Weitere Lockerungen in M-V

Aufhebung der Kapazitätsbegrenzung in Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen – Auch Bars und Schankwirtschaften können öffnen

Schwerin – In Schwerin haben am Dienstag Beratungen der Landesregierung mit Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen, der Gewerkschaften und der Sozialverbände des Landes stattgefunden. Darüber hinaus hat das Kabinett getagt. Im Ergebnis sind weitere Lockerungen beschlossen worden.

In Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen in Mecklenburg-Vorpommern fällt die Kapazitätsbegrenzung.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe sagte hierzu:„Das ist die wichtigste und entscheidende Nachricht, auf die die gesamte Branche gewartet hat. Jetzt kann mit dem touristischen Betrieb weiter hochgefahren werden. Das ist eine gute Botschaft, denn die Branche bekommt wieder mehr Planungssicherheit. Schließlich starten die Sommerferien in den kommenden Tagen. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, wo die Sommerferien beginnen. Das Aufheben der Kapazitätsgrenze ist ein Schritt in Richtung mehr Normalität. Dieser erfolgt unter erschwerten Voraussetzungen und Bedingungen. Auch Bars und Schankwirtschaften können öffnen. Für diese und auch für Gaststätten beginnt die Sperrstunde um Mitternacht.

Wir sind das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. Dennoch: Hygiene, Abstand und Masken sind elementare Bestandteile unseres Alltages. Auch wenn es bei strahlendem Sonnenschein dem einen oder anderen schwerfällt. Im Urlaub geht es darum, auf sich zu achten und somit auch andere zu schützen.“

Bislang galt aufgrund der Corona-Pandemie eine 60-Prozent Begrenzung der Bettenbelegung in touristischen Einrichtungen und auf Campingplätzen. Ab dem 15. Juni fällt die Begrenzung.

In Mecklenburg-Vorpommern beginnen die Sommerferien ab dem 22. Juni 2020. Es folgen: Brandenburg, Berlin und Hamburg jeweils ab dem 25. Juni und Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ab dem 29. Juni.

Brandanschlag auf Polizeigebäude

Greifswald – In der Zeit vom 05. Juni bis zum 08. Juni 2020 haben unbekannte Täter das im Neubau befindliche Polizeihauptrevier Greifswald in der Brinkstraße angegriffen. Vermutlich mittels sogenannter Molotowcocktails wurde die Fassade des Gebäudes beschädigt. Der dadurch entstandene Schaden ist derzeit noch nicht bezifferbar.

Am vergangenen Wochenende sind auch in Deutschland tausende Menschen auf die Straßen gegangen, um gegen Polizeigewalt und Rassismus zu demonstrieren. In Mecklenburg-Vorpommern gab es insbesondere in Rostock, Neubrandenburg sowie auch in Stralsund Proteste dieser Art, die allesamt störungsfrei verliefen. Dass der weltweite Aktionstag Anlass dieses Angriffs auf ein Polizeigebäude gewesen ist, kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen wegen vorsätzlicher Brandstiftung aufgenommen.

„Die Ereignisse in Amerika um den Tod von George Floyd sind entsetzlich und bedürfen der uneingeschränkten Aufklärung“, meint Polizeipräsident Nils Hoffmann-Ritterbusch. „Weltweit haben sich Tausende von Menschen solidarisiert und demonstrieren gegen Rassismus und Polizeigewalt. Diesen Protesten kann sich jeder anständige Polizist nur anschließen. Gewalt und Rassismus dürfen in keiner Polizei einen Platz finden. Wird derartiges bekannt, gehen wir konsequent dagegen vor“, so Hoffmann-Ritterbusch. „In keinem Fall rechtfertigt Gewalt und Rassismus einen Angriff auf ein Polizeigebäude, wie in Greifswald durch den Bewurf mit Molotowcocktails am Wochenende geschehen. Die Polizeien in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern zeigen täglich bei unzähligen Einsätzen, dass pauschale Beschuldigungen nicht gerechtfertigt sind.“

Innenminister Lorenz Caffier hat den Brandanschlag scharf verurteilt: „Diese Tat richtet sich gegen die Landespolizei und damit auch gegen unseren Rechtstaat. Es sind eindeutig Grenzen überschritten worden. Wir können von Glück reden, dass niemand verletzt wurde. Hier müssen ganz klare Konsequenzen folgen. Weiterhin muss deutlich werden, dass unsere Gesellschaft eine solche Tat nicht duldet. Jetzt gilt es, alle Beweise zu sammeln und durch eine professionelle Ermittlungsarbeit die Täter zu überführen.“

M-V unterstützt Aalbesatzmaßnahmen

Schwerin – Zur Unterstützung von Aalbesatzmaßnahmen hat Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, dem Landesanglerverband (LAV) und dem Landesverband der Binnenfischer (LVB) jeweils einen Zuwendungsbescheid übergeben. Die Förderhöhe für den LAV liegt bei rund 58.400 Euro, der LVB wird mit rund 73.400 Euro unterstützt. 75 Prozent der Fördermittel kommen aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).

„Mein Anliegen ist es, den Europäischen Aal in seinem Bestand zu schützen. Das durch EU- und Landesmittel finanzierte Besatzprogramm mit Jungaalen ist eine wesentliche Säule des Managementplanes des Landes, um den Bestand des Europäischen Aales entsprechend der Europäischen Aalverordnung zu sichern“, sagte Minister Backhaus.

Der LAV hat Ende April/ Anfang Mai in Zusammenarbeit mit acht Angelvereinen in deren Pachtgewässern rund 244.000 vorgestreckte Aale ausgesetzt. Die Gesamt­kosten lagen bei rund 73.000 Euro.

Der LVB hat gemeinsam mit zehn Fischereibetrieben im Mai rund 330.000 vorgestreckte Aale ausgesetzt. Die Gesamtkosten betrugen rund 98.100 Euro.

Die beiden kollektiven Aalbesatzmaßnahmen wurden entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern (FischFöRL) zu 80 Prozent gefördert. Der für diese Förderhöhe erforderliche innovative Ansatz besteht darin, dass wissenschaftliche Vorgaben des Instituts für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA) zum gewässerspezifischen Besatz umgesetzt werden. So werden optimale Bedingungen für den Aufwuchs sichergestellt.

Der Europäische Aal steht auf der Liste der bedrohten Tierarten. Seit den 70-er Jahren wird eine ständige Abnahme des Bestandes festgestellt.

2007 erließ die EU deshalb eine Verordnung, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Managementpläne zu erarbeiten und umzusetzen, die den Bestand des Europäischen Aals sichern (Verordnung (EG) Nr. 1100/2007).

„Kinderstube“ der Aale ist die Sargassosee im Atlantik östlich Florida. Die jungen Aale werden im Zeitraum von drei Jahren mit der Golfströmung über den Atlantik an die Küsten Westeuropas getrieben. Die Glasaale steigen in die Binnengewässer auf und pigmentieren sich. Nach etwa 20 Jahren wandern die laichbereiten Aale wieder in die Sargassosee.

Ziel der EU ist es, dass wieder 40 Prozent der Blankaale abwandern, um die Laichgebiete zu erreichen. Gemäß dem Deutschen Managementplan soll dieses Ziel bis 2040 erreicht werden.

Für das Flusseinzugsgebiet Warnow/Peene ist das Land Mecklenburg-Vorpommern eigenständig verantwortlich. Für die Einzugsgebiete Elbe, Oder und Schlei/Trave, bei denen nur Teilflächen im Bereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegen, sind andere Institutionen für das Aalmanagement verantwortlich.

Auch Dank der Fördermittel des Landes M-V und der EU wurden im Zeitraum 2009 bis 2019 insgesamt 67,6 t vorgestreckte Aale (Av) und Glasaal (Ao), das entspricht 11,29 Millionen Stück (davon 1,8 Mio. Glasaale) in die Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgebracht. Dafür wurden insgesamt EU- und Landesmittel in Höhe von 2,425 Mio. EUR ausgereicht.

Das Besatzprogramm wird von der Landesforschungs­anstalt für Landwirtschaft und Fischerei wissenschaftlich begleitet. Für die Sicherstellung optimaler Aufwuchs­bedingungen wird seitens des Instituts für Fischerei eine Besatzempfehlung in Abhängigkeit der Gewässer­eigenschaften ausgesprochen.