LNG-Terminal genehmigt

Backhaus übergibt Genehmigungs­bescheid für LNG-Terminal in Lubmin

Lubmin – In Anwesenheit des Bundeskanzlers Olaf Scholz und der Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig hat der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus den Genehmigungsbescheid für den Betrieb der Regasifizierungsanlage am Standort Lubmin an die Geschäftsführer der Deutschen ReGas Stefan Knabe und Ingo Wagner übergeben.

Der Antrag des Unternehmens sei in Rekordzeit entsprechend dem Bundesimmissionsschutzgesetz und des Bundes-LNG-Gesetzes bearbeitet und beschieden worden, sagt Backhaus anlässlich der Übergabe im Industriehafen Lubmin.

„Nach der Projektvorstellung Ende April haben sich unsere Leute in die Spur begeben und wichtige Vorarbeit geleistet. Der Vorhaben-Antrag erfolgte Mitte Juli und es folgte die sukzessive Vervollständigung der Antragsunterlagen. Anfang November startete die Behördenbeteiligung und heute können wir die Genehmigung für den Betrieb erteilen – sechs Monate nach Antragstellung. Das ist wirklich Lichtgeschwin­digkeit und ich danke allen am Verfahren Beteiligten für die konsequente konzentrierte Arbeit. Damit wurden hier Maßstäbe gesetzt.

Denn: Trotz aller Geschwindigkeit wurde gründlich gearbeitet. Die Einwendungen von Bürgern und Verbänden wurden ernst genommen und eingehend geprüft. Die Prüfungen haben ergeben, dass der Bodden nicht durch einge­leitetes Kühlwasser in Mitleidenschaft gezogen wird. Es werden auch keine Biozide in das sensible Gewässer eingeleitet, wie das an anderen Standorten von Regasifizierungsanlagen der Fall ist.

Auch das angrenzende FFH- und Vogelschutzgebiet wird nicht beeinträchtigt. Der Genehmigungsbescheid enthält 112 Nebenbestimmungen, die dem Naturschutz und der Brandverhütung dienen. Mir persönlich war wichtig, dass die Anlage wasserstofffähig geplant wird. Denn LNG kann nur als eine Brückentechnologie betrachtet werden. Wir wollen und müssen weg von fossilen Energieträgern. Deswegen wird die Anlage hier auch nur bis zum Ende des Jahres 2031 genehmigt. Auch das war mir wichtig“, so Minister Backhaus.

Die Ansiedlung eines derart großen Projektes bleibe aber auch nicht ohne Nebenwirkungen, stellt der Minister fest.

„Derzeit laufen Schallmessungen durch unser Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (LUNG), weil sich Bürgerinnen und Bürger aus den Nachbargemeinden über Immissionen beschweren, die ihren Ursprung im Industriehafen haben könnten.

Wir gehen dem auf den Grund, das habe ich den Anwohnerinnen und Anwohnern heute Morgen bei einem gemeinsamen Frühstück versprochen. Sollte die Regasifizierungsanlage ursächlich für die Belästigung der Menschen sein, werden schallmindernde Auflagen folgen“, erklärt Backhaus. Es sei wichtig, dauerhaft für die Akzeptanz des Standortes zu sorgen. Deswegen wurde verabredet, regelmäßig miteinander in Kontakt zu treten, um sich gegenseitig über die Entwicklung vor Ort auf dem Laufenden zu halten.

Für die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa sei der Standort Lubmin auch in Zukunft unverzichtbar, betont Minister Backhaus.

„Lubmin ist ein wichtiger Knotenpunkt im deutschen Gasnetz und wird es mindestens mittelfristig bleiben. Die großen Gasleitungen EUGAL (Europäische Gas-Anbindungsleitung), NEL (Nordeuropäische Erdgas-Leitung), und OPAL (Ostsee-Pipeline-Anbindungs-Leitung) sind miteinander verknüpft und verteilen das Gas aus der Ostsee und aus dem Westen weiter im deutschen Netz. Dazu kommen Seekabel wie zum Beispiel „Ostwind 2“ für den Offshore-Windstrom aus den Windparks „Arcadis Ost 1“ und „Baltic Eagle“.

Der Standort wird sich in Richtung Grüner Wasserstoff weiterentwickeln und im Zuge der Transformation der Energieversorgung eine wichtige Rolle spielen“, so Minister Backhaus abschließend.

1500 ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer:innen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese zeigt sich erfreut über die Entwicklung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Ende des vergangenen Jahres unterstützten etwa 1530 registrierte Nachbarschaftshelferinnen und -helfer Pflegebedürftige im Land. „Die kontinuierlich steigende Zahl der Engagierten zeigt, wie sehr dieses Angebot genutzt und auch benötigt wird“, betonte Drese.

Mit dem seit Ende 2019 in Mecklenburg-Vorpommern eingeführten, niedrigschwelligen Hilfeangebot der Nachbarschaftshilfe können Pflegebedürftige ganz praktische Unterstützung bei Behördengängen, beim Einkauf, im Haushalt oder Garten erhalten.

Die Unterstützungsleistungen der Nachbarschaftshilfe sind auf ausgewählte Leistungen begrenzt und darauf ausgerichtet, pflegebedürftige Personen im Rahmen der selbstständigen Haushaltsführung sowie deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen. Nachbarschaftshelfer*innen dürfen nicht mit der zu unterstützenden Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.

Drese: „Die Nachbarschaftshelferinnen und Helfer leisten dabei mehr, als nur Unterstützung bei alltäglich anfallenden Aufgaben. Denn ihre Tätigkeit vor Ort stärkt auch die soziale Einbindung der Pflegebedürftigen und knüpft feste Hilfsnetzwerke in der Nachbarschaft.“

Drese machte zudem deutlich, dass die Nachbarschaftshilfe auch für pflegende Angehörige im Land eine wichtige Entlastung bedeute. Die aktuelle Pflegestatistik zeige, dass fast 90.000 pflegebedürftige Menschen in MV zu Hause, meist von Angehörigen, betreut werden.

Die Mithilfe der Nachbarschaftshelferinnen und -Helfer können Pflegebedürftige über den Entlastungsbeitrag der Pflegekasse abrechnen. Dieser beträgt monatlich 125 Euro und steht jeder pflegebedürftigen Person mit den Pflegegraden 1 bis 5 im häuslichen Bereich zu.

Voraussetzung für Interessierte ist die Absolvierung eines achtstündigen Grundkurses sowie die Registrierung als Nachbarschaftshelfer*in bei den Pflegekassen. Der Unterstützungsumfang wird auf höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen gleichzeitig in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat festgelegt.

Die Aufwandsentschädigung beträgt höchstens acht Euro pro Stunde. Die landesweit 19 Pflegestützpunkte (www.pflegestuetzpunktemv.de) koordinieren die benötigten Schulungen und beraten die interessierten Ehrenamtler sowie Pflegebedürftigen und deren Angehörige zu Fragen rund um die Nachbarschaftshilfe.