Politisch motivierte Kriminalität 2020

Schwerin – Die Politisch motivierte Kriminalität (PMK) in Mecklenburg-Vorpommern war im Jahr 2020 durch folgende wesentliche Entwicklungen gekennzeichnet:

  • Rückgang der Gesamtfallzahlen um 2,7 %
  • Erhöhung der Aufklärungsquote auf 51,1%
  • Anstieg der PMK -rechts- um 4,3 %
  • Rückgang der PMK -links- um 37,6 %
  • Anstieg der antisemitischen Straftaten um 21 Fälle
  • Anstieg der fremdenfeindlichen Straftaten um 55 Fälle

Für das Jahr 2020 wurden dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern 1.386 Fälle gemeldet (2019: 1.425 Fälle). Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 39 Fälle. Für das Jahr 2020 konnten 172 Straftaten keinem Phänomenbereich eindeutig zugeordnet werden (2019: 169). Der Anteil der Gewaltdelikte an allen PMK-Delikten beträgt 6,2% (2019: 5,6%). Insgesamt wurden im Jahr 2020 86 Gewaltdelikte registriert (2019: 80).

„Auch, wenn die Fallzahlen der Politisch motivierten Kriminalität 2020 leicht gesunken sind, werden wir jeder Form extremistischer Gewalt entschieden entgegentreten und in unseren Anstrengungen nicht nachlassen,“ versichert Innenminister Torsten Renz

Eine Besonderheit im Jahr 2020 waren die Straftaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Insgesamt wurden 58 Straftaten in diesem Zusammenhang registriert. Dabei handelte es sich in 28 Fällen um Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. 40 Straftaten mit Corona-Bezug konnten keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Unter den Straftaten, die einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet werden konnten, wurden 16 dieser Straftaten der PMK -rechts- erfasst und zwei Straftaten PMK -links-.

Die polizeiliche Aufklärungsleistung gilt als wichtiger Maßstab für die Bewertung und letztlich den Erfolg der Polizeiarbeit. Im Hinblick auf die vergleichsweise niedrige Aufklärungsquote von 30,8 % im Jahr 2012 war es daher ein wichtiges Ziel, die Aufklärungsquote schrittweise deutlich zu erhöhen. Daher wurden im Rahmen eines landesweit abgestimmten Ansatzes, durch ein zielgerichtetes Vorgehen konzeptionelle Maßnahmen zur besseren Aufklärung politisch motivierter Straftaten umgesetzt.

Mit einer Aufklärungsquote von 51,1% (2019: 44,6%) konnte 2020ein Anstieg um über sechs Prozentpunkte registriert werden. Bei den Gewaltdelikten stieg die Aufklärungsquote von 70,0% auf 70,9%. Insgesamt konnten im Zuge der Aufklärung aller politisch motivierten Straftaten 992 Tatverdächtige ermittelt werden, wobei der größte Anteil über 21 Jahre (655 Tatverdächtige) alt war.

Innenminister Renz: “Die deutliche Verbesserung der Aufklärungsquote im Jahr 2020 ist immer auch ein Gradmesser für die Arbeit unserer Polizei. Gerade die Aufklärungsquote bei den Gewaltdelikten macht einmal mehr deutlich, dass unsere Bemühungen im Kampf gegen politisch motivierte Straftaten greifen.“

Entwicklung in den Phänomenbereichen

PMK -rechts-

Die Anzahl der Straftaten der PMK -rechts- ist 2020 gegenüber 2019 um 4,3% gestiegen. 2020 wurden 1.012 Delikte registriert, während es 2019 insgesamt 970 Straftaten waren. Die Propagandadelikte bilden innerhalb des Phänomenbereiches wie bereits in den vergangenen Jahren den deliktischen Schwerpunkt. Die Anzahl dieser Straftaten ist in 2020 auf 698 gestiegen (2019: 687). Auch bei den rechten Gewaltdelikten ist ein Anstieg zu verzeichnen (2020: 53; 2019: 49).

PMK –links-

Mit 174 gemeldeten Fällen für das Jahr 2020 ist bei PMK –links- ein Rückgang um 105 Straftaten (-37,6%) im Vergleich zum Jahr 2019 zu verzeichnen. Den deliktischen Schwerpunkt bildeten Straftaten in Form von Sachbeschädigungen mit insgesamt 93 Fällen. Zwei Fälle von Gewaltdelikten (2019: neun Fälle) wurden im Zusammenhang mit einem Demonstrationsgeschehen registriert.

PMK -ausländische Ideologie- und PMK –religiöse Ideologie-

Die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie- erhöhte sich im Jahr 2020 auf 20 (2019: 2) Im Bereich PMK –ausländische Ideologie- kam es im Berichtsjahr 2020 zu sieben registrierten Gewaltdelikten. Alle sieben Gewaltdelikte konnten aufgeklärt werden. Die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- stieg im Jahr 2020 auf 8 an (2019: 5).

Antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten

Die Anzahl der antisemitischen Straftaten stieg von 52 im Jahr 2019 auf 73 im Jahr 2020. Dieser Anstieg entspricht der Gesamtsituation in Deutschland, wo in 2020 ein Höchststand der antisemitischen Straftaten seit 2001 zu verzeichnen war. Fremdenfeindliche Delikte haben von 225 Delikten in 2019 auf 280 Delikte in 2020 (+55) zugenommen.

“Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus haben keinen Platz in unserer Gesellschaft. Straftaten, die sich gegen unser demokratisches Prinzip richten und unser freies und soziales Zusammenleben angreifen, müssen weiter bekämpft werden. Den Feinden unserer Demokratie müssen wir mit aller Härte entgegentreten,“ so Innenminister Torsten Renz.

Straftaten mit dem Tatmittel Internet, einschließlich sozialer Netzwerke

Für das Jahr 2020 wurden insgesamt 194 Fälle mit dem Tatmittel Internet, einschließlich sozialer Netzwerke registriert (2019: 187). Es wurden darunter 139 Fälle PMK -rechts- (2019: 147), zehn Fälle PMK -links- (2019: 15), 41 Fälle PMK -nicht zuzuordnen- (2019: 25), vier Fälle PMK -religiöse Ideologie- (2019: kein Fall) sowie kein Fall PMK -ausländische Ideologie- (2019: kein Fall) erfasst. Als Hassposting wurden 2020 57 Straftaten (2019: 49) eingestuft.

Straftaten gegen Wahlkreisbüros

Im Jahr 2020 wurden 27 Straftaten gegen Wahlkreisbüros registriert (2019: 32 Straftaten). Vier Fälle von Straftaten gegen Wahlkreisbüros ließen sich bei Betrachtung aller Tatumstände keinem politischen Phänomenbereich zuordnen. Drei Fälle wurden der PMK -rechts- zugeordnet und 20 Fälle wurden als PMK -links- erfasst. 17 Straftaten der PMK -links- richteten sich gegen die Büros der AfD.

Straftaten zum Nachteil von Amts-/Mandatsträgern

Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger sind von 50 Straftaten in 2019 auf 61 Straftaten im Jahr 2020 gestiegen.

Ein Anstieg der Straftaten ist unter anderem im Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- von 21 auf 38 zu erkennen. Im Bereich der PMK -links- gingen die Fallzahlen von acht im Jahr 2019 auf sechs Straftaten im Jahr 2020 zurück. Auch im Phänomenbereich PMK -rechts- ist ein leichter Rückgang von 21 auf 17 Straftaten zu verzeichnen. Für die Phänomenbereiche PMK -religiöse Ideologie- und PMK -ausländische Ideologie- wurden für beide Jahre keine solcher Straftaten registriert.

12. Nationale Maritime Konferenz

Rostock – In der Hansestadt Rostock findet von Montag (10.05.2021) an die zweitägige Nationale Maritime Konferenz (NMK) unter dem Motto „Wirtschaft braucht MEER“ statt. „Mecklenburg-Vorpommern ist Gastgeber. Die maritime Industrie hat eine lange Tradition bei uns im Land. Sie zählt zu einem der wichtigsten Wirtschaftszweige mit einer hohen Wertschöpfungstiefe. Wir nutzen die Konferenz, um für die maritime Vielfalt unseres Bundeslandes zu werben. Die gesamte Branche – beispielsweise über die Werften, Zulieferer und Dienstleister rund um das Produkt Schiff – ist von außerordentlicher wirtschafts- und auch beschäftigungspolitischer Bedeutung vor allem auch für das verarbeitende Gewerbe“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern sowie Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Vorfeld der Konferenz. Die NMK wird am 10. und 11. Mai 2021 als virtuelle Konferenz unter Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durchgeführt.

Das Corona-Virus hat die gesamte Branche bundesweit vor Herausforderungen gestellt. „Globale Veränderungen des Marktes sorgen für Bewegung in der gesamten maritimen Branche. Der fortwährende Strukturwandel bietet dabei Chancen zur Weiterentwicklung. Diese müssen wir nutzen. Die Entwicklung und Produktion innovativer Systemlösungen ist die Voraussetzung, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Die Beschäftigten leisten dabei eine hervorragende Arbeit, die sie schon so manche Krise meistern ließen. Spezialisierungen, die Besetzung von Nischen oder die Entstehung von neuen Geschäftsfeldern sind wichtige Themen, um die Branche insgesamt weiterzuentwickeln“, betonte Wirtschaftsminister Glawe weiter.

„Die maritime Industrie in MV mit den Bereichen Schiff- und Bootsbau sowie maritime Zulieferer und Dienstleister einschließlich der Meeres- und Offshore-Technik sind ein wesentlicher industrieller Kern und daher von außerordentlicher wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Bedeutung für das Land“, sagte Glawe. In den rund 500 Unternehmen erwirtschaften ca. 13.700 Beschäftigte einen Umsatz von rd. 2 Milliarden Euro.

Zum Schiff- und Bootsbau in M-V zählen 85 Unternehmen mit ca. 5.300 Mitarbeitern. Den Schiffbau ergänzen die maritimen Zulieferer und Dienstleister einschließlich der Meeres- und Offshore-Technik mit knapp 420 Unternehmen und rund 8.400 hochwertigen Arbeitsplätzen, die sich auf die Entwicklung und Produktion innovativer Systemlösungen konzentrieren.

Die NMK ist die zentrale Veranstaltung der Bundesregierung zur Unterstützung der deutschen maritimen Wirtschaft. Sie bietet rund 1.000 Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden, Gewerkschaften und Politik eine Plattform zum konstruktiven Dialog. Seit dem Jahr 2000 findet sie alle zwei Jahre statt und hat sich als branchenumspannende Veranstaltungsreihe zu einem wichtigen Impulsgeber am Standort Deutschland etabliert und bewährt.

Einführung der Transparenzdatenbank

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese sieht erhebliche Fortschritte bei der Herstellung von mehr Transparenz im Bereich der Wohlfahrt und Sozialen Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern. „Ein wesentlicher Grund dafür ist die mit dem Wohlfahrtstransparenzgesetz verbundene Einführung der Transparenzdatenbank“, sagte Drese heute im Landtag.

Seit 2020 besteht diese gesetzliche Verpflichtung für Träger der Sozialen Arbeit. Wer mindestens 25.000 Euro Zuwendungen vom Land für Maßnahmen im Bereich der sozialen Arbeit erhält, muss sich in die Internet-Datenbank eintragen. Zuwendungsbescheide des Landes werden erst versandt, wenn ein Eintrag in der Transparenzdatenbank vorliegt.

In der Transparenzdatenbank informieren die Träger in verständlicher, übersichtlicher und leicht zugänglicher Form über ihre Ziele, Werte und Unternehmensstrukturen und geben zudem Auskünfte über die Herkunft, den Einsatz und die Verwendung finanzieller Ressourcen.

Die Transparenzdatenbank kann unter

www.transparenz-mv.de

aufgerufen werden.

Drese informierte im Landtag, dass bis Ende April 241 Träger und Vereine ihre Daten in der Transparenzdatenbank veröffentlicht haben. Weitere 25 Registrierungen seien erfolgt und in Bearbeitung, so die Ministerin.

Drese: „Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Wir erkennen am Umfang der Eintragungen, dass die Bedeutung von Transparenz den Trägern der sozialen Arbeit bewusst ist. Wir haben mit vielen Gesprächen und Maßnahmen seit 2017 einen Wandel hin zu mehr Offenheit und Transparenz vollzogen.“

Nach Ansicht der Ministerin kann die Transparenzoffensive der Wohlfahrtshilfe Vorbildcharakter für andere öffentlich finanzierte Bereiche haben. „Warum sollen nicht Träger aus anderen Bereichen diesem Beispiel folgen? Wir können alle dazu nur ermutigen und stehen mit Rat und Tat zur Seite“, so Drese im Landtag.

Wolfsangriff in den Franzburger Hellbergen

Backhaus: Drama in Fußgängerzone beeindruckt keinen Wolf

Stralsund – Vier Schafe einer Herde in den Franzburger Hellbergen im Landkreis Vorpommern-Rügen sind möglicherweise Opfer eines Wolfangriffes geworden. Untersuchungsergebnisse liegen noch nicht vor. Der Halter der Tiere entschied sich dennoch, die Tiere in der Innenstadt von Stralsund abzu­laden, um auf seine Situation aufmerksam zu machen. Die drastische Maßnahme des Schafhalters fand Wider­hall bei Medien und Bauernverband. Dazu erklärt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„Ich bedauere, dass der Schafhalter Tiere verloren hat. Das ist ganz sicher eine psychisch belastende Situation. Dennoch wünsche ich mir ein Mindestmaß an Sachlich­keit. Die Klage: „Niemand hilft uns“ ist unbegründet. Dennoch wurde sie, ohne die Hintergründe zu recher­chieren, von Medien und dem Bauernverband wider­gegeben. Es ist unaufrichtig, wenn der Schafhalter die fast 90.000 Euro unterschlägt, die er seit 2017 in Form von Fördergeldern vom Land erhalten hat. Der Verlust der Tiere wird ausgeglichen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört, dass ein Wolf als Verursacher festgestellt werden muss. Und dazu gehört, dass ein Grundschutz für die Tiere gegeben sein muss. Beides ist in dem aktuellen Fall nicht gegeben. Der Nachweis eines Wolfangriffs ist noch nicht erfolgt, der Zaun ist überaltert, führt keinen Strom und ist an verschiedenen Stellen niedergedrückt. Ich frage an dieser Stelle, wo bleibt die Verantwortung des Halters für den Tierschutz? Wenn es jedoch zum Schlimmsten kommt, können Tierarztkosten gefördert werden. Ebenso Transportkosten für die Tierkörperbeseitigung. Das hat der Halter nicht in Anspruch genommen und stattdessen gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz verstoßen und die toten Schafe in der Fußgängerzone entladen. Kritische Kommentare? Fehlanzeige“, so Minister Backhaus.

„Es ist unbestritten: Der Wolf stellt uns vor Herausforder­ungen. Aber mit Polemik, Halbwahrheiten und gegenseitigen Schuldzuweisungen kommen wir nicht weiter. Der Wolf ist eine streng geschützte Art. Für Präventions- und Akzeptanzmaßnahmen hat das Land seit 2013 rund 1,4 Mio. Euro aufgewendet. Ich denke, das ist nicht nichts. Es ist rechtlich nicht möglich, den Bestand zu regulieren. Das weiß auch der Bauernverband, wird aber nicht müde, dies trotzdem täglich zu fordern. Ich wünsche mir, dass die Stimmungsmache aufhört und wir zu einer Versachlichung der Debatte kommen. Möglich sind Tötungen von Wölfen in begründeten Einzelfällen. Werden Gründe geliefert und Anträge gestellt, kann gehandelt werden. Schockierende Aktionen in Fußgänger­zonen spielen in diesem Prozess zum Glück keine Rolle“, so Backhaus abschließend.