Regulärer Schulbetrieb nach den Sommerferien

Schwerin – Nach den Sommerferien wird es in den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern einen verlässlichen, täglichen Regelunterricht für alle Schülerinnen und Schüler geben. Darüber hat heute Bildungsministerin Bettina Martin informiert. Das Konzept zur Öffnung der Schulen im neuen Schuljahr beinhaltet selbstverständlich auch ein Hygienekonzept zum Gesundheitsschutz, denn die Pandemie wird auch im August voraussichtlich noch nicht überwunden sein.

„Angesichts der erfolgreichen Entwicklung des Infektionsgeschehens und der sehr niedrigen Zahlen von Corona-Fällen in Mecklenburg-Vorpommern ist es vertretbar und aus meiner Sicht auch absolut notwendig, dass wir den Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Bildung und Teilhabe wieder weitestgehend ermöglichen. Das bereiten wir nun in enger Abstimmung mit den Gesundheitsexpertinnen und -experten und allen Schulpartnern geordnet vor“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. In diesem Kontext werde auch ein Konzept für Modelltestungen vorbereitet, das die Schulöffnungen begleiten solle. Das Konzept für den geplanten täglichen Regelunterricht unter Pandemiebedingungen wird feste Klassen, feste Lehrkräfte und feste Räume umfassen.

Die Möglichkeiten für das digitale Lernen werden weiter ausgebaut, um sie zukünftig ergänzend zum täglichen Präsenzunterricht einsetzen zu können. „Auch über die Corona-Krisenzeit hinweg müssen wir die Schulen besser ausstatten mit Know-How und Technik für das Digitale Lernen. Diesen Modernisierungsschub für die Schulen müssen wir in die Zeit nach Corona mitnehmen“, so die Ministerin.

Für die Ferien kündigte Martin ein Ferien-Lernprogramm an. „Es wird ein kostenfreies Ferien-Lernprogramm geben, das für die Schülerinnen und Schüler zusätzliche Förderung auf freiwilliger Basis ermöglicht, die sich besser auf das kommende Schuljahr vorbereiten und mögliche Lücken schließen möchten“, sagte die Ministerin. Dafür werden bei externen Bildungsträgern Möglichkeiten für Nachhilfeunterricht in kleinen Gruppen eröffnet. Die Kosten für diese zusätzlichen Nachhilfestunden werden vom Land getragen. Dafür sind 1. Mio. Euro eingeplant. Die Teilnahme der Kinder ist freiwillig. Für zusätzliche Lehrtätigkeit im Rahmen des Ferien-Lernprogramms können sich auch Referendarinnen und Referendare oder Lehramtsstudierende bewerben. Mit den Hochschulen des Landes laufen Gespräche darüber, dass Studierende sich diesen Nachhilfeunterricht als Praktikum anerkennen lassen können. Auch soll der Verdienst dadurch nicht auf das BAföG angerechnet werden.

Einschulungsfeiern werden zum Start des neuen Schuljahres stattfinden können. „Die Einschulung ist ein ganz besonderer Tag im Leben jedes Kindes und für die ganze Familie. Deshalb ist es wichtig, dass dieser Tag auch anständig gefeiert wird“, sagte Bildungsministerin Martin. Die Schulen können die Einschulungsfeiern organisieren, wenn sie dafür ein Hygienekonzept vorlegen.

„Ich weiß, dass die Situation der vergangenen Wochen an den Schulen für alle Beteiligten eine Riesenherausforderung war. Für die Schulen, für die Eltern und natürlich vor allem für die Schülerinnen und Schüler im Land. Ich danke deshalb allen für ihr Verständnis und ihren enormen Einsatz“, so Martin. Die Ministerin wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Schulschließungen einen wichtigen Beitrag dazu geleistet hätten, dass Mecklenburg-Vorpommern bislang die Ausbreitung von Covid-19 so erfolgreich eindämmen konnte.

Umbau der Eldemühle

Parchim – Das Land unterstützt den Umbau der Eldemühle in Parchim zu einem Theaterstandort. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Demnach sichert das Land der Stadt Parchim und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim in der Eigenschaft als Gesellschafter des Mecklenburgischen Staatstheaters zu, sich zu 50 Prozent bzw. mit bis zu 13,4 Millionen Euro an den notwendigen baulichen Maßnahmen an der Theaterspielstätte am Standort Parchim zu beteiligen. Die tatsächlichen Baukosten für den Umbau des Theaters „Kulturmühle Parchim“ belaufen sich auf 26,9 Millionen Euro.

„Die finanzielle Unterstützung für den Umbau der Eldemühle ist ein starkes Signal für Theater in der Region. Damit machen wir einen weiteren wichtigen Schritt im Rahmen des Theaterpaktes Mecklenburg-Vorpommern. Die Unterstützung zeigt auch, wie wichtig der Landesregierung kulturelle Angebote im ländlichen Raum sind“, betonte Kulturministerin Bettina Martin. „Mit der Förderzusage des Landes haben der Landkreis und die Stadt Planungssicherheit. Perspektivisch soll das Junge Staatstheater Parchim in der Eldemühle sein Domizil haben und wieder ein eigenes Haus erhalten. Vorgesehen ist auch, dass die Eldemühle die Fritz-Reuter-Bühne beheimatet. Damit strahlt das Mecklenburgische Staatstheater auch über die Grenzen der Landeshauptstadt hinaus“, sagte Martin.

Backhaus: Dürresituation spitzt sich zu

Schwerin – Die Hoffnungen auf ausreichend Niederschläge im Mai haben sich bekanntlich nicht erfüllt. Nach der Konferenz der Dürre AG sieht Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus nun dringenden Handlungsbedarf.

„Noch vor drei Wochen hatten wir gehofft, Ende Mai Entwarnung geben zu können. Doch diese Hoffnung hat sich zerschlagen. Im Gegenteil, die Situation hat sich noch verschärft. Im Mai fiel insgesamt zu wenig Regen und dieser regional auch äußerst unterschiedlich. Nur an wenigen Messstellen wurden bis zu 50 Prozent des langjährigen Mittels erreicht. Die gesamte Landesfläche liegt in den Kategorien „ungewöhnlich trocken“, wobei der Hauptteil auf die Kategorie „extreme Dürre“ entfällt. Dramatisch ist die Situation für die Futterbaubetriebe, insbesondere im Öko-Landbau. Dort brachte der erste Schnitt nur zwischen 30 und 50 % der normalen Erträge. Den Futterbaubetrieben muss geholfen werden, um einen Abbau der Viehbestände zu verhindern. Deswegen setzte ich mich dafür ein, die ökologischen Vorrangflächen für die Futternutzung freizugeben und auch Ausnahmen bei Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) zu gewähren, um die vorzeitige Beweidung von Grünflächen zu ermöglichen. Dies müssen wir aber gegenüber dem Bund und der EU-Kommission ausführlich und nachvollziehbar begründen. Die Ökolandbaubetriebe haben darüber hinaus bereits die Möglichkeit, nach Antrag, auch konventionelles Futter zu nutzen,“ so Minister Backhaus.

Der Oberboden ist in einer Tiefe von bis zu 25 cm praktisch vollständig ausgetrocknet. Die Flächenanteile, die noch über ausreichend pflanzenverfügbares Wasser im Oberboden verfügen, sind sehr gering und liegen überwiegend in den westlichen Landesteilen.

In den tieferen Bodenschichten ist die Situation noch angespannter, pflanzenverfügbares Wasser ist nahezu im ganzen Land extrem knapp. Auf den sorptionsschwachen Sandstandorten ist die Lage inzwischen prekär, es muss von irreversiblen Schäden an den Winterungen und auch an den Futterkulturen ausgegangen werden. Alle Winterungen zeigen auffallend geringe Bestandshöhen. Im Wintergetreide und Raps zeigen sich vor allem auf den Sandstandorten Trockenschäden. Hier muss mit irreversiblen Schäden auch an Futterkulturen gerechnet werden.

Hallenbäder können wieder öffnen

Schwerin – Ab dem 8. Juni können Schwimm- und Spaßbäder zu Zwecken des Schul- und Vereinssports sowie zur Durchführung von Schwimmkursen wieder öffnen. Das hat die Landesregierung heute beschlossen.

„Ich freue mich, dass das Kabinett dem Vorschlag meines Ministeriums gefolgt ist und die Corona-Übergangs-Verordnung entsprechend ergänzt hat. Wir halten die Öffnung der Hallenbäder aus sportfachlicher Sicht für sinnvoll und geboten“, sagte Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Drese: „Vor allem für Kinder ist es wichtig, wetterunabhängig Schwimmen zu lernen und zu üben. Deshalb freue ich mich, dass die Hallenbäder ab Montag dafür wieder offenstehen. Auch die Schwimmvereine und unsere Rettungsschwimmerinnen und -schwimmer können dann loslegen und ihre vollen Trainingsprogramme absolvieren.“

Die schrittweise Öffnung erfolgt unter strengen Auflagen. So sind die gesteigerten hygienischen Anforderungen, insbesondere in den Gemeinschaftseinrichtungen zu beachten. Der Hallenbadbetreiber muss ein an die aktuellen epidemiologischen Verhältnisse angepasstes Sicherheits- und Hygienekonzept vorhalten. Dieses Konzept ist auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden vorzulegen.

„Wir gehen damit im Sportbereich den nächsten Schritt in Richtung neuer Normalität, da wir weiterhin niedrige Infektionszahlen trotz gelockerter Beschränkungen haben“, so Drese. Allerdings könne die Öffnung der Schwimm- und Spaßbäder wegen der besonderen Situation in den Einrichtungen nur unter strengen Auflagen und Hygienevorschriften erlaubt werden. Weitere Öffnungsschritte bei den Hallen- und Spaßbädern seien bei Anhalten des positiven Trends niedriger Infektionszahlen möglich. „Das ist für Wasserratten und Badenixen eine hoffnungsvolle Aussicht und bietet den Badbetreibern eine positive Perspektive“, verdeutlichte Drese.

Meeresmuseum wird modernisiert

Stralsund – Heute überreichten Volkmar Vogel, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat sowie Dr. Stefan Rudolph, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, die Zuwendungsbescheide für die Modernisierung des MEERESMUSEUMs in Stralsund im Beisein von Oberbürgermeister Dr. Alexander Badrow an das Direktorium der Stiftung Deutsches Meeresmuseum.

Die Kosten für die Baumaßnahme betragen rund 40 Millionen Euro. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert die Maßnahme für den Bund mit ca. 20 Mio. Euro und damit 50 % der Gesamtprojektkosten. Im gleichen Umfang fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Hansestadt Stralsund beteiligt sich mit der Zustiftung eines Grundstücks im Wert von knapp 70.000 Euro.

Die letzte große Erweiterung des Standortes am Katharinenkloster liegt fast ein halbes Jahrhundert zurück. 1974 wurde die ehemalige Kirchenhalle der Dominikanermönche mit zwei nachträglich installierten Ausstellungsebenen zum Markenzeichen für das meereskundliche Museum. Die technischen Anlagen für die Aquarien im Gewölbekeller, das Ausstellungsdesign und die Serviceeinrichtungen sind mittlerweile in die Jahre gekommen und können nun behutsam und nachhaltig saniert werden.

Staatssekretär Vogel, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat: „Den Planern ist es gelungen die Anforderungen, die der Denkmalschutz, die Nachhaltigkeit und ein moderner Museumsbetrieb an ein Bauprojekt stellen, auf beeindruckende Weise umzusetzen. Die Förderung eines solchen Projektes ist gerade in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie für die Tourismuswirtschaft der Region ein wichtiges Zeichen.“

Dr. Stefan Rudolph, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern: „Jetzt geht es vorwärts. Durch die Modernisierung im MEERESMUSEUM entstehen neue abwechslungsreiche Höhepunkte, die für Gäste eine innovative Mischung aus Bildung, Unterhaltung und Forschung bieten werden. Mit dem jetzt geplanten, sehr umfangreichen Vorhaben werden unter anderem der Schildkrötenbau umgestaltet, das Großaquarium neu gebaut sowie der Museumsrundgang, die Außenanlagen und die Gebäudeeingänge barrierefrei gestaltet. Das Küstenland Mecklenburg- Vorpommern ist untrennbar mit den Themen Meereskunde, Meeresbiologie und Fischerei verbunden. Dem MEERESMUSEUM gelingt es in ausgezeichneter Weise, die Themen attraktiv darzustellen und mit einer spielerischen Wissensvermittlung zu verbinden. So ist bis heute ein Erlebnisort inmitten der Stralsunder Altstadt entstanden. Das Projekt zeigt auch, dass Hansestadt, Land und Bund gemeinsam eine Menge bewegen können.“

„Mein Riesendank gilt Bund und Land! Wasser und Welterbe – Stralsunds DNA zeigt sich nirgendwo deutlicher als im MEERESMUSEUM. Grund genug, dass wir es jetzt auf Vordermann bringen. Ein Highlight bzw. Hai-light, auf das ich mich besonders freue, ist das neue Großaquarium auf dem von der Hansestadt gestifteten Grundstück“, zeigt sich Dr. Alexander Badrow, Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund und Verwaltungsratsvorsitzender der Stiftung Deutsches Meeresmuseum, begeistert.

„Die Modernisierung und Erweiterung des MEERESMUSEUMs ist dringend erforderlich. Seit heute haben wir Planungssicherheit für diesen Meilenstein in unserer Museumsgeschichte. Wir bedanken uns ausdrücklich für die Zuwendungen vom Bund und Land sowie die Grundstücksflächen der Hansestadt Stralsund“, sagen Andreas Tanschus und Dr. Harald Benke, Direktoren des Deutschen Meeresmuseums.

Für die umfassende Modernisierung auf einer Nutzfläche von 7.500m² wird das Museum ab 01.01.2021 für zwei Jahre schließen. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2023 geplant. Präsentiert werden dann vier neue Ausstellungsbereiche über die Entstehung des Lebens und die Vielfalt im Meer, den Einfluss des Menschen auf die Ozeane, Fischerei früher und heute sowie eine Aquarienlandschaft zu den Meeren entlang des Äquators. Ein elfköpfiges Preisgericht hatte im November 2017 aus 13 Wettbewerbsarbeiten den Entwurf der Stuttgarter Reichel Schlaier Architekten GmbH ausgewählt.

Derzeit ist das MEERESMUSEUM aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus geschlossen. Die Wiedereröffnung für die kommenden Monate bis zum Jahresende 2020 ist in Vorbereitung.

Kurzarbeitergeld – Hilfe für Betroffene

Schwerin – Bereits am 14.04.2020 haben wir Sie über einige steuerliche Regelungen zu Vereinfachungen in Bezug auf die Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffener informiert. Das hierzu veröffentlichte Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 09.04.2020 hat jedoch zu Verunsicherungen in Bezug auf das Kurzarbeitergeld geführt. Um diese Unsicherheiten auszuräumen, wurde das Thema neu beraten und mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.05.2020 um folgende Regelungen ergänzt:

  1. Bei einer Aufstockung auf bis zu 80 % des bisherigen Entgelts, wird davon ausgegangen, dass die Mittelverwendung für satzungsgemäße Zwecke erfolgt und die Aufstockung „marktüblich und angemessen“ ist. Das „bisherige Entgelt“ ist dabei das in den drei Monaten vor Einführung der Kurzarbeit durchschnittlich ausgezahlte Nettomonatsgehalt.
  1. Bei einer Aufstockung auf über 80 % des bisherigen Entgelts, bedarf es einer entsprechenden Begründung, insbesondere zur „Marktüblichkeit und Angemessenheit“ der Aufstockung.
    Sehen kollektivrechtliche Vereinbarungen des Arbeitsrechts, wie zum Beispiel Tarifverträge, eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes vor, reicht für den Nachweis der „Marktüblichkeit und Angemessenheit“ die Vorlage dieser Vereinbarung. Übernehmen kollektivrechtlich nicht gebundene Unternehmen in individuellen Verträgen mit allen Mitarbeitern einheitlich die kollektivrechtlichen Vereinbarungen der Branche zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, dient ein Mustervertrag dem Nachweis der „Marktüblichkeit und Angemessenheit“.

Darüber hinaus wurden die Regelungen bereits in die auf den Interseiten des Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten FAQ „Corona“ (Steuern) aufgenommen.

Durch diese Konkretisierung wird deutlich, dass die Möglichkeit einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf über 80 % des bisherigen Entgelts auch ohne Gefahr für die Gemeinnützigkeit gegeben ist.

Der Arbeitsmarkt im Mai 2020

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt ist wegen der Corona-Pandemie weiterhin stark unter Druck. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind auch im Mai gestiegen, allerdings nicht mehr so stark wie im April. Bei der Beschäftigung sind erste Spuren sichtbar. Die Kurzarbeit hat das Niveau der Krise von 2009 deutlich überschritten. Die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern ist weiterhin rückläufig, hat sich aber immerhin gefangen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Mai: +169.000 auf 2.813.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +577.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,3 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent

Die Arbeitslosenzahl ist von April auf Mai infolge der Corona-Krise erneut kräftig gestiegen, wenn auch nicht mehr so stark wie im Vormonat. Mit 2.813.000 liegt sie 169.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt entspricht das einem Zuwachs um 238.000.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 577.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent und verzeichnet auch im Vergleich zum Mai des vorigen Jahres ein Plus von 1,2 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im April auf 4,3 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 170.000 erhöht. Damit wächst die Unterbeschäftigung weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass wegen der Kontaktbeschränkungen Angebote der Arbeitsmarktpolitik nicht zum Einsatz kamen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Mai 2020 bei 3.573.000 Personen. Das waren 383.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitszeitausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurden vom 1. bis einschließlich 27. Mai für 1,06 Millionen Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, nach zusammen 10,66 Millionen im März und April. Das heißt aber nicht, dass diese Menschen schlussendlich auch alle kurzarbeiten werden.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis März zur Verfügung und umfassen damit zeitlich den ersten Monat der Verschärfung der Corona-Krise. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im März für 2,02 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit schon im März weit über den Werten zur Zeit der Großen Rezession 2008/2009.

Die Corona-Krise hat auch zu einem Rückgang der Erwerbstätigkeit und der Beschäftigung geführt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im April saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 275.000 verringert. Mit 44,90 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 218.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr noch einen Zuwachs. Insgesamt ist sie im März nach hochgerechneten Angaben der BA im Vergleich zum Vorjahr um 330.000 auf 33,62 Millionen Beschäftigte gestiegen. Von Februar auf März, bereits von den wirtschaftlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie beeinflusst, ergibt sich saisonbereinigt ein Rückgang um 21.000.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist infolge der Corona-Krise massiv zurückgegangen. Im Mai waren 584.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 208.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 44.000 verringert. Die Stellenneumeldungen haben sich nach dem starken Einbruch im April aber etwas gefangen. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Mai 2020 um 3 Punkte auf 91 Punkte. Er liegt damit 38 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.058.000 Personen erhielten im Mai 2020 Arbeitslosengeld, 364.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Mai bei 4.027.000. Gegenüber Mai 2019 war dies ein Anstieg von 75.000 Personen. 7,4 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Von Oktober 2019 bis Mai 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 400.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 39.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 229.000 im Mai noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 463.000 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet, 46.000 weniger als vor einem Jahr. Auffällig zurückgegangen sind im Vergleich zum Vorjahr vor allem gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen in Gastronomie- und Hotellerieberufen, im Friseurhandwerk, in Maschinenbau- und Betriebstechnik, in der Elektrotechnik, in kaufmännischen Berufen, in Informatikberufen, im Lebensmittelverkauf und im Berufskraftverkehr. Im Mai waren noch 250.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt im Mai noch sehr in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Mit Baukultur durch die Corona-Krise

Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern begrüßt den Vier-Punkte-Plan der Planungs- und Bauwirtschaft

Schwerin – Die Architektenkammer M-V begrüßt die Initiative zur Konjunkturbelebung durch Innovation und Baukultur der Bundesarchitektenkammer (BAK) und der Bundesstiftung Baukultur auf Bundes- sowie auf Landesebene. Stellvertretend für die Planungs- und Bauwirtschaft haben BAK und Bundesstiftung Baukultur ein „Innovationsprogramm“ mit vier Schwerpunkten an die Politik übergeben. Das Papier wurde als Angebot der Branche an Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, übergeben.

„Die Architektenschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Maßnahmen des Vier-Punkte-Planes zur Überwindung der Corona-Krise, gerade weil diese Vorschläge eine nachhaltige, volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Wirkung entfalten können“, betont Christoph Meyn, Präsident der Architektenkammer M-V. „Dieser Maßnahmenkatalog gibt wichtige Impulse in die auch für das Land Mecklenburg-Vorpommern so wichtigen Bereiche wie etwa Mobilität, Digitalisierung, Wohnen und den Klimaschutz“, ergänzt der Kammerpräsident Christoph Meyn.

Die Präsidentin der BAK Barbara Ettinger-Brinckmann sagt: „Bei der Entwicklung eines Innovationsprogramms müssen Maßnahmen mit Anliegen verknüpft werden, die auch schon vor der Krise mit Hochdruck bearbeitet wurden.“ Weiter führt Ettinger-Brinkmann aus: „Jede Investition bietet Chancen für mehr Lebensqualität, und die Frage nach einem Mehrwert für unsere Gesellschaft muss im Zentrum unseres Handelns stehen. An jede Förderung sollte eine Forderung nach Qualität und Nachhaltigkeit geknüpft werden. Dabei muss der öffentliche Bauherr seine Vorbildfunktion wahrnehmen und gezielt in den Wert unserer gebauten Umwelt investieren, sowohl in den Städten als auch in ländlich geprägten Räumen.“

Das „Innovationsprogramm Baukultur“ umfasst vier Schwerpunkte:

1. Zusätzliche Mittel für Innovation und Zukunftsprojekte

Die Corona-Krise muss Innovationsmotor für aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen sein. Dazu gehört die Transformation der Städte, etwa mit Blick auf den Klimawandel, veränderte Arbeitsmodelle und neue Mobilitäts- und Konsumgewohnheiten. Eine konsequente Unterstützung innovativer Ansätze kann Deutschland im Standortwettbewerb voranbringen und öffentliche wie private Bauherren wieder in die Position versetzen, mit ihren Bauten Vorbildcharakter zu zeigen.

2. Klimaschutz baulich umsetzen

Der Bausektor kann zum Klimaschutz unter allen Wirtschaftszweigen den größten Beitrag leisten: Er gehört zu den ressourcenintensivsten Branchen, bietet aber gleichzeitig große Einsparpotenziale. Notwendig ist ein Programm für nachhaltiges Wirtschaften, Klimaschutz und den laufenden ökologischen Wandel. Die Forcierung bestehender KfW-Programme zur Förderung der energetischen Sanierung und die gesetzliche Erleichterung ganzheitlicher Modernisierungsansätze können Bauaktivitäten auslösen und gleichzeitig klimapolitische Ziele realisieren.

3. Vorliegende Planungen jetzt realisieren

Vorgesehene und vorbereitete Projekte sollten nun zügig umgesetzt werden. Die zeitliche Befristung der erforderlichen Konjunkturmittel führt dabei zu entsprechendem Handlungsdruck. Die Bauwirtschaft kann aus einer gegebenen Beschäftigungssituation weiter Aufgaben übernehmen und Arbeitsplatzabbau vermeiden. Investitionen der öffentlichen Hand, die den langfristigen Strukturwandel fördern und private Investitionen auslösen, sind aktuell besonders sinnvoll.

4. Solide Basis für wirksame Konjunkturmaßnahmen schaffen

Konjunkturpolitik mit den oben genannten Schwerpunkten lässt sich nur realisieren, wenn alle Akteure in den Stand versetzt werden, die großen Herausforderungen auch tatsächlich schnell und sachgerecht umsetzen zu können. Die beschleunigte Vergabe und Genehmigung vorliegender und vorbereiteter Projekte hätte bereits für sich einen positiven Konjunktureffekt. Die befristete oder dauerhafte Verschlankung von Strukturen und Prozessen sollte gewährleistet werden.

Arbeitsmarkt Mai in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern hat die Arbeitslosigkeit im Mai 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich zugenommen. 67.600 Menschen waren arbeitslos gemeldet. Das sind 11.200 Arbeitslose mehr als im Mai des Vorjahres (+ 19,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Die Arbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Land 8,2 Prozent (+1,3 Prozent).

„Die Corona-Pandemie trifft den Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern mit voller Wucht. Trotz der einsetzenden Lockerungen wird das Hochfahren der Unternehmen, noch eine Weile dauern. Beispielsweise müssen Lieferketten reaktiviert werden, um Produktionen zu ermöglichen. Wirtschaftliche Auswirkungen sind vor allem im Tourismus, Handel, Dienstleistungsbereich und auch in der maritimen Industrie spürbar“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag. Im Vergleich zum Vormonat April ist die Arbeitslosigkeit um 2.600 Arbeitslose (+4,0 Prozent) gestiegen.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe dankte den Unternehmen, dass sie das Instrument der Kurzarbeit aktiv nutzen. „Das zeigt auch, dass Unternehmen in schwierigen Zeiten versuchen Fachkräfte zu halten“, so Glawe weiter. Seit Beginn der Corona-Krise im März haben in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 18.400 Betriebe für 172.800 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt.

Wirtschaftsminister Glawe mahnte weitere Unterstützung für die heimische Wirtschaft an. „Die Krise ist längst noch nicht vorbei, umso wichtiger wäre eine weitere Entlastung für die heimische Wirtschaft vor allem auch durch den Bund. Darüber hinaus muss auch geprüft werden, ob und inwieweit das Land die geplanten Konjunkturhilfen des Bundes flankieren kann. Mecklenburg-Vorpommern ist vor allem durch kleinst- und kleine sowie mittlere Unternehmen geprägt. Hier brauchen wir eine weitere Entlastung. Weitere Investitionen müssen ermöglicht werden, um Arbeitsplätze zu sichern und zu halten“, so Glawe weiter.

Hilfsangebote durch Land und Bund kommen beispielsweise durch Steuerstundungen, Reduzierungen von Steuervorauszahlungen, Darlehen und die Schnellkredite der KfW. Konkrete Unterstützung für den Mittelstand gibt es auch durch das Zulieferprogramm und durch das Programm für Unternehmen in Kurzarbeit zur Sicherung von Ausbildungsplätzen.

Die sozialversicherungspflichtigen (sv) Beschäftigungsverhältnisse sind weiter gestiegen. Die Zahlen sind aus dem März. Die Zahl lag im März 2020 – also noch vor der Krise (ohne Corona-Einwirkung) – bei 573.500 Beschäftigten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind rund 3.500 sozialversicherungspflichtige Jobs hinzugekommen. Zuwächse an Arbeitsplätzen gab es vor allem im Gesundheits- und Sozialbereich (+2.900), im Gastgewerbe (+400), der Metall- und Elektroindustrie (+500) sowie in der öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherungen (+600).

Fördermittel für die für Kita „Schneckenhaus“

Rostock – Heute übergibt Bauminister Christian Pegel zusammen mit Rostocks Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 2,9 Millionen Euro für die Sanierung und Erweiterung der Kita „Schneckenhaus“ in Rostock . Die Fördermittel stammen aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und dienen der Förderung der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung gemäß der Stadtentwicklungsförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen ca. 4,1 Millionen Euro.

Das Gebäude in der Nördlichen Altstadt soll komplett saniert werden. Zudem werden Brandlasten beseitigt.

Die Maßnahme dient neben dem Erhalt der historischen Bausubstanz vor allem dazu, den steigenden Bedarf an Kita-Betreuungsplätzen im Bereich der Rostocker Innenstadt zu decken. Derzeit sind in der Einrichtung 114 Kinder untergebracht. Durch einen Kopf- und einen Hofanbau bietet die Kindertagesstätte nach der Sanierung Platz für 141 Kinder. Es werden drei Krippengruppen mit je zwölf Kindern, fünf Kindergartengruppen mit je 15 Kindern und zwei Integrativgruppen mit je 15 Kindern sowie Verwaltungs- und Nebenfunktionsräume geschaffen. Im Hofanbau werden Krippen- und Kitaräume errichtet. Der Kopfanbau dient als neuer Haupteingang.

Die Arbeiten laufen bereits. Sie sollen voraussichtlich im kommenden Jahr abgeschlossen sein.

Radwegfreigabe

Ina-Maria Ulbrich gibt Radweg von Groß Kussewitz bis Poppendorf frei

Groß Kussewitz – Heute gibt die Staatssekretärin im Infrastrukturministerium Ina-Maria Ulbrich den ersten Bauabschnitt des straßenbegleitenden Radwegs an der Landesstraße L 281 zwischen Bentwisch und Poppendorf (Landkreis Rostock) für den Verkehr frei.

Nach rund neunmonatiger Bauzeit wurde der knapp 2,3 Kilometer lange und 2,50 Meter breite erste Bauabschnitt des Radwegs von Groß Kussewitz bis zur Kreuzung Poppendorf in Asphaltbauweise fertig gestellt. Er verläuft ab der Straße „An der Haferkoppel“ in Groß Kussewitz auf 592 Metern Länge südlich der L 182 bis zur Gemeindegrenze von Poppendorf. Von dort wird er auf 1.671 Metern Länge hinter dem Straßengraben bis zum Endpunkt an der Zufahrtsstraße zum Werk des Unternehmens Yara in Poppendorf geführt.

Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf rund 554.000 Euro. Sie werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Die Maßnahme ist Bestandteil des Lückenschlussprogramms des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Radwege an Landesstraßen.

Die weiteren Bauabschnitte Bentwisch bis Ortseingang Groß Kussewitz, Ortsdurchfahrt Poppendorf und Ortsdurchfahrt Groß Kussewitz sollen noch in diesem Jahr fortgesetzt werden und voraussichtlich zum Jahresende 2021 abgeschlossen sein. Der neue Radweg an der L 182 wird nach dem Abschluss des Gesamtvorhabens eine Gesamtlänge von ca. 7,4 Kilometern haben.