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Monat: Mai 2021

Beteiligung an Windkraft- und Solaranlagen

Schwerin – Erfolg für das Land Mecklenburg-Vorpommern und seine Gemeinden: Nach jahrelangen Bestrebungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ändern sich die Zerlegungsregelungen der Gewerbesteuer. Künftig sollen die Standortgemeinden von Windkraft- und Solar-Anlagen in angemessener Weise am Gewerbesteueraufkommen beteiligt werden.

Knackpunkt bisher war, dass die existierenden Regelungen im Gewerbesteuerrecht oftmals nicht greifen konnten, da die Anlagen nur wenige Arbeitsplätze vor Ort binden und die abzuschreibenden Sachanlagenwerte zur Berechnung der Gewerbesteuer herangezogen wurden. Deshalb forderte das Land Mecklenburg-Vorpommern die Zerlegungsregelungen für die EEG-Anlagen (Windräder, Solar) zugunsten der Standortgemeinden zu ändern.

Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates zum Fondsstandortgesetz ist das nun erfolgt: Zum einen wird das Verhältnis zur Zerlegung der Gewerbesteuer mit einer Änderung auf 10 Prozent zu 90 Prozent zu Gunsten der Standortgemeinde geändert. Zum anderen wird die installierte Leistung der Anlage zum Maßstab der Zerlegung gemacht. Dadurch soll in Zukunft erreicht werden, dass die Standortgemeinden dauerhaft in angemessener Weise an der Gewerbesteuer von Wind- und Solarparks beteiligt werden.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Für diesen Erfolg haben wir lange gekämpft. Uns war immer wichtig, dass sich das Engagement der Kommunen für die Energiewende auch finanziell lohnt. Mit den Änderungen des Gewerbesteuerrechts wird das nun möglich. Und auch wenn sich meine Begeisterung für Ausnahmeregelungen im Steuerrecht in engen Grenzen hält, in diesem Fall sind sie richtig, weil sie für mehr Gerechtigkeit sorgen. Mit den Einnahmen vor Ort kann die Akzeptanz von Windkraft- und Solaranlagen weiter gesteigert werden.“

Digitalisierung von Gesundheit und Pflege

Berlin – Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die digitale Gesundheitsversorgung systematisch ausbauen soll.

Das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege sieht eine Weiterentwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen, den Ausbau der Telemedizin, zusätzliche Einsatzmöglichkeiten in der Telematikinfrastruktur wie etwa elektronische Medikationspläne und die Förderung der digitalen Vernetzung vor.

Gesundheits-Apps können künftig auch in der Pflege zum Einsatz kommen. Digitale Pflegeanwendungen sollen helfen, mit speziellen Trainingsprogrammen die eigene Gesundheit zu stabilisieren oder den Austausch mit Angehörigen oder Pflegefachkräften zu erleichtern. Es wird eigens ein neues Verfahren geschaffen, um die Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen zu prüfen. Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert.

Das Gesetz erleichtert den Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen. So können Versicherte ihre entsprechenden Daten in der elektronischen Patientenakte speichern. Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit digitalen Gesundheitsanwendungen erbracht werden, werden künftig vergütet.

Ziel ist zudem eine stärkere Nutzung der Telemedizin – zum Beispiel durch Vermittlung telemedizinischer Leistungen bei der ärztlichen Terminvergabe. Auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll künftig telemedizinische Leistungen anbieten, ebenso Heilmittelerbringer und Hebammen.

Ergänzend zur elektronischen Gesundheitskarte haben die Krankenkassen den Versicherten ab dem 1. Januar 2023 auf Verlangen eine sichere digitale Identität für das Gesundheitswesen barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Ab dem 1. Januar 2024 dient die digitale Identität in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte zur Authentisierung des Versicherten im Gesundheitswesen und als Versicherungsnachweis.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugleitet. Dann kann es ihm Bundesgesetzblatt verkündet und zum weit überwiegenden Teil am Tag danach in Kraft treten.

Weltnichtrauchertag am 31. Mai

Glawe: Verzichten, um in ein gesünderes Leben zu starten

Am 31. Mai ist Weltnichtrauchertag. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat dazu eine Kampagne unter dem Motto „Commit to Quit – Sag ja zum Rauchverzicht“ gestartet. Ziel der Kampagne ist es, 100 Millionen Menschen weltweit in ihrem Bestreben zu unterstützen, mit dem Rauchen aufzuhören.

„Rauchen gefährdet die Gesundheit des Rauchenden selbst und ist schädigend für alle, die passiv mitrauchen müssen. Trotz der umfangreichen Informationen zur gesundheitlichen Belastung durch das Rauchen ist es für viele Menschen schwer, damit aufzuhören. Zum Weltnichtrauchertag ruft die Weltgesundheitsorganisation auf, zu verzichten, um in ein gesünderes Leben zu starten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Vorfeld des Weltnichtrauchertages.

Nach Schätzungen des Gemeinsamen Krebsregisters der ostdeutschen Bundesländer (GKR) werden in Mecklenburg-Vorpommern ungefähr 970 Männer und 510 Frauen neu an Lungenkrebs erkranken. Von diesen 1.480 Neuerkrankungen seien 1.280 auf Rauchen zurückzuführen.

Jedes Jahr erliegen nach GKR-Angaben in Mecklenburg-Vorpommern 770 Männer und 350 Frauen ihrer Lungenkrebserkrankung (Mittelwert der Jahre 2018 und 2019). Ihr durchschnittliches Sterbealter liegt mit 70,8 Jahren rund sieben Jahre unterhalb des durchschnittlichen Sterbealters der Allgemeinbevölkerung (Frauen und Männer zusammen). Die altersbereinigte Lungenkrebssterberate ist in den vergangenen zehn Jahren bei Männern um 19 Prozent gesunken und bei Frauen um 26 Prozent gestiegen.

„Die Zahlen sind alarmierend und ein guter Grund mehr, mit dem Rauchen aufzuhören. Unterstützung gibt es dafür unter anderem bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“, sagte Glawe.

Zum Weltnichtrauchertag am 31. Mai 2021 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihre neue Online-Aktion „Statt Rauchen: Jetzt neue Alternativen entdecken“ und ihre qualitätsgeprüften Unterstützungsangebote für den Rauchstopp hin. Auf der Internetseite www.rauchfrei-info.de können Aufhörwillige ihre persönlichen Tipps für Alternativen zum Rauchen benennen.

Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

Schwerin – Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im September 2018 eingerichtete Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ hat heute seine Bilanz der gemeinsamen Arbeit vorgelegt. Sozialministerin Stefanie Drese nahm als Vorsitzende der Frauen- und Gleichstellungsministerkonferenz der Länder (GFMK) an der Abschlusssitzung in dieser Legislaturperiode teil.

„Der ‚Runde Tisch‘ zur Verbesserung des Gewaltschutzes ist ein großer Fortschritt und hat sich bewährt. Bund, Länder und Kommunen bringen damit erstmals gemeinsam den bedarfsgerechten Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder voran“, verdeutlichte Drese im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin.

Die Zusammenarbeit am Runden Tisch hat nach Ansicht von Drese zu einer Verstärkung des Engagements und zu einer besseren Verzahnung der Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen geführt. Darüber hinaus konnte die vorhandene Struktur auch für den Austausch über die Auswirkungen der Corona-Pandemie genutzt werden.

Drese: “Ein wesentliches Ergebnis ist, dass in allen Bundesländern Bauprojekte auf den Weg gebracht werden, die mehr Frauen und Kindern Schutz und bedarfsgerechte Unterstützung bieten. Insbesondere der Zugang für Betroffene mit Behinderungen wird damit verbessert.“

Mit dem Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stellt der Bund 30 Millionen Euro jährlich bis 2024 bereit. Es wird in enger Kooperation von Bund und Ländern umgesetzt. „Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies insgesamt gut 2,26 Millionen Euro“, betonte Drese.

„Damit wollen wir den Neubau eines Frauenhauses in Neubrandenburg und die barrierefreie Sanierung des Frauenhauses in Güstrow fördern“, sagte Drese.

Die Ministerin erwartet, dass der Bund sein Engagement für den Gewaltschutz auch über 2024 hinaus fortsetzt und entsprechende Beschlüsse in der kommenden Legislaturperiode fasst. „Mit dieser Hilfe können wir dann weitere Baumaßnahmen unterstützen“, so Drese.

Ministerin Drese versicherte, dass die Länder und Kommunen sich auch weiterhin in erheblichem Umfang für die Bereitstellung und den Ausbau von Unterstützungsangeboten im Sinne der Istanbul-Konvention engagieren. Drese: „Nun aber mit Unterstützung des Bundes – das ist das wesentliche Ergebnis des ‚Runden Tisches‘.“

Sonderfonds für Kulturveranstalter

Bund legt Sonderfonds für Kulturveranstaltungen mit insgesamt 2,5 Mrd. Euro auf

Schwerin – Kulturministerin Bettina Martin hat den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen begrüßt. Bis zu 2,5 Milliarden Euro stehen zur Verfügung, mit denen ein breit gefächertes kulturelles Angebot wie Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie in Deutschland wieder möglich werden sollen.

„Für Kulturveranstalter in Mecklenburg-Vorpommern ist der Sonderfonds eine große Unterstützung“, sagte die Kulturministerin. „Auf dem Kulturgipfel des Landes haben wir Öffnungsschritte vereinbart, die das kulturelle Leben in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich machen. Die finanzielle Unterstützung über den Sonderfonds ist eine wichtige Stütze für die Kulturveranstalter, da wegen der weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln nicht so viele Besucherinnen und Besucher an den Veranstaltungen teilnehmen können und den Veranstaltern wichtige Einnahmen fehlen. Ich freue mich sehr über diesen Sonderfonds, weil er finanzielle Unsicherheiten abstellt und die Kulturszene schneller wieder aktiv werden kann. Mecklenburg-Vorpommern hat sich bei der Auflage des Sonderfonds auf Bundesebene stark eingebracht. Das war wichtig, damit auch die Interessen unserer Kulturveranstalter berücksichtigt wurden“, betonte Martin.

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Ein Baustein ist eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab 1. August 2021 zur Verfügung. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. In Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Landesförderinstitut im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Die Registrierung der Veranstaltungen und die spätere Antragstellung erfolgen über eine zentrale Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird.

Alle Vorbereitungen zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Landesförderinstitut laufen, damit es direkt beim Start der Plattform in Mecklenburg-Vorpommern losgehen kann. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungshotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline.

Auch 2021 ÖPNV-Rettungsschirm

Schwerin – „Ich freue mich sehr, dass nach monatelangem Tauziehen der Bund auch für das Jahr 2021 seine Mitverantwortung für die Abfederung der Corona-bedingten Einnahmeeinbrüche bei Bahn- und Busunternehmen im Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehr anerkannt hat. Damit können wir gemeinsam den ÖPNV-Rettungsschirm jetzt auch für 2021 fortsetzen. So können wir den im Land fahrenden Bus- und Bahnunternehmen massiv unter die Arme greifen, damit es auch nach der Pandemie noch ÖPNV im Land gibt“, so Landesverkehrsminister Christian Pegel. Dafür stünden nach Pegels Informationen aus dem MV-Schutzfonds 50,9 Millionen Euro zur Verfügung; vom Bund kämen 21,1 Millionen Euro an zusätzlichen Regionalisierungsmitteln.

Verkehrsminister Christian Pegel weiter: „Das Land steht zu seiner Verantwortung für den öffentlichen Verkehr als wichtigem Bestandteil der Daseinsvorsorge. Alle Bus- und Bahn-Unternehmen im Land waren und sind von den Corona-Auswirkungen betroffen und dennoch unermüdlich im Einsatz. Insbesondere dem Fahr- und Servicepersonal gilt deshalb mein herzlicher Dank.“

Bis zum 30. Juni 2021 können entsprechende Anträge gestellt werden. Eisenbahnunternehmen reichen ihre Anträge bei der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern ein, Betreiber von Bussen und Straßenbahnen beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung.

Wie bereits im vergangenen Jahr erhalten die Eisenbahnunternehmen ihre Ausfallschäden in voller Höhe vom Land ersetzt, weil das Land Aufgabenträger ist. Für Antragsteller aus dem Bereich des straßengebundenen öffentlichen Verkehrs werden seitens des Landes 90 Prozent der Schäden ausgeglichen. Die verbleibenden zehn Prozent sind von den Verkehrsunternehmen gegenüber den kommunalen Aufgabenträgern als Träger geltend zu machen.

„Neben den finanziellen Unterstützungsleistungen wird es in den kommenden Monaten darauf ankommen, den ÖPNV als sicheres und umweltschonendes Mobilitätsangebot attraktiv auszugestalten und damit Fahrgäste zurückzugewinnen“, stellt Christian Pegel abschließend fest.

Qualifizierte Lehrkräfte aus dem EU-Ausland

Ministerin Martin: Weiteres Qualifizierungsprogramm lockt MINT-Lehrkräfte nach Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Nach dem erfolgreich angelaufenen ersten Pilotprojekt mit 15 Stellen für Lehrkräfte aus dem EU-Ausland im Bereich des Staatlichen Schulamtes Greifswald legt das Land jetzt nach: Mit neuen, zugkräftigen Partnern, EU-Fördermitteln und einer weiter verbesserten Qualifikationsphase sollen Lehrkräfte mit Abschluss in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie und Physik) sowie Musik oder Kunst gewonnen werden, die ihren Lehramts-Abschluss im EU-Ausland erworben haben und mindestens über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.

„Der Bedarf an Lehrkräften in Mecklenburg-Vorpommern wird auch in den kommenden Jahren hoch sein“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die positiven Erfahrungen aus dem Pilotprojekt haben gezeigt, wie attraktiv der Lehrerberuf in Mecklenburg-Vorpommern ist.“

Die Anwerbephase endet am Montag, 31. Mai 2021. Für Interessierte wurden unter www.zav.de/lehrer-mv spezielle Webseiten zum Projekt und für die Bewerbung eingerichtet. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Ausschreibung unter www.arbeitsagentur.de in der JOBBÖRSE veröffentlicht. Damit stehen die Angebote über die Verknüpfung zum EURES-Portal auch europaweit zur Verfügung.

Darüber hinaus macht das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Lehrerwerbekampagne des Landes gezielt auf das Angebot in den sozialen Medien aufmerksam und führt mit dem EURES Netzwerk digitale Infoveranstaltungen durch. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Polen, Frankreich und Griechenland.

Landesweit sollen 24 Stellen, sechs pro Schulamtsbereich, an allgemein bildenden weiterführenden Schulen, vor allem im ländlichen Raum zur Verfügung gestellt werden. Zum 1. November 2021 soll die unbefristete Einstellung auf einer Vollzeitstelle erfolgen – unter der Bedingung, dass die neunmonatige Qualifizierungsphase erfolgreich bestanden wird.

Das Qualifizierungsprogramm für Lehrkräfte mit ausländischem Abschluss umfasst sowohl eine sprachliche als auch eine pädagogische Qualifizierung, den Einsatz an der Schule und beginnende, sich ausweitende Unterrichtsverpflichtung. Der Einsatz an der Schule ist in zwei aufeinander aufbauende Teile gegliedert: Das Praktikum Teil I startet am 1. November 2021 mit einer Begrüßungsveranstaltung und einem sechswöchigen Vollzeit-Deutschkurs mit Fokus auf schulrelevantes Vokabular. Anschließend sieht es Hospitationen im Unterricht sowie die Teilnahme an Konferenzen und schulischen Veranstaltungen vor.

Das Praktikum Teil II beginnt nach den Winterferien und umfasst sowohl die pädagogische als auch die schulpraktische Qualifizierung, in der die Lehrkräfte entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten an den Unterricht herangeführt werden und zunehmend eigenverantwortlich gestalten.

Die pädagogische Qualifizierung wird mit einer Lehrprobe mit Kolloquium abgeschlossen, die sprachliche Qualifizierung mit einer Sprachprüfung auf dem Niveau C1.

Zur Zielgruppe gehören Lehrkräfte mit im EU-Ausland erworbener, abgeschlossener Lehrerqualifikation, die sie zur Unterrichtserteilung ab der Jahrgangsstufe 5 in den Fächern Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik, Physik, Musik sowie Kunst und Gestaltung befähigt und die sich noch im europäischen Ausland befinden. Die ausländischen Lehrkräfte müssen bei der Bewerbung mindestens das Sprachniveau B 1 nachweisen, bei Dienstantritt, ggf. nach einem individuellen Sprachkurs im Heimatland mindestens B 2.

Das neue Angebot bietet dank der zahlreichen Partner bessere Rahmenbedingungen für Interessierte und hilft Hindernisse der Arbeitsmobilität von Lehrkräften innerhalb der EU zu überwinden: von der Bewerbungsberatung über die Förderung eines individuellen Sprachkurses im Heimatland bis hin zum Anerkennungs- oder Umzugskostenzuschuss aus dem EU-Mobilitätsprogramm Targeted Mobility Scheme (TMS).

Bildungsministerin Bettina Martin hat weitere Pläne: „Wir wollen solche hochwertigen Bewerbungs-, Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote dauerhaft anbieten, um bedarfsgerecht noch mehr gut ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen. Dafür werden beide Pilotprojekte laufend ausgewertet und angepasst. Auf Basis dieses Monitorings entscheiden wir, ob und in welcher Form wir dieses Angebot für ausländische Lehrkräfte dauerhaft offerieren.“

Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, hob hervor: „Der hohe Bedarf an Lehrkräften ist eine arbeitsmarktpolitische Herausforderung. Das gilt nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern, sondern für alle Bundesländer. Es ist daher erforderlich, einerseits alle inländischen Potenziale zu entwickeln und andererseits die Anwerbung und Integration ausländischer Lehrkräfte zu verstärken. Mit Blick auf den erfolgreichen Verlauf des Pilotprojekts begrüße ich deshalb die Fortsetzung dieses Anwerbeprojekts und insbesondere seine Ausweitung auf weitere EU-Länder, etwa Frankreich und Ungarn.“

Extremisten entwaffnen

Schwerin – Der Bundesrat berät am 28.5.2021einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts. Ziel des Gesetzes ist es, künftig bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung für einen Waffenbesitz weitere Erkenntnisse zu nutzen.

Innenminister Torsten Renz begrüßt dies grundsätzlich: „Insbesondere nach dem Terroranschlag von Hanau wurde deutlich, dass wir noch gründlicher sein müssen, bevor eine Waffenerlaubnis erteilt werden kann. Die Regelabfrage beim Verfassungsschutz war deshalb ein wichtiger erster Schritt.“ Nun sollen z.B. auch Erkenntnisse von Gesundheitsämtern, der Bundespolizei oder dem Zollkriminalamt regelmäßig abgefragt werden.

Minister Renz fordert in diesem Zusammenhang, über den bisherigen Entwurf hinauszugehen. „Wir müssen alles tun, um Extremisten grundsätzlich zu entwaffnen. Sobald Daten zu einer Person beim Verfassungsschutz gespeichert sind, sollte diese Person als grundsätzlich unzuverlässig gelten. Bisher müssen die Waffenbehörden der Landkreise die Daten nochmals bewerten und entscheiden. Das muss künftig ein Automatismus werden. Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten und wir sollten unseren Sicherheitsbehörden so vertrauen, dass wir ihre Erkenntnisse dann auch unmittelbar umsetzen“, so Renz.

Gemeinsam mit Hessen hat Mecklenburg-Vorpommern eine diesbezügliche Stellungnahme für das Bundesratsverfahren eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, diese Auffassung im weiteren Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen.