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Tag: 17. August 2026

Umgang mit Ferien- und Zweitwohnungen

Schwerin – Das Ministerium für Inneres und Bau hat ein Hinweispapier für Gemeinden erarbeitet, das ihnen als Hilfestellung bei der kommunalen Regulierung und Steuerung von Ferien- und Zweitwohnungen dienen soll.

„In vielen Gesprächen vor Ort habe ich erlebt, dass der Umgang mit Ferien- und Zweitwohnungen die Gemeinden immer wieder vor Herausforderungen stellt. Sogenannte Rollladensiedlungen und Geisterstädte führen zu großem Unmut, insbesondere in Anbetracht von Wohnungsknappheit und explodierenden Preisen. Die Bevölkerung vor Ort findet dadurch oft keine Bleibe. Mit dem Papier wollen wir die Gemeinden über ihren kommunalen Handlungsspielraum informieren und bei der Auswahl der verschiedenen Steuerungsinstrumente unterstützen“, so Landesbauminister Christian Pegel.

In dem Papier werden die rechtlichen Instrumente erläutert, die den Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage des Baugesetzbuchs, des Zweckentfremdungsgesetzes M-V und des Kommunalabgabengesetzes M-V zur Verfügung stehen.

„Soziale Erhaltungssatzung, Fremdenverkehrssatzung, bestimmte Festsetzungen in Bebauungsplänen, Zweckentfremdungssatzung und Zweitwohnungssteuersatzung bieten unterschiedliche Möglichkeiten, um steuernd Einfluss nach den gemeindlichen Vorstellungen zu nehmen. Sie stellen Kommunen aber auch häufig vor praktische und rechtliche Herausforderungen. Hier wollen wir Hilfe anbieten. Ich danke den Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise, des Städte- und Gemeindetags M-V und des Landkreistags M-V, die sich mit ihrer Expertise konstruktiv in die Erarbeitung einbrachten“, so der Minister.

Neue Löschfahrzeuge stärken Feuerwehren vor Ort

Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern erhalten weitere moderne Fahrzeuge

Schwerin – Wald- und Vegetationsbrände stellen die Feuerwehren gerade in den Sommermonaten vor besondere Herausforderungen. Große Einsatzlagen können sich über viele Stunden oder sogar Tage hinziehen und binden zahlreiche Kräfte. Eine leistungsfähige technische Ausstattung ist deshalb ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.

In Mecklenburg-Vorpommern wird die Erneuerung der Feuerwehrfahrzeuge weiter vorangetrieben. Sechs weitere Löschgruppenfahrzeuge des Typs LF 10 sind jetzt an Feuerwehren in Garz/Rügen, Gustow, Neetzow-Liepen, Pudagla, Kreien und Stepenitztal ausgeliefert worden.

Damit sind inzwischen 29 LF 10 aus der laufenden Zentralbeschaffung bei den Feuerwehren im Land angekommen. Die Auslieferungen sind damit noch nicht abgeschlossen. Weitere 19 Fahrzeuge stehen im Rahmen der bestehenden Vereinbarung zur Verfügung und werden bis April 2027 an Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern gehen.

Innenminister Christian Pegel: „Wenn Feuerwehren ausrücken, müssen sie sich auf ihre Technik verlassen können. Das gilt für den Einsatz im Ort genauso wie für große Brände, bei denen Kräfte über längere Zeit gefordert sind. Mit der laufenden Zentralbeschaffung erneuern wir die Fahrzeugausstattung der Feuerwehren und bringen moderne Technik dorthin, wo sie gebraucht wird. Die nächsten Fahrzeuge werden bereits zeitnah folgen.“

Die LF 10 sind für den kommunalen Brandschutz vorgesehen und werden auf MAN-Fahrgestellen mit Aufbauten von Magirus bereitgestellt. Die landesweite Beschaffung ermöglicht es, Fahrzeuge gemeinsam für die Feuerwehren im Land zu beschaffen und die Kommunen bei der Erneuerung ihrer Fahrzeugtechnik zu unterstützen.