Menü Schließen

Monat: Januar 2023

Personalsicherung

Neue Aufstiegsmöglichkeiten machen Arbeit für die Landesverwaltung noch attraktiver

Schwerin – Das Kabinett hat eine neue „Allgemeine Laufbahnverordnung“ (ALVO) beschlossen. Mit der Änderung und Neuregelung der laufbahnrechtlichen Vorschriften für die Beamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – nicht für die Angestellten – setzt die Landesregierung zum einen neue rechtliche Vorgaben um und kommt zum anderen den Wünschen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung nach besseren Aufstiegsmöglichkeiten und der Durchlässigkeit der beamtenrechtlichen Laufbahngruppen nach.

„Mit diesen Möglichkeiten wollen wir die Arbeit in unserer Landesverwaltung noch attraktiver machen. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels in nahezu allen Berufen müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun, um auch durch Weiterqualifizierung künftig die Arbeit unserer Verwaltung zu sichern. Die Änderung dieser Verordnung ist ein Beitrag dazu“, sagte Innenminister Pegel heute nach dem Beschluss durchs Kabinett in Schwerin. Sowohl für den gehobenen wie auch für den höheren Dienst komme ein weiteres Modell zum beruflichen Fortkommen dazu.

Finanzminister Dr. Heiko Geue ergänzt: „Erleichtere Aufstiegsmöglichkeiten machen es noch attraktiver, beim Land Mecklenburg-Vorpommern zu arbeiten. Wir werden einen Stellenpool einrichten, der es allen interessierten Beschäftigten in der Landesverwaltung ermöglicht, sich zu bewerben.“

„Für die Qualifizierung vom gehobenen in den höheren Dienst ist ein zweijähriger Masterstudiengang an einer Fachhochschule oder Hochschule im norddeutschen Raum geplant, den unsere Beamten und Beamtinnen unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf absolvieren können. Zurzeit erfolgt die Auswahl einer passenden Hochschule“, präzisiert Christian Pegel.

Für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst sei geplant, ein verkürztes Bachelorstudium an der Fachhochschule Güstrow anzubieten. Für die Dauer des Studiums werden die Beamten und Beamtinnen von ihrer bisherigen Tätigkeit freigestellt. Zurzeit wird die Akkreditierung des Studiengangs vorbereitet.

Neben den Änderungen in der Laufbahnverordnung soll zudem eine neue Verordnung über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung des Landes erlassen werden, wie es eine neue EU-Richtlinie vorschreibt. Damit wird auch für ausländische Bewerber und Bewerberinnen eine Möglichkeit geschaffen, ins Beamtenverhältnis übernommen zu werden.

„Mit dieser neuen Verordnung wird die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen anwendungsfreundlicher geregelt“, kündigt Innenminister Pegel an. Er und Finanzminister Heiko Geue stellen zudem in Aussicht: „Wir werden alle Vorschriften zur Qualifizierung und zum Aufstieg evaluieren und bei Bedarf überarbeiten.“

Die Verordnung tritt voraussichtlich Ende Januar nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

Corona-Maßnahmen in M-V

Schwerin – Die Landesregierung hat sich auf ihrer heutigen Kabinettssitzung mit der aktuellen Coronalage befasst und Eckpunkte zur Aufhebung der noch bestehenden Basisschutzmaßnahmen beschlossen.

„Erfreulicherweise sind sowohl die Corona-Infektionszahlen als auch die Hospitalisierungsinzidenz kontinuierlich rückläufig. Zudem sind die Intensivstationen weniger mit Corona-Patientinnen und -patienten belastet. Deshalb haben wir uns nach Rücksprache mit den Corona-Expertinnen und -Experten auf ein zweistufiges Verfahren verständigt“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung im Rahmen der Landespressekonferenz.

„In einem ersten Schritt heben wir zum 2. Februar die Maskenpflicht im ÖPNV auf – damit erfolgt dieser Schritt in Mecklenburg-Vorpommern gleichzeitig mit Berlin und Brandenburg“, so Drese. Weitere Länder würden sich eventuell ebenfalls anschließen.

„In einem zweiten Schritt wollen wir Ende Februar oder Anfang März die Isolationspflicht für Corona-Infizierte aufheben“, so die Ministerin weiter. Ein fester Termin hierzu sei jedoch noch nicht festgelegt worden, da noch Abstimmungen mit den anderen Ländern anstünden. „Unser Ziel ist es, mit möglichst vielen Ländern einheitlich vorzugehen, um einen neuen Flickenteppich zu vermeiden“, betonte Drese.

Nach Auskunft des Expertengremiums der Landesregierung sei der Scheitel der Winterwelle erreicht und die Zahlen sind nach dem zeitlichen Nachlauf durch die Weihnachtsferien nunmehr auch belastbar, informierte Drese.

Die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Arztpraxen wird über das Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt und ist derzeit bis zum 7. April vorgesehen, erklärte die Ministerin. „Ich halte die Beibehaltung dort zum Schutz der vulnerablen Gruppen für vernünftig und notwendig – deshalb halten wir auch in Pflegeeinrichtungen an der Maskenpflicht fest“, verdeutlichte Drese.

Die Gesundheitsministerin wies auch darauf hin, dass das Corona-Virus jedoch nach wie vor gefährlich sei: „Corona ist nicht vorbei, aber wir haben nunmehr den Übergang zu einer endemischen Lage erreicht. Das ist eine gute Nachricht, sollte uns aber nicht dazu verleiten, unvorsichtig zu sein“, mahnte sie.

Die persönliche Verantwortung bleibe demnach wichtig, dazu zählten Hygienemaßnahmen, das (freiwillige) Tragen einer Maske sowie Selbst- oder Bürgertestungen vor Feiern und Veranstaltungen.

Drese: „Dazu gehören ausdrücklich auch die Impfungen: mindestens drei, in bestimmten Fällen auch vier Impfungen sind nach wie vor der beste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Wie wichtig eine gute Immunisierung ist, zeigt sich gerade in China, wo auch infolge einer unzureichenden COVID-Impfkampagne die Infektionszahlen auf dem höchsten Stand seit Beginn der Pandemie 2020 sind mit gravierenden Auswirkungen auf das überlastete Gesundheitssystem, die Versorgung von medizinischen Notfällen oder die Versorgung mit notwendigen Medikamenten.“

Eisenbahnstrecke Ducherow – Heringsdorf

Schwerin – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat am Dienstag im Kabinett über die weiteren Ergebnisse der von der DB Netz AG erstellten Grundlagenplanung zum Schieneninfrastrukturprojekt „Reaktivierung und Neubau der Eisenbahnstrecke Ducherow – Heringsdorf über die Karniner Brücke“ informiert.

„Die Südanbindung nach Usedom ist für uns ein wichtiges Thema. Es geht vor allem darum, über ein attraktives Angebot auf der Schiene den Straßenverkehr auf der Insel zu entlasten. Hierzu gibt es nun erste grundlegende Untersuchungen, wie eine Reaktivierung der Strecke geschehen kann. Darüber haben wir uns heute im Kabinett verständigt. Jetzt können die nächsten Schritte gemacht werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die DB Netz AG hat im Auftrag des Landes die Grundlagen ermittelt und eine erste Vorplanung vorgenommen. Dabei wurden drei Trassierungsvarianten ab Ducherow beziehungsweise Anklam untersucht, die ab der Ortschaft Zirchow alle von der ehemaligen Bestandstrasse in Richtung Swinemünde abweichen und stattdessen in Richtung Ostseebad Heringsdorf auf deutschem Staatsgebiet führen.

Hintergrund ist, dass das polnische Infrastrukturministerium einen Wiederaufbau der Eisenbahnlinie in Polen als nicht durchführbar eingeschätzt hat. Die drei Trassierungsvarianten wurden in je fünf Planungsabschnitten – in Bezug auf alle relevanten baulichen Maßnahmen inklusive geotechnischer, schalltechnischer und hydrologischer (Vor-)Untersuchungen – ausgeplant und die Baukosten ermittelt. Des Weiteren wurden für alle Varianten Umweltverträglichkeitsprüfungen und eine Prüfung auf elektromagnetische Verträglichkeit durchgeführt.

Variante 1

Die geprüfte Trassenvariante umfasst im Wesentlichen die Reaktivierung der ehemals vorhandenen Streckenführung vom Bahnhof Ducherow, zuzüglich einer neuen 1,8 Kilometer langen nördlichen Verbindungskurve zur Bestandsstrecke Stralsund – Berlin (Anbindung Anklam), bis zur Gemeinde Zirchow auf einer Länge von etwa 29 Kilometer.

Die Variante sieht einen Neubau der notwendigen Brücke über den Peenestrom als Ersatz für das Baudenkmal „Karniner Brücke“ oder eine Umfahrung (Variante 1a) des Baudenkmals vor. Von Zirchow aus ist eine etwa fünf Kilometer lange östliche Umfahrung der Ortschaft bis zur Gemeinde Korswandt als Neubaustrecke geplant.

Diese soll bis zur Einbindung in das Streckengleis des Bestandsnetzes der UBB nach Heringsdorf (unter Umfahrung der Erhebung Hasenberg) durchgeführt werden (etwa zwei Kilometer).

Variante 2

Auch diese Variante sieht eine seitliche Umfahrung der denkmalgeschützten Reste des Hubbauwerkes „Karniner Brücke“ vor sowie eine westliche Umfahrung der Gemeinde Zirchow und eine direkte Querung des Hasenberges (Tunnel).

In der Variante 2 würden etwa 25 Kilometer der ursprünglichen Streckenführung wiederhergestellt werden.

Variante 3

Mit der Variante 3 wird eine vollständig neue Trassenführung auf dem Festland mit Ausbindung der Strecke im Bahnhof Anklam betrachtet. Die Querung des Peenestroms liegt im Nahbereich zur Ansiedlung „Anklamer Fähre“. Die Ausbindung aus der Bestandsstrecke in Richtung Heringsdorf erfolgt in der Variante 3 im Nahbereich von Dargen. Der Hasenberg würde mit Querung des Naturschutzgebietes „Gothensee und Thurbruch“ weiträumig umfahren werden.

Im Bestandnetz der UBB (etwa zwei Kilometer) sind in allen Varianten umfangreiche Ausbaumaßnahmen bis hin zur Umgestaltung der Gleisanlagen im Bahnhof Heringsdorf vorzunehmen.

Im Ergebnis hat sich Variante 1 als beste Realisierungsoption herauskristallisiert. Für diese Variante würden Baukosten in Höhe von rund 560 bis 580 Millionen Euro zuzüglich Planungskosten von etwa 110 bis 120 Millionen Euro ermittelt.

Nach einer Information des Landtages und vor Ort auf der Insel Usedom über den Projektfortschritt wird das Kabinett über die nächsten anstehenden Schritte entscheiden:

  • Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach dem Verfahren der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr sowie
  • vertiefend qualifizierte Vorplanung für die Variante 1 zwecks Reduzierung/Ausschluss von Risiken.

Diese Schritte werden voraussichtlich eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen.

Dahlemann: Mecklenburg-Vorpommern und Bayern setzen ein wichtiges Zeichen

Schwerin – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer, Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus und der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann haben heute in der Staatskanzlei sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der bayerischen Landesverwaltung begrüßt, die das Land Mecklenburg-Vorpommern bei Genehmigungsverfahren rund um die Energiewende unterstützen werden.

„Es liegt im Interesse von ganz Deutschland, dass die Energiewende beschleunigt wird. Wenn über Lubmin Flüssigerdgas im Netz eingespeist wird oder neue Windparks vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns entstehen, dann sichert das auch die Energieversorgung in Bundesländern wie Bayern.

Umgekehrt liegt es auch im Interesse von uns im Norden, dass die wirtschaftlichen Zentren im Süden ihren Energiebedarf decken können, weil ganz Deutschland von ihrer Wirtschaftskraft profitiert“, erklärte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann.

„Ministerpräsidentin Schwesig und Ministerpräsident Söder haben deshalb bei ihrem gemeinsamen Besuch in Lubmin vereinbart, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der bayerischen Landesverwaltung uns bei den Genehmigungsverfahren unterstützen.

Wir freuen uns, dass Sie hier sind und gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus der Landesverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern an dieser wichtigen Aufgabe arbeiten“, sagte Dahlemann an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bayern gewandt.

„Für die Umsetzung danke ich meiner bayerischen Amtskollegin Karolina Gernbauer. Das war unkompliziert und zielorientiert. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern setzen damit ein wichtiges Zeichen: Wir stehen in der Energiekrise zusammen.“

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Bergamt Stralsund, in Staatlichen Umweltämtern sowie im Landwirtschafts- und im Wirtschaftsministerium eingesetzt.

M.S. Nordwolle GmbH investiert

Meyer: 20 Arbeitsplätze werden gesichert, vier neue Jobs geschaffen

Teplitz – Bei der M.S. Nordwolle GmbH im Züsower Ortsteil Teplitz (Landkreis Nordwestmecklenburg) wird Wolle bedrohter Schafrassen zu nachhaltiger Outdoor- und Funktionsbekleidung verarbeitet. Dabei wird nach Unternehmensangaben ausschließlich in Deutschland produzierte Wolle von Pommernschafen verwendet. Jetzt sollen am Unternehmensstandort die Produktionskapazitäten erweitert werden.

„Nachhaltigkeit und regionale Wertschöpfung stehen im Mittelpunkt der Nordwolle GmbH. Dieses Konzept findet so großen Anklang, dass jetzt die Produktionskapazitäten erweitert werden sollen. Nach Abschluss des Vorhabens werden 20 Arbeitsplätze gesichert und vier neue Jobs geschaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Aufgrund der nach Unternehmensangaben zunehmenden Nachfrage nach Schurwoll-Textilien sollen jetzt die Produktionskapazitäten ausgebaut werden. Hierfür ist vorgesehen, auf einem alten Landgut in Teplitz einen Stall zu einer modernen Näherei samt Fertigungslager, Verpackung und Versand umzubauen.

Für die Mitarbeitenden werden moderne Sozial- und Aufenthaltsräume sowie Büroräume geschaffen. Zusätzlich ist vorgesehen, den Maschinenpark beispielsweise um eine weitere Steppmaschine und einen Gabelstapler zu erweitern. „Mit den geplanten Vorhaben kann das Unternehmen noch besser auf Kundenwünsche eingehen“, sagte Wirtschaftsminister Meyer weiter.

Die Gesamtinvestition des Vorhabens beträgt rund 1,3 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von knapp 315.000 Euro.

Wärmeinseln und Notrufzentralen in M-V

Schwerin – Ab sofort können sich die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern auf der Webseite des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern über den aktuellen Planungsstand in den Landkreisen, Städten und Gemeinden für Wärmeinseln informieren, die die Kommunen im Land im Falle eines längeren Strom- oder Heizungsausfalls bereitstellen.

„Bei einem Ausfall der öffentlichen Wärmeversorgung in der Heizperiode öffnen die davon betroffenen Gemeinden die Räume, die dann mit Notstromaggregaten versorgt werden und der Bevölkerung zeitlich begrenzt eine beheizte Aufenthaltsmöglichkeit bieten. Mehr als 600 solcher Einrichtungen haben die Kommunen bislang bei uns im Land aktuell für einen solchen Notfall geplant, der immer eintreten kann, unabhängig von der aktuellen Situation um die Herausforderungen auf dem Energiemarkt“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin und führte weiter aus:

„Die geplanten Wärmeinseln unterstützen den allgemeinen Katastrophenschutz sowie die kommunale Daseinsvorsorge auch für die kommenden Jahre, in denen zum Beispiel ein außergewöhnlicher Wintereinbruch oder ein Blackout infolge eines Sturms nicht auszuschließen ist. Natürlich arbeiten wir gemeinsam dafür, dass ein solcher Fall niemals eintritt. Aber haben ist besser als brauchen.“ Neben den Planungen für Wärmeinseln für Menschen, deren Zuhause für längere Zeit von der Wärmeversorgung abgeschnitten ist, seien auf der Webseite auch aktuell etwa 530 so genannte „Leuchttürme“ aufgeführt:

„Das sind Notrufzentralen, die bei einem Ausfall des Stromnetzes und damit etwa der Fest- sowie Handynetze den Menschen in unserem Land die Möglichkeit bieten, Notrufe abzusetzen. Es wird in unserem Land eine flächendeckende Erreichbarkeit solcher Notrufzentralen für den Katastrophenfall vorbereitet“, so der Minister.

Die Planungen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden für die Wärmeinseln und die Leuchttürme gingen weiter, so Pegel. „Wir haben einen guten Arbeitsstand erreicht, den wir auf der Internetseite den Menschen gern zur Orientierung in ihrer Umgebung vorstellen möchten. Die Planungsprozesse gehen aber weiter, so dass sich auch in den kommenden Wochen immer mal wieder ein Blick auf diese Seite lohnt, weil sich im weiteren Arbeitsprozess sicherlich weitere Standorte ergeben werden“, kündigte der Minister an und wies zugleich darauf hin: „Es kann an diesen Standorten keine Wärmeinsel und kein Leuchtturm besichtigt werden. Sie werden nur im Falle einer tatsächlich eintretenden Energiemangellage aktiviert.“

Christian Pegel betont aber: „Sowohl die Wärmeinseln wie auch die Notrufzentralen sind für diejenigen gedacht, die nicht auf andere Weise die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Was allgemeingültig ist, gilt erst recht im Krisenfall: Menschen helfen einander gegenseitig, wenn jemand in Not ist. Es sollte selbstverständlich sein, dass Familie, Freunde oder Nachbarn unterstützen, wenn zum Beispiel ein dringender Anruf getätigt werden muss, aber das Telefon nicht funktioniert.

Das gilt genauso für Menschen im Umkreis, bei denen die Heizung ausgefallen ist, oder wenn ich der Nachbarin einen Gaskocher leihen kann, damit sie bei einem Stromausfall das Fläschchen für ihr Baby aufwärmen kann.“ Die öffentlichen, staatlich organisierten Wärmeinseln seien eine Ergänzung zu privatem Engagement und Eigenvorsorge.

In einem solchen Fall helfe insbesondere eine gute Vorbereitung in jedem Haushalt: „Deshalb sollten für die grundlegenden Bedürfnisse ein Vorrat an Nahrung und warmer Kleidung in jedem Haushalt angelegt sein. Diese werden in den Wärmeinseln der Kommunen nicht zu bekommen sein“, sagt der Innenminister weiter und verweist auf den „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notfallsituationen“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit Hinweisen zum Anlegen eines dauerhaften Notvorrats einschließlich einer Check-Liste.

„Wir haben 100.000 Stück dieser Broschüre drucken lassen und verteilen sie über unsere Kommunen vor allem an die Menschen bei uns im Land, die sich nicht so häufig im Internet bewegen“, so Christian Pegel.

Unterlagen für Untersuchungsausschuss

Schwerin – Die Landesregierung hat zum Jahreswechsel ein umfangreiches Aktenpaket an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern übergeben. Es wurden Unterlagen mit einem Datenvolumen von 68,6 Gigabyte auf dem dafür vorgesehenen Weg hochgeladen.

Das Paket enthält die im elektronischen Aktenverarbeitungssystem DOMEA abgespeicherten Akten der Landesregierung zur Genehmigung und dem Bau der Pipeline Nord Stream 2 und der Errichtung und der Arbeit der Stiftung Klima- und Umweltschutz. Darüber hinaus wurden E-Mails, Kalendereinträge, Newsletter und auf Festplatten gespeicherte Dokumente gesichtet. Der größte Teil der Dokumente kommt aus Fachabteilungen und nachgeordneten Behörden.

Die Akten, Mails, Kalendereinträge und Dokumente sind nach den Vorgaben des Ausschusses elektronisch aufbereitet und auf die vom Ausschuss vorgegebene Weise hochgeladen worden. Diese Anforderungen waren aufwändiger als in allen bisherigen Untersuchungsausschüssen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Landesregierung hat ein umfangreiches Aktenpaket vorgelegt und sorgt damit für Transparenz. Die Unterlagen zeigen: Die Landesregierung hat den Bau der zweiten Ostseepipeline von Anfang an unterstützt.

Es ging uns um eine sichere und bezahlbare Energieversorgung, um Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze. Als der Bau der Pipeline in Folge von amerikanischen Sanktionen und Sanktionsdrohungen zum Stocken kam und es auch Drohungen gegen den Hafen Mukran gab, ist die Idee der Stiftung Klima- und Umweltschutz entwickelt worden. Dabei haben wir uns auch am Vorbild der beim Bau der ersten Ostseepipeline entstanden Stiftungen orientiert.

Die Unterlagen zeigen, dass die Landesregierung bei der Vorstellung der Stiftung gegenüber der Öffentlichkeit und bei der Landtagsentscheidung klar dargelegt hat, welche Aufgaben und Möglichkeiten die Stiftung sowohl im Klimaschutz als auch bei der Fertigstellung der Ostseepipeline hat. Da ist niemand getäuscht worden. Der Landtag hat der Gründung der Stiftung ohne Gegenstimmen zugestimmt“, erklärte Innenminister Christian Pegel.

„Landesregierung und Landtag haben die Klimaschutzstiftung im Januar 2021 ganz bewusst nach dem Privatrecht und damit eigenständig eingerichtet. Die Stiftung ist durch den Vorstand gesteuert worden. Entsprechend gibt es auf Seiten der Landesregierung keine Akten über das operative Geschäft der Stiftung. In Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine strebt die Landesregierung auch weiterhin eine Auflösung der Stiftung an“, sagte Pegel weiter.

Online-Beteiligung zum Klimaschutzgesetz

Schwerin – Die Landesregierung startet heute die Onlinebeteiligung zum Klimaschutzgesetz. Im Rahmen des breit angelegten Bürgerbeteiligungsprozesses ruft Klimaschutzminister Dr. Backhaus auf, konkrete Ideen und Vorschläge nun auch online einzubringen.

Nach der Auftaktveranstaltung in Neustrelitz im Juni 2022 und einer öffentlichen Videokonferenz am 30. November 2022 startet dafür die Online-Beteiligungsplattform klimaschutz-mv.mitdenken.online. Das erste Projekt auf der Plattform befasst sich dabei mit dem Thema Landwirtschaft.

„Mecklenburg-Vorpommern hat eine sehr moderne Landwirtschaft, die bereits fortgeschritten ist in Klimaschutzmaßnahmen. Allein über Solar- und Windenergie als auch durch Biogasanlagen leisten die Betriebe und der ländliche Raum einen wesentlichen Anteil der im Land bereitgestellten erneuerbaren Energie. Häufig wird die Landwirtschaft in Klimafragen trotzdem an den Pranger gestellt.

Ich wünschte mir da einen faireren Umgang und möchte deshalb daran erinnern: Im Bundesdurchschnitt werden 8,9 Prozent der Treibhausgasemissionen durch die Landwirtschaft erzeugt. Über 90 Prozent der Emissionen stammen also aus Sektoren wie Energiewirtschaft, Verkehr, Bauen. Nichtsdestotrotz müssen wir uns auch darüber unterhalten, wie wir, zusammen mit der Landwirtschaft, die vorhandenen Potenziale noch weiter nutzen können, auch in der Reduktion von Treibhausgasemissionen. 60 Prozent der Landesfläche Mecklenburg-Vorpommerns werden für die Landwirtschaft genutzt.

Für das Ziel der Klimaneutralität ist dies hoch relevant. Klimaschutz in der Landwirtschaft umfasst deshalb die Erzeugung von erneuerbaren Energien als auch deren effiziente Nutzung, die Erhöhung der Effizienz, sowie die Minderung von Treibhausgasemissionen“, so Klimaschutzminister Backhaus.

Die übergeordnete Frage, mit der sich die Online-Plattform an die breite Öffentlichkeit richtet, lautet: „Wir möchten wissen, was Sie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für die Ausgestaltung des Klimaschutzgesetzes mit auf den Weg geben möchten! Was ist Ihnen, als Bürgerinnen und Bürger, bei der Auswahl und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen wichtig?“. Das Projekt ist erreichbar über die URL https://klimaschutz-mv.mitdenken.online/p/Landwirtschaft

„Uns ist es wichtig, dass das Klimaschutzgesetz wirklich zu einem gemeinsamen Projekt bei uns in Mecklenburg-Vorpommern wird. Über die Online-Beteiligung erhoffen wir, auch die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, für die eine Teilnahme an den Veranstaltungen vor Ort nicht möglich ist.

Auf der Plattform können Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Fachöffentlichkeit, deshalb Herausforderungen benennen, die es auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Landwirtschaft zu meistern gilt und konkrete Ideen beisteuern. Beiträge aus der Beteiligungsveranstaltung in Neustrelitz sowie aus der Videokonferenz am 30. November sind bereits auf die Plattform übertragen worden und können nun kommentiert werden. Die Online-Beteiligungsprojekte zu den weiteren Sektoren folgen Anfang 2023“, erklärt Minister Dr. Backhaus.

Nach Beendigung der aktiven Fragenphase werden auf der Plattform die Erkenntnisse aus dem Beteiligungsprozess veröffentlicht. Die Erkenntnisse werden in das bis Ende 2023 entstehende Gesetz sowie in einen detaillierten Maßnahmenplan einfließen, auf den das Gesetz verweist.

Über die Details der Verwertung der Erkenntnisse im Gesetzfindungsprozess wird auf der Plattform zu gegebener Zeit unter „Entscheidungen“ berichtet. Teilnehmende, die sich mit ihrer E-Mail-Adresse registrieren, werden darüber persönlich benachrichtigt.