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Monat: Mai 2023

Reform des Unternehmenssanktionenrechts

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Kleinere und mittlere Firmen sollten gegenüber Konzernen nicht überproportional belastet sein.“

Berlin – „Strafrechtliche Sanktionen belasten den Mittelstand gegenüber großen Unternehmen noch immer überproportional stark. Denn Sanktionen treffen kleine und mittlere Firmen härter als große. Das möchten wir ändern mit der Anregung, erneut über ein Unternehmenssanktionenrecht nachzudenken. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister diese Woche in Berlin legt Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Beschlussvorschlag vor.

Darin soll der Bundesminister der Justiz gebeten werden, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Bereits die Bundesregierung der vergangenen Wahlperiode hatte erkannt, dass es eine Lücke bei der möglichen Reaktion auf Unternehmenskrimina­lität gibt. Diese Lücke wurde aufgrund der Bundestagswahl jedoch nicht mehr geschlossen.

Ein eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren konnte nicht mehr abgeschlossen werden und ist somit obsolet. Nun muss das Thema erneut angegangen werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt vor der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Berlin.

„Nach geltendem Recht können Straftaten, die von juristischen Personen und Personengruppen aus Verbänden heraus begangen werden, gegenüber dem Verband nur mit einer Geldbuße von maximal zehn Millionen Euro geahndet werden. Für Global-Player oder deutschlandweite Konzerne ist diese Strafzahlung mit Sicherheit keine emp­findliche Sanktion.

Kleine und mittelständische Unternehmen dagegen können durch Geldbußen empfindlich getroffen werden. Das ist eine Ungleichbehandlung. Die Sanktionierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sollte aus meiner Sicht jedoch auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden, so wie es bereits geplant war.

Das geltende Recht reicht für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität nicht in jeder Hinsicht aus. Ich werbe daher auf der JuMiKo dafür, den Bedarf für die Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten erneut anzuerkennen. Dabei sind das Sanktionsinteresse und das Gebot einer effektiven Verfolgung miteinander in Einklang zu bringen“, so Justizministerin Bernhardt.

Frauenschutzhaus Stralsund

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Es geht darum, den Schutz für hilfesuchende Frauen auch künftig sicherzustellen.“

Stralsund – Den vorläufigen Zuschlag als möglicher Träger des Frauenschutzhauses Stralsund hat der Verein „STARK MACHEN“ e.V. erhalten. Erforderlich wurde ein Wechsel, da sich die AWO entschlossen hatte, sich zurückzuziehen.

In einem Pressegespräch haben die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt, die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam, der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen Dr. Stefan Kerth sowie der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund Dr. Alexander Badrow den möglichen neuen Träger präsentiert.

Gleichstellungsministerin Bernhardt: „Ich freue mich, dass die Auswahl auf einen Träger gefallen ist, der sehr viel Erfahrung in der Anti-Gewalt-Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern hat. Leider braucht es immer noch Einrichtungen wie diese. Im vergangenen Jahr haben insgesamt 263 Frauen Schutz und Sicherheit vor häuslicher Gewalt in einem der neun Frauenschutzhäuser unseres Landes gefunden.

Mit großem Engagement kümmern sich die Mitarbeiterinnen um die Frauen, die oft mit sehr unterschiedlichen und vielfältigen Belastungen konfrontiert sind. Professionelle Hilfe, Beratung und Unterstützung sind zwingend erforderlich, um Frauen und ihren Kindern Perspektiven aus gewaltgeprägten Lebensverhältnissen zu eröffnen. Ich danke auch unseren Partnern, dem Landkreis Vorpommern-Rügen und der Hansestadt Stralsund für die gesicherte finanzielle Beteiligung, um den Schutz für hilfesuchende Frauen sicherzustellen“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung Brüdgam: „STARK MACHEN e.V. ist bereits Träger von zwei Interventionsstellen sowie zwei Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt. Außerdem betreibt der Verein ein Frauenschutzhaus in Rostock. Diese langjährigen Erfahrungen werden es ermöglichen, neue Mitarbeiterinnen schnellstmöglich einzuarbeiten. Schutz und Sicherheit der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder kann so von Beginn an gewährleistet werden.

Der Verein wurde bereits zur förmlichen Antragsstellung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales aufgefordert. Alle beteiligten Stellen werden darauf hinarbeiten, dass der Betrieb des Frauenschutzhauses in Stralsund schnellstmöglich wiederaufgenommen werden kann. Bis dies erfolgt, wird gewährleistet, dass hilfesuchende Frauen innerhalb des in Mecklenburg-Vorpommern breit aufgestellten Beratungs- und Hilfenetzes aufgefangen werden.“

Landrat Dr. Kerth: „Es ist wichtig, in der Region Rückzugsräume für hilfesuchende Frauen und deren Kinder zu schaffen. Die Verwaltung und der Kreistag setzen sich gemeinsam für die Unterstützung der Frauenschutzhäuser ein.“

Oberbürgermeister Dr. Badrow: „Ich erwarte, dass der neue Träger für unser Stralsunder Frauenschutzhaus seinem Namen gerecht wird. Aber richtig glücklich bin ich erst, wenn wir Frauenschutzhäuser in Deutschland gar nicht mehr brauchen.”

Erweitertes Zugangebot

Erweitertes Zugangebot zwischen Schwerin und Hamburg an Wochenenden

Schwerin – Zusätzliche Züge auf der Linie des Regionalexpress 1 (RE 1): Ab dem 27. Mai 2023 und damit pünktlich zu Pfingsten sind durch die VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH zusätzliche Züge zwischen Schwerin, Büchen und Hamburg bestellt worden.

„Mit den zusätzlichen Fahrten wollen wir die auch im Freizeitverkehr stark nachgefragte Strecke Schwerin – Hamburg noch attraktiver gestalten. Daher verdichten wir im Rahmen der Mobilitätsoffensive pünktlich zum Pfingstwochenende 2023 und damit vor Beginn des Sommers das Angebot. So sind wir auch für den erwarteten Anstieg der Nachfrage durch das Deutschlandticket besser gerüstet dank der größeren Platzkapazitäten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Auf der Linie des Regionalexpresses (RE1) werden ab dem 27. Mai 2023 bis einschließlich 30. September 2023 jeweils an den Wochenenden zusätzliche Fahrten zwischen Schwerin und Hamburg angeboten. Somit steht auf der Strecke zwischen der Landeshauptstadt und der Hansestadt an den Wochenenden ein etwa stündliches Angebot zur Verfügung. „Jeder zusätzliche Zug auf der Linie RE1 bietet etwa 500 Sitzplätze sowie Platz für Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder“, sagte Meyer.

„Die Angebotsausweitung ist auch eine Reaktion auf die Erfahrungen des letzten Sommers. Speziell zwischen Schwerin und Hamburg waren die Züge bekanntlich zeitweise sehr voll“, sagte Daniel Bischof, Geschäftsführer VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern und fügte hinzu: „Bereits im vergangenen Jahr haben wir zusammen mit DB Regio AG nach Lösungen gesucht. In diesem Jahr konnten wir ausreichend Ressourcen schaffen, um zusätzliche Züge zu bestellen und somit die Kapazitäten zwischen der Landeshauptstadt und Hamburg auszuweiten. Ab Fahrplanwechsel im Dezember planen wir im Rahmen der Mobilitätsoffensive eine Verstetigung dieser Wochenendfahrten auf der RE1.“

UNESCO Welterbestätten

Schwesig: Welterbegedanken an die junge Generation weitertragen

Wismar – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der Jahrestagung der UNESCO Welterbestätten die Bedeutung des Welterbes für Mecklenburg-Vorpommern hervorgehoben: „Ich freue mich, dass nach dem Welterbetag im letzten Jahr auch Ihre Jahrestagung in unserer schönen Hanse- und Weltkulturerbe-Stadt Wismar stattfindet. Wir sind stolz auf das Welterbe in unserem Land. Wir sind stolz, dass unser Land mit beidem, mit Kultur und Natur, zum Kreis der Welterbe-Stätten gehört.“

Die alten Buchenwälder auf Rügen und im Müritz-Nationalpark seien Teil eines UNESCO-Welterbes. Stolz sei man in Mecklenburg-Vorpommern auch darauf, dass inzwischen Bräuche wie das Reetdachdecker-Handwerk, das Barther Kinderfest und das Darßer Tonnenabschlagen ins bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes gekommen sind.

„Wir setzen uns dafür ein, dass auch das Schweriner Schloss mit seinen Gärten und Parks und den umliegenden Gebäuden diese Auszeichnung erhält. Viele Menschen aus Schwerin und darüber hinaus engagieren sich mit ganz viel Herzblut dafür und haben eine vielversprechende Bewerbung auf den Weg gebracht“, betonte die Ministerpräsidentin. Wie in Wismar gibt es auch in Schwerin ein Erbe, das Lebensqualität für die Einheimischen bietet und Gäste von nah und fern anzieht.

„Die Welterbestätten verlangen von uns Respekt vor dem, was unsere Vorfahren aufgebaut und geleistet haben und Respekt vor der Natur. Sie verlangen von uns Arbeit und Engagement. Welterbe zu schützen, Instand zu halten, behutsam zu restaurieren und darüber hinaus Ideen zu entwickeln, wie wir und die Generationen nach uns mit ihm leben wollen –  das ist unsere gemeinsame Verantwortung. Weltweit“, betonte die Regierungschefin.

Das UNESCO-Welterbeprogramm sei ein Aushängeschild für länderübergreifende kulturelle Zusammenarbeit. „Es steht für Vielfalt und Völkerverständigung, für gemeinsame Werte und Ziele und für ein gemeinsames Menschheitserbe. Ich finde es auch wichtig, den Welterbegedanken weiterzutragen. Diese Verantwortung der jungen Generation als ihre eigene Verantwortung zu vermitteln, auch das ist unsere gemeinsame Aufgabe.“

Für das Referendariat bewerben

Oldenburg: 40 Prozent mehr Verdienst an Schulen im ländlichen Raum möglich

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt zum 1. Oktober 2023 Referendarinnen und Referendare an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen ein.

Lehramtsabsolventinnen und -absolventen können sich bis Montag, 5. Juni 2023, bewerben. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Zeugnisse über die Erste Staatsprüfung bis zum Bewerbungsschluss noch nicht erhalten haben, werden trotzdem berücksichtigt, wenn sie ihre Zeugnisse bis zum 18. September 2023 einreichen. Diese Nachreichfrist gilt für alle Lehrämter.

Mit Beginn des neuen Vorbereitungsdienstes im Oktober verdoppelt Mecklenburg-Vorpommern den Zuschlag für Referendarinnen und Referendare, die ihren Dienst an Schulen im ländlichen Raum absolvieren. Künftig erhalten sie mit einer zuschlagfähigen Stelle eine Verdiensterhöhung von 40 anstatt 20 Prozent.

„Damit schaffen wir einen weiteren Anreiz, sich für eine Schule im ländlichen Raum zu entscheiden. Vor Ort erleben die Referendarinnen und Referendare dann gute Einstiegsmöglichkeiten an den Schulen im ländlichen Raum. Sie stellen schnell fest, dass sie auch dort gute Arbeitsbedingungen haben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Höhe des Zuschlags von nunmehr 40 Prozent sind bei den monatlichen Anwärterbezügen in der Besoldungsgruppe A 13 zusätzlich 606,91 Euro zum Grundbetrag von 1.467,28 Euro (brutto). Referendarinnen und Referendare, die schon mit einem Referendarzuschlag eingestellt wurden, erhalten ebenfalls ab 1. Oktober den erhöhten Zuschlag von 40 Prozent, wenn sie der Erhöhung schriftlich zustimmen.

Damit der Übergang von der Universität in den Vorbereitungsdienst besser gelingt und sich Wartezeiten verringern, stellt das Land viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare ein. Nächste Termine nach dem 1. Oktober sind der 1. Februar, 1. April und 1. August eines jeden Jahres. Der Vorbereitungsdienst dauert regulär 18 Monate. Jeweils zum 1. August bietet das Land die Doppelqualifikation für mehr Einsatzbreite nach einem Vorbereitungsdienst von 24 Monaten.

Die freien Stellen sind im Karriereportal für den Schuldienst unter www.Lehrer-in-MV.de ausgeschrieben.

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Staatssekretärin Grimm: Selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter stärken

Schwerin – Anlässlich der Jahrestagung des Sozialverbandes Deutschland, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern (SoVD) am  22. Mai betonte Staatssekretärin Sylvia Grimm in ihrem Grußwort die Notwendigkeit, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen konsequent weiter voranzutreiben.

„Wir müssen weiterhin nicht nur auf allen Ebenen, sondern auch in allen gesellschaftlichen Bereichen vehement Barrieren abbauen, damit jede und jeder gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben hier im Land teilnehmen kann,“ erklärte Grimm.

Der SoVD trage mit seinen insgesamt 11 Kreisverbänden bereits aktiv zur Erreichung dieser Ziele bei, so die Staatssekretärin. „Sie bringen die Interessen der Betroffenen nicht nur in den gesellschaftlichen und politischen Diskurs ein, sondern unterstützen Betroffene auch alltagsnah durch qualifizierte Beratungsangebote zu allen sozialrechtlichen Fragen“, hob sie hervor.

Auch die Landesregierung setze sich mit Nachdruck für eine inklusive Gesellschaft ein. Das Ziel sei es dabei, sich vom Prinzip der Fürsorge hin zu einer selbstbestimmten Teilhabe zu bewegen. So überprüfe die Landesregierung zurzeit den Maßnahmenplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). „Die Ergebnisse werden voraussichtlich noch im Juni vorliegen“, informierte die Staatssekretärin heute.

Abschließend dankte Grimm den Mitgliedern des SoVD für ihr haupt- und ehrenamtliches Engagement. „Soziale Gerechtigkeit zu verbessern und Teilhabe voranzutreiben, sind enorme gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Deren Umsetzung und Erfolg hier im Land profitieren dabei maßgeblich von Ihrer Motivation, Ihren Anregungen und Ihrem Gestaltungswillen.“

Einsatz von Städtebaufördermitteln

Sporthalle in Schwerin-Lankow wird mit Städtebaufördermitteln saniert

Schwerin – Die Stadt Schwerin hat vom Innenministerium die Zusage über 400.000 Euro für die Instandsetzung der Sporthalle in der Ratzeburger Straße in Lankow erhalten, 200.000 investiert sie selbst. Die Dreifeldhalle wurde 1975 erbaut und wird seitdem für den Schul- und Vereinssport genutzt.

In den Jahren 2012/2014 erfolgte eine erste Teilsanierung, während der das Fensterlichtband ausgetauscht, die Dacheindeckung erneuert und die längsseitigen Fassaden saniert wurden.

Jetzt ist geplant, die Dämmung zu verbessern, die Fassaden an den Giebelseiten zu erneuern und energieeffiziente LED-Beleuchtung im Innenbereich zu installieren. Außerdem soll eine brandschutztechnische Aufrüstung erfolgen.

Für die Barrierefreiheit wird die Außentreppe an der Westseite durch eine Rampe ersetzt. Im Juni sollen die Bauarbeiten beginnen und im November 2023 abgeschlossen sein.

Abschluss an Fachoberschulen in MV

Oldenburg: Wir wünschen viel Erfolg für die nächsten Schritte Ihres Weges

Schwerin – Nach den Abiturientinnen und Abiturienten legen ab Montag kommender Woche auch die Fachoberschülerinnen und -schüler ihre Abschlussprüfungen ab.

In Mecklenburg-Vorpommern absolvieren in diesem Schuljahr insgesamt 45 Fachoberschülerinnen und -schüler an vier öffentlichen Schulen und einer Schule in freier Trägerschaft die Prüfungen. Sie durchlaufen die Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und in ihrem beruflichen Schwerpunktfach.

„Ich wünsche den Schülerinnen und Schülern für die kommende Zeit alles erdenklich Gute, drücke ihnen die Daumen und weiß, dass sie couragiert in ihren neuen Lebensabschnitt nach dem Ende der Schulzeit aufbrechen werden. Unabhängig davon, ob sie ein Studium aufnehmen, eine Berufsausbildung beginnen oder erst einmal einen anderen Weg einschlagen.

Vor ihnen liegen unermesslich viele Chancen. Ich wünsche den Jugendlichen, dass sie all das nutzen, was ihnen ihre Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Freundinnen und Freunde mitgeben, ob es gute Wünsche, fachliches Wissen oder aber die wunderbaren Erfahrungen des sozialen Miteinanders sind. Ich bin mir sicher, die Schülerinnen und Schüler meistern auch die nächsten Schritte ihres Weges“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

An der Fachoberschule erhalten Schülerinnen und Schüler eine erweiterte allgemeine Bildung und berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ziel ist, sie auf ein Fachhochschulstudium oder eine anspruchsvolle Berufsausbildung vorzubereiten. Zugangsvoraussetzung für die Fachoberschule ist die Mittlere Reife oder eine gleichwertige Berufsausbildung.