Schwerin – „Über 1.000 Zugriffe auf das Antragsdokument sowie 250 Anmeldungen auf www.metropolregion-Stettin.de und 150 telefonische Anfragen zeigen, wie wichtig es ist, eine Lösung für die Berufspendlerinnen und Berufspendler anzubieten“, informierten der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann und der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph.
„Daraus resultieren bisher 30 gestellte Anträge für insgesamt 58 Beschäftigte und 2 Angehörige. Davon sind 21 Tages- und 37 Wochenpendler mit 2 Angehörigen. Aufgrund der großen Nachfrage und den Beratungsgesprächen erwarten wir eine Vielzahl von Anträgen. Wir appellieren an die Arbeitgeber, zeitnah die Anträge zu stellen“, erklärten die beiden Staatssekretäre.
Dahlemann und Rudolph bedanken sich ausdrücklich auch bei den polnischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die trotz persönlicher Einschränkungen engagiert ihrer Arbeit nachgehen. Ob in der Lebensmittelproduktion, in der Logistik oder im medizinischen Bereich – in vielen Branchen werde jede helfende Hand in dieser herausfordernden Zeit dringend benötigt.
Die Förderrichtlinie für polnische Tages- und Wochenpendler ist in kürzester Zeit von der Landesregierung erarbeitet worden. Das Antragsverfahren wurde gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet. Alle Informationen gebündelt finden Sie unter www.Metropolregion-Stettin.de.
Schwerin – Die Zufriedenheit von Eisenbahnkunden mit dem Service der Verkehrsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern hat 2019 im Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen. Auch sind die Bahnen im Regionalverkehr pünktlicher geworden: Insgesamt 97,9 Prozent der Züge waren pünktlich, 2018 lag der Wert bei 97,4 Prozent. Damit konnte der Bestwert des aktuellen Jahrhunderts aus dem Vorjahr übertroffen werden. Ein Zug gilt im Regionalverkehr als pünktlich, wenn dieser nicht mehr als fünf Minuten verspätet ist.
„Im Bundesvergleich steht der Regionalverkehr im Nordosten ziemlich gut da“, resümierte Infrastrukturminister Christian Pegel. Im Durchschnitt der Bundesländer seien 94,3 Prozent aller DB-Regionalzüge pünktlich. Allerdings ist der Fernverkehr in diesen Zahlen nicht berücksichtigt. „Die Züge, die von außerhalb nach Mecklenburg-Vorpommern kommen und von hier aus über die Landesgrenzen fahren, sind größeren Pünktlichkeitsschwankungen unterworfen. Das liegt vor allem daran, dass die großen Knotenpunkte etwa in Berlin und Hamburg der starken Auslastung nicht gewachsen sind“, sagt Christian Pegel und verbindet das mit der Forderung: „Vor allem dort muss die Infrastruktur für eine größere Leistungsfähigkeit ausgebaut werden.“
„Die Angebote der Bahn als umweltfreundliche Alternative zum Auto sind ein wichtiger Baustein, um unsere Klimaziele zu erreichen. Außerdem stellen sie sicher, dass auch die ländlichen Räume mit ihrer großen Ausdehnung und ihrer geringen Einwohnerdichte gut erreichbar sind. Hier gilt: Je pünktlicher die Züge, desto zufriedener die Kunden – und desto größer die Chance, mehr Menschen zum Umstieg auf die Bahn zu bewegen“, so Pegel.
Auf Mecklenburg-Vorpommerns mehr als 1.500 Kilometer langem Schienennetz fahren im Personennahverkehr fünf Eisenbahnunternehmen in zwölf Teilnetzen. Seit dem Jahr 2000 erhebt die landeseigene Verkehrsgesellschaft VMV jährlich die Zufriedenheitswerte. Für 2019 wurden 13.196 Kunden von der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) während der Fahrt befragt. Sie sollten die einzelne Qualitätskriterien sowie die Gesamtzufriedenheit mit der Fahrt entsprechend ihrer subjektiven Wahrnehmung bewerten.
Schwerin – Die Landesregierung hat nach der gestrigen Kabinettssitzung einen Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten gemäß der SARS-CoV-2-Bekämpfunsgverordnung des Landes herausgegeben. Er orientiert sich an den Regelungen anderer Bundesländer, trägt aber den konkreten Bußgeldtatbeständen der Landesverordnung Rechnung.
Innenminister Lorenz Caffier: „Die meisten Bürgerinnen und Bürger halten sich an die geltenden Regeln, aber leider nicht alle. Mit dem Bußgeldkatalog haben wir jetzt festgelegt, wie diese Ordnungswidrigkeiten künftig geahndet werden. Für die Ordnungsbehörden und die Polizei ist es jetzt einfacher, in der Abwägung des Einzelfalls ein angemessenes Bußgeld zu verhängen. Mir war es auch wichtig, dass wir einen möglichst einheitlichen Katalog in den norddeutschen Bundesländern haben, auch wenn natürlich die jeweils spezifischen Regelungen in den Landesverordnungen berücksichtigt werden müssen.“
Diese Regelsätze gelten für einen Erstverstoß und sind bei weiteren Verstößen bis zur Verdoppelung angemessen zu erhöhen. In den Fällen der §§ 1 Absatz 7, 2 und 3 kann im Wiederholungsfalle eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Wird durch eine Handlung gegen mehrere Tatbestände verstoßen, so ist das Bußgeld angemessen zu erhöhen.
Schwerin – Um den Bürgerinnen und Bürgern in der derzeitigen Krise um die COVID-19 Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern viele Fragen auf einen Blick beantworten zu können, hat die Landesregierung jetzt eine zentrale Telefonnummer geschaltet. Bisher hatte jedes Ressort eine eigene Rufnummer für Bürgeranfragen.
Die Zentrale Rufnummer für das Bürgertelefon der Landesregierung lautet:
0385 / 588-11311
Innenminister Lorenz Caffier: „Wir haben den Vorschlag aus dem Interministeriellen Führungsstab gern aufgenommen und das Datenverarbeitungszentrum als Dienstleister für die Landesregierung hat eine praktikable Lösung erarbeitet und getestet.“
Die Rufnummer steht von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen)zur Verfügung. Wird die Haupteinwahl durch den Anrufer gewählt, kann über ein Zahlenmenü das relevante Thema ausgewählt und zum zuständigen Ministerium durchgestellt werden.
Dieser Service ergänzt die Fragen-Antwort-Kataloge (FAQ) der Landesregierung und der einzelnen Ministerien.
Schwerin – Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist der landesweite Wettbewerb „Seniorenfreundliche Kommune“ abgesagt worden. Darüber informierte Sozialministerin Stefanie Drese am (heutigen) Freitag in Schwerin.
„Die Entscheidung, den Wettbewerb in diesem Jahr nicht durchzuführen, fiel uns natürlich nicht leicht. Denn die Auszeichnung für engagierte Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern ist etwas ganz Besonderes. In Anbetracht der schwierigen Lage müssen wir den Wettbewerb aber dennoch verschieben“, so Drese.
Die fünfte Auflage des Wettbewerbes hatten das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung und der Landesseniorenbeirat für 2020 eingeplant und Anfang März die Ausschreibung gestartet. Mit dem Wettbewerb sollen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern ermuntert werden, Konzepte oder Vorhaben für eine seniorenfreundliche Gestaltung des Lebensumfeldes zu erarbeiten oder umzusetzen.
Drese: „Die Aufhebung der Wettbewerbs-Ausschreibung ist aufgrund der aktuellen Situation geboten. Den Kommunen verbleibt für die Vorbereitung der Wettbewerbsunterlagen nicht genügend Zeit, denn sie sind gegenwärtig mit besonderen Aufgaben bei der Bewältigung der Corona-Krise befasst. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben. Wir freuen uns deshalb umso mehr auf die nächste Auflage.“