Für den Katastrophenfall gewappnet

Schwerin – Mit der Kommunikationsübung „Notfunk“ am heutigen Sonnabend bereitet sich das Land Mecklenburg-Vorpommern auf einen Katastrophenfall vor. Der Landeskoordinierungs- und Unterstützungsstab zeigt damit, dass die wichtige Dienstleistung „Kommunikation“ zwischen den Katastrophenschutzbehörden auch im Ernstfall aufrechterhalten bleibt.

„Dazu haben unsere Fachleute ein mehrstufiges Konzept entwickelt. In der vorletzten Stufe, bevor Nachrichten also per Melder beziehungsweise Kurier verteilt werden, hat das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Kontakt zu Amateurfunkern aufgenommen, um so eine weitere sehr leistungsfähige und belastbare technische Möglichkeit zu etablieren. in dieser ersten großen Übung erproben wir nun die Kommunikationsstrecke von Schwerin nach Vorpommern-Greifswald“, erklärt Innen-Staatssekretär Wolfgang Schmülling, der selbst vor Ort war.

Ziel der Übung ist der Aufbau einer unverschlüsselten Sprechfunkverbindung mittels Kurzwelle über eine Distanz von gut 140 Kilometer Luftlinie über das gesamte Bundesland von den Katastrophenschutzbehörden in Schwerin bis zum Standort des Führungsstabes Katastrophenschutz im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Gützkow. Wichtig ist dabei, das die Übertragung verständnisvoll funktioniert und der Belastung standhält. Während des Tests werden die genutzten Mittel fortlaufend optimiert.

„Die Zusammenarbeit des Landes sowie der unteren Katastrophenschutzbehörden mit den Amateurfunkern ist ein großartiges Projekt für unser Bundesland, das nahezu einmalig ist“, so der Staatssekretär. Bisher hat nur Berlin eine offizielle Zusammenarbeit mit Amateurfunkern zur Sicherung der Kommunikation in Krisenfällen eingerichtet.

Die erzielten Ergebnisse dienen als Grundlage für weitere Planungen und Konzepte. Genutzt wird unter anderem ein improvisierter Aufbau der Funkanlage auf der Liegenschaft des Landesamtes für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK MV). Daher übernimmt das Land die Finanzierung dieser Großübung komplett aus Eigenmitteln.

„Großen Dank richte ich an die vielen teilnehmenden ehrenamtlichen Funkamateure, die uns ihre Kompetenz und eigene Technik für die Übung zur Verfügung stellen“, sagt Staatssekretär Wolfgang Schmülling und ergänzt: „Das Kennenlernen der zuständigen Personen und Örtlichkeiten ist wichtiger Bestandteil dieser Übung. Noch in diesem Halbjahr sind weitere Übungen an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz in Malchow sowie den Standorten der unteren Katastrophenschutzbehörden geplant.“ Die lizenzierten Amateurfunker haben sich deutschlandweit im Deutschen Amateur-Radio-Club e.V. (DARC) zusammengeschlossen. Allein in Mecklenburg–Vorpommern gibt es etwa 500 Personen, die dem DARC angehören.

Der Amateurfunkdienst dient neben anderen Zwecken der Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen und verfügt über eine große Anzahl national und international freigegebener Frequenzbereiche zum Aufbau von Nachrichtenverbindungen verschiedenster Art.

Neben internationalen Katastrophenlagen wurde der Amateurfunkdienst auch bereits in Deutschland während verschiedener Ereignisse eingesetzt, so beispielsweise bei der Flutkatastrophe in Hamburg 1962, der norddeutschen Schneekatastrophe 1978/1979 oder bei den Folgen des Orkans im Münsterland 2005. Aufgrund der eingesetzten Technik ist es den Funkamateuren möglich, mithilfe einfachster Mittel Nachrichten über eine große Entfernung hinweg zu übermitteln und diese im Bedarfsfall an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Darüber hinaus ist auch die Unterstützung der Bevölkerung bei der Kommunikation in Not- und Katastrophenfällen Teil des Leitbildes der im Deutschen Amateur-Radio-Club e.V. (DARC) organisierten Amateurfunker.

Der DARC gliedert sich bundesweit in 24 Distrikte und ungefähr 1000 Ortsverbände mit gut 33.000 Mitgliedern. Innerhalb des Verbandes hat sich das Fachreferat „Notfunk“ auf die Kommunikation in Krisen- und Katastrophenlagen spezialisiert.

LEADER-Strategien gesucht

Schwerin – Die Europäische Union und das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern unterstützen auch in der Förderperiode 2023-2027 die Umsetzung des LEADER-Ansatzes in MV. Regionale Akteure sind aufgerufen, ihre Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raumes bis 31. August 2022 einzureichen. Der Aufruf richtet sich insbesondere an Gemeinden, lokale und regionale Vereine, Verbände und Institutionen in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns, die die nachhaltige regionale Entwicklung vorantreiben. Die Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung (SLE) soll ab dem 1. Januar 2023 mit der Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erfolgen.

„Die Menschen vor Ort wissen oft am besten, was getan werden muss, damit das Dorf, die Region lebendig und attraktiv bleiben. Das greift der LEADER-Ansatz auf. Die Maßnahme ist ein flexibles und breitgefächertes Förderinstrument, mit dem lokalen Bedürfnissen entsprochen werden kann. Auch in der neuen Förderperiode sollen Vorhaben unterstützt werden, die den ländlichen Raum zukunftsfähig machen. Themenschwerpunkte sind deshalb Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten, insbesondere in den Bereichen Daseinsvorsorge und Grundversorgung, Stärkung der Innovations- und Wirtschaftskraft sowie die Förderung von Wissen und Digitalisierung.

Es sollen vorrangig solche Vorhaben unterstützt werden, die zur Minderung der Folgen des Klimawandels und zum Schutz der natürlichen Ressourcen beitragen“, so Minister Dr. Till Backhaus.

Weitere Handlungsfelder sind etwa der demografische Wandel und seine Folgen, beispielsweise in den Bereichen Pflege und Gesundheit. LEADER-Maßnahmen der vergangenen Förderperioden sind etwa das Gesundheitshaus Woldegk, den Schulcampus Zarrentin und die mobile Käserei Kentzlin. „Solche Leuchtturm-Projekte tragen erheblich zur Stärkung des ländlichen Raumes bei “, sagte der Minister.

Teilnahmeberechtigt sind Lokale Aktionsgruppen (LAG), die Strategien für die lokale Entwicklung konzipieren und durchführen. Eine LAG besteht aus Vertretern öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen. Eine einzelne Interessengruppe darf die Entscheidungsfindung nicht kontrollieren.

Eine SLE bezieht sich dabei immer auf eine zusammenhängende Teilfläche Mecklenburg-Vorpommerns. Ausgenommen sind die Territorien der Städte Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar. Die Strategien dürfen sich nicht territorial ganz oder teilweise überlagern. Eine SLE soll ein Gebiet mit mindestens 10.000 und nicht mehr als 150.000 Einwohnern umfassen.

Vorbehaltlich der Genehmigung des GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 und der Planungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird für jede Strategie ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. Der danach verbleibende Teil des Gesamtbudgets wird wie folgt aufgeteilt: 70 Prozent nach dem Proportionalitätsprinzip bezogen auf die Einwohnerzahlen zum 31. Dezember 2021 der von den Strategien erfassten Gebiete sowie 30 Prozent in Abhängigkeit des Bewertungsergebnisses für die jeweilige Strategie.

Das Auswahlverfahren soll spätestens am 30. November 2022 abgeschlossen sein. Es werden maximal 15 Strategien ausgewählt.

Die Unterlagen sind bis spätestens zum 31. August 2022, 15.30 Uhr, einzureichen beim: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 340, Paulshöher Weg 1, 19061, Schwerin

Kontaktpersonen im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt:

Herr Reimann, Tel.: 0385/58816340
Fax. 0385/58816032
E-Mail: t.reimann@lm.mv-regierung.de
Frau Kleinfeldt, Tel.: 0385/58816347
Fax. 0385/58816032
E-Mail: s.kleinfeldt@lm.mv-regierung.de

LEADER-Wettbewerb 2022 – Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)

LEADER ist die Abkürzung von Liaison Entre Actions de Developpement de l´Economie Rurale (frz. für Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Es steht für ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem innovative Aktionen zur wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen gefördert werden.

Kennzeichnend ist der methodische Ansatz des Programms: 14 LAGs erarbeiteten in Mecklenburg-Vorpommern Entwicklungskonzepte für ein jeweils abgegrenztes Gebiet (LEADER-Region) und entscheiden innerhalb eines zugewiesenen Budgets selbst, welche örtlichen Initiativen zur Verwirklichung dieser Entwicklungsstrategie gefördert werden (Bottom-up-Prinzip).

Mecklenburg-Vorpommern nimmt seit 1994 am LEADER-Programm teil. Seit 2007 ist das Programm Bestandteil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

In der Förderperiode 2014 bis 2020 wurden für 966 Vorhaben der LAG bislang rund 108 Millionen Euro als Zuschüsse bewilligt. Hiervon konnten inzwischen rund 83 Millionen Euro ausgezahlt werden. Mit diesen Zuschüssen werden Investitionen mit einem Gesamtumfang von mehr als 167 Millionen Euro unterstützt. 731 Vorhaben konnten die Projektträger bisher abschließen.

In den Förderperioden zwischen 2000 und 2013 wurden über LEADER insgesamt knapp 99 Millionen Euro Fördergelder ausgereicht und 1.431 Vorhaben realisiert. Dadurch wurden Gesamtinvestitionen von 138,3 Millionen Euro ermöglicht.