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Monat: Januar 2024

Arbeitsmarkt Dezember 2023 in M-V

Schulte: Robuster Arbeitsmarkt auch in herausforderndem wirtschaftlichen Umfeld

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 65.000 Menschen waren arbeitslos gemeldet; 3.100 mehr als im Dezember 2022. Die Landesarbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit acht Prozent. Im Vergleich zum Vormonat November ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.600 (4,2 Prozent) gestiegen. „Es bleibt derzeit eine schwierige Zeit für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Auswirkungen des internationalen Geschehens, die hohen Zinsen sowie die hohen Energie- und Rohstoffpreise machen den Unternehmen weiter zu schaffen. Trotz allem zeigt sich der Arbeitsmarkt vergleichsweise robust auch in einem heraufordernden wirtschaftlichen Umfeld. Entscheidend ist jetzt, weiter auf zukunftsfähige Wirtschaftszweige zu setzen, Unternehmen bei Investitionen zu unterstützen und vor allem die Fachkräfte im Land ausreichend für kommende Aufgaben vorzubereiten. Dabei unterstützen wir die Wirtschaft“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – es handelt sich um die Oktober-Daten – ist im Vorjahresvergleich (-2.700/-0,5 Prozent) auf 584.300 gesunken. Hauptsächlich im verarbeitenden Gewerbe (-1.900), im Baugewerbe (-1.200) sowie im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (-1.000) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Speziell im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.400) sowie im Bereich der öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherungen (+500) sind neue Arbeitsplätze entstanden.

Für die Personalnachfrage befinden sich aktuell nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 16.100 sozialversicherungspflichtige Stellen im Bestand, im Dezember 2022 waren es 17.800. Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen und im verarbeitenden Gewerbe sowie im Handel werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht.

„Die quantitative und qualitative Sicherung des Fachkräftebedarfes ist eines der drängendsten Zukunftsthemen in Mecklenburg-Vorpommern. Nur so können die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unterstützt, eine stabile Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung gesichert, die finanziellen Grundlagen für stabiles staatliches Handeln geschaffen sowie individuelle Perspektiven für Arbeits- und Fachkräfte eröffnet werden. Der Schlüssel zum Erfolg in der Fachkräftesicherung sind dabei attraktive Arbeitsbedingungen, mitarbeiterzentrierte Unternehmenskulturen und wettbewerbsfähige Arbeitsentgelte“, sagte Schulte.

Eine wesentliche Stellschraube für die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist die Integration Geflüchteter und Erwerbsmigranten in den Arbeitsmarkt. Aktuell leben beispielsweise etwa 24.000 ukrainische Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern, nahezu zwei Drittel (15.200) davon sind Frauen, etwa 8.100 Geflüchtete sind jünger als 18 Jahre. Im September 2023 waren 3.700 Personen mit einer ukrainischen Staatsangehörigkeit in Mecklenburg-Vorpommern sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 700 mehr als vor einem Jahr und 2.600 mehr als vor dem Beginn des Krieges.

Auch aus den weiteren nicht-EU-Asylherkunftsländern gehen mittlerweile 4.700 Personen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, 15 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. „Neben dem humanitären Aspekt ist die Erwerbstätigkeit ein entscheidender Schritt zur Integration in die Gesellschaft. Die Erwerbstätigkeit ermöglicht es Geflüchteten und ihren Angehörigen, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen und sich eine Zukunft in Deutschland aufzubauen“, sagte Schulte.

Das Wirtschaftsministerium fördert die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten beispielsweise mit dem Arbeitsmarktprogramm Ukraine und der landesweiten Förderung der IntegrationsFachDienste Migration, die Migrantinnen und Migranten bei allen Fragen der beruflichen Integration beraten.

MV-Serviceportal

Online-Leistungen innerhalb eines Jahres fast verdoppelt

Schwerin – Neuer Rekord im MV-Serviceportal: Im Monat November 2023 sind 110 neue Leistungen auf das Portal gekommen. Im Januar waren es noch 240 Leistungen, mittlerweile sind es 471 Leistungen. „Damit hat sich die Zahl der Online-Leistungen in weniger als einem Jahr fast verdoppelt. Dies zeigt: Wir sind auf dem richtigen Weg bei der Digitalisierung unserer Verwaltungsangebote“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel heute in Schwerin und:

„Die Statistik belegt auch, dass unser Portal immer beliebter wird. Die Zahl der angemeldeten Nutzerkonten sowie der Anträge ist weiter gestiegen: Bürgerinnen und Bürger können rund um die Uhr 471 unterschiedliche Leistungen in 23 Landesbehörden, 6 Landkreisen, 114 Kommunalverwaltungen, 5 Wirtschaftskammern, 3 Zweckverbänden sowie in 21 Bundes- und sonstigen Behörden komplett online erledigen. Das heißt, Antragstellung sowie falls erforderlich Bezahlung und Identitätsnachweis erfolgen digital. Beim Start des Portals im September 2019 waren es noch insgesamt 45 Behörden. Mittlerweile haben wir 44.201 Nutzerkonten, im September 2019 waren es 117“, erläutert Christian Pegel.

Aber auch ohne ein Konto können Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen Kategorien nach Leistungen anhand von Lebenslagen oder Problemstellungen suchen. Das Angebot reicht von Abfallgebühr über Abmeldung bei der Meldebehörde, Namensänderung bei Scheidung bis zur Zweitwohnungssteuer oder einen Studienplatz beantragen.

„Digitalisierung steht niemals still, deswegen ändern sich auch immer mal wieder Dinge, wie in Zukunft das MV-Nutzerkonto, das von der sogenannten BundID in jedem Bundesland abgelöst wird. Diese ist auch schon auf unserem Serviceportal nutzbar. Und das weit bevor die Verpflichtung des Bundes in Kraft treten soll“, so der Minister weiter.

Aktuell befindet sich, um den Online-Behördengang noch sicherer und konfortabler zu gestalten, der Entwurf für das Gesetz zur Änderung des eGovernment-Gesetzes zur Beratung im Landtag. „Wir schaffen mit dieser Änderung die Rechtsgrundlage, zukünftig Bescheide sicher und digital an verifizierte Nutzerpostfächer bereitstellen zu können.“, erklärt der Digitalisierungsminister.

Das Online-Zugangsgesetz fordert von den Behörden, dass sie ihre Verwaltungsleistungen auch online anbieten. Mit dem MV-Serviceportal stellt die Landesregierung M-V seit Mitte 2019 eine landesweite zentrale Plattform dafür zur Verfügung. Alle Behörden im Land können sie kostenlos nutzen, um darüber ihre digitalen Leistungen anzubieten. Den Bürgerinnen und Bürgern im Land ermöglicht sie, rund um die Uhr von ihrem Computer, Tablet oder Smartphone aus die Angebote der Verwaltung zu nutzen und die Fahrt ins zuständige Amt sparen zu können.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf www.mv-serviceportal.de.

Sonderzahlungen für rechtliche Betreuungen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich können bis Ende 2025 geltend gemacht werden.“

Schwerin – „Seit dem 1. Januar 2024 haben berufliche sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und auch Betreuungsvereine ein Anrecht auf eine Sonderzahlung zum Inflationsausgleich. Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der rechtlichen Betreuung. Bis zum Ende des Jahres 2025 beträgt die Inflationsausgleichssonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer und auch Betreuungsvereine 7,50 Euro je geführter Betreuung und je angefangenem Monat.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuern erhalten die Sonderzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten von 24 Euro pro Betreuung pro Jahr mit der jährlichen Aufwandspauschale“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum Jahresbeginn. Kurz vor Weihnachten hatte der Bundesrat der zuvor vom Bundestag beschlossenen Inflationsausgleichssonderzahlung für die kompletten Jahre 2024 und 2025 für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zugestimmt.

Das Gesetz vom 20. Dezember 2023 zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und zur Änderung weiterer Gesetze ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. (Bundesgesetzblatt Nr. 391 vom 22.12.2023)

„Dieses Gesetz kam noch rechtzeitig. Denn viele Betreuungsvereine, haupt- und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leiden unter den inflationsbedingten Kostensteigerungen. Darauf haben die Bundesländer und der Bund gemeinsam reagiert.  Die Inflationsausgleichssonderzahlung wirkt der finanziell schwierigen Lage entgegen, in der sich Betreuungsvereine und berufliche Betreuerinnen und Betreuer aufgrund der infolge der Inflation unerwartet erheblich gestiegenen Kosten befinden.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten, soweit eine Aufwandspauschale geltend gemacht wird, ebenfalls eine zeitlich befristete Inflationsausgleichssonderzahlung. So kann auch hier der entstandene Kostendruck abgefedert werden. Das ist ein gutes Zeichen. Erst vor wenigen Wochen habe ich zwei langjährig sehr engagierten Betreuerinnen den Ehrenamtspreis der Justiz überreicht. Diese Frauen erhielten die Auszeichnung auch stellvertretend für den unschätzbaren Wert der Arbeit, die alle rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer für unsere Gesellschaft leisten“, so Justizministerin Bernhardt.

Mit Zuversicht ins Jahr 2024

Schwerin – „Ich wünsche den Bürgerinnen und Bürgern in Mecklenburg-Vorpommern alles Gute für das Jahr 2024. Vor allem Gesundheit. Ich bedanke mich bei allen, die zum Jahreswechsel gearbeitet haben, damit wir feiern konnten, insbesondere bei den Einsatzkräften im Rettungsdienst, bei der Feuerwehr und bei der Polizei. Wir sind froh darüber, dass uns das Hochwasser nicht so hart trifft wie andere Regionen. Und wir hoffen, dass dies auch so bleibt. Ich danke allen, die vor Ort im Hochwasserschutz tätig sind“, sagte die Ministerpräsident zum Jahresbeginn.

 „Wir leben in Zeiten internationaler Konflikte und großer Herausforderungen in Deutschland. Dennoch haben wir allen Grund, mit Zuversicht in das neue Jahr zu gehen. Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben gemeinsam viel erreicht – und wir können noch mehr. Das Ziel der Landesregierung ist es, Mecklenburg-Vorpommern im neuen Jahr wirtschaftlich weiter voranzubringen und damit Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Gleichzeitig arbeiten wir dafür, dass der soziale Zusammenhalt gewahrt bleibt.“

Anders als auf Bundesebene gebe es in Mecklenburg-Vorpommern einen vom Parlament beschlossenen Haushalt. „Wir investieren in die Zukunft des Landes. Dazu gehören Investitionen in die digitale Infrastruktur ebenso wie der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Aufbau einer wasserstoffbasierten Wirtschaft“, erklärte die Ministerpräsidentin.

 Mit dem Jahreswechsel gelte das neue Tariftreuegesetz für Mecklenburg-Vorpommern. „Damit ist geregelt, dass öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen gehen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Erfüllung Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen. Wo es keinen Tarifvertrag gibt, gilt ein Vergabemindestlohn von 13,50 Euro. Damit wollen wir Anreize zu weiteren Lohnsteigerungen setzen“, erläuterte Schwesig.

Im sozialen Bereich bleibe es bei der beitragsfreien Kita und beim kostenfreien Ferienhort. „Wir haben einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, damit im Sommer der Personalschlüssel im Kindergarten von 1:15 auf 1:14 abgesenkt werden kann. Damit haben die Erzieherinnen und Erzieher mehr Zeit für jedes einzelne Kind“, sagte die Ministerpräsidentin. Die Fachkräftesicherung in Kitas und Schulen sei ein weiterer Schwerpunkt. „2024 startet das neue gemeinsame Schulbauprogramm von Land und Kommunen. Wir wollen, dass unsere Kinder gute Bedingungen zum Lernen haben“, sagte Schwesig weiter.

 „Neben Familien mit Kindern unterstützen wir auch die älteren Menschen im Land“, betonte Schwesig. „Es wird beim vergünstigten Seniorenticket für den öffentlichen Nahverkehr bleiben.“ 2024 werde die Landesregierung mit dem Aufbau eines landesweiten Rufbussystems beginnen.

Um den Fachkräftebedarf in der Kranken- und Altenpflege besser abzusichern, müssen Auszubildende in der Alten- und Krankenpflege sowie in verschiedenen Gesundheitsberufen ab dem 1. Januar 2024 kein Schulgeld mehr zahlen. Die Schulgeldfreiheit umfasst alle Auszubildenden in den Bildungsgängen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische/r Bademeister/in, die an staatlich genehmigten oder anerkannten Ersatzschulen in freier Trägerschaft beschult werden.

Auch auf Bundesebene gebe es Verbesserungen wie die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums. Andere Entscheidungen stufte die Ministerpräsidentin als kritisch ein. „Ich halte es für falsch, dass der Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder auf 19 Prozent steigt. Das schadet nicht nur Gastronomie und Tourismus. Es wirkt sich beispielsweise auch auf das Kita- und Schulessen aus“, so Schwesig. Auch die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen für die Landwirtschaft lehne die Landesregierung ab.

Der von der Bundesregierung geplante schnellere Anstieg der CO2-Steuer belaste Pendlerinnen und Pendler. „Die Landesregierung hat die klare Erwartung, dass die Bundesregierung bis zum 8. Januar eine faire Lösung für die Landwirte findet. Auch für die Pendlerinnen und Pendler muss eine Lösung gefunden werden, zum Beispiel in Form einer höheren Pendlerpauschale. Dafür werden wir uns weiter auf Bundesebene einsetzen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Eine große Ehre und Chance sei, dass Mecklenburg-Vorpommern bis Ende Oktober die Präsidentschaft im Bundesrat habe. „Wir haben die Möglichkeit, im In- und Ausland für Mecklenburg-Vorpommern zu werben. Ein besonderer Höhepunkt ist der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober in Schwerin. Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger zum Mitfeiern ein. Es ist bei allen Problemen und Herausforderungen ein Grund zur Freude, dass wir gemeinsam in einem vereinten Deutschland leben, das sich alles in allem in den letzten 34 Jahren gut entwickelt hat.“

Justiz M-V startet die „KI-Werkstatt“

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Unser Ziel ist es, mit der Entwicklung der künstlichen Intelligenz standhalten zu können.“

Schwerin – „Das Anwendungsgebiet für künstliche Intelligenz erweitert sich mit rasantem Tempo. Auch die Justiz beschäftigt sich immer stärker mit der KI, um auf diesem Wege die justiziellen Entscheider zu entlasten und die zugrundeliegenden Sachverhalte auszuarbeiten bzw. die anstehenden Entscheidungen vorzubereiten. Daher hat die Justiz eine KI-Werkstatt initiiert.

Mit diesem Projekt wollen wir Wissen und Kompetenzen bündeln und eine Strategie erarbeiten, wie wir uns zukünftig sachgerecht der Hilfe von KI bedienen können. In diesem Jahr werden KI und die damit verbundenen Möglichkeiten und Risiken ein Schwerpunkt unserer Arbeit bilden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Die KI-Werkstatt hat vor allem das Ziel, den konkreten Bedarf unserer Justiz an KI-Unterstützung auszuloten, die bereits vorhandenen Möglichkeiten zum Einsatz von KI in der Justiz zu prüfen und erste Umsetzungsschritte zu gehen.

Dafür ist es unabdingbar, den Nutzen der künstlichen Intelligenz auch für die Justiz herauszuarbeiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gerichten, Staatsanwaltschaften und auch aus der Straffälligenarbeit werden in freiwilligen Projektteams an der KI-Werkstatt mitwirken.

Dieser direkte Draht in die Praxis schafft Akzeptanz und hilft dabei, die Berührungsängste zu diskutieren. Wir planen eine sogenannte KI-Landkarte, auf der alle Projekte und die verschiedenen KI-Einsätze zusammengefasst werden. Um sodann Ideen für die Justizpraxis in MV zu sammeln und in der Folge zu bewerten“, so Ministerin Bernhardt.

„Aus dem Vergleich der zusammengetragenen KI-Landkarte mit den identifizierten Bedürfnissen in der Landesjustiz M-V soll eine Antwort auf die Frage entwickelt werden, ob eine eigene KI-Entwicklung in M-V initiiert oder eine Beteiligung an einer anderweitigen KI-Entwicklung z.B. durch eine Pilotierung in M-V unterstützt werden sollte.

Gleichwohl beobachten wir die Entwicklungen und Ansätze der anderen Bundesländer, um eventuell auch davon profitieren zu können. Wir müssen uns mit der Entwicklung auseinandersetzen, damit die Justiz des Landes auch künftig bestmöglich ausgestattet ist“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt zum Jahresauftakt 2024.