Sozialer Wohnungsbau

Schwerin – Bauminister Christian Pegel und Schwerins Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier werden am 23. August 2021 den Geschäftsführern des Bauunternehmens CKS, Birger Conradt und Robert Krüger, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 993.000 Euro übergeben.

Mit diesen Mitteln aus dem Förderprogramm „Wohnungsbau Sozial“ unterstützt das Landesbauministerium den Neubau eines Wohngebäudes mit 14 belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnungen an der Lübecker Straße 71-73 mit Gesamtkosten von gut 3,3 Millionen Euro.

CKS plant, vier barrierefreie und zehn barrierearme Wohnungen zu errichten inklusive eines Aufzugs. Bei der Vermietung der geförderten belegungsgebundenen Wohnungen ist die Nettokaltmiete auf sechs Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich begrenzt. Das Vorhaben in einer zentralen innenstadtnahen Wohnlage leistet einen wertvollen Beitrag zur Förderung der sozialen Durchmischung im Quartier.

Das 2017 in Kraft getretene Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“ setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude.

Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen.

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