Qualifizierte Lehrkräfte aus dem EU-Ausland

Ministerin Martin: Weiteres Qualifizierungsprogramm lockt MINT-Lehrkräfte nach Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Nach dem erfolgreich angelaufenen ersten Pilotprojekt mit 15 Stellen für Lehrkräfte aus dem EU-Ausland im Bereich des Staatlichen Schulamtes Greifswald legt das Land jetzt nach: Mit neuen, zugkräftigen Partnern, EU-Fördermitteln und einer weiter verbesserten Qualifikationsphase sollen Lehrkräfte mit Abschluss in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie und Physik) sowie Musik oder Kunst gewonnen werden, die ihren Lehramts-Abschluss im EU-Ausland erworben haben und mindestens über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.

„Der Bedarf an Lehrkräften in Mecklenburg-Vorpommern wird auch in den kommenden Jahren hoch sein“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die positiven Erfahrungen aus dem Pilotprojekt haben gezeigt, wie attraktiv der Lehrerberuf in Mecklenburg-Vorpommern ist.“

Die Anwerbephase endet am Montag, 31. Mai 2021. Für Interessierte wurden unter www.zav.de/lehrer-mv spezielle Webseiten zum Projekt und für die Bewerbung eingerichtet. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Ausschreibung unter www.arbeitsagentur.de in der JOBBÖRSE veröffentlicht. Damit stehen die Angebote über die Verknüpfung zum EURES-Portal auch europaweit zur Verfügung.

Darüber hinaus macht das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Lehrerwerbekampagne des Landes gezielt auf das Angebot in den sozialen Medien aufmerksam und führt mit dem EURES Netzwerk digitale Infoveranstaltungen durch. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Polen, Frankreich und Griechenland.

Landesweit sollen 24 Stellen, sechs pro Schulamtsbereich, an allgemein bildenden weiterführenden Schulen, vor allem im ländlichen Raum zur Verfügung gestellt werden. Zum 1. November 2021 soll die unbefristete Einstellung auf einer Vollzeitstelle erfolgen – unter der Bedingung, dass die neunmonatige Qualifizierungsphase erfolgreich bestanden wird.

Das Qualifizierungsprogramm für Lehrkräfte mit ausländischem Abschluss umfasst sowohl eine sprachliche als auch eine pädagogische Qualifizierung, den Einsatz an der Schule und beginnende, sich ausweitende Unterrichtsverpflichtung. Der Einsatz an der Schule ist in zwei aufeinander aufbauende Teile gegliedert: Das Praktikum Teil I startet am 1. November 2021 mit einer Begrüßungsveranstaltung und einem sechswöchigen Vollzeit-Deutschkurs mit Fokus auf schulrelevantes Vokabular. Anschließend sieht es Hospitationen im Unterricht sowie die Teilnahme an Konferenzen und schulischen Veranstaltungen vor.

Das Praktikum Teil II beginnt nach den Winterferien und umfasst sowohl die pädagogische als auch die schulpraktische Qualifizierung, in der die Lehrkräfte entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten an den Unterricht herangeführt werden und zunehmend eigenverantwortlich gestalten.

Die pädagogische Qualifizierung wird mit einer Lehrprobe mit Kolloquium abgeschlossen, die sprachliche Qualifizierung mit einer Sprachprüfung auf dem Niveau C1.

Zur Zielgruppe gehören Lehrkräfte mit im EU-Ausland erworbener, abgeschlossener Lehrerqualifikation, die sie zur Unterrichtserteilung ab der Jahrgangsstufe 5 in den Fächern Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik, Physik, Musik sowie Kunst und Gestaltung befähigt und die sich noch im europäischen Ausland befinden. Die ausländischen Lehrkräfte müssen bei der Bewerbung mindestens das Sprachniveau B 1 nachweisen, bei Dienstantritt, ggf. nach einem individuellen Sprachkurs im Heimatland mindestens B 2.

Das neue Angebot bietet dank der zahlreichen Partner bessere Rahmenbedingungen für Interessierte und hilft Hindernisse der Arbeitsmobilität von Lehrkräften innerhalb der EU zu überwinden: von der Bewerbungsberatung über die Förderung eines individuellen Sprachkurses im Heimatland bis hin zum Anerkennungs- oder Umzugskostenzuschuss aus dem EU-Mobilitätsprogramm Targeted Mobility Scheme (TMS).

Bildungsministerin Bettina Martin hat weitere Pläne: „Wir wollen solche hochwertigen Bewerbungs-, Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote dauerhaft anbieten, um bedarfsgerecht noch mehr gut ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen. Dafür werden beide Pilotprojekte laufend ausgewertet und angepasst. Auf Basis dieses Monitorings entscheiden wir, ob und in welcher Form wir dieses Angebot für ausländische Lehrkräfte dauerhaft offerieren.“

Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, hob hervor: „Der hohe Bedarf an Lehrkräften ist eine arbeitsmarktpolitische Herausforderung. Das gilt nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern, sondern für alle Bundesländer. Es ist daher erforderlich, einerseits alle inländischen Potenziale zu entwickeln und andererseits die Anwerbung und Integration ausländischer Lehrkräfte zu verstärken. Mit Blick auf den erfolgreichen Verlauf des Pilotprojekts begrüße ich deshalb die Fortsetzung dieses Anwerbeprojekts und insbesondere seine Ausweitung auf weitere EU-Länder, etwa Frankreich und Ungarn.“

Extremisten entwaffnen

Schwerin – Der Bundesrat berät am 28.5.2021einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts. Ziel des Gesetzes ist es, künftig bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung für einen Waffenbesitz weitere Erkenntnisse zu nutzen.

Innenminister Torsten Renz begrüßt dies grundsätzlich: „Insbesondere nach dem Terroranschlag von Hanau wurde deutlich, dass wir noch gründlicher sein müssen, bevor eine Waffenerlaubnis erteilt werden kann. Die Regelabfrage beim Verfassungsschutz war deshalb ein wichtiger erster Schritt.“ Nun sollen z.B. auch Erkenntnisse von Gesundheitsämtern, der Bundespolizei oder dem Zollkriminalamt regelmäßig abgefragt werden.

Minister Renz fordert in diesem Zusammenhang, über den bisherigen Entwurf hinauszugehen. „Wir müssen alles tun, um Extremisten grundsätzlich zu entwaffnen. Sobald Daten zu einer Person beim Verfassungsschutz gespeichert sind, sollte diese Person als grundsätzlich unzuverlässig gelten. Bisher müssen die Waffenbehörden der Landkreise die Daten nochmals bewerten und entscheiden. Das muss künftig ein Automatismus werden. Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten und wir sollten unseren Sicherheitsbehörden so vertrauen, dass wir ihre Erkenntnisse dann auch unmittelbar umsetzen“, so Renz.

Gemeinsam mit Hessen hat Mecklenburg-Vorpommern eine diesbezügliche Stellungnahme für das Bundesratsverfahren eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, diese Auffassung im weiteren Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen.

Wildschutzzaun: wirksame Barriere gegen ASP

Schwerin – Der Zaun hält. Die regelmäßigen Kontrollen der Landes­forstanstalt am Wildschutzzaun an der Grenze von Mecklenburg-Vorpommern zu Polen belegen, dass der Zaun das Einwechseln von Schwarzwild wirksam unterbindet.

„Der Zaun ist ein wichtiger Baustein zur ASP-Prävention. Neben vielen anderen seuchenhygienischen Maßnahmen, die dafür gesorgt haben, dass in MV die Seuche noch nicht ausgebrochen ist. Unsere Entscheidung war also richtig“, resümiert Agrarminister Dr. Till Backhaus.

Mehr als eine Million Euro stellte die Landesregierung zur Verfügung, um ab Juli 2020 einen 62,4 Kilometer langen Wildschutzzaun entlang der Landesgrenze zu Polen zu er­richten. Nach dem Ausbruch der ASP in Brandenburg im September 2020 war Eile geboten. Am 30. November war er in Rekordzeit fertiggestellt.

„Dies war aber nur möglich, weil die Eigentümer der be­troffenen Grundstücke dem Bau zugestimmt hatten. Ohne die aktive Mitwirkung durch die Eigentümer und die ört­lichen Landwirte hätte dieses Mammutprojekt nie umgesetzt werden können“, bedankt sich Backhaus nachträglich. Gegenwärtig wird die vereinbarte Entschädigung der Eigen­tümer vorbereitet. Sie erhalten pro Standjahr 0,70 Euro pro laufenden Meter Zaun auf ihrem Grundstück. Die Vermes­sung dafür ist jetzt abgeschlossen. Die Auszahlung soll zum 01. Juni erfolgen.

Von Anfang an war es wichtig, dass trotz Zaun die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung sowie eine touristische Nutzung der Wege zu Fuß oder per Rad weiterhin möglich sind. Dafür sorgen rund 100 Tore. „Leider haben die Kontrollen des Zaunes aber auch gezeigt, dass es mitunter versäumt wurde, ein Tor wieder zu verschließen. Damit werden Schlupflöcher für das Schwarzwild eröffnet. In Anbetracht der nach wie vor äußerst angespannten Gefähr­dungslage durch die ASP bitte ich darum, die Tore stets wieder zu schließen“, so der Minister.

Die Anwohner der vorpommerschen Grenzregion hätten den Bau des ASP-Wildschutzzaunes mit großem Interesse be­gleitet. Das zeuge von einem hohen Verantwortungs­bewusstsein der Menschen in der Region, so Minister Backhaus. Er bittet darum, weiterhin achtsam zu sein. Denn zur Seuchenprävention gehört das rechtzeitige Erkennen von kranken oder verendeten Wildschweinen.

Entsprechende Hinweise nimmt die Integrierte Leitstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald entgegen (Telefon 03834-77 78 79). Sie kann auch genutzt werden, wenn Auffälligkeiten am Zaun oder in seiner Nähe beobachtet werden.

Förderanträge für Radverkehrsprojekte stellen

Schwerin – Das Energieministerium hat einen Projektaufruf für das Klimaschutz-Sonderprogramm „Stadt und Land“ gestartet. In diesem Rahmen stellt der Bund den Bundesländern von 2020 bis 2023 rund 657 Millionen Euro für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Knapp 26 Millionen davon stehen für Mecklenburg-Vorpommern bereit.

Minister Christian Pegel: „Die Förderrichtlinie ist veröffentlicht, Gemeinden und Landkreise können ab sofort Förderanträge beim Landesförderinstitut stellen.“ Alle erforderlichen Informationen sind auf den Internetseiten des Energieministeriums und des Landesförderinstituts eingestellt. Außerdem erhalten alle Gemeinden und Landkreise den Projektaufruf mit weiteren Hinweisen. Minister Pegel: „Aus Informationsveranstaltungen und zahlreichen Beratungsgesprächen wissen wir, dass viele Gemeinden Radverkehrsprojekte für das Programm ‚Stadt und Land‘ vorbereiten. Jetzt kommt es darauf an, möglichst bald die Förderverfahren über die Bühne zu bringen, damit die Projekte bis zu der vom Bund gesetzten Frist Ende 2023 umgesetzt sind. Das ist für alle Beteiligten eine Herausforderung.“ Ziel sei es zu vermeiden, dass bis 2023 nicht genutzte Bundesmittel blieben, die dann seitens des Bundes anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt würden. „Wir wollen die Mittel, die Mecklenburg-Vorpommern erhalten kann, selbstverständlich auch komplett hier umsetzen und verbauen“, so der Minister.

Ziel des Programms ist „der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems“. Förderfähig sind zum Beispiel Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen einschließlich der Planungsleistungen Dritter und Grunderwerb. Dabei kann es sich um straßenbegleitende, vom motorisierten Verkehr möglichst getrennte Radwege handeln, eigenständige Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder -unterführungen oder auch den Umbau von Knotenpunkten, die den Radverkehr sicherer machen. Auch Abstellanlagen oder Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr können gefördert werden.

Christian Pegel ergänzt: „Auf Initiative von M-V wurde der Radverkehr in den ländlichen Räumen mit seinen besonderen Chancen, aber auch spezifischen Herausforderungen ausdrücklich aufgenommen. Ich würde mich deshalb freuen, wenn gerade die kleineren Gemeinden im Land Förderanträge stellen.“

Projekt „Tribsees Zukunft machen!“

Tribsees – Infrastrukturminister Christian Pegel übergibt am 28.05.2021 in Tribsees (Landkreis Vorpommern-Rügen) einen Zuwendungsbescheid über 196.000 Euro an Professor Ton Matton für das Stadtentwicklungsprojekt „Tribsees Zukunft machen!“. Die Mittel stammen aus dem Fonds zur Unterstützung der Ländlichen GestaltungsRäume.

Die Stadt Tribsees mit ihrem historischen Stadtensemble aus Stadttoren, der Kirche und Bürgerhäusern verzeichnet seit Jahren einen Funktionsverlust durch fehlende Einzelhandelseinrichtungen, gastronomische Angebote sowie Kommunikationsorte. Leerstand, sanierungsbedürftige Gebäude und Baulücken prägen die Innenstadt.

Diese Situation soll sich ändern. Neben der konventionellen städtebaulichen Förderung durch das Infrastrukturministerium zum Erhalt und zur Sanierung der Stadt war das Ministerium auf der Suche nach weiteren Möglichkeiten, wie die Stadt revitalisiert und attraktiver werden kann. Das künstlerische Projekt „Tribsees Zukunft machen!“ von Professor Ton Matton, der an der Universität Linz lehrt und in der Nähe von Schwerin wohnt, soll nun den Anstoß dazu geben.

Studierende verschiedener europäischer Universitäten, Künstler und freiwillige Akteure aus Tribsees werden bis zum Jahresende zahlreiche Projekte und Workshops in der Stadt initiieren und medial vermarkten. Mit unkonventionellen, künstlerisch geprägten Aktionen und Veranstaltungen soll so das öffentliche Aufsehen auf die Stadt gelenkt werden. Auch Investoren sollen so auf die Potentiale der Stadt aufmerksam gemacht werden. Daneben soll erreicht werden, dass sich die Bevölkerung aktiv in die Revitalisierung ihrer Stadt einbringt.

Professor Matton beschreitet mit dem geförderten Projekt einen sehr spannenden Weg, um dabei zu helfen, die Entwicklung der Stadt Tribsees voranzubringen. Die ersten Monate haben bereits einige Aufmerksamkeit und frischen Wind in die Stadt gebracht. Für das Projekt war im Herbst 2020 der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt worden. Verschiedenste Aktionen wie ein Open-Air-Kino, Lichtinstallationen, der Bau eines Stadtmodells und erst kürzlich ein Künstlerworkshop mit Kindern haben seitdem in der Stadt und in den Medien für viel Interesse gesorgt.

Sichere Vorhersagen für das Weltraumwetter

Wissenschaftsministerin Martin eröffnet neues Forschungsinstitut des DLR in Neustrelitz

Neustrelitz – Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat am Mittwoch auf einer digitalen Veranstaltung das neue Institut für Solar-Terrestrische Physik (DLR-SO) beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Neustrelitz eröffnet. In der neuen Forschungseinrichtung wird künftig das Weltraumwetter erforscht. Dabei geht es vor allem um die Sonnenstürme, die in regelmäßigen Abständen und unterschiedlicher Intensität auftreten und auf das tägliche Leben auf der Erde einen erheblichen Einfluss haben können.

„Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt ist nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern, sondern deutschlandweit ein Leuchtturm in der Spitzenforschung. Mit der Standortentscheidung des DLR für Neustrelitz wird der Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern insgesamt erheblich gestärkt. Das DLR ist eine global vernetzte und international höchst renommierte Forschungseinrichtung. Hier wird nicht nur exzellente Grundlagenforschung betrieben, sondern auch angewandte Forschung, die die Mega-Themen unserer Zeit – Klimawandel, Energiewende, Mobilität oder Digitalisierung direkt betreffen. Ein großer Gewinn für das Land ist auch, dass das neue Institut rund 40 hochqualifizierte neue Arbeitsplätze schafft. Das ist wichtig und wertvoll für die Entwicklung der Region und macht MV weiter attraktiv für junge Nachwuchswissenschaftler“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

Das Land stellt rund 10 Mio. Euro als Anschubfinanzierung zur Verfügung. Es wird sich neben dem Bund künftig mit rund 670.000 pro Jahr an den Sach- und Betriebskosten beteiligen, was 10 Prozent der jährlichen Mittel ausmacht. Neustrelitz ist einer von bundesweit 30 Standorten des Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten konzentrieren sich dort auf den Satellitendatenempfang, die Fernerkundung, den maritimen Verkehr, die Navigation sowie das Weltraumwetter.

An dem neuen Institut wird sowohl Grundlagenforschung als auch angewandte Forschung betrieben. Sie dient dazu, technische Abläufe, die durch das so genannte Weltraumwetter beeinträchtigt werden könnten, zu schützen und so Störungen zu minimieren.

Entwicklung des Ehrenamtes

Schwerin – Unter dem Motto „Krise – Umbruch – Aufbruch!“ finden vom 26. bis 28. Mai in digitaler Form die Engagement-Fachtage Mecklenburg-Vorpommern statt. Sozialministerin Stefanie Drese hob zum Auftakt den Strukturwandel im Bereich des Ehrenamtes hervor und würdigte die Fachtage als wichtige Plattform des Kennenlernens und als Impulsgeberin für neue Ideen und Trends für das bürgerschaftliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern.

„In diesem Jahr stehen die Engagement-Fachtage unter dem Zeichen des Wandels“, sagte Drese. Nicht erst durch die Pandemie gebe es das Problem des Generationenwechsels im Ehrenamt.

„Um weiterhin Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen, ist es notwendig, neue Ansätze ehrenamtlicher Tätigkeiten, neue Rahmenbedingungen und neue, digitale Beteiligungswerkzeuge zu diskutieren. Das können zum Beispiel digitale Tools oder neue Formen der Mitgliederbeteiligung sein. Ich erachte die Fachtage daher als besonders wichtig für unser Land, auch weiterhin die „kleinen“ Hilfen für das Ehrenamt in einem großen Rahmen zu präsentieren“, so Drese.

Die Ministerin betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Ehrenamtsstiftung MV, die maßgeblich die Engagement-Fachtage organisiert und begleitet. Sie sei seit ihrer Gründung 2015 zu einer sehr wichtigen und nicht in größere Verbände oder bestimmte ehrenamtliche Strukturen eingebunden Institution geworden. Das verleihe ihr Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit, so Drese.

Drese: „Die Ehrenamtsstiftung fördert unkompliziert, flexibel und schnell, wie es das Ehrenamt benötigt. Dabei leistet sie eine individuelle Beratung und ist aktuell dabei, diese sehr gefragten Beratungsprozesse auszubauen. Das macht die Ehrenamtsstiftung zu einer Partnerin auf Augenhöhe – egal ob Dorfverein, Landesverband oder bundesweit tätige Organisation. Insbesondere für kleine Initiativen und Vereinen, die nicht in festen Strukturen eingebunden sind, bietet die Stiftung durch ihre zahlreichen Möglichkeiten der Projektförderung aber auch der Weiterbildung eine hervorragende Chance, aktiv zu werden“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Hinweisschilder für Bunker Eichenthal

Lindholz – Verkehrsminister Christian Pegel wird am kommenden Freitag (28.05.2021) touristische Hinweisschilder in beiden Fahrtrichtungen an der Autobahn 20 für den Bunker Eichenthal einweihen.

Die „302 Bunkerbetriebsgesellschaft“ hat aus dem „Sondervermögen Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ für die beiden Hinweisschilder eine Zuwendung in Höhe von 15.000 Euro erhalten.

Der Bunker Eichenthal befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Autobahn 20. Als Gedenkstätte mit authentischer Umgebung dokumentiert er die Epoche des Kalten Kriegs. In dieser Zeit hatte er die Aufgabe, im Falle eines Atomkriegs die Nachrichtenkanäle des Warschauer Paktes aus der Troposphäre zur Volksmarine der DDR zu schalten. Touristische Hinweisschilder an der Autobahn sollen auf die Gedenkstätte hinweisen.

Zudem übergibt Minister Pegel dem Betreiber der Bunkeranlage Götz Thomas Wenzel einen Zuwendungsbescheid über 12.000 Euro aus dem Fonds für Ländliche Gestaltungsräume (LGR) für den Einbau einer Fluchttreppe. Angesichts der bevorstehenden Saisoneröffnung der Bunkeranlage für den Publikumsverkehr ist der Einbau der feuersicheren Fluchttreppe unbedingt erforderlich. Für diese Maßnahme wurde dem Betreiber ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt.

Beitrag für Klima und Umwelt

Finanzämter stellen Zahlungshinweise um

Schwerin – Die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern stellen ihre Zahlungshinweise um. Bislang sind die Steuerpflichtigen vierteljährlich an die Vorauszahlungen erinnert worden. Künftig erfolgt der Hinweis nur noch bei Festsetzung der Vorauszahlungen. Mit der Umstellung sollen Umwelt und Haushalt entlastet werden.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- oder Körperschaftsteuer leisten müssen, wurden bisher per Brief zu den jeweiligen Stichtagen (10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember) auf die vierteljährlichen Zahlungen hingewiesen. Das kostet den Steuerzahler nicht nur viel Geld, sondern ist vor allem schlecht für Klima und Umwelt. Die regelmäßigen Zahlungshinweise werden daher zum diesjährigen zweiten Fälligkeitstermin 10. Juni 2021 letztmalig verschickt. Danach stellen die Finanzämter den Versand der Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen komplett ein.

„Zahlungserinnerungen vier Mal im Jahr mit der Post zu verschicken, ist in Zeiten des Klimawandels nicht mehr angebracht“, begründet Finanzminister Reinhard Meyer die Entscheidung. „Durch die Umstellung können wir jedes Jahr 11 Tonnen CO2, 15 Tonnen Holz und 260.000 Liter Wasser sparen. Und wir entlasten auch den Landeshaushalt jährlich um 220.000 Euro.“

Damit die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin ihre Steuerzahlungen pünktlich begleichen können, empfiehlt die Steuerverwaltung die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Mit der vorerst letzten Zahlungserinnerung wird ein entsprechendes Formular an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verschickt.

Das Lastschriftverfahren bietet viele Vorteile: Termine und die genaue Höhe der Steuervorauszahlung werden automatisch beglichen und können nicht mehr vergessen werden. Und für den Fall einer nachträglichen Herabsetzung der Höhe der Vorauszahlungen erfolgt auch die Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge automatisch.

Minister Backhaus eröffnet Naturparkweg MV

Großen Luckow – Mit einer Wanderung zwischen Großen Luckow und dem Röthelberg (Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See) hat Dr. Till Backhaus, Minister für Land­wirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, am Mittwoch den Naturparkweg MV eröffnet. Damit wird ein wichtiges Projekt der landschaftsgebundenen Erholung in unserem Bundesland umgesetzt.

„Über die Eröffnung des Naturparkwegs freue ich mich ganz besonders. Denn dieser Weg verläuft auf rund 907 Kilo­metern quer durch alle sieben Naturparks, durch das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee und den Müritz-Nationalpark. Wir wollen damit die Nationalen Naturland­schaften (NNL) noch besser erlebbar machen und eine naturnahe, ressourcenschonende Nutzung ermöglichen“, so der Minister.

Der Naturparkweg MV bietet Chancen zur Belebung und zur Entwicklung strukturschwacher ländlicher Räume und schließt eine Lücke im Bereich des Wanderns. Er soll sich zu einem Werbeträger für ein ressourcenschonendes Naturerlebnis entwickeln.

„Natur, Nachhaltigkeit und Nähe – mit diesen Themen will das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern punkten. Da fügt sich die Eröffnung des Naturparkwegs ganz besonders gut ein. Das deckt sich auch mit der Maxime der Nationalen Naturlandschaften. Wir hoffen auf viele Wanderer, die den Weg erkunden möchten“, sagt Wolfgang Waldmüller, Präsident des Tourismusverbandes MV.

Durch gemeinsames Wirken der Landkreise, von Ämtern und Gemeinden, des LUNG, der Landesforst und der Verwal­tungen der NNL sowie zahlreicher Privatpersonen konnte der Wegeverlauf abgestimmt werden. Mit Fördermitteln für Wegweiser und Wegemarken aus dem Wirtschaftsministe­rium wurde der Naturparkweg MV beschildert. Insgesamt waren in den vergangenen Jahren mehr als 1.000 Personen in den Prozess eingebunden.

Anlässlich der Eröffnung des Naturparkwegs MV ist eine browserbasierte Wander-App freigeschaltet worden, die das GeoPortal des Landes nutzt.

Unter www.naturparkweg-mv.de zeigen zoomfähige Karten den Wegeverlauf an. Über eine Positionsbestimmung kann man seinen Standort erfragen und sich orientieren. Entlang des Weges werden touristische Attraktionen und Projekte angezeigt, die aus Mitteln des Europäischen Landwirtschafts­fonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) finanziert wurden. Dank eines responsiven Designs funktioniert die Anwendung auf allen mobilen Endgeräten.

Für ausgewählte Streckenabschnitte des Naturparkwegs hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklen­burg-Vorpommern Wanderbroschüren erstellt. Unter dem Motto „Europa vor Ort entdecken. Wandern auf dem Natur­parkweg MV“ verweisen die Publikationen auf beispielhafte Projekte, die über ELER gefördert wurden.

„Dieser Fonds, der durch mein Haus verwaltet wird, trägt wesentlich zum Schutz der NNL bei. Rund 1,7 Milliarden Euro hat das Land zwischen 2007 und 2020 in 46.000 Projekte investiert. Ich möchte Gästen und Einheimischen aller Altersgruppen Lust machen, die einzigartige Natur aktiv zu erkunden“, sagt Backhaus.

Vier Tage, bis 31. Mai, wandert Minister Dr. Till Backhaus auf dem Naturparkweg MV.

Newsletter in Leichter Sprache

Schwerin – Die Landesregierung hat im Regierungsportal den ersten Newsletter in Leichter Sprache veröffentlicht. Er steht auch als barrierefreies pdf-Dokument zum Ausdrucken zur Verfügung.

Regierungssprecher Andreas Timm: „Wir wollen mit dem Newsletter in Leichter Sprache unser Angebot für Menschen mit Beeinträchtigungen erweitern und auch diese Zielgruppe regelmäßig über aktuelle Landes-Themen informieren. Es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen an Politik und Gesellschaft teilhaben und sich so einen Überblick verschaffen können.“

Die erste Ausgabe informiert in einem Artikel über die Anwendung der Luca-App in Zeiten der Corona-Pandemie. Ein weiterer Beitrag befasst sich mit der neuen Ausbildung für Menschen mit Beeinträchtigungen zur Bildungs-Fachkraft an der Hochschule Neubrandenburg. Abschließend informiert der Newsletter über barrierefreie Reisen und Ausflugsziele in Mecklenburg-Vorpommern.

Der Newsletter wurde von der Pressestelle der Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit Capito Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Lebenshilfewerk Mölln-Hagenow gGmbH erstellt.

Schrittweise Wiedereröffnung des Kulturbetriebs

Martin: Wichtiges Signal für Publikum und Kulturschaffende

Schwerin – Kulturbetriebe und -einrichtungen werden in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 1. Juni schrittweise geöffnet. Das gilt sowohl für Veranstaltungen als auch für die kulturelle Bildung. Darauf hat sich heute die Landesregierung mit den Vertreterinnen und Vertretern der vielfältigen Kulturbereiche auf dem Kulturgipfel verständigt. Demnach können Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, Bibliotheken, Archive, Musik- und Jugendkunstschulen sowie Kulturzentren unter Auflagen wieder öffnen. Auch Tanzgruppen können wieder aktiv werden.

Kulturministerin Bettina Martin bezeichnete die Entscheidungen als ein wichtiges Signal für alle Kulturschaffenden und das Publikum. „Mecklenburg-Vorpommern kann sich auf einen Kultursommer freuen. Heute ist ein guter Tag für alle, die monatelang auf Kultur verzichten mussten. Nach den harten, pandemiebedingten Einschränkungen können wir jetzt wieder Kunst und Kultur erleben und genießen. Wir haben klare Öffnungsschritte für alle kulturellen Bereiche vereinbart und damit Planungssicherheit geschaffen.

Schon ab kommender Woche werden die Musikschulen und die Jugendkunstschulen wieder öffnen und die ersten Veranstaltungen mit Einzelgenehmigungen möglich sein. Kunstliebhaber können Ausstellungen oder ein Museum besuchen. Wir haben mit unserem Öffnungsplan dafür gesorgt, dass absehbar alle Bereiche unserer vielfältigen Kultur in unserem Land wieder arbeiten können. Ich freue mich von Herzen darauf, wieder Kunst- und Kulturveranstaltungen zu besuchen und hautnah erleben zu können. Denn eines ist nach den vielen Monaten der Stille um die Kultur klar: Kunst und Kultur brauchen den direkten Kontakt und den menschlichen Austausch.“

Zunächst sollen am Dienstag, den 1. Juni folgende Regelungen gelten:

  • Öffnung von Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen 1 Person pro 10 qm, mit Testpflicht
  • Öffnung von Bibliotheken und Archiven für den Publikumsverkehr – 1,5 m Abstand zwischen Sitzplätzen/Tischen und Testpflicht bei der Nutzung der Lesesäle
  • Musik- und Jugendkunstschulen: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test
  • Öffnung soziokultureller Zentren, Literaturhäuser und weiterer Kulturzentren: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test
  • Tanzgruppen: Gruppen aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen – Erwachsene mit Test
  • Kleinere Veranstaltungen mit maximal 15 Personen innen und maximal 25 Personen außen mit Sitzplatz, Testpflicht und Anzeigepflicht

Mit Einzelfallgenehmigung sollen darüber hinaus – neben den bereits geregelten Modellprojekten – ab dem 1. Juni folgende Veranstaltungen möglich sein (Theater, Opern, Konzerthäuser, Livespielstätten und andere Kulturveranstaltungen): außen mit maximal 250 Personen und innen mit maximal 100 Personen, beides mit Testpflicht und Sitzplatzpflicht. Abstands- und Hygieneregeln sind in allen Fällen einzuhalten.

  • Ab dem 7. Juni gilt darüber hinaus Laienmusikensembles und -chöre: Proben im Freien, max. 25 Personen, Abstandspflicht (Sonderregeln für Gesang und Bläser) – Auftritte ab dem 13. Juli 2021

Eine Ausnahmeregelung gilt für das Landesjugendorchester. Es kann mit Testpflicht am 19. Juni in die Probenphase starten. Proben innen und außen mit mehr als 25 Personen sind damit möglich. Auftritte sind ab dem 21. Juni möglich.

Ebenfalls ab dem 21. Juni können Kinos wieder öffnen. Für sie gilt die Testpflicht, eine Personenobergrenze und die Auflage zur Sitzplatzvergabe wie bei Veranstaltungen.

Soziokulturelle Zentren, Musik- und Jugendkunstschulen können ab dann wieder Veranstaltungen mit einer höheren Personenobergrenze sowie Ferienfreizeiten durchführen. 

Andere Veranstaltungen können dann wieder mit maximal 600 Personen im Außenbereich oder 200 Personen im Innenbereich stattfinden. In jedem Fall gelten die Testpflicht, die Sitzplatzpflicht und der Mindestabstand.

Ab dem 13. Juli können Chöre, Musikensembles und Tanzgruppen wieder auftreten. Auch Proben sind dann wieder mit maximal 15 Personen im Innenbereich möglich.

Für andere Veranstaltungen gilt ab diesem Tag im Außenbereich bei einer Sitzplatzpflicht eine maximale Besucherzahl von 800, ohne Sitzplatzpflicht sind maximal 200 Besucherinnen und Besucher möglich, wobei dann eine Person pro 10 qm zugelassen ist. Findet die Veranstaltung innen statt, muss eine Zuschauerbegrenzung über eine Sitzplatzpflicht erfolgen. Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen sind genehmigungspflichtig.

Für die Modellprojekte gelten die beschlossenen Regelungen. Es handelt sich dabei um:

  • Die Schlossfestspiele des Mecklenburgischen Staatstheaters, Alter Garten und Schlossinnenhof.
  • Die Klassiknacht im Zoo (Außenbereich) (Zoo Rostock & Volkstheater Rostock).
  • Die Schlossfestspiele Neustrelitz, Schlosspark.
  • Die Festspiele M-V mit dem Kinder- und Familienkonzert, Hasenwinkel Schlosspark.

Berufsaufstieg für Ingenieure des Straßenbaus

Wismar -Um den Straßenbauingenieurs-Nachwuchs zu sichern, legen das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und die Hochschule Wismar ab dem kommenden Wintersemester ein Qualifizierungsprogramm auf. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung haben Minister Christian Pegel und Rektor Professor Dr. Bodo Wiegand-Hoffmeister heute unterzeichnet.

„Das Programm ermöglicht den Bauingenieurinnen mit einem Diplomabschluss den beruflichen Aufstieg. Mit diesem neuen Programm ist erstmals eine Qualifizierung für diesen Fachbereich des Technischen Dienstes möglich – und das vollständig innerhalb unseres Bundeslandes“, freut sich Minister Christian Pegel und erklärt: „Eine vergleichbare Qualifizierung gab es im Geschäftsbereich unseres Hauses bislang nur für den Allgemeinen Dienst in Kooperation mit der Universität Speyer. Unser neues Programm stärkt den Hochschulstandort Mecklenburg-Vorpommern und trägt außerdem zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben bei.“

Dank der neuen Kooperation können die Ingenieure ausgewählte Module des regulären Studienangebotes an der Hochschule Wismar belegen. Sie werden für die Zeit ihrer Qualifizierung zu Gasthörern.

„Die heutige Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen dem Energieministerium und der Hochschule Wismar zeugt davon, wie viele gute Möglichkeiten es gibt, das in den Hochschulen des Landes vorhandene Know-how ganz konkret und sichtbar zum Wohle und Nutzen der hier lebenden und arbeitenden Menschen des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzusetzen. Umso mehr freuen wir uns, dass unsere Kompetenzen auch gefragt sind, wenn es um die Mitwirkung an einer Weiterbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes geht – hier der Straßenbauverwaltung –, um die daran teilnehmenden Beschäftigten auf ihrem persönlichen Karriereweg zu unterstützen“, sagte Professor Dr. Bodo Wiegand-Hoffmeister.

Die Module hat das Ministerium gemeinsam mit den Fachkolleginnen aus der Straßenbauverwaltung ausgewählt. Sie stammen aus den Masterstudiengängen Bauingenieurwesen, Wirtschaftsrecht, BWL und Wirtschaftsinformatik. Neben dem theoretischen Teil an der Hochschule wird es auch einen praktischen Teil auf Qualifizierungsdienstposten im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, bei den Straßenbauämtern und in der Verkehrsabteilung des Ministeriums geben. Die Qualifizierung soll in der Regel drei Jahre dauern.

Neue Graduiertenkollegs an Universitäten in MV

Schwerin – Wissenschaftsministerin Bettina Martin freut sich darüber, dass die Universitäten Greifswald und Rostock zwei neue Graduiertenkollegs eingeworben haben, die durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert werden.

„Die Anträge haben sich gegen zahlreiche Konkurrentinnen und Konkurrenten in einem wettbewerblichen Verfahren durchgesetzt und damit erreicht, Fördermittel in erheblicher Höhe zu akquirieren. Zu diesem großartigen Erfolg gratuliere ich den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sehr herzlich. Mit den Graduiertenschulen wird die Nachwuchsförderung in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt, die in der Wissenschaft zu einer wichtigen Aufgabe gehört. Damit wird auch die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts MV insgesamt weiter erhöht“, betont Martin. Die Ministerin wünscht den Teams viel Freude und viel Erfolg bei den Vorhaben.

Das Internationale Graduiertenkolleg „Imaging quantum systems (IQS): photons, molecules, materials“ an der Universität Rostock erforscht Quantentechnologien. Drei Partneruniversitäten in Deutschland und Kanada wollen ihre Aktivitäten in Forschung und Ausbildung in dieser Graduiertenschule bündeln. Junge Forscherinnen und Forscher erhalten eine breite Wissensbasis, sowohl in den Grundlagen als auch in den kommerziellen Anwendungen von Quantentechnologien.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen in die Lage versetzt werden, die photonische Industrie beim Übergang von klassischer zur Quantenphotonik zu unterstützen, beispielsweise durch das Einbringen neuer, innovativer Ideen in aufstrebenden Firmen. Es ergibt sich die Möglichkeit von Ausgründungen durch Start-ups. Die Fördersumme beträgt ca. 5 Mio. Euro für die erste Förderperiode (4,5 Jahre).

Das Graduiertenkolleg „RTG-PRO – Proteases in pathogen and host: importance in inflammation and infection“ an der Universität Greifswald ist Teil aktueller richtungweisender Enzym-Forschung, weil Proteasen die Zellen in vielzelligen Organismen koordinieren und die Wechselwirkungen zwischen Erreger und Wirt bestimmen. Das Konzept des RTG-PRO wurde durch faszinierende Erkenntnisse in gemeinsamer Forschung konzipiert.

Im Forschungsprogramm werden aus verschiedenen Blickwinkeln essenzielle Lebensprozesse von klinischer Bedeutung und mit biotechnologischem Potenzial untersucht. Beides ist ideal für die Ausbildung exzellenter Doktorandinnen und Doktoranden sowie Postdocs in den Lebenswissenschaften und in der Medizin. Die Fördersumme beträgt ca. 6 Mio. Euro für die erste Förderperiode (4,5 Jahre).

Die beiden neu eingeworbenen Graduiertenkollegs nehmen ihre Arbeit am 1. Oktober 2021 auf. Die erste Förderperiode endet am 31. März 2026. Eine zweite Förderperiode ist möglich.

Graduiertenkollegs sind Einrichtungen der Hochschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die von der DFG für maximal neun Jahre gefördert werden. Im Mittelpunkt steht die Qualifizierung von Doktorandinnen und Doktoranden. Ziel ist es, die Promovierenden auf den komplexen Arbeitsmarkt „Wissenschaft“ intensiv vorzubereiten und gleichzeitig ihre frühe wissenschaftliche Selbstständigkeit zu unterstützen.

Übergriffe auf Verfassungsorgane

Schwerin – Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Bayern bringen zur Justizministerkonferenz am 16. Juni 2021 einen gemeinsamen Beschlussvorschlag „Strafrechtlicher Schutz von Verfassungsorganen“ ein.

„Der Vorfall am Bundestag war ein Alarmsignal für die Demokratie“, sagte Justizministerin Katy Hoffmeister. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich ergänzte: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Demokratiefeinde Symbole unseres Rechtsstaates missbrauchen“

„Unsere Demokratie muss sich immer schärferen Herausforderungen stellen. Was mich sehr beunruhigt, ist eine zunehmende Aggressivität auch gegen staatliche Institutionen. Der Vorfall im Sommer 2020, als vor dem Bundestag eine rechtswidrige Demonstration stattfand, war ein Alarmsignal für die Demokratie und stellt eine traurige Episode in der Geschichte der Bundesrepublik dar. Es ist den beherzt eingreifenden Polizeibeamten zu verdanken, dass die Situation nicht eskalierte und das Gebäude des Bundestags nicht weiter vereinnahmt wurde. Dieser Vorfall, aber auch die Geschehnisse im Kapitol der US-Hauptstadt Washington D.C. geben uns Anlass genug, die bisherigen Schutzregelungen zu hinterfragen.

Wir bringen daher einen gemeinsamen Beschlussvorschlag ein, mit dem die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten werden soll, entsprechenden strafrechtlichen Handlungsbedarf zu prüfen.“ Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Mit dem versuchten Sturm auf das Reichstagsgebäude wurde eine rote Linie überschritten. Reichsflaggen und rechtsextreme Zeichen vor unserem Parlament sind nicht hinnehmbar. Wir dürfen nicht zulassen, dass Demokratiefeinde Symbole unseres Rechtsstaates missbrauchen,“ so Hoffmeister.

Für schweren Hausfriedensbruch (§ 124 StGB, Eindringen einer Menschenmenge in gewalttätiger Absicht) oder Landfriedensbruch (§ 125 StGB) droht nach geltendem Recht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei bzw. drei Jahren.

Justizminister Eisenreich: „Von Angriffen auf unsere Verfassungsorgane geht eine Symbolwirkung aus, die zum Nährboden für weitere Gewalttaten gegen den Staat werden kann. Das Strafmaß muss dem Unrecht solcher Taten besser und spezifischer Rechnung tragen.“ Deswegen regen Bayern und Mecklenburg-Vorpommern strafschärfende Regelungen für gewalttätige Übergriffe in den räumlichen Schutzbereich von Verfassungsorganen an. Ausgangspunkt für die Diskussion sollen – je nach Begehungsform – Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten bis zu zehn Jahren sein.“

„Ich gehe davon aus, dass wir zur Justizministerkonferenz darin einig sein werden, dass gewaltsames Vordringen in den Schutzbereich von Verfassungsorganen deren Ansehen schadet. Sollte derartiger Gewalt nicht entgegengewirkt werden, steht zu befürchten, dass die legitime Ausübung staatlicher Gewalt in Frage gestellt und damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet wird. Die nach dem Gesetz geltenden Vorschriften zu Versammlungen in einem räumlichen Schutzbereich um die Verfassungsorgane werden bisher lediglich durch einen Bußgeldtatbestand abgesichert, der ein Bußgeld von höchstens 20.000 Euro androht. Diese Regelung erscheint nicht mehr angemessen. Aus der Ordnungswidrigkeit sollte zudem in dem Fall ein Straftatbestand werden“, so Justizministerin Hoffmeister.

Auch die befriedeten Bezirke um den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht wollen die beiden Länder stärker in den Blick nehmen. Bis August 1999 waren Versammlungen innerhalb eines Bannkreises um die jeweiligen Verfassungsorgane strafbar – mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Der Straftatbestand wurde abgeschafft. Aktuell drohen Bußgelder von höchstens 20.000 Euro.