Einkommensteuererklärung vollautomatisch

So viel wie nie: Fast 60.000 Einkommensteuererklärungen vollautomatisch bearbeitet!

Schwerin – Im Jahr 2021 sind fast 60.000 der rund 400.000 für das Jahr 2020 bereits bearbeiteten Einkommensteuererklärungen vollautomatisch durch die Finanzämter des Landes bearbeitet worden.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Wir kommen mit der Modernisierung der Steuerverwaltung gut voran. Ich freue mich sehr, dass wir jetzt bei den vollautomatischen Fällen einen Anteil von 15,6 % der zu bearbeitenden Einkommensteuererklärungen erreicht haben. Das ist so viel wie noch nie.“ Die Tendenz der Automationsfälle ist seit Jahren steigend und das soll nach dem Wunsch des Finanzministers auch so bleiben. „Eine höhere Automationsquote bedeutet nicht nur, dass die Bürgerinnen und Bürger schneller ihre Steuererstattungen erhalten, sondern auch, dass die Bearbeiterinnen und Bearbeiter in den Finanzämtern entlastet werden, um sich den kniffeligen Fällen und den Fragen der Steuerpflichtigen zu widmen“, so Geue.

Die Steuerverwaltung unternimmt viel, um die Abgabe der Steuererklärung und den Zugang zum Finanzamt zu erleichtern. Neben dem kostenlosen Angebot der elektronischen Steuererklärung können unter www.elster.de auch viele Anträge, Schreiben und Belege digital beim Finanzamt eingereicht werden. Das macht die Verfahren nicht nur schneller. Es lassen sich auch bereits bei der Erstellung der Steuererklärung Fehler vermeiden. Dies ist wichtig, um die vollautomatische Bearbeitung einer Steuererklärung zu ermöglichen. Inzwischen gibt es immer mehr Angebote. Neu wird es im Laufe des Jahres mit „einfachELSTER“ eine einfache Möglichkeit zur Abgabe der Steuererklärung für alle geben, die im Jahr 2021 nur Renten bezogen haben.

„Die digitale Abgabe der Steuererklärung ist die Grundvoraussetzung für eine weitere Reduzierung der Steuerbürokratie. Deswegen bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns, ihre Steuererklärung elektronisch abzugeben,“ so der Finanzminister. Nur dann wird es auch möglich sein, die bereits von anderen Behörden oder Einrichtungen vorliegenden Daten, die für die Steuererklärung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen.

Norddeutsch und nachhaltig

Bis 15. Februar für nun-Zertifikat bewerben!

Schwerin – norddeutsch und nachhaltig, kurz nun: Bis zum 15. Februar können sich außerschulische Bildungseinrichtungen erneut für das nun-Zertifikat bewerben. Es orientiert sich an den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen und gibt verbindliche Kriterien für die Bildungsarbeit rundum das Thema Nachhaltigkeit vor. Die vier Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben das Zertifizierungssystem gemeinsam auf den Weg gebracht und eine Broschüre für alle Interessierten veröffentlicht.

„Die Broschüre ist ein Beispiel für eine gelungene länderübergreifende Kollaboration und ein buchstäblicher ‚Wegweiser‘ für alle interessierten außerschulischen Bildungseinrichtungen. Sie bietet Informationen zur Zertifizierung und Qualitätsentwicklung in den vier Bundesländern anhand praktischer Beispiele und möchte motivieren, sich dem nunZertifizierungsverfahren zu stellen“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V.

Die Zertifizierung gibt es seit 2011. MV begann 2012 mit der Zertifizierung von freiberuflichen Personen, Vereinen, Verbänden, Stiftungen und anderen Organisationen. Inzwischen sind hierzulande 31 Bildungseinrichtungen und Bildungspartner für Nachhaltigkeit mit dem nun-Zertifikat ausgezeichnet. „Sie leisten einen wichtigen Beitrag, um Menschen jeden Alters an das Thema Nachhaltigkeit in allen gesellschaftlichen Bereichen heranzuführen“, betonte Backhaus.

Das nach verbindlichen Kriterien vergebene Zertifikat sei für die Bildungspartner ein sichtbarer Beweis für die eigene Leistungsfähigkeit und Kompetenz, sagte er weiter. Es biete Bildungssuchenden eine bessere Orientierung, erhöhe die Qualität der Angebote und steigere deren Bekanntheit.

„Die alle fünf Jahre turnusmäßig stattfindende Re-Zertifizierung sorgt außerdem dafür, dass der einmal erreichte hohe Standard erhalten bleibt bzw. kontinuierlich verbessert wird. Die Auszeichnung der UNESCO spricht für die Qualität des Zertifizierungsverfahrens“, sagte Backhaus abschließend.

2009 wurde auf der dritten nun-Konferenz im Schweriner Schloss die „Schweriner Erklärung“ verabschiedet. Darin vereinbarten die Umweltminister der beteiligten Länder, ein gemeinsames Zertifizierungsverfahren auf den Weg zu bringen. In MV führte Wiltrud Betzler-Schellin ab 2010 die erste Geschäftsstelle. Fortgesetzt wurde die Arbeit von der Akademie für nachhaltige Entwicklung MV. Seit 2020 hat die Über.Morgen gGmbH mit Sitz in Baumgarten (Landkreis Rostock) die Geschäfte übernommen.

Das nun-Zertifikat zielt mit dem Instrumentarium einer Bildung für Nachhaltige Entwicklung auf globale Gerechtigkeit. Ziel ist eine lebenswerte Zukunft. Das zu erreichen ist ein Prozess. Dabei unterstützt das nun-Qualitätssystem. Soloselbstständige, Vereine, Verbände, Stiftungen und weitere Interessierte können mitmachen. Das Angebot ist kostenlos, die Teilnehmer profitieren von einem wachsenden Netzwerk.

Was spielt mein Kind? Eltern aufklären

Neuer Flyer informiert über Gefahren von Spielwetten und In-App-Käufen

Schwerin – Haben Sie schon mal etwas von Lootboxen, Twitch und E-Sport gehört? Da steht nicht Glücksspiel drauf, ist aber drin. „Kinder und Jugendliche kommen heutzutage viel früher mit Glücksspielangeboten in Berührung. Deshalb ist es wichtig, dass Eltern gut informiert sind“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am 9. Februar in Schwerin. Der neue Flyer der Landesfachstelle Glücksspielsucht MV “Was spielt mein Kind?“ soll hier eine Anleitung geben.

„Mit dem Flyer möchten wir Eltern zeigen, worauf Sie achten sollen und wo Sie weitere Informationen und Hilfe bekommen“, erklärte Birgit Grämke, Leiterin der Landesfachstelle Glücksspielsucht MV. So zeige das Informationsmaterial auf, dass viele zunächst kostenfreie Spiele In-App-Käufe (In-Game) bieten, um den Spielfortschritt zu beschleunigen. Das könne schnell zur Kostenfalle werden, informierte Grämke. Darüber hinaus würde versucht mit den Spielmechanismen, die jungen Spielerinnen und Spieler dauerhaft zu binden.

Drese: „Gerade in der Corona-Pandemie hat die Mediennutzung der Kinder und Jugendlichen besonders zugenommen. Hinzu kommt: Spiele sind auf dem Handy immer und überall verfügbar.“ Die aktuelle JIM-Studie des medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest zeigt auf: Spielten 2019 noch 63 Prozent der Jugendlichen täglich oder mehrmals die Woche Videospiele, waren es 2021 schon 72 Prozent.

Die Ministerin verdeutlichte, dass Computer- und mobile Spiele durchaus auch positive Aspekte mit sich bringen würden. „Entscheidend ist der Umgang mit den Spielen. Die Spieldauer, die Auswahl der Spiele und ihre Bedeutung als Teil der Freizeitkultur des Kindes sind in der Familie zu thematisieren.“

Wo Eltern AnsprechpartnerInnen finden, ist im neuen Flyer der Landesfachstelle zusammengetragen. Die Publikation kann unter info@gluecksspielsucht-mv.de, Tel.: 0385 7851561 bestellt oder unter www.gluecksspielsucht-mv.de oder www.medienwissen-mv.de runter geladen werden.

Mili-Strand Rechlin wird saniert

Rechlin – In der Müritz, vor einem naturbelassenen Strand der Gemeinde Rechlin, lagern gealterte Schweröle, die nach bisheriger Erkenntnis aus der Zeit der militärischen Nutzung vor mehr als 70 Jahren stammen. Insbesondere bei niedrigen Wasserständen sorgten die teerartigen Brocken für Beeinträchtigungen des Badebetriebes, so dass eine teilweise Strandsperrung vorgenommen werden musste, um eine Gesundheitsgefährdung Badender auszuschließen.

Die Ablagerung wurde im Juli 2021 erkundet und ihr Gewässergefährdungspotential ermittelt. Eine Menge von ca. 15 t wurde lokalisiert, sie liegt als Klumpen und Schollen am Gewässerboden und wird durch Wind und Wellen erodiert. Die Substanz wurde trotz ihres Alters der höchsten Wassergefährdungsklasse WGK 3 – stark wassergefährdend – zugeordnet. Geeigneter Sanierungszeitraum ist das Winterhalbjahr, da die Eigenschaften der Substanz für die Bergung bei geringeren Temperaturen wegen geringerer Viskosität günstiger sind.

Die Arbeiten werden morgen und übermorgen am 09. und 10.02.2022 durchgeführt. Größere Schollen werden mittels Kleinbagger geborgen, ansonsten wird händisch unter Beachtung arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen aufgesammelt. Die Arbeiten erfolgen hinter einer Ölsperre mit Unter- und Überspülschutz, um voraussichtlich aufschwimmende ölige Strukturen zurückzuhalten. Teil der Maßnahme ist die fachgerechte Entsorgung der geborgenen Substanzen.

Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus begrüßt den Start der Sanierungsmaßnahme: „Altlasten bereiten uns im Land immer wieder Sorge, denn Sanierungen sind teuer und kompliziert zu organisieren. Deswegen freue ich mich, dass hier drei Parteien – Gemeinde, Bund und Land – gemeinsam nach Lösungen gesucht und diese auch gefunden haben. Dafür möchte ich mich bei allen bedanken, die hier mitgewirkt haben, damit die legendäre Badestelle bald wieder vielen Besuchern im vollen Umfang zur Verfügung steht.“

Die Kosten für die Maßnahme einschließlich der erfolgten Erkundung teilen sich das Wasser- und Schifffahrtsamt Elbe des Bundes sowie das Land M-V im Rahmen einer Einzelfallregelung. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 97.000 Euro. Die Gemeinde Rechlin übernimmt ebenfalls einen Kostenanteil zur Gewährleistung der Nachsorge, da auch nach Sanierungsabschluss einzelne Substanzreste nicht ausgeschlossen werden können.

Ende Februar wird Minister Dr. Backhaus den Mili-Strand bereisen und sich vom Ergebnis der Sanierung überzeugen. An diesem Tag soll auch die Vereinbarung zwischen dem StALU MS und der Gemeinde Rechlin zur Nachsorge im Strandbereich abgeschlossen werden.

Damit ist eine eineinhalbjährige Diskussion über den Umgang mit den militärischen Hinterlassenschaften beendet. Erholungssuchende müssen am Naturstrand „Mili“ in Zukunft keine unangenehmen Berührungen mit der Substanz mehr befürchten.

Erfolg in Sonderwirtschaftsministerkonferenz

Forderungen aus Mecklenburg-Vorpommern angenommen

Schwerin – Die Wirtschaftsminister der Bundesländer haben heute mit Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck im Rahmen einer Sonderwirtschaftsministerkonferenz über die Fortführung und weitere Ausgestaltung der Wirtschaftshilfen gesprochen. Dabei ging es auch darum, die Überbrückungshilfe um drei Monate zu verlängern.

„Wir sind dem Bund für die bisherige Unterstützung der Wirtschaft mit umfangreichen Mitteln dankbar. Die Corona-Pandemie ist längst nicht vorbei. Deshalb ist es wichtig, die Überbrückungshilfe weiter zu verlängern. Hier haben wir positive Signale vom Bund erhalten, dass die Verlängerung kommen könnte“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag nach dem Gespräch. Die Überbrückungshilfe IV läuft bislang bis Ende März und soll nach Auffassung aller Landeswirtschaftsminister bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden.

Wirtschaftsminister Meyer machte weiter deutlich: „Mecklenburg-Vorpommern hat verschiedene Forderungen gegenüber dem Bund eingebracht. Wir haben uns insbesondere für die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge im Zuge der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ausgesprochen. Darüber hinaus muss das Bundesprogramm ´Ausbildungsplätze sichern´ mit all seinen Bestandteilen fortgesetzt werden. Ein weiteres Anliegen des Landes: Steuerfreie Corona-Sonderzahlungen von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten sollen bis zum 30. Juni 2022 möglich sein, zudem soll der bisherige Maximalbetrag von 1.500 Euro erhöht werden. Die Forderungen aus Mecklenburg-Vorpommern sind angenommen worden. Jetzt ist der Bund gefordert diese umzusetzen. Die Zeit drängt“, betonte Meyer weiter.

Im Zuge der Verlängerung der Regelungen zur Kurzarbeit fordert Mecklenburg-Vorpommers Wirtschaftsminister Meyer die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit rückwirkend zum 01. Januar 2022 und zumindest bis 30. Juni 2022 wieder einzuführen. „Die Regelungen haben sich in der gesamten Corona-Pandemie bewährt. Die Unternehmen versuchen weiter ihr Personal zu halten. Die Beiträge zur Sozialversicherung stellen während der Kurzarbeit eine große Belastung für die Unternehmen dar. Das soll vermieden werden. Die Wirtschaft muss weiter entlastet werden, um Arbeitsplätze weiter sichern zu können“, machte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer deutlich.

Speziell mit dem Programm „Ausbildungsplätze sichern“ hat die Bundesregierung die Wirtschaft bei ihren Anstrengungen unterstützt, dass die Coronakrise nicht zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen und der Fachkräftesicherung wird. „Wir wollen, dass das Programm mit all seinen Komponenten fortgesetzt wird. Hierzu zählen beispielsweise die Ausbildungsprämien, die Übernahmeprämie für Auszubildende oder die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung. Es gilt weiter, Ausbildung in den Unternehmen zu ermöglichen, Auszubildende sind die Fachkräfte von morgen, die die Wirtschaft dringend braucht“, sagte Meyer.

Für viele Beschäftigte war die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Sonderzahlungen eine Anerkennung ihrer Leistung. „Durch die lange Dauer der Pandemie wurde die derzeitige Obergrenze von 1.500 Euro vielfach schon ausgeschöpft. Da die Pandemie und mit ihr die Belastungen für die Beschäftigten noch weiter andauert, wird der Bund gebeten, die Obergrenze anzuheben und den Unternehmen eine steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung solcher Sonderzahlungen an ihre Beschäftigten bis zum 30. Juni 2022 zu ermöglichen“, sagte Wirtschaftsminister Meyer abschließend.