Einreise aus Risikogebieten

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Mittwoch auf die bestehende Regelung der Einreise aus innerdeutschen Risikogebieten nach Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam gemacht.

„Die Ferienzeit hat gerade begonnen. Wir freuen uns auf unsere Urlauber. Wir haben die Kapazitäten in den touristischen Einrichtungen auf 100 Prozent hochgefahren. Entscheidend ist, dass wir uns alle an bestehende Regelungen halten. Der Schutz der Gesundheit steht auch im Urlaub für Einheimische und Gäste an erster Stelle. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Deshalb gibt es einige Regeln wie Hygienestandards, Abstandsregeln und auch Hinweise für einen gelungenen Urlaubsaufenthalt bei der Einreise. Umso wichtiger ist es, sich vor einem Reiseantritt über die geltenden Aufenthaltsbedingungen in den touristischen Regionen zu informieren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Die Rechtslage ergibt sich aus der Corona-Landesverordnung MV (Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern – Corona-LVO MV): In der Verordnung ist grundsätzlich geregelt, dass Personen, die ihren ersten Wohnsitz in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland haben, nach M-V einreisen dürfen, wenn sie eine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung in M-V nachweisen können.

Eine Einreise ist für Personen nicht gestattet, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Institutes pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist. Personen aus solchen Risikogebieten dürfen dann einreisen, wenn sie über ein ärztliches Zeugnis (Corona-Test) verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Dieses Zeugnis ist der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorzulegen. „Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein“, so Glawe weiter.

Sofern eine Person aus einem Risikogebiet ohne das o.g. ärztliche Zeugnis nach M-V eingereist ist, muss diese Person das Land M-V verlassen. Eine Absonderung in der Beherbergungsstätte und eine nachträgliche Testung sind explizit nicht gestattet.

Die Verordnung sagt weiter, dass es der Beherbergungsstätte untersagt ist, Gäste zu beherbergen, denen nach die Einreise oder ein Aufenthalt in M-V verboten ist. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Weiter gilt: „Wenn eine Person sich bereits am Urlaubsort befindet und die Einreise aus einem Gebiet erfolgte, das nach der Einreise als Risikogebiet ausgewiesen wurde, erfolgte die Einreise rechtmäßig und die Person darf sich weiterhin ohne Einschränkungen in M-V aufhalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Eine nachträgliche Testung ist nicht erforderlich.

Hortangebot in den Sommerferien

Schwerin – „Das Land stellt bis zu vier Millionen Euro zusätzlich für die bedarfsgerechte Erweiterung des Hortangebotes während der Sommerferien zu Verfügung.“ Darauf wies Sozialministerin Stefanie Drese bei ihrem heutigen Besuch des Ferienhorts der Astrid-Lindgren-Schule in Schwerin hin.

„Gerade im Hort gibt es in den Sommerferien einen erhöhten Bedarf an Betreuung und Förderung der Kinder“, sagte Drese. Dieser werde aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 höher als üblich ausfallen. Drese: „Viele Eltern mussten aufgrund der Corona-Pandemie bereits teilweise oder sogar vollständig ihren Urlaub nehmen.“

Mit den Landesmitteln werden die Kosten der Hortträger für den personellen Mehrbedarf gedeckt. „Wir haben damit einen Anreiz für ein möglichst umfassendes Hortangebot während der Sommerferien geschaffen“, betonte Drese.

Das elternbeitragsfreie Regelangebot in den Schulhorten beträgt nach dem Kindertagesförderungsgesetz des Landes bei einem Ganztagsanspruch sechs Stunden täglich und bei einem Teilzeitanspruch drei Stunden am Tag.

Einige Horte ermöglichen voll berufstätigen Eltern auf Antrag und bei vorhandenen Kapazitäten darüber hinaus eine erweiterte Ferienhortbetreuung. Diese beträgt höchstens zehn Stunden täglich. Nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) können Eltern den Mehrbedarf in den Ferien bei den Horten „dazukaufen“.

„Um die Eltern von diesen zusätzlichen Kosten zu entlasten, übernimmt das Land den zusätzlichen Aufwand der Horte für die Zeit vom 22. Juni bis 31. Juli“, so Drese.

Die Träger der Horte beantragen den Mehrbedarf der Eltern während der Sommerferien 2020, den die Einrichtungen erfüllen können, gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten bis zum 10. August 2020. Diese beantragen wiederum die Zuwendung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales bis zum 31. Oktober 2020.

Zuwendungsfähig sind die Mehrbedarfe, die über die Regelförderung von bis zu sechs Stunden bei einem Ganztagsplatz und drei Stunden bei einem Teilzeitplatz hinausgehen. Die Eltern werden nicht für die Mehrkosten des Sommerferienhortes von den Horten in Anspruch genommen.

Konsolidierungszuweisung

Burg Stargard – Nun erhält auch die Stadt Burg Stargard mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes zum 1. Januar 2020 eine Konsolidierungszuweisung aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds. Mit der Zuweisung in Höhe von ca. 1,1 Mio. Euro kann die Stadt voraussichtlich deutlich schneller ihren Schuldenberg abtragen als bisher geplant.

Die Hilfen des Landes können Kommunen beantragen, die selbst einen Überschuss zur Rückführung ihrer Altdefizite erwirtschaften. Für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss im Finanzhaushalt gibt das Land im Folgejahr – grundsätzlich – einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit abgebaut ist.

Nach der neuen Regelung – § 27 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes – erhalten Kommunen mit einem Überschuss im Haushaltsvorjahr aber mindestens eine Zuweisung in Höhe von 20 Prozent des verbleibenden Defizits. Davon kann die Stadt Burg Stargard profitieren. Sie erhält als Anerkennung für die in 2019 erwirtschafteten ca. 377.000 Euro vom Land ca. 1,1 Mio., also 20 Prozent von etwa 5,5 Mio. Euro, dazu.

„Ich freue mich sehr über die Fortschritte, die die Stadt in den vergangenen Jahren bei der Haushaltskonsolidierung gemacht hat und hoffe, dass diese Entwicklung trotz der Auswirkungen der diesjährigen Coronavirus-Pandemie weiter so erfolgreich fortgeführt werden kann“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Sofern die Stadt Burg Stargard weiter jahresbezogen Überschüsse erwirtschaftet, kann sie in wenigen Jahren schuldenfrei sein“ so Caffier.

Plakat-Kampagne wirbt für M-V’s Hochschulen

Land verspricht „Studieren mit Meerwert“ auf Großplakaten in sechs Bundesländern

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wirbt für seine Hochschulen in diesen Tagen auf Großflächenplakaten in sechs Bundesländern. Pünktlich zur Bewerbungszeit an den Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften erscheinen drei neue Motive der Hochschulmarketingkampagne „Studieren mit Meerwert“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf mehreren hundert Außenwerbeflächen – vorwiegend in Innenstädten. Zielregionen für die Kampagne sind neben Mecklenburg-Vorpommern vor allem Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg.

„Wir wollen mit großen Plakaten große Aufmerksamkeit für unser Bundesland und insbesondere für unsere Hochschulen erzielen. Mecklenburg-Vorpommern bietet ein Studium mit sehr guten Bedingungen in lebenswerter Umgebung“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin zum Start der Kampagne.

Die Motive der Hochschulmarketingkampagne „Studieren mit Meerwert“ bringen die Standortvorteile des Landes auf ganz eigene Weise zum Ausdruck. Sie wurden in Zusammenarbeit mit den Hochschulen entwickelt und zeigen Themen wie das naturnahe Forschen, den traditionell modernen Wissenserwerb und den Freiraum zum Lernen und Wohlfühlen.

Bis 9. Juli 2020 sind die drei Plakatmotive mit ihren Hochschulbotschafterinnen und -botschaftern aus den Hochschulen Wismar und Stralsund und der Universität Greifswald zu sehen. Begleitet wird die Kampagne durch Onlineauftritte auf bento, dem jungen Magazin des Spiegels, Audio-Spots und virtuellen Messeteilnahmen der Hochschulen.

„Unsere Hochschulen zeichnen sich durch einen persönlichen Austausch von Lehrenden und Studierenden sowie eine hohe Lebensqualität an den einzelnen Standorten aus“, betonte die Ministerin. „Präsenzveranstaltungen und das Campusleben sind besonders wichtig. Zum Wintersemester wollen die Hochschulen ihren Lehr- und Prüfungsbetrieb wieder aufnehmen. Wir tun alles, um auch in diesen Zeiten ein verlässliches und attraktives Studium in MV zu ermöglichen“, sagte sie.

„Studieren mit Meerwert“ ist die Hochschulmarketingkampagne des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, durchgeführt durch das Landesmarketing MV in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur MV und den staatlichen Hochschulen des Landes. Die Kampagne wurde durch die kampagnenbegleitende Kommunikationsagentur A&B One, Berlin in Zusammenarbeit mit den Universitäten und staatlichen Hochschulen des Landes konzipiert und umgesetzt.