Kommunale Investitionen weiter auf Höchststand

Kommunalfinanzbericht 2023 heute Thema im Landtag

Schwerin – Die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern konnten ihre Investitionen im Jahr 2023 noch einmal deutlich steigern. Während im Jahr 2022 die Kommunen erstmals über 1 Mrd. Euro investierten (1,186 Mrd. Euro), sind im vergangenen Jahr die Investitionen noch einmal deutlich auf 1,258 Mrd. Euro gestiegen. Dies entspricht einer Investitionsquote von 18,7 %. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 betrugen die kommunalen Investitionen lediglich 544 Mio. Euro, was einer Investitionsquote von 12 % entsprach.

„Sowohl das Land als auch die Kommunen tragen mit ihren hohen Investitionsquoten zum starken Wirtschaftswachstum in Mecklenburg-Vorpommern bei. Vor allem die regionale Wirtschaft profitiert von den Investitionen des Staates. Das freut mich“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Bezogen auf die Investitionsquoten liegen die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich unter den Flächenländern auf dem 2. Platz hinter Bayern (22,5 %), gefolgt von Baden-Württemberg (16 %).

„Dem Land ist wichtig, dass die Kommunen die in der Vergangenheit aufgelaufenen Haushaltsüberschüsse verstärkt für Investitionen einsetzen können. Um bis zu 600 Mio. Euro an kommunalen Haushaltsüberschüssen nutzen zu können, wurde beispielsweise das Gemeindehaushaltsrecht Ende letzten Jahres geändert. Davon versprechen wir uns einen zusätzlichen Investitionsschwung, der sich positiv auf die regionale Wirtschaft auswirken dürfte. Vor allem für die Bauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern erhoffen wir uns davon positive Effekte“, so Geue.

Ein Investitionsschwerpunkt von Land und Kommunen wird in den nächsten Jahren das sog. Schulbauprogramm sein. Im November 2023 wurde sich darauf verständigt, bis 2027 Schulbaumittel in Höhe von insgesamt 400 Mio. Euro bereitzustellen. Derzeit erstellen die Landkreise zusammen mit ihren Städten und Gemeinden priorisierte Projektlisten für Schulbaumaßnahmen, die mithilfe dieser Schulbaumittel finanziert werden sollen.

Neues Kindertagesförderungsgesetz

Schwesig: Neues KiföG sorgt für weitere Verbesserungen in der Kinderbetreuung

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Landtag für das neue Kindertagesförderungsgesetz geworben.

„Beste Chancen für alle Kinder von Anfang an zu schaffen, ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt unserer Landespolitik. Die Kinderbetreuung ist auch ein Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit unserer MV-Koalition. Der Grundstein für beste und gleiche Chancen wird in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gelegt. Deshalb haben wir die Kinderbetreuung in Mecklenburg zu einer der besten in Deutschland ausgebaut“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Anders als in vielen Bundesländern gebe es ein ausreichendes Angebot an Kita-Plätzen – und das, obwohl Mecklenburg-Vorpommern zu den Ländern mit der höchsten Betreuungsquote und den längsten Öffnungszeiten gehört. „94,5 Prozent der 3-6-jährigen und 59 Prozent der unter 3- jährigen Kinder besuchen eine Einrichtung der Kinderbetreuung“, betonte die Ministerpräsidentin.

Zudem sei die Kita von der Krippe bis zum Hort beitragsfrei. Anders als in anderen Bundesländern müssten Eltern nicht mehrere hundert Euro pro Monat an Kita-Gebühren zahlen. Mit dem beitragsfreien Ferienhort sei das Angebot in dieser Wahlperiode sogar noch ausgeweitet worden. „Die beitragsfreie Kita ist eine große sozialpolitische Errungenschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Und dabei wird es mit dieser Landesregierung auch bleiben“, sagte die Ministerpräsidentin zu.

Mit dem neuen Kindertagesförderungsgesetz werde die Qualität in den Kitas weiter verbessert. „Wir senken den Betreuungsschlüssel im Kindergarten“, erläuterte Schwesig. Dieser habe einst bei 1:18 gelegen und sei seitdem in mehreren Schritten verbessern worden. „Mit dem neuen KiföG gehen wir den nächsten Schritt. Auf eine Erzieherin oder einen Erzieher kommen in Zukunft 14 Kinder.“

Darüber hinaus enthalte das Gesetz weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität. „Wir stärken die Elternrechte. Eltern sollen zum Beispiel bei der pädagogischen Konzeption, bei den Öffnungs – und Schließzeiten und bei der Essensversorgung der Kinder mehr mitgestalten können. Wir erweitern die Aufgaben der Assistenzkräfte. Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, die über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung verfügen und pädagogisch und persönlich geeignet sind, sollen kleinere Gruppen eigenständig leiten und die Randzeitenbetreuung übernehmen können. Außerdem wird die Sprachförderung der Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren verbessert“, zählte die Ministerpräsidentin auf. Zudem werden die Ausbildungsvergütung erhöht und die Arbeitsbedingungen der Tagespflegepersonen verbessert.

Gemeinsam mit den Kommunen und den Trägern der freien Jugendhilfe sei ein Landesrahmenvertrag für die Kinderbetreuung ausgehandelt worden. „Jetzt haben wir verbindliche Regelungen in ganz Mecklenburg -Vorpommern: für einen Mindestpersonalschlüssel, für die Berechnung der Arbeitszeiten und für neue Sachkostenpauschalen. Allein der landesweite Mindestpersonalschlüssel bringt mehr als 700 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher in die Kitas.

Zu diesen 700 neuen pädagogischen Fachkräften kommen durch die Absenkung des Fachkraft -Kind -Verhältnisses und durch die Nichtanrechnung der Azubis auf den Fachkräfteschlüssel noch etwa 500 weitere Erzieherinnen und Erzieher hinzu. Über 1.200 zusätzliche Fachkräfte in den Kitas, das bedeutet im Schnitt: eine zusätzliche Erzieherin oder ein zusätzlicher Erzieher für jede Kita im Land“, informierte die Ministerpräsidentin. Deshalb sei es wichtig, dass in den letzten Jahren die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher in Mecklenburg -Vorpommern erhöht worden seien.

Schwesig dankte in ihrer Rede Bildungsministerin Simone Oldenburg für die Erarbeitung des Gesetzes. „Wir verfolgen gemeinsam bei der Kinderbetreuung drei wichtige Ziele: Wer in MV arbeitet, kann sich auf gute Kinderbetreuung als Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf verlassen. Wir schaffen für unsere Kinder beste Chancen auf Bildung von Anfang an – unabhängig von Elternhaus und sozialen Verhältnissen. Und wir treten ein für gute Bezahlung und gute Arbeitsbeziehungen für die Beschäftigten in den Kitas. Die Kitas bleiben deshalb ein Schwerpunkt der Landesregierung.“ Sie werde an weiteren Verbesserungen der Qualität arbeiten.

Selbstbestimmtes Leben und Wohnen im Alter

Neues Beratungsangebot 

Wolgast – Am (morgigen) Donnerstag nimmt in Wolgast die zweite Anlaufstelle der unabhängigen durch das Land geförderten Wohn- und Digitalisierungsberatung in Mecklenburg-Vorpommern ihre Arbeit auf. „Mit der Beratung zu Fragen der Wohnraumanpassung und der Nutzung digitaler Hilfsmittel wollen wir dazu beitragen, dass Menschen so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit verbleiben können“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese vor der Eröffnung.

Die Beratungsstelle in Wolgast wird an das dortige Kreiskrankenhaus angebunden sein. „Durch die Anbindung an das Altersmedizinische Zentrum des Kreiskrankenhauses Wolgast steht den Interessierten hier in Wolgast ein multiprofessionelles Team mit einer hohen wissenschaftlichen Expertise zur Verfügung“, so Drese.

Drese betont, dass es beim Thema Barrierefreies Wohnen einer guten Planung bedürfe: „Pflegebedürftigkeit tritt in der Regel nicht plötzlich ein, sondern ist das Ergebnis eines natürlichen Alterungsprozesses. Meistens nehmen mit immer höherem Alter die gesundheitlichen Beschwerden zu. Aber schon mit kleineren Maßnahmen und Umbauten können Seniorinnen und Senioren oft länger in den eigenen vier Wänden leben.“

Um für eine mögliche gesundheitliche Einschränkung und die erforderlichen Wohnbedarfe rechtzeitig gewappnet zu sein, plädiert die Ministerin dafür, frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen. „Wir alle können uns darauf einstellen, dass wir wahrscheinlich eines Tages Unterstützung oder angepasste Wohngegebenheiten benötigen. Die Wohnberatung gibt wichtige Denkanstöße und Hilfestellung, worauf es dabei ankommt.“ Ausdrücklich aufgerufen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, seien daher auch jüngere, nicht pflegebedürftige Menschen und Angehörige von zu Pflegenden.

Die Wohnberatung MV wird durch eine Landesfachstelle koordiniert. Das Team besteht aus fünf hauptamtlichen Mitarbeitenden. Die Leitung obliegt dem Mediziner und Wissenschaftler Prof. Maximilian König von der Universitätsmedizin Greifswald. Die erste Beratungsstelle eröffnete bereits am 21.03.2024 in Schwerin.

Das Projekt läuft zunächst bis 2027 und wird mit rund drei Millionen Euro Landesmitteln gefördert.

Adressen und Kontakt

Wohnberatungsstelle im Ärztehaus Lankow
Rahlstedter Str. 29
19057 Schwerin
Tel.: 0385 207 388 29

Wohnberatungsstelle am Kreiskrankenhaus Wolgast
Chausseestr. 56
17438 Wolgast
Tel.: 03836 257 255

Die Beraterinnen sind zudem unter der Mailadresse info@wohnberaterung-mv.de erreichbar. Die Beratung erfolgt kostenlos und unabhängig.

Schulbarometer

Land unterstützt Lehrkräfte und fördert Schulbauten / Oldenburg: Wichtige Programme wurden in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat viel unternommen, um Lehrkräfte zu entlasten und die Arbeitsbedingungen an den Schulen zu verbessern. Nach der Veröffentlichung des Deutschen Schulbarometers der Robert Bosch Stiftung verweist Bildungsministerin Simone Oldenburg auf die umgesetzten Programme und Projekte und betont, welche weiteren Vorhaben geplant sind. Laut Schulbarometer sehen die Lehrkräfte den dringendsten Handlungsbedarf an der eigenen Schule bei der Behebung des Personalmangels und bei Investitionen in marode Schulgebäude.

„Der Lehrerberuf ist ein schöner und verantwortungsvoller Beruf, der die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer stark fordert. Die Ergebnisse des Deutschen Schulbarometers decken sich zum Teil mit den Ergebnissen unserer Lehrkräftebefragungen. Verbesserungen gelingen aber nur schrittweise, denn gerade der bundesweite manifestierte Lehrkräftemangel steht grundlegenden Entlastungen entgegen.

Doch wir haben bereits relevante Programme auf den Weg gebracht, umgesetzt und arbeiten weiter daran, die Situation an den Schulen zu verbessern. Trotz des bundesweiten Lehrkräftemangels haben wir bis Ende des vergangenen Jahres 1.900 Lehrkräfte eingestellt und damit einen Einstellungsrekord erzielt. Wir ermöglichen weiterhin Teilzeitbeschäftigung und erhöhen auch nicht wie andere Bundesländer die Unterrichtsverpflichtung. Ältere Lehrkräfte erhalten bis zu vier Anrechnungsstunden und unterrichten dadurch weniger. Das alles trägt zur Entlastung bei“, betonte Oldenburg.

Mit einer Änderung des Lehrerbildungsgesetzes will das Land mehr Lehrkräfte ausbilden und einstellen. „Wir machen das Referendariat attraktiver und ermöglichen weiteren Zielgruppen, eine dem Lehramt gleichgestellte Qualifikation zu erwerben. Mit der neu organisierten berufsbegleitenden Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg werden sie grundständig qualifiziert. Außerdem soll es einen neuen multiprofessionellen Ausbildungsweg geben, in dem die Ausbildung zur Lehrkraft im Seiteneinstieg mit der Ausbildung zur unterstützenden pädagogischen Fachkraft kombiniert wird. Das alles wird helfen, um in der angespannten Situation mehr Lehrkräfte in die Schulen zu bringen“, erklärte die Bildungsministerin.

Außerdem hat das Land weiteres Personal an den Schulen eingestellt, das die Lehrkräfte entlastet, Schülerinnen und Schüler unterstützt. „Schulleitungen und Lehrkräfte sind mit der Tätigkeit der Alltagshilfen sehr zufrieden. Alltagshilfen übernehmen organisatorische Aufgaben und begleiten Schulklassen unter anderem bei Wander- und Projekttagen. Aus diesem Grund haben wir die Zahl der Alltagshilfen verdoppelt und weitere 120 Stellen geschaffen.

Außerdem arbeiten an unseren Schulen 750 unterstützende pädagogische Fachkräfte, die bei der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts mitwirken. Wir stellen weitere 120 Stellen für pädagogische Fachkräfte bereit, um diese Unterstützung zu erhöhen. Damit arbeiten rund 900 pädagogische Fachkräfte an den 430 Grund- und Förderschulen, Regionalen Schulen und Gesamtschulen unseres Landes. An den beruflichen Schulen unterstützen Verwaltungskräfte die Schulleitungen bei Büroaufgaben“, erläuterte Oldenburg.

Mit dem Gesundheitsprogramm für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte stärkt Mecklenburg-Vorpommern die Gesundheit seiner Beschäftigten in den Schulen. Das Land hat dafür im vergangenen Jahr zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt, so viele Mittel wie nie zuvor. Zum Angebot zählen auch arbeitspsychologische Beratungen, Fortbildungen für Beschäftigte und Führungskräfte. Mit dem Leitgedanken „Zuhören – Beraten – Vermitteln“ hat das Land die schulpsychologische Unterstützung ausgebaut und zusätzlich 30 Stellen eingerichtet.

In jedem Staatlichen Schulamt gibt es ein mobiles Team, das beim Krisenmanagement vor Ort unterstützen kann. Überregional steht die Leitstelle des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) zur Verfügung, die Anfragen der Schulen des Landes sofort aufnimmt, eine psychologische Erstversorgung sicherstellt und Hilfe vermittelt. Zudem bietet der Bereich Organisationspsychologie des ZDS Angebote zur Begleitung von Schulen bei der Bewältigung psychischer Belastungen an. Hierzu zählen Coachings und Beratungen von Schulleitungen und Lehrkräften sowie Maßnahmen der Team- und Organisationsentwicklung.

Beim Schulbau hat das Land seit 2016 rund 500 Schulbauvorhaben mit ca. 750 Millionen Euro gefördert. Die Schulbauförderung setzt sich aus verschiedenen Programmen mit EU-, Bundes- und Landesmitteln zusammen. Ungefähr jeweils die Hälfte dieser Fördermittel floss in Ober- und Mittelzentren bzw. in Grundzentren und ländliche Gemeinden. Bis 2027 werden weitere 400 Millionen Euro zusätzlich für den Schulbau eingesetzt. Das Land stellt von 2024 bis 2027 jährlich 25 Millionen Euro für den Neubau und die Sanierung von Schulen bereit.

Die Kommunen legen jeweils 25 Millionen Euro pro Jahr aus dem Finanzausgleich oben drauf. Die Schulträger, die davon profitieren, müssen in mindestens gleicher Höhe Eigenmittel einsetzen. Das Land unterstützt in diesem Zusammenhang Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden und Hilfen zum Haushaltsausgleich bzw. Sonderzuweisungen erhalten, beim Aufbringen dieses Eigenanteils und bei Investitionen mit weiteren Mitteln über den Finanzausgleich.

Börgerende-Rethwisch jetzt „Ostseebad“

Börgerende-Rethwisch – Die Gemeinde Börgerende-Rethwisch im Landkreis Rostock erhält den Namenszusatz „Ostseebad“. Den entsprechenden Verleihungsbescheid hat Innenminister Christian Pegel dem Bürgermeister der Gemeinde, Horst Hagemeister, zugesandt.

„Ich freue mich sehr, der Gemeinde den Namenszusatz verleihen zu dürfen. Dieser stärkt die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger vor Ort“, beglückwünscht Christian Pegel.

Seit dem 15. Juni 2023 darf sich die Gemeinde schon „Staatlich anerkanntes Seebad“ nennen. „Jetzt gehört das Ostseebad aber wirklich zum Gemeindenamen – mit der Bezeichnung ‚Ostseebad‘ kann die Gemeinde den Tourismus weiterentwickeln und hoffentlich noch mehr Urlauber ins Land locken“, so der Innenminister.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits eine Reihe von Städten und Gemeinden, die eine dem Gemeindenamen vorangestellte kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung verliehen bekommen haben.

So darf Neubrandenburg seit 2019 die Bezeichnung „Vier-Tore-Stadt“ führen, Teterow ist seit 2017 „Bergringstadt“, Gnoien kann sich „Warbelstadt“ nennen (2017), Rostock erhielt den Namenszusatz „Universitätsstadt“ (2016), Ueckermünde die Bezeichnung „Seebad“ (2013), Neustrelitz ist seit 2013 „Residenzstadt“, die Stadt Neukalen „Peenestadt“ (2012), die Stadt Malchow darf sich „Insel-stadt“ nennen (2011), die Gemeinde Ankershagen hat den Namenszusatz „Schliemanngemeinde“ (2010), die Stadt Ribnitz-Damgarten ist seit 2009 „Bernsteinstadt“ und Woldegk ist seit 2008 die „Windmühlenstadt“. Die Gemeinde Heringsdorf ist seit 2007 offiziell als „Ostseebad“ bekannt und Güstrow seit 2006 „Barlachstadt“.

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung kann gemäß § 8 Absatz 4 Satz 1 Kommunalverfassung M-V auf Antrag der Gemeinde kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnungen verleihen. Eine kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung ist kein Bestandteil des amtlichen Gemeindenamens, sondern stellt ein eigenständiges Element neben dem Gemeindenamen dar. Sie trifft eine Aussage über den Status, die Eigenart oder Funktion der betreffenden Gemeinde in aktueller oder historischer Hinsicht.

Schulte: „Schiffbau lebt und ist sehr vielfältig“

Wismar – Vor gut zwei Jahren hat thyssenkrupp Marine Systems (tkMS) den MV Werften-Standort in Wismar übernommen. Künftig sollen in der Hansestadt Marineschiffe und Konverterplattformen gebaut werden. Um sich und seine geplanten Geschäftsaktivitäten vorzustellen, hat das Unternehmen heute seinen ersten Lieferantentag in Wismar ausgerichtet.

Neben der Vorstellung der eigenen Pläne soll der Lieferantentag auch helfen, die mit dem Engagement von tkMS verbundenen Perspektiven für Zulieferer zu beleuchten und so neue Geschäftspartner zu erreichen. Jochen Schulte, Wirtschaftsstaatssekretär und Beauftragter der Landesregierung für die Maritime Industrie, begrüßte die rund 200 Teilnehmenden und dankte tkMS für dieses vorausschauende Vorgehen.

„Die maritime Industrie gehört zur DNA unseres Bundeslandes. Wir freuen uns, dass gut zwei Jahre nach der Insolvenz der MV Werften alle Standorte im Land wieder eine vielversprechende Perspektive haben“, so Schulte. „Ich hoffe, dass er dazu beiträgt, wichtige Impulse insbesondere für die lokale und regionale Wertschöpfung zu geben. Das enorme Interesse an dieser Veranstaltung zeigt: Der Schiffbau lebt und er ist sehr vielfältig. Marineschiffbau und Offshore-Plattformen haben großes Wachstumspotenzial und versprechen langfristige und zukunftssichere Beschäftigung nicht nur in Wismar.“

Wallensteinstraße wird umgestaltet

Stralsund – Die Hansestadt Stralsund plant die Erneuerung und Umgestaltung der Wallensteinstraße am Campus Juri-Gagarin zwischen Sporthalle und Grundschule. Für diese Maßnahme werden der Hansestadt Stralsund 360.000 Euro aus der Städtebauförderung von Bund und Land zur Verfügung gestellt. In einem ersten Bauabschnitt werden die vorhandenen Gehwege und Straßenflächen von der Vogelwiese an der Sporthalle bis zur Kreuzung Wallenstein-/Lagerstraße erneuert.

Vorgesehen ist, die Straße zwischen Halle und Schule durch Poller zur Sackgasse umzugestalten. Aus Sicherheitsgründen soll die Fläche nur noch von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden. Eine Befahrung für Rettungsfahrzeuge und bei größeren Veranstaltungen bleibt möglich.

Die Platzfläche und die Gehwege sollen Betonsteinpflaster bekommen, die Straße selbst wird mit einer Asphaltdecke befestigt. Ergänzt werden Fahrradbügel, Sitzblöcke aus Beton, Bäume und Hecken sowie umweltfreundliche Lampen.

Der Eigenanteil beträgt rund 180.000 Euro. Die Umgestaltung soll im Juli 2024 beginnen und im Lauf des Jahres fertig werden.

Neuer Risikokapitalfonds

MBG MV und Land Mecklenburg-Vorpommern stellen „MV innoSTARTvc“ vor

Schwerin – Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBG MV) und das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern freuen sich, das wegweisende Beteiligungsprogramm „MV innoSTARTvc“ vorzustellen. Das Programm wurde speziell entwickelt, um die Umsetzung innovativer und technologieorientierter Vorhaben sowie digitaler Geschäftsmodelle in kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen zu unterstützen.

In enger Kooperation mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern und unter Einbeziehung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung wurde das Programm „MV innoSTARTvc“ konzipiert. Es zielt darauf ab, vielversprechende Unternehmen von der Forschungs- und Entwicklungsphase (F&E) bis hin zur Markteinführung zu begleiten, indem es maßgeschneiderte Finanzierungslösungen bietet.

„Durch die Bereitstellung finanzieller Mittel für aufstrebende Unternehmen und Start-ups können wir deren Entwicklung unterstützen. Dies trägt nicht nur zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes in globalen Märkten“, so der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. „Als Regierung wollen wir die Rahmenbedingungen für solche Fonds optimieren, um Investitionen anzuziehen und gleichzeitig ein angemessenes Risikomanagement sicherstellen.“

„Mit ‚MV innoSTARTvc‘ vollziehen wir einen wichtigen Schritt, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken“, erklärt Mario Mietsch, Prokurist der MBG MV. „Wir sind stolz darauf, gemeinsam mit dem Land dieses Programm auf den Weg gebracht zu haben, das dazu beiträgt, innovative Ideen in die Realität umzusetzen und die digitale Transformation voranzutreiben.“

Mit einem Gesamtvolumen von rund 44 Millionen Euro knüpft „MV innoSTARTvc“ an das erfolgreiche Vorgängerprogramm „MBMV innoSTARTup“ an und bietet neben einem Zugang zu einem Netzwerk von Experten und Mentoren auch strategische Unterstützung bei der Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle.

Der auf mindestens fünf Jahre angelegte Risikokapitalfonds stellt maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle mit einer maximal möglichen Beteiligungshöhe von 1,5 Millionen Euro und einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren für Unternehmen diverser Branchen bereit. Diese Mittel sind für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln während der F&E-Phase bis hin zur Markteinführung digitaler Geschäftsmodelle in kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen einschließlich Existenzgründungen einsetzbar. Antragsvoraussetzung ist unter anderem der Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Das neue Programm der MBG MV sichert nicht nur bestehende, sondern trägt auch zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei. Damit leistet das Programm einen nachhaltigen Beitrag zur Förderung von Innovationen in der Region.