Urteil ist starkes Signal

Innenminister Christian Pegel zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Starkes Signal für alle demokratischen Kräfte“

Schwerin Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Partei „Die Heimat“, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD, für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

„Das ist ein starkes Signal für alle demokratischen Kräfte in unserem Land. Mit dem Wegfall der Finanzierung wird die Partei und damit deren Bedeutung für die rechtsextremistische Szene nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf allen Landesebenen geschwächt. Rechtsextreme Tendenzen und menschenfeindliches Gedankengut hat in unserem Land keine Chance und darf deswegen auch keine staatliche Unterstützung bekommen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein solches Urteil gefällt“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin und ergänzt: „Wir als Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern haben nicht nur die beiden Verbotsverfahren zur NPD initiiert und maßgeblich gefördert, sondern auch das jetzige Verfahren zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Denn leider war die NPD, heute „Die Heimat“, über zwei Legislaturperioden hinweg im Landtag von MV vertreten (2006 bis 2016). Dank diesen Urteils werden kostenintensive Vernetzungsprojekte für die Partei erschwert und neue Projekte müssen mit eigenen Mittel finanziert werden. Bei den aktuell rückläufigen Mitgliederzahlen dürfte das nur noch schwer umsetzbar sein. Uns ist ein nachhaltiger Schlag gegen den Rechtsextremismus in unserem Land gelungen.“

Dies zeige deutlich, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das Grundgesetz wehrhaft ihren Feinden gegenüber seien, so der Minister. Er sei allen an den Verfahren Beteiligten dankbar für deren Engagement und Mitarbeit. „Ohne die Ermittlungsergebnisse aus den Polizei- und insbesondere den Verfassungsschutzbehörden hätten die Grundlagen für diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gefehlt – die wehrhaften Institutionen des Rechtsstaates und der Demokratie haben wieder einmal deutlich gezeigt, wie sehr wir diese brauchen“, zeigte sich der Innenminister überzeugt.

Bei der Parlamentswahl 2021 konnte die NPD 0,8 Prozent der Stimmen erreichen und entging damit knapp den Anspruch auf staatliche Mittel, der ab 1 Prozent der Stimmen besteht. Der Wegfall der staatlichen Mittel in den darauffolgenden Jahren zeigte starke Auswirkungen. Der Aktionsradius der NPD wurde deutlich eingeschränkt. Dadurch, dass die NPD bei der jüngsten Bundestagswahl in MV unter 0,5 Prozent und bei der Landtagswahl unter 1,0 Prozent der Stimmen lagen, hätte sie bis zu den nächsten Wahlen 2025 bzw. 2026 keine staatlichen Finanzmittel erhalten. Davon unabhängig hat die NPD/Die Heimat aber auch weiterhin von Steuerbefreiungen für Parteien profitiert. Dem wurde jetzt für zunächst sechs Jahre ein Riegel vorgeschoben. Kläger in dem aktuellen Verfahren war der Bundesrat.

Die NPD versucht jedoch, sich an die Gegebenheiten anzupassen und gemäß ihrer Vier-Säulen-Strategie (u.a. „Kampf um die Parlamente“) den erneuten Einzug in den Landtag bei den kommenden Wahlen vorzubereiten. Der Zugang zu rechtlichen und finanziellen Privilegien scheint unvermindert einen hohen Stellenwert innerhalb der Partei einzunehmen. Die Bemühungen um den Einzug in den Landtag stehen dabei in Hinblick auf die demokratiefeindlichen Tendenzen und die eindeutige Ablehnung des demokratischen Parlamentarismus klar im Widerspruch zueinander.

Mit der Umbenennung in „Die Heimat“ im vergangenen Jahr wurde einmal mehr deutlich, dass die Partei ihre Bemühungen und Bestrebungen nicht aufgegeben hat. Das Bundesverfassungsgericht stellt zwar in seinem Urteil vom 17. Januar 2017 fest, dass ein Verbot der Partei, aufgrund fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele nicht möglich sei. Es stellte aber auch eindeutig die extremistische und demokratiefeindliche Bestrebung der Partei fest. In der Zwischenzeit hat sich „Die Heimat“ in einer Vernetzungsrolle widergefunden. Ihre politischen Ziele lassen sich kaum erreichen.

„Die Heimat“ vernetzt rechtsextremistische Akteure über Partei- und Organisationsgrenzen hinweg. Veranstaltungen, Demonstrationen oder Trefforte werden durch Akteure der Partei „Die Heimat“ organisiert oder betrieben. Oftmals handelt es sich dabei um überregionale Anlaufpunkte für Rechtsextremisten. Im Zuge dieser Neuausrichtung sind hohe finanzielle Ressourcen notwendig.

Radsporthalle übergeben

Schwesig: Neue Radsporthalle ist ein großer Gewinn

Schwerin – Der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel hat heute Zuwendungen des Landes für den Bau des Radsportzentrums in Höhe von rund 16,5 Millionen Euro in Schwerin an Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier übergeben. Die Gesamtsumme von 23,96 Millionen Euro bringen Land, Bund und Landeshauptstadt gemeinsam auf.

Landesinnenminister Pegel: „Für die Stadt Schwerin und das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern ist dieses Projekt herausragend. Die Sportlerinnen und Sportler werden hier künftig beste Bedingungen für professionelles Training vorfinden sowie ideale Voraussetzungen für die Nachwuchsförderung. Damit wird unsere Landeshauptstadt einmal mehr unterstreichen, warum sie zurecht Olympiastützpunkt für den Bahnradsport ist. Als Landesregierung unterstützen wir dieses Projekt aus voller Überzeugung und haben deswegen mit der bewilligten Fördersumme auf die gestiegenen Baupreise reagiert.“

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig erklärte dazu: „Wir investieren damit in den heutigen Spitzensport und in die Sportförderung der Jugend im Radsport. Bahnradsport hat in Schwerin eine lange Tradition. Die neue Radsporthalle ist für die Radsportlerinnen und Radsportler, ihre Trainer und Betreuer ein großer Gewinn. Und sie ist eine Perle für die Landeshauptstadt. Nach Fertigstellung können sich die Aktiven unter modernsten Bedingungen auf ihre Wettkämpfe vorbereiten. Die Zeit der Provisorien ist dann vorbei. Das ist wichtig und richtig. Außerdem stärkt die neue Sporthalle den Sportstandort Schwerin und das Sportland Mecklenburg-Vorpommern insgesamt“.

Es sei wichtig, auch im Wettbewerb mit anderen Bundesländern um die besten Leistungen, Startplätze, Titel und Nominierungen gut mithalten zu können. „Dafür brauchen wir beste Bedingungen. Und die bekommen wir jetzt hier in Schwerin“, so Schwesig weiter.

„Ich freue mich sehr, dass wir für den Bau nach intensiven Gesprächen auch Bundesmittel in Höhe von rund 4 Millionen Euro erhalten“, hob Sportministerin Stefanie Drese die weit überdurchschnittliche Investitions-Förderung für den Spitzensport durch das Bundesinnenministerium hervor.

„Das Radsportzentrum wird eine hochmoderne Trainingsanlage für den Spitzen- und Nachwuchsleistungssport im Land, die vom Vereins- und Schulsport ergänzend genutzt werden soll. Damit können der Olympiastützpunkt Schwerin und das Sportgymnasium Schwerin als Eliteschule des Sports gesichert werden“, so Drese.

Von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen

Karlsruhe – Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Partei Die Heimat (HEIMAT, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD) für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

Art. 21 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) sieht den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung vor. Ausgeschlossen sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Auf dieser Grundlage beantragten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die Partei Die Heimat von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

Die Voraussetzungen eines Finanzierungsausschlusses gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG liegen vor: Die Partei Die Heimat missachtet die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Staat.

Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen „Volksgemeinschaft“ nicht angehören, und ist zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Dass die Partei Die Heimat auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, wird insbesondere durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und sonstigen Aktivitäten sowie durch ihre Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren des Rechtsradikalismus belegt.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.