Schrittweise Wiedereröffnung des Kulturbetriebs

Martin: Wichtiges Signal für Publikum und Kulturschaffende

Schwerin – Kulturbetriebe und -einrichtungen werden in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 1. Juni schrittweise geöffnet. Das gilt sowohl für Veranstaltungen als auch für die kulturelle Bildung. Darauf hat sich heute die Landesregierung mit den Vertreterinnen und Vertretern der vielfältigen Kulturbereiche auf dem Kulturgipfel verständigt. Demnach können Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, Bibliotheken, Archive, Musik- und Jugendkunstschulen sowie Kulturzentren unter Auflagen wieder öffnen. Auch Tanzgruppen können wieder aktiv werden.

Kulturministerin Bettina Martin bezeichnete die Entscheidungen als ein wichtiges Signal für alle Kulturschaffenden und das Publikum. „Mecklenburg-Vorpommern kann sich auf einen Kultursommer freuen. Heute ist ein guter Tag für alle, die monatelang auf Kultur verzichten mussten. Nach den harten, pandemiebedingten Einschränkungen können wir jetzt wieder Kunst und Kultur erleben und genießen. Wir haben klare Öffnungsschritte für alle kulturellen Bereiche vereinbart und damit Planungssicherheit geschaffen.

Schon ab kommender Woche werden die Musikschulen und die Jugendkunstschulen wieder öffnen und die ersten Veranstaltungen mit Einzelgenehmigungen möglich sein. Kunstliebhaber können Ausstellungen oder ein Museum besuchen. Wir haben mit unserem Öffnungsplan dafür gesorgt, dass absehbar alle Bereiche unserer vielfältigen Kultur in unserem Land wieder arbeiten können. Ich freue mich von Herzen darauf, wieder Kunst- und Kulturveranstaltungen zu besuchen und hautnah erleben zu können. Denn eines ist nach den vielen Monaten der Stille um die Kultur klar: Kunst und Kultur brauchen den direkten Kontakt und den menschlichen Austausch.“

Zunächst sollen am Dienstag, den 1. Juni folgende Regelungen gelten:

  • Öffnung von Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen 1 Person pro 10 qm, mit Testpflicht
  • Öffnung von Bibliotheken und Archiven für den Publikumsverkehr – 1,5 m Abstand zwischen Sitzplätzen/Tischen und Testpflicht bei der Nutzung der Lesesäle
  • Musik- und Jugendkunstschulen: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test
  • Öffnung soziokultureller Zentren, Literaturhäuser und weiterer Kulturzentren: Öffnung für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen; Erwachsene mit Test
  • Tanzgruppen: Gruppen aller Altersgruppen bis 15 Personen innen und 25 Personen außen – Erwachsene mit Test
  • Kleinere Veranstaltungen mit maximal 15 Personen innen und maximal 25 Personen außen mit Sitzplatz, Testpflicht und Anzeigepflicht

Mit Einzelfallgenehmigung sollen darüber hinaus – neben den bereits geregelten Modellprojekten – ab dem 1. Juni folgende Veranstaltungen möglich sein (Theater, Opern, Konzerthäuser, Livespielstätten und andere Kulturveranstaltungen): außen mit maximal 250 Personen und innen mit maximal 100 Personen, beides mit Testpflicht und Sitzplatzpflicht. Abstands- und Hygieneregeln sind in allen Fällen einzuhalten.

  • Ab dem 7. Juni gilt darüber hinaus Laienmusikensembles und -chöre: Proben im Freien, max. 25 Personen, Abstandspflicht (Sonderregeln für Gesang und Bläser) – Auftritte ab dem 13. Juli 2021

Eine Ausnahmeregelung gilt für das Landesjugendorchester. Es kann mit Testpflicht am 19. Juni in die Probenphase starten. Proben innen und außen mit mehr als 25 Personen sind damit möglich. Auftritte sind ab dem 21. Juni möglich.

Ebenfalls ab dem 21. Juni können Kinos wieder öffnen. Für sie gilt die Testpflicht, eine Personenobergrenze und die Auflage zur Sitzplatzvergabe wie bei Veranstaltungen.

Soziokulturelle Zentren, Musik- und Jugendkunstschulen können ab dann wieder Veranstaltungen mit einer höheren Personenobergrenze sowie Ferienfreizeiten durchführen. 

Andere Veranstaltungen können dann wieder mit maximal 600 Personen im Außenbereich oder 200 Personen im Innenbereich stattfinden. In jedem Fall gelten die Testpflicht, die Sitzplatzpflicht und der Mindestabstand.

Ab dem 13. Juli können Chöre, Musikensembles und Tanzgruppen wieder auftreten. Auch Proben sind dann wieder mit maximal 15 Personen im Innenbereich möglich.

Für andere Veranstaltungen gilt ab diesem Tag im Außenbereich bei einer Sitzplatzpflicht eine maximale Besucherzahl von 800, ohne Sitzplatzpflicht sind maximal 200 Besucherinnen und Besucher möglich, wobei dann eine Person pro 10 qm zugelassen ist. Findet die Veranstaltung innen statt, muss eine Zuschauerbegrenzung über eine Sitzplatzpflicht erfolgen. Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen sind genehmigungspflichtig.

Für die Modellprojekte gelten die beschlossenen Regelungen. Es handelt sich dabei um:

  • Die Schlossfestspiele des Mecklenburgischen Staatstheaters, Alter Garten und Schlossinnenhof.
  • Die Klassiknacht im Zoo (Außenbereich) (Zoo Rostock & Volkstheater Rostock).
  • Die Schlossfestspiele Neustrelitz, Schlosspark.
  • Die Festspiele M-V mit dem Kinder- und Familienkonzert, Hasenwinkel Schlosspark.

Berufsaufstieg für Ingenieure des Straßenbaus

Wismar -Um den Straßenbauingenieurs-Nachwuchs zu sichern, legen das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und die Hochschule Wismar ab dem kommenden Wintersemester ein Qualifizierungsprogramm auf. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung haben Minister Christian Pegel und Rektor Professor Dr. Bodo Wiegand-Hoffmeister heute unterzeichnet.

„Das Programm ermöglicht den Bauingenieurinnen mit einem Diplomabschluss den beruflichen Aufstieg. Mit diesem neuen Programm ist erstmals eine Qualifizierung für diesen Fachbereich des Technischen Dienstes möglich – und das vollständig innerhalb unseres Bundeslandes“, freut sich Minister Christian Pegel und erklärt: „Eine vergleichbare Qualifizierung gab es im Geschäftsbereich unseres Hauses bislang nur für den Allgemeinen Dienst in Kooperation mit der Universität Speyer. Unser neues Programm stärkt den Hochschulstandort Mecklenburg-Vorpommern und trägt außerdem zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben bei.“

Dank der neuen Kooperation können die Ingenieure ausgewählte Module des regulären Studienangebotes an der Hochschule Wismar belegen. Sie werden für die Zeit ihrer Qualifizierung zu Gasthörern.

„Die heutige Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen dem Energieministerium und der Hochschule Wismar zeugt davon, wie viele gute Möglichkeiten es gibt, das in den Hochschulen des Landes vorhandene Know-how ganz konkret und sichtbar zum Wohle und Nutzen der hier lebenden und arbeitenden Menschen des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzusetzen. Umso mehr freuen wir uns, dass unsere Kompetenzen auch gefragt sind, wenn es um die Mitwirkung an einer Weiterbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes geht – hier der Straßenbauverwaltung –, um die daran teilnehmenden Beschäftigten auf ihrem persönlichen Karriereweg zu unterstützen“, sagte Professor Dr. Bodo Wiegand-Hoffmeister.

Die Module hat das Ministerium gemeinsam mit den Fachkolleginnen aus der Straßenbauverwaltung ausgewählt. Sie stammen aus den Masterstudiengängen Bauingenieurwesen, Wirtschaftsrecht, BWL und Wirtschaftsinformatik. Neben dem theoretischen Teil an der Hochschule wird es auch einen praktischen Teil auf Qualifizierungsdienstposten im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, bei den Straßenbauämtern und in der Verkehrsabteilung des Ministeriums geben. Die Qualifizierung soll in der Regel drei Jahre dauern.