Menü Schließen

Tag: 12. August 2026

Niedrigwasser: M-V erleichtert Ersatztransporte auf der Straße

Schwerin – Angesichts der niedrigen Wasserstände auf den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen erleichtert Mecklenburg-Vorpom­mern vorübergehend den Transport bestimmter Güter auf der Straße. Ab dem 15. und zunächst bis zum 30. August 2026 dürfen Lkw über 7,5 Tonnen, die wegen des Niedrigwassers Transporte aus der Binnenschifffahrt übernehmen, in Meck­lenburg-Vorpommern auch samstags sowie an Sonn- und Feiertagen fahren. Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium hat heute eine entsprechende Verfügung erlassen.

Dr. Wolfgang Blank: „Das extreme Niedrigwasser beeinträch­tigt den Güterverkehr der Binnenschifffahrt in anderen Bun­desländern erheblich, das hat Einfluss auf wichtige Liefer­ketten überall in Deutschland. Wo Transporte nicht mehr oder nur eingeschränkt über die Wasserstraßen möglich sind, müs­sen sie auf die Straße verlagert werden. Mit der Aussetzung der Wochenend-Fahrverbote stellen wir sicher, dass diese Transporte nicht an unseren Landesgrenzen haltmachen müs­sen. So leisten wir unseren Beitrag dazu, die Versorgung in Deutschland sicherzustellen und die wirtschaftlichen Folgen des Niedrigwassers zu begrenzen.“

Hintergrund sind die teilweise extrem niedrigen Wasserstände auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen. Betroffen sind unter anderem Rhein, Donau und Elbe. Die daraus resultierenden Einschränkungen machen teilweise eine Verlagerung von Transporten auf die Straße erforderlich. Für die von der Allge­meinverfügung erfassten Fahrten sind im genannten Zeitraum keine Einzelausnahmegenehmigungen vom Sonn-, Feiertags- und Samstagsfahrverbot erforderlich. Die neue temporäre Regelung ist ausdrücklich keine generelle Aufhebung des Wochenendfahrverbots für LKW über 7,5 Tonnen in Mecklen­burg-Vorpommern. Das Verbot wird lediglich für solche Fahr­ten aufgehoben, die auf Grund des Niedrigwassers auf die Straße verlagert wurden.

Backhaus: Walrettung konnte nicht untersagt werden

Schwerin – Umweltminister Dr. Till Backhaus zeigt sich über Teile der medialen Berichterstattung im Hinblick auf die nun erfolgte Akteneinsicht zur Rettungsaktion des vor Poel gestrandeten Buckelwals entsetzt. „Hier werden die Fakten verdreht und einem meiner Mitarbeiter ein angebliches Zitat in den Mund gelegt, dass er nie gesagt hat.“

 Er weist insbesondere die Behauptung zurück, dass er einen Abteilungsleiter „krank gemacht“ habe. Richtig sei zwar, dass sich der Abteilungsleiter zum Ende der Rettungsaktion krank melden musste. Dies sei aber der extrem hohen Arbeitsbelastung geschuldet gewesen.

„Seit der ersten Sichtung des Wales in unseren Gewässern waren viele Beteiligte bis zum Ende der Rettungsaktion ständig tätig gewesen, teilweise bis weit in die Nacht hinein und auch an den Wochenenden. Am Ende der Rettungsaktion waren alle Beteiligten erschöpft. Alle – auch ich! Dass sich dann ein Mitarbeiter krank meldet, ist verständlich“, so Backhaus.

Auch inhaltlich hat der Umweltminister die Berichterstattung über das Vorgehen des Ministeriums zurückgewiesen. Er weist darauf hin, dass der Rettungsversuch nach der geltenden Rechtslage nicht genehmigt werden musste, sondern allenfalls untersagt werden konnte.

„Juristisch ist dies ein großer Unterschied. Eine Untersagung war rechtlich nur möglich, wenn wir uns sicher wären, dass der Rettungsversuch eindeutig unzulässig wäre“, so der Minister.

Für die Bewertung des Rettungskonzeptes waren nicht nur Stellungnahmen der Naturschutzabteilung des Ministeriums notwendig. Vielmehr wurden auch Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) sowie von zwei weiteren Abteilungen des Ministeriums eingeholt. Beim ersten Rettungsversuch gab es ein einstimmiges Votum aller Beteiligten, dass der Rettungsversuch geduldet werden sollte.

Auch beim zweiten, letztlich erfolgreichen Versuch, sahen drei der vier Stellungnahmen keine rechtliche Möglichkeit einer Untersagung. Insbesondere stellte der Landestierärztliche Dienst fest, dass „aktuell keine Gründe erkennbar sind, die ein behördliches tierschutzrechtliches Einschreiten während des genannten Vorhabens beim planmäßigen Verlauf erforderlich erscheinen lassen.“

Soweit die Naturschutzabteilung des Ministeriums eine Zulässigkeit des zweiten Rettungsversuches verneint hatte, weil eine Vereinbarkeit mit dem Naturschutzrecht kaum möglich erscheine, beruhte diese Einschätzung – wie sich auch aus den der Presse übermittelten Akten ergibt – auf falschen Tatsachengrundlagen. Es wurden Passagen aus einem von der privaten Rettungsinitiative vorgelegten Gutachten so verkürzt wiedergegeben und zusammengefasst, dass der Eindruck entstehen konnte, die Rettungsinitiative sei selbst davon überzeugt, dass der Wal ohnehin sterben werde.

Tatsächlich führte das Gutachten aber aus, dass der Wal bei einem Verbleiben in der Ostsee keine Überlebenschance hatte und schlug daher als neuen Ansatz „einen passiven, assistierten Transport an Bord des derzeit vor Ort befindlichen Halbtauchers, um das Tier etwa 200 Kilometer weit in ein Tiefseegebiet mit hohem Salzgehalt in der Nordsee zu bringen.“ vor.

Aus diesem Grund kamen die Teilnehmer des Ministeriums und des LUNG bei der abschließenden Besprechung einvernehmlich zum Schluss, dass keine Rechtsgrundlage für eine Untersagung erkennbar war.

Umsetzung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität

Fast jeder vierte Euro bereits bewilligt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern kommt bei der Umsetzung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität zügig voran: Rund 458 Millionen Euro der insgesamt 1,925 Milliarden Euro umfassenden Mittel des Sondervermögens sind bereits bewilligt. Das entspricht 23,8 Prozent des Gesamtvolumens, die sich auf 76 Investitionsvorhaben verteilen.

„Das Sondervermögen entfaltet bereits jetzt eine enorme Wirkung. Obwohl die Laufzeit auf zwölf Jahre angelegt ist, sind schon heute zahlreiche Projekte in der Umsetzung. Das zeigt: Die Mittel kommen schnell dort an, wo sie gebraucht werden – in unseren Städten und Gemeinden, in der Wissenschaft, bei der Polizei, in der Digitalisierung und im Verkehr. Gleichzeitig stärken wir damit die heimische Bauwirtschaft und sichern Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei stößt jeder Euro aus dem Sondervermögen zwei Euro an Investitionen an. Somit werden mit den bislang bewilligten Mittel Investitionen in Höhe von rund einer Milliarde Euro ausgelöst“, sagt Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.

Auch bei den Landesmaßnahmen schreitet die Umsetzung zügig voran: Von den rund 723 Millionen Euro, die dem Land aus dem Sondervermögen zur Verfügung stehen, sind bereits 426 Mio. Euro bzw. 59 Prozent bewilligt. Dies umfasst 27 Investitionsvorhaben des Landes.

Die Bandbreite der bereits bewilligten Vorhaben reicht von Investitionen in die Innere Sicherheit und den Bevölkerungsschutz über Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis hin zu Wasserstoffprojekten und der Digitalisierung der Verwaltung. Allein für Maßnahmen der Polizei und des Bevölkerungsschutzes wurden bereits 234 Millionen Euro bewilligt. Weitere 129,8 Millionen Euro fließen in Wasserstoff-Großprojekte, 50,2 Millionen Euro in Forschung und Wissenschaft sowie knapp 7 Millionen Euro in die Digitalisierung der Landesverwaltung und die IT-Sicherheit.

„Mit dem Sondervermögen modernisieren wir Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig. Wir investieren in sichere Straßen, leistungsfähige Hochschulen, moderne Polizeistandorte, digitale Verwaltung und klimafreundliche Technologien. Gleichzeitig schaffen wir Planungssicherheit für Kommunen und Wirtschaft. Dass bereits heute Investitionen von rund einer Milliarde Euro angestoßen werden, ist ein starkes Signal für unser Land“, so Geue.

Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität stellt Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1,925 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zwölf Jahren zur Verfügung. Die Landesregierung hat die Mittel im MV-Plan 2035 auf zentrale Zukunftsbereiche wie Bildung, Wissenschaft, Digitalisierung, Verkehr, Energie, Innere Sicherheit sowie den kommunalen Infrastrukturausbau verteilt. Ziel ist es, die Infrastruktur des Landes langfristig zu modernisieren, die Klimaneutralität voranzubringen und gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken.

Schwesig: Die Landesregierung steht zur Landwirtschaft

Hagenow – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig besucht heute gemeinsam mit dem Präsidenten des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern Karsten Trunk landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis Ludwigslust-Parchim. „Für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Landwirtschaft eine besondere Bedeutung. Wir können gemeinsam auf unsere Land- und Ernährungswirtschaft stolz sein. Sie ist eine der modernsten und leistungsfähigsten in ganz Europa“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

 Zu Beginn besuchten Schwesig und Trunk den Landwirtschaftsbetrieb Schmüser in Hagenow. Der Betrieb ist in der Milcherzeugung und im Futtermittelanbau tätig und verfügt über eine eigene Biogasanlage. Anschließend waren Ministerpräsidentin und Bauernpräsident bei der Gut Rögnitztal GmbH zu Besuch, die in der Schweineproduktion tätig ist. „Ich bin beeindruckt, mit wie viel Einsatz die Familienbetriebe in der Landwirtschaft dafür sorgen, dass wir gutes Essen auf dem Tisch haben. Das ist eine Arbeit, die Wertschätzung, Anerkennung und stabile Preise verdient. Uns ist es wichtig, dass wir weiter aus der Region mit Lebensmitteln versorgt werden. Deshalb ist es wichtig, lokale Unternehmen zu unterstützten“, sagte die Ministerpräsidentin.

 „Wir drängen weiter auf Lösungen für den Bestand von Biogasanlagen. Ich habe mich dazu bereits an Bundeswirtschaftsministerin Reiche gewandt. In unserem Land gibt es 531 Biogasanlagen. Nach Auslaufen der 20 Jahre garantierten Einspeisevergütung müssen sich die Betreiber an Ausschreibungen beteiligen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Ausschreibungsmenge erhöht wird. Denn wir wollen, dass Biogas weiter ein Standbein für die Landwirtschaft bleibt. Und zugleich ist Biogas ein wichtiger Bestandteil der Energiewende, insbesondere bei der dezentralen Wärmeversorgung“, sagte Schwesig.

 Am Nachmittag informiert sich die Ministerpräsidentin bei der MFM Agrargenossenschaft Neu Kaliß über die Kartoffelernte. Den Abschluss der Erntebereisung bildet traditionell ein Gespräch mit dem Präsidium des Bauernverbandes sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kreisbauernschaften.

 „Die Landwirtschaft steht unter erheblichem wirtschaftlichen Druck. Sinkende Erzeugerpreise treffen auf anhaltend hohe Produktionskosten. Und das selbst dann, wenn die Ernte wie dieses Jahr ordentlich ausfällt. Ich habe heute in all meinen Gesprächen deutlich gemacht: Die Landesregierung steht zu den Landwirtinnen und Landwirten, zu den rund 5.000 Betrieben und ihren Beschäftigten“, sagte die Ministerpräsidentin. So habe sich das Land mit Erfolg auf Bundesebene für die Wiedereinführung des Agrardiesels eingesetzt. Als Ergebnis einer Erntebereisung ist der Ortungsdienst für Landwirtschaftliche Anwendungen (Open RTK-Signal) in Mecklenburg-Vorpommern seit 2024 kostenfrei.

 Ein besonders wichtiges Thema für die Landwirtschaft sei die künftige EU-Förderpolitik. „Wir stellen uns gegen die aktuellen Pläne der EU. Dafür habe ich mich in der Ost-MPK und gegenüber dem Bundeskanzler stark gemacht. Mecklenburg-Vorpommern lehnt Kappung und Degression ab. Die Landwirtschaft und der ländliche Raum brauchen auch in Zukunft eine verlässliche, eigenständige Förderung. Und dabei dürfen große Betriebe, wie es sie in Mecklenburg-Vorpommern traditionell gibt, nicht schlechter gestellt werden. Das ist auch wichtig, damit wir bezahlbare Lebensmittelpreise haben, erklärte die Ministerpräsidentin.

Angebote der Digitalen Landesschule stark nachgefragt

Seit dem Schuljahr 2023/2024 mehr als 5.000 Schülerinnen und Schüler an 61 Schulen über digitalen Unterricht erreicht

Schwerin – Die Angebote der Digitalen Landesschule Mecklenburg-Vorpommern erreichen immer mehr Schülerinnen und Schüler. Seit dem Schuljahr 2023/2024 haben insgesamt 5.099 Schülerinnen und Schüler aus 228 Klassen von 61 allgemein bildenden Schulen an den digitalen Kursen teilgenommen. „Die Digitale Landesschule ist ein bundesweit einmaliges Projekt. Ihre Angebote unterstützen Schulen, an denen es einen längerfristigen Vertretungsbedarf gibt und Unterrichtsausfall entsteht. Die Zahlen zeigen, dass Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit des digitalen Lernens gut annehmen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Im Schuljahr 2024/2025 haben insgesamt 784 Schülerinnen und Schüler aus 38 Klassen an 26 Schulen den Vertretungsunterricht der Digitalen Landesschule in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Evangelische Religion genutzt. Im darauffolgenden Schuljahr 2025/2026 hat die Digitale Landesschule ihr Angebot um die Fächer Geschichte, Physik, Chemie, Biologie, Spanisch, Sozialkunde, Philosophie und Französisch erweitert. Dadurch ist die Zahl der Teilnehmenden auf 4.315 Schülerinnen und Schüler aus 190 Klassen an 35 Schulen gestiegen.

Auch die digitalen Angebote zur Deutsch-Intensivförderung für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) werden immer stärker nachgefragt. So ist die Zahl der Teilnehmenden von 186 im Schuljahr 2024/2025 auf 484 im Schuljahr 2025/2026 gestiegen. Insgesamt haben damit bereits 670 Schülerinnen und Schüler an den DaZ-Angeboten der Digitalen Landesschule teilgenommen.

Eine hohe Nachfrage verzeichnen zudem die digitalen Trainingskurse zur Vorbereitung auf die Mittlere Reife und das Abitur. Die als Selbstlernkurse konzipierten Angebote in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch können flexibel und eigenständig genutzt werden. Seit Einführung der Kurse haben bereits 1.963 Schülerinnen und Schüler diese Möglichkeit der gezielten Prüfungsvorbereitung wahrgenommen.

Um die Schulen im Land noch gezielter unterstützen zu können, erweitert das Land das Angebot der Digitalen Landesschule kontinuierlich. Schon jetzt deckt die Schule zahlreiche allgemein bildende Fächer ab und bietet Deutsch als Zweitsprache für die Klassenstufen 1 bis 9 an. Darüber hinaus wird derzeit sowohl der allgemein bildende als auch der berufsbildende Bereich ausgebaut. Bis 2029 soll die Digitale Landesschule schrittweise alle Schularten, Jahrgänge und Niveaustufen erreichen und sich somit als fester Bestandteil des Schulsystems in Mecklenburg-Vorpommern etablieren.

Mit der Novellierung des Schulgesetzes im Januar 2026 hat das Land den rechtlichen Rahmen dafür geschaffen, dass Lehrkräfte der Digitalen Landesschule künftig auch Leistungsbewertungen vornehmen, die anschließend an die jeweilige Stammschule übermittelt werden.

Abschaffung des begleiteten Trinkens kommt

Drese begrüßt Kabinettsbeschluss: „Abschaffung des begleiteten Trinkens ist überfällig“

Schwerin – Das sogenannte begleitete Trinken von 14- und 15-Jährigen soll bald Geschichte sein. Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Abschaffung der Ausnahmeregelung ausdrücklich. Der Kabinettsentwurf sieht vor, dass Jugendliche unter 16 Jahren künftig auch in Begleitung ihrer personensorgeberechtigten Eltern keinen Alkohol wie Bier, Wein oder Sekt in der Öffentlichkeit konsumieren oder erwerben dürfen.

„Ich freue mich sehr, dass die Bundesregierung jetzt handelt. Das begleitete Trinken ist ein falsches Signal und aus Sicht des Jugendschutzes längst nicht mehr zeitgemäß. Wer Kinder und Jugendliche besser vor Alkohol schützen will, muss den frühen Einstieg erschweren – und genau dafür ist die Abschaffung dieser Ausnahme ein wichtiger Schritt“, erklärte Drese am Mittwoch in Schwerin.

Drese setzt sich seit vielen Jahren mit Nachdruck für die Abschaffung des begleiteten Trinkens ein. „Durch viele Initiativen, Anträge und öffentliche Aktionen habe ich immer wieder deutlich gemacht: Alkohol ist kein harmloses Kulturgut, an das man 14- oder 15-Jährige unter dem Schutzmantel der elterlichen Begleitung frühzeitig heranführen sollte“, so die Ministerin.

Gemeinsam mit anderen Ländern brachte Mecklenburg-Vorpommern 2025 erfolgreich eine Initiative in den Bundesrat ein, die die Abschaffung des begleiteten Trinkens forderte. Auch die Gesundheitsministerkonferenz hatte auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns entsprechende Schritte beschlossen.

Drese bezeichnete die heutige Entscheidung des Kabinetts als einen „wichtigen Schritt für einen konsequenten Jugendschutz und großen Erfolg für die Alkoholprävention“. Es dürfe nicht als normal angesehen werden, jungen Menschen schon mit 14 oder 15 Jahren den Einstieg in den Alkoholkonsum zu ermöglichen. „Gerade in der Pubertät befindet sich das Gehirn in einer sensiblen Entwicklungsphase. Frühzeitiger und riskanter Alkoholkonsum kann gravierende gesundheitliche und soziale Folgen haben“, so Drese.

„Wir dürfen Alkohol vor allem auch mit Blick auf junge Menschen nicht länger gesellschaftlich verharmlosen“, sagte Drese weiter. Deshalb seien neben gesetzlichen Regelungen vor allem eine starke Prävention und Aufklärung wichtig. Seit vielen Jahren ist Drese unter anderem Schirmherrin der DAK-Aktion „bunt statt blau“ gegen das Rauschtrinken bei Jugendlichen. Auch 2026 übergab sie als Schirmherrin die Preise des Landeswettbewerbs.

Drese: „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss kommen wir bei einem Anliegen voran, für das Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren kämpft. Jetzt hoffe ich, dass der Bundestag den Weg konsequent weitergeht. Kinder und Jugendliche brauchen klare Regeln, Schutz und Aufklärung – und keine gesetzlichen Ausnahmen, die einen frühen Einstieg in den Alkoholkonsum begünstigen können.“

Der Gesetzentwurf wird nun im Deutschen Bundestag beraten.

Hass ist keine Antwort

Minister Dr. Geue: „Wer das Finanzamt zum Feindbild erklärt, trifft vor allem die Menschen, die dort arbeiten“

Schwerin – Mit deutlichen Worten stellt sich Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue hinter die Beschäftigten der Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern. Anlass sind aktuelle Wahlplakate, die mit pauschalen Aussagen Stimmung gegen die Finanzämter machen. „Hass ist keine Antwort. Wer das Finanzamt zum Feindbild erklärt, trifft vor allem die Menschen, die dort arbeiten“, erklärt Dr. Geue.

Die Beschäftigten in den Finanzämtern sorgen dafür, dass die geltenden Steuergesetze fair und verlässlich umgesetzt werden. Dabei haben sie es täglich mit komplexen Regelungen, unterschiedlichen Lebenssituationen und teilweise schwierigen Gesprächen zu tun. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Finanzämtern haben die Steuergesetze nicht gemacht. Sie setzen sie um. Und sie tragen jeden Tag dazu bei, dass unser Gemeinwesen funktionieren kann“, so Dr. Geue.

Der Minister betont zugleich, dass Kritik an komplizierten Regelungen und Verwaltungsverfahren selbstverständlich möglich ist. Die Landesregierung arbeitet daran, Verfahren einfacher und digitaler zu machen und unnötige Bürokratie abzubauen. „Wir wollen eine Steuerverwaltung, die digitaler, schneller und bürgernäher ist. Dafür müssen wir Verfahren und Strukturen verändern. Aber diese notwendigen Veränderungen dürfen nicht mit Angriffen auf diejenigen gleichgesetzt werden, die jeden Tag dafür sorgen, dass die Verwaltung funktioniert“, sagt Dr. Geue.

Gerade bei einer zunehmend aufgeheizten öffentlichen Debatte sei es wichtig, zwischen berechtigter Kritik und persönlicher Herabwürdigung zu unterscheiden. „Eine zugespitzte Kampagne sagt nichts über die Qualität der Arbeit unserer Finanzämter aus. Im Gegenteil: Wer dort arbeitet, übernimmt Verantwortung für unser Land und muss dabei auch mit Unzufriedenheit und schwierigen Situationen umgehen. Für ihre wichtige Arbeit danke ich den Beschäftigten ausdrücklich“, erklärt Dr. Geue.

Abbau von Barrieren in Wohnungen

Programm zum Abbau von Barrieren in Wohnungen wird aufgestockt

Schwerin – Das Programm zum Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand wurde jetzt um 2 Millionen Euro aufgestockt. „In diesem Jahr hatten wir rund 3,6 Millionen für das Programm zur Verfügung. Bereits Ende Juli war es fast vollständig belegt, sodass wir aufstocken müssen, um einen Antragsannahmestopp zu vermeiden“, so Landesbauminister Christian Pegel.

„Ich freue mich, dass wir weitere zwei Millionen Euro bereitstellen können. Das Programm ist sehr beliebt und trägt dazu bei, dass Menschen in ihrer vertrauten Wohnung leben können, auch wenn sie z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.“

Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 15.000 Euro je Wohnung, so dass bis zu 4.500 Euro Förderung für Treppenlifte sowie ein breites Spektrum an Umbaumaßnahmen möglich sind. Förderfähig sind beispielsweise bauliche Maßnahmen wie Türverbreiterungen, Schwellenbeseitigung, die Anpassung von Räumen für mehr Bewegungsflächen oder der Umbau von Bädern. Anträge können Eigentümer und Mieter von Wohnraum stellen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/