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Tag: 10. Oktober 2023

Solidaritätsbeflaggung für Israel

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel erlaubt, bis einschließlich Sonntag, 15. Oktober 2023, die Flagge des Staates Israel zu setzen.

„Die grauenhaften Nachrichten und Bilder aus Israel bestürzen und schockieren uns alle. Wir setzten Flagge als Zeichen der Solidarität mit den israelischen Bürgerinnen und Bürgern, die aktuell schreckliche Gewalttaten erleben“, sagt Christian Pegel.

„Die systematische Ermordung von Millionen Juden ist leider fest mit unserer deutschen Geschichte verbunden. Als Landesregierung stellen wir uns an die Seite unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, damit die terroristische Gruppe Hamas mit ihrem Ziel, Angst und Schrecken zu verbreiten, keinen Erfolg hat.“

Das Hissen der israelischen Flagge ist an den Dienststellen des Landes sowie den Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, gestattet.

Es ist in der nachstehenden Reihenfolge zu beflaggen: Europaflagge – israelische Flagge – Bundesflagge. Dabei ist darauf zu achten, dass die Flaggen von rechts nach links in der genannten Reihenfolge gesetzt werden.

Es steht den Dienststellen darüber hinaus frei, zusätzlich zu den vorbenannten Flaggen, die Landesdienstflagge bzw. im Falle der Kommunen die Landesflagge sowie eigene Flaggen zu hissen.

Unterstützung für Pflegebedürftige

Viele Pflegebedürftige und Angehörige nicht ausreichend über Unterstützungsmöglichkeiten informiert

Banzkow – Die Gesamtausgaben für die Pflege haben sich nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese seit 2017 von 35 Milliarden Euro auf 66 Milliarden Euro fast verdoppelt.  Dennoch sei vor allem aufgrund des demografischen Wandels die Gewährleistung einer zukunftsfesten und flächendeckenden Pflege eine der größten gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen der nächsten Dekade, sagte Drese heute auf der Jahrestagung des Landesseniorenbeirates in Banzkow.

Der Landesseniorenbeirat vertritt die Interessen und Belange der älteren Generation in Mecklenburg-Vorpommern und wird bei allen Gesetzesvorhaben des Landes angehört. Die diesjährige Jahreskonferenz widmete sich dem Schwerpunktthema Pflege.

In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit über 120.000 Menschen pflegebedürftig und beziehen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Fast 20.000 professionelle Pflegekräfte betreuen die Pflegebedürftigen. Der weitaus größte Teil wird jedoch von Angehörigen zu Hause gepflegt. „Daher ist in fast jeder Familie das Thema inzwischen angekommen“, so Drese.

Die Ministerin betonte, dass es in den letzten Jahren einige Verbesserungen für pflegende Angehörige gab. Dazu gehören die Erhöhung der Leistungen für die Verhinderungspflege, die Familienpflegezeit und das Pflegeunterstützungsgeld sowie die Verbesserung der sozialen Absicherung. Auch die Einführung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe trage zur Entlastung bei.

Viele Pflegebedürftige und Angehörige seien aber nicht ausreichend über die Vielzahl von Leistungen informiert. So hätten laut einer Erhebung der Krankenkasse DAK im Rahmen des Pflegereportes 67 Prozent der Befragten erst im Rahmen der Befragung von den zur Verfügung stehenden Unterstützungsmöglichkeiten erfahren.

„Deshalb sind zum Beispiel die mittlerweile 19 Pflegestützpunkte im Land wichtige Anlaufstellen. Hier erhalten Pflegebedürftige und Angehörigen unabhängig und kostenlos Beratung zu allen Themen rund um die Pflege“, betonte Drese.

Kommunalwahlen in M-V am 09.06.2024

Schwerin – Das Kabinett hat heute dem Vorschlag von Landesinnenminister Christian Pegel, die Kommunalwahl 2024 am Sonntag, 9. Juni 2024, stattfinden zu lassen, zugestimmt.

„Für die Kommunalwahlen bietet sich wieder eine Zusammenlegung mit der Europawahl an, für die die Bundesregierung bereits ebenfalls den 9. Juni 2024 bestimmt hat. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine möglichst hohe Wahlbeteiligung erzielt wird, wenn wir beide Wahltermine auf einen Tag legen.

So werden hoffentlich ganz viele Bürgerinnen und Bürger ihre kommunalen Vertreterinnen und Vertreter bestimmen. Zudem können die kommunalen Verwaltungen den kombinierten Termin kostengünstiger und effizienter durchführen, da die Wahlvorstände nur einmal tätig werden“, sagt Innenminister Christian Pegel in Schwerin.

Die Anhörung der kommunalen Landesverbände ist inzwischen abgeschlossen. Der vorgeschlagenen Verbindung der allgemeinen Kommunalwahlen mit der Europawahl haben sowohl der Städte- und Gemeindetag als auch der Landkreistag zugestimmt, betont der Minister.

Christian Pegel nutzt die Gelegenheit, um schon jetzt für den Einsatz als Wahlhelfende zu werben: „Um die Wahlen ordnungsgemäß durchzuführen, sind Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine unerlässliche Stütze. Sie bilden das Fundament der Wahlen und sind die wichtigsten Akteure am Wahltag.

Für die kommenden Wahlen brauchen wir bis zu 16.000 Helferinnen und Helfer in den Wahlvorständen. Melden Sie sich bitte, am besten schon frühzeitig, bei Ihrer Stadt oder bei Ihrem Amt, um dieses Ehrenamt im Dienst unserer Demokratie auszuüben.“

Wahlhelferinnen und -helfer sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Sie überprüfen die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis.

Auch der Einwurf des Stimmzettels ist erst möglich, wenn die Wahlurne dafür freigegeben wird. Zu guter Letzt ermitteln die Ehrenamtlichen das Wahlergebnis im Wahlbezirk. Hierzu werden die Stimmzettel ausgezählt. Mitglied in einem Wahlvorstand können alle ab 16 Jahren werden, die selbst wahlberechtigt sind.

Weitere allgemeine Informationen dazu finden Sie hier: BMI – Wahlrecht – Häufig gestellte Fragen zum Thema: Wahlhelfertätigkeit (bund.de)

„Neben den Kreistagen und Gemeindevertretungen werden am 9. Juni 2024 auch die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt. Mit dem Wahltag ist gleichzeitig der Termin einer möglichen Stichwahl vorgezeichnet: Diese findet laut Landes- und Kommunalwahlgesetz zwei Wochen später statt, also am 23. Juni 2024“, so Christian Pegel. Allerdings könnten die Gemeindevertretungen diesen Termin der Stichwahl um bis zu zwei Wochen verschieben, wenn sie dies für notwendig erachten.