem 25. Mai auch Freibäder unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen öffnen können.“ Der Betreiber hat ein an die aktuellen epidemiologischen Veränderungen angepasstes und von der zuständigen Behörde zu genehmigendes Sicherheits- und Hygienekonzept zu erstellen. Insbesondere müsse die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste in abgegrenzten Bereichen beschränkt werden.

Kinos öffnen wieder

Schwerin – Das Landeskabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung darauf verständigt, dass es Kinobetreibern ermöglicht wird, ab dem 25. Mai ihre Kinos wieder unter erhöhten Sicherheitsstandards zu öffnen.

„Das ist eine gute Nachricht. Wir gehen einen weiteren Schritt in die neue Normalität. Kino wird wieder zu unserem Alltag gehören. Darauf freuen sich viele, darauf freue ich mich.“, betonte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue, nach der Kabinettssitzung in Schwerin. Film sei viel mehr als nur bewegte Bilder. „Vor riesiger Leinwand in faszinierende Geschichten eintauchen, vom Alltag abschalten, genießen, unvergessliche Erlebnisse mit nach Hause nehmen und darüber reden. All das ist Kino“, so Geue weiter.

Die Branche sei natürlich auch ein Wirtschaftsfaktor. Viele Akteure hätten in der langen Schließzeit kreative Ideen entwickelt. In diesem Zusammenhang erinnerte der Staatssekretär an das erfolgreiche Online-Filmkunstfest #filmkunstzuhause vom 5. bis 10. Mai: „Das war ein großartiges Filmfest mit 2.470 bezahlten Abrufen und fast 180.000 Seitenaufrufen. Filmfreunde aus ganz Deutschland haben zugesehen. Ich danke dem Team um Festivalleiter Volker Kufahl. Freuen wir uns auf 2021, wenn es aus Schwerin wieder heißt: Vorhang auf und Film ab!“

Kinos wieder öffnen zu können, sei für Kinobetreiber auch mit Herausforderungen wie der strikten Einhaltung von Hygiene- und Schutzvorschriften verbunden. „Aber ich bin optimistisch, dass dies gelingen wird und Filmfreunde wieder gern ins Kino kommen.“

Folgende Auflagen zur Hygiene sowie Einlass- und Kontaktbeschränkungen müssen umgesetzt werden:

Begrenzung der Besucherzahlen zur Sicherstellung des Mindestabstands von 1,5 Metern für alle Kinobesucher, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes.
Ein Verkauf von Speisen und Getränken im Eingangsbereich ist unter Beachtung der gestiegenen Hygienestandards erlaubt, ebenso die Mitnahme in den Saal, kein Verkauf im Saal.
Wegeleitsystem und Abstandshaltung in gemeinsam genutzten Bereichen.
Erstellen eines einrichtungsbezogenen Hygiene- und Sicherheitskonzepts.
Ergänzendes Konzept zur Verringerung der Aerosole-Belastung in den Sälen und Innenbereichen unter Berücksichtigung von Faktoren wie Saalgröße und Besucherdichte.
Intensivierte Reinigungsintervalle im Gebäude, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln auch für Besucher.
Für die Beschäftigten besteht die Pflicht, bei Kontakt mit Besuchern eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Dies gilt nicht, soweit sie durch eine Schutzvorrichtung geschützt sind.
Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit durch Kontaktdatenerfassung.

Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

114 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, 19 davon auf einer Intensivstation. Insgesamt gab es bislang 20 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

Zwei neu bestätigte Coronavirus-Infektionen wurden der Hansestadt Rostock zugeordnet. Sie betreffen zwei Seeleute ausländischer Herkunft auf einem Frachtschiff. Beide werden in der Universitätsmedizin Rostock medizinisch versorgt.

Das Gesundheitsamt der Hansestadt Rostock hat alle erforderlichen Maßnahmen vor Ort eingeleitet. Die engen Kontaktpersonen stehen unter Quarantäne.

In den Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten auswerten, wurden bislang insgesamt über 45.400 Corona-Tests analysiert.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind etwa 696 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.

Digitales Lernen in MVs Schulen

Schwerin – Das Lernen mit digitalen Medien an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kommt einen großen Schritt voran: Das Land stellt ab sofort allen öffentlichen Schulen ein modernes und umfassendes Lernmanagementsystem zur Verfügung. Es handelt sich um das cloudbasierte, interaktive Lernmanagementsystem „itslearning“, mit dem Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte über vielfältige Funktionalitäten miteinander kommunizieren können.

Außerdem wird das Land gemeinsam mit den Schulträgern ein Endgeräte-Leihprogramm auflegen, mit dem Schulen ihre Schülerinnen und Schüler, die zuhause keinen Zugang zu einem Gerät für das digitale Lernen haben, unterstützen können. Dafür stehen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rund 11 Millionen Euro zur Verfügung (knapp 10 Mio. Euro Bundes- und 1 Mio. Euro Landesmittel). Darüber hinaus legt das Bildungsministerium eine neue Handreichung für den onlinegestützten Unterricht vor. Mit dieser Publikation erhalten Lehrkräfte, Lernende und Erziehungsberechtigte pädagogische Tipps und weitgehende Anleitungen zum Online-Lernen.

„Mit der modernen Lernmanagementplattform bringen wir das digitale Lernen an unseren Schulen einen großen Schritt voran. Sie erfüllt alle wichtigen Anforderungen an das digitale Lernen und wird Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern ganz neue Möglichkeiten eröffnen, den Fernunterricht sinnvoll zu gestalten“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Die vergangenen Wochen haben gezeigt, wie wichtig die Digitalisierung an unseren Schulen ist. Es ist unser Ziel, dass wir in dieser Krise und danach an allen Schulen bessere Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie ihren Schülerinnen und Schülern gute digitale Lehre anbieten können.“, so Martin.

„In der Coronakrise haben viele Lehrkräfte das digitale Lernen mit großem Engagement und Kreativität in die Tat umgesetzt.“, sagte die Bildungsministerin. „Auch die Schülerinnen, Schüler und Eltern haben sich sehr angestrengt, dass das Lernen zuhause klappt. Ich weiß, dass das nicht immer einfach war. Deshalb danke ich allen ganz herzlich für ihr Engagement. Die vergangenen Wochen haben dem digitalen Lernen eine große Dynamik verliehen – diesen Schwung wollen wir nun nutzen und treiben die digitale Entwicklung an den Schulen mit neuen technischen Möglichkeiten voran“, erklärte Martin in der Landespressekonferenz in Schwerin.

„itslearning“ ist ein cloudbasiertes Lernmanagementsystem. Es wurde von einem norwegischen Unternehmen entwickelt und entspricht den Datenschutzbestimmungen in Mecklenburg-Vorpommern. Weltweit arbeiten rund sieben Millionen Nutzerinnen und Nutzer mit „itslearning“. Die webbasierte Plattform gilt als anwender*innenfreundlich, weil sie viele verschiedene Funktionen vereint. Lehrerinnen und Lehrer können Unterrichtsmaterial wie Texte, Videos und Sprachnachrichten bereitstellen. Schülerinnen und Schüler können Aufgaben von zu Hause aus digital abrufen, bearbeiten und einreichen. Das System ermöglicht das gemeinsame Arbeiten an Dokumenten ebenso wie das direkte Feedback der Lehrkräfte an ihre Schülerinnen und Schüler zu ihren Arbeitsergebnissen. In einem weiteren Ausbauschritt der Plattform nach dem Sommer wird auch die Anwendung der videogestützten Lehre verfügbar sein. Auch hier erfolgt eine enge Kooperation mit den Schulträgern.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen vom Bund rund 10 Millionen Euro für die Anschaffung von Laptops, Notebooks und Tablets für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Die Länder haben sich mit dem Bund über die Verteilung der Bundesmittel von insgesamt 500 Millionen Euro geeinigt. „Das ist eine gute Nachricht für die Schülerinnen und Schüler in unserem Land“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „So können auch diejenigen, die sich bislang kein Tablet oder Notebook leisten können, am digitalen Unterricht uneingeschränkt teilnehmen. Wir als Land packen noch einmal eine Million Euro aus dem Sozialfonds oben drauf, so dass insgesamt fast 11 Millionen Euro zur Verfügung stehen.“

Forschungsschiff auf dem Weg in die Arktis

Warnemünde – Mecklenburg-Vorpommern ist Teil der bislang größten Arktisexpedition. Am Montag ist das Forschungsschiff „Maria S. Merian“, das sich im Besitz des Landes Mecklenburg-Vorpommern befindet, von Bremerhaven aus aufgebrochen, um neue Besatzung, Material und Versorgungsgüter an Bord des Forschungsschiffes „Polarstern“ zu bringen. Im Rahmen der MOSAiC-Expedition (Multidisciplinary drifting Observatory for the Study of Arctic Climate) driftet die „Polarstern“ seit dem 6. Oktober 2019 im Eismeer.

Gemeinsam mit dem Forschungsschiff „Sonne“ wird die „Maria S. Merian“ nach bisheriger Planung die „Polarstern“ am 24. Mai im Isfjord bei Svalbard auf Spitzbergen treffen. Auf beiden Schiffen sind insgesamt 104 Männer und Frauen. Alle Passagiere an Bord der „Maria S. Merian“ und der „Sonne“ befanden sich vor der Abfahrt in Quarantäne.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin sieht in dem Einsatz der „Maria S. Merian“ einen Beleg für die Qualität des Wissenschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern. „Wir freuen uns, einen Beitrag zu der internationalen Arktis-Expedition leisten zu können“, sagte Martin. „Das Leibniz-Institut für Ostseeforschung in Warnemünde genießt weltweit einen exzellenten Ruf und ist ein wissenschaftliches Aushängeschild für Mecklenburg-Vorpommern.“

Die Coronakrise hat auch Auswirkungen auf die Versorgung der Männer und Frauen auf der „Polarstern“. Der ursprünglich geplante Austausch der Besatzung per Flugzeug konnte wegen der bestehenden Schutz- und Quarantäneregeln nicht stattfinden. Auch Eisbrecher, die die „Polarstern“ auf ihrer jetzigen Position erreicht hätten, dürfen derzeit keine Passagiere befördern. So wurde innerhalb kürzester Zeit vom Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI)  ein Alternativplan entwickelt: Die „Polarstern“ muss über See versorgt werden und hierfür ihre Drift verlassen. Zunächst geht es 200 nautische Meilen mit einer Geschwindigkeit von ein bis zwei Knoten vier bis acht Tage durch das Eis, ehe dann das offene Meer erreicht wird und die Reise bis Svalbard fortgesetzt wird. Dort treffen sich die Schiffe und der Austausch von Besatzung und Material kann erfolgen. In der ersten Juniwoche wird die „Maria S. Merian“ in Bremerhaven zurückerwartet.

Hauptziel der MOSAiC-Expedition ist es, die Auswirkungen des Klimawandels in der Arktis zu untersuchen. Dazu werden Messungen in der Atmosphäre, im Meerwasser und im Eis vorgenommen. Dadurch, dass sich die „Polarstern“ seit Oktober mit abgeschalteten Maschinen nur durch die Meeres- und Eisströmungen bewegt, können genaue Daten über Strömungsverhältnisse in der zentralen Arktis gewonnen werden.

Heimathafen der 2004 vom Stapel gelaufenen „Maria S. Merian“ ist Rostock. Das Schiff wird vom Leibniz-Institut für Ostseeforschung in Warnemünde betreut und hat sich schon auf zahlreichen Fahrten auf den Weltmeeren bewährt. Das Schiff ist nach der Naturforscherin und Künstlerin Maria Sibylla Merian (1647-1717) benannt, die zu Beginn des 18. Jahrhunderts wegweisende Forschungsergebnisse zu Insekten publizierte.

Neues Verwaltungsgebäude

Zarrentin – Für sein neues Verwaltungsgebäude direkt neben dem Kloster Zarrentin erhält das Amt Zarrentin (Landkreis Ludwigslust-Parchim) eine Kofinanzierungshilfe in Höhe von rund 153.000 Euro. Einen entsprechenden Bewilligungsbescheid hat Innenminister Lorenz Caffier dem Amtsvorsteher zugesandt.

Bisher sind die Büros im Kloster sowie im historischen Rathaus (Bürgerbüro) untergebracht. Die Amtsverwaltung benötigt dringend mehr Räume für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zudem sind die Räumlichkeiten des Rathauses zu klein, nicht barrierefrei und sanierungsbedürftig.

Neben dem Kloster entsteht jetzt an der Stelle der alten Klosterscheune ein modernes neues Gebäude, die „Amtsscheune Zarrentin.“ Mit der Errichtung eines „Nahe-Null-Energiehauses“ leistet das Amt außerdem einen Beitrag zum Klimaschutz. Das Amt erhält daher vom Energieministerium als Hauptzuwendungsgeber Fördermittel in Höhe von rund 436.000 Euro für den Neubau aus EU-Mitteln über die „Klimaschutzförderrichtlinie“. Zur Absicherung der Finanzierung der Gesamtkosten von 870.000 Euro für den Neubau hatte das Amt einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe gestellt.

Innenminister Lorenz Caffier: „Die Landesregierung stellt diese Mittel zusätzlich aus dem Strategiefonds zur Verfügung und ermöglicht es auch den Kommunen an Förderprogrammen z.B. der EU teilzunehmen, für die sonst nicht ausreichende Eigenmittel zur Verfügung stehen. Sie tragen dazu bei, zahlreiche größere und kleinere und für die jeweils antragstellende Kommunen oftmals sehr wichtige Vorhaben finanziell abzusichern.“

Polnische Berufspendler unterstützt

Schwerin – Vom 28. März 2020 bis zur Lockerung des polnischen Grenzregimes am 16. Mai 2020 unterstützte die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern Unternehmen und medizinische Einrichtungen, die polnische und ausländische Berufspendler beschäftigen, mit einem Zuschuss für die Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung dieser Pendler.

„Wir haben mit dem Landesprogramm schnell konkrete Unterstützung für Berufspendler auf den Weg gebracht. Mit den Mitteln konnte ein Wegbleiben der polnischen Berufspendler verhindert und die Arbeitsfähigkeit der Unternehmen und medizinischen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten und gesichert werden. Das war für viele herausfordernde Wochen, umso mehr freuen wir uns, dass diese harte Zeit nun ein Ende hat“, sagten Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann.

Seit Beginn der polnischen Beschränkungen für die Berufspendler wurden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales 267 Anträge von Unternehmen auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für insgesamt 2.157 Pendler und 148 Angehörige gestellt. Das entspricht einem beantragten Mittelvolumen in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro. Die Anträge kamen überwiegend aus den Bereichen des verarbeitenden Gewerbes, der Landwirtschaft, des Baugewerbes und selbstverständlich des Gesundheitswesens. Mit dieser Förderung hat das Land auch während einer weitgehenden Grenzschließung die Erhaltung der Stammbelegschaft und damit letztlich die Leistungsfähigkeit heimischer Unternehmen und betroffener Gesundheitseinrichtungen sichern können.

Anlass für das Programm waren die polnischen Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen, die polnischen Arbeitnehmern das Pendeln zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Polen und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern erschwerten bzw. unmöglich machten. Am 16. Mai 2020 hat die polnische Regierung ihre zuletzt ausschließlich für medizinisches Personal und Arbeitnehmer aus dem Bereich der Pflege und Sozialfürsorge geltenden Einschränkungen aufgehoben, so dass auch diese wieder ohne Einschränkungen pendeln können.

„Der Zusammenhalt in den vergangenen Wochen hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig das Zusammenwachsen an der deutsch-polnischen Grenzregion heute umso mehr ist. Grenzüberschreitend leben und arbeiten sind vielerorts gelebte Selbstverständlichkeiten, die wir uns auf Dauer auch erhalten müssen“, sagten Mecklenburg-Vorpommerns Staatssekretär für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann abschließend.