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Tag: 26. November 2025

Weiterer Baustein im Kampf gegen Suchterkrankungen

50 neue Suchtpräventionskräfte für MV

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern bekommt 50 neue Suchtpräventionskräfte. Dem ersten von insgesamt zwei Ausbildungsgängen gratulierte Sozialministerin Stefanie Drese heute und freute sich über das große Interesse am Weiterbildungsangebot, dass für die Teilnehmenden kostenfrei ist. „Mit mehr Bewerbern als Plätzen zeigt sich: Es gibt großen Bedarf und großes Engagement bei der Suchtprävention. Viele Fachkräfte sind jetzt auch entsprechend zertifiziert und geschult, um bei der Suchtvorbeugung in den Kommunen und kreisfreien Städten künftig tatkräftig zu unterstützen“, so Drese.

Die neue Qualifizierung wurde durch eine Förderung des Gesundheitsministeriums in Höhe von 280.000 Euro ermöglicht und durch die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST) durchgeführt. Fachkräfte aus den Bereichen der Schulsozialarbeit, der Suchtberatung aber auch aus der Eingliederungshilfe und Pflege nahmen seit März 2025 daran teil und sollen durch die insgesamt sechsteilige Ausbildung befähigt werden, in ihren Regionen eigene suchtpräventive Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

„Bei der Auswahl der Teilnehmenden wurde deshalb auch besonders auf eine regionale Ausgewogenheit geachtet, sodass ein wirklich flächendeckendes Angebot für Suchtprävention in Mecklenburg-Vorpommern realisiert werden kann“, betonte die Ministerin. Alle Teilnehmenden haben aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit zudem niedrigschwelligen Zugang zu verschiedenen Zielgruppen und ermöglichen so eine gezielte Hilfe vor Ort.

Inhaltlich sind die Teilnehmenden nun mit einer Vielzahl von Suchtproblematiken wie Alkohol, Cannabis und illegalen Drogen vertraut. Auch Wissen zu Glücksspiel- und Mediensüchten wurde ihnen vermittelt. Zum theoretischen Teil kamen zudem praxisnahe Übungen zu Präventionstechniken und Kommunikationsstrategien hinzu, aber auch der Austausch mit erfahrenen Fachleuten aus den unterschiedlichen Bereichen.

Drese: „Unsere Suchtpräventionskräfte sind ein weiterer Baustein im Kampf gegen Suchterkrankungen. Je früher Hilfen und Unterstützung ansetzen, desto größer sind die Chancen, Suchterkrankungen zu vermeiden.“

Vierte Nord-Finanzminister-Konferenz in Lübeck

Länder diskutieren über die aktuelle Haushaltslage, die Reform der Schuldenbremse und gemeinsame Ziele in der Geldwäsche-Bekämpfung

Lübeck – Die Finanzressorts der norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben sich am heutigen Mittwoch zur vierten Nord-Finanzministerkonferenz in Lübeck getroffen und sich zu unterschiedlichen finanzpolitischen Themen ausgetauscht. Im Mittelpunkt standen die aktuelle Haushaltslage der Länder, die Erwartungen an die Kommission zur Reform der Schuldenbremse sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche. Auch über den Reformbedarf bei der Erbschaftsteuer wurde beraten. Zudem sprachen die Länder über die anstehenden Tarifverhandlungen.

Haushaltssituation der Länder und anstehende Tarifverhandlungen

Trotz einer teils positiven Oktober-Steuerschätzung bleibt die Haushaltslage der Länder weiterhin angespannt. Zur Finanzierung der notwendigen Ausgaben werden aktuell auch Kredite und Entnahmen aus Rücklagen benötigt. Die Handlungsspielräume bleiben begrenzt. Verschärft wird die Lage durch Steuerrechtsänderungen des Bundes sowie stark steigende Personal- und Sozialausgaben. Um die positive Tendenz der Oktober-Steuerschätzung zu einem Trend zu verstetigen, fordern die Nordländer gemeinsame Anstrengungen und ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Bund und Ländern, um die Wirtschaft weiter zu stärken.

Die angespannte Haushaltslage begrenzt zudem den finanziellen Spielraum für die Tarifverhandlungen, die im Dezember beginnen. Hinzu kommt die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die noch einer intensiven rechtlichen Prüfung unterzogen werden muss. In den kommenden Tarifverhandlungen fordern die Gewerkschaften 7 Prozent mehr Lohn, mindestens jedoch 300 Euro monatlich, für die Laufzeit von nur einem Jahr. Dafür müssten die Länder in Deutschland insgesamt jährlich rund 4 Milliarden Euro zusätzlich aufbringen. Mit einer Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten stiegen die Kosten auf etwa 12,6 Milliarden Euro pro Jahr. Die norddeutschen Finanzressorts sind sich einig, dass diese Forderungen auch angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte nicht realistisch sind.

Klare Erwartungen an die Kommission zur Reform der Schuldenbremse

Die Nordländer verbinden klare Erwartungen mit der vom Bund eingesetzten Kommission zur Reform der Schuldenbremse. Die Regeln zur Schuldenbremse müssen mit Augenmaß weiterentwickelt werden. Ziel ist es, finanzpolitische Stabilität und notwendige Zukunftsinvestitionen besser auszubalancieren. Das Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität ist ein erster wichtiger Schritt, um den Rückstand bei den öffentlichen Investitionen abzubauen. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass durch eine Anpassung der Schuldenbremse im Grundgesetz notwendige und sachgerechte Investitionen bei Bund, Ländern und Kommunen auch jenseits der bisherigen Schuldenregeln möglich sind. Die Nordländer fordern zudem, in Krisenzeiten überjährig Notkredite aufnehmen zu können. Die vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass außergewöhnliche Belastungen – etwa nach der Corona-Pandemie – nicht nach einem Kalenderjahr enden.

Erbschaftsteuer gerecht reformieren

Die aktuelle Diskussion zu einer möglichen Reform der Erbschaftsteuer wird von den Nordländern begrüßt. Im Fokus steht die Forderung nach Steuergerechtigkeit. Die Erbschaftsteuer bleibt eine unverzichtbare Finanzierungsquelle für die Länder, sie muss aber einfacher und gerechter werden. Bei einer möglichen Reform sollten nach Ansicht der Nordländer auch Erkenntnisse aus dem Jahresgutachten 2025/2026 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung herangezogen werden. Es wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht mit der anstehenden Entscheidung zur Erbschaft-steuer zusätzliche Hinweise zum Reformbedarf geben wird.

Task Force zur Geldwäschebekämpfung aus Schleswig-Holstein

Im Rahmen der Konferenz wurde die Task Force zur Geldwäschebekämpfung aus Schleswig-Holstein vorgestellt. Diese wurde Ende 2024 gegründet und sorgt für eine engere Vernetzung und einen regelmäßigen Austausch zwischen Polizei, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften bei der Geldwäschebekämpfung. In diesem Zusammenhang forderten die Nordländer den Bund auf, das Thema Geldwäschebekämpfung gezielt anzugehen und hierbei eine koordinierende Rolle einzunehmen. Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung war bereits ein eigenes Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität geplant, das Ermittlungen und Aufsicht bündeln sollte. Diese Idee sollte der Bund wieder aufleben lassen und dadurch die gemeinsame Geldwäschebekämpfung deutlich stärken. Die Länder sind sich einig, dass nur durch eine enge Vernetzung der Behörden in Bund und Ländern langfristig gezielt und erfolgreich gegen illegale Finanzströme vorgegangen werden kann.

Stärkere Resilienz im Zahlungsverkehr und bei der Liquiditätsversorgung

Ein weiteres Thema der Konferenz war die Stärkung der Ausfallsicherheit in zentralen Finanzprozessen der Landesverwaltungen. Die Nordländer diskutierten, wie sich Zahlungsverkehr und Liquiditätsversorgung in Notsituationen gegenseitig absichern lassen, beispielsweise durch sogenannte Back-up-Lösungen oder Verwaltungsvereinbarungen zwischen den Ländern. Ziel ist es, dass wichtige Zahlungen sowie kurzfristige Liquiditätsbeschaffungen auch dann gewährleistet bleiben, wenn IT-Systeme oder Kreditstrukturen vorübergehend ausfallen. Erste Kooperationen dieser Art bestehen bereits zwischen Hamburg und Bremen. Ähnliche Modelle sollen auch in anderen Ländern zur Stärkung der Krisenfestigkeit geprüft werden.

Dr. Silke Schneider, Finanzministerin Schleswig-Holstein: „Die heutige Konferenz hat erneut gezeigt, wie wichtig der Austausch zwischen den Finanzressorts im Norden ist. Klar ist, die Schuldenbremse muss mit Augenmaß reformiert werden, damit die Länder in Krisenzeiten handlungsfähig bleiben und notwendige und sachgerechte Zukunftsinvestitionen umsetzen können. Gleichzeitig senden wir einen Appell an den Bund und fordern ihn auf, bei der Geldwäschebekämpfung eine koordinierende Rolle einzunehmen und die Länder stärker zu unterstützen. Auch die Erbschaftsteuer muss einfacher und gerechter werden: Dazu gehört die kritische Überprüfung der zahlreichen Steuerbegünstigungen etwa für Betriebsvermögen.“

Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator der Hansestadt Hamburg: „Länder und Gemeinden stehen vor gravierenden finanziellen Herausforderungen. Deshalb können Entlastungen für Gastronomie und Pendler nur mit Kompensationen seitens des Bundes kommen. Wir brauchen außerdem zeitnah eine Reform der Erbschaftsteuer: Dass sich sehr reiche Erben auf null rechnen können, ist weder für die Steuergerechtigkeit noch für die Haushalte akzeptabel. Auch die im Bundeskoalitionsvertrag versprochene Anhebung des Gewerbesteuermindesthebesatzes muss kommen: Steuerdumping in Gewerbesteueroasen sollte nicht mehr möglich sein. Daneben muss auch das Thema Steuervereinfachung höchste Priorität bekommen. Bei den Fundamenten unserer Finanzverfassung brauchen wir eine Fortschreibung der Reform der Schuldenbremse: Verstetigung der zusätzlichen Investitionsmöglichkeiten und Öffnung der Verteidigungsausnahme insbesondere für Zivilschutzbedarfe der Länder, das sind nur zwei Beispiele, wo wir ansetzen sollten.“

 Gerald Heere, Finanzminister Niedersachsen: „Das Sondervermögen des Bundes und die neuen Verschuldungsmöglichkeiten der Länder sind wichtige Schritte, um den über Jahrzehnte aufgebauten Sanierungsstau anzugehen. Aber es wäre zu kurz gesprungen, wenn es dabei bleiben würde. Deshalb sind wir uns im Kreis der Nordländer einig, dass eine Überarbeitung weiterer Elemente der Schuldenbremse nötig ist. Unser Ziel ist es, kommenden Generationen ausreichende Investitionen in einen starken Standort zu ermöglichen und damit neue wirtschaftliche Dynamik zu erzeugen.“

Finanzsenator Björn Fecker, Freie Hansestadt Bremen: „Steuergerechtigkeit verträgt sich nicht mit den enormen Privilegien für große Unternehmensvermögen. Dass man bei einem Erbe von 26 Millionen Euro unter Umständen als Firmenerbe keinen Cent Erbschaftsteuer zahlt, während Menschen mit deutlich geringerem Erbe Steuern zahlen müssen, kann so nicht bleiben. Wir brauchen eine Reform für mehr Steuergerechtigkeit. Es liegen verschiedene Optionen vor, damit auch Firmenerben bei der Erbschaftsteuer stärker einbezogen werden, ohne dass dadurch die Unternehmenssubstanz und Arbeitsplätze gefährdet werden. Dies gilt es konsequent weiterzuverfolgen.“

Dr. Carola Voß, Finanz- und Digitalisierungsstaatssekretärin Mecklenburg-Vorpommern: „Konferenzen wie die Nord-Finanzministerkonferenz sind wichtig, weil sie den Raum schaffen, um voneinander zu lernen und gemeinsame Lösungen für Krisenfestigkeit zu entwickeln. Die Verbindung von Back-up-Lösungen im Zahlungsverkehr und abgestimmten Verfahren zur Liquiditätsversorgung stärkt die Handlungsfähigkeit der Länder – selbst dann, wenn Systeme oder Strukturen einmal ausfallen. So sorgen wir gemeinsam dafür, dass der Staat auch in schwierigen Situationen zuverlässig funktioniert.“

IT-Planungsrat beschließt wichtige Digitalvorhaben

Stralsund – In seiner heutigen Sitzung in Stralsund hat der deutsche IT-Planungsrat zentrale Beschlüsse für die weitere Digitalisierung von Staat und Verwaltung gefasst. Im Mittelpunkt der Beratungen – letztmalig unter dem Vorsitz Mecklenburg-Vorpommerns – standen u. a. weitere Vorbereitungen zur Anbindung der EUDI-Wallet an öffentliche Verwaltungsverfahren, die Übernahme des Marktplatzes der KI-Möglichkeiten als Produkt des IT-Planungsrats, neue Regelungen zum Einkauf von Open-Source-Software mit EVB-IT sowie die Verstetigung der Finanzierungssteuerung von Leistungen nach dem „Einer für Alle-Prinzip“ (EfA).

Mit seinem heutigen Beschluss zur Weiterentwicklung des Zielbildes für die Verwaltungsanbindung an die EUDI-Wallet hat der IT-Planungsrat einen wichtigen Schritt zur strategischen Vorbereitung der künftigen Integration der europäischen digitalen Identitätsbrieftasche in öffentliche Verwaltungsprozesse getan. Auf dieser Basis werden Bund und Länder gemeinsam definieren, wie Nachweise – etwa Führerscheine, Zeugnisse oder behördliche Bescheinigungen – perspektivisch sicher digital bereitgestellt, geprüft und in Verwaltungsverfahren genutzt werden können. Damit legt der IT-Planungsrat die Grundlage für europaweit interoperable und medienbruchfreie Verwaltungsprozesse und schafft einen einheitlichen Orientierungsrahmen für die spätere Umsetzung durch Bund, Länder und Kommunen.

Der IT-Planungsrat hat außerdem die Übernahme des Marktplatzes der KI-Möglichkeiten (MaKI) als eigenständiges Produkt des IT-Planungsrats zum 01.01.2027 beschlossen. Der MaKI dient als nationales KI-Transparenzregister und zentrale Austauschplattform für KI-Systeme in Bund, Ländern und Kommunen. Künftig können öffentliche Stellen dort KI-Anwendungen registrieren, Informationen teilen und die Nachnutzung von Lösungen fördern. Der Roll-out für alle Verwaltungsebenen startet im Dezember 2025.

Ein weiteres Thema war die Anpassung der EVB-IT-Vertragsmuster zur Beschaffung von Open-Source-Software.

Mit den neuen EVB-IT-Vorlagen können Verwaltungen Open-Source-Lösungen rechtssicher und wettbewerbsoffen beschaffen. Damit wird die digitale Souveränität des Staates gestärkt und das Prinzip „Public Money, Public Code“ als Leitgedanke staatlicher IT-Beschaffungen weiter verankert.

Darüber hinaus hat der IT-Planungsrat beschlossen, die Arbeit der bisherigen Projektgruppe EfA-Finanzierung in eine dauerhafte Lenkungsgruppe zu überführen.

Damit wird die koordinierte Finanzierung und Weiterentwicklung der nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) entwickelten digitalen Verwaltungsleistungen langfristig gesichert.

„Mit den heutigen Beschlüssen hat der IT-Planungsrat wichtige Weichen für die Zukunft der smarten digitalen Verwaltung gestellt“, erläutert Dr. Heiko Geue, Vorsitzender des IT-Planungsrats und Finanz- und Digitalisierungsminister von Mecklenburg-Vorpommern. „Ob künstliche Intelligenz, digitale Nachweise oder moderne Beschaffung: Wir schaffen die Grundlagen dafür, dass Verwaltung in Deutschland effizienter, sicherer und bürgernäher funktioniert.“

„Die Mitglieder des IT-Planungsrats haben heute wichtige Grundlagen für interoperable Prozesse, sichere digitale Nachweise und die Nutzung von KI-Anwendungen in der Verwaltung beschlossen. Die Beratungen haben gezeigt, wie wichtig unsere föderale Zusammenarbeit ist, um die Digitalisierung und Modernisierung unserer Verwaltung strategische und mit mehr Tempo weiter voranzubringen“, ergänzt Dr. André Göbel, Präsident der FITKO (Föderale IT-Kooperation). „Als FITKO unterstützen wir den IT-Planungsrat in gewohnt loyaler Rolle dabei, die operative Umsetzung seiner Beschlüsse koordiniert, effizient und föderal wirksam sicherzustellen.“

„Wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam handeln, wird es gelingen, Verwaltung neu zu denken und Vertrauen in den Staat zurückzugewinnen. Mit Hilfe intelligenter digitaler Lösungen können wir Verwaltung schneller und smarter machen und damit bürgernäher werden“, sagt Minister Dr. Heiko Geue.

Alle Beschlüsse der 48. Sitzung des IT-Planungsrats können ca. eine Woche nach der Sitzung hier nachgelesen werden.

Land reagiert mit Maßnahmenplan auf Abbruchquote

Oldenburg: Unser Ziel ist es, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss wieder sinkt.

Schwerin – Der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Berufsreife ist im letzten Schuljahr leicht gestiegen. Die erhöhte Anzahl ergibt sich hauptsächlich aus dem Anstieg der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die am Ende der Jahrgangsstufe 9 keinen Schulabschluss erreicht haben. Der Anteil an Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache unter den Schülerinnen und Schülern ohne den Abschluss der Berufsreife hat sich in den letzten zwei Jahren von 11,6 Prozent im Schuljahr 2022/23 auf 15,8 Prozent im Schuljahr 2024/25 erhöht.

Insgesamt verließen 1.516 Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres 2024/25 die Schule ohne einen bundesweit anerkannten Schulabschluss. Das ist eine Quote von 10,4 Prozent. Im Schuljahr 2023/24 lag die Quote bei 10 Prozent. Damit rangiert Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich auf Platz 11. „Diese Zahlen können uns keineswegs zufriedenstellen“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg „Unser Ziel bleibt es, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss wieder sinkt. Deshalb haben wir einen Maßnahmenplan aufgelegt.“

Das Programm „Auf dem Weg zum Schulabschluss“ eröffnet Schülerinnen und Schülern Perspektiven, einen Schulabschluss zu erreichen.

  • Ein neues Frühwarnsystem greift, wenn die Gefahr besteht, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler nicht versetzt wird. Schulen informieren daraufhin die Eltern und beraten sie zu Fördermöglichkeiten.
  • Das Produktive Lernen und die Berufsreife dual verknüpfen Schule und Arbeitsleben und motivieren Jugendliche auf diese Weise. Schülerinnen und Schüler lernen gleichzeitig in der Schule und in einem Betrieb. Im vergangenen Schuljahr haben insgesamt 669 Schülerinnen einen Schulabschluss dadurch erreicht. Diese Lernformen werden zum neuen Schuljahr 2026/2027 als „Praxisorientierte Berufsreife“ zusammengeführt, um die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit einem Schulabschluss. Bisher konnten Schülerinnen und Schüler, erst wenn sie das Klassenziel zweimal nicht erreicht haben, am Produktiven Lernen teilnehmen. Diese Zugangsbedingungen passen wir an, sodass künftig Jugendliche, die 7 Schulbesuchsjahre vorweisen können bzw. 14. Jahre alt sind, das Angebot nutzen können.
  • Über ein Freiwilliges 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen haben mehr Schülerinnen und Schüler die Chance auf einen bundesweit anerkannten Schulabschluss. Das Angebot richtet sich an alle, die mehr Zeit zum Lernen brauchen. Im Schuljahr 2024/25 haben 309 Schülerinnen und Schüler über das Freiwilliges 10. Schuljahr die Berufsreife erlangt.
  • Das Land stärkt die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Sie bilden die Voraussetzung für erfolgreiches Lernen. Die neuen Stundentafeln sind seit dem Schuljahr 2025/2026 für alle Schulen verbindlich.
  • Mit dem Startchancen-Programm unterstützen der Bund und das Land Schulen, an denen Schülerinnen und Schüler mit schwierigen Startbedingungen lernen. Zehn Jahre lang erhält Mecklenburg-Vorpommern jährlich 17 Millionen Euro vom Bund. Weitere 17 Millionen Euro stammen vom Bund und von den Schulträgern.

Positiv zu vermerken ist, dass im Vergleich zum Vorjahr mehr Schülerinnen und Schüler die Schule mit den Schulabschlüssen der Mittleren Reife und der Berufsreife verlassen haben. Die Mittlere Reife erreichten 6.034 Schülerinnen und Schüler, das ist eine Quote von 41,4 Prozent. Die Berufsreife haben 2.032 Schülerinnen und Schüler erlangt, das ist eine Quote von 13,9 Prozent. „Ein Schulabschluss erhöht ganz wesentlich den Start in ein erfolgreiches Berufsleben. Wichtig ist, früh mit der Förderung zu beginnen. Wir stärken deshalb schon in der Grundschule die Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Sie bilden die Grundlagen, um weiteres Wissen erwerben zu können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Neuer barrierefreier Angelsteg am Wockersee feierlich eingeweiht

Parchim – Heute hat der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV M-V) gemeinsam mit Vertretern des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV einen barrierefreien Angelsteg am Wockersee in Parchim feierlich eingeweiht. Die Anlage befindet sich am Voigtsdorfer Weg und wurde aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern mitfinanziert. Hierzu wurden insgesamt 76.588,19 Euro bereitgestellt.

„Diese neu geschaffene barrierefreie Angelmöglichkeit bietet nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch älteren Personen oder Familien mit kleinen Kinder eine bessere Möglichkeit, das Gewässer zum Angeln zu erreichen. Damit wurde ein Ort für einen gleichberechtigten Zugang zum Gewässer für Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen, um das Naturerlebnis Angeln und die Erholung in der Natur zu erleben. Mit einer pfahlgestützten Bauweise wurde der Eingriff in den Uferbereich möglichst gering gehalten. Über einen Weg ist der Angelsteg mit einem nahegelegenen Parkplatz verbunden“, sagte Fischereiminister Dr. Till Backhaus, der terminbedingt nicht persönlich vor Ort sein konnte.

Der Angelsteg ist ein weiterer Schritt für das Zukunftsprojekt „Barrierefreies Angeln in MV“ des Landesanglerverbandes. Der LAV hat sich zum Ziel gesetzt, ein Netz aus barrierefreien Angelplätzen über MV zu ziehen und so den Zugang zu den Gewässern für alle Angler zu ermöglichen.

Mit Blick auf die mitfinanzierende Fischereiabgabe wies Backhaus darauf hin, dass auch Angler aus anderen Ländern, die den Angelsteg in Parchim oder künftig weitere solcher barrierefreien Objekte nutzen, seit September zu deren Finanzierung beitragen. „Dies zeigt, dass die Erweiterung der Fischereiabgabepflicht auf alle Gastangler ihre Berechtigung hat. Auch die Urlauber profitieren anteilsmäßig von den aus der Abgabe finanzierten Vorhaben zur Förderung der Fischerei sowie zum Schutz und zur Pflege der Gewässer, und zwar hier in Mecklenburg-Vorpommern“, so der Minister.

Klausurtagung des Bauernverbandes M-V

Backhaus: „Landwirtschaft braucht jetzt Verlässlichkeit – in Brüssel und Berlin“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat heute auf der Klausurtagung des Bauernverbandes MV klare Erwartungen an Bund und EU formuliert. Angesichts der aktuellen Belastungen – von der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis hin zum Urteil zur Düngeverordnung und den Herausforderungen durch Geflügelpest und Strukturveränderungen in der Ernährungswirtschaft – brauche die Landwirtschaft schnell verlässliche und praxistaugliche politische Rahmenbedingungen.

„Unsere Landwirtschaft steht für Stabilität und Leistungsfähigkeit – doch politisch sind die Rahmenbedingungen derzeit instabil wie selten zuvor. Wir brauchen Planungssicherheit statt Bürokratie, Zukunftsperspektiven statt Kürzungen. Landwirtschaft ist eine Stärke unseres Landes – und die Politik hat die Pflicht, das zu sichern“, betonte Backhaus.

Mit Blick auf die Düngeverordnung forderte der Minister schnelles Handeln des Bundes. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur bayerischen Düngelandesverordnung stelle bundesweit die Gebietsausweisung infrage und entfalte damit unmittelbare Wirkung auch für Mecklenburg-Vorpommern. Die Länder benötigen spätestens bis Februar 2026 eine verfassungskonforme Regelung, damit die Düngesaison nicht ohne Rechtssicherheit beginnt. MV habe deshalb die Kontrolle der zusätzlichen Auflagen in roten Gebieten ausgesetzt und den Bund bereits schriftlich zu einer zügigen Neuregelung aufgefordert.

Mit Sorge blickt Backhaus zudem auf die angekündigten GAP-Reformen ab 2028. Die geplante Degression und Kappung der Direktzahlungen träfe insbesondere ostdeutsche Flächenländer hart und gefährde die Existenz vieler Betriebe. Nach ersten Berechnungen würden die Direktzahlungen in MV von heute 314 Millionen Euro auf rund 151 Millionen Euro halbiert. Über 1.000 Betriebe wären unmittelbar betroffen. „Eine Halbierung der Direktzahlungen gefährdet Existenzen, Arbeitsplätze und gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum. Die EU darf nicht ignorieren, dass große ostdeutsche Betriebe historisch gewachsen sind – und nicht etwa eine Ausnahmeerscheinung“, sagte Backhaus.

Kritik äußerte er auch daran, dass wesentliche Förderbereiche – etwa Investitionen, Innovationsprogramme, Gewässerschutz oder ländliche Entwicklung – künftig nicht mehr unter dem Schutzdach der GAP stehen sollen und damit einem erhöhten Finanzierungskonflikt unterliegen würden.

Auch der Strukturwandel mache dem Land zu schaffen. Die Schließung wichtiger Verarbeitungsstätten wie der Schlachthöfe in Teterow und perspektivisch Perleberg, die Aufgabe der Mühle Jarmen und der Käserei Dargun führten zu längeren Transportwegen, geringerer regionaler Veredelung und Arbeitsplatzverlusten. Das Ministerium plant hierzu weitere Gespräche mit den Betrieben, Verbänden und dem Nachbarland Brandenburg, um neue regionale Verarbeitungsstrukturen zu entwickeln.

Ein weiteres drängendes Thema ist die Geflügelpest. Seit dem 1. September wurden in Mecklenburg-Vorpommern bereits acht Ausbrüche festgestellt; rund 247.000 Tiere mussten getötet werden. Backhaus warnte, dass ein Ende des Seuchengeschehens derzeit nicht abzusehen sei, und appellierte an alle Tierhalterinnen und Tierhalter, höchste Biosicherheitsstandards einzuhalten.

Trotz aller Herausforderungen bleibt die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern nach Worten des Ministers leistungsfähig und zukunftsorientiert. Mit 1,35 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, großen und hochproduktiven Betrieben, steigender Milchleistung trotz sinkender Tierzahlen und einer starken Geflügelbranche – insbesondere im Ökobereich – sei die Branche ein bedeutender Wertschöpfungsmotor des Landes. „Unsere Landwirtschaft ist robust und innovativ. Sie ist ein Wertschöpfungsmotor für MV – und sie verdient politische Rahmenbedingungen, die Zukunft ermöglichen, statt sie zu verbauen“, betonte Backhaus.

Zum Abschluss stellte der Minister klar, dass MV den nötigen Wandel gestalten wolle, aber auf faire Rahmenbedingungen angewiesen sei: „Wir erleben tiefgreifende Veränderungen – aber MV hat die Kraft, diesen Wandel zu gestalten. Was wir brauchen, ist eine faire GAP, ein verlässliches Düngerecht und eine starke Wertschöpfungskette im Land. Dafür kämpfe ich – gemeinsam mit der Landwirtschaft.“