Änderung des E-Government-Gesetzes

Schwerin – Der Landtag hat heute dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt.

„Mit diesem Gesetz passen wir das E-Government-Gesetz des Landes aus dem Jahr 2016 an die Entwicklungen im Bundes- und EU-Recht an. Damit hat die eRechnung, also die voll digitalisierte Rechnungslegung, jetzt einen klaren gesetzlichen Handlungsrahmen bei uns im Land. Insbesondere sind damit aber die Regeln aktualisiert, die das Online-Anbieten aller Verwaltungsdienstleistungen von Land und Kommunen im Internet ermöglichen und klaren Regeln unterwerfen, das sogenannte eGovernment“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel zum Anlass für die Novellierung.

Im Mai dieses Jahres hatte er dem Landtag den Gesetzentwurf vorgestellt. In den vergangenen Monaten berieten die Landtagsausschüsse darüber. Heute erfolgte die abschließende Abstimmung.

Mit dem neuen E-Government-Gesetz wird auch die europäische E-Rechnungsrichtlinie in Landesrecht umgesetzt. Damit werden die Pflichten öffentlicher Auftraggeber, künftig elektronische Rechnungen anzunehmen und weiterzuverarbeiten, konkret vorgegeben und damit verlässlich strukturiert. „eRechnung heißt, dass Rechnungen nach festgelegten Standards elektronisch zwischen Unternehmen und Verwaltung ausgetauscht werden. Zwingend dabei ist eine Rechnung in einem strukturierten, elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung der Rechnungsdaten ermöglicht. Also kein Papier – auch keine PDF-Datei, die ja ebenfalls nicht automatisch verarbeitet werden kann -, sondern echte digitale Rechnungen nach einheitlichen Standards, auf die sich dann alle Software-Hersteller und Dienstleister einstellen und in ihren Produkten und Diensten anbieten können“, erläutert Pegel.

Eine neue Experimentierklausel soll ermöglichen, bislang analoge Verwaltungsabläufe im Zuge der Digitalisierung stärker an den Nutzerbedürfnissen auszurichten, indem etwa Form- und Verfahrensvorschriften vereinfacht werden: „Kommunen, die eine gute Idee für eine neue digitale Verwaltungsdienstleistung im Internet haben, sollen sich nicht mehr jede Abweichung von den Landesgesetzen und -verordnungen zeitaufwändig genehmigen lassen müssen. Sie sollen unbürokratisch neue E-Government-Anwendungen ausprobieren können. Auf Basis der Erkenntnisse, die wir aus solchen Testballons gewinnen, können wir entscheiden, ob eine solche neue Idee für Verwaltungsdienstleistungen im Internet zu Änderungen von bestehenden Regeln für alle Kommunen führt und der Testballon für alle als Regelbestimmung eingeführt wird – das gilt natürlich auch für Landesbehörden“, erklärt der Minister diese Neuerung.

Das Gesetz greift insbesondere aber die Verpflichtung für Bund, Länder und Gemeinden aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes auf, nachdem sie ihre Verwaltungsleistungen spätestens ab 1. Januar 2023 auch elektronisch über Verwaltungsportale, also im Internet online, anbieten müssen. Nutzer sollen dann über eine einzige Plattform online Anträge bei Behörden – von der Landes- über die Kreis- bis hin zur Gemeindeverwaltung – stellen können.

„Mit dem MV-Serviceportal haben wir bereits die Vorgabe umgesetzt, wonach die Landesregierung ein Verwaltungsportal bereitstellen muss, dem die Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie andere der Rechtsaufsicht des Landes unterstehende Behörden freiwillig beitreten können. Behörden können hier ihre Leistungen anbieten, kostenfrei für die Kommunen und die anderen Behörden – die Kosten trägt das Land“, sagt Pegel.

Ein ganz zentraler Baustein ist dabei die Möglichkeit, das persönliche Erscheinen und eigenhändige Unterschreiben durch eine digitale Alternative zu ersetzen. Für bestimmte Anträge bei Behörden ist bislang eine sichere Identifizierung per Unterschrift und Vorlage des Personalausweises erforderlich. „Es gibt Verwaltungsdienstleistungen, die wir nicht auf Zuruf ermöglichen können, sondern die eine Gewissheit erfordern, dass wirklich die antragstellende Person – wenn auch nur digital – vor mir steht“, erläutert Pegel. In diesen Fällen werden jetzt das Vorlegen des Personalausweises in der Behörde und die persönliche Unterschrift durch eine digitale Identifizierung, also einen sicheren Identitätsnachweis im Internet, ersetzt. „Die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage haben wir nun ebenfalls geschaffen“, so Pegel weiter.

Mit den rund 20 zusätzlichen Millionen Euro in den kommenden vier Jahren, die der ebenfalls durch den Landtag heute in die Ausschussberatungen überwiesene Nachtragshaushalt vorsieht, kann das Land den Kommunen künftig auch effektiv bei der Digitalisierung einzelner Verwaltungsleistungen helfen“, so Pegel, der damit aber auch eine klare Forderung verbindet: „Das Land wird einzelne Kommunen bei der Digitalisierung einzelner Verwaltungsdienstleistungen nur finanziell unterstützen können, wenn diese Verwaltungsdienstleistungen danach auch auf andere Kommunen im Sinne von `Einer für Alle` übertragbar sind, damit nicht mehrere Kommunen jeweils das gleiche Rad neu erfinden müssen, sondern einer für alle anderen ein digitales Produkt entwickelt.“

MoorFutures erreichen Niedersachsen

Schwerin – Nach Brandenburg und Schleswig-Holstein hat nun auch das Land Niedersachsen die Nutzungsrechte an der Marke MoorFutures erworben. Damit wird es zukünftig auch in Niedersachsen MoorFutures-Projekte geben. „Ich freue mich sehr, dass nun alle moorreichen norddeutschen Länder unter einer Marke hochwertige Moorklimaschutzprojekte umsetzen!“ freute sich Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Es spricht für die Qualität und Attraktivität der in Mecklenburg-Vorpommern geschaffenen MoorFutures, dass nun auch Niedersachsen dazu stößt. Die ständig zunehmende Nachfrage hat dazu geführt, dass die MoorFutures in Mecklenburg-Vorpommern vorübergehend ausverkauft sind. Wir sind dabei, neue Standorte vorzubereiten.“

Die Verträge zur Nutzung der Marke MoorFutures® wurden durch den niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies und Minister Dr. Backhaus unterzeichnet. Das Niedersächsische Umweltministerium übernimmt die Schirmherrschaft für das Projekt in Niedersachsen, Träger des Projektes sind die Niedersächsischen Landesforsten.

Niedersachsen möchte mit diesem Schritt den eigenen Beitrag zum Klimaschutz vergrößern. Ziel ist es, ab Herbst 2021 mit einem eigenen Standort in den Verkauf zu gehen.

MoorFutures wurden 2011 in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam von dem damaligen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und der Universität Greifswald entwickelt. Es handelt sich dabei um Kohlenstoffzertifikate für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt, die auf der Basis von Moorwiedervernässungen generiert werden. Unternehmen oder auch Privatpersonen können damit eigene unvermeidbare Emissionen kompensieren.

Das erste Projekt in Mecklenburg-Vorpommern ist der Polder Kieve, der im Herbst 2018 ausverkauft war. Das zweite Projekt, die Kamerunwiese, wurde 2019 vollständig durch die Hamburger Behörde für Umwelt und Energie zur Kompensation dienstreisebedingter Emissionen finanziert. Das dritte Projekt, der Gelliner Bruch, ist seit Januar 2020 ausverkauft. Damit wurden allein in Mecklenburg-Vorpommern über 20.000 MoorFutures zu einem Preis zwischen 35 und 40 € verkauft.

Die Marke MoorFutures® ist europaweit geschützt. Die Nutzungsrechte wurden durch die Länder Brandenburg (2012), Schleswig-Holstein (2014) und nun Niedersachsen erworben.

Auch international gibt es Nachfragen, so etwa aus Polen, den Niederlanden, Dänemark und Litauen.

Testmöglichkeit für polnische Berufspendler

Torgelow – Heute ist im Stadion in Torgelow mit Unterstützung zweier ansässiger Unternehmen und in Kooperation mit der AMEOS Klinik Ueckermünde ein Testzentrum für polnische Pendlerinnen und Pendler eingerichtet worden.

„Das aktuelle Pandemiegeschehen in Polen ist besonders dynamisch. Nach der Einstufung Gesamtpolens als Risikogebiet durch das Robert-Koch-Institut hat die Landesregierung sofort beraten, wie wir in Torgelow eine neue Testmöglichkeit schaffen können. Darum habe ich den Vizepräsidenten des Unternehmerverbandes Vorpommern, Dietrich Lehmann gebeten, eine weitere Testmöglichkeit aufzubauen. Dies ist in Rekordtempo erfolgt“, betonte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann.

Die Testung erfolgt einmal wöchentlich. Die Kosten von 70 Euro pro Test müssen von den Arbeitgebern übernommen werden. In der vergangenen Woche war bereits ein privates Testzentrum in Zusammenarbeit mit der Landesregierung von einem Hotelier in Bansin eingerichtet worden, das von Urlauberinnen und Urlaubern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einheimischen schon intensiv genutzt wird.

„Ich danke den Unternehmern Dietrich Lehmann und Dr. Carsten Breß und ihren Teams für ihr Engagement und die so zügige Umsetzung. Das entlastet die Gesundheitsämter und die öffentlichen Abstrichzentren. Dieser wöchentliche Test ist so wichtig, um auch das Pandemiegeschehen bei Pendlern im Blick zu haben und einen Eintrag des Virus von außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns zu vermeiden.“

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle für die Metropolregion-Stettin auf deutsch und auch polnisch unter mrs@stk.mv-Regierung.de zur Verfügung.

Freiwillige Fiebermessungen an Schulen

Schwerin – An 19 Schulen in Mecklenburg-Vorpommern läuft ein Pilotprojekt, bei dem Schülerinnen und Schüler an Fiebermessungen teilnehmen können. Die Messungen an allen teilnehmenden Schulen sind freiwillig. In dem Pilotprojekt sollen Erfahrungen gesammelt werden, ob durch das Messen der Körpertemperatur von Schülerinnen und Schülern mit relevantem Fieberwert (ab 38 °C) eine direkte Einflussnahme auf das Infektionsgeschehen an Schulen ermöglicht werden kann.

„Wir wissen, dass Schulen keine Treiber der Pandemie sind. Aber das Virus kann in Schulen hineingetragen werden“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Deshalb ist es wichtig, alles dafür zu tun, dass die Schulen infektionsfrei bleiben und damit der tägliche Regelbetrieb aufrechterhalten werden kann.“ Mit dem Pilotprojekt soll gleichzeitig getestet werden, wie sich das regelmäßige Fiebermessen auf den Schulalltag auswirkt und ob der organisatorische Aufwand für die Schulen zu handhaben ist.

Die Ministerin forderte gleichzeitig alle Eltern erneut auf, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken, wenn sie fiebrige Erkältungssymptome aufzeigen. „Lieber das Kind einmal zu viel als einmal zu wenig zuhause lassen. Ein solches Pilotprojekt ersetzt natürlich diese wichtige Verantwortung der Erziehungsberechtigten nicht.“ Unterstützende Informationen zum Umgang mit Erkältungssymptomen bei Schülerinnen und Schülern hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Form einer Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen und Schulen zur Verfügung gestellt.

Die Messungen im Rahmen des Pilotprojekts werden in den Schulen jeweils zu Beginn des Unterrichtstages durchgeführt. Schülerinnen und Schüler, die eine Körpertemperatur von mehr als 38 Grad haben, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Sie werden unter Betreuung von den anderen Kindern getrennt und die Eltern informiert, damit das betroffene Kind sicher nach Hause kommt. Die Messungen erfolgen freiwillig und nur nach vorheriger Einwilligung der Eltern.

Für das Vorhaben hat das Land den beteiligten Schulen 150 Handmessgeräte und 15 stationäre Wandgeräte zur Verfügung gestellt. Die Kosten dafür betragen rund 18.000 Euro. Die fachliche Beratung erfolgt durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Ende November soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage wird dann das weitere Vorgehen abgestimmt. Am Ende des Projektes, das nach bisherigem Stand bis zum 18. Dezember 2020 geplant ist, wird eine Auswertung stattfinden.

In der Krise entschlossen handeln

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Landtag © Staatskanzlei

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Landtag © Staatskanzlei

Schwerin – Die Landesregierung hat heute den Entwurf für die Nachtragshaushalte 2020/2021 in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern eingebracht. Mit dem Nachtragshaushalt will die Landesregierung Steuermindereinnahmen ausgleichen und zugleich in wichtigste Zukunftsbereiche des Landes investieren.

„Die Landesregierung folgt einer klaren Linie: Unser wichtigstes Ziel ist, die Gesundheit der Menschen in unserem Land zu schützen. Für uns ist ebenso klar: Wir lassen die Unternehmen und die Beschäftigten mit den wirtschaftlichen Folgen von Corona nicht allein. Wir wollen, dass die Menschen und die Wirtschaft unseres Landes gesund durch die Krise kommen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der Debatte.

Der Nachtragshaushalt umfasse ein Volumen von 2,15 Milliarden Euro. „Diese 2,15 Milliarden Euro sind vorgesehen für Wirtschaft und Arbeitsplätze, für die Kommunen, damit auch diese handlungsfähig bleiben, für die digitale Ausstattung von Schulen und Hochschulen, für die Modernisierung des Gesundheitswesens und die Digitalisierung“, erläuterte Schwesig.

So werden die Mittel für Wirtschaft und Arbeitsplätze noch einmal um 100 Millionen Euro aufgestockt, um ein Winter-Wirtschaftsprogramm zu finanzieren. 480 Millionen sind für Verbesserungen im Gesundheitswesen vorgesehen. Mit 387 Millionen werden die Kommunen gestärkt. 265 Millionen Euro werden investiert, um Schulen zu sanieren und die digitale Ausstattung von Schulen und Hochschulen zu verbessern. Schließlich sollen 400 Millionen für die Digitalisierung und die Zukunft der Verwaltung verwendet werden.

„All diese Ausgaben haben etwas gemeinsam: Indem wir die Folgen von Corona für die Betroffenen abmildern, investieren wir in die Zukunft nach Corona. Wir erhalten unsere industrielle Basis und unsere Dienstleistungsbetriebe. Das sind die Arbeitsplätze der Zukunft. Wir stärken das Gesundheitswesen, damit wir robuster sind, wenn es noch einmal zu einer Pandemie kommen sollte. Und auch für den Alltag. Wir stärken die Kommunen, deren Bedeutung durch die Corona-Pandemie noch einmal deutlicher geworden ist. Wir investieren in Bildung und in die Digitalisierung – Eckpfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs in den nächsten Jahrzehnten“, erläuterte Schwesig die Schwerpunkte.

Der Nachtragshaushalt sehe eine Neuverschuldung von 2,15 Millionen Euro vor. Damit steigt die Neuverschuldung in diesem Jahr auf 2,85 Milliarden Euro. „Das ist schmerzhaft, denn unser Land hat seit 2006 keine Schulden mehr aufgenommen. Mehr noch: Wir haben in den letzten Jahren kräftig Altschulden aus den Jahren nach der Deutschen Einheit getilgt“, sagte Schwesig.

„Mecklenburg-Vorpommern bleibt auf einem Kurs der soliden Finanzpolitik. Ja, wir nehmen jetzt in der größten Krise seit Gründung unseres Landes Schulden auf. Wir müssen in der Krise entschlossen handeln. Aber wir stellen zugleich ein Tilgungsplan auf. Und wir investieren in die Zukunft des Landes und begründen keine neuen Dauerausgaben“, so die Ministerpräsidentin weiter.

Der Entwurf der Landesregierung wird nun in den Ausschüssen des Landtages weiter beraten.

Übergabe der Metallagaven auf Schloss Bothmer

Prof. Schneider von der Stiftung Schloss Bothmer; Schlossermeister Birger Radsack; Finanzminister Reinhard Meyer; Dr. Pirko Zinnow, Direktorin der Staatlichen Schlösser und Gärten MV (v.l.n.r.)

Prof. Schneider von der Stiftung Schloss Bothmer; Schlossermeister Birger Radsack; Finanzminister Reinhard Meyer; Dr. Pirko Zinnow, Direktorin der Staatlichen Schlösser und Gärten MV

Klütz – Heute haben Finanzminister Meyer und Prof. Schneider von der Stiftung Schloss Bothmer gemeinsam die Metallagaven auf der Schlosstreppe von Schloss Bothmer übergeben. Damit kehren zwei Schmuckelemente zurück, die lange Zeit verschwunden waren.

Historisch sind die Metallagaven nicht Bestandteil der barocken Architektur des Schlosses, zumal die erstmalige botanische Beschreibung dieser Pflanze erst 1753 durch den Botaniker Carl von Linné erfolgte. Nach jetzigem Kenntnisstand gehören die Agaven am „Corps de Logis“, dem Wohn- und Haupttrakt des Schlosses, in die Phase einer ambitionierten Umgestaltung von Schloss und Park, vermutlich zwischen ca.1850 und ca. 1870.

Ein Foto aus dem Jahre 1905 zeigt, dass die Vasen ursprünglich mit Agavenpflanzen aus Metall verziert waren. Nach dieser Vorlage hat Schmiedemeister Birger Radsack aus Gadebusch in den vergangenen Monaten den immergrünen Schmuck neu gefertigt.

„Ab jetzt können sich die Besucherinnen und Besucher des Schlosses über die Komplettierung des Treppenschmuckes freuen. Mein Dank gilt der Stiftung Schloss Bothmer, die die Finanzierung der Wiederherstellung der Agaven übernahm. Besonderer Dank gilt der Schmiede Radsack aus Gadebusch, die mit den Rekonstruktionsarbeiten betraut war und hier ihr besonderes handwerkliches Können unter Beweis gestellt hat“, so Finanzminister Reinhard Meyer. Seit seiner Wiederöffnung im Jahre 2015 hat sich Schloss Bothmer zu einem wahren Besuchermagneten entwickelt und konnte dadurch einen bedeutenden Beitrag zur touristischen Belebung der Stadt Klütz sowie der ganzen Region leisten.

Heute ist Welt-Polio-Tag

Schwerin – Im Landtag ist heute im Rahmen der Aktuellen Stunde das Thema „Heute ist Welt-Polio-Tag – Impfen schützt, Impfen rettet Leben!“ diskutiert worden. „Ziel des Welt-Polio-Tages ist, die Bevölkerung zu Auffrischungs-Impfungen zu motivieren, um eine Rückkehr der fast ausgerotteten Krankheit zu verhindern. Gerade in Krisenregionen ist es wichtig, dass alle Kinder an den Routine-Impf-Programmen teilnehmen können. Das ist bei akuter und stetiger Gefährdung von Sicherheitslagen eine Herausforderung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag. Der Welt-Polio-Tag findet jährlich am 28. Oktober statt. Das ist der Geburtstag des US-amerikanischen Bakteriologen Jonas Salk, der den ersten wirksamen Impfstoff gegen die Kinderlähmung (Polio) entwickelt hat.

Im Mai 1988 verpflichtete die 41. Weltgesundheitsversammlung die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit dem Ziel einer weltweiten Ausrottung der Poliomyelitis. „Seither konnten große Erfolge im Kampf gegen die Kinderlähmung erzielt werden. Im Zuge der globalen Polio-Eradikations-Initiative (GPEI) konnte die WHO im Juni 2002 die Europäische Region als poliofrei zertifizieren. In diesem Jahr wurde die vierte von insgesamt fünf Regionen der WHO als poliofrei zertifiziert: Seit Ende August gilt nun auch der afrikanische Kontinent als frei von Kinderlähmung (Poliomyelitis, kurz: Polio).

Im Mittelpunkt der WHO-Strategie steht die flächendeckende Impfung aller Kinder im ersten Lebensjahr im Rahmen nationaler Impfprogramme. 1960 begannen in der damaligen DDR die ersten Massen-Schluckimpfungen, in der Bundesrepublik setzte Bayern als erstes Bundesland im Februar 1962 seinen Gesetzesbeschluss von 1961 um und begann flächendeckend mit öffentlichen Schluckimpfungen. Geworben wurde mit dem Slogan „Schluckimpfung ist süß, Kinderlähmung ist grausam!“. Die Schluckimpfung wird bereits seit langem nicht mehr in Deutschland vorgenommen. Seit 1998 wird ein Totimpfstoff von der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts empfohlen und verimpft. „Durch die seitdem konsequent durchgeführten Impfungen ist es uns in Deutschland gelungen, poliofrei zu sein. Insbesondere aber vor dem Hintergrund von Globalisierung und Migration ist es unerlässlich, bis zur weltweiten vollständigen Eliminierung eines Krankheitserregers der Poliomyelitis alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die erreichte Poliofreiheit in Deutschland zu überwachen und beizubehalten“, so Glawe.

Die ersten Dosen der Standardimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Polio, Hämopholis-Influenza-b und Hepatitis B sollten im Alter von zwei Monaten verabreicht werden und die Grundimmunisierung mit 15 Monaten abgeschlossen sein. „Ein wichtiger Baustein für eine Poliofreiheit ist eine sehr gute Durchimpfungsrate schon ab dem frühen Kindesalter. Die Polio-Impfquote für mindestens drei Impfungen stellt einen wichtigen internationalen Indikator für die Überwachung der erreichten Poliofreiheit im jeweiligen Staatsgebiet dar. In M-V lag die Impfquote in der Altersklasse 15 Monate bei 92,4 Prozent und damit zwei Prozent über dem Bundesdurchschnitt“, betonte Gesundheitsminister Harry Glawe. Im Alter von 15 Monaten ist die Impfquote auf KV-Ebene bundesweit sehr ähnlich und liegt bei den Geburtsjahrgängen 2008 bis 2017 recht konstant (Spannweite über die Geburtsjahrgänge 89,1 bis 90,5 Prozent).

Die Impfquoten zum Einschulungsalter zeigen dann, dass fehlende Impfungen vielfach offenbar noch nach dem 3. Geburtstag nachgeholt werden. So waren bundesweit und in beinahe allen Bundesländern – wie schon in den Vorjahren – auch zur Einschulung 2018 meist weit über 90 Prozent der Kinder gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Polio und Hämopholis-Influenza-b geimpft. „Auch hier liegt M-V weit über dem Bundesdurchschnitt. Bei der Schuleingangsuntersuchung Jahrgang 2017/18 lag der Wert bei 96,2 Prozent, im Jahrgang 2018/2019 bei 95,7 Prozent. Bei einer Impfquote von >95 Prozent geht man von einer Herdenimmunität aus. Da M-V seit Jahren die besten Impfquoten in Deutschland hat, bin ich optimistisch, dass auch in Zukunft die Polio-Freiheit in unserem Land gesichert bleibt“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe im Landtag.

Seit Oktober 2018 wirbt die Impfkampagne des Landes unter dem Motto „MV-impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen! (www.mv-impft.de) verstärkt zum Thema Impfen. „Ziel in Mecklenburg-Vorpommern sollte es sein, die sehr hohen Impfquoten zu halten bzw. weiter zu verbessern. Das gilt gerade im Besonderen für die Grippe-Impfung. Die Corona-Pandemie hat die Aufmerksamkeit auf die Grippe-Schutz-Impfung deutlich erhöht. Eine Impfung kann zumindest vor Grippe schützen. Da beide Erkrankungen in Bezug auf Risikogruppen für schwere Krankheitsverläufe deutliche Parallelen aufweisen, ist es wichtig, dass für die aktuelle Grippe-Saison eine hohe Influenza-Impfquote insbesondere in den Risikogruppen erreicht wird“, erläuterte Glawe. Jeweils rund 26 Prozent der rund 1,47 Millionen der gesetzlich Krankenversicherten in Mecklenburg-Vorpommern haben nach Angaben der Techniker Krankenkasse die Grippeschutz-Impfung in den Jahren 2018 und 2019 in Anspruch genommen.

Abschließend ging Wirtschafts- und Gesundheitsminister Glawe auch auf die Corona-Pandemie ein. „Gerade wenn es draußen kühler wird, halten sich Menschen eher in Räumen auf. Das begünstigt die Verbreitung von Viren. Umso mehr gilt es, weiter Abstand zu halten, auf die Hygienestandards zu achten und die Alltagsmaske zu tragen“, betonte Glawe. Die Zahlen der Neuinfektionen wachsen in den vergangenen Tagen deutlich an. „Das macht uns Sorge, auch wenn die Entwicklung im Land noch auf einem vergleichbar geringeren Niveau als in den anderen Bundesländern liegt. Dennoch: Dort, wo viele Menschen aufeinander treffen, steigt potentiell die Möglichkeit, dass wir uns bei jemandem, der Covid-19 positiv ist, auch anstecken. Derzeit sieht es in Mecklenburg-Vorpommern so aus, dass – sehr grob gesagt – etwa 29 Prozent der Neuinfektionen im privaten Haushalt, etwa 18 Prozent innerhalb von Freizeitaktivitäten und etwa 16 Prozent am Arbeitsplatz stattfinden.

Die Aufgaben des Infektionsschutzes und insbesondere die Kontaktpersonen-Nachverfolgung haben bei den Gesundheitsämtern in Mecklenburg-Vorpommern höchste Priorität. „Die Nachverfolgung von Kontakten durch die Gesundheitsämter zu verstärken, wird eine entscheidende Herausforderung sein, um die Infektionszahlen zu minimieren. Derzeit können die pandemierelevanten Aufgaben gewährleistet werden. Die Bundeswehr unterstützt uns zurzeit in Wismar, Neubrandenburg und Stralsund bei diesen Aufgaben. Eine Ausweitung der Unterstützung ist von Seiten der Bundeswehr bereits angeboten worden. Wenn wir uns alle an die geltenden Regeln halten, ist uns allen geholfen. Wer sich schützt, schützt auch andere“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Absage des 3. Landeskonventes Baukultur M-V

Schwerin – Aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat sich das Organisationsteam der Architektenkammer M-V für die vollumfängliche Absage des 3. Landeskonventes Baukultur M-V am 3. November 2020 entschieden. Damit möchte die Architektenkammer M-V als Veranstalterin die umfangreichen Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus unterstützen.

Christoph Meyn, Präsident der Architektenkammer M-V, drückt sein Bedauern über die Entscheidung zur Absage des Landeskonventes Baukultur M-V 2020 aus: „Diese Entscheidung ist uns schwergefallen, aber es ist jetzt verantwortungsvolles Handeln oder eben Unterlassen gefragt, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden und uns im Kontext anderer relevanter Aktivitäten und Verpflichtungen zurückzunehmen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.“

Auch wenn das Thema Baukultur eine hohe gesellschaftliche Relevanz besitzt und gemeinsam mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Verbänden und der Architektenschaft drängende Fragen rund um baukulturelle Themen zu diskutieren sind, ist diese Entscheidung nun notwendig, um gemeinsam wirksam gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vorzugehen.

„Besonders danken möchten wir der Evangelischen Schule Dettmannsdorf für die kooperative Zusammenarbeit bei den Vorbereitungen des Veranstaltungsortes, dem 2017 fertiggestellten Erweiterungsneubau für die Klassen 1 bis 4. Der Dank gilt aber auch den Moderatoren und den über 100 Freundinnen und Freunden der Baukultur, welche mit ihrer Anmeldung zum Landeskonvent Baukultur M-V ihr Interesse für die baukulturelle Entwicklung in unserem Bundesland gezeigt haben“, sagt der Kammerpräsident Christoph Meyn.

Land baut Corona-Kommunikation aus

Schwerin – Die Landesregierung verstärkt die Kommunikation in der Corona-Krise. „Das war ein Wunsch von verschiedenen Seiten im MV-Gipfel am Dienstag. Es geht insbesondere darum, das Landesgesundheitsamt und die Gesundheitsämter von Anfragen, die über gesundheitliche Themen hinausgehen, zu entlasten. Sie sollen sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können“, erläuterte Regierungssprecher Andreas Timm.

Wieder hochgefahren wurde das Bürgertelefon. Es ist im Innenministerium angesiedelt. Alle Ministerien sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Bürgertelefon abstellen. „Das Bürgertelefon mit der zentralen Rufnummer 0385/58811311 ist wieder hochgefahren worden. So ist über das Einwahlmenü neben den speziellen Hotlines zu Themen wie Wirtschaft, Schule, Kita und Reisen jetzt auch wieder ein allgemeines Bürgertelefon erreichbar“, informierte der Regierungssprecher.

Ausgebaut werden soll auch der FAQ-Katalog auf den Internetseiten der Landesregierung regierung-mv.de. „Hier können die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Medien die wichtigsten Informationen zu den Corona-Schutzmaßnahmen im Land rund um die Uhr abrufen. Wir wollen nach wichtigen Entscheidungen künftig schneller werden und noch umfassender informieren“, so Timm. Dazu werde innerhalb der Staatskanzlei eine FAQ-Redaktionsgruppe gebildet.

Ausgeweitet werden auch die Angebote in den sozialen Medien. „Die Kommunikation über die sozialen Medien hat weiter an Bedeutung gewonnen. Gerade jetzt in Corona-Zeiten wollen sich viele Bürgerinnen und Bürger direkt über die sozialen Medien informieren. Da sind andere Länder noch weiter als wir. Deshalb werden wir diesen Bereich wie angekündigt ausbauen“, sagte der Regierungssprecher. Neuer Referatsleiter für soziale Medien in der Pressestelle der Staatskanzlei wird der Journalist Benjamin Fischer. Er soll in der Corona-Kommunikation auch die Verantwortung für das FAQ übernehmen. „Wir freuen uns sehr, dass wir einen erfahrenen Journalisten aus dem Land für diese Aufgaben gewinnen.konnten. Und wir sind dankbar dafür, dass der neue Referatsleiter seine Aufgabe bereits im November antreten kann.“

Soziale Isolation verhindern

Schwerin – Die Schutzstandards für Einrichtungen und Angebote der Pflege und Eingliederungshilfe werden infolge der steigenden Infektionszahlen erhöht. Darauf hat sich das Landeskabinett auf Vorschlag von Sozialministerin Stefanie Drese heute verständigt.

„Wir wollen die Menschen in unseren Sozialeinrichtungen bestmöglich schützen und gleichzeitig eine soziale Isolation verhindern. Darauf richten wir unsere Maßnahmen aus und entwickeln die Schutzkonzepte weiter“, sagte Ministerin Drese nach der Kabinettssitzung.

Der Beschluss der Landesregierung im Rahmen der „MV-Corona-Ampel“ basiert auf der Corona-Verordnung Pflege und Soziales sowie den Handlungsempfehlungen des Sachverständigengremiums „Pflege und Eingliederungshilfe“ (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Sozialministeriums, des LAGuS, der Kommunen, der Universitätsmedizin Greifswald, des Medizinischen Dienstes, der Träger der Einrichtungen und Angebote im Bereich der Pflege und Eingliederungshilfe sowie des Integrationsförderrates).

Drese betonte, dass mit der Weiterentwicklung der MV-Corona-Ampel gleichzeitig weitgehende, flächendeckende Beschränkungen wie im Frühjahr 2020 möglichst vermieden werden. Jede Einrichtung habe ihr einrichtungsspezifisches Schutzkonzept an die aktuelle Situation anzupassen.

In Regionen mit geringer Infektionszahl (Phase grün und gelb der MV-Corona-Ampel) sollen die bestehenden Besuchsregelungen in den Einrichtungen aufrechterhalten werden, sofern es dort kein aktives Corona-Infektionsgeschehen gibt, so Drese.

Erhöht sich die Zahl auf über 35 Neuinfizierte je 100.000 Einwohner innerhalb eines Referenzzeitraums von sieben Tagen sind zeitliche, räumliche und zahlenmäßige Besuchseinschränkungen je nach Einrichtung bzw. Angebot bei vollstationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen möglich.

„Das konkrete Vorgehen hängt maßgeblich vom örtlichen Ausbruchsgeschehen ab und erfolgt durch die Einrichtung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der Heimaufsicht“, verdeutlichte Drese. Zudem ist vorgesehen, dass es in diesem Fall zusätzliche Testungen für die Beschäftigten, Patienten und Bewohner gibt.

Springt die Ampel auf rot (über 50 Neuinfizierte je 100.000 Einwohner) erfolgen weitere Besuchs- und Betretungseinschränkungen, die vor Ort entschieden werden. Drese: „Ein komplettes Besuchsverbot soll durch vermehrte Tests für Besucherinnen und Besucher sowie für Betretende, die für den Betrieb oder die Betreuung notwendig sind (z.B. Therapeuten und Frisöre) vermieden werden.“

„Mit den Maßnahmen wollen alle Akteure im Bereich der Pflege und Eingliederungshilfe auch bei einem hohen regionalen Infektionsgeschehen eine soziale Isolation der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen und Angebote verhindern“, verdeutlichte Drese.

Erlass gegen Reichs(kriegs)flagge

Schwerin – Damit Ordnungsbehörden und Polizei in Mecklenburg-Vorpommern gegen das Zeigen von Reichs- und Reichskriegsflaggen entschieden vorgehen können, hat das Innenministerium heute einen neuen Erlass mit Hinweisen zum Umgang bei der öffentlichen Verwendung dieser Flaggen herausgegeben.

Innenminister Lorenz Caffier: „Die Reichs(kriegs)flagge ist zum Symbol von Rechtsextremisten, Reichsbürgern und Menschen geworden, die unsere Demokratie feindlich gegenüberstehen, die Hass, Verachtung und Ausländerfeindlichkeit schüren. Mit dem Erlass gehen wir entschieden dagegen vor und schaffen Rechtssicherheit für die Vollzugsbehörden.“

Strafrechtlich ist bisher nur das Zeigen der Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz verboten, wie sie ab 1935 genutzt wurde. Dies gilt als „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ gemäß Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs (StGB). Die Verwendung anderer Reichskriegsflaggen (mit Eisernem Kreuz) oder von allgemeinen Flaggen des Deutschen Reichs fällt nicht unter dieses Verbot. Ihr öffentliches Zeigen oder Verwenden dient jedoch als Ersatz verbotener nationalsozialistischer Kennzeichen wie der Hakenkreuzflagge.

Die Reichs(kriegs)flaggen aus der Zeit vor 1935 haben für sich genommen keinen inhaltlichen Bezug zu verfassungswidrigen oder nationalsozialistischen Organisationen und deshalb ist ihr öffentliches Zeigen erst einmal nicht strafbar. Das ändert sich, wenn mit dem öffentlichen Zeigen bzw. Verwenden der Reichs(kriegs)flagge neben dem Sympathieausdruck für Rechtsextremismus, Ausländer- bzw. Demokratiefeindlichkeit zusätzlich eindeutige bzw. konkrete (aggressive) Begleitumstände wie z. B. ein provokatives oder die Bürger einschüchterndes Verhalten hinzukommen.

Ist dies der Fall, kann die Verwendung dieser Flaggen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V darstellen und der Tatbestand des § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz erfüllt sein. Im Rahmen der Einzelfallbetrachtung und der Ermessensausübung kann das Verwenden der Flagge unterbunden, die Flagge sichergestellt und eine Geldbuße bis zu 1000 Euro erhoben werden.

„Ich würde es begrüßen, wenn sich die Länder über die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Regelungslage auf der nächsten Innenministerkonferenz im Dezember verständigen können“, sagte Innenminister Lorenz Caffier.

Winter-Stabilisierungsprogramm in M-V

Schwerin – Die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern stark getroffen. „Besonders betroffene Bereiche der Wirtschaft sind beispielsweise die Dienstleistungsbereiche, der Tourismus und das produzierende Gewerbe. In einigen Branchen dauern die Einnahmeverluste an. Um Unternehmen weiter nachhaltig zu stabilisieren, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Wir haben ein großes Unterstützungspaket – das Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV – geschnürt, was für die heimische Wirtschaft bereit steht. Die Bandbreite reicht von aktuell angepassten bis hin zu neuen Programmen, wie beispielsweise verschiedene Maßnahmen für den Bereich der Veranstaltungswirtschaft. Teilweise ergänzt das Land Programme dort, wo die Hilfen des Bundes aufhören“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag in Schwerin.

Wirtschaftliche Existenz von Unternehmen bestmöglich sichern

„Bund und Land haben seit Ausbruch der Corona-Pandemie umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen zu sichern. Sie haben damit die unmittelbare Existenzbedrohung für zahlreiche Unternehmen abgewendet. Auf dem Arbeitsmarkt unseres Landes konnte durch die intensive Nutzung des Instruments Kurzarbeit eine große Zahl von Entlassungen vermieden werden“, so Glawe weiter. Im September 2020 waren in Mecklenburg-Vorpommern 62.400 Personen arbeitslos, 9.250 (+17,4 Prozent) mehr als im Vorjahresmonat – allerdings bereits wieder 2.700 (-4,2 Prozent) weniger als im Vormonat.

Geschäftsbetrieb eingeschränkt

Bei zahlreichen Unternehmen ist der Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie immer noch ganz oder teilweise eingeschränkt. „Die damit verbundenen Einnahmeausfälle bedrohen die Existenz der betroffenen Unternehmen, da die betrieblichen Ausgaben fortlaufen. Um Insolvenzen zu vermeiden oder die Kapazitäten zu erhalten, benötigen diese Unternehmen weiter Unterstützung. Mit dem Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV wollen wir die heimische Wirtschaft weiter begleiten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Das Programm umfasst ein Volumen von circa 130 Millionen Euro.

Eine komplette Übersicht aller Programme und Fallbeispiele zu Programmen im Anhang der email als Datei – oder zum Download „Blickpunkt Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV“ auf der Startseite des Wirtschaftsministeriums unter:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/

Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV im Überblick

Programmteil I. Ergänzung der Überbrückungshilfe II

Bereits im Rahmen der Soforthilfe haben insgesamt rund 36.500 Unternehmen Hilfen im Umfang von etwa 340 Millionen Euro erhalten. Zentrales Unterstützungsinstrument ist nach der Soforthilfe und der Überbrückungshilfe I (Juni bis August 2020) die Überbrückungshilfe II des Bundes (September bis Dezember 2020).

Mit der Überbrückungshilfe II gewährt der Bund Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten in den Monaten September bis Dezember 2020 für kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen. Erstattet werden je nach Höhe des Umsatzrückgangs bis zu 90 Prozent der Fixkosten, maximal 50.000 Euro pro Monat. Die Antragstellung erfolgt digital durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Anträge auf Überbrückungshilfe II können seit dem 21. Oktober 2020 gestellt werden. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (www.lfi-mv.de).

Programmteil I.1 Erstattung von Personalkosten mit monatlichen Festbeträgen

Die erstattungsfähigen Kostenarten sind in der Überbrückungshilfe II definiert. Personalkosten und Tilgungen gehören nicht dazu. Insofern reicht die Überbrückungshilfe II des Bundes nicht aus, um Unternehmen mit hohen Umsatzrückgängen angemessen zu unterstützen. Das Land ergänzt an diesen Stellen mit einem eigenen Landesprogramm.

In der Überbrückungshilfe II des Bundes werden Personalkosten pauschal mit einem Zuschlag auf die erstattungsfähigen Kosten berücksichtigt. Der Zuschlag beträgt 20 Prozent. Besonders wenn Personalausgaben einen großen Anteil an den laufenden betrieblichen Ausgaben ausmachen, ergeben sich daraus zu niedrige Erstattungsbeträge.

Deshalb ergänzt das Land die Überbrückungshilfe II mit monatlichen Festbeträgen für Personalausgaben und erstattet

  • 400 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 30 Prozent bis weniger als 40 Prozent
  • 600 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 40 Prozent bis weniger als 50 Prozent
  • 700 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozent
  • 1.000 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent.

Die Beantragung und Abrechnung der Personalkostenerstattung des Landes erfolgt im Rahmen der Antragstellung für die Überbrückungshilfe II des Bundes.

Programmteil I.2 Erstattung von Tilgungen und Leasingraten

Tilgungen und der Tilgungsanteil von Leasingraten gehören in der Überbrückungshilfe II ebenfalls nicht zu den erstattungsfähigen Kosten. Bei Unternehmen, bei denen diese Ausgaben einen besonders hohen Anteil an den laufenden betrieblichen Ausgaben ausmachen, reicht die Überbrückungshilfe II deshalb nicht, um die wirtschaftliche Existenz zu sichern. Deshalb erstattet das Land bei einem Umsatzrückgang von mehr als 50 Prozent Tilgungen und den Tilgungsanteil von Leasingraten anteilig in Höhe von 95 Prozent der Abschreibungen.

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen des Antragsverfahrens zur Überbrückungshilfe II beim Landesförderinstitut.

Programmteil II. Neuauflage der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe

Neben Zuschüssen sind Darlehen ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der laufenden betrieblichen Ausgaben bei Einnahmeausfällen. Für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, denen in der Zeit vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020 Mittel zur Deckung ihrer betrieblichen Ausgaben fehlten, hatte das Land mit der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe ein Programm aufgelegt. Ausgereicht wurden rückzahlbare Zuwendungen in Höhe von bis zu 200.000 Euro mit einer Laufzeit bis zu 96 Monate. 20.000 Euro sind während der gesamten Laufzeit zinsfrei.

Das Land wird das Programm für die Gewährung von rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen neu auflegen. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die bis zum 31. März 2021 Liquidität zur Deckung ihrer betrieblichen Ausgaben benötigen, können – ggf. erneut – eine rückzahlbare Zuwendung beantragen. Unter Anrechnung einer möglichen Unterstützung aus dem bisherigen Programm kann somit jedes Unternehmen rückzahlbare Zuwendungen des Landes in Höhe von bis zu 200.000 Euro erhalten.

Bewilligungsstelle für das Programm ist weiterhin die Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA). Anträge auf rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen II können voraussichtlich ab dem 05. November 2020 gestellt werden.

Programmteil III. Weiterentwicklung des Programms Neustart-Prämie

Zur Abmilderung der Belastungen durch Kurzarbeit in besonderem Umfang hat die Landesregierung das Programm „Neustart-Prämie“ aufgelegt. Im Rahmen des Programms beteiligt sich das Land mit Festbeträgen an Sonderzahlungen, die Unternehmen ihren im Zeitraum April bis September 2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten gewähren. Die Höhe der Neustart-Prämie richtet sich nach der Dauer der mindestens 50-prozentigen Kurzarbeit und kann insgesamt bis zu 700 Euro je sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigtem betragen.

Anträge können seit dem 15. September 2020 gestellt werden.

Die Wirtschaft ist noch über einen längeren Zeitraum auf Kurzarbeit angewiesen. Deshalb verlängert die Landesregierung den zeitlichen Rahmen für die Neustart-Prämie bis zum 31. März 2021. Damit erhalten mehr Beschäftigte Zugang zur Neustart-Prämie. Die volle Prämie kann Beschäftigten mit einem Eintritt in die Kurzarbeit bis zum Monat Oktober 2020 (= 1. Monat der Kurzarbeit) gewährt werden. Zuständig für das Programm ist die GSA mbH.

Programmteil IV. Unterstützungsprogramm für das Beherbergungsgewerbe

Aufgrund der Einnahmeausfälle fehlen Beherbergungsbetrieben Mittel, um Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren. Deshalb hat das Land ein Investitionsprogramm für die Modernisierung aufgelegt. Gefördert werden Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots. Zudem werden auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Klimafreundlichkeit gefördert. Sanierungsmaßnahmen und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen sind ausgeschlossen. Die Fördersätze sind gestaffelt nach der Größe des Beherbergungsbetriebes und betragen 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen. Die Förderhöhe beträgt maximal 800.000 Euro.

Das Programm wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) umgesetzt. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut. Die Antragsunterlagen müssen bis spätestens 31. März 2021 vollständig beim Landesförderinstitut vorliegen.

Programmteil V. Unterstützungsprogramm für den Bereich der Veranstaltungswirtschaft

Zu den besonders von der Coronapandemie betroffenen Branchen zählt auch die Veranstaltungswirtschaft mit ihren Festen, Märkten, Kulturvorstellungen und Konzerten. Die Veranstaltungswirtschaft benötigt neben der Unterstützung für die Finanzierung ihrer laufenden Ausgaben (Überbrückungshilfe, rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe) Unterstützung für die Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebs,

  • damit Planungen für Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung nicht zum Erliegen kommen,
  • damit Veranstaltungen auch unter Coronabedingungen sicher und wirtschaftlich durchgeführt werden können.
Programmteil V.1 Hilfen zur Absicherung von Traditionsveranstaltungen, Hilfen zur Absicherung von Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung

Damit Planungen für große Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung nicht zum Erliegen kommen, mindert das Land den Schaden für den Veranstalter, wenn Veranstaltungen coronabedingt abgesagt werden müssen.

Das gilt für Volksfeste und Märkte im Sinne der Gewerbeordnung, die seit mindestens zwanzig Jahren regelmäßig stattfinden und überregional Bekanntheit haben. Dazu hat das Land mit Branchenvertretern und den Industrie- und Handelskammern eine Positivliste abgestimmt, die 45 Traditionsveranstaltungen im Land umfasst.

Das gilt außerdem für Musikfestivals von kommerziellen Veranstalterinnen und Veranstaltern, die mindestens seit fünf Jahren stattfinden und im Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens 5.000 verkaufte Eintrittskarten nachweisen.

Im Falle der Absage erstattet das Land die Sachausgaben, die der Veranstalter für die Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung bis zur Veröffentlichung der verschärften Regelungen begründet hat. Die Erstattung beträgt 95 Prozent.

Umfasst sind Veranstaltungen mit Veranstaltungsterminen bis zum 30. September 2021.

Anträge sind formgebunden innerhalb von zwei Wochen nach Absage der Veranstaltung zu stellen.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg­-Vorpommern.

Programmteil V.2 Hilfen für die Anschaffung von technischer Ausstattung zur Verbesserung des Infektionsschutzes auf Veranstaltungen

Um den Veranstaltungsbetrieb unter Coronabedingungen in größtmöglichem Umfang aufrecht zu erhalten, kann beispielsweise ein Crowd-Management-System einen wesentlichen Beitrag leisten. Daher wird das Land bei der Anschaffung von technischer Ausstattung zur Verbesserung des Infektionsschutzes auf Veranstaltungen unterstützen und 75 Prozent der Anschaffungskosten erstatten.

Unterstützt werden Veranstalter von Traditionsveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern sowie Betreiberinnen und Betreiber von Livespielstätten sowie von Diskotheken und Tanzlokalen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß dem Programm. Anträge sind formgebunden vor Vorhabensbeginn zu stellen. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.

Programmteil V.3 Hilfen für den Neustart von Livespielstätten

Die Anforderungen für die Durchführung von Veranstaltungen wirken sich regelmäßig auf die Kapazität aus. Damit Liveveranstaltungen dennoch wirtschaftlich durchgeführt werden können, unterstützt das Land Betreiberinnen und Betreiber von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, die regelmäßig Konzerte, Theateraufführungen, Kabarett, Poetry Slam, Lesungen und weitere Formen der Kleinkunst durchführen (mindestens 12 im Jahr 2019).

Das Land erstattet veranstaltungsbedingte Sachausgaben für Veranstaltungen vom 22. September 2020 bis einschließlich 31. März 2021. Die Erstattung beträgt 65 Prozent der veranstaltungsbedingten Sachausgaben.

In dem Fall, dass die Veranstaltung durch den Veranstalter coronabedingt abgesagt werden muss, da sich nach Beginn der Arbeiten die Regelungen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens für Veranstaltungen verschärft haben, erfolgt eine Erstattung der Ausgaben, die der Veranstalter bis zur Absage begründet hat, in Höhe von 95 Prozent.

Die Erstattung ist begrenzt auf 4.000 Euro pro Veranstaltung und 15.000 Euro pro Monat.

Anträge sind formgebunden vor Vorhabensbeginn zu stellen. Für Veranstaltungen zwischen dem 22. September 2020 und dem 02. November 2020 kann die Antragstellung bis zum 15. November 2020 rückwirkend erfolgen. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.

Programmteil V.4 Hilfen für Freilufttheater mit überregionaler Bedeutung

Außerdem können kommerzielle Betreiberinnen und Betreiber von Freilufttheatern in Mecklenburg-Vorpommern im Einzelfall Unterstützung für den Spielbetrieb 2021 erhalten. Das gilt für Freilufttheater mit besonderer wirtschaftlicher Bedeutung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die fest und ortsgebunden sind, eine Kapazität von mindestens 1.200 Sitzplätzen haben und im Jahr 2019 mindestens 20.000 Besucher hatten.

Gegenstand können sein die veranstaltungsbedingten Sachausgaben der Betreiberin/des Betreibers für die Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen bis einschließlich 30. September 2021 sowie Investitionen in Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Im Übrigen kann eine Unterstützung in Form einer Vorfinanzierung von veranstaltungsbedingten Sachausgaben erfolgen. Unterstützt wird im Einzelfall auf Antrag. Anträge sind formlos vor Vorhabensbeginn zu stellen. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Bewilligungsstelle für Hilfen für den Bereich der Veranstaltungswirtschaft ist das Landesförderinstitut. Antragsunterlagen und Informationen werden kurzfristig auf der Homepage des Landesförderinstituts bereitgestellt.

Scheunen-Tour wird 2021 fortgesetzt

Schwerin – Über 600 Bürgerinnen und Bürger aus ganz Vorpommern sind zu den regionalen Veranstaltungen der Scheunen-Tour gekommen und haben sich an der Diskussion darüber beteiligt, wie man Vorpommern besser machen kann.

„Es war eine wirklich tolle Veranstaltungsreihe. Die Idee des Vorpommern-Rates ist auf großes Interesse gestoßen. Wir hatten deutlich mehr Anmeldungen, als wir Corona-bedingt zulassen durften. Diese hohe Resonanz hat uns überwältigt, denn wir hatten jedes Mal volles Haus. Die Bürgerinnen und Bürger, darunter auch Kommunalpolitiker, Mitglieder aus Feuerwehren, Vereinen und Verbände haben sehr engagiert mitdiskutiert und Vorschläge unterbreitet, wie man Vorpommern besser machen kann. Dazu gab es online mit über 2000 Seitenaufrufen und konkreten 200 Ideen eine großartige Nachfrage“, betonte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann bei der Abschlussveranstaltung der Scheunen-Tour im Kornspeicher des Gutshauses Landsdorf.

Besonders viele Ideen sind zu dem Thema Mobilität und Bildung eingereicht worden. „Manche Vorschläge sind dabei so gut und einfach, wie zum Beispiel die Idee der Mitfahrbänke, dass wir sie schnell umsetzen wollen und hier einfach anfangen. Auch der Bildungsbus und der Kulturzug sind Ideen, die jetzt mit in die Erarbeitung der Vorpommern-Strategie einfließen“, erklärt Dahlemann.

„Ich finde es immer wichtig, dass wir die Menschen vor Ort in die politischen Entscheidungsfindungen einbeziehen, auf ihre Ideen und Vorschläge großen Wert legen. Das ist ein wichtiger Pfeiler der Demokratie. Vorpommern besser zu machen, ist ein Ziel, dass wir alle gemeinsam haben. Machen wir was draus! Ich danke der Körber-Stiftung, der Ehrenamtsstiftung und der Landeszentrale für politische Bildung M-V für Ihren großartigen Einsatz. Gemeinsam haben wir was ganz Neues auf die Beine gestellt. Daran werden wir anknüpfen“, verspricht Dahlemann bei der Abschlussveranstaltung.

Konsolidierungshilfe des Landes

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhält 3,8 Millionen Euro Konsolidierungshilfe

Schwerin – Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat einen Bewilligungsbescheid über eine Konsolidierungshilfe des Landes in Höhe von 3,8 Mio. Euro erhalten. Diese Zuweisung aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – wie auch an andere Kommunen – wurde mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes zum 01. Januar 2020 möglich. Unter den Voraussetzungen des neuen § 27 Absatz 1 kann eine Konsolidierungszuweisung in Höhe des selbst erwirtschafteten Überschusses im Finanzhaushalt bewilligt werden. Davon kann der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in diesem Jahr profitieren.

Die Zuweisung wird zusätzlich zu den bereits vertraglich zugesicherten Hilfen von bis zu 20,85 Mio. Euro aus der Konsolidierungsvereinbarung bewilligt, von denen bereits 14,25 Mio. Euro zur Auszahlung gelangt sind. Mithilfe der nun bewilligten 3,8 Mio. Euro wird der Landkreis voraussichtlich deutlich schneller den Schuldenberg abtragen können als bisher geplant. Der Landkreis hat, wie in den Vorjahren auch, für 2020 Überschüsse geplant, um die in früheren Jahren entstandenen Haushaltsdefizite weiter zu reduzieren. Ende letzten Jahres ging der Kreistag davon aus, dass bis zum Ende 2020 der Ausgleich des Finanzhaushalts erreicht werden könne. Ob dies tatsächlich noch möglich ist, bleibt abzuwarten, da sich die im Zuge der Corona-Pandemie eintretenden finanziellen Belastungen gegenwärtig nicht abschätzen lassen.

„Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat in den vergangenen Jahren große Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung gemacht“, lobt Innenminister Lorenz Caffier. „Ich bin zuversichtlich, dass der Landkreis die aufgelaufenen Fehlbeträge aus früheren Jahren trotz der besonderen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie bis zum Ende dieses Jahres abbauen wird. Ich freue mich, den Konsolidierungsprozess mit der Zuweisung in Höhe von 3,8 Million Euro zusätzlich unterstützen zu können.“

Im Kommunalen Entschuldungsfonds stehen jährlich 25 Mio. Euro für Konsolidierungshilfen für defizitäre Kommunen bereit. Weitere 15 Mio. Euro stehen für Sonderzuweisungen für Gemeinden mit besonders problematischer Haushaltslage zur Verfügung. Ziel der Landesregierung ist es, in einem vereinfachten Verfahren die bisherigen Haushaltsdefizite aller Kommunen in einem Zeitraum von höchstens zehn Jahren abzubauen.

„ZooExpress“ für Rollstuhlfahrer*innen

Backhaus: „Diese Idee des Zoovereins ist eine fantastische Sache“

Rostock – Mit Beginn des neuen Jahres werden auch Rollstuhlfahrer den Rostocker „ZooExpress“ nutzen können. Heute hat Umweltminister Dr. Till Backhaus dem Zooverein Rostock einen Zuwendungsbescheid über rund 27.000 Euro überreicht, mit dem die Anschaffung eines Elektromobils gefördert wird, der dies ermöglichen soll. Die Fördermittel kommen aus dem Strategiefonds Mecklenburg-Vorpom­mern.

„Der Zooverein Rostock realisiert damit einen weiteren Schritt in seinem Bemühen, den Besuch des weitläufigen Zoos barrierefrei zu gestalten. Das ist eine fantastische Sache!“, würdigte Backhaus das ehrenamtliche Engagement des Vereins, der seit 2015 insbesondere für gehbehinderte sowie ältere Menschen den „ZooExpress“ anbietet. Die Neuanschaffung dient als Ersatz für ein reparaturbedürftiges Elektromobil.

Die zwei Elektromobile des „ZooExpress“ werden von sieben Ehrenamtlichen gefahren. An zwei Wochentagen und nach Absprache informieren sie die Mitfahrerenden auch gerne über den Zoo im Allgemeinen, seine Geschichte sowie dessen Entwicklung. Das Angebot wird immer häufiger angenommen, insbesondere hatten auch Rollifahrer nach der Möglichkeit einer Mitfahrt gefragt.

Der Rostocker Zooverein hat sich die Aufgabe gestellt, den Zoo zu fördern und zu unterstützen. Die Mitglieder arbeiteten allein im Jahr 2019 mehr als 7000 Stunden ehrenamtlich im Zoo. Nebenbei leisten sie Beiträge zu Natur- und Artenschutz und bringen den Besuchern den Zoo nahe.

Backhaus hob bei dieser Gelegenheit erneut die Rolle der zoologischen Einrichtungen des Landes als aktive Partner für den Klima- und Artenschutz sowie der Umweltbildung hervor. Deshalb habe er sich dafür stark gemacht, dass auch die Zoos, Tiergärten und die Tierheime finanzielle Hilfen erhalten, um die schwierige Zeit unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu überstehen. Schließlich mussten die Tiere auch ohne Einnahmen aus den Zoobesuchen versorgt werden. Insgesamt hat die Landesregierung aus der Notbetriebshilfe Zoos des MV-Schutzfonds rund 2 Mio. Euro für 26 Betreiber zoologischer Einrichtungen ausgezahlt.