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Monat: April 2024

Olympiabewerbung

Drese: Klares Signal des Landtags gibt Rückenwind für eine deutsche Olympia-Bewerbung mit Warnemünde als Segelrevier

Schwerin – Der Landtag hat sich am Mittwochabend mit großer Mehrheit für die Unterstützung einer deutschen Olympiabewerbung mit Rostock-Warnemünde als Revier für die Ausrichtung olympischer Segelwettbewerbe ausgesprochen.

„Das ist ein wichtiges landespolitisches Signal. Diesen gemeinsamen Willen, solch ein Großereignis auszutragen, brauchen wir“, betonte Sportministerin Stefanie Drese in der Landtagsdebatte.

Die Ministerin führte aus, dass es durchaus berechtigte Einwände gegen die Austragung von Olympischen Spielen gebe. Diese hätten sich in den letzten Jahrzehnten zu gigantischen globalen Events mit beträchtlichen ökologischen, sozialen und finanziellen Auswirkungen entwickelt. Hinzu käme völlig zurecht viel Kritik in den letzten Jahren an Entscheidungen des IOC oder auch anderer Sportorganisationen wie der FIFA an der Wahl der Austragungsorte für weltweite Großveranstaltungen.

Drese: „Jetzt gibt es aus meiner Sicht genau zwei Möglichkeiten damit umzugehen: Wir gehen in die Abwehrecke und nehmen mit vielen kritischen Worten in Kauf, dass Olympische Spiele oder Weltmeisterschaften zunehmend in Länder mit fragwürdigen Gesellschaftsmodellen vergeben werden. Oder, wir engagieren uns und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass globale Großveranstaltungen auch hier bei uns in Deutschland stattfinden können.“

Drese verdeutlichte ihre Unterstützung für eine Olympiabewerbung Deutschlands spätestens im Jahr 2040. „Ich bin überzeugt davon, Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland haben das Potenzial, einen Mehrwert für die Bevölkerung zu schaffen und die gesellschaftliche Bedeutung des Sports in Deutschland erheblich zu stärken. Allerdings nur – und davon bin ich genauso überzeugt, wenn sie den Rückhalt der Bevölkerung haben und nachhaltig konzipiert sind“, so Drese.

Olympische und Paralympische Spiele würden wie keine andere Sportveranstaltung nach wie vor Milliarden Menschen auf der ganzen Welt begeistern. Modern und unter Berücksichtigung nachhaltiger Themen konzipiert und umgesetzt könnten sie wertvolle Impulse weit über die reine Sportentwicklung eines Landes setzen, sagte die Ministerin.

Drese: „Deshalb werbe ich für Spiele mit Charme, statt Spiele des Gigantismus und spüre dafür eine große Unterstützung.“ Eine mögliche deutsche Bewerbung sei auch für Mecklenburg-Vorpommern eine große Chance. „Mit dem Standort Rostock-Warnemünde als Partner im Bewerbungskonzept für die Ausrichtung der olympischen Segelwettbewerbe können und sollten wir mehr als selbstbewusst in das Rennen einsteigen. Die Bedingungen für Segelwettbewerbe sind in Warnemünde großartig und einmalig“, betonte Drese.

„Dafür sprechen aktuell die inzwischen hochmodernisierten Infrastrukturbedingungen am Standort, wie zum Beispiel der Neubau der Sportschule Warnemünde und des Yachthafens, die Hotels unmittelbar am Strand sowie die inzwischen sehr gute Verkehrsanbindung.  Darüber hinaus verfügt Rostock-Warnemünde als eines der weltbesten Segelreviere über ein großes organisatorisches und sportfachliches Know-how bei der Durchführung internationaler Segelgroßereignisse wie z. B. der Hanse Sail oder der Warnemünder Woche. Hier bei uns muss nicht alles neu gebaut werden. Die bestehende Infrastruktur erfüllt wesentliche Ziele der international gewollten Nachhaltigkeitsstrategie“, so Drese.

Die Entscheidung, ob sich der DOSB um die Austragung Olympischer und Paralympischer Spiele in Deutschland bewirbt, soll voraussichtlich Ende des Jahres 2024 auf der Mitgliederversammlung des DOSB fallen. Am aussichtsreichsten erscheint eine Kandidatur Deutschlands für die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele 2040.

Lehrerbildungsgesetz wird im Landtag debattiert

Oldenburg: Zusätzliche Lehrkräfte durch Änderungen im Lehrerbildungsgesetz

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt alles daran, mehr Lehrkräfte auszubilden und einzustellen. Der Landtag hat heute in Erster Lesung über die Novelle des Lehrerbildungsgesetzes beraten.

Die geplanten Änderungen umfassen die Zweite und Dritte Phase der Lehrerbildung, also den Vorbereitungsdienst und die Fort- und Weiterbildung. Das Referendariat für Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen soll so attraktiv gestaltet werden, dass diese den Vorbereitungsdient im Land absolvieren und anschließend ihre Unterrichtstätigkeit an den Schulen aufnehmen.

Außerdem will das Land multiprofessionelle Fachkräfte ausbilden, die zusätzlich zur Ausbildung für ein Unterrichtsfach eine sonder- und sozialpädagogische Qualifikation erwerben.

„An unseren Schulen fehlen Lehrerinnen und Lehrer“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In vielen Fachrichtungen gibt es unbesetzte Stellen und dadurch eine hohe Mehrarbeit der Kolleginnen und Kollegen. Für diesen Einsatz danke ich sehr, doch auch dadurch kann der Unterrichtsausfall nicht gänzlich verhindert werden.

Wir haben die Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg neu organisiert. Auch wurden die Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für Lehrkräfte gestrafft, damit sie schneller an den Schulen sind und auch den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen haben wir eingeführt.

Das alles genügt aber noch nicht, um den Lehrermangel zu beheben. Mit den Änderungen des Lehrerbildungsgesetzes gehen wir weitere wichtige Schritte“, so Oldenburg.

Im Wesentlichen sieht die Novelle des Lehrerbildungsgesetzes folgende Änderungen vor:

  • Das Land will die Attraktivität des Referendariates steigern.
  • An den Schulen soll es eine neue multiprofessionelle Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg geben, indem die Ausbildung zur Lehrkraft im Seiteneinstieg mit der Ausbildung zur unterstützenden pädagogischen Fachkraft miteinander kombiniert werden.
  • Personen, die über das Erste Staatsexamen für ein Lehramt verfügen, können auch die Qualifizierung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg absolvieren.
  • Grundständig ausgebildete Lehrkräfte können künftig eine Lehrbefähigung für ein weiteres Fach oder eine Lehrbefähigung für ein Lehramt an einer weiteren Schulart erwerben.
  • Die Möglichkeit, auch gänzlich ohne Berufsabschluss eine Ausbildung als Lehrkraft im Seiteneinstieg zu beginnen, wird ersatzlos gestrichen.

Allein in den kommenden sieben Jahren müssen weit über 5.000 Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern neu eingestellt werden. Von diesen rund 5.000 Lehrkräften, die für die Absicherung des Unterrichts notwendig sind, bildet das Land nur ca. die Hälfte selbst aus. Das bedeutet, dass Mecklenburg-Vorpommern bis 2030 ungefähr 2.600 Lehrkräfte einstellen muss, die kein grundständiges Lehramtsstudium im Land absolviert haben.

Schwesig begrüßt Rentenerhöhung

Schwerin – Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli 2024 deutlich an. Der bundesweit einheitliche Rentenwert wird um 4,57 Prozent angehoben. Das beschloss die Bundesregierung heute in Berlin. Damit ist der Zuwachs höher als die aktuelle Inflationsrate.

„Das ist eine gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am Rande einer Landtagssitzung in Schwerin. „Die Generation der heutigen Rentnerinnen und Rentner hat ganz überwiegend ein Leben lang hart gearbeitet. In den ostdeutschen Bundesländern musste diese Generation dazu noch die schwierigen Umbrüche nach 1990 bewältigen. Es ist gut, dass der Rentenwert deutlich angehoben wird. Und es ist richtig, dass wir heute einen einheitlichen Rentenwert in Ost und West haben“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Es habe in den letzten Wochen immer wieder Debatten über die Zukunft der Rente und sogar über Nullrunden gegeben. „Die Rente muss verlässlich bleiben“, sagte Schwesig. „Ich bin deshalb sehr dankbar, dass Bundesarbeitsminister Heil trotz der Attacken auf die gesetzliche Rente oder gar Forderungen nach Nullrunden bei seinem Kurs geblieben ist. Es geht bei der Rente immer auch um die Anerkennung der Lebensleistungen der älteren Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.“

Kommunale Investitionen weiter auf Höchststand

Kommunalfinanzbericht 2023 heute Thema im Landtag

Schwerin – Die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern konnten ihre Investitionen im Jahr 2023 noch einmal deutlich steigern. Während im Jahr 2022 die Kommunen erstmals über 1 Mrd. Euro investierten (1,186 Mrd. Euro), sind im vergangenen Jahr die Investitionen noch einmal deutlich auf 1,258 Mrd. Euro gestiegen. Dies entspricht einer Investitionsquote von 18,7 %. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 betrugen die kommunalen Investitionen lediglich 544 Mio. Euro, was einer Investitionsquote von 12 % entsprach.

„Sowohl das Land als auch die Kommunen tragen mit ihren hohen Investitionsquoten zum starken Wirtschaftswachstum in Mecklenburg-Vorpommern bei. Vor allem die regionale Wirtschaft profitiert von den Investitionen des Staates. Das freut mich“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Bezogen auf die Investitionsquoten liegen die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich unter den Flächenländern auf dem 2. Platz hinter Bayern (22,5 %), gefolgt von Baden-Württemberg (16 %).

„Dem Land ist wichtig, dass die Kommunen die in der Vergangenheit aufgelaufenen Haushaltsüberschüsse verstärkt für Investitionen einsetzen können. Um bis zu 600 Mio. Euro an kommunalen Haushaltsüberschüssen nutzen zu können, wurde beispielsweise das Gemeindehaushaltsrecht Ende letzten Jahres geändert. Davon versprechen wir uns einen zusätzlichen Investitionsschwung, der sich positiv auf die regionale Wirtschaft auswirken dürfte. Vor allem für die Bauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern erhoffen wir uns davon positive Effekte“, so Geue.

Ein Investitionsschwerpunkt von Land und Kommunen wird in den nächsten Jahren das sog. Schulbauprogramm sein. Im November 2023 wurde sich darauf verständigt, bis 2027 Schulbaumittel in Höhe von insgesamt 400 Mio. Euro bereitzustellen. Derzeit erstellen die Landkreise zusammen mit ihren Städten und Gemeinden priorisierte Projektlisten für Schulbaumaßnahmen, die mithilfe dieser Schulbaumittel finanziert werden sollen.

Neues Kindertagesförderungsgesetz

Schwesig: Neues KiföG sorgt für weitere Verbesserungen in der Kinderbetreuung

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Landtag für das neue Kindertagesförderungsgesetz geworben.

„Beste Chancen für alle Kinder von Anfang an zu schaffen, ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt unserer Landespolitik. Die Kinderbetreuung ist auch ein Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit unserer MV-Koalition. Der Grundstein für beste und gleiche Chancen wird in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gelegt. Deshalb haben wir die Kinderbetreuung in Mecklenburg zu einer der besten in Deutschland ausgebaut“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Anders als in vielen Bundesländern gebe es ein ausreichendes Angebot an Kita-Plätzen – und das, obwohl Mecklenburg-Vorpommern zu den Ländern mit der höchsten Betreuungsquote und den längsten Öffnungszeiten gehört. „94,5 Prozent der 3-6-jährigen und 59 Prozent der unter 3- jährigen Kinder besuchen eine Einrichtung der Kinderbetreuung“, betonte die Ministerpräsidentin.

Zudem sei die Kita von der Krippe bis zum Hort beitragsfrei. Anders als in anderen Bundesländern müssten Eltern nicht mehrere hundert Euro pro Monat an Kita-Gebühren zahlen. Mit dem beitragsfreien Ferienhort sei das Angebot in dieser Wahlperiode sogar noch ausgeweitet worden. „Die beitragsfreie Kita ist eine große sozialpolitische Errungenschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Und dabei wird es mit dieser Landesregierung auch bleiben“, sagte die Ministerpräsidentin zu.

Mit dem neuen Kindertagesförderungsgesetz werde die Qualität in den Kitas weiter verbessert. „Wir senken den Betreuungsschlüssel im Kindergarten“, erläuterte Schwesig. Dieser habe einst bei 1:18 gelegen und sei seitdem in mehreren Schritten verbessern worden. „Mit dem neuen KiföG gehen wir den nächsten Schritt. Auf eine Erzieherin oder einen Erzieher kommen in Zukunft 14 Kinder.“

Darüber hinaus enthalte das Gesetz weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität. „Wir stärken die Elternrechte. Eltern sollen zum Beispiel bei der pädagogischen Konzeption, bei den Öffnungs – und Schließzeiten und bei der Essensversorgung der Kinder mehr mitgestalten können. Wir erweitern die Aufgaben der Assistenzkräfte. Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, die über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung verfügen und pädagogisch und persönlich geeignet sind, sollen kleinere Gruppen eigenständig leiten und die Randzeitenbetreuung übernehmen können. Außerdem wird die Sprachförderung der Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren verbessert“, zählte die Ministerpräsidentin auf. Zudem werden die Ausbildungsvergütung erhöht und die Arbeitsbedingungen der Tagespflegepersonen verbessert.

Gemeinsam mit den Kommunen und den Trägern der freien Jugendhilfe sei ein Landesrahmenvertrag für die Kinderbetreuung ausgehandelt worden. „Jetzt haben wir verbindliche Regelungen in ganz Mecklenburg -Vorpommern: für einen Mindestpersonalschlüssel, für die Berechnung der Arbeitszeiten und für neue Sachkostenpauschalen. Allein der landesweite Mindestpersonalschlüssel bringt mehr als 700 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher in die Kitas.

Zu diesen 700 neuen pädagogischen Fachkräften kommen durch die Absenkung des Fachkraft -Kind -Verhältnisses und durch die Nichtanrechnung der Azubis auf den Fachkräfteschlüssel noch etwa 500 weitere Erzieherinnen und Erzieher hinzu. Über 1.200 zusätzliche Fachkräfte in den Kitas, das bedeutet im Schnitt: eine zusätzliche Erzieherin oder ein zusätzlicher Erzieher für jede Kita im Land“, informierte die Ministerpräsidentin. Deshalb sei es wichtig, dass in den letzten Jahren die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher in Mecklenburg -Vorpommern erhöht worden seien.

Schwesig dankte in ihrer Rede Bildungsministerin Simone Oldenburg für die Erarbeitung des Gesetzes. „Wir verfolgen gemeinsam bei der Kinderbetreuung drei wichtige Ziele: Wer in MV arbeitet, kann sich auf gute Kinderbetreuung als Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf verlassen. Wir schaffen für unsere Kinder beste Chancen auf Bildung von Anfang an – unabhängig von Elternhaus und sozialen Verhältnissen. Und wir treten ein für gute Bezahlung und gute Arbeitsbeziehungen für die Beschäftigten in den Kitas. Die Kitas bleiben deshalb ein Schwerpunkt der Landesregierung.“ Sie werde an weiteren Verbesserungen der Qualität arbeiten.

Selbstbestimmtes Leben und Wohnen im Alter

Neues Beratungsangebot 

Wolgast – Am (morgigen) Donnerstag nimmt in Wolgast die zweite Anlaufstelle der unabhängigen durch das Land geförderten Wohn- und Digitalisierungsberatung in Mecklenburg-Vorpommern ihre Arbeit auf. „Mit der Beratung zu Fragen der Wohnraumanpassung und der Nutzung digitaler Hilfsmittel wollen wir dazu beitragen, dass Menschen so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit verbleiben können“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese vor der Eröffnung.

Die Beratungsstelle in Wolgast wird an das dortige Kreiskrankenhaus angebunden sein. „Durch die Anbindung an das Altersmedizinische Zentrum des Kreiskrankenhauses Wolgast steht den Interessierten hier in Wolgast ein multiprofessionelles Team mit einer hohen wissenschaftlichen Expertise zur Verfügung“, so Drese.

Drese betont, dass es beim Thema Barrierefreies Wohnen einer guten Planung bedürfe: „Pflegebedürftigkeit tritt in der Regel nicht plötzlich ein, sondern ist das Ergebnis eines natürlichen Alterungsprozesses. Meistens nehmen mit immer höherem Alter die gesundheitlichen Beschwerden zu. Aber schon mit kleineren Maßnahmen und Umbauten können Seniorinnen und Senioren oft länger in den eigenen vier Wänden leben.“

Um für eine mögliche gesundheitliche Einschränkung und die erforderlichen Wohnbedarfe rechtzeitig gewappnet zu sein, plädiert die Ministerin dafür, frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen. „Wir alle können uns darauf einstellen, dass wir wahrscheinlich eines Tages Unterstützung oder angepasste Wohngegebenheiten benötigen. Die Wohnberatung gibt wichtige Denkanstöße und Hilfestellung, worauf es dabei ankommt.“ Ausdrücklich aufgerufen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, seien daher auch jüngere, nicht pflegebedürftige Menschen und Angehörige von zu Pflegenden.

Die Wohnberatung MV wird durch eine Landesfachstelle koordiniert. Das Team besteht aus fünf hauptamtlichen Mitarbeitenden. Die Leitung obliegt dem Mediziner und Wissenschaftler Prof. Maximilian König von der Universitätsmedizin Greifswald. Die erste Beratungsstelle eröffnete bereits am 21.03.2024 in Schwerin.

Das Projekt läuft zunächst bis 2027 und wird mit rund drei Millionen Euro Landesmitteln gefördert.

Adressen und Kontakt

Wohnberatungsstelle im Ärztehaus Lankow
Rahlstedter Str. 29
19057 Schwerin
Tel.: 0385 207 388 29

Wohnberatungsstelle am Kreiskrankenhaus Wolgast
Chausseestr. 56
17438 Wolgast
Tel.: 03836 257 255

Die Beraterinnen sind zudem unter der Mailadresse info@wohnberaterung-mv.de erreichbar. Die Beratung erfolgt kostenlos und unabhängig.

Schulbarometer

Land unterstützt Lehrkräfte und fördert Schulbauten / Oldenburg: Wichtige Programme wurden in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat viel unternommen, um Lehrkräfte zu entlasten und die Arbeitsbedingungen an den Schulen zu verbessern. Nach der Veröffentlichung des Deutschen Schulbarometers der Robert Bosch Stiftung verweist Bildungsministerin Simone Oldenburg auf die umgesetzten Programme und Projekte und betont, welche weiteren Vorhaben geplant sind. Laut Schulbarometer sehen die Lehrkräfte den dringendsten Handlungsbedarf an der eigenen Schule bei der Behebung des Personalmangels und bei Investitionen in marode Schulgebäude.

„Der Lehrerberuf ist ein schöner und verantwortungsvoller Beruf, der die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer stark fordert. Die Ergebnisse des Deutschen Schulbarometers decken sich zum Teil mit den Ergebnissen unserer Lehrkräftebefragungen. Verbesserungen gelingen aber nur schrittweise, denn gerade der bundesweite manifestierte Lehrkräftemangel steht grundlegenden Entlastungen entgegen.

Doch wir haben bereits relevante Programme auf den Weg gebracht, umgesetzt und arbeiten weiter daran, die Situation an den Schulen zu verbessern. Trotz des bundesweiten Lehrkräftemangels haben wir bis Ende des vergangenen Jahres 1.900 Lehrkräfte eingestellt und damit einen Einstellungsrekord erzielt. Wir ermöglichen weiterhin Teilzeitbeschäftigung und erhöhen auch nicht wie andere Bundesländer die Unterrichtsverpflichtung. Ältere Lehrkräfte erhalten bis zu vier Anrechnungsstunden und unterrichten dadurch weniger. Das alles trägt zur Entlastung bei“, betonte Oldenburg.

Mit einer Änderung des Lehrerbildungsgesetzes will das Land mehr Lehrkräfte ausbilden und einstellen. „Wir machen das Referendariat attraktiver und ermöglichen weiteren Zielgruppen, eine dem Lehramt gleichgestellte Qualifikation zu erwerben. Mit der neu organisierten berufsbegleitenden Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg werden sie grundständig qualifiziert. Außerdem soll es einen neuen multiprofessionellen Ausbildungsweg geben, in dem die Ausbildung zur Lehrkraft im Seiteneinstieg mit der Ausbildung zur unterstützenden pädagogischen Fachkraft kombiniert wird. Das alles wird helfen, um in der angespannten Situation mehr Lehrkräfte in die Schulen zu bringen“, erklärte die Bildungsministerin.

Außerdem hat das Land weiteres Personal an den Schulen eingestellt, das die Lehrkräfte entlastet, Schülerinnen und Schüler unterstützt. „Schulleitungen und Lehrkräfte sind mit der Tätigkeit der Alltagshilfen sehr zufrieden. Alltagshilfen übernehmen organisatorische Aufgaben und begleiten Schulklassen unter anderem bei Wander- und Projekttagen. Aus diesem Grund haben wir die Zahl der Alltagshilfen verdoppelt und weitere 120 Stellen geschaffen.

Außerdem arbeiten an unseren Schulen 750 unterstützende pädagogische Fachkräfte, die bei der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts mitwirken. Wir stellen weitere 120 Stellen für pädagogische Fachkräfte bereit, um diese Unterstützung zu erhöhen. Damit arbeiten rund 900 pädagogische Fachkräfte an den 430 Grund- und Förderschulen, Regionalen Schulen und Gesamtschulen unseres Landes. An den beruflichen Schulen unterstützen Verwaltungskräfte die Schulleitungen bei Büroaufgaben“, erläuterte Oldenburg.

Mit dem Gesundheitsprogramm für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte stärkt Mecklenburg-Vorpommern die Gesundheit seiner Beschäftigten in den Schulen. Das Land hat dafür im vergangenen Jahr zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt, so viele Mittel wie nie zuvor. Zum Angebot zählen auch arbeitspsychologische Beratungen, Fortbildungen für Beschäftigte und Führungskräfte. Mit dem Leitgedanken „Zuhören – Beraten – Vermitteln“ hat das Land die schulpsychologische Unterstützung ausgebaut und zusätzlich 30 Stellen eingerichtet.

In jedem Staatlichen Schulamt gibt es ein mobiles Team, das beim Krisenmanagement vor Ort unterstützen kann. Überregional steht die Leitstelle des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) zur Verfügung, die Anfragen der Schulen des Landes sofort aufnimmt, eine psychologische Erstversorgung sicherstellt und Hilfe vermittelt. Zudem bietet der Bereich Organisationspsychologie des ZDS Angebote zur Begleitung von Schulen bei der Bewältigung psychischer Belastungen an. Hierzu zählen Coachings und Beratungen von Schulleitungen und Lehrkräften sowie Maßnahmen der Team- und Organisationsentwicklung.

Beim Schulbau hat das Land seit 2016 rund 500 Schulbauvorhaben mit ca. 750 Millionen Euro gefördert. Die Schulbauförderung setzt sich aus verschiedenen Programmen mit EU-, Bundes- und Landesmitteln zusammen. Ungefähr jeweils die Hälfte dieser Fördermittel floss in Ober- und Mittelzentren bzw. in Grundzentren und ländliche Gemeinden. Bis 2027 werden weitere 400 Millionen Euro zusätzlich für den Schulbau eingesetzt. Das Land stellt von 2024 bis 2027 jährlich 25 Millionen Euro für den Neubau und die Sanierung von Schulen bereit.

Die Kommunen legen jeweils 25 Millionen Euro pro Jahr aus dem Finanzausgleich oben drauf. Die Schulträger, die davon profitieren, müssen in mindestens gleicher Höhe Eigenmittel einsetzen. Das Land unterstützt in diesem Zusammenhang Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden und Hilfen zum Haushaltsausgleich bzw. Sonderzuweisungen erhalten, beim Aufbringen dieses Eigenanteils und bei Investitionen mit weiteren Mitteln über den Finanzausgleich.

Börgerende-Rethwisch jetzt „Ostseebad“

Börgerende-Rethwisch – Die Gemeinde Börgerende-Rethwisch im Landkreis Rostock erhält den Namenszusatz „Ostseebad“. Den entsprechenden Verleihungsbescheid hat Innenminister Christian Pegel dem Bürgermeister der Gemeinde, Horst Hagemeister, zugesandt.

„Ich freue mich sehr, der Gemeinde den Namenszusatz verleihen zu dürfen. Dieser stärkt die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger vor Ort“, beglückwünscht Christian Pegel.

Seit dem 15. Juni 2023 darf sich die Gemeinde schon „Staatlich anerkanntes Seebad“ nennen. „Jetzt gehört das Ostseebad aber wirklich zum Gemeindenamen – mit der Bezeichnung ‚Ostseebad‘ kann die Gemeinde den Tourismus weiterentwickeln und hoffentlich noch mehr Urlauber ins Land locken“, so der Innenminister.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits eine Reihe von Städten und Gemeinden, die eine dem Gemeindenamen vorangestellte kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung verliehen bekommen haben.

So darf Neubrandenburg seit 2019 die Bezeichnung „Vier-Tore-Stadt“ führen, Teterow ist seit 2017 „Bergringstadt“, Gnoien kann sich „Warbelstadt“ nennen (2017), Rostock erhielt den Namenszusatz „Universitätsstadt“ (2016), Ueckermünde die Bezeichnung „Seebad“ (2013), Neustrelitz ist seit 2013 „Residenzstadt“, die Stadt Neukalen „Peenestadt“ (2012), die Stadt Malchow darf sich „Insel-stadt“ nennen (2011), die Gemeinde Ankershagen hat den Namenszusatz „Schliemanngemeinde“ (2010), die Stadt Ribnitz-Damgarten ist seit 2009 „Bernsteinstadt“ und Woldegk ist seit 2008 die „Windmühlenstadt“. Die Gemeinde Heringsdorf ist seit 2007 offiziell als „Ostseebad“ bekannt und Güstrow seit 2006 „Barlachstadt“.

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung kann gemäß § 8 Absatz 4 Satz 1 Kommunalverfassung M-V auf Antrag der Gemeinde kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnungen verleihen. Eine kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung ist kein Bestandteil des amtlichen Gemeindenamens, sondern stellt ein eigenständiges Element neben dem Gemeindenamen dar. Sie trifft eine Aussage über den Status, die Eigenart oder Funktion der betreffenden Gemeinde in aktueller oder historischer Hinsicht.