Aeronauticon wieder mit Flugzeug

Anklam – Ab heute steht auf dem Themenspielplatz des Aeronauticons in Anklam wieder ein Flugzeug zum Spielen für Kinder zur Verfügung. Das alte Holzflugzeug erfüllte nach 17 Jahren nicht mehr die erforderlichen Sicherheitsstandards und musste ersetzt werden. „Ich freue mich, dass wir heute das neue Flugzeug aus Metall für die Kinder freigeben können. Es wird sicherlich für viele eine Attraktion sein und viele Mädchen und Jungen aus der Lilienthal-Stadt und weit darüber hinaus auf den Spielplatz, auf dem sich alles um das Thema Fliegen dreht, locken“, betonte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann heute bei der Übergabe des Spielgerätes in der Lilienthal-Stadt.

Die Gesamtausgaben für das Flugzeug betragen rund 52.000 Euro. Aus dem Vorpommern-Fonds kommen 25.000 Euro für dieses Projekt. Der Förderverein Otto Lilienthal Anklam hat 12.000 Euro und die Stadt 15.000 Euro beigesteuert.

„Der Themenspielplatz mit museumspädagogischem Angebot ist eine wunderbare Möglichkeit, Kinder an das Thema Fliegen heranzuführen und zugleich eine Identität zu ihrer vorpommerschen Heimat aufzubauen. Außerdem macht Spielen auf so einem attraktiven Spielplatz einfach Spaß. Es ist richtig, dass wir den Kauf des Flugzeuges mit Mitteln aus dem Vorpommern-Fonds unterstützt haben“, so der Staatssekretär weiter. Er dankte dem Förderverein des Museums und der Stadt Anklam für ihr Engagement für das Projekt: „Anklam ist durch Luftfahrtpionier Otto Lilienthal eng mit der Luftfahrt verbunden. Gut, dass wir die Geschichte des Fliegens und die des Mannes, der als erster Mensch Gleitflüge mit einem Flugapparat durchführte, an nachfolgende Generationen weitergeben, auch spielerisch.“

Auf dem museumspädagogischen Außengelände des Otto-Lilienthal-Museums können Kinder das Geschehen auf einem Flugplatz nachspielen.

Neue Wohngeldbroschüre ab sofort verfügbar

Schwerin – Ab heute ist die neue Broschüre „Informationen zum Wohngeld“ in allen Wohngeldbehörden im Land, auf Bestellung beim Bauministerium und auch online unter www.em.regierung-mv.de/wohngeld für Bürgerinnen und Bürger verfügbar. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat die 60-seitige Broschüre neu aufgelegt und an die seit dem 1. Januar 2020 geltende neue Rechtslage im Wohngeldrecht angepasst.

„Zum Jahresbeginn wurde das Wohngeld erhöht. Zudem können seither mehr Haushalte Wohngeld erhalten, da die für die Wohngeldberechnung relevanten Einkommensgrenzen angehoben wurden. Auch in Mecklenburg-Vorpommern können jetzt Menschen Wohngeld erhalten, die bislang die Voraussetzungen dafür nicht erfüllten“, erklärt Landesbauminister Christian Pegel die Neuerungen.

In der neuen Informationsbroschüre wird verständlich erläutert, wer grundsätzlich berechtigt ist, Wohngeld zu beziehen und wer nicht. Des Weiteren enthält sie Berechnungsbeispiele für verschiedene Haushaltskonstellationen sowie eine Auflistung der Wohngeldbehörden im Land samt Kontaktdaten.

Gerade mit Blick auf die aktuelle Corona-Situation wirbt Minister Christian Pegel: „Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Gerade jetzt in der Corona-Krise kann Wohngeld vielen Menschen helfen, die Zahlung ihrer Wohnkosten zu sichern“. Zu Familien mit Kindern ergänzt er: “Familien, die Wohngeld beziehen, können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe wie für Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege, persönlichen Schulbedarf oder Schülerbeförderung erhalten. Es lohnt sich in jedem Fall, seine Ansprüche prüfen zu lassen“.

Das Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die Menschen mit geringem Ein­kommen bei ihren Wohnkosten finanziell unterstützt. Das bedeutet, der Staat übernimmt einen Teil der Wohnkosten. Wohngeld wird auf Antrag und als Zuschuss in der Regel immer für ein Jahr gezahlt.

Einschulungsfeiern trotz Corona möglich

Schwerin – Erstklässlerinnen und Erstklässler können auch in diesem Jahr ihre Einschulung mit Lehrkräften und Eltern zu Anfang des kommenden Schuljahres feiern. Das Bildungsministerium hat die allgemein bildenden Schulen darüber informiert, dass Einschulungsfeiern in den Schulen während der Corona-Pandemie grundsätzlich möglich sind. Die Feiern werden jedoch unter anderen Bedingungen ablaufen als in den Jahren zuvor.

„Der erste Schultag ist ein ganz besonderer Tag im Leben von Kindern und für ihre Familien“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Deswegen ist es eine gute Nachricht, dass auch in diesem Jahr trotz Corona Einschulungsfeiern in den Schulen grundsätzlich stattfinden können unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Viele Eltern haben sich in den vergangenen Wochen gefragt, ob es Einschulungsfeiern geben kann. Jetzt können sie sich darauf vorbereiten und sich mit ihren Kindern auf August freuen“, so Martin.

Die Schulen planen die Einschulungsfeiern abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und stimmen sie mit dem Staatlichen Schulamt ab. Gleiches gilt für Abschlussfeiern zum Ende dieses Schuljahres. Auch Zeugnisausgaben vor den Ferien sind möglich. Die Schulen organisieren sie ebenfalls eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Hygieneschutzbestimmungen. Die Zeugnisübergabe sollte im Regelfall in den gebildeten Lerngruppen am letzten Tag des Präsenzunterrichts im Schuljahr durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer erfolgen.

Jüdisches Festjahr #2021JLID

M-V unterzeichnet Kooperationsvereinbarung für jüdisches Festjahr #2021JLID

Schwerin – Im Justizministerium ist eine Kooperationsvereinbarung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit dem Verein „321-2021: 1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ unterzeichnet worden. Ziel der Vereinbarung ist es, für das nächste Jahr das Festjahr #2021JLID auch in Mecklenburg-Vorpommern zu organisieren. Justizministerin Hoffmeister, zuständig für Kirchen- und Religionsangelegenheiten, hebt die Bedeutung des Festjahres hervor.

„Jüdisches Leben ist auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands seit 1.700 Jahren präsent. Das zeigt aber auch und immer noch, dass seit 1.700 Jahren Respekt und Toleranz gegenüber Menschen mit jüdischem Glauben nicht selbstverständlich sind. Der jüdische Glaube und jüdisches Leben sind aber fest mit unserer Geschichte verbunden. Ihn zu tolerieren ist daher eine Frage des Verständnisses. Verständnis kommt von verstehen. Darum ist es wichtig, jüdisches Leben zu zeigen. Lassen Sie uns mit dem Festjahr ein länderübergreifendes Bündnis des gegenseitigen Respekts schmieden. Ich rufe die Vereine, Verbände und auch Behörden in Mecklenburg-Vorpommern auf, sich mit Veranstaltungen und Projekten im nächsten Jahr zu beteiligen“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Der Beauftragte für jüdisches Leben in M-V und gegen Antisemitismus, Dr. Hansjörg Schmutzler freut sich über die Kooperation mit dem Verein 321–2021: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland e.V..

„Ich vertraue darauf, dass er für das Land das Festjahr erfolgreich koordinieren wird. Ich weiß, dass sich unserem Land viele Akteure vor Ort für jüdisches Leben in verschiedensten Formaten engagieren. So baue ich themenbezogen wie regional auf eine Vielzahl an Ideen für Projekte, Veranstaltungen oder Ausstellungen aus und in allen Landesteilen. Erste Interessenbekundungen sind schon eingegangen. Das Festjahr ist unsere große Chance durch vielfältige Projekte uns alle kenntnisreicher, ja vielleicht sogar vertrauter mit jüdischem Leben in unserem Land zu machen. Wissen über unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, über jüdisches Leben gestern, heute und morgen, das ist ein wichtiger Baustein dem leider wieder vermehrt auftretenden Antisemitismus sachlich und engagiert entgegenzuwirken. Gerade auch die deutsche Geschichte zeigt uns leider immer wieder, wieviel Leid und Unrecht Antisemitismus ausgelöst hat. Wir dürfen nicht nachlassen, solche Tendenzen zu erkennen und zu bekämpfen. Das Festjahr bietet einen sehr guten Anlass dafür“, so Dr. Schmutzler.

Die erste jüdische Besiedlung auf dem Gebiet des heutigen Deutschland geht auf das Jahr 321 zurück. Eine Urkunde des Kaisers Konstantin gilt als erster schriftlicher Nachweis, die gestattete allen Behörden „durch allgemeines Gesetz, die Juden in den Stadtrat zu berufen.“ Als Datum wurde der 11. Dezember 321 genannt, der 2021 als eigentlicher Jahrestag für jüdisches Leben in Deutschland gilt.

Mehr zum Verein 321–2021: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland e.V. auf www.1700jahre.de

Finanzämter werden schrittweise geöffnet

Schwerin – Ab dem 2. Juni sind die zehn Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern wieder für den Besucherverkehr eingeschränkt geöffnet – zunächst nur in dringenden Fällen und nach vorheriger telefonischer Anmeldung.

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, sind die Finanzämter seit dem 16. März für den Besucherverkehr geschlossen. Aufgrund der verbesserten Infektionslage wird diese Einschränkung nun schrittweise aufgehoben.

Bereits ab sofort ist die Abholung von Erklärungsvordrucken zu den Geschäftszeiten der Finanzämter möglich. Wer dringende Anliegen hat, kann mit seinem zuständigen Finanzamt einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.

In den Räumlichkeiten der Finanzämter gelten erhöhte Hygieneanforderungen. Neben den bekannten Abstandsregeln wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Finanzamtsbesuchen verpflichtend.

Finanzstaatssekretär Heiko Miraß: „Der Gesundheitsschutz für Besucherinnen und Besucher und die Beschäftigten der Ämter genießt nach wie vor eine hohe Priorität. Deswegen würde ich mich freuen, wenn auch in den nächsten Monaten viele Anliegen telefonisch oder per Mail erledigt werden. Dass dies gut funktioniert, haben uns die Erfahrungen der letzten Wochen gezeigt. Allen Rentnerinnen und Rentnern werden wir – wie in den Vorjahren auch – in der kommenden Woche die Vordrucke für die vereinfachte Steuererklärung zentral postalisch zusenden.“

Weiterhin gilt die gesetzliche Abgabefrist bis Ende Juli für Bürgerinnen und Bürger, die keine Leistungen eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.