Schwerin – Zu Wochenbeginn erreichte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern eine Meldung aus Bremen über den Tollwutverdacht bei einem Hund. Über das Tierseuchennachrichtensystem meldeten die zuständigen Behörden in Bremen diesen Verdacht bei einem Anfang September illegal verbrachten Straßenhund aus Süd-Ost-Europa.
„Gerade in Zeiten, in denen man vermehrt zuhause ist, tragen sich viele Menschen mit dem Gedanken, ein Haustier aufzunehmen. Entschließt man sich dazu, ein Tier aus dem Ausland aufzunehmen, ist eine umfangreiche Vorab-Information, Planung und Umsetzung von noch größerer Wichtigkeit, da Informationen zur Situation vor Ort nicht in jedem Fall prüfbar sind. Auch bei der Verbringung von Heimtieren aus Mitgliedstaaten der EU sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist dabei eine wirksame Tollwutimpfung“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Wie wichtig die Schutzimpfung gegen die Tollwut ist, zeigt die Meldung aus Bremen Anfang dieser Woche. Bei der Tollwut handelt es sich um eine Infektion mit dem Rabiesvirus (RABV), das die klassische Tollwut verursacht und in Deutschland anzeigepflichtig ist. Die Tollwut ist über infizierten Speichel vom Tier auf den Menschen übertragbar (Zoonose) und kommt weltweit vor. Eine Infektion mit dem Rabiesvirus beim Tier verläuft in den allermeisten Fällen tödlich.
Deutschland ist seit 2008 frei von Tollwut, Mecklenburg-Vorpommern bereits seit 1996. „Dennoch müssen wir unsere Haustiere und uns selbst schützen, da auch nach Tilgung dieser hochansteckenden Infektionskrankheit immer wieder Fälle nach Deutschland eingeschleppt werden können“ , sagte Backhaus weiter. Sein Appellrichtet sich an alle Hunde-, Katzen- und Frettchenhalter: „Eine Impfung kann Leben retten!“, denn die Behandlung der Tollwut bei verdächtigen Tieren ist nach der Tollwut-Verordnung verboten.
Im Fall des illegal verbrachten Hundes wurde am 10. September 2021 der Verdacht auf Tollwut der zuständigen Behörde in Bremen gemeldet. Das betroffene Tier war in der Nacht zum Vortag in einer Tierklinik im niedersächsischen Umland verstorben. Nach aktuellem Erkenntnisstand hat sich das Tier nicht in Deutschland infiziert und konnte auch keine weiteren Tiere anstecken. Dies ist der 4. Fall dieser Art in Deutschland seit Anerkennung der Tollwutfreiheit. Alle notwendigen Maßnahmen wurden von den zuständigen Behörden in Bremen eingeleitet und die Kontaktpersonen ermittelt. Der Abschluss der Untersuchungen im Nationalen Referenzlabors für Tollwut beim Friedrich-Loeffler-Institut steht noch aus.