Auftakt Runder Tisch „Ganztag“

Oldenburg: Ganztagsangebote leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit aller Schülerinnen und Schüler

Grevesmühlen – Wie kann der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise umgesetzt werden? Über diese Frage haben sich alle Partnerinnen und Partner bei der Auftaktveranstaltung Runder Tisch „Ganztag“ ausgetauscht. Das Bildungsministerium hatte zu der Veranstaltung in die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen „An den Linden“ in Grevesmühlen eingeladen. Der Runde Tisch „Ganztag“ geht auf einen Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen zurück, den der Landtag gerne aufgegriffen hat.

„Ganztagsangebote leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit aller Schülerinnen und Schüler. Sie ermöglichen mehr Teilhabe und machen den Bildungserfolg weniger abhängig von der sozialen Herkunft. Außerdem sorgen sie für eine bessere Vereinbarkeit von Privat- und Erwerbsleben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit dem Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule entsteht bei vielen Familien ein Bedarf an Ganztagsangeboten. Für Kinder im Grundschulalter wird er ab 2026 mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs schrittweise gedeckt“, so Oldenburg.

Die Landesregierung unterstützt den Ausbau von Ganztagsplätzen. Seit 2016 wird er intensiv mit EU-, Bundes- und Landesmitteln vorangetrieben. „In den vergangenen neun Jahren ist es gelungen, mehr als 10.000 Ganztagsplätze zu schaffen – das ist ein Anstieg um knapp 30 Prozent. Für das ‚Investitions-Programm Ganztagsausbau‛ stehen ca. 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung, die mit etwa ungefähr 12 Millionen Euro Landesmitteln komplementiert werden“, erläuterte Oldenburg.

Zudem erhöht das Land die Ausbildungskapazitäten zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher mit zwei weiteren Klassen. Das sind dann jährlich ca. 60 Schülerinnen und Schüler, die zusätzlich ausgebildet werden. Hinzu kommen die steigenden Zahlen der Auszubildenden zur staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige. „Hier ist es uns durch die Nichtanrechnung der Azubis auf den Fachkräfteschlüssel in den ersten beiden Ausbildungsjahren gelungen, die Zahl der künftigen Erzieherinnen und Erzieher um 100 Personen zu erhöhen“, sagte die Ministerin.

Das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes sieht ab dem Schuljahr 2026/2027 für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Sie umfasst eine Förderung von täglich acht Stunden an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztätige Betreuung im Grundschulalter sollen Hort und Schule enger zusammengeführt werden, um die ganztägige Bildung zu stärken. Dazu ist die bereits erfolgreiche Zusammenarbeit mit den außerschulischen Kooperationspartnern unerlässlich. Eine Datenbank der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ bringt Schulen und Kooperationspartner zusammen. Außerschulische Kooperationspartner gestalten den Schulalltag für Schülerinnen und Schüler abwechslungsreicher.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt bereits über ein dichtes Netz an ganztägig arbeitenden Schulen. Aktuell gibt es 345 ganztägig arbeitende Schulen im Land – dies sind 66 Prozent aller öffentlichen allgemein bildenden Schulen. Bezogen auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I nimmt bereits jede zweite Schülerin bzw. jeder zweite Schüler an ganztägigen Angeboten teil.

An der Auftaktveranstaltung haben neben Vertreterinnen und Vertretern des Bildungsministeriums u. a. der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag, Lehrergewerkschaften und -verbände, die Serviceagentur „Ganztägig lernen“, die RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e. V., die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege MV, Landtagsfraktionen und der KiTa-Landeselternrat teilgenommen.

Einigung zu Standards der Bezahlkarte

Pegel: Pünktliche Einigung der Länder über Standards der Bezahlkarte sichert Einführungszeitplan im Land

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat die bundesweite Einigung der Länder auf gemeinsame Standards für die einzuführenden Bezahlkarten für Flüchtlinge begrüßt und sieht dies als weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Einführung der Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern.

„Damit kann die Einführung der Bezahlkarte im Land weiterhin in dem vorige Woche in einer Presseinformation und im Landtag skizzierten Zeitplan umgesetzt werden und der Vergabeprozess wird nicht verzögert. Da die bundesweiten Gespräche über gemeinsame Standards für die Bezahlkarte pünktlich zum vereinbarten 31. Januar abgeschlossen werden konnten“, so der Minister.

Damit sei sichergestellt, dass bundesweit gleiche Bedingungen umgesetzt werden. „Mit unserer Bezahlkarte kann ebenso bundesweit bezahlt werden wie mit allen anderen, umgekehrt muss die Bargeldauszahlung auch bei den anderen eingeschränkt werden, wie wir dies vorsehen werden“, nennt Pegel Beispiele.

Über den Umstand, dass Mecklenburg-Vorpommern die Einführung einer Bezahlkarte bereits vorbereitet hatte, hatte das Innenministerium bereits in der vergangenen Woche sowohl in einer Pressemitteilung als auch durch eine Vorankündigung auf dem Vergabemarktplatz des Landes informiert.

Auch im Landtag war dies in der Vorwoche Gegenstand der Debatte. Der Innenminister hatte dort informiert, dass der Überlegungs- und Diskussionsprozess zur Einführung einer Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern bereits aufgenommen wurde, weil die monatlichen Barauszahlungen des Taschengeldes in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes erheblichen Verwaltungsaufwand bereiteten, der mit der Bezahlkarte deutlich gesenkt werden solle.

Das Innenministerium habe auch die Landkreise und kreisfreien Städte einbezogen, die in ihren Gemeinschaftsunterkünften ebenfalls durch Bargeldauszahlungen erheblichen Verwaltungsaufwand betreiben müssten. Das Land habe ein Interesse an einer einheitlichen Bezahlkarte im Land, um die Übergänge zwischen den vorgenannten Einrichtungen unkompliziert zu gestalten. Gerade um die besonderen Bedürfnisse der Landkreise und kreisfreien Städte in die Vergabe aufnehmen zu können, sei es wichtig, dass der im Land bereits vorbereitete Vergabeprozess konsequent fortgesetzt werde.

Dies entspräche auch dem ausdrücklich geäußerten Wunsch der Landkreise und kreisfreien Städte. Mecklenburg-Vorpommern strebe weiterhin eine auf die landeseigenen Bedürfnisse zugeschnittene Variante an und werde diese mit seiner vorbereiteten Vergabe umsetzen.

Ambulanz für Kinder- und Jugendpsychotherapie

Neues Angebot für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen / Drese begrüßt Eröffnung der psychotherapeutischen Hochschulambulanz für Kinder und Jugendliche in Greifswald

Greifswald – An der Universität Greifswald eröffnet heute die neue Ambulanz für Kinder- und Jugendpsychotherapie am Lehrstuhl für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und -psychotherapie. „Ich bin sehr froh darüber, dass mit dem neuen Zentrum eine weitere kompetente Anlaufstelle für Kinder- und Jugendpsychotherapie im Land geschaffen wurde“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese im Zuge der Eröffnung.

Schätzungen gehen davon aus, dass ein Großteil psychischer Erkrankungen bei Erwachsenen ihren Ursprung bereits im Kinder- und Jugendalter haben. „Kinder und Jugendliche können im Laufe ihrer Entwicklung aus verschiedenen Gründen Schwierigkeiten in der Familie, mit Gleichaltrigen oder im schulischen Bereich bekommen“, so Drese. Um gesundheitliche Spätfolgen zu vermeiden, müsse so früh und gut wie möglich geholfen werden.

Bisher gibt es in Mecklenburg-Vorpommern fünf Kliniken der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit 188 Betten und zwölf Tageskliniken mit 186 Plätzen im stationären und teilstationären Bereich. „Damit verzeichnet MV bereits eine gute Versorgung, die aber natürlich ausbaufähig ist“, so Drese weiter.

Neben der medizinischen Versorgung sei es entscheidend, zuverlässige Präventionsketten und Maßnahmen zur Früherkennung und Frühintervention zu entwickeln. „So können wir bestenfalls verhindern, dass aus psychischen Belastungen psychische Erkrankungen werden“, betont Drese. Die Ministerin verwies unter anderem auf die Angebote von KipsFam (Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien). Im Rahmen des Projekts erhalten Kinder und Jugendliche Beratung und Unterstützung, wenn sie im häuslichen Umfeld mit psychischen Erkrankungen oder Suchtverhalten konfrontiert sind.

Die Hochschulambulanz in Greifswald umfasst insgesamt fünf Behandlungszimmer. Angeboten werden auch Therapien für die Altersgruppe 0-3 Jahre sowie für Eltern mit einer postnatalen Depression. Die Anmeldung für eine Therapie ist ab sofort möglich.

Weitere Informationen zum Projekt KipsFam finden Sie unter https://www.blickauf-kipsfam.de/. Eine Übersicht über medizinisch-psychotherapeutischer Anlauf- und Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche in MV finden Sie unter https://www.psychiatriewegweiser.sozialpsychiatrie-mv.de/angebotstypen/unterstuetzung-fuer-kinder-und-jugendliche/.

Neue Lehrkräfte durch die Übernahmegarantie

Zeugnisse für 53 Referendarinnen und Referendare

Schwerin – Heute haben 53 Referendarinnen und Referendare offiziell ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich beendet und ihre Zeugnisse der Zweiten Staatsprüfung in Empfang genommen. Bei einer Feierstunde im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin begingen die jungen Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam mit ihren Angehörigen und Vertreterinnen und Vertretern des Bildungsministeriums dieses besondere Ereignis.

„Ich gratuliere den Absolventinnen und Absolventen zur bestandenen Zweiten Staatsprüfung und damit zum Abschluss ihrer praktischen Ausbildung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Feierstunde. „Mit dem Eintritt in das Berufsleben als Lehrerin oder Lehrer beginnt für sie ein wichtiger Lebensabschnitt, für den ich ihnen von Herzen alles Gute wünsche“, so Oldenburg.

Die Absolventinnen und Absolventen verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 4
  • Lehramt an Grundschulen: 22
  • Lehramt an Grundschulen und an Regionalen Schulen: 1
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 17
  • Lehramt an Gymnasien: 3
  • Lehramt an Beruflichen Schulen: 6

45 der Absolventinnen und Absolventen werden zum 1. Februar 2024 unbefristet in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern übernommen.

„Ich freue mich, dass sich fast 85 Prozent dieses Abschlussjahrgangs für den Schuldienst an unseren Schulen in Mecklenburg-Vorpommern entschieden haben. Das zeigt, dass unsere Übernahmegarantie ein wichtiges Instrument ist, um neue Lehrkräfte für die Schulen in unserem Bundesland zu gewinnen. 34 Absolventinnen und Absolventen werden an ihren Ausbildungsschulen unterrichten. Mein Dank gilt den Ausbilderinnen und Ausbildern. Ihr Engagement trägt dazu bei, dass sich Referendarinnen und Referendare dafür entscheiden, in unserem Land zu bleiben“, so die Bildungsministerin weiter.

Mecklenburg-Vorpommern stellt an vier Terminen jährlich Referendarinnen und Referendare ein. Die kommende Ausschreibung läuft vom 18. März 2024 bis 8. April 2024 mit dem Beginn des Referendariats am 1. August.

Deutschland: Arbeitsmarkt im Januar 2024

Nürnberg – „Der alljährliche Anstieg der Arbeitslosigkeit zum Jahreswechsel fällt in diesem Jahr geringer aus. Auch die Beschäftigung und Arbeitskräftenachfrage zeigen sich konstant, sodass sich der Arbeitsmarkt zu Jahresbeginn trotz der anhaltenden Wirtschaftsschwäche stabil zeigt“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Januar:  +169.000 auf 2.805.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:  +189.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:  +0,4 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Januar 2024 wie jahreszeitlich üblich gestiegen, und zwar um 169.000 auf 2.805.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 2.000 abgenommen. Verglichen mit dem Januar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 189.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg von Dezember auf Januar um 0,4 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote ebenfalls um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 2,9 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 4.000 gesunken. Sie lag im Januar 2024 bei 3.609.000 Personen. Das waren 156.000 mehr als vor einem Jahr, davon 43.000 Staatsangehörige aus der Ukraine.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 46.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, deutlich weniger als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 181.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 170.000 im Oktober und 147.000 im September.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat leicht um 24.000 gestiegen. Mit 46,09 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 207.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Oktober auf November 2023 saisonbereinigt geringfügig um 6.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im November nach Hochrechnungen der BA um 217.000 auf 35,11 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,63 Millionen Personen hatten im November 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 149.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,2 Millionen ausschließlich und 3,44 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Januar waren 699.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 66.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im Januar 2024 unverändert bei 116 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 11 Punkten.

921.000 Personen erhielten im Januar 2024 Arbeitslosengeld, 89.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.971.000. Gegenüber Januar 2023 war dies ein Anstieg um 79.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober 2023 bis Januar 2024 mit 64.000 gut 1.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 85.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, knapp 4.000 mehr als im Vorjahr. 28.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Januar 2024 noch unversorgt und weitere 18.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle.

Gleichzeitig waren 18.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Für das neue Berichtsjahr 2023/24 sind bislang 3 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen liegt 1 Prozent unter dem Vorjahreswert. Im Januar ist der Ausbildungsmarkt allerdings noch sehr stark in Bewegung.

Arbeitsmarkt in M-V Januar 2024

Meyer: Langfristig ist es wichtig, ausreichend Nachwuchskräfte auszubilden und Fachkräfte weiter zu qualifizieren

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Arbeitslosigkeit im Januar 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 2.900 Arbeitslose gestiegen (4,3 Prozent). 70.100 Menschen waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nord arbeitslos gemeldet. Die Landesarbeitslosenquote beträgt 8,6 Prozent (Vorjahr 8,3 Prozent). Im Vergleich zum Vormonat Dezember ist die Zahl der Arbeitslosen um 5.000 oder 7,7 Prozent gestiegen.

„Die bundesweit angespannte Wirtschaftslage und die Rezession sind auch auf dem Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern zu spüren, dennoch zeigt sich der Arbeitsmarkt weiterhin stabil. Die Unternehmen sind derzeit etwas zurückhaltend, wenn es um die Einstellung von neuem Personal geht. Die Betriebe fokussieren sich auf ihr vorhandenes Personal. Langfristig ist es jedoch wichtig, ausreichend Nachwuchskräfte auszubilden und Fachkräfte weiter zu qualifizieren. Dabei unterstützt die Landesregierung die Unternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Derzeit gibt es – aktuelle Zahlen aus dem November 2023 – insgesamt 580.700 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern. Damit sind im Vergleich zum Vorjahresmonat die Zahlen um 2.600 (0,4 Prozent) gesunken. Hauptsächlich im Verarbeitenden Gewerbe (-1.900), im Baugewerbe (-1.300) sowie in der Arbeitnehmerüberlassung (-900) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren.

Speziell im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.600), im Bereich der öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherungen (+400) sowie in der IT- und Kommunikationsbranche (+300) sind neue Arbeitsplätze entstanden. Insgesamt liegt die Personalnachfrage nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit auf dem Niveau des Vorjahres. Aktuell befinden sich 16.000 sozialversicherungspflichtige Stellen im Bestand, im Januar 2023 waren es 1.700 oder 9,5 Prozent weniger.

Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen sowie im Verarbeitenden Gewerbe werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht. „Die berufliche Weiterbildung gewinnt vor dem Hintergrund der veränderten Anforderungen am Arbeitsmarkt sowie der rasanten technologischen Entwicklungen und demografischen Veränderungen immer mehr an Bedeutung.

Wir unterstützen die Unternehmen hierbei in erster Linie im Rahmen der Qualifizierungsrichtlinie, indem es Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung ihrer Beschäftigten fördert. Diese sollen es ermöglichen, Kompetenzen und Qualifikationen der Mitarbeitenden zur Fachkräftesicherung im Unternehmen zu erwerben, zu erhalten und zu erweitern“, sagte Meyer.

Unternehmen fast aller Branchen können für branchenübergreifende und branchenspezifische Fortbildungsmaßnahmen Zuschüsse in zwei Förderbereichen erhalten: In Form von Bildungsschecks, die für Weiterbildungen ausgereicht werden, welche von geeigneten Weiterbildungsdienstleistern angeboten werden (externe Weiterbildungsmaßnahmen). Und für unternehmensspezifische Weiterbildungsprojekte.

Diese werden für spezielle Bedarfe vom antragstellenden Unternehmen selbst entwickelt und ausschließlich mit dessen Beschäftigten durchgeführt (interne Weiterbildungsmaßnahmen). Dabei sind auch Vorhaben zur Kompetenzfeststellung von Beschäftigten oder zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs von Beschäftigten bezüglich deren Arbeitsplätze förderfähig.

In der Weiterbildungsdatenbank M-V (www.weiterbildung-mv.de) finden an Weiterbildung Interessierte, Beratungseinrichtungen sowie Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden schulen möchten, passende Angebote. Weiterbildungsdienstleister können wiederum ihre Angebote auf dieser Plattform präsentieren. Allen Nutzern wird außerdem eine aktuelle, neutrale und unabhängige Beratung zu verschiedensten Maßnahmen und Themen der Weiterbildung angeboten.

Halbjahreszeugnisse bereits am Donnerstag

Schulen regeln in eigener Verantwortung, in welcher Unterrichtsstunde die Zeugnisse ausgegeben werden

Schwerin – Wegen geplanter Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr am Freitag, 2. Februar 2024, geht das Bildungsministerium davon aus, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler am letzten Schultag vor den Ferien in die Schule kommen können.

Die Zeugnisausgabe findet deshalb bereits am Donnerstag, 1. Februar 2024, statt. Das Datum des Zeugnisses wird nicht geändert. Die Schulen regeln in eigener Verantwortung, in welcher Unterrichtsstunde die Zeugnisse ausgegeben werden.

Schülerinnen und Schüler, die das Zeugnis am Donnerstag, 1. Februar 2024, nicht entgegennehmen können, haben die Gelegenheit, während der gesamten Unterrichtszeit am Freitag, 2. Februar 2024, und am Montag, 5. Februar 2024, das Zeugnis vormittags in der Schule abzuholen.

Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind und wegen des Warnstreiks am Freitag, 2. Februar 2024, nicht zum Unterricht erscheinen können, weil es keine Schülerbeförderung gibt, sind entschuldigt. Die Schulen regeln den Unterricht oder die Betreuung der Schülerinnen und Schüler in eigener Verantwortung.

Zukunft der Landwirtschaft

Schwerin – Die Agrarwirtschaft steht derzeit vor multiplen Herausforderungen. „Aus der schwelenden Glut ist mittlerweile ein Flächenbrand geworden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin und bezog sich dabei auf die Protestwelle, die inzwischen mehrere Europäische Staaten erfasst hat. Die Landwirte wehren sich gegen eine überbordende Bürokratie, immer höhere Umweltauflagen, die sinkende Wettbewerbsfähigkeit und zunehmende Dumpingpreise für landwirtschaftliche Produkte. Sie fordern Planungssicherheit und Verlässlichkeit und ein Einkommen von dem sie leben können.

Der Minister betonte, dass die Ziele des Green Deals richtig und wichtig seien, der aktuelle Weg dorthin aber nicht: „Landwirte erhalten immer weniger Direktzahlungen und sollen stattdessen verstärkt Umweltleistungen erbringen, mit denen sie aber unterm Strich kein Geld verdienen können.

Dazu die Auswirkungen geopolitischer Konflikte, volatile internationale Märkte, massive Preissteigerungen am Bodenmarkt und die Übermacht des Handels. Das ist nicht „Farm to Fork“ – das ist „Vom Hof ins Grab. Die Zukunft der Landwirtschaft steht auf dem Spiel!“, pointierte Backhaus. Die Konsolidierung des Haushaltes 2024 sei notwendig, dürfe aber nicht an der Lebensrealität der Menschen vorbei erfolgen.

Auf Initiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und dem Saarland wird deshalb am Freitag ein Entschließungsantrag den Bundesrat eingebracht, der zum Ziel hat, bei den Einsparpläne für die Landwirtschaft und die Fischerei in Teilen abzumildern und insgesamt verlässliche und planbare Rahmenbedingungen für einen Transformationsprozess hin zu mehr Klimaneutralität zu schaffen.

Für den erfolgreichen Transformationsprozess ist aus Sicht von Minister Backhaus vor allem die Entwicklung von Brückentechnologien und deren Implementierung auf kommunaler Ebene entscheidend. Dazu zählen insbesondere Gemeinschaftsprojekte der Energie- und Wärmeplanung mittels Biomasse, Geothermie, Solar- und Windenergie oder auch für Modellvorhaben im Bereich der Energieeffizienzsteigerung.

„Ein weiterer unverzichtbarer Teil dieses Transformationsprozesses ist es, entsprechende Marktanreize für einen stärkeren Beitrag zur Emissionsminderung der Agrarwirtschaft zu schaffen und in diesem Zuge klimaschädliche Subventionen, sukzessive abzubauen. Dabei gilt es jedoch, mit Augenmaß vorzugehen, um Wettbewerbsnachteile für die deutsche land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Primärproduktion gegenüber anderen europäischen Ländern möglichst gering zu halten“, sagte weiter.

Aus diesem Grund fordern die drei Länder, einen deutlich längeren Zeitraum für den Abbau der Agrardiesel-Steuerrückerstattung vorzusehen, um die Entwicklung und den Umstieg auf alternative Kraftstoffe, sowie praxistaugliche und wirtschaftlich tragbare alternative Antriebstechnologien zu ermöglichen. Denn zunächst müsse eine ausreichende Produktion nachwachsender Rohstoffe auf heimischen Flächen möglich sein und insbesondere von der Landwirtschaft genutzt werden können.

Auch brauche es ein Innovations- und Marktanreizprogramm für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, um den Umstieg auf klimafreundliche Kraftstoffalternativen und damit die Abkehr von fossilbasierten Antrieben zu ermöglichen. „Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe steht dafür bereit“, betonte Backhaus.

Gleichzeitig sprechen sich die drei Länder dafür aus, dass die erneuerbare Antriebsenergie, die von der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft erzeugt und selbst genutzt wird, von Steuern und Abgaben zu befreien ist.

Die drei Länder sind sich einig, dass die Zukunftskommission Landwirtschaft und das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung bereits umfassende Konzepte für die Gestaltung einer Transformation vorgelegt haben.  Deren Umsetzung muss nun intensiv verfolgt werden. Insbesondere muss der Bund eine Finanzierungsgrundlage zu schaffen, um so heimischen tierhaltenden Betrieben angesichts des internationalen Wettbewerbs bedarfsgerecht und dauerhaft langfristige Perspektiven zu bieten.