Fischverarbeitung Sassnitz

Backhaus: Umstrukturierungsprozess bei Euro Baltic wird begleitet

Insel Rügen – Die Euro Baltic Fischverarbeitungs GmbH in Sassnitz hat heute vor der Belegschaft über die wirtschaftliche Situation und die Pläne für die Neuausrichtung des Unternehmens berichtet.

Die schwierige Lage beim Ostseehering, insbesondere seit 2017, die inzwischen zur fast vollständigen Einstellung der Heringsfischerei in Mecklenburg-Vorpommern und zum Wegbrechen der Lieferungen an den einzigen deutschen Herings-Erstverarbeiter geführt hatte, war bis 2021 noch immer über Anlandungen von Hering aus der Nordsee kompensiert worden. Im Ergebnis des Austritts Großbritanniens aus der EU allerdings sind dort derartige Quotenverluste für die deutsche und EU-Hochseefischerei hinzugetreten, dass die insgesamt verfügbaren Fangmengen einen wirtschaftlichen Betrieb des Fischbearbeitungszentrum Mukran (FBZ) nicht mehr garantieren. Für die Zeit nach dem laufenden Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ab 2026 seien außerdem neue Unwägbarkeiten in Betracht zu ziehen.

Bereits gestern waren Gesellschafter und Geschäftsführung mit Minister Dr. Backhaus zusammengetroffen, um ihn vorab zu informieren und den weiteren Werdegang zu erörtern. „Das FBZ Mukran habe ich meine gesamte lange Amtszeit begleitet, war dabei eines der ersten großen Projekte, zwanzig Jahre lang ein erfolgreiches Vorzeigeunternehmen sowie bis zuletzt ein verlässlicher Arbeitgeber in der Region und Partner der Landespolitik“, sagt der Minister im Anschluss an das Gespräch.

Er sei sehr froh, dass das Unternehmen auch in einer so schwierigen Lage Charakter zeige und weiterhin Verantwortung für die Branche und die Region Vorpommern übernehmen wolle. Das Unternehmen wolle sich neu ausrichten, dabei die Fischverarbeitung am Standort und möglichst viele Arbeitsplätze erhalten und auch für einen Wiedereinstieg in die Herings­verarbeitung gewappnet sein, wenn diese in Zukunft wieder möglich sein sollte.

Erfreut zeigt sich Dr. Backhaus über die Ankündigung von Euro Baltic, das Werk in Mukran zu erhalten und die Wertschöpfung zu steigern. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollten dem Vernehmen nach Jobangebote mit Branchenbezug angeboten werden, wenngleich nur ein Teil der Belegschaft weiter auf Rügen werde arbeiten können. Wer Angebote der Unternehmens­gruppe an anderen Standorten in Deutschland nicht annehmen könne oder wolle, solle im Rahmen eines großzügigen Sozialplanes Ausgleiche erhalten. Die Unternehmensgruppe prüfe stufenweise Investitionen in Mukran und im Ergebnis eine Neuausrichtung von Euro Baltic.

„Mecklenburg-Vorpommern hat eine jahrzehntelange Tradition in der großen Hochseefischerei und die Unternehmensgruppe bereedert aktuell noch immer fünf Hochseetrawler im weltweiten Einsatz. Aber auch der hiervon direkt abhängige Fischverarbeitungsbetrieb soll eine Chance erhalten, die Folgen des Brexit abmildern zu können – natürlich vorzugsweise mit auf die Zukunft gerichteten Investitionen!“, so der Minister heute.  Gleichzeitig sichert der Minister dem Unternehmen seine Unterstützung im Rahmen des geplanten Umstrukturierungsprozesses zu.

Bau des Archäologischen Landesmuseums M-V

Lundgaard & Tranberg Arkitekter A/S, Kopenhagen mit Wuttke und Ringhof, Kopenhagen, Buro Happold GmbH, Berlin und Marianne Levinsen Landskab ApS, Kopenhagen zum Gewinnerteam für den Neubau des Archäologischen Landesmuseums Mecklenburg-Vorpommern gekürt

Rostock – In der Rostocker Nikolaikirche präsentierten heute Kulturministerin Bettina Martin und Finanzstaatssekretärin Dr. Carola Voß die besten Entwürfe und das Gewinnerteam zum Neubau für das Archäologische Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern.

Ein Preisgericht aus 15 Expertinnen und Experten hat in mehreren Bewertungsrunden aus einem Feld von 20 Bewerbergemeinschaften aus acht Staaten die 3 besten Wettbewerbsbeiträge gewählt.

Nach den Gewinnern folgen auf den Plätzen zwei das Planungsteam Nieto Sobejano Arquitectos GmbH, Berlin mit HL-Technik Engineering GmbH, München, Buro Happold GmbH, Berlin und POLA Landschaftsarchitekten GmbH, Berlin sowie auf Platz drei das Planungsteam COBE A/S, Kopenhagen mit M&P Braunschweig GmbH, Braunschweig und Werner Sobek AG, Stuttgart.

Kulturministerin Bettina Martin sagte: „Das Archäologische Landesmuseum wird 12.000 Jahre Landesgeschichte an einem Ort vereinen. Wir verfügen über eine der großartigsten archäologischen Sammlungen im gesamten Ostseeraum. Diese Sammlung wird hier nicht nur der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sondern auch wissenschaftlich begleitet. Ich bin überzeugt, das Archäologische Landesmuseum wird einer der Besuchermagneten in der Hansestadt Rostock werden.“

Das Museum wird auf einer Fläche von 3.620 m² Ausstellungs- und Tagungsbereiche, Flächen für Museumspädagogik und ein Café vereinen. Die Baukosten von geschätzten 45 Millionen Euro tragen anteilig das Land und die Hansestadt Rostock. Finanzminister Dr. Heiko Geue als oberster Bauherr betont: „Das Projekt setzt die Reihe der großen und bedeutenden Museumsbauten im Land fort: Ozeaneum in Stralsund, Pommersches Landesmuseum in Greifswald, Erweiterung und Sanierung des Staatlichen Museums Schwerin und nun also Rostock. Gerade neue Museumsbauten haben gezeigt, welche enormen Einfluss technisch und gestalterisch gute bauliche Lösungen auf den Erfolg eines Museums haben, indem wissenschaftlicher, archäologischer Inhalt und Architektur eine wunderbare Symbiose eingehen. Ich bin mir sicher, dass mit diesem großen Vorhaben der staatlichen Bauverwaltung im Anschluss an die BUGA 2025 in der Hansestadt Rostock eine weitere Perle Mecklenburg-Vorpommerns entstehen und unser Land bereichern wird.“

Sämtliche Wettbewerbsbeiträge werden voraussichtlich ab dem 22. Februar für gut eine Woche im Rathaus der Hansestadt öffentlich zu besichtigen sein.

Weitergehende Informationen zu dem Vorhaben können auf den Internetseiten des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamts Rostock (www.sbl-mv.de/alm) abgerufen werden.

Corona-Maßnahmen an Schulen

Bildungsministerin Oldenburg: Schrittweise lockern und die Situation im Blick behalten

Schwerin – „Unsere Schülerinnen und Schüler haben in dieser so lange andauernden Pandemie Großes geleistet. Dafür danke ich ihnen, genau wie ihren Lehrerinnen und Lehrern sowie den Erzieherinnen und Erziehern. Mit den ergriffenen Corona-Maßnahmen an den Schulen haben wir in Abstimmung mit den Expertinnen und Experten, mit dem Landeselternrat, dem Landesschülerrat, mit den Verbänden, Gesundheitsschutz und Präsenzunterricht gewährleistet. Es zeichnet sich derzeit ab, dass die Omikron-Welle abebbt. Deshalb werden wir, wenn sich diese Entwicklung bestätigt, die Maßnahmen auch an den Schulen lockern und zurücknehmen. Selbstverständlich gehen wir dabei schrittweise und umsichtig vor und behalten die Entwicklung der kommenden Wochen genau im Blick“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

In einem ersten Schritt soll ab dem 7. März die Maskenpflicht im Unterricht aufgehoben werden. Die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt bestehen. In den Pausen, wenn sich Kinder und Jugendliche im Schulgebäude bewegen, muss der Mund-Nasen-Schutz weiterhin getragen werden. Das dreimalige Testen pro Woche bleibt erhalten.

Auch die Hygienevorschrift für Schülerinnen und Schüler, sich in der Schule in definierten Gruppen zu bewegen, soll zum 7. März aufgehoben werden.

In einem zweiten Schritt sollen ab dem 21. März Schülerinnen und Schüler nur noch zweimal pro Woche getestet werden. Die Maskenpflicht im Unterricht entfällt. Die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt auch hier bestehen, ebenso wie die Pflicht zum Tragen einer Maske im Schulgebäude.

Sollten Corona-Fälle auftreten, greift das bewährte Kontaktpersonenmanagement, das entsprechend der neuen Regelungen gegenwärtig vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) angepasst wird.  Positiv getestete Schülerinnen und Schüler müssen in Quarantäne. Ihre Mitschülerinnen und Mitschüler werden separat unterrichtet.

Schülerinnen und Schüler der Klasse, in der das positive Testergebnis vorliegt, werden für mindestens fünf Tage zum Schutz eine Maske tragen und täglich getestet.

Bald startet das zweite Schulhalbjahr

Bildungsministerin Oldenburg: Wir blicken optimistisch Richtung Frühling

Schwerin – Am kommenden Montag starten Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrkräfte in das zweite Schulhalbjahr 2021/22.

„Ich hoffe, dass alle eine schöne und erholsame Zeit hatten und nun gesund und guten Mutes in das zweite Schulhalbjahr starten. Auch wenn die Omikron-Welle noch nicht zu Ende ist, ein Licht am Horizont ist zu erkennen. Schrittweise, angepasst an die Infektionszahlen und Inzidenzen, werden wir die Corona-Maßnahmen in den kommenden Wochen auch in den Schulen anpassen. Doch noch ist ein wenig Geduld vonnöten und Vorsicht geboten“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Zum Start des zweiten Schulhalbjahres gilt daher nach wie vor das Drei-Phasen-Modell. Schülerinnen, Schüler und Eltern können sich vor Unterrichtsbeginn über die entsprechenden Schulportale informieren, in welcher Phase an ihrer Schule unterrichtet wird.

Masken werden in den ersten vierzehn Tagen nach Schulstart getragen. Am ersten Schultag erfolgt flächendeckend eine Testung. Nach wie vor wird dreimal pro Woche mit einem Antigen-Schnellest getestet.

Eltern sind aufgefordert, eine Erklärung über das Reiseverhalten zu unterzeichnen. Darin bestätigen sie, dass sich ihr Kind in den vergangenen zehn Tagen nicht in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat. Schülerinnen und Schüler bringen diese Erklärung nach den Winterferien in die Schule mit. Kinder und Jugendliche, die diese Erklärung nicht vorweisen, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.

Auch zum neuen Schulhalbjahr wird das Bildungsministerium in gewohnter Weise für Fragen rund um den Schulbetrieb und damit verbundenen Herausforderungen per Telefon-Hotline zur Verfügung stehen. Hier können sich sowohl Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer, pädagogische Fachkräfte als auch die Erziehungsberechtigten oder Schülerinnen und Schüler mit ihren Anliegen direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bildungsministeriums wenden. Die Hotline ist von Sonntag, 20. Februar 2022, bis Dienstag, 22. Februar 2022, unter der Rufnummer 0385 588 7174 zu erreichen und zu folgenden Uhrzeiten besetzt:

  • So., 20. Februar 2022: 14:00-18:00 Uhr
  • Mo., 21. Februar 2022: 7:00-17:00 Uhr
  • Di., 22. Februar 2022: 7:00-17:00 Uhr

Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH

Schulte: Qualifizierte Fachkräfte sind Erfolgsfaktor für Unternehmen – stetige Weiterbildung unabdingbar

Rostock – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat sich am Dienstag im Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH (AFZ) bei einem Unternehmensrundgang über aktuelle Vorhaben des Bildungsdienstleisters informiert.

„Qualifizierte Fachkräfte sind ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Dazu gehört, dass Mitarbeitende stetig aus- und weitergebildet werden, um den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. Die Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH ist dabei ein qualifizierter Partner und hat sich in den über 30 Jahren seines Bestehens national und international einen guten Ruf erarbeitet. Die Teilnehmer reisen aus der ganzen Welt an, vor allem wegen der maritim ausgerichteten Lern- und Trainingsangebote. Um weiter erfolgreich sein zu können, muss stetig in die Ausstattung der Bildungsstätte investiert werden. Dabei können wir unterstützen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Die AFZ Rostock GmbH ist ein wirtschaftsnaher Bildungsdienstleister mit Schwerpunkten in den Bereichen maritime und touristische Wirtschaft. Angeboten werden Berufsausbildungsvorbereitung, Einstiegsqualifizierung, Ausbildung im seemännischen, technischen oder kaufmännischen Bereich und Fortbildungsangebote bis hin zum Bachelor- und Master-Niveau.

Unter dem Titel „S.T.A.R. Maritime“ werden für die Seeschifffahrt ganzjährig Bildungspakete zu Sicherheitstrainings, Rettung und Brandabwehr bis hin zur Erstausbildung der Schiffsmechaniker gemäß STCW-Übereinkommen angeboten (STCW = Internationales Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten). Derzeit plant das AFZ die Einführung eines Seminarmanagementsystems sowie eine neue Ausstattung im Bereich Steuerungs- und Automatisierungstechnik.

„Wir haben das AFZ in der Vergangenheit bereits bei unterschiedlichen Maßnahmen unterstützt, beispielsweise bei der Anschaffung eines Brandübungscontainers oder beim Kauf von Fräsmaschinen. Auch für die neuen Vorhaben liegen die Voraussetzungen vor, dass das Land hierbei finanziell helfen kann“, sagte Schulte.

Im AFZ sind rund 100 Mitarbeitende und rund 90 Honorarkräfte tätig. 2021 wurden insgesamt rund 11.000 Teilnehmende in der betrieblichen und überbetrieblichen Erstausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Schifffahrtsschule erreicht. Gesellschafter im AFZ sind der NORDMETALL Verband der Metall – und Elektroindustrie e.V. sowie der Förderverein „Aus- und Fortbildungszentrum e.V“.“

Die Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH (AFZ) wurde seit 1996 bei Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 27,7 Millionen Euro mit insgesamt rund 3,8 Millionen Euro vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Für die beiden jetzt geplanten Vorhaben geht es bei Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 480.000 Euro um eine Förderung in Höhe von rund 206.000 Euro.

Schwesig: weitere Operation

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig wird sich heute einem operativen Eingriff unterziehen. „Die Ministerpräsidentin hat diesen Eingriff aufgrund der Corona-Pandemie einige Male verschieben müssen. Jetzt muss er nach Anraten der Ärzte durchgeführt werden“, informierte Regierungssprecher Andreas Timm.

„Niemand muss sich Sorgen machen. Um es ganz klar zu sagen: Der Krebs ist nicht zurück. Aber Folgen der intensiven Krebstherapie müssen behoben werden. Die Ministerpräsidentin hat ihre Stellvertreterin Simone Oldenburg gebeten, in den nächsten Wochen während ihres Aufenthaltes im Krankenhaus und der anschließenden Erholungsphase zu Hause die Amtsgeschäfte zu führen. In der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs wird Mecklenburg-Vorpommern gemäß der in MPKs üblichen Vertretungsregelung durch den Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann vertreten“, so der Regierungssprecher.

„Wir wünschen Frau Schwesig eine schnelle Genesung und bitten alle darum, die Privatsphäre von Frau Schwesig und ihrer Familie zu respektieren“, sagte der Regierungssprecher abschließend.

Backhaus: Gutes Gespräch mit Minister Habeck

Schwerin – Während seines Besuches in Schwerin, nutzte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck die Gelegenheit, sich auch mit Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume, Dr. Till Backhaus, auszutauschen. Backhaus äußert sich positiv über das Gespräch. Es habe viel Übereinstimmung gegeben.

„Ich kenne Robert Habeck noch aus seiner Zeit als Agrarminister in Schleswig-Holstein. Daher brauchten wir uns nicht erst zu beschnuppern, sondern konnten direkt zu den wesentlichen Punkten kommen, die mir wichtig sind. Es herrscht Einigkeit, dass wir mehr Tempo brauchen, um die Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen und ich bin froh, dass der Minister ange­kündigt hat, bereits zu Ostern ein Paket vorzulegen, in dem auch konkretisiert wird, wie wir Genehmigungs­verfahren deutlich beschleunigen können. Dabei stimme ich Herrn Habeck zu, wenn er sagt, man wolle nicht weniger für den Artenschutz tun, müsse aber pauschaler genehmigen. Dabei ist mir wichtig darauf hinzuweisen, dass wir für schnellere Verfahren auch mehr Personal in den Kommunen benötigen. Hier wird es die Hilfe des Bundes ebenfalls brauchen. Deswegen erwarte ich auch zu Ostern Klarheit darüber, welches Geld vom Bund wann eingeplant werden kann“, so der Minister.

Beschleunigte Verfahren würden auch für den Umbau der Tierhaltung benötigt, sagt Minister Backhaus: „Die Transformation der Landwirtschaft, mit mehr Tierwohl, mehr Engagement für Artenvielfalt und sauberes Wasser und der Ausbau der erneuerbaren Energien sind für mich Zwillinge. Sie müssen immer zusammengedacht werden. Und beide spielen sich nicht in den Städten ab, sondern in den ländlichen Räumen. Der Wirtschaftsminister und ich sind uns einig, dass man hier besonderes Augenmerk darauf legen muss, die Menschen mitzunehmen. Die Energiewende muss sich für die Menschen in den ländlichen Räumen lohnen, sonst wird sie keine Akzeptanz finden.“

Minister Habeck lobte während des Gesprächs die Initiative Mecklenburg-Vorpommerns, landeseigene Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien bereitzustellen. Dies sei ein Schritt, der wichtig ist, damit der Ausbau von Onshore-Windenergie und Photovoltaik wieder Fahrt aufnimmt. Der Ausbau vor den Küsten brauche aber ebenfalls ein waches Auge, mahnt Minister Backhaus.

„Mir bereitet Sorge, dass kaum eine Woche vergeht, ohne dass wir Schadensmeldungen von Schiffen vor unseren Küsten erhalten. Die Kadetrinne ist einer der befahrendsten Seewege Europas und liegt direkt vor unserer Haustür. Beim Gedanken, dass ein Havarist eines Tages in eines der augsedehnten Windkraftfelder gerät, lässt mich erschaudern. Ich denke, wir wären gut beraten, wenn wir die bestehenden Sicherhungs­systeme weiter ausbauen, zum Beispiel ausreichend Hochseeschlepper bereithalten, um im Ernstfall schnell genug vor Ort zu sein. Auch hier gibt es mit dem Wirtschaftsminister keinen Dissens“, so Minister Backhaus abschließend.

Sirenenförderprogramm des Bundes

Schwerin – Die im Dezember 2021 in Mecklenburg-Vorpommern gestartete Sirenenförderprogramm stößt bei den Kommunen des Landes auf großen Zuspruch. Bisher wurden etwa 400 Anträge mit einem Volumen von fast sechs Millionen Euro gestellt. Damit überschreitet Mecklenburg-Vorpommern die vorgesehenen Bundesmittel – 1,7 Millionen Euro – um mehr als das Dreifache.

„Dies werten wir als einen Beleg dafür, dass Sirenen als Warnmittel im kommunalen Raum nach wie vor ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Im Zuge der Hochwasserkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal im vergangenen Jahr mussten wir schmerzhaft erfahren, dass Rundfunkwarnungen und Warn-Apps wie ,NINA‘ nicht ausreichen, um eine effektive Warnung in allen Katastrophenszenarien sicherzustellen“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Daher begrüße der Minister es sehr, dass der Bund seiner Verantwortung für den Bevölkerungsschutz durch dieses Förderprogramm nachkomme und ergänzt: „Die Antragsflut zeigt uns aber auch, dass in diesem Bereich noch mehr getan werden muss.“ Sofern aber nicht finanzielle Mittel aus anderen Bundesländern übrigbleiben, wird das bereit gestellte Geld wahrscheinlich nur reichen, um den Anträgen der Priorität 1 stattgeben zu können. Damit werden Sirenen in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten sowie in Gemeinden mit hochwassergefährdeten Gebieten unterstützt.

Der Innenminister zeigt sich zuversichtlich: „Der Ausbau des Sirenennetzes in unserem Land wird spätestens am übernächsten bundesweiten Warntag im September 2023 nicht nur spürbar, sondern für die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern auch hörbar sein.“ Und er hoffe, „dass der Bund das Sirenenförderprogramm, das das Land verwaltet und umsetzt, fortsetzt und mit weiteren Bundesmitteln auch die erkennbar bestehenden weiteren Bedarfe umsetzen hilft“.

Der Ausbau des vorhandenen Sirenennetzes ist ein wichtiger Bestandteil im Warnmix zur effektiven Warnung der Bevölkerung. Für den Ausbau des Sirenennetzes in Mecklenburg-Vorpommern stellt der Bund bis 2022 rund 1,7 Mio. Euro zur Verfügung. Mit den zur Verfügung gestellten Fördermitteln können entsprechend der vom Bund vorgegebenen technischen Spezifikationen sowohl neue Sirenen errichtet als auch vorhandene Sirenen durch eine neue Ansteuerung modernisiert werden. Adressaten dieser Förderung sollen neben den auf Kreisebene angesiedelten Katstrophenschutzbehörden auch kreisangehörige Gemeinden sein, soweit diese ihre Sirenen auch dem Katastrophenschutz zur Verfügung stellen.

Gegenstand der Förderung sind elektronisch ansteuerbare Sirenen, die in das Modulare Warnsystem MoWaS des Bundes eingebunden werden und so auch zentral ausgelöst werden können. Neben der Neuerrichtung von Dach- und Mastsirenen – mit 10.850 Euro bzw. 17.350 Euro – kann auch der Anschluss von vorhandenen Sirenen an den BOS-Digitalfunk mit 1.000 Euro gefördert werden.

Unterstützung für „One Billion Rising“

„Weltweit wird an diesem 14. Februar der Kampf für die Frauen- und Menschenrechte bestärkt. Auch unser Land beteiligt sich“, sagt Ministerin Jacqueline Bernhardt

Schwerin – In einem digitalen Grußwort unterstützt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt, die weltweite Aktion „One Billion Rising“.

„Dieser Aktionstag setzt ein deutliches Zeichen für Frauen- und Mädchenrechte. Er bestärkt uns alle, weiter für das Menschenrecht auf ein gewaltfreies Leben zu kämpfen. Millionen Menschen tanzen weltweit an diesem 14. Februar, um deutlich zu machen, dass kein Kind, kein Mädchen und keine Frau allein ist, wenn sie von körperlicher und sexualisierter Gewalt bedroht werden. Als Landesregierung haben wir uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, eine Landesstrategie weiterzuentwickeln, mit wir die Istanbul-Konvention für Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt umsetzen. Wir wollen allen Schutz und Hilfe geben, die es benötigen“, so Gleichstellungsministerin Bernhardt in ihrem Grußwort zum Aktionstag „One Billion Rising“, der in MV pandemiebedingt online startet.

Organisiert wurde die Online-Aktion, vom Landessportbund M-V und von der  Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Neubrandenburg.

„Es gibt allen Grund für diesen Aktionstag. Die Pandemie hat weltweit bewiesen, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen immer noch ein großes Problem darstellt. Frauenrechtlerinnen sprechen gar von einer ‚doppelten Pandemie‘, also von einer Corona- und Gewalt-Pandemie, die Millionen Frauen und Mädchen, aber auch queere Menschen täglich erleben müssen. In Deutschland ist demnach etwa jede vierte Frau mindestens einmal Opfer von Gewalt. Deshalb ist das Zeichen gegen Gewalt umso wichtiger. Wir müssen alle dafür sorgen, dass häusliche und sexualisierte Gewalt aus der Tabuzone herausgeholt wird. Betroffene müssen darin bestärkt werden, sich Hilfe zu holen. Wir haben in MV ein breites Beratungs- und Hilfenetz aufgebaut“, so die Ministerin.

Digitaler Musikunterricht mit Weltstars

Bildungsministerium und Festspiele M-V setzen sich für die Musikvermittlung an den Schulen ein

Schwerin – An ausgewählten Partnerschulen in ganz Mecklenburg-Vorpommern wird in Kooperation mit den Festspielen MV ein umfangreiches Workshop-Programm realisiert.

Um Kindern und Jugendlichen einen ersten Einstieg in die Welt der klassischen Musik zu bieten, präsentieren Preisträger und Preisträgerinnen des Klassikfestivals ihre Instrumente in persönlich gestalteten Videos, die kostenfrei auf dem Bildungsserver des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung und auf dem YouTube-Kanal der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern angeschaut werden können.

Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern erklärt: „Ich freue mich, dass die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Festspielen Mecklenburg-Vorpommern eine Fortsetzung findet. Durch die Pandemie und die zunehmende Digitalisierung müssen neue Wege gegangen werden, um Inhalte an Kinder und Jugendliche zu vermitteln. Die jetzt vorgestellten Videos bieten der nächsten Generation einen Einstieg in die faszinierende Welt der Musik und machen Lust auf ein tieferes Eintauchen.“

Die ersten drei veröffentlichten Videos, die mit Unterstützung der NORDMETALL-Stiftung realisiert werden konnten, widmen sich den Streichinstrumenten Violine, Viola und Violoncello. Mit Geigerin Noa Wildschut, Bratscher Nils Mönkemeyer und Cellist Daniel Müller-Schott stellen drei international gefeierte Klassikstars ihr jeweiliges Instrument vor und sollen quasi als Paten die Lust auf das Instrument wecken. Für ältere Kinder und Jugendliche bietet zudem das Aris Quartett in einem weiteren Video spannende Einblicke in Johann Sebastian Bachs Kunst der Fuge und ihre Auseinandersetzung mit diesem legendären Werk der Musik.

Daniel Müller-Schott: „Es ist mir ein großes Bedürfnis, Freude durch Musik an Kinder und Jugendliche weiterzugeben. Ich hoffe und wünsche mir, dass jeder und jede das Glück hat, in die Welt der großen Komponisten einzutauchen.“

Durch das digitale sowie kostenlose Angebot werden Kinder und Jugendliche — egal, welchen sozialen Hintergrunds — an die vielfältigen Facetten der klassischen Musik herangeführt und zur Auseinandersetzung mit ihr animiert. Etwaige Vorbehalte gegenüber der vermeintlich elitären Musik sollen auf diese Weise abgebaut werden.

In den nächsten Jahren sollen nach und nach weitere Instrumente durch Preisträgerinnen und Preisträger der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt werden.

Ursula Haselböck, Intendantin der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern: „Jedes Kind macht Musik, bevor es sprechen kann. Es trommelt, singt und erfreut sich an Liedern. Diese Begeisterung wollen wir in Kindern und Jugendlichen erhalten. Ich freue mich, dass sie nun auch auf digitalem Wege die Gelegenheit haben, über Musik zu lernen, und das auch noch mit einigen der bekanntesten Musikerinnen und Musikern unserer Zeit.“

Die Videos können über den Bildungsserver des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung unter https://www.bildung-mv.de/schueler/schule-und-unterricht/faecher-und-rahmenplaene/rahmenplaene-an-allgemeinbildenden-schulen/musik/ abgerufen werden.

Registrierung für Novavax-Impfungen gestartet

Schwerin – Seit dieser Woche können über das Impfportal des Landes (www.corona-impftermin-mv.de) und die Impfhotline (0385-20271115) Termine für die Nuvaxovid-Impfung gebucht werden. Aufgrund der begrenzten Impfstoffmenge erhalten zunächst die Beschäftigten, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, die Möglichkeit zur Registrierung für die Impfung mit dem Proteinimpfstoff von Novavax.

Voraussetzung für eine Impfung ist deshalb eine Bescheinigung des Arbeitgebers aus den Bereichen Gesundheit, Pflege und Eingliederungshilfe. Prioritär impfberechtigt sind damit neben allen Mitarbeitenden in Kliniken und Krankenhäusern (auch Tageskliniken, Rehaeinrichtungen oder Dialysezentren), Alten- und Pflegeheimen sowie ambulanten Diensten beispielsweise auch Hebammen, Physiotherapeuten sowie Beschäftigte in Arztpraxen, beim Rettungsdienst sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und für Menschen mit Behinderungen. Einen Impftermin buchen, können ab sofort auch sämtliche Beschäftigten einer Reinigungsfirma, die in den vorgenannten Bereichen eingesetzt sind, aber auch in Fahrdiensten oder Personen, die im ambulanten Bereich Dienstleistungen zum Beispiel als Assistenz erbringen.

Termine in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte werden frühestens für die 9. Kalenderwoche vergeben (ab 28. Februar). Interessierte bekommen einen Termin für die Erstimpfung und können sich gleichzeitig für die zweite notwendige Impfung registrieren, die im Abstand von mindestens drei Wochen erfolgt.

Das Land erhält ab Ende Februar in den ersten vier Wochen ca. 76.000 Dosen, so dass zunächst ca. 38.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit Nuvaxovid geimpft werden könnten.

In folgenden Impfstützpunkten finden Novavax-Impfungen statt:

  • Hansestadt Rostock: WarnowPark Einkaufscenter (1. Etage), Rigaer Str. 5
  • Landeshauptstadt Schwerin: Sport- und Kongresshalle, Wittenburger Straße 118
  • LK Nordwestmecklenburg: Hochschule Wismar (Haus 18), Philipp-Müller-Str. 14
  • LK Ludwigslust-Parchim: Krankenhaus am Crivitzer See, Amtsstraße 1, Crivitz
  • LK Rostock: Impfzentrum Flughafen Rostock-Laage, Flughafenstr. 1, Laage
  • LK Mecklenburgische Seenplatte: Bethaniencenter, Mirabellenstr. 2, Neubrandenburg
  • LK Vorpommern-Rügen: Einkaufszentrum Strelapark, Grünhufer Bogen 13-17, Stralsund
  • LK Vorpommern Greifswald: Impfzentrum Greifswald, Brandteichstraße 20

Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Auf einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker haben viele Menschen, die skeptisch gegenüber mRNA-Impfstoffen sind, gewartet. Meine Bitte ist, dass diese Bürgerinnen und Bürger nun die Impfangebote auch nutzen. Sobald der Impfstoff von Novavax ausreichend vorhanden ist, können ihn auch alle Personen ab 18 Jahren erhalten, die nicht im Gesundheits- oder Pflegebereich arbeiten. Das Ministerium wird darüber rechtzeitig informieren.“

Eilanträge erfolglos

Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht“ nach § 20a Infektionsschutzgesetz

Karlsruhe – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem die Beschwerdeführenden begehrten, den Vollzug von § 20a und § 73 Abs. 1a Nr. 7e bis 7h Infektionsschutzgesetz (IfSG) („einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“) vorläufig auszusetzen.

Die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Pflicht zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder Kontraindikation in § 20a IfSG als solche begegnet zum Zeitpunkt der Entscheidung zwar keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Es bestehen aber jedenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 20a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik einer doppelten dynamischen Verweisung, da die Vorschrift auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweist, die ihrerseits wiederum auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweist. Die abschließende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bleibt jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die deshalb gebotene Folgenabwägung rechtfertigt den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht. Die hier den Beschwerdeführenden drohenden Nachteile überwiegen in ihrem Ausmaß und ihrer Schwere nicht diejenigen Nachteile, die bei einer vorläufigen Außerkraftsetzung der angegriffenen Regelung für vulnerable Menschen zu besorgen wären.

Sachverhalt:

Nach § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG müssen die in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen des Gesundheitswesens und der Pflege tätigen Personen ab dem 15. März 2022 geimpft oder genesen sein. Bis zum Ablauf des 15. März 2022 haben sie daher der Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens einen Impf- oder Genesenennachweis oder aber ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer medizinischen Kontraindikation vorzulegen. Der Impf- oder Genesenennachweis muss den Anforderungen des § 2 Nr. 3 und 5 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung entsprechen, wobei die Verordnung ihrerseits zur Konkretisierung der Anforderungen an den Nachweis auf die Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweist.

Die meisten Beschwerdeführenden sind in den von § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG erfassten medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen selbständig, angestellt oder verbeamtet tätig. Sie sind überwiegend ungeimpft oder lehnen jedenfalls weitere Impfungen ab; einige waren bereits an COVID-19 erkrankt. Weitere Beschwerdeführende sind Leiter einer Einrichtung oder eines Unternehmens im Sinne des § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG, die weiterhin ungeimpfte Personen beschäftigen wollen. Die übrigen Beschwerdeführenden befinden sich bei ungeimpften Ärzten, Zahnärzten oder sonstigen medizinischen Dienstleistern in Behandlung.

Mit ihrem mit der Verfassungsbeschwerde verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehren sie im Wesentlichen, den Vollzug des § 20a IfSG vorläufig auszusetzen.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bleibt ohne Erfolg.

  1. Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, gelten dafür besonders hohe Hürden, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt. Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie, wenn beantragt ist, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darüber hinaus ganz besonderes Gewicht haben.
  2. Gemessen an diesen strengen Anforderungen hat der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung keinen Erfolg.
  3. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht offensichtlich unbegründet.

Zwar begegnet die Einführung einer einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht in § 20a IfSG als solche unter Berücksichtigung der in diesem Verfahren eingeholten Stellungnahmen vor allem der sachkundigen Dritten zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Es bestehen aber jedenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 20a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik. Es handelt sich hier um eine doppelte dynamische Verweisung, da zunächst der Gesetzgeber auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweist, die ihrerseits aber dann zur Konkretisierung der Anforderungen an den vorzulegenden Impf- oder Genesenennachweis auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweist. Insoweit stellt sich die Frage, ob und inwieweit eine bindende Außenwirkung der dynamisch in Bezug genommenen Regelwerke der genannten Bundesinstitute hier noch eine hinreichende Grundlage im Gesetz findet. Sollte dies der Fall sein, bedarf es weiterer Aufklärung, ob und inwieweit ein tragfähiger Sachgrund auch dafür vorliegt, dass nicht dem Verordnungsgeber selbst die Konkretisierung des vorzulegenden Impf- oder Genesenennachweises übertragen ist, sondern dies den genannten Bundesinstituten überlassen wird.

  1. Die danach gebotene Folgenabwägung rechtfertigt aber nicht den Erlass einer einstweiligen Anordnung.
  2. a) Erginge die einstweilige Anordnung nicht und hätte die Verfassungsbeschwerde später Erfolg, sind die Nachteile, die sich aus der Anwendung der angegriffenen Regelungen ergeben, von besonderem Gewicht. Kommen Betroffene der ihnen in § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG auferlegten Nachweispflicht nach und willigen in eine Impfung ein, löst dies körperliche Reaktionen aus und kann ihr körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen. Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können. Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel. Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen. Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein. Dass die in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde möglicherweise eintretenden beruflichen Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind oder sonst sehr schwer wiegen, haben die Beschwerdeführenden jedoch nicht dargelegt; dies ist auch sonst – jedenfalls für den genannten Zeitraum – nicht ersichtlich. Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sind daneben grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen.
  3. b) Erginge dagegen die beantragte einstweilige Anordnung und hätte die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg, sind die Nachteile, die sich aus der Nichtanwendung der angegriffenen Regelungen ergeben, ebenfalls von besonderem Gewicht. Hochaltrige Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem oder mit Behinderungen (vulnerable Gruppen) wären dann in der Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einer deutlich größeren Gefahr ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren und deshalb schwer oder gar tödlich zu erkranken. Nach der weitgehend übereinstimmenden Einschätzung der angehörten sachkundigen Dritten ist davon auszugehen, dass COVID-19-Impfungen einen relevanten – wenngleich mit der Zeit deutlich nachlassenden – Schutz vor einer Infektion auch mit Blick auf die Omikronvariante des Virus bewirken. Würde die einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht nun vorläufig außer Vollzug gesetzt, ginge dies aber mit einer geringeren Impfquote in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen und damit einer erhöhten Gefahr einher, dass sich die dort Tätigen infizieren und sie dann das Virus auf vulnerable Personen übertragen. In der Folge müsste damit gerechnet werden, dass sich auch in der begrenzten Zeit bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde mehr Menschen, die den vulnerablen Gruppen zuzurechnen sind, irreversibel mit dem Virus infizieren, schwer an COVID-19 erkranken oder gar versterben, als wenn die einstweilige Anordnung nicht erlassen würde.
  4. c) Vor diesem Hintergrund überwiegen letztlich die Nachteile, mit denen bei einer vorläufigen Außerkraftsetzung der angegriffenen Regelung für den Zeitraum bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen wäre. Schwerwiegende Nebenwirkungen oder gravierende Folgen, die über die durch die Verabreichung des Impfstoffes induzierte Immunantwort hinausgehen, sind nach derzeitigem Kenntnisstand sehr selten. Ungeachtet dessen bleibt es den von der Nachweispflicht betroffenen Personen unbenommen, sich gegen eine Impfung zu entscheiden. Dass die damit verbundenen beruflichen Nachteile in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung über die Hauptsache sehr schwer wiegen, ist nicht zu besorgen.

Nach wie vor ist die Pandemie jedoch durch eine besondere Infektionsdynamik mit hohen Fallzahlen geprägt, mit der eine große Infektionswahrscheinlichkeit und dadurch ein entsprechend hohes Gefährdungspotential für vulnerable Personen einhergeht. Für diese ist auch im Hinblick auf die Omikronvariante des Virus weiterhin eine möglichst frühzeitige Unterbrechung von Übertragungsketten besonders wichtig, zu der ausweislich der weitgehend übereinstimmenden Stellungnahmen der angehörten sachkundigen Dritten eine COVID-19-Impfung in einem relevanten Maß beitragen kann. Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass sich gerade vulnerable Personen grundsätzlich nur eingeschränkt selbst gegen eine Infektion schützen können und sie zudem auf die Inanspruchnahme der Leistungen, die die der Gesundheit und Pflege dienenden Einrichtungen und Unternehmen erbringen, angewiesen sind.

  1. d) Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber. Bei der Folgenabwägung der jeweils zu erwartenden Nachteile muss daher das Interesse der Beschwerdeführenden zurücktreten, bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde weiterhin ungeimpft in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sein zu können.

Bushaltestellen werden barrierefrei

Meyer: Umbau ermöglicht unkomplizierte Ein- und Ausstiege

Alt Zachun – In der Gemeinde Alt Zachun (Landkreis Ludwigslust-Parchim) sollen vier vorhandene Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden. „Die Haltestellen sind derzeit gar nicht oder nur bedingt für Personen mit Handicap nutzbar. Das soll jetzt geändert werden. Der Umbau ermöglicht unkompliziertere Ein- und Ausstiege in den Bus. So stehen die öffentlichen Verkehrsmittel allen zur Verfügung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Maßnahmen sind geplant für vier vorhandene Bushaltestellen im Gemeindegebiet Alt Zachun; dabei handelt es sich um die Haltestellen Bahnhof (Richtung Besendorf – linke Seite), Dorfmitte und Richtung Hoort (beidseitig). Neben dem Umbau sollen auch die Pflasterungen erneuert werden. „Ob Rollstuhlfahrer, Familien mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollator oder Reisende mit viel Gepäck – wichtig ist, dass alle ohne Schwierigkeiten in den Bus kommen. Über das Sonderprogramm ´Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern´ haben wir die Möglichkeit, die Umbauten zu unterstützen“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 160.000 Euro. Das Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 128.000 Euro.

Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Vorhaben im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“. Gefördert wird daraus der Neu- und Umbau von barrierefreien Haltestellen und Verkehrsstationen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben dem Barrierefreiheitsprogramm für den ÖPNV entspricht. Insgesamt stehen in dem Sonderprogramm 15 Millionen Euro bis 2023 zur Verfügung. Davon wurden seit 2015 bereits 11,2 Millionen Euro an Förderung bewilligt. Zudem liegen derzeit Anträge mit einem Fördervolumen von knapp zehn Millionen Euro vor.

Zahlen zum Deutschland-Tourismus

Meyer: Ausgewogene, planbare Öffnungsstrategie für touristische Anbieter in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln

Schwerin – Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat Zahlen zum Deutschland-Tourismus für das Jahr 2021 vorgelegt. Danach lag die Zahl der Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienhäusern und weiteren Übernachtungsmöglichkeiten deutschlandweit bei rund 310,3 Millionen. Das entspricht 2,7 Prozent mehr als im Jahr 2020; jedoch 37,4 Prozent weniger als im Jahr 2019.

„Die Tourismusbranche ist nach wie vor durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie hart getroffen. Das gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern. Entscheidend ist, dass wir gemeinsam mit den touristischen Anbietern im Land ein Konzept entwickeln, um eine ausgewogene Öffnungsstrategie zu entwickeln. Dabei geht es vor allem um planbare Perspektiven für die Branche. Da sind wir dran“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Für Mecklenburg-Vorpommern liegt derzeit die Tourismusstatistik für den Zeitraum Januar bis Oktober 2021 vor. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes gab es in diesem Zeitraum rund 4,87 Millionen Ankünfte (-18,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) und 24,3 Millionen Übernachtungen im Land (-10,9 Prozent). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug fünf Nächte.

Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den führenden Urlaubsländern in Deutschland. Im Jahr 2016 wurden erstmals 30 Millionen Übernachtungen erreicht. Die generierten Umsätze und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Effekte befördern den Tourismus zu einem entscheidenden Wirtschaftsfaktor in Mecklenburg-Vorpommern. Die touristischen Konsumausgaben belaufen sich auf 7,75 Milliarden Euro. Knapp 18 Prozent der Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns sind im Tourismus beschäftigt, das sind insgesamt mehr als 131.000 Erwerbstätige.

Tag des Notrufs

Schnelle und kostenlose Hilfe mit der 112

Schwerin – Zum Europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar erinnert Innenminister Christian Pegel an die kostenlose europaweite Notfallnummer: „Diese Nummer rettet Leben. Der überwiegenden Anzahl der Deutschen ist die 112 als nationale Notrufnummer gut bekannt – doch leider wissen viele Menschen nicht, dass diese Nummer auch europaweit zum Beispiel im Urlaub kostenlos gewählt werden kann. Der Tag des Notrufs ist ein guter Anlass, dass wir uns alle wieder an diese wichtige Nummer erinnern.“

Noch schneller kann seit September 2021 ein Notruf abgesetzt werden, durch die Notruf-App „nora“ für Deutschland eingeführt. Mit „nora“ können Betroffene per App den Notruf an die zuständigen Leitstellen von Feuerwehr und Polizei absenden und per Chat mit den Leitstellenmitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren. „nora“ ist deshalb gerade für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen die wichtige Ergänzung zum Sprachnotruf (weitere Informationen unter www.nora-notruf.de). Die Anwendung wurde federführend durch das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen, bundesweit und stellvertretend für alle Länder entwickelt.

Oftmals ist nicht klar, wann die Nummer zu wählen ist. Mit der 112 erreicht man direkt die Feuerwehr, Rettungsdienste oder die Polizei. Wer einen Notruf absetzt, muss daran denken, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen Leitstelle alle wichtigen Informationen zur Situation zu geben.

„Der Notruf ist das entscheidende Glied in der Rettungskette. Die schnelle Information der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes sowie eine möglichst präzise Schilderung des Vorfalls sind Voraussetzungen für eine schnelle und bestmögliche Hilfe“, so der Minister. Als Erinnerungsstütze kann man sich dafür die fünf W’s merken: Wo? Wer? Was? Wie viele? Warten auf Rückfragen! Erst wenn der Ansprechpartner der Rettungsleitstelle bestätigt, dass alle nötigen
Informationen vorhanden sind, kann aufgelegt werden.

Seit 1991 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in einigen weiteren Ländern die einheitliche Notrufnummer 112. Im Falle einer Notsituation muss in allen europäischen Ländern nur noch eine Rufnummer gewählt werden. Sowohl über das Festnetz als auch über alle Mobilfunknetze erreichen Hilfesuchende europaweit über diese Nummer gebührenfrei und direkt die Feuerwehr, Rettungsdienste oder die Polizei. Deshalb haben die Europäische Kommission und das Europäische Parlament mit dem Rat der Europäischen Union im Jahr 2009 den 11. Februar zum „Europäischen Tag des Notrufs 112“
erklärt.

In Mecklenburg-Vorpommern werden sechs integrierte Rettungsleitstellen betrieben, die oft Teil von Leitstellen für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind. Die Standorte sind Bad Doberan, Greifswald, Schwerin, Rostock, Stralsund und Wulkenzin. Die Leitstelle Schwerin ist die einzige Regionalleitstelle in MV. Sie werden teilweise kreisübergreifend tätig. Rettungsleitstellen sind ständig besetzt. Für jede Leitstelle ist ein Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes berufen worden.