Härtefallfonds für DDR-Renten

Im Januar letztmalig Antragstellung möglich

Schwerin – Noch bis zum 31. Januar 2024 können DDR-Rentnerinnen und -Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind, eine Einmalzahlung des Bundes in Höhe von ursprünglich 2.500 Euro erhalten. „Das Land Mecklenburg-Vorpommern verdoppelt diese Summe als eines von fünf Bundesländern auf insgesamt 5.000 Euro“, hob Sozialministerin Drese hervor.

Ursprünglich war die Antragsfrist am 30. September ausgelaufen. Da viele Anspruchsberechtigte zunächst nicht oder erst zu spät von der Einrichtung des Fonds erfahren hätten, sei durch eine einmalige Fristverlängerung der Bundesregierung nun noch eine Antragsstellung bis zum Ende des Monats möglich, erklärte die Ministerin.

„Die Zahlen zeigen, dass in MV bisher die tatsächlichen Antragszahlen hinter den geschätzten 7.200 Berechtigten zurückgeblieben sind. Ich möchte Sie deshalb eindringlich bitten, diese Verlängerung zu nutzen um eventuell bestehende Ansprüche zu prüfen“, so Drese.

Antragsberechtigt sind bei den DDR-Renten u.a. Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind, wenn ihre Netto-Rente weniger als 830€ beträgt.

Auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Härtefallfonds erhalten. Eine vollständige Liste aller zu erfüllenden Kriterien stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website zur Verfügung.

Die entsprechenden Anträge sind bei der Stiftung Härtefallfonds (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) oder per Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de zu stellen. Eine Antragsübermittlung an das Sozialministerium MV ist ausdrücklich nicht möglich. Die benötigten Formulare finden Betroffene auf den Seiten des BMAS.

„Dort erhalten Betroffene auch Hilfe bei der Antragsstellung. So werden unter anderem die häufigsten Fragen zum Härtefallfonds ausführlich beantwortet. Zusätzlich steht unter der Rufnummer 0800/7241634 eine eigens eingerichtete Hotline bereit, die montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr bei Fragen zum Antragsverfahren unterstützt“, betonte Drese.

Drese: „Mir ist bewusst, dass eine solche Einmalzahlung, auch trotz der Verdoppelung durch das Land, nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt. Trotzdem hoffe ich sehr, dass Sie sich und ihr Umfeld informieren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und Härtefälle so zumindest abzumildern.“

Neue Lehrkräfte im Seiteneinstieg

Oldenburg: Mit dem dreimonatigen Vorbereitungskurs bessere Bedingungen geschaffen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern starten im Januar 51 neue Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit dem Vorbereitungskurs, bevor sie Schülerinnen und Schüler unterrichten. Bildungsministerin Simone Oldenburg wird sie am Donnerstag, 4. Januar 2024, offiziell begrüßen. Organisiert wird die Auftaktveranstaltung vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) und vom Kompetenzzentrum für Berufliche Schulen des Bildungsministeriums. Lehrkräfte im Seiteneinstieg absolvieren seit dem vergangenen Jahr einen dreimonatigen Vorbereitungskurs. Daran schließt sich die berufsbegleitende Seiteneinstiegsqualifizierung an, die sich aus zwei Teilen zusammensetzt.

„Wir haben die Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg neu organisiert“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Bewerberinnen und Bewerber werden qualifiziert, bevor sie das erste Mal vor einer Klasse stehen. Das war früher nicht so. Hier ist uns gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern des Bildungspaktes ein Qualitätssprung gelungen, denn Lehrkräfte im Seiteneinstieg müssen gut auf ihre künftige Aufgabe vorbereitet werden. Ob Archäologin, Psychologin, Mathematiker, Tischler, Erzieherin, Designerin – die Teilnehmenden am Vorbereitungskurs in diesem Jahr haben interessante Erstberufe. Sie bringen zwar viele Erfahrungen aus anderen Berufsfeldern mit, nehmen aber auch viel auf sich. Wichtig ist, dass wir dafür sorgen, dass die Lehrkräfte im Seiteneinstieg gut ankommen und Erfolg in der Schule haben“, so Oldenburg.

Seit dem 1. Januar 2022 haben insgesamt 617 Personen mit der Seiteneinstiegsqualifizierung begonnen. „Seitdem haben 6,4 Prozent der Personen ihre Ausbildung nicht beendet. Das waren 120 Personen“, erläuterte Oldenburg. „Dies bestärkt uns, weiter intensiv für den Schuldienst zu werben und durch den Kurs die Zahl der Abbrüche weiter zu senken. Wir können Menschen aus anderen Berufen gewinnen, die erkennen, wie reizvoll die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern ist. Ich wünsche allen Teilnehmenden einen guten Start in die neue Lebensphase“, so die Ministerin.

Die Vorqualifizierung umfasst insgesamt 18 thematische Module. Kurstage und Schulpraxistage wechseln sich ab. Neben Grundlagen der Pädagogik und dem neuen Berufsfeld „Lehrkraft“ steht das Unterrichten an sich auf dem Programm. Dafür wird mit dem Themengebiet „Allgemeine Didaktik/guter Unterricht“ ein Grundstein gelegt. Außerdem erlangen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer grundlegende Kenntnisse in Methodik, Kommunikation, Fachdidaktik und im Bereich der Bewertung von Schülerleistungen.

Im weiteren Verlauf der berufsbegleitenden Qualifizierung erhalten die Lehrkräfte im Seiteneinstieg eine enge Begleitung durch Schulleitungen, Mentorinnen und Mentoren und durch die Qualifizierungsbeauftragten des IQ M-V bzw. des Kompetenzzentrums für Berufliche Schulen. An die Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ) schließt sich die dreijährige Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR) an. Die Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg dauert insgesamt vier Jahre. Wer beide Qualifizierungen mit Erfolg durchlaufen hat und den Zeitraum der Mindestbeschäftigung nachweisen kann, erfüllt die Voraussetzungen, einen Antrag auf Anerkennung einer Lehrbefähigung zu stellen.

Arbeitsmarkt im Dezember 2023

Nürnberg – „Mit Beginn der Winterpause haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Dezember wie in diesem Monat üblich zugenommen. Die Beschäftigung wächst weiter und die Nachfrage der Unternehmen nach neuem Personal hat sich im Dezember nicht weiter abgeschwächt. Allerdings wurde Kurzarbeit zuletzt wieder etwas mehr in Anspruch genommen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Dezember:   +31.000 auf 2.637.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +183.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:   +0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Dezember 2023 wie jahreszeitlich üblich gestiegen, und zwar um 31.000 auf 2.637.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 5.000 zugenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 183.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg im Dezember um 0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 11.000 gestiegen. Sie lag im Dezember 2023 bei 3.484.000 Personen. Das waren 171.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung nur um 126.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 27. Dezember für 60.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, etwas mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 179.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 150.000 im September und 111.000 im August.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat geringfügig um 22.000 gestiegen. Mit 46,22 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 213.000 höher aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von September auf Oktober 2023 saisonbereinigt um 34.000 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 227.000 auf 35,12 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf Ausländern beruht. 7,62 Millionen Personen hatten im Oktober 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 171.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,19 Millionen ausschließlich und 3,43 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Dezember waren 713.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 68.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – stieg im Dezember 2023 um 1 Punkt auf 116 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 12 Punkten.

833.000 Personen erhielten im Dezember 2023 Arbeitslosengeld, 91.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.932.000. Gegenüber Dezember 2022 war dies ein Anstieg um 95.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Arbeitsmarkt Dezember 2023 in M-V

Schulte: Robuster Arbeitsmarkt auch in herausforderndem wirtschaftlichen Umfeld

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 65.000 Menschen waren arbeitslos gemeldet; 3.100 mehr als im Dezember 2022. Die Landesarbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit acht Prozent. Im Vergleich zum Vormonat November ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.600 (4,2 Prozent) gestiegen. „Es bleibt derzeit eine schwierige Zeit für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Auswirkungen des internationalen Geschehens, die hohen Zinsen sowie die hohen Energie- und Rohstoffpreise machen den Unternehmen weiter zu schaffen. Trotz allem zeigt sich der Arbeitsmarkt vergleichsweise robust auch in einem heraufordernden wirtschaftlichen Umfeld. Entscheidend ist jetzt, weiter auf zukunftsfähige Wirtschaftszweige zu setzen, Unternehmen bei Investitionen zu unterstützen und vor allem die Fachkräfte im Land ausreichend für kommende Aufgaben vorzubereiten. Dabei unterstützen wir die Wirtschaft“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – es handelt sich um die Oktober-Daten – ist im Vorjahresvergleich (-2.700/-0,5 Prozent) auf 584.300 gesunken. Hauptsächlich im verarbeitenden Gewerbe (-1.900), im Baugewerbe (-1.200) sowie im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (-1.000) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Speziell im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.400) sowie im Bereich der öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherungen (+500) sind neue Arbeitsplätze entstanden.

Für die Personalnachfrage befinden sich aktuell nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 16.100 sozialversicherungspflichtige Stellen im Bestand, im Dezember 2022 waren es 17.800. Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen und im verarbeitenden Gewerbe sowie im Handel werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht.

„Die quantitative und qualitative Sicherung des Fachkräftebedarfes ist eines der drängendsten Zukunftsthemen in Mecklenburg-Vorpommern. Nur so können die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unterstützt, eine stabile Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung gesichert, die finanziellen Grundlagen für stabiles staatliches Handeln geschaffen sowie individuelle Perspektiven für Arbeits- und Fachkräfte eröffnet werden. Der Schlüssel zum Erfolg in der Fachkräftesicherung sind dabei attraktive Arbeitsbedingungen, mitarbeiterzentrierte Unternehmenskulturen und wettbewerbsfähige Arbeitsentgelte“, sagte Schulte.

Eine wesentliche Stellschraube für die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist die Integration Geflüchteter und Erwerbsmigranten in den Arbeitsmarkt. Aktuell leben beispielsweise etwa 24.000 ukrainische Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern, nahezu zwei Drittel (15.200) davon sind Frauen, etwa 8.100 Geflüchtete sind jünger als 18 Jahre. Im September 2023 waren 3.700 Personen mit einer ukrainischen Staatsangehörigkeit in Mecklenburg-Vorpommern sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 700 mehr als vor einem Jahr und 2.600 mehr als vor dem Beginn des Krieges.

Auch aus den weiteren nicht-EU-Asylherkunftsländern gehen mittlerweile 4.700 Personen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, 15 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. „Neben dem humanitären Aspekt ist die Erwerbstätigkeit ein entscheidender Schritt zur Integration in die Gesellschaft. Die Erwerbstätigkeit ermöglicht es Geflüchteten und ihren Angehörigen, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen und sich eine Zukunft in Deutschland aufzubauen“, sagte Schulte.

Das Wirtschaftsministerium fördert die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten beispielsweise mit dem Arbeitsmarktprogramm Ukraine und der landesweiten Förderung der IntegrationsFachDienste Migration, die Migrantinnen und Migranten bei allen Fragen der beruflichen Integration beraten.