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Monat: November 2025

IT-Planungsrat beschließt wichtige Digitalvorhaben

Stralsund – In seiner heutigen Sitzung in Stralsund hat der deutsche IT-Planungsrat zentrale Beschlüsse für die weitere Digitalisierung von Staat und Verwaltung gefasst. Im Mittelpunkt der Beratungen – letztmalig unter dem Vorsitz Mecklenburg-Vorpommerns – standen u. a. weitere Vorbereitungen zur Anbindung der EUDI-Wallet an öffentliche Verwaltungsverfahren, die Übernahme des Marktplatzes der KI-Möglichkeiten als Produkt des IT-Planungsrats, neue Regelungen zum Einkauf von Open-Source-Software mit EVB-IT sowie die Verstetigung der Finanzierungssteuerung von Leistungen nach dem „Einer für Alle-Prinzip“ (EfA).

Mit seinem heutigen Beschluss zur Weiterentwicklung des Zielbildes für die Verwaltungsanbindung an die EUDI-Wallet hat der IT-Planungsrat einen wichtigen Schritt zur strategischen Vorbereitung der künftigen Integration der europäischen digitalen Identitätsbrieftasche in öffentliche Verwaltungsprozesse getan. Auf dieser Basis werden Bund und Länder gemeinsam definieren, wie Nachweise – etwa Führerscheine, Zeugnisse oder behördliche Bescheinigungen – perspektivisch sicher digital bereitgestellt, geprüft und in Verwaltungsverfahren genutzt werden können. Damit legt der IT-Planungsrat die Grundlage für europaweit interoperable und medienbruchfreie Verwaltungsprozesse und schafft einen einheitlichen Orientierungsrahmen für die spätere Umsetzung durch Bund, Länder und Kommunen.

Der IT-Planungsrat hat außerdem die Übernahme des Marktplatzes der KI-Möglichkeiten (MaKI) als eigenständiges Produkt des IT-Planungsrats zum 01.01.2027 beschlossen. Der MaKI dient als nationales KI-Transparenzregister und zentrale Austauschplattform für KI-Systeme in Bund, Ländern und Kommunen. Künftig können öffentliche Stellen dort KI-Anwendungen registrieren, Informationen teilen und die Nachnutzung von Lösungen fördern. Der Roll-out für alle Verwaltungsebenen startet im Dezember 2025.

Ein weiteres Thema war die Anpassung der EVB-IT-Vertragsmuster zur Beschaffung von Open-Source-Software.

Mit den neuen EVB-IT-Vorlagen können Verwaltungen Open-Source-Lösungen rechtssicher und wettbewerbsoffen beschaffen. Damit wird die digitale Souveränität des Staates gestärkt und das Prinzip „Public Money, Public Code“ als Leitgedanke staatlicher IT-Beschaffungen weiter verankert.

Darüber hinaus hat der IT-Planungsrat beschlossen, die Arbeit der bisherigen Projektgruppe EfA-Finanzierung in eine dauerhafte Lenkungsgruppe zu überführen.

Damit wird die koordinierte Finanzierung und Weiterentwicklung der nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) entwickelten digitalen Verwaltungsleistungen langfristig gesichert.

„Mit den heutigen Beschlüssen hat der IT-Planungsrat wichtige Weichen für die Zukunft der smarten digitalen Verwaltung gestellt“, erläutert Dr. Heiko Geue, Vorsitzender des IT-Planungsrats und Finanz- und Digitalisierungsminister von Mecklenburg-Vorpommern. „Ob künstliche Intelligenz, digitale Nachweise oder moderne Beschaffung: Wir schaffen die Grundlagen dafür, dass Verwaltung in Deutschland effizienter, sicherer und bürgernäher funktioniert.“

„Die Mitglieder des IT-Planungsrats haben heute wichtige Grundlagen für interoperable Prozesse, sichere digitale Nachweise und die Nutzung von KI-Anwendungen in der Verwaltung beschlossen. Die Beratungen haben gezeigt, wie wichtig unsere föderale Zusammenarbeit ist, um die Digitalisierung und Modernisierung unserer Verwaltung strategische und mit mehr Tempo weiter voranzubringen“, ergänzt Dr. André Göbel, Präsident der FITKO (Föderale IT-Kooperation). „Als FITKO unterstützen wir den IT-Planungsrat in gewohnt loyaler Rolle dabei, die operative Umsetzung seiner Beschlüsse koordiniert, effizient und föderal wirksam sicherzustellen.“

„Wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam handeln, wird es gelingen, Verwaltung neu zu denken und Vertrauen in den Staat zurückzugewinnen. Mit Hilfe intelligenter digitaler Lösungen können wir Verwaltung schneller und smarter machen und damit bürgernäher werden“, sagt Minister Dr. Heiko Geue.

Alle Beschlüsse der 48. Sitzung des IT-Planungsrats können ca. eine Woche nach der Sitzung hier nachgelesen werden.

Land reagiert mit Maßnahmenplan auf Abbruchquote

Oldenburg: Unser Ziel ist es, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss wieder sinkt.

Schwerin – Der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Berufsreife ist im letzten Schuljahr leicht gestiegen. Die erhöhte Anzahl ergibt sich hauptsächlich aus dem Anstieg der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die am Ende der Jahrgangsstufe 9 keinen Schulabschluss erreicht haben. Der Anteil an Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache unter den Schülerinnen und Schülern ohne den Abschluss der Berufsreife hat sich in den letzten zwei Jahren von 11,6 Prozent im Schuljahr 2022/23 auf 15,8 Prozent im Schuljahr 2024/25 erhöht.

Insgesamt verließen 1.516 Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres 2024/25 die Schule ohne einen bundesweit anerkannten Schulabschluss. Das ist eine Quote von 10,4 Prozent. Im Schuljahr 2023/24 lag die Quote bei 10 Prozent. Damit rangiert Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich auf Platz 11. „Diese Zahlen können uns keineswegs zufriedenstellen“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg „Unser Ziel bleibt es, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss wieder sinkt. Deshalb haben wir einen Maßnahmenplan aufgelegt.“

Das Programm „Auf dem Weg zum Schulabschluss“ eröffnet Schülerinnen und Schülern Perspektiven, einen Schulabschluss zu erreichen.

  • Ein neues Frühwarnsystem greift, wenn die Gefahr besteht, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler nicht versetzt wird. Schulen informieren daraufhin die Eltern und beraten sie zu Fördermöglichkeiten.
  • Das Produktive Lernen und die Berufsreife dual verknüpfen Schule und Arbeitsleben und motivieren Jugendliche auf diese Weise. Schülerinnen und Schüler lernen gleichzeitig in der Schule und in einem Betrieb. Im vergangenen Schuljahr haben insgesamt 669 Schülerinnen einen Schulabschluss dadurch erreicht. Diese Lernformen werden zum neuen Schuljahr 2026/2027 als „Praxisorientierte Berufsreife“ zusammengeführt, um die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit einem Schulabschluss. Bisher konnten Schülerinnen und Schüler, erst wenn sie das Klassenziel zweimal nicht erreicht haben, am Produktiven Lernen teilnehmen. Diese Zugangsbedingungen passen wir an, sodass künftig Jugendliche, die 7 Schulbesuchsjahre vorweisen können bzw. 14. Jahre alt sind, das Angebot nutzen können.
  • Über ein Freiwilliges 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen haben mehr Schülerinnen und Schüler die Chance auf einen bundesweit anerkannten Schulabschluss. Das Angebot richtet sich an alle, die mehr Zeit zum Lernen brauchen. Im Schuljahr 2024/25 haben 309 Schülerinnen und Schüler über das Freiwilliges 10. Schuljahr die Berufsreife erlangt.
  • Das Land stärkt die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Sie bilden die Voraussetzung für erfolgreiches Lernen. Die neuen Stundentafeln sind seit dem Schuljahr 2025/2026 für alle Schulen verbindlich.
  • Mit dem Startchancen-Programm unterstützen der Bund und das Land Schulen, an denen Schülerinnen und Schüler mit schwierigen Startbedingungen lernen. Zehn Jahre lang erhält Mecklenburg-Vorpommern jährlich 17 Millionen Euro vom Bund. Weitere 17 Millionen Euro stammen vom Bund und von den Schulträgern.

Positiv zu vermerken ist, dass im Vergleich zum Vorjahr mehr Schülerinnen und Schüler die Schule mit den Schulabschlüssen der Mittleren Reife und der Berufsreife verlassen haben. Die Mittlere Reife erreichten 6.034 Schülerinnen und Schüler, das ist eine Quote von 41,4 Prozent. Die Berufsreife haben 2.032 Schülerinnen und Schüler erlangt, das ist eine Quote von 13,9 Prozent. „Ein Schulabschluss erhöht ganz wesentlich den Start in ein erfolgreiches Berufsleben. Wichtig ist, früh mit der Förderung zu beginnen. Wir stärken deshalb schon in der Grundschule die Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Sie bilden die Grundlagen, um weiteres Wissen erwerben zu können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Neuer barrierefreier Angelsteg am Wockersee feierlich eingeweiht

Parchim – Heute hat der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV M-V) gemeinsam mit Vertretern des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV einen barrierefreien Angelsteg am Wockersee in Parchim feierlich eingeweiht. Die Anlage befindet sich am Voigtsdorfer Weg und wurde aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern mitfinanziert. Hierzu wurden insgesamt 76.588,19 Euro bereitgestellt.

„Diese neu geschaffene barrierefreie Angelmöglichkeit bietet nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch älteren Personen oder Familien mit kleinen Kinder eine bessere Möglichkeit, das Gewässer zum Angeln zu erreichen. Damit wurde ein Ort für einen gleichberechtigten Zugang zum Gewässer für Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen, um das Naturerlebnis Angeln und die Erholung in der Natur zu erleben. Mit einer pfahlgestützten Bauweise wurde der Eingriff in den Uferbereich möglichst gering gehalten. Über einen Weg ist der Angelsteg mit einem nahegelegenen Parkplatz verbunden“, sagte Fischereiminister Dr. Till Backhaus, der terminbedingt nicht persönlich vor Ort sein konnte.

Der Angelsteg ist ein weiterer Schritt für das Zukunftsprojekt „Barrierefreies Angeln in MV“ des Landesanglerverbandes. Der LAV hat sich zum Ziel gesetzt, ein Netz aus barrierefreien Angelplätzen über MV zu ziehen und so den Zugang zu den Gewässern für alle Angler zu ermöglichen.

Mit Blick auf die mitfinanzierende Fischereiabgabe wies Backhaus darauf hin, dass auch Angler aus anderen Ländern, die den Angelsteg in Parchim oder künftig weitere solcher barrierefreien Objekte nutzen, seit September zu deren Finanzierung beitragen. „Dies zeigt, dass die Erweiterung der Fischereiabgabepflicht auf alle Gastangler ihre Berechtigung hat. Auch die Urlauber profitieren anteilsmäßig von den aus der Abgabe finanzierten Vorhaben zur Förderung der Fischerei sowie zum Schutz und zur Pflege der Gewässer, und zwar hier in Mecklenburg-Vorpommern“, so der Minister.

Klausurtagung des Bauernverbandes M-V

Backhaus: „Landwirtschaft braucht jetzt Verlässlichkeit – in Brüssel und Berlin“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat heute auf der Klausurtagung des Bauernverbandes MV klare Erwartungen an Bund und EU formuliert. Angesichts der aktuellen Belastungen – von der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis hin zum Urteil zur Düngeverordnung und den Herausforderungen durch Geflügelpest und Strukturveränderungen in der Ernährungswirtschaft – brauche die Landwirtschaft schnell verlässliche und praxistaugliche politische Rahmenbedingungen.

„Unsere Landwirtschaft steht für Stabilität und Leistungsfähigkeit – doch politisch sind die Rahmenbedingungen derzeit instabil wie selten zuvor. Wir brauchen Planungssicherheit statt Bürokratie, Zukunftsperspektiven statt Kürzungen. Landwirtschaft ist eine Stärke unseres Landes – und die Politik hat die Pflicht, das zu sichern“, betonte Backhaus.

Mit Blick auf die Düngeverordnung forderte der Minister schnelles Handeln des Bundes. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur bayerischen Düngelandesverordnung stelle bundesweit die Gebietsausweisung infrage und entfalte damit unmittelbare Wirkung auch für Mecklenburg-Vorpommern. Die Länder benötigen spätestens bis Februar 2026 eine verfassungskonforme Regelung, damit die Düngesaison nicht ohne Rechtssicherheit beginnt. MV habe deshalb die Kontrolle der zusätzlichen Auflagen in roten Gebieten ausgesetzt und den Bund bereits schriftlich zu einer zügigen Neuregelung aufgefordert.

Mit Sorge blickt Backhaus zudem auf die angekündigten GAP-Reformen ab 2028. Die geplante Degression und Kappung der Direktzahlungen träfe insbesondere ostdeutsche Flächenländer hart und gefährde die Existenz vieler Betriebe. Nach ersten Berechnungen würden die Direktzahlungen in MV von heute 314 Millionen Euro auf rund 151 Millionen Euro halbiert. Über 1.000 Betriebe wären unmittelbar betroffen. „Eine Halbierung der Direktzahlungen gefährdet Existenzen, Arbeitsplätze und gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum. Die EU darf nicht ignorieren, dass große ostdeutsche Betriebe historisch gewachsen sind – und nicht etwa eine Ausnahmeerscheinung“, sagte Backhaus.

Kritik äußerte er auch daran, dass wesentliche Förderbereiche – etwa Investitionen, Innovationsprogramme, Gewässerschutz oder ländliche Entwicklung – künftig nicht mehr unter dem Schutzdach der GAP stehen sollen und damit einem erhöhten Finanzierungskonflikt unterliegen würden.

Auch der Strukturwandel mache dem Land zu schaffen. Die Schließung wichtiger Verarbeitungsstätten wie der Schlachthöfe in Teterow und perspektivisch Perleberg, die Aufgabe der Mühle Jarmen und der Käserei Dargun führten zu längeren Transportwegen, geringerer regionaler Veredelung und Arbeitsplatzverlusten. Das Ministerium plant hierzu weitere Gespräche mit den Betrieben, Verbänden und dem Nachbarland Brandenburg, um neue regionale Verarbeitungsstrukturen zu entwickeln.

Ein weiteres drängendes Thema ist die Geflügelpest. Seit dem 1. September wurden in Mecklenburg-Vorpommern bereits acht Ausbrüche festgestellt; rund 247.000 Tiere mussten getötet werden. Backhaus warnte, dass ein Ende des Seuchengeschehens derzeit nicht abzusehen sei, und appellierte an alle Tierhalterinnen und Tierhalter, höchste Biosicherheitsstandards einzuhalten.

Trotz aller Herausforderungen bleibt die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern nach Worten des Ministers leistungsfähig und zukunftsorientiert. Mit 1,35 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, großen und hochproduktiven Betrieben, steigender Milchleistung trotz sinkender Tierzahlen und einer starken Geflügelbranche – insbesondere im Ökobereich – sei die Branche ein bedeutender Wertschöpfungsmotor des Landes. „Unsere Landwirtschaft ist robust und innovativ. Sie ist ein Wertschöpfungsmotor für MV – und sie verdient politische Rahmenbedingungen, die Zukunft ermöglichen, statt sie zu verbauen“, betonte Backhaus.

Zum Abschluss stellte der Minister klar, dass MV den nötigen Wandel gestalten wolle, aber auf faire Rahmenbedingungen angewiesen sei: „Wir erleben tiefgreifende Veränderungen – aber MV hat die Kraft, diesen Wandel zu gestalten. Was wir brauchen, ist eine faire GAP, ein verlässliches Düngerecht und eine starke Wertschöpfungskette im Land. Dafür kämpfe ich – gemeinsam mit der Landwirtschaft.“

Innenminister Pegel: „Stabiler Finanzausgleich in unruhigen Zeiten“

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute einen umfangreichen Entwurf für ein Änderungsgesetz des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vorgestellt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

„Land und Kommunen stehen vor großen finanziellen Herausforderungen. In diesen unruhigen Zeiten schaffen wir einen stabilen Finanzausgleich für eine gerechte Mittelverteilung. Wir stehen an der Seite unserer Kommunen“, sagt Minister Pegel.

Es sind verschiedene Aspekte des Finanzausgleichs anzupassen. Das FAG bildet die Grundlage für die Verteilung von Finanzausgleichsleistungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro an die Kommunen in unserem Land.

Das FAG M-V regelt die Finanzverteilung sowohl zwischen dem Land und den Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Ebene. Nun setzt das Land Mecklenburg-Vorpommern die in der vergangenen Woche erzielte Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden im neuen FAG-Änderungsgesetz um. Die Kommunen erhalten damit in den kommenden zwei Jahren insgesamt fast 350 Millionen Euro zusätzlich über den Kommunalen Finanzausgleich.

„Wir haben bereits heute die Ergebnisse des Kommunalgesprächs vom letzten Mittwoch umgesetzt: Die Vereinbarungen mit den Kommunen werden damit schon für den nächsten Landtag im Dezember umgesetzt. Die Städte, Landkreise und Gemeinden bekommen in den Jahren 2026 und 2027 zusätzliche Mittel, die ihnen Planungssicherheit und stabilere Haushalte ermöglichen”, betont der Minister und ergänzt: „Ich danke der kommunalen Familie und den kommunalen Landesverbänden für den intensiven Austausch, um die finanziellen Herausforderungen, die vor uns und den Kommunen liegen gemeinsam zu bewältigen. Gemeinsam stärken wir unser Land – und die Menschen, die hier leben.“

Sondervermögen des Bundes – konkrete Beträge für Kommunen

Gleichzeitig werden im FAG M-V die kommunalen Anteile aus dem 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen des Bundes festgelegt. Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies, dass in den kommenden Jahren insgesamt rund 780 Millionen Euro in drei Budgets für die Bereiche Schulbauprogramm – Öffentliche allgemeinbildende Schulen – (540 Millionen Euro), Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie (140 Millionen Euro) und sonstige gesellschaftliche Infrastruktur, insbesondere Sport, Kultur, Zoos (100 Millionen Euro) über die Landkreise und in Teilen die Ämter direkt in die Kommunen fließen werden.

„Das Sondervermögen wird zu einem Investitionsmotor für unser Land. Es stärkt die kommunale Infrastruktur an vielen Stellen – von Schulgebäuden über Sportstätten bis zu Verkehrswegen“, sagt Christian Pegel und ergänzt: „Mit dieser Struktur stellen wir sicher, dass die Mittel zielgerichtet und transparent dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Und zugleich werden wir damit für die Bauwirtschaft wichtige öffentliche Aufträge initiieren können.“

Zudem erhält jede der 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern pauschal 50.000 Euro aus diesem Sondervermögen, was insgesamt rund 36 Millionen Euro entspricht. „Mit dieser Pauschale geben wir jeder Gemeinde – egal ob groß oder klein – die Möglichkeit, vor Ort wichtige Projekte anzustoßen. Das stärkt den ländlichen Raum und sorgt für sichtbare Verbesserungen direkt bei den Menschen“, so der Innenminister.

Mehr Geld für Kinder und Jugendliche

Nach einer externen gutachterlichen Prüfung wird die Anzahl von Personen unter 18 Jahren deutlich wichtiger für die Mittelverteilung im kommunalen Finanzausgleich. Davon werden Städte und Gemeinden mit vielen Kindern und Jugendlichen profitieren. Damit trägt das Land den höheren Ausgaben der Kommunen für Schulen, Kitas und weiteren Angebote für Kinder und Jugendliche Rechnung.

„Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft – und ihre Förderung kostet die Kommunen berechtigterweise viel Geld. Deshalb passen wir das Gesetz auch in diesem Punkt an: Gemeinden, die viele junge Menschen betreuen, sollen künftig spürbar stärker unterstützt werden“, erklärt Pegel und fasst abschließend zusammen:

„Dieses Gesetz ist ein starkes Signal an unsere Kommunen: mehr Geld, mehr Planungssicherheit und mehr Unterstützung für zentrale Zukunftsaufgaben. Wir stärken damit nachhaltig die Entwicklung in Städten, Dörfern und Landkreisen unseres Landes.“

Aktion „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ in 80 Bäckereien in M-V

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Auf Brötchentüten ist die Hilfehotline für Frauen gedruckt, um sie bekannt zu machen.“

Wismar – Zum dritten Mal haben das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz und der Landesinnungsverband des Bäcker- und Konditorenhandwerks Mecklenburg-Vorpommern die gemeinsame Aktion „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ gestartet. Sie ist Teil der Internationalen Woche gegen Gewalt an Frauen und Kindern. Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt eröffnete die Aktionswoche in Wismar. Auch die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam, der Landesinnungsmeister Matthias Grenzer und Tino Schomann, Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg waren beim Auftakt dabei.

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Dieses Jahr wurde die Anzahl der Brötchen-Tüten auf 128.000 Stück erhöht. Immer mehr Mitmachende erkennen die große Bedeutung der Aktion. Auf den Tüten ist jeweils das Hilfetelefon abgedruckt für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind. Diese Nummer wollen wir noch bekannter machen. Frauen und Mädchen erhalten hier Hilfe in schwierigen, oftmals ausweglos scheinenden Situationen. Die Gewalt ist leider noch immer ein großes Problem. Laut Bundeslagebild waren es voriges Jahr 187.000 Betroffene häuslicher Gewalt Frauen und Mädchen. Das sind ungefähr zweimal so viel wie Schwerin Einwohnende hat.

Gewalt in jeder Form muss darum thematisiert werden. Betroffenen müssen Auswege aufgezeigt werden können. Jahr für Jahr ist die Aktion ‚Gewalt kommt nicht in die Tüte‘ mit dem Landesinnungsverband des Bäcker- und Konditorenhandwerks eine sehr gute Gelegenheit, die Hotline gegen Gewalt an Frauen und Mädchen im Alltag der Menschen zu platzieren. Hilfe ist eigentlich so selbstverständlich wie das Brötchen am Frühstückstisch. Aus diesem Grund stärken wir als Landesregierung auch das Hilfe- und Beratungsnetz“, so die Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

Wenke Brüdgam Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung: „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Um Betroffenen Hilfe anbieten und sie besser schützen zu können, müssen wir als Gesellschaft hinschauen und sensibel sein. Genau diese Sensibilität stärken wir mit einer Aktion, die den Menschen in ihrem Alltag, also beim Brot- und Brötchenkauf, begegnet. Ich freue mich, dass wir mit dem Landesinnungsverband des Bäcker- und Konditorenhandwerks und den teilnehmenden Bäckereien und Konditoreien tolle Partnerinnen und Partner haben, die den Kampf gegen häusliche Gewalt nun schon im dritten Jahr unterstützen.“

24 Handwerksbäckereien und -konditoreien in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich an der diesjährigen Aktionswoche und werden in ihren 80 Verkaufsstellen im ganzen Land ab heute die insgesamt rund 128.000 Aktionstüten mit dem Aufdruck „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ über den Ladentisch reichen. „Damit geht jedes Mal mit den Brötchen oder dem Brot eine klare Botschaft mit nach Hause: Gewalt an Frauen und Kindern wird in keinem Fall toleriert. Und vor allem geht der Hinweis mit, dass es Wege und Möglichkeiten gibt, aus dieser Situation, die so oft als ausweglos erscheint, zu entkommen“ sagt Landesinnungsmeister Matthias Grenzer. „Eine erste Anlaufstelle ist das Hilfetelefon (116 016), die Telefonnummer, über die Betroffene aller Nationalitäten, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, Unterstützung bekommen“.

Mit der Aktion „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ starten auch die Anti-Gewalt-Wochen in Mecklenburg-Vorpommern. Kommunen, Vereine und Verbände bieten Ausstellungen, Aktionen und Veranstaltungen an. Das Programm der Anti-Gewaltwochen finden Sie per Klick ->hier.

Landesregierung bringt Novelle der Landesbauordnung auf den Weg

Schwerin – Die Landesregierung hat heute beschlossen, verschiedene Gesetze zu ändern, um einfacheres und schnelleres Bauen zu ermöglichen. Vor allem soll die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) angepasst werden.

„In vielen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Baubranche haben wir notwendige Änderungen diskutiert. Wir sind uns einig, dass die Landesbauordnung mehr ermöglichen soll. Wir wollen Vereinfachung, Beschleunigung und weniger Bürokratie“, so Landesbauminister Christian Pegel heute in Schwerin und ergänzt: „Insbesondere wollen wir, dass die Gestaltungsräume für Neu- und Umbau wachsen, um schneller und leichter als bisher zu mehr Wohnraum zu kommen.“

Die wichtigsten geplanten Änderungen:

  • Um mehr zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, werden die Anforderungen zur Raumhöhe, zu Abstandsflächen, zur Barrierefreiheit, zum Einbau eines Aufzuges und zum Brandschutz vereinfacht und praktikabler – vor allem bei Bauen in Bestandsgebäuden – gestaltet. Bei Abstandsflächen eines Gebäudes zum Nachbargrundstück wird von bisher kompliziert zu ermittelnden und errechnenden Abstandsregeln auf pauschalierte Abstandsregeln, die nach Gebäudetypen feste Abstände in Metern vorsehen, umgestellt.
  • Weitere bauliche Anlagen werden verfahrensfrei gestellt. Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätten können im Innenbereich bis zu einer Brutto-Grundfläche von nunmehr 40 Quadratmeter verfahrensfrei errichtet werden. Garagen und Carports etwa waren bisher bis 30 Quadratmeter verfahrensfrei, Abstellgebäude bis 10. Beide können nun bis zu 40 Quadratmeter aufweisen.
  • Bürokratieabbau: Weitere Bauvorhaben können im Rahmen der Genehmigungsfreistellung und im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren schneller umgesetzt werden. Beispielsweise können Nichtwohngebäude wie Bürogebäude nun auch im vereinfachten Genehmigungsverfahren oder in einem B-Plan-Gebiet auch im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden, wenn deren Brandschutznachweis nicht bauaufsichtlich geprüft werden muss. Das bedeutet, dass bei klaren Vorgaben in einem kommunalen Bebauungsplan ein kleineres Bürogebäude ohne komplexes Baugenehmigungsverfahren gebaut werden kann, weil es genehmigungsfrei ist.
  • Vereinfachung für Bauherrschaften und Gemeinden für die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V. Nach dieser Bestimmung muss bei genehmigungsfreien Bauvorhaben die Gemeinde einmal über die Bauabsicht informiert werden, damit die Gemeinde die Gelegenheit hat, die Voraussetzungen und die Übereinstimmung mit ihren Festlegungen beispielsweise im B-Plan übereinstimmt oder die Gemeinde Widerspruch erheben möchte. Diese Vorhaben werden künftig nicht mehr bei der – nicht selten: ehrenamtlich geleiteten – Gemeinde eingereicht, sondern wie bei einem Baugenehmigungsverfahren bei der unteren Bauaufsichtsbehörde und die leitet dann an die Gemeinde weiter. Damit werden die Prozesse für die Bauherrschaft und die Behörden vereinheitlicht.
  • Außerdem kann nach dem Gesetzesvorschlag künftig die Bauherrschaft wählen, ob sie die Möglichkeit des Genehmigungsfreistellungsverfahren nutzen möchte oder lieber eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 63 LBauO M-V haben möchte. Diese Wünsche aus der Praxis sollen denen, die bei einer Genehmigungsfreistellung Sorge haben, etwas Wichtiges zu übersehen, helfen, dass sie mit einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren für sich sicher durch die Behörde prüfen lassen können.
  • Solaranlagen können nun auch auf Garagen an Grundstücksgrenzen mit einer Gesamthöhe von maximal drei Metern aufgebaut werden. Bisher war dies nicht möglich, da die Garagen ansonsten die Abstandsprivilegierung verloren haben.

Weniger jugendliche Rauschtrinker in M-V

Drese sieht ermutigendes Zeichen im Einsatz gegen Alkoholmissbrauch

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es weniger Kinder und Jugendliche, die wegen einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt werden mussten. Nach Mitteilung der Krankenkasse DAK Gesundheit unter Berufung auf das Statistische Amt des Landes ist die Zahl der zehn- bis 19-jährigen Rauschtrinker von 374 im Jahr 2023 auf 284 im Vorjahr gesunken.

„Diese Zahlen machen Mut und geben Motivation, unsere vielfältigen und kreativen Präventionsmaßnahmen im Land zum Umgang mit Alkohol fortzuführen“, kommentierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese den Rückgang um 24 Prozent beim sogenannten Komasaufen.

„Alkohol ist in Mecklenburg-Vorpommern über alle Altersgruppen hinweg ein schwerwiegendes und dauerhaftes Problem. Mit weitem Abstand steht der Alkohol an der Spitze der Suchterkrankungen. Gleichzeitig wird noch immer der Alkoholkonsum vor allem auch bei Jugendlichen gesellschaftlich verharmlost, die Gefahren werden bagatellisiert“, so Drese und verwies auf das durchschnittliche Einstiegsalter für Alkoholkonsum in Mecklenburg-Vorpommern, das bei 14,3 Jahren liegt.

„Es muss sich etwas ändern – und das beginnt in den Köpfen“, betonte die Ministerin. „Und offensichtlich sind wir hier in den letzten Jahren ein Stück vorangekommen“, so Drese.

Dazu hätten auch die umfangreichen Aufklärungsaktivitäten vieler Akteure im Land beigetragen. Als Beispiele führte die Ministerin die DAK-Kampagne „bunt statt blau“ sowie die App-gestützte Präventionsmaßnahme „Dein Leben gehört dir“ für Schülerinnen und Schüler, Themen-Elternabende vor Ort oder Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer an. Auch das interaktive Präventionsprojekt „Volle Pulle Leben – Auch ohne Alkohol“ vermittelt jungen Menschen viel über Risiken, Suchtgefahren und Wirkungen von Alkohol, so Drese.

Drese verdeutlichte, dass die Zahlen trotz allem erschreckend seien. „Jeder junge Mensch., der mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus muss, ist einer zuviel. Mich besorgt vor allem der riskante Alkoholkonsum von Mädchen und jungen Frauen. In der Altersgruppe von 10 bis 14 Jahren wurden 2024 in MV fast doppelt soviele Mädchen als Jungen in die Klinik eingewiesen“, so Drese

Drese: „Wir werden in unseren Anstrengungen nicht nachlassen. Dazu gehört auch die Streichung der wahrscheinlich weltweit einmaligen Regelung des begleitenten Trinkens für 14- und 15-Jährige. Auch hier sind wir – etwa durch einen Beschluss des Bundesrates – in den letzten Monaten vorangekommen, um den entsprechenden Passus im Jugendschutzgesetz zu streichen.“