Radwegebau

Dreilützow – Für den Neubau eines straßenbegleitenden Radwegs entlang der Kreisstraße LUP 27 von der Landesstraße L 042 bis zum Ortseingang Dreilützow/Ortsteil Zwölf Apostel erhält der Landkreis Ludwigslust-Parchim einen Zuwendungsbescheid über knapp 210.000 Euro. Gefördert wird das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung nach der Kommunalen Radbaurichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Der 961 Meter lange Radweg wird in Asphaltbauweise 2,50 Meter breit gebaut. Er schließt von der Ortslage Dreilützow/Ortsteil Zwölf Apostel kommend an den vorhandenen Radweg an der L 042 in Richtung Wittenburg an.

Aufgrund der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns haben die Arbeiten bereits im Mai dieses Jahres begonnen. Sie werden voraussichtlich Ende Juni 2021 abgeschlossen sein.

Mit den bereitgestellten Fördermitteln wird das Radwegenetz im Landkreis Ludwigslust-Parchim weiter ausgebaut. Dadurch verbessert sich die Verkehrssicherheit an dieser Kreisstraße, die auch ausgewiesene Umleitungsstrecke der Autobahn A 24 ist, für alle Verkehrsteilnehmer.

Landesweiter Suchthilfebericht veröffentlicht

Schwerin – Der zweite landesweite Suchthilfebericht steht jetzt zur Verfügung. Der Bericht basiert auf den Daten von 26 Sucht- und Drogenberatungsstellen mit 37 Teilstellen in Mecklenburg-Vorpommern. Danach haben im Jahr 2019 insgesamt 10.324 Menschen Rat in einer Sucht- und Drogenberatungsstelle gesucht. Das entspricht 0,64 Prozent der Gesamtbevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern.

„Auf Grundlage der Dokumentationsdaten der ambulanten Sucht- und Drogenberatungsstellen im Land ist eine umfassende Übersicht entstanden. Der Bericht zeigt die Relevanz von Suchterkrankungen in Mecklenburg-Vorpommern auf. Der Suchthilfebericht unterstützt die Bemühungen, die Hilfsangebote noch zielgenauer für die Betroffenen auszurichten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Neu entwickelt wurde ein Modellprojekt, das Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien zur Zielgruppe hat, die durch die psychische Erkrankung und/oder Suchterkrankung eines Elternteiles eine besondere Belastung erfahren. Unter dem Namen „Landeskoordination: Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien“ agiert beispielsweise der Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e.V. (LSP M-V). Oberstes Ziel ist es, durch systematische Stimulation von sektorenübergreifender Kommunikation und fachlichem Austausch in ganz Mecklenburg-Vorpommern eine bessere Versorgung der besonders vulnerablen Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien zu erreichen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Projekt aus Landesmitteln in diesem Jahr in Höhe von 35.000 Euro.

„Angebote für die Kinder von Betroffenen zu schaffen, ist ein wichtiger Punkt. Die jüngsten Mitglieder einer Familie dürfen nicht darunter leiden, dass es bei den Eltern eine psychische oder Sucht-Problematik gibt. Deshalb haben wir das Modellprojekt angestoßen, um unterstützende Hilfen für die Kinder zu schaffen“, sagte Glawe.

In 2019 gab es in allen Beratungsstellen leicht steigende Fallzahlen (2018: 10.127 Ratsuchende). Die Alkoholabhängigkeit steht in der Rangfolge der Diagnosen weiter an erster Stelle (2019: 60,7 Prozent; 2018: 64 Prozent). Gleichzeitig stiegen die Zahlen bei den Stimulanzien (2,6 Prozent 2018; 2019: 3,5 Prozent), während die Zahlen bei anderen psychotropen Substanzen/Polytoxikomanie konstant geblieben sind (2,7 Prozent 2018 und 2,8 Prozent 2019). Bei einer Cannabisproblematik gibt es einen leichten Rückgang zum Jahr 2018 (2018: 11,5 Prozent und 10,9 Prozent 2019).

Die höchsten Anteile für Menschen mit einer Alkoholproblematik (69,3 Prozent) oder einer Cannabisproblematik (30,5 Prozent) ist die Gruppe mit einem Berufsabschluss. Die größte Altersgruppe der Beratungsstellen sind Hilfssuchende im Alter von 30 – 39 und 50 – 59 Jahren. 47,9 Prozent der Klienten haben einen Realschulabschluss beziehungsweise. einen Abschluss der Polytechnischen Oberschule. Über die Hälfte des Suchthilfeklientels verfügt über eine abgeschlossene Berufsausbildung.

In 2019 sind es mehrheitlich die nicht Erwerbstätigen (ALG I und ALG II), die eine Beratungsstelle kontaktierten. Im Vergleich zum Auswertungsjahr 2018 ist festzustellen, dass es 2019 bei der Gruppe der nicht Erwerbstätigen eine Reduktion von 4,8 Prozent gab und bei der Gruppe der Arbeiter/Angestellten/Beamten eine Steigerung um 6 Prozent. Mit 70,9 Prozent wohnt der überwiegende Teil der Klienten zur Miete oder in einer Eigentumsimmobilie.

Im Vergleich zu 2018 ist der Anteil gestiegen, die bei den Eltern/einem Elternteil oder bei einer sonstigen Person leben. Dabei ist auch der Anteil der Eltern um 3 Prozent gestiegen, die als Angehörige die Beratungsstellen aufsuchten.

„Suchtberatungsstellen sind wichtige Anlaufstellen im Land und können durch ihre niedrigschwelligen Angebote, im Gegensatz zu anderen Anlaufstellen für suchtkranke Menschen, viele Betroffene bereits sehr früh in ihrem Veränderungsprozess aus der Sucht heraus erreichen und dabei begleiten“, so Birgit Grämke, Referentin für Suchthilfe und stellvertretende Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST).

Alkohol ist die vorrangige Problematik in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Aufgrund der Hauptdiagnosen des Suchthilfeklientels ist festzustellen, dass der Landkreis Ludwigslust-Parchim mit 74,1 Prozent an erster Stelle liegt, gefolgt vom Landkreis Vorpommern-Rügen mit 68,9 Prozent und dem Landkreis Nordwestmecklenburg mit 66,3 Prozent.

Cannabinoide sind in allen Landkreisen und Städten die zweitgrößte Hauptdiagnose. Zum Jahr 2018 gab es beispielsweise in der Landeshauptstadt Schwerin eine Steigerung von 10,8 Prozent auf 13,8 Prozent und beim Landkreis Vorpommern- Greifswald eine Senkung von 12,4 auf 11,3 Prozent.

Die Sucht- und Drogenberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern werden mit bis zu 1,88 Millionen Euro gefördert. Die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST), welche den Suchtbericht erstellt hat, sowie das Kompetenzzentrum und die Beratungsstelle für exzessive Mediennutzung und Medienabhängigkeit der Evangelischen Suchtkrankenhilfe werden insgesamt mit bis zu 355.000 Euro gefördert. Für die Landesfachstelle Glücksspielsucht und die Schwerpunktberatungsstellen Glücksspielsucht ist eine Landesförderung von insgesamt bis zu 150.000 Euro vorgesehen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt auch die regionale Suchtprävention der Landkreise und kreisfreien Städte mit bis zu 7.000 Euro je Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt.

Die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST MV) mit den Standorten in Schwerin und Demmin ist ein Projekt des Vereins zur Förderung der Prävention in Mecklenburg-Vorpommern. In der LAKOST MV sind derzeit 6 Mitarbeiter tätig. Die Stelle koordiniert Angelegenheiten zu den Themen Suchthilfe, Suchtprävention und Suchtselbsthilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Das Wirtschaftsministerium unterstützt die LAKOST in Höhe von 330.000 Euro jährlich aus Mitteln des Landes.

Barrierefreie Haltestellen

Schwerin – Das Innenministerium übersandte an den Oberbürgermeister der Stadt Schwerin einen Bewilligungsbescheid über eine Kofinanzierungshilfe i.H.v. rund 74.000 EUR für den Um- und Ausbau von barrierefreien Haltestellen im Stadtgebiet Schwerin.

Bei Gesamtkosten i.H.v. rund 490.000 EUR ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Hauptzuwendungsgeber mit rund 392.000 EUR über das Sonderprogramm „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“, finanziert mit EU-Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Zur Absicherung der Gesamtfinanzierung wurde ein Antrag auf Kofinanzierungshilfe gestellt, dem der Vergaberat positiv zugestimmt hat.

Innenminister Lorenz Caffier: „Mit den Kofinanzierungsmitteln wird der Eigenanteil, der für die Stadt zur Finanzierung übrigbleibt, deutlich verringert. Das so eingesparte Geld verschafft finanzielle Spielräume für andere Projekte.“

Das Land stellt seit 2017 jährlich rund 10,0 Mio. EUR für den kommunalen Kofinanzierungsfonds zur Verfügung. Die Kommunen können aus diesem Fonds Zuwendungen erhalten, um den eigenen kommunalen Anteil an einer Förderung aufzubringen. Sie haben die Möglichkeit, für Förderungen aus insgesamt 24 Förderrichtlinien des Landes eine Kofinanzierung ihres Eigenanteils zu beantragen. Ein interministeriell besetzter Vergaberat unter Leitung des Innenministeriums entscheidet halbjährlich über die vorliegenden Anträge.