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Monat: November 2025

MV setzt Vollzug der besonderen Anforderungen in „roten Gebieten“ aus

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) am 20. November 2025 per Erlass angewiesen, den Vollzug der besonderen Anforderungen in den mit Nitrat belasteten Gebieten („rote Gebiete“) gemäß Düngelandesverordnung bis auf Weiteres auszusetzen. Damit werden die erhöhten Anforderungen in diesen Gebieten nicht mehr kontrolliert. Bereits festgestellte Verstöße führen nicht zu Kürzungen bei EU-Fördermitteln. Alle übrigen Vorschriften der Düngeverordnung gelten unverändert weiter und werden vollzogen. Auswirkungen auf die Gewässer sind nicht zu erwarten, da die bundesweit geltenden Sperrzeiten ohnehin ein Düngungsverbot bis 31. Januar 2026 vorsehen.

 Minister Dr. Till Backhaus erklärt dazu: „Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen wir die Reset-Taste drücken – und zwar sofort. Das Gericht hat klar festgestellt, dass die bundesrechtliche Grundlage für die Gebietsausweisung nicht verfassungsgemäß ist. Damit fehlt allen Ländern die rechtssichere Basis, um die verschärften Auflagen in roten Gebieten zu vollziehen. Diese Rechtsunsicherheit können wir weder den Behörden noch den Landwirtinnen und Landwirten zumuten.

 Die Überwachung von Grund- und Oberflächengewässern bleibt richtig und wichtig – aber sie löst das Grundproblem nicht: Unsere Gewässer und Böden sind belastet. Das bekommen wir nicht mit bürokratischen Flickenteppichen in den Griff, sondern nur mit einer echten Reduktion der Nährstofffrachten, mit breiteren Fruchtfolgen und standortangepasstem Wirtschaften.

Deshalb müssen wir jetzt raus aus dem Modus der Symptombekämpfung und rein in eine grundlegende Reform der Düngeverordnung. Die Länder brauchen bundeseinheitliche, verfassungskonforme und praxistaugliche Regeln. Das Urteil zeigt, dass der Bund seit Jahren versucht, die Verantwortung auf die Länder zu verlagern – damit muss Schluss sein. Es braucht ein Gesetz, das rechtlich trägt, fachlich überzeugt und in der Praxis funktioniert.

Und wir brauchen es schnell: Spätestens im Februar, wenn die neue Düngesaison startet, müssen rechtssichere Vorgaben stehen. Sonst droht ein regulatorisches Vakuum mit Schäden für Betriebe, Behörden und Umwelt gleichermaßen. Unser Ziel ist klar: Rechtssicherheit für die Landwirtschaft, verlässliche Rahmenbedingungen für die Länder und reale Fortschritte für den Gewässerschutz. Nur so stellen wir das Vertrauen in eine funktionierende Düngepolitik wieder her.“

Hintergrund

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte am 24. Oktober 2025 die bayerische Düngelandesverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt, weil die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage (§ 13a Abs. 1 DüV) den Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügt. Die Vorgaben für die Ausweisung belasteter Gebiete müssten in einer Rechtsnorm mit Außenwirkung geregelt werden. Die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) erfüllt diesen Anspruch nach Auffassung des Gerichts nicht, da sie nur Behörden bindet. Die Entscheidung betrifft formal nur Bayern, entfaltet aber mittelbare Wirkungen für alle Länder – auch für Mecklenburg-Vorpommern. Aufgrund der Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) sieht das Land MV bis zur Klärung der Bundesrechtslage von der Anwendung der erhöhten Auflagen in roten Gebieten ab. Noch ist unklar, wie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) auf die Urteile reagieren wird. Das Land fordert eine rasche bundesrechtliche Nachsteuerung, damit eine rechtssichere Gebietsausweisung und der Vollzug der Düngeverordnung wieder gewährleistet sind.

Mehr Qualität und gute Arbeitsbedingungen in der Kita

Oldenburg: Entlastungen schaffen für Kinder, Eltern und Fachkräfte stabile und verlässliche Bedingungen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Schritte unternommen, um die Qualität der Kindertagesförderung weiter zu stärken und die Fachkräfte in Kitas nachhaltig zu entlasten. „Mit dem Landesrahmenvertrag, klaren Qualitätsstandards und gezielten Entlastungsmaßnahmen schaffen wir für Kinder, Eltern und Fachkräfte stabile und verlässliche Bedingungen. Unser Ziel ist es, dass gute Bildung und gute Arbeit in unseren Kitas dauerhaft zusammengehören“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg heute anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme „Gesunde Fachkräfte, gute Bildung: Personal und Qualität in der frühen Bildung sichern“ der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK).

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler thematisieren in ihrer Stellungnahme Gesundheit, Resilienz und Arbeitsbedingungen von frühpädagogischen Fachkräften und deren Einfluss auf Bildungsqualität, Stabilität und Chancengerechtigkeit.

Oldenburg: „Das Land hat wesentliche Weichen für mehr Qualität und gute Arbeitsbedingungen gelegt, die die Belastungen für Fachkräfte verringern. Dennoch müssen weitere Maßnahmen schrittweise umgesetzt werden.“

Bisher erreichte Verbesserungen:

Landesrahmenvertrag stärkt Qualität und Verlässlichkeit

Mit der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrags haben sich erstmals alle zentralen Akteurinnen und Akteure der Kindertagesförderung – kommunale Spitzenverbände, öffentliche und freie Träger – auf gemeinsame Ziele zur Qualitätsentwicklung verständigt. Dazu gehören:

  • ein einheitlicher Personal- und Leistungsschlüssel,
  • klare Vorgaben zur Berechnung der Arbeitszeiten,
  • die Berücksichtigung von mittelbarer pädagogischer Arbeit, durchschnittlichen Fehlzeiten und Wochenarbeitszeiten der Fachkräfte sowie
  • An- und Abwesenheiten und Förderumfang der zu betreuenden Kinder.

Die Umsetzung dieser Vereinbarungen führt landesweit zu einer deutlichen personellen Stärkung der Einrichtungen: Bis zu 700 Personen zusätzlich stehen den Kitas im Zuge der Einführung des Landesrahmenvertrags zur Verfügung.

Verbesserter Personalschlüssel und Entlastung im Alltag

Bereits umgesetzt sind:

  • die Nichtanrechnung von Auszubildenden im ersten und zweiten Ausbildungsjahr zur Erzieherin bzw. zum Erzieher für 0- bis 10-Jährige auf den Stellenanteil einer Fachkraft (seit Schuljahr 2023/24),
  • die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen von 1:15 auf 1:14 seit September 2024,
  • die Einführung von Alltagshilfen, die das pädagogische Personal im Kita-Alltag spürbar entlasten.

Weitere Qualitätsimpulse ergeben sich aus der Erweiterung des Fachkräftekatalogs, der Fortführung des Landesprogramms „Kita-Sprachförderung in Mecklenburg-Vorpommern“ sowie der Modernisierung der Ausbildungsstrukturen, unter anderem durch modularisierte Bildungsgänge und eine neue berufsbegleitende Ausbildung zur Heilerziehungspflege.

Fachkräftekampagne „Großes schaffen für die Kleinsten“

„Die stärkere Wertschätzung und Sichtbarkeit des Erzieher-Berufes ist unser Leitmotiv der diesjährigen Fachkräftekampagne. Wir brauchen weiterhin gut ausgebildete pädagogische Fachkräfte. Mit unseren Maßnahmen werben wir für die Arbeit hier in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen Fachkräfte halten und neue gewinnen. Der Aufbau einer stabilen Personalstruktur ist eine zentrale Voraussetzung für die langfristige Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, so die Ministerin.

Geworben wird auf Großflächenplakaten, digitalen Screens, in sozialen Medien und auf der Website www.du-bist-kita.de. Ergänzt wird die Kampagne durch vielfältige Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote des Landes.

Kitas bleiben verlässliche Partner – Verantwortung bei Jugendämtern und Trägern

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) beraten, steuern und verantworten das örtliche Angebot der Kindertagesförderung. Bei vorübergehenden Schließungen – etwa durch krankheitsbedingte Ausfälle – organisieren sie gemeinsam mit den Kita-Trägern Ausweichplätze, um Betreuung weiterhin sicherzustellen.

Lehrkräftegesundheit: Land setzt ebenfalls auf starke Strukturen

Oldenburg: „Über weitere Maßnahmen werden wir in unserem Forum ‚Gute Kita -2023‘ mit allen Beteiligten sprechen. Denn klar ist: Mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten, ist eine besondere Tätigkeit – die wunderbar sein kann, aber auch viel abverlangt. Deshalb steht die Gesundheit aller Beschäftigten im Fokus. Das gilt für die Kita als auch für die Schule. Wir bauen auch hier die Gesundheitsförderung für Lehrkräfte weiter aus. Durch umfassende Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie ein breites Fortbildungs- und Beratungsangebot des IQ M-V werden Lehrkräfte in ihrer beruflichen Gesundheit, Resilienz und Professionalisierung gestärkt.“

Fachkräfte beraten über besseren Schutz von Kindern

Innenminister Christian Pegel und Justizminis-terin Jacqueline Bernhardt eröffneten die 5. Interdisziplinäre Opferschutztagung

Stralsund – Minister für Inneres und Bau Christian Pegel und die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt haben heute in Stralsund die 5. Interdisziplinäre Opferschutztagung eröffnet. Die Veranstaltung markiert zugleich den Beginn der Internationalen Woche zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder. In diesem Jahr steht ein Thema im Mittelpunkt, das besonders sensibel und dringend ist: der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt.

„Dieser Fachtag dient insbesondere der Sensibilisierung und praktischen Hinweisen im Umgang mit Kindern, die häusliche oder sexualisierte Gewalt erleben,“ so Innenminister Christian Pegel. „Jedes Kind hat ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden und Hilfe zu erhalten, ganz gleich, ob es um körperliche oder emotionale Misshandlung, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung geht. Wenn Kinder oder Jugendliche von Gewalt zu Hause, in der Schule oder der Kita erzählen, sollten wir ihnen zuhören und sie ernst nehmen. Dazu kann jede und jeder von uns beitragen.“

Rund 200 Fachkräfte aus Polizei, Justiz, Beratungsstellen, Frühen Hilfen, Kinderschutzeinrichtungen, Schulen sowie aus psychologischen und medizinischen Bereichen kamen ins Rathaus in Stralsund. Die hohe Beteiligung beweist das Bedürfnis nach Austausch und gemeinsamer Verantwortung.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hob hervor: „Das Recht auf Schutz und Beratung haben wir erst vor kurzem mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns im Gewalthilfegesetz des Bundes festgeschrieben. Dieses wichtige Zeichen an alle Opfer, eben auch an die Kinder, war überfällig. Wir als Landesregierung setzen alles daran, die Strukturen des Hilfe- und Beratungsnetzes zu festigen. Wir arbeiten engagiert an der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Auf unsere Initiative hin wurde die Bundesministerin der Justiz gebeten, den Wegfall der Antragserfordernis bei der psychosozialen Prozessbegleitung zu prüfen. Außerdem werden in Mecklenburg-Vorpommern die Familienrichterinnen und Familienrichter zum Thema Gewalt an Frauen und Kindern sensibilisiert. Kein Mensch, dem Gewalt angetan wurde, darf allein gelassen werden.“

Auf der Tagung führen Expertinnen und Experten in die Grundlagen der Istanbul-Konvention ein. Sie geben Einblicke in Themen wie frühe Präventionsansätze oder angemessenes Frageverhalten bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. In sieben Workshops tauschen sich die Teilnehmenden intensiv aus. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Erfahrungen aus der Beratungsarbeit, Erkenntnisse aus der Polizeiarbeit, Beiträge aus der Rechtsmedizin, juristische Fragestellungen sowie kommunale Herausforderungen. Viele der Teilnehmenden bringen ihre eigenen beruflichen Erfahrungen ein und diskutieren konkrete Handlungsmöglichkeiten.

Neue Vorgaben für den Apothekennotdienst ab 1. Januar 2026

Schwerin – „Nacht- und Notdienst sind Gemeinwohlaufgaben, die ausschließlich Vor-Ort-Apotheken erbringen. Deren Zahl sinkt seit Jahren in einem besorgniserregenden Ausmaß. Der Rückgang der Apothekenzahl führt auch zu einer Änderung der Versorgungsdichte im Nacht- und Notdienst.“ Der Vizepräsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern, Marco Bubnick nennt damit den wesentlichen Grund, warum ab 1. Januar 2026 in Mecklenburg-Vorpommern neue Regeln für den Notdienst in Apotheken gelten werden.

Das Angebot der durchgehenden Apotheken-Notdienste wird dabei neu aufgestellt. Künftig ist für die Bevölkerung eine dienstbereite Apotheke im Umkreis von maximal 35 km erreichbar. Wie bisher werden Apotheken die Versorgung mit der Durchführung von Teildiensten ergänzen.

„Die Anzahl der Apotheken wird weniger, dafür sind künftig die Apotheken, die Notdienst leisten, zu einheitlichen Zeiten erreichbar“, fügt der Vizepräsident hinzu.

Die neue Notdienstrichtlinie ist Ergebnis einer Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium des Landes. Gesundheitsministerin Stefanie Drese ist überzeugt, dass der geodatenbasierte Apothekennotdienst ein echter Fortschritt für die Versorgungssicherheit ist.

„Die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln durch die Vor-Ort-Apotheken ist ein Grundpfeiler unseres Gesundheitswesens“, betont Drese. Gleichzeitig werde es für die engagierten Apothekenteams aber immer schwieriger, den Versorgungsauftrag umzusetzen. Deshalb sind wir in unterschiedlichen Formaten im intensiven Austausch mit der Apothekerschaft. Dadurch haben wir Maßnahmen angestoßen, um die Versorgung im Land zu stabilisieren und zukunftsfähig zu gestalten“, verdeutlicht die Ministerin. „Die Reduzierung der Notdienstbelastung der einzelnen Apotheken bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung ist Ausdruck dieser konstruktiven Zusammenarbeit“, so Drese.

Zur Einteilung der Notdienste nutzt die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern wie Kammern anderer Bundesländer ein geodatenbasiertes EDV-Programm. Das sorgt dafür, dass notdienstbereite Apotheken optimal verteilt sind und für die Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb des festgelegten Radius erreichbar bleiben. „Wir werden digitaler und damit aktueller, gedruckte Notdienstpläne wird es künftig nicht mehr geben, der Blick ins Internet zeigt neben der Beschilderung an jeder Apotheke im Land, wo sich die nächste dienstbereite Apotheke befindet“, stellt Marco Bubnick fest.

Die notdiensthabende Apotheke finden Bürgerinnen und Bürger unter https://akmv.de/notdienst/, alternativ, insbesondere wenn auch die Notdienste in angrenzenden Bundesländern von Interesse sind, unter https://www.aponet.de/apotheke/notdienstsuche.

Täglich knapp 30 Beschwerden über Fake-Shops

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt mahnt zum „Black Friday“: „Prüfen Sie das Impressum, auch hilft der Fake-Shop-Finder.“

Schwerin – „Die vermeintliche Rabattschlacht vor Weihnachten erreicht mit dem sogenannten ‚Black Friday‘ den ersten Ansturm. Vor allem Online-Shops scheinen sich mit Angeboten zu über- und mit Preisen zu unterbieten. Unter viele seriöse Anbieter mischen sich immer mehr Fake-Shops, die die Aufmerksamkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend fordern. Die Betrugsversuche werden dreister und täuschend echter.

Fake-Shops sehen seriösen Online-Shops zum Verwechseln ähnlich. Kaum ist das Geld an kriminelle Anbietende überwiesen, ist es verloren. Vorsicht ist vor allem geboten, wenn Angebote im besonderen Maße günstig sind und die Shops von außerhalb der EU locken. Woher der Anbieter stammt, verrät das Impressum, zumeist am unteren Ende der Internetseite. Es ist eine rechtlich vorgeschriebene Kennzeichnung des Anbieters auf einer gewerblichen Website, die Auskunft über den Betreiber gibt und die Identifikation ermöglicht.

Ist kein Impressum vorhanden oder sind weder Adresse noch Kontaktmöglichkeit in Deutschland oder der EU benannt, ist Skepsis geboten. Geprüft werden kann der Online-Anbieter auch im Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentrale“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des „Black Friday“-Rabatttages.

„Bei den Verbraucherzentralen gingen im letzten Jahr mehr als 10.000 Beschwerden ein. Statistisch gesehen waren das fast 30 Beschwerden täglich. Für die ersten drei Quartale 2025 werden bereits rund 8.000 Beschwerden gemeldet. Daher kann ich nur raten: Niemals vorschnell auf Enter drücken, sollte ein superbilliges Angebot locken. Lieber zweimal checken als sich einmal über kriminelle Abzocke ärgern, die womöglich noch in der Schuldenfalle endet. Denn gegen Betrüger und Betrügerinnen aus dem Nicht-EU-Ausland kann die deutsche Justiz oftmals nicht vorgehen“, so Verbraucherschutzministerin Bernhardt.

Die Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, Wiebke Cornelius ergänzt: „Der in den letzten Jahren zu beobachtende Trend einer Zunahme von Fake-Shops hält an. Seit 2020 steigen die Zahlen kontinuierlich. Statistisch sind zwölf Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Online-Shops nutzten, innerhalb der letzten zwei Jahre Opfer eines Fakeshops geworden. Die Verbraucherzentralen sagen deshalb: Fakeshops sind neben den untergeschobenen Verträgen eine der Hauptbeschwerdegründe von Verbrauchern im digitalen Raum geworden.  Der Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen wurde 2024 knapp drei Millionen Mal genutzt.“

35 Jahre Landessportbundes (LSB) Mecklenburg-Vorpommern

Drese auf dem Landessporttag: Anteil organisiert Sport treibender Menschen hat sich von 7 auf über 18 Prozent erhöht

Waenemünde – Sportministerin Stefanie Drese hat zum 35-jährigen Jubiläum des Landessportbundes (LSB) Mecklenburg-Vorpommern die positive Entwicklung des organisierten Sports seit der Wende gewürdigt. „Der LSB hat die großen Herausforderungen Anfang der 90er Jahre nicht nur gemeistert, sondern maßgeblich dazu beigetragen, dass der Sport bei den Bürgerinnen und Bürgern die klare Nummer 1 in Mecklenburg-Vorpommern ist. Dafür gebührt dem LSB ein riesengroßes Kompliment“, sagte Drese auf dem 28. Landessporttag in Rostock-Warnemünde.

Die Zahlen sprechen für sich: von anfänglich knapp 122.000 Mitgliedern ist die Sportorganisation des Landes auf nunmehr über 301.000 Mitgliedern in über 1.800 Sportvereinen angewachsen. „Der Anteil, der in Mecklenburg-Vorpommern organisiert Sport treibenden Menschen konnte von knapp 7 auf über 18 Prozent erhöht werden“, verdeutlichte Drese. Besonders erfreulich: bei den Kindern und Jugendlichen beträgt er sogar über 40 Prozent. Hinzu komme, dass mit inzwischen 49 Sportfachverbänden die Möglichkeit bestehe, nahezu jede Sportart, fachmännisch von gut ausgebildeten Trainern und Übungsleitern begleitet, zu betreiben, so die Ministerin.

Nach Ansicht von Drese war die Nennung des Sports als Staatsziel und Schutzgut in der Verfassung des Landes von besonderer Bedeutung für eine kontinuierliche Entwicklung des Sports. „Wichtig ist auch, dass der Sport innerhalb der Landesregierung stets einen hohen Stellenwert hatte. Trotz internationaler Krisen, der Pandemie sowie anhaltender Sparzwänge haben wir in den vergangenen Jahren die jährliche Finanzausstattung für die Förderung des Sports auf mittlerweile fast 13 Millionen Euro aufgestockt“, betonte Drese.

Die Ministerin hob hervor, dass Sport weit mehr als körperliche Betätigung ist. „Sport ist Bildung, Integration, Inklusion, Gesundheit und Demokratie in Bewegung“, so Drese. Sport verbinde Generationen und Kulturen lehre, Regeln zu achten, Verantwortung zu übernehmen und fair miteinander umzugehen. „Werte, die unsere Gesellschaft heute dringender braucht denn je“, sagte Drese.

Kultur- und Kulturförderpreis M-V vergeben

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig würdigt Preisträger des Kultur- und Kulturförderpreises

Schwerin – Die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute den Kulturpreis und den Kulturförderpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern verliehen: „Mit diesen Preisen hebt die Landesregierung herausragende kulturelle und künstlerische Leistungen in unserem Land und damit Persönlichkeiten oder Initiativen hervor, die auf einzigartige Weise die Kultur in Mecklenburg-Vorpommern mitgestalten.“

Mit dem Kulturpreis des Landes wurde die Fantasia AG ausgezeichnet. „Die Fantasia AG hat sich mit ehrgeizigen Projekten und mutigen Konzepten in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus einen Namen gemacht. Als Kultur- und Bildungsanbieter, als Ort der Inklusion und Teilhabe, der Kreativität und Gemeinschaft,“ würdigte die Ministerpräsidentin. Die Fantasia AG zeige eindrucksvoll, wie sich Kultur- und Bildungsarbeit verbinden lasse, mache Kultur seit 30 Jahren erlebbar und setze Zeichen für Inklusion und Gleichstellung. „Sie bieten Tanzkurse an, Theater, Musik und Bewegung, Projekttage für Kitas und Schulen – kreativ, offen, integrativ,“ so Schwesig weiter.

Der Kulturförderpreis geht in diesem Jahr an Prof. Dr. Kilian Heck, Inhaber des Lehrstuhls für Kunstgeschichte an der Universität Greifswald. In ihrer Rede betonte die Ministerpräsidentin seine Verdienste: „Sie zeigen, wie Forschung, Lehre und Praxis Hand in Hand gehen. Sie leiten das Projekt „Herrenhauszentrum des Ostseeraums“ mit dem Ziel, die Herrenhäuser und Gutsanlagen im Ostseeraum als zentralen Bestandteil der gemeinsamen Kulturlandschaft zu dokumentieren, zu erforschen und digital zugänglich zu machen. Das ist ein wichtiger Beitrag für die kulturelle Identität unseres Landes und ein wichtiger Beitrag auch zum Schutz unseres kulturellen Erbes.“ Prof. Dr. Heck war Mitglied im Kooperationsrat demokratischer Ostseeraum und setzte sich außerdem als Mitbegründer und stellvertretender Vorsitzender des „Ukraine Art Aid Centers“ für den Denkmal- und Kulturgutschutz in der Ukraine ein.

„Sie bewahren bauliche und kunsthistorische Zeugnisse. Sie bewahren damit Erinnerung, kulturelle Identität und Zukunft,“ sagte die Ministerpräsidentin.

In ihrer Rede verdeutlichte sie auch den Stellenwert der Kultur für die Landesregierung: „Kunst und Kultur sind wichtig für unser Selbstverständnis und für unser Verständnis von Gesellschaft insgesamt, denn sie geben Anstöße, um über gesellschaftliche Entwicklungen zu diskutieren. Kultur heißt Ideen wecken und Perspektiven öffnen. Kultur heißt auch: Menschen zusammenbringen, im Museum, im Theater oder im Zirkus.“ So wie sich die Landesregierung für eine starke Wirtschaft, gute Arbeitsplätze und den sozialen Zusammenhalt einsetze, so gelte dies auch für die Kultur im Land. „Trotz angespannter Haushaltslage bleibt das Land Mecklenburg-Vorpommern ein verlässlicher Partner für die Kultur in unserem Land,“ sagte sie.

Bundesrat stimmt Verlängerung des Deutschlandtickets zu

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Weg für die Verlängerung des Deutschland-Tickets bis zum Jahr 2030 freigemacht. „Das ist eine gute Nachricht für alle, die das Ticket nutzen. Und das sind allein bei uns in Mecklenburg-Vorpommern rund 230.000 Menschen. Das Deutschlandticket stärkt die Mobilität. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern bleibt es beim Senioren- und Azubiticket. Diese Gruppen können das Ticket auch weiter vergünstigt nutzen“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an die Sitzung.

Der Bundesrat beschäftigte sich heute zudem mit der geplanten Aktivrente. „Ich halte die Aktivrente für eine gute Sache. Sie erleichtert es allen, die über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten wollen, das auch zu tun. Die Aktivrente sollte wie das gesamte Rentenpaket der Bundesregierung jetzt zügig auf den Weg gebracht werden. Wir brauchen Stabilität und Verlässlichkeit bei den Renten“, sagte Schwesig. Der Gesetzentwurf geht jetzt zunächst in den Bundestag zurück, bevor der Bundesrat entscheidet.

Eine Mehrheit fand im Bundesrat nach den Ausschussberatungen ein Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Saarland, in dem eine stärkere Reglementierung von Lootboxen und anderen glücksspielähnlichen Mechanismen in Videospielen im Jugendschutzrecht gefordert wird. „Es geht uns darum, Kinder und Jugendliche besser von den Gefahren der Spielsucht zu schützen“, sagte Schwesig in der Debatte. Seit 2021 würden Kaufoptionen und glücksspielähnliche Elemente bei der Altersbewertung von Videospielen berücksichtigt. Anbieter müssten sichere Voreinstellungen oder Meldesysteme einbauen, damit beispielsweise Eltern ihre Kinder schützen können.

„Der Bundesrat will mit seiner Entschließung einen Schritt weitergehen und schlägt eine verbindliche Altersüberprüfung ab 18 Jahren für alle Spiele vor, die Lootboxen beinhalten. Außerdem strebt der Bundesrat an, Lootboxen als Glücksspiel einzustufen. Das würde es ermöglichen, Spiele mit solchen Elementen im Sinne des Jugend- und Gesundheitsschutzes zu reglementieren. Mit Lizenzpflicht für die Anbieter. Die Anbieter sollen verpflichtet werden, transparent zu machen, wie groß die Gewinnchance bei Lootboxen ist und was man gewinnen kann“, sagte die Ministerpräsidentin.

Außerdem brachte Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag zur Stärkung und Absicherung des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ in den Bundesrat ein. In dem Antrag wird unter anderem gefordert, dass Programm bis zum Ende der Laufzeit 2032 mindestens in der bisherigen Höhe finanziell zu unterstützen. Außerdem spricht sich der Antrag dafür aus, dass der Fokus der Programmförderung auch künftig auf der Bekämpfung des Rechtsextremismus liegen sollte.

„Es ist unsere wichtigste Aufgabe, Demokratie und Freiheit für kommende Generationen zu erhalten“, sagte die Ministerpräsidentin in ihrer Einbringungsrede. Demokratie und Freiheit seien heute wieder bedroht. „Mehr denn je ist es nötig, die Demokratie zu schützen und zu verteidigen – durch staatliche Maßnahmen ebenso wie durch zivilgesellschaftliches Engagement. Das Programm ermöglicht die Arbeit vielfältiger Träger, von Opferberatungsstellen über Jugendinitiativen bis zur Ausstiegshilfe. Es vernetzt Schulen, Sozialarbeit, Polizei, Vereine und Verbände, auf Bundesebene, in den Ländern und in den Kommunen. Das Programm muss deshalb auch in Zukunft finanziell gut ausgestattet werden.“