Weiterbildung für Kita-Fachkräfte

Neues Nachhaltigkeitsprojekt „KITA 2030“ setzt in der Corona-Krise auf Online-Workshops

Schwerin – Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des neuen Projektes „KITA 2030 Nachhaltigkeit erleben. Zukunft gestalten!“ bilden sich trotz Corona-Krise online weiter. Das vom Sozialministerium mit insgesamt rund 190.000 Euro geförderte Modellprojekt vermittelt Erzieherinnen und Erziehern Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, um in den Kitas kindgerechtes, nachhaltiges Handeln im Alltag und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur zu fördern.

„Für unsere Fachkräfte bieten die Schulungen die Chance, neue und kreative Wege in der konzeptionellen Arbeit in ihren Einrichtungen zu gehen“, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Das Ende 2019 gestartete Nachhaltigkeitsprojekt „KITA 2030“ qualifiziert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus zehn Kindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern im Bereich Naturpädagogik und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Zum ersten Mal fand nun ein zweitägiger Workshop aufgrund der Corona-Krise erfolgreich online statt.

Beim dreijährigen Modellprojekt werden insgesamt acht Workshops angeboten. Sie werden von Maika Hoffmann und Dr. Anja Kofahl von der Naturschule M-V in natura (Wismar) sowie von Dr. Beate Kohler von concept futur (Müllheim) durchgeführt.

Für das Projekt „Kita 2030. Nachhaltigkeit erleben. Zukunft gestalten!“ des Sozialministeriums gab es 39 Bewerbungen, zehn Kitas wurden ausgewählt. Diese Kitas sind dabei:

Kita Heidehummeln, Rövershagen, LK Rostock
Kita St. Martin, Dabel, LK LuPa
Kita „natura“, Brenz, LK LuPa
Gesundheits-Kita Sonnenblume, Laage, LK Rostock
Kita „Kl. Weinbergschnecken“, Waren, LK MSE
Kita „Am Lustgarten, Grevesmühlen, LK NWM
Integrative Kita „Benjamin Blümchen“, Rostock
Kita Löwenzahn, Schwerin
Integrative Kita Montessori, Hinrichshagen, LK Vorpommern Greifswald
Kita „Lütt Hüsung“, Ribnitz-Damgarten, LK Vorpommern Rügen

Hilfeleistungslöschfahrzeug für Sagard

Insel Rügen – Das Innenministerium übersandte in dieser Woche an die Gemeinde Sagard im Landkreis Vorpommern-Rügen einen Bewilligungsbescheid für eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 107.000 Euro zur Finanzierung eines neuen Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 10). Der Landkreis beteiligt sich an der Finanzierung für das 321.000 Euro teure Löschfahrzeug mit 107.000 Euro.

„Ich freue mich, die Gemeinde beim Kauf des neuen Hilfeleistungslöschfahrzeuges unterstützen zu können. Jetzt, wo wieder die anhaltende Trockenheit in Mecklenburg-Vorpommern für erhöhte Waldbrandgefahren sorgt, ist es wichtig, dass die Freiwilligen Feuerwehren mit moderner Technik und Ausstattung gerüstet sind, um optimalen Brandschutz und Hilfeleistung gewährleisten zu können. Meinen Dank gilt den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, die sich dafür immer aufopferungsvoll und ehrenamtlich einsetzen“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Durch die Ersatzbeschaffung soll ein aus dem Baujahr 1997 altes Löschfahrzeug ersetzt werden. Die Freiwillige Feuerwehr Sagard erfüllt Aufgaben des örtlichen und überörtlichen Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung. Besondere Gefahrenschwerpunkte sind Betriebe, die sich auf das Recycling von Metallen und Sonderwertstoffen spezialisiert haben, eine Biogasanlage, sowie der Einsatz im CBRN-Zug des Landkreises Vorpommern-Rügen.

Verkehrsunfallstatistik 2019

Schwerin – Aus dem polizeilichen Verkehrslagebild 2019 können folgende wesentliche Feststellungen getroffen werden:

weniger Verletzte

weniger Verkehrstote bei Unfällen mit Baumberührung

Anstieg der Verkehrsunfälle und mehr Verkehrstote

mehr verunglückte Rad- und Pedelecfahrer

mehr festgestellte Handy- und Drogenverstöße bei Anhaltekontrollen

Fortsetzung der themenorientierten Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt Geschwindigkeit und der Verkehrssicherheitskampagne  „Fahren.Ankommen.LEBEN!“

Unfalllage

Im Jahr 2019 sind in Mecklenburg-Vorpommern 88 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Das waren zwei Todesopfer mehr als im Jahr 2018 (86 Todesopfer). „Zwar setzt sich der seit dem Jahr 2012 bestehende Trend mit deutlich unter 100 tödlich verunglückten Verkehrsunfallopfern in unserem Land fort, allerdings bedarf es weiterhin großer Anstrengungen, um diese Entwicklung auch in den Folgejahren halten zu können und die Zahl der Verkehrsunfallopfer zu minimieren.“, so Minister Caffier.

Die Zahl der Verletzten ging 2019 gegenüber dem Vorjahr zurück, und zwar um 1,4 Prozent auf 6913. Insgesamt hat die Polizei Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr rund 60.000 Verkehrsunfälle aufgenommen, 4,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Bei 91 Prozent der Unfälle blieb es bei Sachschäden (+ 4,9 %). Die Zahl der Unfälle, bei denen Menschen getötet oder verletzt wurden, erhöhte sich um knapp 1 Prozent auf 5.366.

Eine durchaus positive Entwicklung ist bei den sogenannten Baumunfällen festzustellen. Die Zahl der Unfälle mit Baumberührung ging um etwa 10 Prozent zurück. Insgesamt kamen vergangenes Jahr 22 Menschen (2018: 34) bei einem Baumunfall ums Leben, welches einen Rückgang von 35 Prozent zum Vorjahr darstellt. „Nach wie vor verkennen viele Fahrzeugführer die Gefahr eines Baumunfalls“, so Innenminister Caffier. „Häufig schätzen Kraftfahrer Kurven oder Wildwechsel als größere Gefahrenquellen als Baumalleen und Straßenbäume ein.“ Somit bedarf es weiterhin regelmäßiger und zielgerichteter Maßnahmen der Verkehrsüberwachung und Verkehrsprävention. Umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit soll auch zukünftig zur Sensibilisierung der am Verkehr Teilnehmenden und zur Akzeptanz der Maßnahmen beitragen. Auch der im „Konzept der Landesregierung zur Verkehrssicherheitsarbeit“ formulierte Weg zur Bekämpfung von Baumunfällen in Altalleen mit dem vorrangigen Einbau von Schutzplanken und auch anderweitigen straßenbaulichen oder straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen muss zielstrebig fortgesetzt werden. Mit der 2019 gestarteten Alleenkampagne und der Botschaft „Schön gefährlich!“ will die Deutsche Verkehrswacht Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls das Bewusstsein für die wunderschönen, aber auch gefährlichen Alleen schärfen.

Unfallursachen

Geschwindigkeit war 2019 nicht nur erneut die häufigste Unfallursache bei den schweren Verkehrsunfällen, also Unfällen bei denen Menschen getötete oder schwerverletzt worden sind, sondern stieg auch im Vorjahresvergleich um knapp 12 Prozent an. Die Kategorie „Nicht angepasste Geschwindigkeit“ nimmt Bezug auf § 3 der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“ Caffier: „Wir müssen die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer fortwährend sensibilisieren, nicht nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten, sondern die gefahrene Geschwindigkeit am Verkehrsgeschehen zu orientieren.“ Vorfahrtsfehler bleiben zweithäufigste Unfallursache, wobei nach einem signifikanten Anstieg von knapp 50 Prozent im Jahr 2018 für 2019 ein Rücklauf festzustellen ist. Alkoholeinfluss war bei den schweren Unfällen im vergangenen Jahr, anders als noch im Jahr zuvor, die dritthäufigste Unfallursache. Während die Unfallursache Abstand zurückging, ist ein deutlicher Anstieg der Ursache Überholen festzustellen. „Überholen spart weniger Zeit als man glaubt und ist in der Regel sehr riskant. Beim Überholen sollte deshalb die Sicherheit immer vor Schnelligkeit gehen! Nur bei ausreichend einsehbarer Strecke sollten Autofahrer überholen und beim Überholvorgang selbst an die zulässige Höchstgeschwindigkeit denken.“, so der Innenminister.

Verkehrsbeteiligung

Nach wie vor bilden die Pkw-Insassen mit über 50 Prozent den größten Anteil der Verunglückten bei Verkehrsunfällen und sind demzufolge am meisten gefährdet. Als Verunglückte im Straßenverkehr zählen Personen (auch Mitfahrer), die bei Unfällen im Straßenverkehr verletzt oder getötet worden sind. Mit Abstand folgt, wie in den Vorjahren auch, die Gruppe der Radfahrer sowie motorisierten Zweiradfahrer und Fußgänger. Außer bei der Gruppe der Radfahrer mit 1.675 Verunglückten sind die Zahlen der anderen Verkehrsbeteiligungsarten zurückgegangen.

Während sich die Anzahl der verletzten Fahrradfahrer im Mehrjahresvergleich etwa auf gleichbleibenden Niveau bewegt, bleibt festzustellen, dass der Anteil der zur Gruppe der Fahrradfahrer gehörenden verunglückten Pedelecfahrer erneut gestiegen ist. Im vergangenen Jahr wurden 117 Fahrer von Pedelecs (2018: 78) infolge eines Verkehrsunfalls leicht- bzw. schwerverletzt. Die Zahl der verunglückten S-Pedelec-Fahrer sank im vergangenen Jahr deutlich.

Lorenz Caffier: „Grundsätzlich ist der Anstieg der Unfallzahlen vorrangig durch die steigende Zahl der genutzten Pedelecs zu erklären.“ Der Minister erklärt weiter: „Auch wenn in Deutschland keine Helmpflicht für Fahrradfahrer besteht, so schützt er Radfahrer doch vor gefährlichen Kopfverletzungen. Deshalb rate ich weiterhin jedem Verkehrsteilnehmer, der auf zwei Rädern unterwegs ist, einen geeigneten Helm zu tragen.“

Die Verkehrsunfallstatistik 2019 weist ebenso einen Anstieg der verunglückten fahrradfahrenden Kinder aus. Während erfreulicherweise im vergangenen Jahr kein Kind bei einem Straßenverkehrsunfall ums Leben kam, erhöhte sich die Zahl der schwer- und leichtverletzten Kinder und hier insbesondere der Rad fahrenden Kinder. Auch das Fehlverhalten in diesem Zusammenhang nahm im vergangenen Jahr deutlich zu. Kinder sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer und sie sind vom Vorbild und der Anleitung der Erwachsenen abhängig. Denn je kleiner sie sind, desto schwieriger fällt es ihnen, in der komplexen Verkehrswelt zurechtzukommen. Die Polizei beobachtet zunehmend, dass immer mehr Kinder unsicher auf dem Fahrrad sind. Die theoretische und praktische Radfahrausbildung ist im Rahmen des Sachunterrichts Aufgabe der Primarschulen. Die Polizei unterstützt mit Fachkenntnissen die Erziehungs- und Bildungsträger. Gemeinsam mit den Eltern muss es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, unsere Kinder für den Straßenverkehr fit zu machen.

Seit die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) am 15. Juni 2019 in Kraft trat, registrierte die Landespolizei drei Verkehrsunfälle mit Sachschaden mit sogenannten E-Scootern. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind die Unfallzahlen in Mecklenburg-Vorpommern sehr gering.

Altersgruppen

Insgesamt haben Kinder im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil ein geringeres Unfallrisiko als andere Altersgruppen. Der Anteil der Kinder unter 15 Jahren an allen Verunglückten bei Straßenverkehrsunfällen betrug 9,7 Prozent, ihr Bevölkerungsanteil lag bei 12,73 Prozent . Als schwächste Verkehrsteilnehmer genießen sie allerdings nach wie vor die volle Aufmerksamkeit und einen besonderen Schutz bei ihrer Teilnahme im Straßenverkehr.

 Die Anzahl der Verunglückten in der Altersgruppe der jungen Erwachsenen (zwischen 18 und 24 Jahren) ist wieder rückläufig. 19 junge Erwachsene weniger verunglückten im Straßenverkehr. Junge Fahrer sind und bleiben aber gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil bei den Verursachern von Verkehrsunfällen immer noch eine nicht zu vernachlässigende Risikogruppe. Sie fahren risikofreudiger und wollen sich und anderen häufig etwas beweisen. Zur gezielten Förderung der Sicherheit in der Zielgruppe der Jungen Fahrer werden neben dem 1998 von der Landespolizei initiierten sogenannten „Fifty-Fifty-Taxi-Ticket“ insbesondere auch das seit 2013 gestartete Präventionsprojekt „CrashKurs MV“, weiterhin angeboten. Zehn CrashKursMV-Veranstaltungen mit insgesamt 1.625 Teilnehmern führte die Polizei im vergangenen Jahr erfolgreich durch.

Auch bei den Erwachsenen im Alter zwischen 25 und 34 Jahren ist ein Rückgang festzustellen. Dennoch führt diese Altersgruppe mit insgesamt 1.048 Verunglückten die Rangfolge weiterhin an. Mit einem Bevölkerungsanteil von ca. 11 Prozent und einem Verursacheranteil von knapp 16 Prozent ist diese Gruppe am Unfallgeschehen überrepräsentiert.

Caffier: „Junge Erwachsene sind immer noch zu häufig an Verkehrsunfällen beteiligt. Wir müssen diese Gruppe darum frühzeitig mit den bestehenden Präventionsmaßnahmen und Initiativen in der vorbeugenden Verkehrssicherheitsarbeit erreichen.“

Die Zahl der verunglückten Senioren über 65 ist zu 2018 annähernd gleich geblieben. Nach wie vor bleibt festzustellen, dass diese Altersgruppen sowohl in der Gruppe der bei Verkehrsunfällen verunglückten Verkehrsteilnehmer als auch in der Gruppe der Unfallverursacher deutlich im Vergleich zum Anteil in der Bevölkerung unterrepräsentiert sind. „Damit sind Senioren in unserem Land grundsätzlich keine Risikofahrer!“, macht Innenminister Caffier deutlich. „Wir werden diese Verkehrsteilnehmer aber bezüglich unserer präventiven Verkehrssicherheitsarbeit im Fokus behalten und fortlaufend analysieren, ob neue Schwerpunkte in Bezug auf die Zielgruppen zu bilden sind.“

Polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit

Der Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit der Landespolizei ist die Bekämpfung von Hauptunfallursachen mit einem besonderen Augenmerk auf die Risikogruppen. Allgemeine Ziele der Verkehrssicherheitsarbeit sind hierbei, Gefährdungen im Straßenverkehr abzubauen, das Verkehrsverhalten zu verbessern sowie vor allem die Zahl der Unfälle mit besonders schlimmen Folgen zu senken. Die Verkehrsüberwachung gehört daher zum unverzichtbaren Kernbereich polizeilicher Aufgaben. Dies wird auch weiterhin durch verstärkt durchgeführte Anhaltekontrollen der Landespolizei erfolgen.

Durch Anhaltekontrollen können Fahrzeugführer unmittelbar nach dem festgestellten Verstoß mit dem Fehlverhalten konfrontiert werden, wodurch der präventive Ansatz nachhaltiger zum Tragen kommt. Darüber hinaus ist es durch Anhaltekontrollen möglich, auch die Belange der Verkehrssicherheit und der Kriminalitätsbekämpfung miteinander zu verknüpfen.

„Im vergangenen Jahr haben wir unser Ziel, die personalintensiven Anhaltekontrollen bei Geschwindigkeitsverstößen weiter zu erhöhen, erreicht.“ so Caffier.

Im Rahmen der Anhaltekontrollen stellten die Polizistinnen und Polizisten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2019 insgesamt 55.282 Verstöße gegen die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fest. Mit 12.446 festgestellten Handyverstößen mussten damit im Vergleich zum Vorjahr 10 Prozent mehr Verstöße registriert werden. Minister Caffier: „Die vielen Feststellungen machen deutlich, dass in unserem Bundesland schnell gefahren und damit das eigene Leben und das Leben anderer in Gefahr gebracht wird. Der Minister weiter: „Und anstatt sich auf den Straßenverkehr zu konzentrieren, lesen oder schreiben manche sogar Nachrichten – daher gilt für mich: Null Toleranz gegenüber Rasern, Dränglern, Ausbremsern und anderem verkehrsgefährdenden Verhalten auf unseren Straßen!“

Mit 1.872 Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden im vergangenen Jahr insgesamt 20 Prozent mehr Strafanzeigen bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen bei den „Drogenkontrollen“ festgestellt. Die deutlich steigende Tendenz ist vorrangig durch die Kontrolltätigkeit immer besser und spezieller geschulter Polizeibeamten zu erklären.

Fazit

„Die Einhaltung der Verkehrsregeln ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für ein hohes Maß an Verkehrssicherheit. Denn Verkehrsunfälle sind größtenteils vermeidbar, weil sie vielfach auf menschliches Fehlverhalten beruhen, dass sich abstellen lässt“, fasst Innenminister Lorenz Caffier zusammen und ergänzt: “ In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich, dass ab heute die novellierte Straßenverkehrsordnung in Kraft tritt. So drohen unter anderem deutlich höhere Strafen für Geschwindigkeitsverstöße.“ Schon bei geringeren Überschreitungen gelten neue Bußgelder. Neu ist auch, dass innerorts schon ab 21 km/h zu schnell ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann und außerorts ab 26 km/h.

„Um eine nachhaltige Verbesserung der individuellen Einstellungen aller Verkehrsteilnehmer zum Straßenverkehr zu erreichen, werden wir unsere präventiven und repressiven Maßnahmen orientiert am Unfalllagebild im Rahmen der landesweit stattfindenden monatlichen themenorientierten Verkehrskontrollen und der Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ weiter verzahnen. Verkehrssicherheitsarbeit ist eine Daueraufgabe, die alle betrifft und die deshalb auf möglichst breiter gesellschaftlicher Basis stehen muss.“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Verkehrsunfallgeschehen 1. Quartal 2020: In den ersten drei Monaten dieses Jahres erfasste die Polizei insgesamt rund 11.600 Straßenverkehrsunfälle und damit etwa 5 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Darunter waren 884 Unfälle mit Personenschaden und 10.749 Unfälle mit Sachschaden, die ebenfalls gegenüber dem Vorjahreszeitraum rückläufig sind. Bereits seit Anfang des Jahres ist auch die Zahl der Verkehrstoten gesunken. Zum Ende des 1. Quartals verunglückten 9 Menschen tödlich, das sind 57 Prozent weniger als noch im Jahr zuvor (2019: 21). Der Rückgang in allen Bereichen ist sicherlich auch im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Pandemie zu betrachten.

Neue Straßenanbindung

Neubrandenburg – Die Stadt Neubrandenburg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält vom Infrastrukturministerium für die Anbindung der Johannesstraße an die Demminer Straße Fördermittel in Höhe von knapp 1,4 Millionen Euro. Siestammen aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) zur Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung gemäß der Stadtentwicklungsförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen ca. 1,9 Millionen Euro.

Derzeit endet die Ortsumgehung Neubrandenburg am Knotenpunkt Sponholzer Straße/Johannesstraße. Damit die Anwohner im weiteren Verlauf der Sponholzer Straße nicht mehr als nötig mit dem fließenden Verkehr belastet werden, soll der weiträumige Verkehr auf möglichst kurzem Weg das übergeordnete Straßennetz erreichen. Deshalb soll die Johannesstraße an die Demminer Straße angebunden werden. Durch diese Maßnahme reduzieren sich Umgebungslärm sowie Luftschadstoffe im Wohngebiet Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt. Das trägt wesentlich zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei. Der Verkehr soll künftig durch das Gewerbegebiet geführt werden, so dass das Wohngebiet attraktiver wird.

Ziel des EFRE-Förderprogramms „Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung“ ist es, die dauerhafte Nutzung des Kulturerbes, die städtische Umweltqualität und die Möglichkeit zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft in den 23 Mittel- und Oberzentren des Landes zu verbessern. Dafür stehen dem Land von 2014 bis 2020 insgesamt rund 210 Millionen Euro zur Verfügung.

Land startet Hilfen für Sportvereine

Schwerin – Die finanzielle Hilfe für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern kann bereits knapp eine Woche nach Beschluss des Landeskabinetts zur Einrichtung eines Sozialfonds beantragt und unbürokratisch ausgezahlt werden.

Die Landesregierung stellt im Rahmen des Sozialfonds bis zu 3,5 Millionen Euro für von der Corona-Pandemie betroffene gemeinnützige Sportvereine und Sportverbände zur Verfügung. „Zwei Millionen Euro sind als Hilfe für Sportvereine vorgesehen, um Corona-bedingte Defizite zu decken und so die Vereine in ihrem Bestand zu sichern. Weitere 1,5 Millionen Euro planen wir als Reserve ein, um auf weitere Probleme im Sportbereich reagieren zu können“, verdeutlichte Sportministerin Stefanie Drese.

Mit den Finanzhilfen sollen die Strukturen im Sport in Mecklenburg-Vorpommern erhalten und Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehend eingeschränkter finanzieller Leistungsfähigkeit gesichert werden. „Außerdem wollen wir die Zahlungsfähigkeit der Vereine gewährleisten für laufende Ausgaben wie Mieten, die Unterhaltung der Sportanlagen oder die Tilgung von Krediten für getätigte Investitionen“, so Drese.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine und -verbände, die gemäß Satzung ordentliche Mitglieder des Landessportbundes M-V e.V. sind und infolge der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus in eine existenzbedrohliche Lage bzw. in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Drese: „Ich hoffe, dass der Landessportbund nun die Anträge auch zügig bearbeitet, um den Vereinen wirksam helfen zu können.“

Der Antrag sowie Fördergrundsätze und ein Merkblatt können unter www.lsb-mv.de/sportfoerderung/ heruntergeladen werden.

Zukunft des Krankenhauses in Crivitz

Crivitz – Die Verhandlungen zur Zukunft des Crivitzer Krankenhauses laufen weiter. „Gegenwärtig laufen die Gespräche zum Erhalt des Krankenhaus-Standortes Crivitz mit den Beteiligten. Dabei geht es nicht um einzelne Stationen, sondern es wird ein komplettes Paket verhandelt. Die Klink soll bei der geplanten Strukturierung bestmöglich aufgestellt werden. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim prüft derzeit eine Rekommunalisierung des Crivitzer Krankenhauses und ist mit dem Träger hierzu in Gesprächen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

„Für uns als Landkreis ist ein tragfähiges Gesamtkonzept Grundlage für alle weiteren Entscheidungen zu einer möglichen Rekommunalisierung des Crivitzer Krankenhauses“, sagt Landrat Stefan Sternberg. „Daran arbeiten wir. Eine möglichst große Vielfalt des medizinischen Angebots ist uns dabei sehr wichtig“, so Landrat Sternberg, „aber in dieser Hinsicht wirksam aktiv werden können wir erst nach einem Kauf.“

Insgesamt laufen die Verhandlungen über das weitere Vorgehen mit dem Krankenhaus in Crivitz zwischen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, der MediClin und dem Gesundheitsministerium über die Strukturierung des Standortes weiter. „Die Fachabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe steht im Krankenhausplan Mecklenburg-Vorpommern. Der mit Bescheid festgestellte Versorgungsauftrag bleibt bestehen. Das weitere Vorgehen hängt auch davon ab, wie sich der Landkreis Ludwigslust-Parchim im Juni entscheidet“, so Glawe weiter.

Anfang Juni wird der Kreistag Ludwigslust-Parchim über den Kauf des Krankenhauses in Crivitz abstimmen. Die Aufnahme der Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe erfolgte mittels Feststellungsbescheid im Jahr 2012 mit der damals erforderlichen Neufassung des Landeskrankenhausplanes. Das Krankenhaus selbst war in die Pläne der ersten Legislaturperiode bereits aufgenommen. So findet sich die Gynäkologie/Geburtshilfe auch in den Unterlagen aus dem Jahr 1992.

Dem Versorgungsauftrag des MediClin Krankenhauses am Crivitzer See liegt ein Feststellungsbescheid zugrunde. Davon ist unter anderem die stationäre Versorgung in den Fachabteilungen Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin, Orthopädie /Unfallchirurgie und Frührehabilitation umfasst.

Montag öffnen Schulen für die Abschlussklassen

Schwerin – Nach den sechswöchigen Schulschließungen aufgrund der Corona-Krise öffnen am Montag, 27. April 2020, die weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern für die Abschlussklassen. Rund 20.480 Schülerinnen und Schüler, die die Mittlere Reife, das Abitur oder einen beruflichen Abschluss anstreben, können sich in der Schule auf ihre Prüfungen vorbereiten. Für die Klassenstufe 11 an regulären Gymnasien und Gesamtschulen sowie die Klasse 12 an Abendgymnasien werden Konsultationen ermöglicht.

„Wir öffnen unsere Schulen schrittweise und behutsam“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Als erstes kehren Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen zurück, damit sie die Gelegenheit haben, sich vor den anstehenden Prüfungen mit ihren Lehrerinnen und Lehrern auszutauschen und sich zielgerichtet vorbereiten können. Die Teilnahme an diesem prüfungsvorbereitenden Unterricht ist freiwillig“, erläuterte Martin.

Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte müssen sich auf veränderte Bedingungen und strenge Hygieneregeln einstellen. „Diese besondere Situation können wir nur gemeinsam bewältigen. Keiner erwartet, dass der ganz normale Unterricht am Montag losgeht. Alle sollen die Gelegenheit haben, sich auf die neue Situation einzustellen. Wichtig ist, dass alle das Abstandsgebot und die Hygieneregeln einhalten und das Schulgebäude nacheinander betreten“, riet die Ministerin den Jugendlichen.

Außerdem forderte sie Schülerinnen und Schüler auf, sich einen Mund-Nasenschutz zu besorgen. „Alle brauchen einen Mund-Nasenschutz. Im Schulbus ist er Pflicht. Im Schulgebäude soll der Mund-Nasenschutz in den Pausen getragen werden, wenn sich viele Schülerinnen und Schüler auf den Fluren aufhalten. Mit einem Mund-Nasenschutz schützen wir andere. Wenn alle einen Mund-Nasenschutz tragen, schützen sich alle gegenseitig“, betonte Martin.

In einem Schülerbrief hat sich das Bildungsministerium an die Jugendlichen gewandt, für die am Montag die Schule wieder startet, und über die geltenden Verhaltensregeln für den Schulbesuch während der Corona-Pandemie informiert. Das Ministerium hat das Schreiben an die Schulen übermittelt und online veröffentlicht. Eine wichtige Information an alle Schülerinnen und Schüler ist außerdem, dass niemand Sorgen haben muss, dass die Klassenarbeiten und Klausuren, die in den vergangenen Wochen ausgefallen sind, nun in den verbleibenden Wochen bis zu den Sommerferien nachgeschrieben werden müssen. Das ist nicht der Fall.

„Schauen Sie außerdem auf die Internetseiten der Schulen“, empfahl Bildungsministerin Martin den Schülerinnen und Schülern. „Dort finden Sie weitere wichtige Informationen beispielsweise zum Unterrichtsbeginn.“ Schulen, die keine Internetseiten haben, informieren auf anderen Wegen. In diesem Zusammenhang dankte die Ministerin allen Lehrerinnen und Lehrern, die in den vergangenen Tagen und Wochen die Schulöffnungen vorbereitet haben.

Zudem weitet das Land ab dem 27. April 2020 die Notfallbetreuung in den Schulen parallel zu den Kitas aus. Auch dies geschieht unter Berücksichtigung der bestehenden Hygienevorschriften. So haben Kinder Anspruch auf eine Notfallbetreuung, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Bisher mussten beide Eltern in einem solchen Bereich tätig sein. Das Angebot ist nach wie vor eine Notfallbetreuung und greift nur dann, wenn eine Kinderbetreuung anders nicht organisiert werden kann.

Digitaler Marktplatz M-V

Schwerin – Am heutigen Freitag öffnet der landesweite Online-Shop für den Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern die virtuelle Ladentür. Nach einem Kabinettsbeschluss vom 17. März wurde das Projekt binnen 38 Tagen verwirklicht.

„Im ersten Schritt war es unser Ziel, eine schnelle Möglichkeit für die Händlerinnen und Händler zu schaffen, sich während der Corona-Pandemie im Internet sichtbar zu machen: Der digitale Marktplatz ist seit zwei Wochen online. Dort finde ich als Kunde meine Händler vor Ort, von denen viele als Reaktion auf die Covid-19-bedingten Ladenschließungen Abhol- und Lieferdienste eingerichtet haben. Mit dem heute eröffneten Onlineshop gehen wir nun den zweiten Schritt“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel.

„Unter www.shop.digitalesmv.de kann ich bei meinem Händler vor Ort direkt online kaufen. Jede Einzelhändlerin und jeder Einzelhändler unseres Bundeslands kann diese Infrastruktur des Landes im für den Handel sehr schweren Corona-Jahr 2020 kostenlos zu nutzen.“

Innerhalb weniger Minuten können Einzelhändlerinnen und Einzelhändler auf der Plattform ihre eigene Online-Filiale öffnen. Dabei spielt weder die Größe des Geschäfts noch die bereits bestehende eigene Infrastruktur eine Rolle. „Wir wollten nicht nur die ganz Großen oder nur die ganz Kleinen erreichen, nicht nur die, die im Netz völlig unerfahren oder schon längst aktiv sind. Wir wollten eine Lösung, die es jedem ermöglicht, in wenigen Schritten den eigenen Online-Shop zu eröffnen. Ohne bestehende Infrastruktur, ohne vorher ein Warenwirtschaftssystem kaufen zu müssen, ohne Vorerfahrung im Internethandel“, so Christian Pegel.

Der digitale Marktplatz und der landesweite Onlineshop stellen ein kostenloses Angebot für alle dar, die einen Geschäftssitz in M-V haben. Neben der Infrastruktur sind Funktionen für Kundenkontakt sowie automatische AGB- und Impressumserstellung enthalten, sodass allen Interessierten auch eine rechtssichere Lösung geboten wird. Bei technischen Problemen stehen kurze Schritt-für-Schritt Anleitungen per Video und auch eine technische Hotline zur Verfügung.

„Nun geht es darum, beide Plattformen bekannter zu machen“, sagt der Minister und führt aus: „Dabei setzen wir auf jeden Einzelnen: Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger in M-V, den Einzelhandel in unserem Land zu stärken. Auch wenn heute die ganz große Produktvielfalt noch nicht gegeben ist, weil wir noch im Aufbau sind, so tummeln sich doch schon viele unser aller Lieblingsläden auf dem Portal. Wir wollen ihnen helfen, einen weiteren Absatzweg zu etablieren. Covid-19 traf uns alle sehr stark – auch unseren Einzelhandel.“

Weiter wirbt der Minister: „Mit dem digitalen Marktplatz und dem landesweiten Online-Shop bieten wir eine nachhaltige Lösung für jeden an, dem vielleicht bisher die Hürden zu hoch waren, mit seinem Geschäft neben dem Laden vor Ort auch online zu gehen. Wir vertrauen fest auf die Heimatverbundenheit der Menschen in unserem Land, die gern lokal einkaufen, dem Händler um die Ecke vertrauen und deshalb auch gern den Weg in die virtuellen Shops finden. Jeder Cent, den Sie hier ausgeben, bleibt beim Händler und damit bei uns im Land.“

Der digitale Marktplatz des Landes MV wurde unter Mithilfe der Industrie- und Handelskammern, des Handelsverbands Nord und des „Digitalen Innovationsraum MV“ konzipiert und umgesetzt. „Ich bin allen helfenden und mitdenkenden, teilnehmenden, kaufenden und verkaufenden Beteiligten dankbar – vor allem für den Hochleistungssprint der vergangenen Wochen. Die Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung, bei den Kammern und bei den Agenturen haben teilweise Nächte und Wochenenden durchgearbeitet, damit wir schnell eine Möglichkeit für den Einzelhandel schaffen konnten. Ein Projekt dieser Größenordnung und dieser Reichweite braucht im Normalfall deutlich länger bis zur Umsetzung“, sagt Pegel und ergänzt: „Betonen möchte ich auch das starke ehrenamtliche Engagement unserer Digitalisierungsbotschafter André Huysmann und Prof. Matthias Wißotzki, die uns technisch beratend unterstützt haben und für die verschiedenen Teams immer erreichbar waren.“

Den digitalen Marktplatz erreichen Sie unter: www.marktplatz.digitalesmv.de, den landesweite Online-Shop unter www.shop.digitalesmv.de.

Schwimmhalle Stärkung für Vorpommern

Anklam – Die Schwimmhalle in Anklam kann gebaut werden. Dazu wurde heute entsprechende Bauverträge unterzeichnet. „Das ist der Startschuss für das dritte Projekt des Anklamer Dreiklangs, zu dem neben der Schwimmhalle auch der Bau des Schulcampus und das Projekt Ikareum gehören“, betonte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann am Rande des Termins in der vorpommerschen Kleinstadt.

„Die Schwimmhalle ist wichtig für Anklam und Umgebung, hat große Bedeutung für die sich dynamisch entwickelnde Stadt und ganz Vorpommern.

Mit Schwimmunterricht, Vereins- und Freizeitsport gibt es ein umfangreiches Angebot und steht dann nach Fertigstellung für alle Generationen zur Verfügung. Auch damit gewinnt Anklam deutlich an Attraktivität, auch als Ort zum Leben“, so Dahlemann.

Für den Bau der Schwimmhalle Anklam stellt das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung im Rahmen der Kommunalinvestitionsförderung ca. 9,8 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind 90 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von 10,9 Millionen Euro. Die übrigen zehn Prozent entsprechen dem Eigenanteil der Stadt Anklam. Dahlemann: „Die Landesregierung hat Wort gehalten und unterstützt das Projekt voll und ganz. Ich freue mich sehr, dass mit der ME-LE Torgelow und der HAB Wusterhusen zwei Unternehmen aus Vorpommern den Zuschlag für diesen Auftrag bekommen haben. Das ist Wirtschaftsförderung pur und tut uns allen gut“.

Neubau der Grundschule „Hermann Burmeister“

Stralsund – Die Hansestadt Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen) erhält vom Bauministerium eine Zuwendung in Höhe von sechs Millionen Euro für den Ersatzneubau einer dreizügigen Grundschule auf dem Campus, die den Namen „Hermann Burmeister“ tragen wird. Die Mittel kommen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsprogramm im Bereich Schulen. Die Gesamtkosten betragen rund 8,5 Millionen Euro.

Die barrierefreie Grundschule soll in der Tribseer Vorstadt errichtet werden und künftig mehr als 300 Kindern von der ersten bis zur vierten Klasse mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung zur Verfügung stehen. Sie werden von ca. 15 Pädagogen betreut und unterrichtet. Der Neubau ist aufgrund steigender Schülerzahlen und Anforderungen an Barrierefreiheit und Inklusion notwendig. Es entsteht ein Baukörper, der sich in zwei Nutzungs- und Funktionsbereiche teilt. Der eingeschossige Teil des Gebäudes wird als Aula, Bistro und Küche genutzt, das dreigeschossige Gebäude als Schule.

Das pädagogische Konzept sieht die Bildung von Lernclustern und offenen Lernlandschaften vor. Ein zentrales Anliegen ist, sich von der üblichen Raumstruktur, in der die Klassenräume von einem Flur abgehen, zu trennen. Die Flure sollen dank großzügiger Breite zum Beispiel für kleine Lerngruppen mit in den Unterrichtsprozess einbezogen werden.

Geplant ist, das Vorhaben im ersten Quartal 2021 zu beginnen und im dritten Quartal 2022 fertigzustellen.

Steuerverwaltung bietet weitere Hilfe an

Schwerin – Um Unternehmen in Not in der aktuellen Situation zusätzliche Liquidität zu verschaffen, haben Bund und Länder sich auf einen pauschalen Verlustrücktrag verständigt. Für Mecklenburg-Vorpommern besonders wichtig: Die Regelung gilt insbesondere für private Vermieter.

Mit der neuen Regelung wird der Verlustrücktrag vorübergehend pauschal ermöglicht. Das bedeutet, dass die Einkünfte des vergangenen Jahres auf Antrag pauschal um 15 Prozent gemindert werden. Die Finanzämter berechnen die Vorauszahlungen für 2019 dann nach den geminderten Einkünften neu und setzen sie nachträglich herab. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden mit fälligen Steuerzahlungen verrechnet oder erstattet. Den Unternehmen steht dadurch in einem einfachen und schnellen Verfahren mehr Liquidität zur Verfügung.

Der maximal zu berücksichtigende pauschale Verlustrücktrag beträgt eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der Neuregelung.

Mecklenburg-Vorpommern setzte sich zusammen mit den anderen Küstenländern dafür ein, dass neben den gewerblichen Unternehmen und Selbstständigen auch private Vermieter die Neuregelung nutzen können. Finanzminister Reinhard Meyer hat dabei insbesondere die privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Blick: „Mecklenburg-Vorpommern ist ganz besonders vom Tourismus abhängig. Es gibt hier aber nicht nur gewerbliche Anbieter, sondern auch viele Privatleute, die von der Vermietung von Ferienwohnungen leben. Diese Menschen haben momentan keine Einkünfte. Ich bin daher dankbar, dass auf unsere Initiative hin auch diese Personengruppe berücksichtigt werden konnte. Mit der Möglichkeit des pauschalen Verlustrücktrags können wir ihnen jetzt steuerlich ein wenig Entlastung verschaffen.“