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Tag: 25. November 2025

Innenminister Pegel: „Stabiler Finanzausgleich in unruhigen Zeiten“

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute einen umfangreichen Entwurf für ein Änderungsgesetz des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vorgestellt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

„Land und Kommunen stehen vor großen finanziellen Herausforderungen. In diesen unruhigen Zeiten schaffen wir einen stabilen Finanzausgleich für eine gerechte Mittelverteilung. Wir stehen an der Seite unserer Kommunen“, sagt Minister Pegel.

Es sind verschiedene Aspekte des Finanzausgleichs anzupassen. Das FAG bildet die Grundlage für die Verteilung von Finanzausgleichsleistungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro an die Kommunen in unserem Land.

Das FAG M-V regelt die Finanzverteilung sowohl zwischen dem Land und den Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Ebene. Nun setzt das Land Mecklenburg-Vorpommern die in der vergangenen Woche erzielte Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden im neuen FAG-Änderungsgesetz um. Die Kommunen erhalten damit in den kommenden zwei Jahren insgesamt fast 350 Millionen Euro zusätzlich über den Kommunalen Finanzausgleich.

„Wir haben bereits heute die Ergebnisse des Kommunalgesprächs vom letzten Mittwoch umgesetzt: Die Vereinbarungen mit den Kommunen werden damit schon für den nächsten Landtag im Dezember umgesetzt. Die Städte, Landkreise und Gemeinden bekommen in den Jahren 2026 und 2027 zusätzliche Mittel, die ihnen Planungssicherheit und stabilere Haushalte ermöglichen”, betont der Minister und ergänzt: „Ich danke der kommunalen Familie und den kommunalen Landesverbänden für den intensiven Austausch, um die finanziellen Herausforderungen, die vor uns und den Kommunen liegen gemeinsam zu bewältigen. Gemeinsam stärken wir unser Land – und die Menschen, die hier leben.“

Sondervermögen des Bundes – konkrete Beträge für Kommunen

Gleichzeitig werden im FAG M-V die kommunalen Anteile aus dem 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen des Bundes festgelegt. Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies, dass in den kommenden Jahren insgesamt rund 780 Millionen Euro in drei Budgets für die Bereiche Schulbauprogramm – Öffentliche allgemeinbildende Schulen – (540 Millionen Euro), Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie (140 Millionen Euro) und sonstige gesellschaftliche Infrastruktur, insbesondere Sport, Kultur, Zoos (100 Millionen Euro) über die Landkreise und in Teilen die Ämter direkt in die Kommunen fließen werden.

„Das Sondervermögen wird zu einem Investitionsmotor für unser Land. Es stärkt die kommunale Infrastruktur an vielen Stellen – von Schulgebäuden über Sportstätten bis zu Verkehrswegen“, sagt Christian Pegel und ergänzt: „Mit dieser Struktur stellen wir sicher, dass die Mittel zielgerichtet und transparent dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Und zugleich werden wir damit für die Bauwirtschaft wichtige öffentliche Aufträge initiieren können.“

Zudem erhält jede der 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern pauschal 50.000 Euro aus diesem Sondervermögen, was insgesamt rund 36 Millionen Euro entspricht. „Mit dieser Pauschale geben wir jeder Gemeinde – egal ob groß oder klein – die Möglichkeit, vor Ort wichtige Projekte anzustoßen. Das stärkt den ländlichen Raum und sorgt für sichtbare Verbesserungen direkt bei den Menschen“, so der Innenminister.

Mehr Geld für Kinder und Jugendliche

Nach einer externen gutachterlichen Prüfung wird die Anzahl von Personen unter 18 Jahren deutlich wichtiger für die Mittelverteilung im kommunalen Finanzausgleich. Davon werden Städte und Gemeinden mit vielen Kindern und Jugendlichen profitieren. Damit trägt das Land den höheren Ausgaben der Kommunen für Schulen, Kitas und weiteren Angebote für Kinder und Jugendliche Rechnung.

„Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft – und ihre Förderung kostet die Kommunen berechtigterweise viel Geld. Deshalb passen wir das Gesetz auch in diesem Punkt an: Gemeinden, die viele junge Menschen betreuen, sollen künftig spürbar stärker unterstützt werden“, erklärt Pegel und fasst abschließend zusammen:

„Dieses Gesetz ist ein starkes Signal an unsere Kommunen: mehr Geld, mehr Planungssicherheit und mehr Unterstützung für zentrale Zukunftsaufgaben. Wir stärken damit nachhaltig die Entwicklung in Städten, Dörfern und Landkreisen unseres Landes.“

Aktion „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ in 80 Bäckereien in M-V

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Auf Brötchentüten ist die Hilfehotline für Frauen gedruckt, um sie bekannt zu machen.“

Wismar – Zum dritten Mal haben das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz und der Landesinnungsverband des Bäcker- und Konditorenhandwerks Mecklenburg-Vorpommern die gemeinsame Aktion „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ gestartet. Sie ist Teil der Internationalen Woche gegen Gewalt an Frauen und Kindern. Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt eröffnete die Aktionswoche in Wismar. Auch die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam, der Landesinnungsmeister Matthias Grenzer und Tino Schomann, Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg waren beim Auftakt dabei.

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Dieses Jahr wurde die Anzahl der Brötchen-Tüten auf 128.000 Stück erhöht. Immer mehr Mitmachende erkennen die große Bedeutung der Aktion. Auf den Tüten ist jeweils das Hilfetelefon abgedruckt für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind. Diese Nummer wollen wir noch bekannter machen. Frauen und Mädchen erhalten hier Hilfe in schwierigen, oftmals ausweglos scheinenden Situationen. Die Gewalt ist leider noch immer ein großes Problem. Laut Bundeslagebild waren es voriges Jahr 187.000 Betroffene häuslicher Gewalt Frauen und Mädchen. Das sind ungefähr zweimal so viel wie Schwerin Einwohnende hat.

Gewalt in jeder Form muss darum thematisiert werden. Betroffenen müssen Auswege aufgezeigt werden können. Jahr für Jahr ist die Aktion ‚Gewalt kommt nicht in die Tüte‘ mit dem Landesinnungsverband des Bäcker- und Konditorenhandwerks eine sehr gute Gelegenheit, die Hotline gegen Gewalt an Frauen und Mädchen im Alltag der Menschen zu platzieren. Hilfe ist eigentlich so selbstverständlich wie das Brötchen am Frühstückstisch. Aus diesem Grund stärken wir als Landesregierung auch das Hilfe- und Beratungsnetz“, so die Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

Wenke Brüdgam Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung: „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Um Betroffenen Hilfe anbieten und sie besser schützen zu können, müssen wir als Gesellschaft hinschauen und sensibel sein. Genau diese Sensibilität stärken wir mit einer Aktion, die den Menschen in ihrem Alltag, also beim Brot- und Brötchenkauf, begegnet. Ich freue mich, dass wir mit dem Landesinnungsverband des Bäcker- und Konditorenhandwerks und den teilnehmenden Bäckereien und Konditoreien tolle Partnerinnen und Partner haben, die den Kampf gegen häusliche Gewalt nun schon im dritten Jahr unterstützen.“

24 Handwerksbäckereien und -konditoreien in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich an der diesjährigen Aktionswoche und werden in ihren 80 Verkaufsstellen im ganzen Land ab heute die insgesamt rund 128.000 Aktionstüten mit dem Aufdruck „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ über den Ladentisch reichen. „Damit geht jedes Mal mit den Brötchen oder dem Brot eine klare Botschaft mit nach Hause: Gewalt an Frauen und Kindern wird in keinem Fall toleriert. Und vor allem geht der Hinweis mit, dass es Wege und Möglichkeiten gibt, aus dieser Situation, die so oft als ausweglos erscheint, zu entkommen“ sagt Landesinnungsmeister Matthias Grenzer. „Eine erste Anlaufstelle ist das Hilfetelefon (116 016), die Telefonnummer, über die Betroffene aller Nationalitäten, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, Unterstützung bekommen“.

Mit der Aktion „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ starten auch die Anti-Gewalt-Wochen in Mecklenburg-Vorpommern. Kommunen, Vereine und Verbände bieten Ausstellungen, Aktionen und Veranstaltungen an. Das Programm der Anti-Gewaltwochen finden Sie per Klick ->hier.

Landesregierung bringt Novelle der Landesbauordnung auf den Weg

Schwerin – Die Landesregierung hat heute beschlossen, verschiedene Gesetze zu ändern, um einfacheres und schnelleres Bauen zu ermöglichen. Vor allem soll die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) angepasst werden.

„In vielen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Baubranche haben wir notwendige Änderungen diskutiert. Wir sind uns einig, dass die Landesbauordnung mehr ermöglichen soll. Wir wollen Vereinfachung, Beschleunigung und weniger Bürokratie“, so Landesbauminister Christian Pegel heute in Schwerin und ergänzt: „Insbesondere wollen wir, dass die Gestaltungsräume für Neu- und Umbau wachsen, um schneller und leichter als bisher zu mehr Wohnraum zu kommen.“

Die wichtigsten geplanten Änderungen:

  • Um mehr zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, werden die Anforderungen zur Raumhöhe, zu Abstandsflächen, zur Barrierefreiheit, zum Einbau eines Aufzuges und zum Brandschutz vereinfacht und praktikabler – vor allem bei Bauen in Bestandsgebäuden – gestaltet. Bei Abstandsflächen eines Gebäudes zum Nachbargrundstück wird von bisher kompliziert zu ermittelnden und errechnenden Abstandsregeln auf pauschalierte Abstandsregeln, die nach Gebäudetypen feste Abstände in Metern vorsehen, umgestellt.
  • Weitere bauliche Anlagen werden verfahrensfrei gestellt. Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätten können im Innenbereich bis zu einer Brutto-Grundfläche von nunmehr 40 Quadratmeter verfahrensfrei errichtet werden. Garagen und Carports etwa waren bisher bis 30 Quadratmeter verfahrensfrei, Abstellgebäude bis 10. Beide können nun bis zu 40 Quadratmeter aufweisen.
  • Bürokratieabbau: Weitere Bauvorhaben können im Rahmen der Genehmigungsfreistellung und im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren schneller umgesetzt werden. Beispielsweise können Nichtwohngebäude wie Bürogebäude nun auch im vereinfachten Genehmigungsverfahren oder in einem B-Plan-Gebiet auch im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden, wenn deren Brandschutznachweis nicht bauaufsichtlich geprüft werden muss. Das bedeutet, dass bei klaren Vorgaben in einem kommunalen Bebauungsplan ein kleineres Bürogebäude ohne komplexes Baugenehmigungsverfahren gebaut werden kann, weil es genehmigungsfrei ist.
  • Vereinfachung für Bauherrschaften und Gemeinden für die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V. Nach dieser Bestimmung muss bei genehmigungsfreien Bauvorhaben die Gemeinde einmal über die Bauabsicht informiert werden, damit die Gemeinde die Gelegenheit hat, die Voraussetzungen und die Übereinstimmung mit ihren Festlegungen beispielsweise im B-Plan übereinstimmt oder die Gemeinde Widerspruch erheben möchte. Diese Vorhaben werden künftig nicht mehr bei der – nicht selten: ehrenamtlich geleiteten – Gemeinde eingereicht, sondern wie bei einem Baugenehmigungsverfahren bei der unteren Bauaufsichtsbehörde und die leitet dann an die Gemeinde weiter. Damit werden die Prozesse für die Bauherrschaft und die Behörden vereinheitlicht.
  • Außerdem kann nach dem Gesetzesvorschlag künftig die Bauherrschaft wählen, ob sie die Möglichkeit des Genehmigungsfreistellungsverfahren nutzen möchte oder lieber eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 63 LBauO M-V haben möchte. Diese Wünsche aus der Praxis sollen denen, die bei einer Genehmigungsfreistellung Sorge haben, etwas Wichtiges zu übersehen, helfen, dass sie mit einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren für sich sicher durch die Behörde prüfen lassen können.
  • Solaranlagen können nun auch auf Garagen an Grundstücksgrenzen mit einer Gesamthöhe von maximal drei Metern aufgebaut werden. Bisher war dies nicht möglich, da die Garagen ansonsten die Abstandsprivilegierung verloren haben.

Weniger jugendliche Rauschtrinker in M-V

Drese sieht ermutigendes Zeichen im Einsatz gegen Alkoholmissbrauch

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es weniger Kinder und Jugendliche, die wegen einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt werden mussten. Nach Mitteilung der Krankenkasse DAK Gesundheit unter Berufung auf das Statistische Amt des Landes ist die Zahl der zehn- bis 19-jährigen Rauschtrinker von 374 im Jahr 2023 auf 284 im Vorjahr gesunken.

„Diese Zahlen machen Mut und geben Motivation, unsere vielfältigen und kreativen Präventionsmaßnahmen im Land zum Umgang mit Alkohol fortzuführen“, kommentierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese den Rückgang um 24 Prozent beim sogenannten Komasaufen.

„Alkohol ist in Mecklenburg-Vorpommern über alle Altersgruppen hinweg ein schwerwiegendes und dauerhaftes Problem. Mit weitem Abstand steht der Alkohol an der Spitze der Suchterkrankungen. Gleichzeitig wird noch immer der Alkoholkonsum vor allem auch bei Jugendlichen gesellschaftlich verharmlost, die Gefahren werden bagatellisiert“, so Drese und verwies auf das durchschnittliche Einstiegsalter für Alkoholkonsum in Mecklenburg-Vorpommern, das bei 14,3 Jahren liegt.

„Es muss sich etwas ändern – und das beginnt in den Köpfen“, betonte die Ministerin. „Und offensichtlich sind wir hier in den letzten Jahren ein Stück vorangekommen“, so Drese.

Dazu hätten auch die umfangreichen Aufklärungsaktivitäten vieler Akteure im Land beigetragen. Als Beispiele führte die Ministerin die DAK-Kampagne „bunt statt blau“ sowie die App-gestützte Präventionsmaßnahme „Dein Leben gehört dir“ für Schülerinnen und Schüler, Themen-Elternabende vor Ort oder Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer an. Auch das interaktive Präventionsprojekt „Volle Pulle Leben – Auch ohne Alkohol“ vermittelt jungen Menschen viel über Risiken, Suchtgefahren und Wirkungen von Alkohol, so Drese.

Drese verdeutlichte, dass die Zahlen trotz allem erschreckend seien. „Jeder junge Mensch., der mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus muss, ist einer zuviel. Mich besorgt vor allem der riskante Alkoholkonsum von Mädchen und jungen Frauen. In der Altersgruppe von 10 bis 14 Jahren wurden 2024 in MV fast doppelt soviele Mädchen als Jungen in die Klinik eingewiesen“, so Drese

Drese: „Wir werden in unseren Anstrengungen nicht nachlassen. Dazu gehört auch die Streichung der wahrscheinlich weltweit einmaligen Regelung des begleitenten Trinkens für 14- und 15-Jährige. Auch hier sind wir – etwa durch einen Beschluss des Bundesrates – in den letzten Monaten vorangekommen, um den entsprechenden Passus im Jugendschutzgesetz zu streichen.“

MV setzt Vollzug der besonderen Anforderungen in „roten Gebieten“ aus

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) am 20. November 2025 per Erlass angewiesen, den Vollzug der besonderen Anforderungen in den mit Nitrat belasteten Gebieten („rote Gebiete“) gemäß Düngelandesverordnung bis auf Weiteres auszusetzen. Damit werden die erhöhten Anforderungen in diesen Gebieten nicht mehr kontrolliert. Bereits festgestellte Verstöße führen nicht zu Kürzungen bei EU-Fördermitteln. Alle übrigen Vorschriften der Düngeverordnung gelten unverändert weiter und werden vollzogen. Auswirkungen auf die Gewässer sind nicht zu erwarten, da die bundesweit geltenden Sperrzeiten ohnehin ein Düngungsverbot bis 31. Januar 2026 vorsehen.

 Minister Dr. Till Backhaus erklärt dazu: „Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen wir die Reset-Taste drücken – und zwar sofort. Das Gericht hat klar festgestellt, dass die bundesrechtliche Grundlage für die Gebietsausweisung nicht verfassungsgemäß ist. Damit fehlt allen Ländern die rechtssichere Basis, um die verschärften Auflagen in roten Gebieten zu vollziehen. Diese Rechtsunsicherheit können wir weder den Behörden noch den Landwirtinnen und Landwirten zumuten.

 Die Überwachung von Grund- und Oberflächengewässern bleibt richtig und wichtig – aber sie löst das Grundproblem nicht: Unsere Gewässer und Böden sind belastet. Das bekommen wir nicht mit bürokratischen Flickenteppichen in den Griff, sondern nur mit einer echten Reduktion der Nährstofffrachten, mit breiteren Fruchtfolgen und standortangepasstem Wirtschaften.

Deshalb müssen wir jetzt raus aus dem Modus der Symptombekämpfung und rein in eine grundlegende Reform der Düngeverordnung. Die Länder brauchen bundeseinheitliche, verfassungskonforme und praxistaugliche Regeln. Das Urteil zeigt, dass der Bund seit Jahren versucht, die Verantwortung auf die Länder zu verlagern – damit muss Schluss sein. Es braucht ein Gesetz, das rechtlich trägt, fachlich überzeugt und in der Praxis funktioniert.

Und wir brauchen es schnell: Spätestens im Februar, wenn die neue Düngesaison startet, müssen rechtssichere Vorgaben stehen. Sonst droht ein regulatorisches Vakuum mit Schäden für Betriebe, Behörden und Umwelt gleichermaßen. Unser Ziel ist klar: Rechtssicherheit für die Landwirtschaft, verlässliche Rahmenbedingungen für die Länder und reale Fortschritte für den Gewässerschutz. Nur so stellen wir das Vertrauen in eine funktionierende Düngepolitik wieder her.“

Hintergrund

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte am 24. Oktober 2025 die bayerische Düngelandesverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt, weil die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage (§ 13a Abs. 1 DüV) den Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügt. Die Vorgaben für die Ausweisung belasteter Gebiete müssten in einer Rechtsnorm mit Außenwirkung geregelt werden. Die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) erfüllt diesen Anspruch nach Auffassung des Gerichts nicht, da sie nur Behörden bindet. Die Entscheidung betrifft formal nur Bayern, entfaltet aber mittelbare Wirkungen für alle Länder – auch für Mecklenburg-Vorpommern. Aufgrund der Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) sieht das Land MV bis zur Klärung der Bundesrechtslage von der Anwendung der erhöhten Auflagen in roten Gebieten ab. Noch ist unklar, wie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) auf die Urteile reagieren wird. Das Land fordert eine rasche bundesrechtliche Nachsteuerung, damit eine rechtssichere Gebietsausweisung und der Vollzug der Düngeverordnung wieder gewährleistet sind.