Schuldenabbau der Kommunen in M-V

Schwerin – Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern konnten in den vergangenen Jahren weiter ihre Schulden abbauen. Mit der Novelle des Finanzausgleichsgesetzes (FAG M-V) 2020 haben Land und kommunale Spitzenverbände ein unbürokratisches Entschuldungsprogramm für Kommunen mit Haushaltsproblemen auf den Weg gebracht. Die finanziellen Hilfen des Landes aus dem FAG M-V in Form von Konsolidierungszuweisungen und Sonder- und Ergänzungszuweisungen dienen zur nachhaltigen Unterstützung der Kommunen bei der Rückführung von Defiziten aus Vorjahren und helfen den Kommunen beim angestrebten Haushaltsausgleich.

Zum 31. Dezember 2022 beliefen sich die kommunalen Haushaltsdefizite der kreisangehörigen Gemeinden auf rund 58 Millionen Euro, 137 Gemeinden erreichten den Ausgleich der Finanzrechnung nicht. Daneben waren zum 31. Dezember 2022 die Landeshauptstadt Schwerin mit rund 107 Millionen Euro und der Landkreis Vorpommern-Greifswald mit rund 63 Millionen Euro verschuldet.

„Ich freue mich sehr, dass 77 Kommunen in unserem Land die Möglichkeit, Konsolidierungshilfen in Anspruch zu nehmen, genutzt haben. Das Innenministerium hat so im Haushaltsjahr 2022 insgesamt mehr als 38 Millionen Euro ausgezahlt und damit den Konsolidierungsprozess unserer Kommunen deutlich beschleunigt“, sagt Christian Pegel.

Konsolidierungszuweisungen können Kommunen beantragen, die selbst einen Überschuss zur Rückführung ihrer Defizite aus Vorjahren erwirtschaften. „Für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss im Finanzhaushalt gibt das Land im Folgejahr – grundsätzlich – einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit abgebaut ist“, erklärt der Innenminister. Sonder- und Ergänzungszuweisungen erhalten besonders finanzschwache Kommunen, wenn es ihnen trotz Konsolidierungsanstrengungen längerfristig nicht gelingt, Überschüsse zu erwirtschaften, weil nicht einmal jahresbezogen der Haushaltsausgleich erreicht werden kann.

Die Prognose für 2023 ist positiv. „Im Haushaltsjahr 2023 können  aus dem kreisangehörigen Raum voraussichtlich 89 Anträge mit einem Volumen von etwa 17,5 Millionen Euro gestellt werden“, so Innenminister Pegel und ergänzt: „Die Vielzahl der Kommunen, die in den Jahren 2020 bis 2022 finanzielle Hilfen des Landes erhalten hat und voraussichtlich auch im Jahr 2023 erhalten wird, zeigt, dass wir es mit dem neuen FAG geschafft haben, verschuldeten Kommunen einen niedrigschwelligen Zugang zu finanziellen Hilfen bereitzustellen, damit möglichst viele die Unterstützung in Anspruch nehmen.“

Die Anzahl der kreisangehörigen Gemeinden mit einem Haushaltsdefizit verringerte sich im Vergleich zum Jahr 2019 von 184 auf 137 Kommunen (Stand 31. Dezember 2022). „Die Haushaltsdefizite konnten von Ende 2019 in Höhe von mehr als 128 Millionen Euro zu 2022 auf etwa 58 Millionen Euro reduziert und somit mehr als halbiert werden“, führt Minister Pegel aus und weiter:

„Der deutlichste Rückgang der Anzahl der bisher defizitären Gemeinden konnte in den Landkreisen Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenlandschaft erreicht werden. Auch in den anderen Landkreisen zeigt sich eine positive Entwicklung. Die Höhe der negativen Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen ist ebenfalls in allen Landkreisen rückläufig, insbesondere in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte.“

Neben den Konsolidierungshilfen mit einer Gesamthöhe von 60,9 Millionen Euro an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, den Landkreis Vorpommern-Greifswald, Neubrandenburg und Schwerin sind diese Kommunen sowie die Stadt Stralsund darüber hinaus in den Jahren 2020 bis 2022 auf der Grundlage von Konsolidierungsvereinbarungen aus Vorjahren zum Erreichen des Haushaltausgleichs mit Mitteln in Höhe von 41,06 Millionen Euro unterstützt worden.

„Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und Stralsund erreichten schon Ende 2020 den vollständigen Haushaltsausgleich, Neubrandenburg in 2021. Der Konsolidierungsprozess des Landkreises Vorpommern-Greifswald und der Landeshauptstadt Schwerin ist mit Blick auf das erhebliche Ausmaß der in Vorjahren entstandenen Schulden längerfristig zu verfolgen“, so Minister Christian Pegel und lobt die bereits geleistete Arbeit: „Aber auch diese beiden Kommunen haben bereits deutliche Verbesserungen erreicht.“

Zusammenfassend zeigen die Konsolidierungshilfen von 2020 bis 2022 für alle Kommunen des Landes Wirkung. „Unser übergeordnetes Ziel ist es, alle bisher noch verschuldeten Gemeinden, Städte und Landkreise in unserem Land dabei zu helfen, ihren Haushalt in den kommenden Jahren ausgleichen zu können. Dadurch erlangen sie wieder ihre selbständige finanzielle Gestaltungskraft und können vor Ort wieder stärker selbst gestalten“, verdeutlicht Innenminister Pegel und:

„Bereits nach den ersten drei Antragsjahren ist, obwohl wir die Corona-Pandemie und die Auswirkungen des Ukraine-Krieges finanziell alle zu spüren bekommen haben, die Anzahl der verschuldeten Kommunen verringert worden. Gemeinsam werden wir den begonnenen Konsolidierungsprozess noch weiter voranbringen.“

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