Großstörung im Glasfasernetz der WEMACOM

Bei Tiefbauarbeiten wurde am 17.10.2023 ein Hauptkabel beschädigt / Großflächiger Ausfall oder Einschränkungen in der Internetversorgung

Schwerin – Bei Tiefbauarbeiten einer Fremdfirma ist am 17. Oktober 2023 gegen 15.40 Uhr am Schweriner Stadtrand ein zentrales Glasfaserkabel in der Nähe eines wichtigen Netzknotenpunktes der WEMACOM beschädigt worden. Das Kabel befand sich in drei Metern Tiefe und versorgt einen Großteil der Kundinnen und Kunden im Glasfasernetz der WEMACOM.

Durch die massiven Schäden an der Verbindung zum Netzknotenpunkt kam es zu einem großflächigen Ausfall der Internetversorgung im Netzgebiet. Zwischenzeitlich waren rund 15.000 aktive Kundinnen und Kunden nicht mit Internet versorgt. Der Ausfall betraf dabei vor allem das Netz im Landkreis Nordwestmecklenburg. Auch im Schweriner Stadtgebiet kam es zu Einschränkungen bei der Nutzung des Glasfaserinternets.

Dank einer technischen Umleitung der betroffenen Verbindungen konnte ein Großteil der Anschlüsse kurzfristig zumindest eingeschränkt wieder mit Internet versorgt werden. Die Reparaturarbeiten an den beschädigten Kabeln wurden sofort eingeleitet.

Für die Wiederherstellung der physischen Internetverbindung mussten zahlreiche beschädigte Lichtwellenleiter entfernt und durch neue Glasfaserleitungen ersetzt sowie gespleißt (verschweißt) werden.

„Unsere Kolleginnen und Kollegen sind seit dem Nachmittag unermüdlich im Einsatz, um die Internetversorgung wieder vollständig und uneingeschränkt herzustellen. Aufgrund der Schwere der Beschädigung und der höchst filigranen Arbeit des Spleißens, nimmt die Reparatur einige Zeit in Anspruch. Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden um Verständnis und entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten“, so Volker Buck, Geschäftsführer der WEMACOM.

Seit spätestens 11 Uhr können alle Kundinnen und Kunden ihre Dienste wieder uneingeschränkt nutzen. Sollte es nach der Wiederherstellung der Internetversorgung dennoch zu Verbindungsproblemen kommen, empfiehlt die WEMACOM einen Neustart des Routers.

Aufgrund der Störung kam es im Kundenservice der WEMACOM zu einem sprunghaften Anstieg des Anrufaufkommens. Die Bearbeitung der Anfragen nimmt daher nach wie vor mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch.

Gesundheitsversorgung und -forschung

Drese: Gesundheit stärker verknüpft denken

Greifswald – „Eine zukunftsorientierte Gesundheit muss verknüpft gedacht werden, denn Mensch, Tier und Umwelt bedingen sich immer gegenseitig. Wir brauchen deshalb Ansätze in der Gesundheitsversorgung und -forschung, die diesen als „One Health“ bezeichneten Ansatz stärken und festigen“, hob Gesundheitsministerin Drese heute beim Auftakt des Greifswalder Hygienetages hervor.

Die von KOMPASS e.V. und dem Landesamt für Soziales und Gesundheit bereits zum 21. Mal organisierte Veranstaltung stand unter dem Motto „Zukunftsorientierte Hygiene: Wie geht es nach der Pandemie weiter?“ und brachte Fachpersonal aus allen Gesundheitsbereichen zusammen, um über aktuelle Entwicklungen im hygienischen und infektiologischen Bereich zu diskutieren.

„Infektionskrankheiten gehören zu den größten Gefahren für die globale Gesundheit und haben ihren Ursprung oftmals im Tierreich. Ein besseres Verständnis der Zusammenhänge und Abhängigkeiten kann deshalb zur Verhinderung neuer Endemien und Pandemien beitragen“, erklärte Drese.

Besonders vor dem Hintergrund der zunehmenden Eingriffe des Menschen in den Lebensraum der Tiere, einer hohen globalen Mobilität aber auch des Klimawandels sei der One Health Ansatz wichtiger denn je, um neue Krankheiten zu verhindern, effektive Strategien zu entwickeln und die globale Gesundheit zu verbessern, so Drese.

Dafür brauchen es eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit und Veranstaltungen wie den Greifswalder Hygienetag, um das Fachpersonal aus Human-, Veterinärmedizin und den Umweltwissenschaften enger zu vernetzen.

Vor diesem Hintergrund danke die Ministerin KOMPASS e.V. für die wichtige Arbeit des Vereines im Bereich des sektorenübergreifenden Infektionsschutzes. „Mit Ihrer Mitwirkung bei der Erkennung, Vermeidung und Bekämpfung von Infektionen leisten Sie so einen bedeutenden Beitrag für die Gesundheit in unserem Bundesland.“

Orangerie und Marstall Neustrelitz

Neustrelitz – Der für den Landesbau zuständige Finanzminister Dr. Heiko Geue hat heute mit MdL Andreas Butzki und Andreas Grund, Bürgermeister der Stadt Neustrelitz, die Orangerie und den Marstall auf dem Schlossbergareal in Neustrelitz besucht.

Die Orangerie ist Teil der ehemaligen barocken Schlossanlagen. Sie wurde um 1755 als eingeschossiger Bau errichtet und von 1840 bis 1842 unter dem großherzoglichen Baumeister und Schinkel-Schüler Friedrich Wilhelm Buttel im klassizistischen Stil als Gartensalon für höfische Feste der großherzoglichen Residenzstadt Neustrelitz umgebaut.

Im Rahmen der Baumaßnahme wird das denkmalgeschützte Gebäude unter Berücksichtigung der wertvollen historischen Substanz komplett saniert. Dabei wird die Grundriss- und Fassadenstruktur von 1842 wiederhergestellt. Die Fertigstellung ist für Mai 2024 vorgesehen.

„Ein ganz besonderer Höhepunkt sind für mich die eindrucksvollen klassizistischen Wandmalereien in den drei Sälen der Orangerie. Hier haben die Restauratorinnen und Restauratoren wirklich großartige Arbeit geleistet!“, sagt Geue.

Zukünftig soll die Orangerie eine Gastronomie mit gehobenem Anspruch beherbergen. Ausstellungen und Veranstaltungen sollen ebenfalls angeboten werden. „Ich freue mich sehr, dass die drei Innenräume der Orangerie in den Farben Mecklenburg-Vorpommern restauriert werden. Die Eröffnung der Orangerie ist im Sommer des nächsten Jahres geplant“, so der Finanzminister.

Die etwa 10,4 Mio. Euro teure Maßnahme wird aus Mitteln des Europäischem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung – gefördert. Weitere Informationen zur Sanierung der Orangerie sind auf der Internetseite des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Neubrandenburg zu finden.

Nach der Besichtigung der Orangerie erfolgte eine Begehung des ebenfalls auf dem Schlossbergareal gelegenen Marstalls. Der Marstall wurde von 1870 bis 1872 nach Plänen von Friedrich Wilhelm Buttel als Dreiflügelanlage errichtet. In dem Gebäude waren drei Reithallen, Stallungen und Wohnungen für die Pferdeknechte und Kutscher untergebracht.

In den Jahren 2001 bis 2010 fanden bereits Sanierungsmaßnahmen an der gefährdeten Bausubstanz statt. Seit Dezember 2020 erfolgt die weitere Sanierung des Marstalls mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 15,7 Mio. Euro.

„Noch braucht es etwas Vorstellungskraft, aber allmählich nimmt die Sanierung der ehemaligen Reithalle hin zu einem modernen Veranstaltungssaal Form an. Ich freue mich darauf, hier in einigen Jahren Theater- und Orchesterdarbietungen besuchen zu können. Dies wird sicher auch den Tourismus in der Region stärken“, sagt Geue.

Die aktuellen Sanierungsmaßnahmen werden aus Mitteln der Europäischen Union für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des SBL Neubrandenburg zu finden.

20 Jahre Rostock Business

Schulte: Hervorragende Arbeit für Rostock und die Region

Rostock – Am 17. Oktober, hat in der Nikolaikirche in Rostock die Jubiläumsfeier von „Rostock Business“ stattgefunden. Die Erfolgsgeschichte der Rostocker Wirtschaftsförderung ist beeindruckend und spiegelt sich in eindeutigen Zahlen wider. Jeder in die Wirtschaftsförderung investierte Euro fließt ca. 5-fach an die Stadt zurück und hat direkte und indirekte Effekte für die Stadt, die Region und Mecklenburg-Vorpommern.

Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte würdigte in seinem Grußwort die hervorragende Arbeit von Rostock Business für den Standort: „Wirtschaftsförderung bedeutet immer: Förderung der Wirtschaftskraft und Rostock Business ist hierfür ein Paradebeispiel! Rostock zählt auch aufgrund Ihrer Arbeit zu einer der Top-Regionen für Investoren und Unternehmensansiedlungen. Hinzu kommt natürlich auch, dass die offene und zukunftsorientierte Mentalität der Stadt unvermindert Menschen in die Region zieht, die hier langfristig ihre Lebensperspektive suchen und vor allem finden.“

Im September 2023 wurde ein Standort-Ranking des Unternehmerportals „Die Deutsche Wirtschaft“ (DDW) vorgestellt, wonach Rostock deutschlandweit auf Rang 67 liegt. Dies bedeutet, dass Rostock zu den besten 2 Prozent der Wirtschaftsstandorte in der Bundesrepublik gehört. Der Blick in die Zukunft zeigt, Rostock liegt sowohl bei der prognostizierten Entwicklung der Einwohnerzahlen als auch bei der Zahl der Erwerbstätigen auf den vordersten Plätzen.

Die Schwerpunkte von Rostock Business sind die Suche nach geeigneten Flächen, Hallen oder Büroräumen zur Miete oder zum Kauf. Aufgaben der Wirtschaftsförderung sind die Moderation und Koordination bei Kontakten mit Verwaltungen, die fachkundige Begleitung bei Genehmigungsverfahren, die Kontaktvermittlung und Vernetzung zu Forschungsinstitutionen, Vertriebs- und Kooperationspartnern vor Ort sowie die Vermarktung des Wirtschaftsstandortes national als auch international.

Seit 2003 wurden 227 erfolgreiche Ansiedlungs- und Expansionsprojekte befördert. In dieser Zeit wurden ca. 8.000 jährliche Unternehmensansprachen durchgeführt und über 5.000 gesicherte oder zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Dadurch wurde ein Investitionsvolumen von ca. 700 Mio. € erarbeitet.

Ausländerrechtliche Zuständigkeiten für M-V

Christian Pegel: „Zentrale Behörde für Arbeitsmigration soll Verfahren beschleunigen“

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett den Entwurf einer überarbeiteten Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung vorgestellt. Diese Verordnung regelt die ausländerrechtlichen Zuständigkeiten für Mecklenburg-Vorpommern und verteilt diese auf die kommunalen Ausländerbehörden und die zentrale Landesausländerbehörde. Notwendig wird die Novellierung wegen verschiedener Änderungen im Aufenthaltsgesetz des Bundes und insbesondere durch seitens des Bundes neu geschaffene Möglichkeiten für eine gesteuerte Arbeitsmigration nach Deutschland, infolge derer Zuständigkeitsübertragungen erforderlich geworden sind.

„Wir möchten unsere Landesausländerbehörde, die im Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) angesiedelt ist, zusätzlich um die Aufgabe einer zentralen Arbeitsmigrationsstelle erweitern. Damit werden die mit der Einwanderung ausländischer Fachkräfte verbundenen Verfahren im Land zentral zusammengefasst. Dies macht es für Unternehmen leichter, aber auch für die deutschen Botschaften, bei denen an einer Arbeitsmigration nach Deutschland Interessierte vorstellig geworden sind. Mit dem Verordnungsentwurf wollen wir dafür jetzt die rechtliche Grundlage schaffen, während parallel mit den Beratungen zum Haushaltsentwurf 2024/2025 auch haushaltsseitig eine Grundlage geschaffen werden soll“, sagt Innenminister Christian Pegel und:

„Ziel der Zentralisierung der Fachkräfteeinwanderung ist es, durch Spezialisierung die Verfahren und Entscheidungen landesweit einheitlich, vergleichbar und rechtssicher zu gestalten. Die zentrale Behörde soll über beschleunigte Fachkräfteverfahren helfen, ausländische Fachkräfte in den Arbeitsmarkt in MV zu integrieren.“

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung 2019 die Vorgabe gemacht, dass die Länder jeweils mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten sollen, die bei Visumanträgen für Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung oder zum Zweck der Erwerbstätigkeit zuständige Behörde sein soll (§ 71 Absatz 1 Satz 5 Aufenthaltsgesetz).

„Die Landesausländerbehörde soll auch künftig ihre unterstützende Rolle bei Rückführungen von nicht asyl- und bleibeberechtigten Flüchtlingen wahrnehmen – auch dafür wird diese Verordnung weiterhin die Grundlage sein“, führt Christian Pegel aus.

Der vom Kabinett am heutigen Vormittag im ersten Durchlauf gebilligte Verordnungsentwurf wird jetzt mit verschiedenen Interessenvertretungen und den einschlägigen Verbänden im Rahmen einer Anhörung rückgekoppelt. Danach wird das Innenministerium im Lichte dieser Anhörung eine endgültige Fassung der Verordnung fertigen und diese zur endgültigen Beschlussfassung in einigen Wochen erneut dem Kabinett vorlegen. Erst danach wird diese Rechtskraft erlangen.

Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz

Mecklenburg-Vorpommern stärkt Mitsprache an politischen Prozessen

Schwerin – Mehr Teilhabe und Mitsprache bei demokratischen Prozessen zu schaffen – das ist das Ziel des Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte (Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz, kurz: JVG M-V), dessen Übersendung an den Landtag das Kabinett am 17. Oktober beschlossen hat.

„Unsere Demokratie lebt von Beteiligung und der Möglichkeit, sich in politische Entscheidungen einbringen zu können. Mit dem JVG M-V wollen wir Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte eine stärkere Stimme geben und ihre Mitwirkung an den kommunalen Entscheidungsprozessen gesetzlich ermöglichen“, erklärte Sozialministerin Drese nach der heutigen Kabinettssitzung.

So umfasst das JVG M-V als Artikelgesetz ein eigenes Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz sowie ein Integrations- und Teilhabegesetz. Sie wurden unter großer Beteiligung von 50 Verbänden, Organisationen, der Enquete-Kommission „Jung sein in M-V“ und der Öffentlichkeit erarbeitet und sehen die Möglichkeit zur Einrichtung von Beiräten für Migration und Integration sowie Beteiligungsgremien von Kindern und Jugendlichen auf der kommunalen Ebene vor.

„Politische Entscheidungen, die heute getroffen werden, formen ganz entscheidend das Leben der Kinder und Jugendlichen im Land. Es ist nur richtig, dass wir sie bei politischen Vorhaben und Planungen, die ihre Interessen berühren, mit einbeziehen und dass sie so ihre eigene Zukunft aktiv mitgestalten können“, hob Drese hervor.

Auch für Personen mit Einwanderungsgeschichte sei die Einrichtung von kommunalen Beiräten ein wichtiger Schritt, so die Ministerin. Besonders Menschen, die nicht die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen blieben andere Mitwirkungsmöglichkeiten, wie die Teilnahme an Wahlen, verwehrt. Mit den Beiräten für Migration und Integration sollen ihre Belange im kommunalen Diskurs so stärker Berücksichtigung finden.

„Als Landesregierung verschreiben wir uns mit dem JVG M-V darüber hinaus auch der schrittweisen Erhöhung des Anteils von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Verwaltung. Denn unsere gesellschaftliche Vielfalt soll künftig auch in den Behörden stärker reflektiert werden“, so die Ministerin.

Nach dem heutigen Beschluss im Kabinett soll der Gesetzentwurf nun zügig dem Landtag zugeleitet werden. Mit einem Inkrafttreten ist voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2024 zu rechnen.