Pandemie weiterhin sehr ernst nehmen

Schwerin – Der Landtag hat in seiner heutigen Sondersitzung die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage in allen sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten beschlossen. Die Landesregierung wurde im Wesentlichen beauftragt, die Corona-Übergangsregeln auch über den 2. April hinaus zu verlängern.

Dies beinhaltet eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenbereichen, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern, die Fortschreibung der 3-G-Regel bzw. des 2G-Optionsmodells entsprechend den Übergangsvorschriften sowie das Vorhalten von Hygienekonzepten.

Für die Landesregierung hob Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der Landtagsdebatte die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage mit einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten hervor.

„Die Entwicklung ist anders verlaufen als wir uns das wahrscheinlich alle Mitte Februar gewünscht haben. Die Pandemie lässt sich nicht per Gesetz beenden. Omikron & Co. ist der 20. März ziemlich egal. Stattdessen hat das Virus uns den Subtyp BA.2 geschickt, der ganz besonders in Mecklenburg-Vorpommern dafür sorgt, dass die Infektionszahlen in die Höhe geschnellt sind“, sagte Drese bei der Einbringung des Antrags der Landesregierung.

Drese erläuterte zur Belastung in den Krankenhäusern: „Bis zu 30 Prozent des Personals fallen aus, Stationen werden geschlossen, Operationen verschoben, Notfallpatienten in Nachbarhäuser umgelenkt, Beschäftigte in Kernbereichen zentralisiert.“ Neben einem erhöhten Patientenaufkommen habe sich auch eine große Anzahl an Mitarbeitenden infiziert oder befindet sich in Quarantäne und ist nicht einsatzfähig.

Die Landesregierung habe aufgrund der Pandemielage in allen Landkreisen und kreisfreien Städten dem Landtag vorgeschlagen, von der Möglichkeit der Feststellung von Hotspots nach § 28a Abs. 8 Infektionsschutzgesetz Gebrauch zu machen. „Wir begrüßen, dass der Landtag diese Feststellung getroffen hat“, so die Ministerin.

Drese: „Über die Schutzmaßnahmen hinaus kommt es auf uns alle gemeinsam an. Nicht alles was erlaubt ist, ist auch sinnvoll. Selbstschutz, Eigenverantwortung, aber auch Mitmenschlichkeit und Achtsamkeit sind jetzt besonders wichtig.“

Die Landesregierung wird jetzt auf Grundlage des Landtagsbeschlusses eine Landesverordnung erarbeiten, die in der kommenden Woche im Landeskabinett besprochen und beschlossen und ab dem 3. April in Kraft treten soll.

Ehrenamtlich Engagierte in den Notunterkünften

Schwerin – Im Nachgang zum Besuch in Notunterkünften in der Hansestadt Rostock und Bad Doberan dankten Sozialministerin Stefanie Drese und die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Jana Michael, den kommunalen Akteurinnen und Akteuren und den ehrenamtlich Engagierten für ihre Arbeit in den Notunterkünften für Geflüchtete aus der Ukraine.

„Die Menschen in unserem Land wollen helfen und tun dies mit großem Einsatz. Davon haben wir uns bei unseren Informationsbesuchen überzeugen können. Ohne die Hilfe der Zivilgesellschaft könnten die ankommenden Geflüchteten vielerorts nicht so gut unterstützt werden“, sagte die Ministerin. Drese informierte sich in Bad Doberan in der vom Landkreis Rostock eingerichteten Notunterkunft in der Turnhalle des Sonderpädagogischen Förderzentrums „Am Kellerswald“.

Die Integrationsbeauftragte Michael besuchte die Notunterkunft der Hansestadt Rostock in der Hansemesse. „Wir haben gesehen, dass viel geleistet wird. Teilweise bis zur Belastungsgrenze. Die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler brauchen daher weitere Unterstützung“, schilderte Jana Michael ihre Eindrücke. Sie rief dazu auf, dass alle Menschen, die helfen wollen, sich insbesondere an die Hilfe-Vereine wenden können, um die aktiv Tätigen stärker zu entlasten.

Drese und Michael dankten den Organisatorinnen und Organisatoren für die Möglichkeit, sich einen Einblick von der Aufnahmesituation machen zu dürfen.

Tag der Schulleiter*innen 2022 digital

Bildungsministerin Oldenburg: Nur durch Miteinanderreden können wir Schule gestalten

Schwerin – Am Freitag, 25. März 2022, nehmen weit über 300 Schulleiterinnen und Schulleiter am jährlichen Fortbildungs- und Vernetzungsangebot für alle öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern teil. Der Tag der Schulleiterinnen und Schulleiter ist Bestandteil der zentralen Führungskräfte-Qualifizierung des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V). Aufgrund der pandemischen Lage findet die Veranstaltung online statt.

Die Coronakrise veränderte die Arbeitsbedingungen an den Schulen tiefgreifend und erforderte überaus intensive Arbeit insbesondere bei den Schulleitungen. Deshalb fragt die Tagung „Schulen in die Zukunft führen – Wie kann das gelingen?“

„Es geht nur über den direkten Draht: Wenn Sie sagen, wo der Schuh drückt, dann kann man auch helfen. Mit Ehrlichkeit und einem Miteinanderreden können wir Schule gestalten,“ sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg in ihrer Begrüßung. „Ich weiß, wie viele Fragen Sie in dieser krisengeschüttelten Zeit tagtäglich beantworten müssen und dass Sie mit großen Engagement dabei sind und nicht verzagen. Dafür danke ich Ihnen.“

Die Grundschule „Dr. Otto Steinfatt“ in Wittenförden und die Regionale Schule „Albert Einstein“ aus Torgelow präsentieren, wie sie durch bewegte Zeiten gehen bzw. den Sozialraum Schule gestalten. Hirnforscher und Leadership Speaker Dr. Robin J. Malloy aus Paderborn hält den Titelvortrag und steht im Chat für Fragen und Diskussion bereit. Zum Abschluss beleuchtet Jugendforscher und Futurist Simon Schnetzner aus Kempten „Die Pandemie aus der Sicht von Schülerinnen und Schülern“, liefert eine aktuelle Bestandsaufnahme und zeigt Perspektiven auf.

Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Schwerin – Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf dem Territorium der Ukraine bewirkt die größte Flüchtlingswelle in Europa seit dem zweiten Weltkrieg. Seit dem 24. Februar 2022 suchen bislang laut dem UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) bereits 3,5 Millionen Menschen Schutz außerhalb des Landes. Vor allem Frauen, Kinder und ältere Menschen sind bis jetzt aus der Ukraine nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen und haben eine große Welle der Hilfsbereitschaft erfahren. „Unser herzlicher Dank gilt allen, die sich privat, ehrenamtlich oder beruflich mit so viel Engagement um die Schutzsuchenden gekümmert haben und kümmern“ so der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Auch wenn die Zuwanderung von Geflüchteten aus der Ukraine nach Mecklenburg-Vorpommern zunächst große Herausforderungen mit sich bringt, so überwiegen doch die Chancen. Viele Erwachsene die zu uns kommen, wollen arbeiten und sind überdurchschnittlich gut qualifiziert. Der Anteil der Personen mit Hochschulabschluss in der Ukraine ist höher als in Deutschland. Weil Frauen in der Ukraine sehr viel häufiger als in Deutschland studieren und auch sonst höhere Bildungsabschlüsse haben, schätzt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung den Akademikeranteil unter den aus der Ukraine Geflüchteten auf mindestens 50 Prozent.

Auch deswegen unterstützt die Landesregierung die Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten aus der Ukraine ausdrücklich. Sofern ein Antrag nach § 24 Aufenthaltsgesetz bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt wird, wird mit Ausgabe einer sogenannten Fiktionsbescheinigung unmittelbar der Arbeitsmarktzugang für alle nicht reglementierten Berufe möglich. Bei den reglementierten Berufen ist abhängig von den Vorgaben in den Fachgesetzen der jeweiligen Berufsgruppen vorher das reguläre Anerkennungsverfahren zu durchlaufen. Die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Landes geförderten drei Integrationsfachdienste Migration unterstützen landesweit Migrantinnen und Migranten in diesem Prozess und bieten Beratung und Unterstützung bei der beruflichen Integration an, damit eine möglichst bildungsadäquate Beschäftigungsaufnahme erreicht werden kann. Zudem stehen die Agenturen für Arbeit im Land mit ihren Beratungs- und Unterstützungsangeboten als Ansprechstellen zur Verfügung.

Wichtig ist dabei, entschieden dem Ausnutzen der Situation Geflüchteter entgegenzutreten. Deswegen finanziert das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit CORRECT!, die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern und zur Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung. Sie klärt in verschiedenen Sprachen nicht nur Ratsuchende über ihre Rechte auf und berät, sondern schult und vernetzt auch Multiplikatoren.

Die Kontaktdaten der genannten Beratungsstellen sowie weiterer Hilfs- und Beratungsangebote im Land, die sich an die Geflüchteten selbst, an im Ehrenamt tätige, als auch an Menschen, die vorrübergehend Geflüchtete bei sich aufgenommen haben, richten, sind auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zu finden. Arbeitgeber können sich zudem an die Arbeitgeberhotline (Tel.: 0800 4 5555 20) der Bundesagentur für Arbeit wenden.

Am Freitag, den 25.03.2022, findet eine erste Online-Schulung von ehrenamtlich tätigen Flüchtlingshelferinnen und -helfern statt. Die Beratungsstelle CORRECT! informiert, worauf bei der Arbeitsaufnahme von Geflüchteten zu achten ist, wenn sie hier eine Arbeit aufnehmen wollen. Weitere Beratungs- und Schulungsangebote, die sich auch an die Geflüchteten selbst richtet, sind in der Vorbereitung.

„Neben der humanitären Versorgung und Unterbringung von aus der Ukraine Geflüchteten ist es wichtig, auch all denen, die arbeiten wollen, eine bestmögliche Integration in Arbeit zu ermöglichen. Das Ziel ist dabei eine Erwerbstätigkeit entsprechend des jeweiligen Bildungs- und Berufsabschlusses. Und das ist auch gleichzeitig eine Chance für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen“, so Minister Meyer.

Unternehmerpreis 2022 in M-V

Meyer: Bewerbungen und Nominierungen für landesweiten Preis bis 10. April möglich

Schwerin – Noch bis zum 10. April läuft die Bewerbungs- und Nominierungsfrist für den landesweiten Preis der Wirtschaft „Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer des Jahres 2022“.

„In diesen bewegten Zeiten wollen wir die Chance zur Bewerbung bzw. Nominierung eines Unternehmens durch Kunden oder Mitarbeiter verlängern. Wir möchten weiteren für die Wirtschaft im Land bedeutsamen Unternehmen sowie anerkannten Unternehmerpersönlichkeiten die Gelegenheit geben, dass sie für ihren Einsatz mit dieser Auszeichnung gewürdigt werden können. Die Bewerbungsfrist wurde um mehr als zwei Wochen verlängert, wenngleich bereits eine Vielzahl von Bewerbungen bzw. Vorschlägen eingegangen ist“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Preis wird 2022 zum vierzehnten Mal landesweit ausgelobt. Vergeben wird der Preis in insgesamt vier Kategorien „Unternehmerpersönlichkeit“, „Unternehmensentwicklung“, „Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit“ und erstmals in der Kategorie „Nachhaltigkeit“.

Im Landeswettbewerb sind Eigenbewerbungen und/oder Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien des Wettbewerbs. Jedes Unternehmen, egal welcher Größe oder aus welcher Branche, kann mitmachen. Selbstverständlich können auch Belegschaften, Kommunen, Landkreise, Wirtschaftsfördergesellschaften, regionale Unternehmensnetzwerke und Kunden Kandidaten vorschlagen.

Es werden Unternehmen unabhängig von ihrer Unternehmensgröße und vom Wirtschaftsbereich gesucht, die herausragende und beispielgebende Leistungen erbracht haben. „Die Unternehmerpersönlichkeiten sollen mit ihren Ideen, Erfolgen, beispielhaften Konzepten und erfolgreichen Unternehmensentwicklungen Mut für unternehmerisches Engagement machen“, sagte Meyer.

Die Preisverleihung wird am 27. Juni 2022 im Sitzungs- und Veranstaltungsgebäude Solitär in Parchim stattfinden. Die Auszeichnung der Preisträger umfasst Preisgelder von insgesamt 15.000 Euro sowie für jede Kategorie eine Stele und eine Urkunde.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen und willkommen. Die Unterlagen sollen in schriftlicher Form eingereicht werden, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens sind möglich.

Eine Jury, die sich aus Vertreterinnen/-ern aller Träger des Wettbewerbs zusammensetzt, bewertet die eingereichten Bewerbungen und Vorschläge und wählt die Preisträger in einem nicht-öffentlichen Auswahlverfahren. Träger des Wettbewerbs sind neben dem Wirtschaftsministerium der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die Landesarbeitsgemeinschaft der drei Industrie- und Handelskammern, die Arbeitsgemeinschaft der beiden Handwerkskammern sowie die Vereinigung der Unternehmerverbände Mecklenburg-Vorpommern. Einsendeschluss ist der 10. April 2022.

Weitere Informationen sowie Bewerbungen und Nominierungen unter www.unternehmerpreis-mv.de.