Campingplatz Prerow

Noch vier von sieben Bewerbern im Rennen

Prerow – Die Betreiberauswahl für den Campingplatz bei Prerow geht in die zweite Runde. Das Nationalparkamt Vorpommern und die Stiftung für Umwelt- und Naturschutz M-V hatten mit einer öffentlichen Bekanntmachung nach potentiellen Betreibern für den Campingplatz bei Prerow im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft gesucht. Sieben Bewerber hatten sich daraufhin gemeldet und entsprechende Unterlagen eingereicht, mit vier ausgewählten Unternehmen wird das Verfahren nun fortgesetzt.

Umweltminister Dr. Backhaus zeigt sich zuversichtlich, dass in der Runde der verbliebenen Bewerber großes Potential für die Entwicklung des Campingplatzes in mitten der geschützten Natur des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft liegt. „Bereits die eingereichten Kurzkonzepte zeigen ein hohes Maß an Kreativität und Innovationsbereitschaft, sie lassen darüber hinaus erkennen, dass sich die Unternehmen mit den hohen Anforderungen des Natur- und Klimaschutzes auseinandersetzen.“ Er bedankt sich bei allen Bewerber für das große Engagement, bat gleichwohl aber um Verständnis, dass es am Ende nur einer werden kann.

Für das Feinkonzept, für dessen Erstellung die Unternehmen jetzt bis zum 31. Juli Zeit haben, erwartet der Minister, dass die vielen Ideen und Ansätze in den Konzepten, jetzt zu einem schlüssigen und finanziell vollständig untersetzen Gesamtkonzept zusammengefügt werden. „Für mich geht es hier um ein Leuchtturmprojekt: Es muss sichergestellt sein, dass der Campingplatz neben der Umsetzung von Natur- und  Klimaschutzzielen, auch mit großer sozialer Verantwortung betrieben wird. Dies gilt sowohl gegenüber den Beschäftigten, als auch gegenüber den einzelnen Nutzergruppen. Auch die  Familienfreundlichkeit und die Besucherinformation im Nationalpark  müssen eine zentrale Rolle spielen.“

Die bereits mit der Bekanntmachung vorgegeben Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung und Entwicklung des Campingplatzes tragen Sorge dafür, dass die hohen Schutzgüter Berücksichtigung in den Konzepten finden. So sind Dünenschutzbereiche ohne Nutzung und eine maximale Gesamtstellplatzzahl vorgegeben. Gesichert bleibt, dass Strand und Waldwege weiterhin von allen Einheimischen und Gästen genutzt werden können.

Gernot Haffner, Leiter des Natioanlparkamtes Vorpommerns, betont: „Es ist bereits anhand der Kurzkonzepte erkennbar, dass die Bewerber die besonderen Rahmenbedingungen im Schutzgebiet berücksichtigen und auf Zusammenarbeit setzen. Auf dieser Grundlage erwarte ich ein gedeihliches Miteinander mit dem am Ende des Verfahrens auszuwählenden Betreiber.“

Bei der Entscheidung haben sich das Land Mecklenburg-Vorpommern und die landeseigene Stiftung Umwelt und Naturschutz (StUN) von einem Gremium beraten lassen, dem neben Vertretern des Nationalparkamtes, des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums und der StUN auch Fachleute aus der Campingwirtschaft und der Wissenschaft angehören. Das Gremium wird das Land und die StUN auch im nächsten Verfahrensschritt unterstützen und die eingereichten Konzepte fachkundig prüfen. Der Pachtvertrag über die Flächen des Landes und der Stiftung soll zum 1. Januar 2024 geschlossen werden.

Handwerk 2030

Struktur-, Regional- und Potenzialanalyse des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt

Schwerin – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat am Mittwoch (24.05.) Ergebnisse der „Struktur-, Regional- und Potenzialanalyse des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern – Handwerk 2030“ beim Unternehmen Beglau Wärmepumpen GmbH in Rampe (Landkreis Ludwigslust-Parchim) vorgestellt.

„Wir haben nun eine umfassende Bestandsanalyse des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern vorliegen. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen sollen die strategische Ausrichtung dieses bedeutenden Wirtschaftszweiges noch zielgerichteter gestalten. Das Handwerk ist eine verlässliche Größe der heimischen Wirtschaft und steht, wie viele andere Branchen auch, vor großen Herausforderungen. Diese müssen wir gemeinsam meistern. Eines der wichtigsten Themen ist die Fachkräftesicherung und die damit verbundene Unternehmensnachfolge. Viele Betriebe, die nach der Wende gegründet worden sind, suchen eine Nachfolgelösung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Rampe.

Die Analyse wurde vom Volkswirtschaftlichen Institut für Mittelstand und Handwerk (ifh) an der Universität Göttingen erstellt. Die Gesamtkosten betrugen rund 106.000 Euro; das Wirtschaftsministerium hat 75 Prozent der Kosten, die Handwerkskammern aus Mecklenburg-Vorpommern 25 Prozent der Kosten übernommen.

Das Handwerk ist ein bedeutender Wirtschaftsbereich in Mecklenburg-Vorpommern. In den mehr als 19.000 Betrieben sind rund 93.000 Beschäftigte tätig. In der Analyse wurde herausgearbeitet, dass die Überlebensraten von Handwerksunternehmen im Durchschnitt über denen von Nicht-Handwerksunternehmen liegen, was unter anderem durch den strikteren regulatorischen Rahmen im Handwerk begründet ist. Zum einen wird durch die Meisterpflicht eine Positivauswahl von Betrieben durchgeführt, die am Markt agieren können. Zum anderen begrenzt die Zugangshürde die Zahl der Unternehmen am Markt und reduziert somit den Wettbewerb. Fünf Jahre nach der Gründung befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern noch fast 60 Prozent der Betriebe am Markt, nach neun Jahren zwischen 40 und 50 Prozent. „Das Handwerk ist konjunkturell robuster als andere Wirtschaftszweige und trägt somit zu einer hohen regionalen Resilienz bei“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer.

„Diese Studie liefert den eindeutigen Beleg für die große wirtschaftliche Bedeutung des Handwerks in unserem Bundesland. Zwar waren wir uns dessen immer schon bewusst. Es schwarz auf weiß in einer wissenschaftlichen Studie zu lesen, gibt dem Ganzen aber noch mal ein besonderes Gewicht“, sagt Uwe Lange, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in MV. „Die Studie zeigt aber auch die Risikofaktoren auf. Für starke Frustration sorgt unter anderem die hohe Bürokratiebelastung. Sie trifft die Unternehmer bereits in der Phase der Gründung und wirkt damit abschreckend.“

Eine Reihe von Handwerksbereichen weist eine mittlere bis starke Clusterung auf – das bedeutet, mehrere benachbarte Postleitzahlenregionen zeigen eine erhöhte Handwerkerkonzentration. Dies sind die Ausbau- und Gesundheitsgewerbe sowie die Handwerke für den privaten Bedarf. Die Clusterung der Gesundheitsgewerbe um Rostock herum beispielsweise lässt auf Wertschöpfungsverflechtungen mit der Gesundheitswirtschaft schließen, die in Mecklenburg-Vorpommern einen hohen Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung ausmacht. Weiterhin wurden ein traditionelles Cluster (Bootsbauer, Segelmacher und Tischler) sowie tourismusnahe Cluster (Gebäudereiniger sowie Goldschmiede, Fotografen, Keramiker, Konditoren, Friseure, Kosmetiker und Speiseeishersteller) identifiziert.

Die Altersstruktur im Handwerk ist hoch. Auffällig ist, dass die Inhaber/innen älter sind als im Bundesdurchschnitt. So sind in Deutschland im Jahr 2021 13 Prozent der Inhaber/innen jünger als 40 Jahre, während es in Mecklenburg-Vorpommern nur zehn Prozent sind. Gleichzeitig ist in Mecklenburg-Vorpommern ein größerer Anteil der Inhaber/innen über 61 Jahre alt. Zudem wird die demografisch bedingte Knappheit an jungen Arbeitskräften in den nächsten zehn Jahren weiter zunehmen. Es gibt aktuell Konkurrenzsituationen um Auszubildende mit anderen Wirtschaftszweigen und Organisationen (Bundeswehr, Hochschulen, Tourismuswirtschaft, Gesundheitswirtschaft – hier Krankenhäuser, öffentlicher Dienst). In der Analyse wird vorgeschlagen, verstärkt auf Frauen im Handwerk, ausländische Fachkräfte und eine Unterstützung bei Betriebsnachfolgen zu setzen.

Das Wirtschaftsministerium fördert das Handwerk vielfältig. „Auch künftig werden wir das Handwerk unterstützen. Im Fokus stehen dabei beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen, Innovations- und Investitionsunterstützungen sowie die Möglichkeit zur Beratung, um die Entwicklung neuer Geschäftsfelder voranzutreiben. Aufgrund des technologischen Wandels werden die fachlichen Wissensanforderungen weiter steigen“, so Minister Meyer.

Aktuell fördert das Wirtschaftsministerium das „Meister-Extra“. Dabei wird ein erfolgreicher Abschluss einer Meisterprüfung in Handwerk und Industrie mit 2.000 Euro honoriert; die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus 3.000 Euro als Einmalzahlung. Seit 2016 wurden 1.697 Meister-Absolventinnen und Absolventen mit insgesamt 2,58 Millionen Euro „Meister-Extra“ prämiert. „Der Weg zu einem Meistertitel oder einer Fachqualifikation kann manchmal aufwendig sein, lohnt sich aber im Ergebnis. Eine Investition in Weiterbildung und Qualifizierung ist die Grundlage für die weitere berufliche Entwicklung. Mecklenburg-Vorpommern und besonders auch das Handwerk braucht gut ausgebildete Fachkräfte“, betonte Wirtschaftsminister Meyer weiter.

Die Meisterprämie sieht einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro als Unterstützung zum Lebensunterhalt vor. Handwerks- und Industriemeister erhalten diese, wenn sie erstmalig eine Existenz durch Übernahme eines Unternehmens gründen. Seit 2015 wurden 160 „Meisterprämien“ in Höhe von 1,2 Millionen Euro ausgereicht.

Die Nachfolgezentrale zur Unterstützung des Generationenwechsels bringt Unternehmer mit Nachfolgeinteressierten zusammen. Das Projekt wird vom Wirtschaftsministerium, den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern betreut.

Um im Handwerk eine hohe Ausbildungsbeteiligung der Betriebe zu gewährleisten und qualitätsvolle Ausbildung zu garantieren, fördert das Wirtschaftsministerium Maßnahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) der Handwerkskammern und ihrer Partner aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung wird vom Bund und vom Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam gefördert. Der Finanzrahmen bis 2027 umfasst rund 19,95 Millionen Euro. Zudem erhalten Berufsschülerinnen und Berufsschüler eine finanzielle Unterstützung, wenn sie wegen langer Anfahrtswege zur Berufsschule Fahrt- und Übernachtungskosten begleichen müssen. Das AzubiTicket MV wird in das Deutschland-Ticket überführt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 19.222 Handwerksbetriebe, die insgesamt 92.983 Mitarbeitende haben. Bezogen auf die Gesamtwirtschaft des Landes kommen 19,6 Prozent aller Unternehmen aus dem Handwerk. Die Branche erzielte einen Umsatz von 9,3 Milliarden Euro. Gemessen an der Zahl der Handwerksunternehmen je 10.000 Einwohner weist Mecklenburg-Vorpommern einen Wert von 75,5 aus und liegt damit über dem deutschlandweiten Durchschnitt von 67,4. Die Mehrheit der Handwerksbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt weniger als fünf Personen; 80 Prozent der Betriebe haben weniger als zehn Mitarbeitende. Zudem existieren im Land mehr Ein-Personen-Unternehmen als im bundesdeutschen Durchschnitt. Im MV-Handwerk sind beispielsweise für das Jahr 2018 rund 3.400 umsatzsteuerpflichtige Ein-Personen-Unternehmen verzeichnet, was einem Anteil von 28,9 Prozent an allen Handwerksunternehmen entspricht. Bundesweit werden 26,2 Prozent (= 145.964) der Handwerksunternehmen von Soloselbstständigen geführt.

Auf Basis der Handwerkszählung des Statistischen Bundesamtes wurde gezeigt, dass sich der Anteil des Handwerks an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2019 auf 16,5 Prozent beläuft. Demgegenüber lag der Anteil des MV-Handwerks am landesweiten Auszubildendenbestand im selben Jahr mit rund 27,8 Prozent (= 19.773 Auszubildende).

Die „Struktur-, Regional- und Potenzialanalyse des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern – Handwerk 2030“ steht auf der Startseite des Wirtschaftsministeriums zum Download bereit: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/

Reform des Unternehmenssanktionenrechts

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Kleinere und mittlere Firmen sollten gegenüber Konzernen nicht überproportional belastet sein.“

Berlin – „Strafrechtliche Sanktionen belasten den Mittelstand gegenüber großen Unternehmen noch immer überproportional stark. Denn Sanktionen treffen kleine und mittlere Firmen härter als große. Das möchten wir ändern mit der Anregung, erneut über ein Unternehmenssanktionenrecht nachzudenken. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister diese Woche in Berlin legt Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Beschlussvorschlag vor.

Darin soll der Bundesminister der Justiz gebeten werden, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Bereits die Bundesregierung der vergangenen Wahlperiode hatte erkannt, dass es eine Lücke bei der möglichen Reaktion auf Unternehmenskrimina­lität gibt. Diese Lücke wurde aufgrund der Bundestagswahl jedoch nicht mehr geschlossen.

Ein eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren konnte nicht mehr abgeschlossen werden und ist somit obsolet. Nun muss das Thema erneut angegangen werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt vor der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Berlin.

„Nach geltendem Recht können Straftaten, die von juristischen Personen und Personengruppen aus Verbänden heraus begangen werden, gegenüber dem Verband nur mit einer Geldbuße von maximal zehn Millionen Euro geahndet werden. Für Global-Player oder deutschlandweite Konzerne ist diese Strafzahlung mit Sicherheit keine emp­findliche Sanktion.

Kleine und mittelständische Unternehmen dagegen können durch Geldbußen empfindlich getroffen werden. Das ist eine Ungleichbehandlung. Die Sanktionierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sollte aus meiner Sicht jedoch auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden, so wie es bereits geplant war.

Das geltende Recht reicht für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität nicht in jeder Hinsicht aus. Ich werbe daher auf der JuMiKo dafür, den Bedarf für die Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten erneut anzuerkennen. Dabei sind das Sanktionsinteresse und das Gebot einer effektiven Verfolgung miteinander in Einklang zu bringen“, so Justizministerin Bernhardt.

Frauenschutzhaus Stralsund

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Es geht darum, den Schutz für hilfesuchende Frauen auch künftig sicherzustellen.“

Stralsund – Den vorläufigen Zuschlag als möglicher Träger des Frauenschutzhauses Stralsund hat der Verein „STARK MACHEN“ e.V. erhalten. Erforderlich wurde ein Wechsel, da sich die AWO entschlossen hatte, sich zurückzuziehen.

In einem Pressegespräch haben die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt, die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam, der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen Dr. Stefan Kerth sowie der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund Dr. Alexander Badrow den möglichen neuen Träger präsentiert.

Gleichstellungsministerin Bernhardt: „Ich freue mich, dass die Auswahl auf einen Träger gefallen ist, der sehr viel Erfahrung in der Anti-Gewalt-Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern hat. Leider braucht es immer noch Einrichtungen wie diese. Im vergangenen Jahr haben insgesamt 263 Frauen Schutz und Sicherheit vor häuslicher Gewalt in einem der neun Frauenschutzhäuser unseres Landes gefunden.

Mit großem Engagement kümmern sich die Mitarbeiterinnen um die Frauen, die oft mit sehr unterschiedlichen und vielfältigen Belastungen konfrontiert sind. Professionelle Hilfe, Beratung und Unterstützung sind zwingend erforderlich, um Frauen und ihren Kindern Perspektiven aus gewaltgeprägten Lebensverhältnissen zu eröffnen. Ich danke auch unseren Partnern, dem Landkreis Vorpommern-Rügen und der Hansestadt Stralsund für die gesicherte finanzielle Beteiligung, um den Schutz für hilfesuchende Frauen sicherzustellen“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung Brüdgam: „STARK MACHEN e.V. ist bereits Träger von zwei Interventionsstellen sowie zwei Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt. Außerdem betreibt der Verein ein Frauenschutzhaus in Rostock. Diese langjährigen Erfahrungen werden es ermöglichen, neue Mitarbeiterinnen schnellstmöglich einzuarbeiten. Schutz und Sicherheit der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder kann so von Beginn an gewährleistet werden.

Der Verein wurde bereits zur förmlichen Antragsstellung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales aufgefordert. Alle beteiligten Stellen werden darauf hinarbeiten, dass der Betrieb des Frauenschutzhauses in Stralsund schnellstmöglich wiederaufgenommen werden kann. Bis dies erfolgt, wird gewährleistet, dass hilfesuchende Frauen innerhalb des in Mecklenburg-Vorpommern breit aufgestellten Beratungs- und Hilfenetzes aufgefangen werden.“

Landrat Dr. Kerth: „Es ist wichtig, in der Region Rückzugsräume für hilfesuchende Frauen und deren Kinder zu schaffen. Die Verwaltung und der Kreistag setzen sich gemeinsam für die Unterstützung der Frauenschutzhäuser ein.“

Oberbürgermeister Dr. Badrow: „Ich erwarte, dass der neue Träger für unser Stralsunder Frauenschutzhaus seinem Namen gerecht wird. Aber richtig glücklich bin ich erst, wenn wir Frauenschutzhäuser in Deutschland gar nicht mehr brauchen.”

Erweitertes Zugangebot

Erweitertes Zugangebot zwischen Schwerin und Hamburg an Wochenenden

Schwerin – Zusätzliche Züge auf der Linie des Regionalexpress 1 (RE 1): Ab dem 27. Mai 2023 und damit pünktlich zu Pfingsten sind durch die VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH zusätzliche Züge zwischen Schwerin, Büchen und Hamburg bestellt worden.

„Mit den zusätzlichen Fahrten wollen wir die auch im Freizeitverkehr stark nachgefragte Strecke Schwerin – Hamburg noch attraktiver gestalten. Daher verdichten wir im Rahmen der Mobilitätsoffensive pünktlich zum Pfingstwochenende 2023 und damit vor Beginn des Sommers das Angebot. So sind wir auch für den erwarteten Anstieg der Nachfrage durch das Deutschlandticket besser gerüstet dank der größeren Platzkapazitäten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Auf der Linie des Regionalexpresses (RE1) werden ab dem 27. Mai 2023 bis einschließlich 30. September 2023 jeweils an den Wochenenden zusätzliche Fahrten zwischen Schwerin und Hamburg angeboten. Somit steht auf der Strecke zwischen der Landeshauptstadt und der Hansestadt an den Wochenenden ein etwa stündliches Angebot zur Verfügung. „Jeder zusätzliche Zug auf der Linie RE1 bietet etwa 500 Sitzplätze sowie Platz für Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder“, sagte Meyer.

„Die Angebotsausweitung ist auch eine Reaktion auf die Erfahrungen des letzten Sommers. Speziell zwischen Schwerin und Hamburg waren die Züge bekanntlich zeitweise sehr voll“, sagte Daniel Bischof, Geschäftsführer VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern und fügte hinzu: „Bereits im vergangenen Jahr haben wir zusammen mit DB Regio AG nach Lösungen gesucht. In diesem Jahr konnten wir ausreichend Ressourcen schaffen, um zusätzliche Züge zu bestellen und somit die Kapazitäten zwischen der Landeshauptstadt und Hamburg auszuweiten. Ab Fahrplanwechsel im Dezember planen wir im Rahmen der Mobilitätsoffensive eine Verstetigung dieser Wochenendfahrten auf der RE1.“

UNESCO Welterbestätten

Schwesig: Welterbegedanken an die junge Generation weitertragen

Wismar – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der Jahrestagung der UNESCO Welterbestätten die Bedeutung des Welterbes für Mecklenburg-Vorpommern hervorgehoben: „Ich freue mich, dass nach dem Welterbetag im letzten Jahr auch Ihre Jahrestagung in unserer schönen Hanse- und Weltkulturerbe-Stadt Wismar stattfindet. Wir sind stolz auf das Welterbe in unserem Land. Wir sind stolz, dass unser Land mit beidem, mit Kultur und Natur, zum Kreis der Welterbe-Stätten gehört.“

Die alten Buchenwälder auf Rügen und im Müritz-Nationalpark seien Teil eines UNESCO-Welterbes. Stolz sei man in Mecklenburg-Vorpommern auch darauf, dass inzwischen Bräuche wie das Reetdachdecker-Handwerk, das Barther Kinderfest und das Darßer Tonnenabschlagen ins bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes gekommen sind.

„Wir setzen uns dafür ein, dass auch das Schweriner Schloss mit seinen Gärten und Parks und den umliegenden Gebäuden diese Auszeichnung erhält. Viele Menschen aus Schwerin und darüber hinaus engagieren sich mit ganz viel Herzblut dafür und haben eine vielversprechende Bewerbung auf den Weg gebracht“, betonte die Ministerpräsidentin. Wie in Wismar gibt es auch in Schwerin ein Erbe, das Lebensqualität für die Einheimischen bietet und Gäste von nah und fern anzieht.

„Die Welterbestätten verlangen von uns Respekt vor dem, was unsere Vorfahren aufgebaut und geleistet haben und Respekt vor der Natur. Sie verlangen von uns Arbeit und Engagement. Welterbe zu schützen, Instand zu halten, behutsam zu restaurieren und darüber hinaus Ideen zu entwickeln, wie wir und die Generationen nach uns mit ihm leben wollen –  das ist unsere gemeinsame Verantwortung. Weltweit“, betonte die Regierungschefin.

Das UNESCO-Welterbeprogramm sei ein Aushängeschild für länderübergreifende kulturelle Zusammenarbeit. „Es steht für Vielfalt und Völkerverständigung, für gemeinsame Werte und Ziele und für ein gemeinsames Menschheitserbe. Ich finde es auch wichtig, den Welterbegedanken weiterzutragen. Diese Verantwortung der jungen Generation als ihre eigene Verantwortung zu vermitteln, auch das ist unsere gemeinsame Aufgabe.“

Für das Referendariat bewerben

Oldenburg: 40 Prozent mehr Verdienst an Schulen im ländlichen Raum möglich

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt zum 1. Oktober 2023 Referendarinnen und Referendare an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen ein.

Lehramtsabsolventinnen und -absolventen können sich bis Montag, 5. Juni 2023, bewerben. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Zeugnisse über die Erste Staatsprüfung bis zum Bewerbungsschluss noch nicht erhalten haben, werden trotzdem berücksichtigt, wenn sie ihre Zeugnisse bis zum 18. September 2023 einreichen. Diese Nachreichfrist gilt für alle Lehrämter.

Mit Beginn des neuen Vorbereitungsdienstes im Oktober verdoppelt Mecklenburg-Vorpommern den Zuschlag für Referendarinnen und Referendare, die ihren Dienst an Schulen im ländlichen Raum absolvieren. Künftig erhalten sie mit einer zuschlagfähigen Stelle eine Verdiensterhöhung von 40 anstatt 20 Prozent.

„Damit schaffen wir einen weiteren Anreiz, sich für eine Schule im ländlichen Raum zu entscheiden. Vor Ort erleben die Referendarinnen und Referendare dann gute Einstiegsmöglichkeiten an den Schulen im ländlichen Raum. Sie stellen schnell fest, dass sie auch dort gute Arbeitsbedingungen haben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Höhe des Zuschlags von nunmehr 40 Prozent sind bei den monatlichen Anwärterbezügen in der Besoldungsgruppe A 13 zusätzlich 606,91 Euro zum Grundbetrag von 1.467,28 Euro (brutto). Referendarinnen und Referendare, die schon mit einem Referendarzuschlag eingestellt wurden, erhalten ebenfalls ab 1. Oktober den erhöhten Zuschlag von 40 Prozent, wenn sie der Erhöhung schriftlich zustimmen.

Damit der Übergang von der Universität in den Vorbereitungsdienst besser gelingt und sich Wartezeiten verringern, stellt das Land viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare ein. Nächste Termine nach dem 1. Oktober sind der 1. Februar, 1. April und 1. August eines jeden Jahres. Der Vorbereitungsdienst dauert regulär 18 Monate. Jeweils zum 1. August bietet das Land die Doppelqualifikation für mehr Einsatzbreite nach einem Vorbereitungsdienst von 24 Monaten.

Die freien Stellen sind im Karriereportal für den Schuldienst unter www.Lehrer-in-MV.de ausgeschrieben.

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Staatssekretärin Grimm: Selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter stärken

Schwerin – Anlässlich der Jahrestagung des Sozialverbandes Deutschland, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern (SoVD) am  22. Mai betonte Staatssekretärin Sylvia Grimm in ihrem Grußwort die Notwendigkeit, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen konsequent weiter voranzutreiben.

„Wir müssen weiterhin nicht nur auf allen Ebenen, sondern auch in allen gesellschaftlichen Bereichen vehement Barrieren abbauen, damit jede und jeder gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben hier im Land teilnehmen kann,“ erklärte Grimm.

Der SoVD trage mit seinen insgesamt 11 Kreisverbänden bereits aktiv zur Erreichung dieser Ziele bei, so die Staatssekretärin. „Sie bringen die Interessen der Betroffenen nicht nur in den gesellschaftlichen und politischen Diskurs ein, sondern unterstützen Betroffene auch alltagsnah durch qualifizierte Beratungsangebote zu allen sozialrechtlichen Fragen“, hob sie hervor.

Auch die Landesregierung setze sich mit Nachdruck für eine inklusive Gesellschaft ein. Das Ziel sei es dabei, sich vom Prinzip der Fürsorge hin zu einer selbstbestimmten Teilhabe zu bewegen. So überprüfe die Landesregierung zurzeit den Maßnahmenplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). „Die Ergebnisse werden voraussichtlich noch im Juni vorliegen“, informierte die Staatssekretärin heute.

Abschließend dankte Grimm den Mitgliedern des SoVD für ihr haupt- und ehrenamtliches Engagement. „Soziale Gerechtigkeit zu verbessern und Teilhabe voranzutreiben, sind enorme gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Deren Umsetzung und Erfolg hier im Land profitieren dabei maßgeblich von Ihrer Motivation, Ihren Anregungen und Ihrem Gestaltungswillen.“

Einsatz von Städtebaufördermitteln

Sporthalle in Schwerin-Lankow wird mit Städtebaufördermitteln saniert

Schwerin – Die Stadt Schwerin hat vom Innenministerium die Zusage über 400.000 Euro für die Instandsetzung der Sporthalle in der Ratzeburger Straße in Lankow erhalten, 200.000 investiert sie selbst. Die Dreifeldhalle wurde 1975 erbaut und wird seitdem für den Schul- und Vereinssport genutzt.

In den Jahren 2012/2014 erfolgte eine erste Teilsanierung, während der das Fensterlichtband ausgetauscht, die Dacheindeckung erneuert und die längsseitigen Fassaden saniert wurden.

Jetzt ist geplant, die Dämmung zu verbessern, die Fassaden an den Giebelseiten zu erneuern und energieeffiziente LED-Beleuchtung im Innenbereich zu installieren. Außerdem soll eine brandschutztechnische Aufrüstung erfolgen.

Für die Barrierefreiheit wird die Außentreppe an der Westseite durch eine Rampe ersetzt. Im Juni sollen die Bauarbeiten beginnen und im November 2023 abgeschlossen sein.

Abschluss an Fachoberschulen in MV

Oldenburg: Wir wünschen viel Erfolg für die nächsten Schritte Ihres Weges

Schwerin – Nach den Abiturientinnen und Abiturienten legen ab Montag kommender Woche auch die Fachoberschülerinnen und -schüler ihre Abschlussprüfungen ab.

In Mecklenburg-Vorpommern absolvieren in diesem Schuljahr insgesamt 45 Fachoberschülerinnen und -schüler an vier öffentlichen Schulen und einer Schule in freier Trägerschaft die Prüfungen. Sie durchlaufen die Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und in ihrem beruflichen Schwerpunktfach.

„Ich wünsche den Schülerinnen und Schülern für die kommende Zeit alles erdenklich Gute, drücke ihnen die Daumen und weiß, dass sie couragiert in ihren neuen Lebensabschnitt nach dem Ende der Schulzeit aufbrechen werden. Unabhängig davon, ob sie ein Studium aufnehmen, eine Berufsausbildung beginnen oder erst einmal einen anderen Weg einschlagen.

Vor ihnen liegen unermesslich viele Chancen. Ich wünsche den Jugendlichen, dass sie all das nutzen, was ihnen ihre Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Freundinnen und Freunde mitgeben, ob es gute Wünsche, fachliches Wissen oder aber die wunderbaren Erfahrungen des sozialen Miteinanders sind. Ich bin mir sicher, die Schülerinnen und Schüler meistern auch die nächsten Schritte ihres Weges“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

An der Fachoberschule erhalten Schülerinnen und Schüler eine erweiterte allgemeine Bildung und berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ziel ist, sie auf ein Fachhochschulstudium oder eine anspruchsvolle Berufsausbildung vorzubereiten. Zugangsvoraussetzung für die Fachoberschule ist die Mittlere Reife oder eine gleichwertige Berufsausbildung.

Vorwurf zurückgewiesen

Innenminister Christian Pegel weist Vorwurf zurück: „Die Landesregierung hat zutreffend informiert“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat den Vorwurf des Abgeordneten Hannes Damm zurückgewiesen, die Landesregierung habe bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage den Landtag wissentlich und willentlich getäuscht.

„Die Landesregierung hat die Kleine Anfrage nach damaligem besten Wissen beantwortet. Es hat keine Täuschung des Parlaments gegeben“, erklärte der Innenminister.

„Die Anpachtung eines Grundstückes in Rostock durch ein Unternehmen namens Rokai, das von dort aus die Nord-Stream-2-Pipeline-Verlegeschiffe mit Versorgungsschiffen angesteuert hat, war zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage im Frühjahr 2022 lange bekannt. Der NDR und die Ostsee-Zeitung hatten darüber bereits im ersten Quartal 2021 öffentlich berichtet“, so der Minister.

„Die Landesregierung war nicht in die Gespräche zwischen der Firma Rokai und der Stiftung Klima- und Umweltschutz sowie der Firma Rokai und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eingebunden. Sie hatte und hat auch bei keinem der Beteiligten Einfluss auf das operative Geschäft genommen.

Deshalb lagen zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage keine wesentlichen über die Medienberichterstattung hinausgehenden Informationen zu diesem Unternehmen und seinen möglichen Vorläufern, seinen Tätigkeiten sowie zu den Gründungsbeteiligten vor“, sagte der Innenminister weiter.

„Leider hat die WELT am Sonntag den Email-Verkehr zur Abstimmung der Antwort der Kleinen Anfrage von Herrn Damm nicht vollständig ausgewertet. Sonst wäre aufgefallen, dass wir genau das der Staatskanzlei bereits damals mitgeteilt haben und die Beteiligten genau deshalb für die Streichung eines missverständlichen Absatzes waren“, so Pegel.

In einer Email aus dem Innenministerium vom 29. März 2022 heißt es wörtlich, in der Kleinen Anfrage werde „nach Dokumenten und Informationen zur Rokai gefragt. Diese liegen nicht vor.“

Im Zuge der umfangreichen Recherchen nach Unterlagen für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss seien dann später in zwei unterschiedlichen Häusern der Landesregierung zwei Dokumente erschlossen worden. „Das ist die schon bekannte Email an den Abgeordneten Gundlack, aus der aber nur hervorgeht, dass es eine Begegnung zwischen einem Rokai-Vertreter und der Ministerpräsidentin auf einem Wirtschaftsempfang mit zahlreichen Gästen gegeben hat.

Außerdem konnte im heute zum Wirtschaftsministerium gehörenden Hafenreferat eine Präsentation der Firma Rokai ermittelt werden. Beide Dokumente sind vor fünf Monaten dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt worden. Sie sind also nicht neu. Das zeigt, dass wir den Landtag transparent informieren“, so Pegel.

Änderungen am Heizungsgesetz gefordert

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute ihre Kritik am geplanten Heizungsgesetz erneuert

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute ihre Kritik am geplanten Heizungsgesetz erneuert. „Das Gesetz ist dringend überarbeitungsbedürftig. Dafür sollte man sich die nötige Zeit nehmen. Die Wärmewende ist ja ein richtiges und wichtiges Ziel. Aber sie wird nur funktionieren, wenn die Menschen mitgenommen werden“, erklärte die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern heute in Schwerin.

Auch aus dem Kreis der Länder gebe es erhebliche Bedenken gegen das Gesetz. „Die norddeutschen Länder haben eine gemeinsame Stellungnahme eingebracht, die in fast allen Punkten eine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Vorschläge der Länder aufzugreifen“, sagte Schwesig weiter.

Dringend erforderlich sei mehr Technologieoffenheit. „Die Wärmepumpe ist nicht in allen Fällen die beste Antwort. Wir brauchen Offenheit beispielsweise auch für eine Wärmeerzeugung auf der Grundlage von Holz oder Biogas. In Ostdeutschland haben wir zudem sehr gute Erfahrungen mit Fernwärmesystemen gemacht. In Schwerin ist gerade eine neue Geothermie-Anlage eröffnet worden, die einen ganzen Stadtteil mit Hilfe von Fernwärme und erneuerbaren Energien versorgt. Eigentlich müsste an erster Stelle ein Ausbau der Fernwärmenetze stehen.“

Dringend geändert werden müssten auch die Altersgrenzen. „Es reicht nicht aus, die 80-Jährigen von der Pflicht zum Heizungswechsel im Sanierungsfall auszunehmen. Auch mit 70 ist es nur schwer möglich, einen Kredit zu erhalten. Mecklenburg-Vorpommern plädiert dafür, auf das Renteneintrittsalter zu gehen. Das wäre ein wichtiges Signal für die älteren Menschen im Land“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Zarrendorf erhält eigenes Wappen

Mit Greifvogel und Torfspaten

Wappen der Gemeinde Zarrendorf

Wappen der Gemeinde Zarrendorf

Zarrendorf – Die Gemeinde Zarrendorf im Landkreis Vorpommern-Rügen erhält ein eigenes Wappen. Die Urkunde für das Hoheitszeichen mit der Wappengenehmigung hat das Innenministerium jetzt an Bürgermeister Christian Röver versandt.

„Ich freue mich sehr über das Engagement der Gemeinde für ein eigenes Wappen. Dieses spricht für ihr Interesse, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren. Wappen spiegeln anschaulich die Besonderheiten eines Ortes. Sie fördern Wertvorstellungen, Heimatverbundenheit und Geschichtsbewusstsein. Und nicht zuletzt ist das Wappen ein starkes Symbol für die kommunale Selbstverwaltung als wichtigem Bestandteil unserer Demokratie“, würdigte Innen- und Kommunalminister Christian Pegel den Einsatz der Zarrendorfer für ein eigenes Wappen.

Dieses zeigt laut Wappenbrief „in Gold eine rote, schwarz bewehrte und blau gezungte Gabelweihe von einem blauen, schräglinken Torfspaten auffliegend“.

„Der in Zarrendorf häufig auftretende Rotmilan, auch Gabelweihe genannt, steht als herausragendes Symbol für die Fauna der Gemeinde. Der Torfspaten nimmt Bezug auf den Torfabbau, der in der Geschichte, Entstehung und wirtschaftlichen Entwicklung des Ortes eine tragende Rolle spielt“, erklärt Bürgermeister Christian Röver das Wappen. Zu dessen Bedeutung für die Zarrendorfer sagt er:

„Es gibt unserer wachsenden Gemeinde ein Gefühl der Zusammengehörigkeit, in Ehrfurcht vor der Einfachheit der Vergangenheit während der Zeit des Torfabbaus und in Demut beim Anblick der über uns fliegenden Gabelweihe.“
An den Torfabbau erinnern die Zarrendorfer seit Mitte der 1990er Jahre auch mit einem Torffest, dessen nächste Auflage fürs kommende Jahr geplant ist.

Das Wappen kann die Gemeinde künftig zum Beispiel im Siegel, im Briefkopf und/oder auf Amtsschildern führen. „Wo sie es am Ende tatsächlich nutzt, kann die Gemeinde selbstverständlich selbst festlegen“, so Kommunalminister Christian Pegel.

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 386 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen. Seit 1990 wurden 298 Wappen für Gemeinden, Städte und Landkreise genehmigt (einschließlich Wappen, die zum Beispiel wegen Gemeindezusammenlegungen inzwischen erloschen sind). Jährlich werden etwa fünf bis acht Wappen beantragt und genehmigt.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.

Den Antrag für ein Hoheitszeichen – das sind neben Wappen auch Flaggen und Siegel – muss die Gemeinde in Papierform im Innenministerium einreichen. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Weltbienentag

Zahl der Bienenvölker in MV gewachsen

Schwerin – Den Weltbienentag am 20. Mai nimmt Umweltminister Dr. Till Backhaus zum Anlass, um auf die Bedeutung der Insekten für die Menschen und das gesamte Ökosystem aufmerksam zu machen.

„Wir Menschen sind auf Bienen angewiesen. Sie sorgen als Bestäuber für Biodiversität und Ernährungssicherheit. Genauso brauchen die Bienen und die Insekten insgesamt aber auch uns, denn die Bestände gehen vielfach in bedenklichem Umfang zurück. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat deshalb den 20. Mai als Weltbienentag ausgerufen“, so Backhaus.

Zu Beginn der Winterruhe meldete die Tierseuchenkasse MV im November 2022 etwa 30.000 Bienenvölker, die von rund 3.200 Imkern gehalten werden. Das sind rund 25 Prozent mehr Imker als noch vor fünf Jahren und 18 Prozent mehr Bienenvölker. Über den Winter geht immer ein Teil der Bienenvölker ein. In diesem Jahr waren es in MV nach Angaben des Landesverbandes der Imker Mecklenburg-Vorpommern (LIMV) e.V. 20 Prozent. Im Durchschnitt liegen die sogenannten Auswinterungsverluste bei ca. 15 Prozent. Diese Verluste werden aber im Laufe des Jahres durch Bildung neuer Bienenvölker wieder ausgeglichen.

„Die Imkerei in Mecklenburg und Vorpommern entwickelt sich insgesamt deutlich positiv, viele Menschen in unserem Bundesland haben den Umgang mit Bienen als Hobby für sich entdeckt. Ich bin zuversichtlich, dass sich dieser Trend trotz der Verluste an Bienenvölkern im vergangenen Winter fortsetzen wird. Mein besonderer Dank gilt dem Landesverband der Imker, der hervorragende Nachwuchsarbeit leistet. Die Imker sind ein unverzichtbarer Partner der Landwirtschaft und des Naturschutzes und ihre Unterstützung ist mir ein besonderes Anliegen“, sagt Backhaus.

Zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung wurde in Absprache mit den Imkerverbänden auf der Grundlage der Regelungen des GAP-Strategieplanes eine neue Förderrichtlinie erarbeitet. Pro Jahr stehen 176.000 Euro zur Verfügung, je zur Hälfte aus EU- und Landesmitteln. Gefördert werden Gerätschaften zur Einrichtung und Verbesserung der Bienenzucht und –Haltung, der Bienengesundheit und der Gewinnung und Herstellung von Bienenzuchterzeugnissen sowie zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Einzelimker. Dafür wird der größte Teil der Mittel verwandt. Daneben werden über den LIMV Bienenlehr- und Schaugärten, Schulungen, Honiguntersuchungen sowie Varroabekämpfungsmittel und –Maßnahmen bezuschusst.

Aus Tierzuchtfördermitteln erhält der LIMV jährlich ca. 10.000 Euro, unter anderem zur Beschickung der Bienenbelegstellen. Das Bienenzuchtzentrum Bantin wird mit jährlich steigenden Zuschüssen institutionell gefördert. Der aktuelle Zuschuss liegt bei 315.700 Euro.

Übrigens: Jeder kann selbst zum Bienenschutz und damit zur Artenvielfalt beitragen. Neben der Schaffung von Lebensräumen, in denen ausreichend Nahrungsquellen und Nistmöglichkeiten für Insekten vorkommen, sollte man darauf achten, gezielt heimische Gehölze oder Wildpflanzen aus der Region zu kaufen und anzupflanzen. Beliebt bei heimischen Wildbienen sind etwa Glockenblumen, Korbblütler wie Färberkamille und Rainfarn sowie der Natternkopf.

LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis 2023

Bewerbungsfrist für den LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis 2023 gestartet

Schwerin – Die Bewerbungsphase um den „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“ 2023 hat begonnen. Ausgezeichnet werden Produkt- und Verfahrensinnovationen sowie innovative technologische Dienstleistungen.

„Mit dem Preis wollen wir Mut machen, Innovationen und wissenschaftliche Erkenntnisse intensiver in die Unternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzubringen. Der erfolgreiche Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in die wirtschaftliche Nutzung trägt dazu bei, zukunftsorientierte und hochwertige Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern und zu schaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie die Industrie- und Handelskammern des Landes vergeben seit 1995 den „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“. Dieser richtet sich an Unternehmen, unternehmerische Einzelpersonen und Projektgruppen von Forschungseinrichtungen, die in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sind.

Eine Jury bewertet die eingereichten Bewerbungen nach den Kriterien technische beziehungsweise wirtschaftliche Vorteile und Umsetzbarkeit der Einreichung, Neuheitsgrad, Aktualität, Anwendungsbreite der Innovation, Nutzung des Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, unternehmerische Leistung, Risikobereitschaft, persönlicher Einsatz sowie nachweislich wirtschaftlicher Erfolg mit dem Produkt/dem Verfahren, nachgewiesene Marktfähigkeit, bereits geschaffene sowie zukünftige Arbeitsplätze.

„Es gibt bei uns im Land bereits zahlreiche kreative Unternehmen, in denen kluge Köpfe jeden Tag spannende Entwicklungen betreuen. Wichtig ist es, diese heimischen Innovationen noch bekannter zu machen. Dabei bietet der Preis Unterstützung“, sagte Meyer.

Die Bewerbungsunterlagen für den „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“ können bis zum 02. Juli 2023 bei der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden. Ansprechpartner:

IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
Holger Beyer
Katharinenstraße 48
17033 Neubrandenburg,
Telefon: 0395 / 55 97-206
E-Mail: holger.beyer@neubrandenburg.ihk.de