Entschädigungsverordnung für Feuerwehrleute

Schwerin – Laut Innenminister Christian Pegel läuft aktuell die letzte Phase auf dem Weg zu einer überarbeiteten Feuerwehr-Aufwandsentschädigungsverordnung. „Wir haben als Innenministerium am 7. September die Verbandsanhörung – also beispielsweise des Landesfeuerwehrverbandes und des Städte- und Gemeindetages – eingeleitet und werden diese am Donnerstag nach vier Wochen abschließen“, so der Minister.

Dem seien in den vergangenen Monaten Gespräche mit dem Landesfeuerwehrverband vorausgegangen, ebenso hätten für eine Einzelfrage sogenannte Fragen einer möglichen Konnexität geklärt werden müssen, bevor die jetzige abschließende Verbändebeteiligung habe eingeleitet werden können, so Pegel.

Er bedaure, dass das langfristige Ziel des Innenministeriums, bis zum Ende des Sommers die Aufwandsentschädigungsverordnung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren überarbeitet zu haben, knapp verfehlt werde. „Am Ende geht es nach einem intensiven Prozess jetzt darum, die erforderlichen Verfahrensschritte ordnungsgemäß zu Ende zu führen, um die neue Verordnung auf rechtssichere Beine zu stellen“, so Pegel.

„Wir warten die Rückmeldungen ab und hoffen, dass nach unseren intensiven Gesprächen mit den Beteiligten weitgehend zugestimmt wird, dann werden wir den Überarbeitungsprozess zeitnah im Interesse der ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden erfolgreich abschließen und nach knapp zehn Jahren die dringend gebotene Anpassung der Aufwandsentschädigungsverordnung in Kraft setzen können“, skizziert der Innenminister das weitere Vorgehen. Damit werde die gebotene Wertschätzung und Dankbarkeit für dieses „extrem wichtigen Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr“ zeitnah in Verordnungskraft erwachsen, so Pegel.

Mit der Aufwandsentschädigungsverordnung für die Freiwilligen Feuerwehren werden die durch die Kommunen maximal festsetzbaren Beträge für die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren festgesetzt.

„Die tatsächlich in der jeweiligen Kommune zu zahlende Aufwandsentschädigung wird aber in jeder Kommune durch eine eigene kommunale Satzung festgelegt – sie darf maximal die Höchstbeträge aus dieser Landesverordnung vorsehen oder sich für einen Wert bis zu diesem Höchstbetrag entscheiden“, erläutert der Innenminister. Dabei werde für verschiedene besondere Ämter eine funktionsbezogene Pauschale ermöglicht, so für die Kreis-, Amts-, Orts-, Stadt- und Gemeindewehrführer.

Nach einem längeren Erörtertungsprozess mit den Kreis- und dem Landesfeuerwehrverband sowie den Praktikern des Ehrenamtes Freiwillige Feuerwehr wird eine solche pauschalierte Funktionsaufwandsentschädigung künftig auch für die Jugendwarte der Freiwilligen Feuerwehren ermöglicht. Deutlich angehoben werden sollen nach dem Verordnungsentwurf auch die Verdienstausfallentschädigungsmöglichkeiten für Selbständige.

Wenn beispielsweise selbständige Handwerker als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ausrücken, können diese für die dadurch eingebüßten Einnahmen ihrer selbständigen Tätigkeit künftig bis zu 40 Euro Verdienstausfallentschädigung je ehrenamtlich im Feuerwehrdienst eingesetzter Stunde, doppelt so viel wie bislang, erhalten. „Auch hier gilt aber: Die Kommune regelt in einer eigenen Satzung welcher Betrag – maximal aber der Höchstbetrag aus der Landesverordnung – in der jeweiligen Gemeinde geleistet wird“, ergänzt Pegel.

Die neue Aufwandsentschädigungsverordnung sieht Anpassungen der Aufwandspauschalen für Kreiswehrführer von bislang maximal 700 Euro auf künftig maximal 1.200 Euro, bei den Stadtwehrführern von 270 Euro auf 400 Euro und in den Gemeinden von 200 Euro auf 400 Euro vor. Die maximale Verdienstausfallentschädigung soll von bislang 20 Euro auf künftig maximal 40 Euro je Stunde, maximal 320 Euro am Tag (bislang: maximal 160 Euro), in Ausnahmefällen maximal 500 Euro je Tag (bislang: maximal 250 Euro je Tag), angehoben werden.

„Die köstlich frischen Seeluftbäder von Putbus“

Buch beschreibt, warum sich Otto von Bismarck auf Rügen am besten kurieren lassen konnte

André Farin

André Farin

Insel Rügen – Otto von Bismarck, Lichtgestalt des 19. Jahrhunderts, reiht sich ein in die unendlich lange Gästeliste der Insel Rügen. In seinem Buch „Bismarck auf Rügen“ beleuchtet Lehrer und Autor André Farin die Besuche des preußischen Staatsmannes näher.

In einer inhaltlich überarbeiteten und mit zahlreichen historischen Aufnahmen versehenen Neuauflage untersucht er die Umstände und den Verlauf der Besuche, ordnet sie zeitlich ein und stellt damalige Netzwerke vor.

Bismarck weilte nachweislich dreimal auf der Insel Rügen. Die beiden ersten Aufenthalte von 1838 und 1854 waren nur Tagesreisen, um den Fürsten zu Putbus und seine junge Residenz kennen zu lernen bzw. den preußischen König in der Krimkrise zu beraten.

Die dritte Reise nach Rügen im Herbst 1866 war zuerst als kurzer Ostseeaufenthalt gedacht, um sich wie gewohnt von den Strapazen des Berliner Alltags zu erholen. Daraus wurden aber mehrere Wochen, da Bismarck so sehr erkrankte, dass an eine Rückreise in die Hauptstadt nicht zu denken war.

André Farin beschreibt die Putbusser Tage, die Bismarck hier mit seiner Frau Johanna und der Tochter Marie verbrachte. Dabei zeichnet er mithilfe von zahlreichen privaten Briefen und anderen zeitgenössischen Dokumenten den Kurverlauf nach. Er fragt nach den Umständen, die eine Gesundung beschleunigten und schon recht bald Bismarcks Teilnahme an Jagden und kleineren Abendgesellschaften auf Rügen ermöglichten.

Das vorliegende Buch analysiert auf 160 Seiten erstmals in dieser Form den Aufenthalt des Politikers auf Rügen, gibt Einblicke in das damalige Leben auf der Insel und begutachtet die „Kurbedingungen“ für den Grafen.

Dieser lobte seinen Aufenthaltsort und die „köstlich frischen Seeluftbäder von Putbus“.

Der Autor erläutert die historische Bedeutung der „Putbusser Diktate“, die inhaltlich in die Verfassung des Norddeutschen Bundes und der späteren deutschen Reichsverfassung von 1871 einflossen. Dabei geht er auch auf den Mythos vom Entstehen des Verfassungstextes in nur zwei Tagen ein.

Auszüge aus den Tageszeitungen, amüsante Anekdoten und Aussagen von Zeitgenossen bereichern das Buch, das zugleich einen bildhaften Einblick in den Ort Putbus und dessen Umgebung bietet, wo Bismarck die notwendige Entspannung und Anregung für wegweisende persönliche und politische Ideen fand.

 

Angaben zum Buch
Herausgeber: Rügen Edition
ISBN: 978-3-00-076751-7
Preis: 16,50 €
Bestellung und Verkauf in allen Buchhandlungen der Insel Rügen und beim Autor persönlich unter andre.farin@t-online.de oder auf www.andre-farin.de