Schulgeldfreiheit in der Pflege

Schwerin – Im Landtag ist am Mittwoch das Thema Schulgeldfreiheit in der Pflege diskutiert worden. „Die vorgezogene Schulgeldfreiheit für Pflegeauszubildende kommt ab dem nächsten Schuljahr. Wir sorgen für eine finanzielle Entlastung der Pflegeschüler. Bislang ist es so, dass Pflegeschüler an Schulen in privater Trägerschaft von ihrer Ausbildungsvergütung, die sie von ihrer praktischen Ausbildungseinrichtung bekommen, Schulgeld zahlen müssen. Unser Ziel ist, dass mögliche Bewerber/innen nicht in andere Bundesländer gehen oder ihren Ausbildungswunsch um ein Jahr zurückstellen, um sich dann nach neuem Recht ausbilden zu lassen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch im Landtag. Die Schulgeldfreiheit betrifft ca. 880 Pflegeschüler aller drei Ausbildungsjahre. Bis zu 1,4 Millionen Euro werden voraussichtlich für die Umsetzung der Schulgeldfreiheit benötigt.

„Pflege ist das gesamtgesellschaftliche Riesenthema in Deutschland. Es betrifft nahezu jede Familie im Land irgendwann einmal. Darauf müssen wir alle gut vorbereitet sein. Die Herausforderungen gilt es zu meistern. Entscheidend ist dabei auch, dass das fachkundige Personal vor Ort ist. Wie nötig das ist, zeigt schon der derzeitige Bedarf in der Pflege“, so Glawe. Im Jahr 2015 hatten wir in M-V knapp 80.000 pflegebedürftige Menschen; nach ersten Hochrechnungen des Gesundheitsministerium M-V werden wir im Jahr 2030 ca. 93.000 Pflegebedürftige zu versorgen haben.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 38 Schulen, die in Pflegeberufen ausbilden. Im Jahr 2017 wurden 748 staatlich anerkannte Pflegefachleute auf den Schulen erfolgreich ausbildet, 334 in der Gesundheits- und Krankenpflege, 25 in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und 389 in der Altenpflege. Hinzu kommen noch 237 nach Landesrecht ausgebildete Kranken- und Altenpflegehelfer/innen. „Wollen wir hier keinen unverhältnismäßigen Rückgang erleben, müssen wir bereits im Vorfeld der Umsetzung der Pflegeberufereform etwas tun“, mahnte Glawe weiter.

Die Absolventenzahlen sind gegenüber 2010 zurückgegangen: Damals waren es noch 895 erfolgreich ausgebildete Pflegefachkräfte in den drei künftig generalistischen Pflegeberufen zuzüglich weiterer 381 nach Landesrecht ausgebildeten Kranken- und Altenpflegehelfer/innen. „Diesem Rückgang wollen wir nun etwas entgegensetzen und eine Pflegeausbildung bereits vor der Umsetzung der Pflegeberufereform attraktiver für unsere geringer gewordene Zahl von Schulabsolventen machen“, betonte Gesundheitsminister Glawe.

Es gibt derzeit die Pflegeausbildung in drei Fachrichtungen (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege). Alle drei Berufsausbildungen werden innerhalb von drei Jahren absolviert. Ab 2020 sollen die drei bislang getrennten Pflegeausbildungen zu einer sogenannten generalistischen Ausbildung mit dem Abschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ zusammengefasst werden. Kernelement ist, dass in den ersten beiden Ausbildungsjahren eine Ausbildung in der allgemeinen Pflege über alle Altersgruppen erfolgt. Im dritten Ausbildungsjahr besteht für die Auszubildenden die Möglichkeit, die generalistische Ausbildung fortzuführen oder sich in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bzw. Altenpflege zu spezialisieren. „Mit den Änderungen in der Ausbildung gibt es für die Lernenden eine höhere Flexibilität“, sagte Glawe.

Das Pflegeberufegesetz gilt für alle Ausbildungen, die ab dem 01. Januar 2020 begonnen werden. Die Finanzierung der Pflegeberufsausbildungen erfolgt ab 2020 über einen sogenannten Ausgleichsfonds. Dieser wird vom Land Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet. In ihn zahlen die Krankenhäuser, die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie die sozialen und privaten Kranken-/Pflegekassen und das Land selbst ein. Die Umsetzung wird vom Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bildungs-, Sozial- und Finanzministerium unter Einbeziehung der Fachverbände vorbereitet. So müssen u. a. nähere Regelungen zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie eine Umlageordnung entwickelt werden. „Mit der Schulgeldfreiheit im kommenden Jahr schaffen wir die Voraussetzungen, um eine ausreichende Anzahl an Auszubildenden für die Pflege und späteren in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zu gewinnen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Glawe abschließend.

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