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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Pflege der niederdeutschen Sprache

Schülerin Jette Bolz trägt Leidenschaft für niederdeutsche Sprache ins Land

Demmin – Seit einem Jahr hat Plattdeutsch in Mecklenburg-Vorpommern ein neues Gesicht. Die Schülerin Jette Bolz vom Goethe-Gymnasium Demmin ist die erste Niederdeutsch-Botschafterin im Land. Dazu wurde sie von der Landesregierung ernannt. Bildungsministerin Simone Oldenburg dankt ihr für ihr großes Engagement: „Jette zeigt als begeisterte Plattsnackerin, dass Niederdeutsch gut in unseren Alltag passt. Diese Begeisterung steckt alle an, die ihr zuhören.“

Aufgabe der Niederdeutsch-Botschafterin ist es, die Plattdeutsch-Lernangebote bekannter zu machen und das kulturelle Erbe zu pflegen. „Jette ist eine tolle junge Frau mit einer großen Kreativität und vielen Ideen. Ich freue mich sehr, dass sie vor einem Jahr nicht lange gezögert hat, die Aufgabe der ersten Niederdeutsch-Botschafterin zu übernehmen. Ein besonderer Dank gilt den Lehrkräften des Gymnasiums, die sie – genau wie ihre Eltern – tatkräftig unterstützen“, sagte Oldenburg.

Damit hat das Land noch einmal ein ganz anderes Augenmerk auf die Pflege der niederdeutschen Sprache gelegt. „Auch die vielen Angebote an den Schulen unterstützen den Erwerb unseres Niederdeutschen. Ob es die ganz besondere Hingabe des Literaturmuseums in Stavenhagen ist oder die beeindruckenden Jugendlichen des Demminer Chores mit dem Chorleiter Stefan Müller – alle leisten einen beeindruckenden Beitrag für unsere Heimat“, so die Bildungsministerin.

Gemeinsam mit dem Beirat für Niederdeutsch und Heimatpflege arbeitet die Landesregierung daran, auch die junge Generation für das Plattdeutsche stärker zu begeistern. „Wir wollen künftig einmal im Jahr einen Niederdeutsch-Fachtag organisieren. Dort wollen wir gemeinsam mit unserem Beirat künftig auch das Plattdeutsche-Jugendwort küren“, kündigte Oldenburg an.

In Mecklenburg-Vorpommern haben im vergangenen Schuljahr 1.884 Schülerinnen und Schüler an 48 Schulen Niederdeutsch gelernt. Das sind im Vergleich zum Vorjahr knapp hundert Kinder und Jugendliche mehr, die die Sprach-Angebote nutzen. Davon befanden sich 364 Schülerinnen und Schüler an den vier Profilgymnasien mit dem Schwerpunkt Niederdeutsch. Zu den Profilgymnasien zählen das Goethe-Gymnasium Demmin, der Recknitz Campus Laage, die Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen und das Gymnasiale Schulzentrum „Fritz Reuter“ in Dömitz.

Neue Lehrkräfte für Mecklenburg-Vorpommern

Dienstantritt der Referendarinnen und Referendare und Zeugnisausgabe

Schwerin – An den Schulen treten 87 neue Referendarinnen und Referendare offiziell ihren Vorbereitungsdienst an. Nach den Winterferien beginnt damit für die zukünftigen Lehrkräfte das Referendariat. „26 Referendarinnen und Referendare sind für ihre praktische Ausbildung an den Schulen extra nach Mecklenburg-Vorpommern gezogen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich des Dienstantritts im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais. „Für ihren Schuldienst und die vielen schönen Erfahrungen wünsche ich ihnen viel Erfolg.“

Die Referendarinnen und Referendare verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 15
  • Lehramt an Grundschulen: 19
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 13
  • Lehramt an Gymnasien: 34
  • Lehramt an Beruflichen Schulen: 6

Zukünftige Lehrkräfte haben Zeugnisse erhalten

78 Referendarinnen und Referendare haben in dieser Woche ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen beendet und ihre Zeugnisse über das Zweite Staatsexamen erhalten. Davon werden 43 Absolventinnen und Absolventen zum 1. Februar 2025 unbefristet in den Schuldienst des Landes übernommen. 28 Lehrkräfte arbeiten weiterhin an ihren Ausbildungsschulen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen die von ihnen ausgebildeten Lehrkräfte nach dem Vorbereitungsdienst ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen. Die Übernahmegarantie bietet den Absolventinnen und Absolventen eine Zukunftsperspektive und Planungssicherheit für den Berufseinstieg. Bildungsministerin Simone Oldenburg gratulierte den Absolventinnen und Absolventen zum Zweiten Staatsexamen: „Sie haben sich mit dem Lehrerberuf für eine wichtige Aufgabe entschieden. Wir freuen uns auf die neuen Lehrkräfte.“ 20 Absolventinnen und Absolventen dieses Abschlussjahrgangs haben die Zweite Staatsprüfung mit der Note „sehr gut“ bestanden. Insgesamt liegt der Notendurchschnitt in diesem Durchgang bei 2,0.

Die Absolventinnen und Absolventen verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 12
  • Lehramt an Grundschulen: 23
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 25
  • Lehramt an Gymnasien: 11
  • Lehramt an Beruflichen Schulen: 7

In diesem Ausbildungsjahrgang gibt es erstmals 27 Absolventinnen und Absolventen, die den berufsbegleitetenden Vorbereitungsdienst an allgemein bildenden Schulen absolviert haben. Im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst werden die Teilnehmenden in zwei Schritten ausgebildet. Nach einer sechsmonatigen pädagogischen Ausbildung startet das Referendariat an den Schulen. Nach Abschluss sind sie ausgebildete Lehrkräfte mit Lehrbefähigung und damit den grundständig ausgebildeten Lehrkräften national und international gleichgestellt.

Mecklenburg-Vorpommern stellt an vier Terminen jährlich Referendarinnen und Referendare ein. Die kommende Ausschreibung läuft vom 10. März 2025 bis 31. März 2025 für das Referendariat mit Beginn am 1. August.

Über das Karriereportal für den Schuldienst www.lehrer-in-mv.de können sich Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen auf eine Stelle für ein Referendariat an ihrer Wunschschule in Mecklenburg-Vorpommern bewerben.

Fünf Goldmedaillen für Gingster Hochspringer

Sportler der Schule Gingst holen Gesamtsieg bei den Bereichsmeisterschaften im Hochsprung

Insel Rügen – Das Daumendrücken hat geholfen. Die Hochspringer der Schule Gingst erkämpften sich bei den Bereichsmeisterschaften mit insgesamt fünf Goldmedaillen den Gesamtsieg. Strahlende Gesichter bei den Teilnehmern und Trainern, die den Hallenwettkampf erfolgreich vorbereitet hatten.

Fünf Rügener Schulen schickten am letzten Januar-Mittwoch 48 Jungen und Mädchen in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 nach Gingst. Hier erwarteten sie in drei spannenden Stunden sportliche Momente mit zahlreichen persönlichen Bestleistungen. „Die Schüler zeigten großen Kampfgeist und Sinn für Fairness“, meint Wettkampfleiterin Martina Zabel. Die Sportlehrerin organisiert seit nunmehr 20 Jahren den Vormittag, an dem Schüler aus zwei Schulen in Bergen sowie aus Binz, Dreschvitz und Gingst ihr Können im Hochsprung beweisen.

Hochsprung-Gold für Lotta Ribitzki aus Gingst (Mitte), die 1,30 Meter hochsprang. Auf den Plätzen 2 und 3 landeten Alva Brorson aus Dreschvitz (links) und Alina Rosentreter (rechts) von der Schule „Am Grünen Berg“ in Bergen. Foto: Martina Zabel
Hochsprung-Gold für Lotta Ribitzki aus Gingst (Mitte), die 1,30 Meter hochsprang. Auf den Plätzen 2 und 3 landeten Alva Brorson aus Dreschvitz (links) und Alina Rosentreter (rechts) von der Schule „Am Grünen Berg“ in Bergen. Foto: Martina Zabel

Neben dem Blick auf den Medaillenspiegel zählen auch die besten Sprünge. Luca Stodolka aus der Binzer Schule sprang die Höhe von 1,60 Meter gleich im ersten Versuch und holte damit Gold. Bei den Mädchen sprangen gleich drei Sportlerinnen unterschiedlicher Alternsgruppen die Höhe von 1,30 Meter. Die Leistung von Lotta Ribitzki aus der Schule Gingst ist dabei hervorzuheben, da sie das Ergebnis in der Jahrgangstufe 6 erzielte und damit die Schulsportnorm übertraf.

„Der Wettbewerb in Gingst ist eine feste Größe in unserem Sportkalender“, erklärt der Binzer Schulleiter Axel Thiede. Er begleitete seine Sportler in diesem Jahr und überzeugte sich von dem fairen sportlichen Klima in der Gingster Turnhalle. „Ein großes Lob an die Schüler der 10. Klassen, die mittlerweile den Wettbewerb fast in Eigenregie organisieren“, sagt er am Ende des Wettkampfvormittags.

Land führt Projekt „Aqua-Kitas“ weiter

Oldenburg: Wassergewöhnung ist bereits im Kindergartenalter wichtig

Schwerin – Schwimmen, tauchen, springen – das sind die Fähigkeiten, die Kinder brauchen, um sich sicher im Wasser zu bewegen. Damit noch mehr Mädchen und Jungen in Mecklenburg-Vorpommern bereits im Kindergartenalter diese Kompetenzen erlernen, fördert das Land auch in diesem Jahr zehn Kindertageseinrichtungen, die sich am Projekt „Aqua-Kitas“ beteiligen. In den Ausbildungskursen, die am Freitag, 31. Januar 2025 beginnen, erhalten Kita-Fachkräfte theoretisches und praktisches Wissen, um nach erfolgreichem Abschluss Kindern im Vorschulalter in Wassergewöhnungskursen das Schwimmen beizubringen. Dafür stellt das Land 15.000 Euro zur Verfügung.

„Ich freue mich, dass sich auch in diesem Jahr so viele Kitas an dem Projekt ‚Aqua-Kitas‛ beteiligen. Es ist in einem so wasserreichen Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern wichtig, dass Mädchen und Jungen bereits frühzeitig an das Wasser gewöhnt werden und lernen, sicher zu schwimmen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Ausbildung der Fachkräfte wird durch die Stiftung Deutschland Schwimmt organisiert. Die Teilnehmenden erarbeiten sich die Theorie durch ein flexibles Selbststudium, auf das ein Praxiswochenende und die praktische Prüfung folgen. Während ihrer Ausbildung lernen sie unter anderem, wie sie die Basiskompetenzen spielerisch vermitteln können, wie eine Musterstunde aufgebaut ist und wie sie mit Notfallsituationen im Wasser umgehen. Für die Fachkräfte ist die Ausbildung kostenlos. Die Teilnahme an der Ausbildung steht darüber hinaus auch Fachkräften von Kitas frei, die keine Förderung für Aqua-Kitas in Anspruch genommen haben.

Das Land hat die finanzielle Unterstützung von Aqua-Kitas im vergangenen Jahr gestartet, um die Schwimmkompetenzen von jüngeren Kindern frühzeitig zu fördern. Unter anderem haben sich Fachkräfte aus Greifswald, Parchim oder auch Gadebusch an dem Projekt beteiligt und die entsprechende Ausbildung absolviert.

Sprache als Schlüssel zum Bildungserfolg

Oldenburg: Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache ist eine große Aufgabe

Schwerin – Mit der Bildungskonzeption zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache sieht Bildungsministerin Simone Oldenburg das Land gut aufgestellt. Ziel ist es, allen neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen beste Bildungschancen zu ermöglichen, sie zu integrieren und sie bis zum Schulabschluss zu begleiten. In den vergangenen Jahren hat das Land die Bildungskonzeption vor allem vor dem Hintergrund der großen Zahl zugewanderter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine an den Schulen ständig weiterentwickelt.

„Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache ist eine große Aufgabe“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Rund 7.000 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Deutsch als Zweitsprache lernen an unseren Schulen. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist dabei die Grundlage für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in all seinen Facetten. Mit der Bildungskonzeption für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache haben wir bereits einige Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission umgesetzt. Weitere Vorschläge der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden wir prüfen, um weitere Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Ich bin der SWK außerordentlich dankbar für ihre Stellungnahme, über die wir in der Bildungsministerkonferenz beraten werden“, so Oldenburg.

  • Die Bildungskonzeption für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache führt die rechtlichen Grundlagen auf und beschreibt ein genaues Verfahren zur Schulaufnahme. Außerdem regelt sie den Besuch einer Vorklasse oder im Gemeinsamen Unterricht, zeigt Beratungsangebote auf und definiert die personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
  • In Mecklenburg-Vorpommern sind Verfahren der Diagnostik etabliert und tragen zur Entscheidung über Maßnahmen der sprachlichen Bildung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache bei. Hierzu zählen sogenannte Niveaubeschreibungen als Diagnose-Instrumente in Vorklassen und standardisierte Sprachstandstests. Die Niveaubeschreibungen enthalten Beobachtungsbögen, einen Fördermaßnahmenkatalog und tabellarische Übersichten zur grafischen Auswertung des individuellen Lernstandes. Durch informelle Diagnoseverfahren wie Wortschatzprotokolle und grammatikalische Analyseaufgaben wird der Entwicklungsstand der Lernenden dokumentiert.
  • Das Land erarbeitet derzeit einen Orientierungsleitfaden für Lehrkräfte mit dem Fach Deutsch als Zweitsprache zur weiteren Unterstützung. Der Leitfaden dient als Konkretisierung der Maßnahmen, die das Konzept zur Sprachbildung für alle Schülerinnen und Schüler vorsieht.
  • Die Servicestellen für Inklusion und Migration stehen in den Staatlichen Schulämtern für Beratung zur Verfügung. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) stehen ebenfalls zur Unterstützung bereit.
  • Die allgemein bildende Digitale Landesschule bietet täglichen Live-Online-Unterricht zur Sprachförderung im Bereich Deutsch als Zweitsprache an. Für Schülerinnen und Schüler, die in Vorklassen oder im Berufsvorbereitungsjahr für Ausländerinnen und Ausländer (BVJA) lernen, ist er besonders geeignet.
  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache, die bisher in keiner, auch nicht in ihrer Muttersprache, alphabetisiert worden sind, nehmen in Mecklenburg-Vorpommern an einer Alphabetisierungsmaßnahme teil.
  • Herkunftssprachliche Angebote für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache können als Ganztagsangebote an den Schulen etabliert werden.
  • Mit der Feststellungsprüfung haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, den Arbeitsschwerpunkt auf das Erlernen der deutschen Sprache und auf die Bewältigung der fachlichen Anforderungen zu legen. Durch die Prüfung kann die Amtssprache des Herkunftslandes, nach Feststellung des Kenntnisstandes, als erste oder zweite Fremdsprache anerkannt werden.
  • In Mecklenburg-Vorpommern besteht für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache zudem die Möglichkeit, ihre im Unterricht erworbenen deutschen Sprachkenntnisse, in einer Prüfung (Deutsches Sprachdiplom I und Deutsches Sprachdiplom I PRO) nachzuweisen.
  • Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) bietet eine Vielzahl an evidenzbasierten Fortbildungen für Lehrkräfte an. Hierzu zählen Fortbildungen zur sprachlichen Bildung, Sprachmittlung sowie zum Unterricht Deutsch als Zweitsprache in den Bereichen Alphabetisierung, Sprechen, Hörverstehen und Ausspracheschulung. Zudem bietet das IQ M-V für Lehrkräfte einen Zertifikats-Aufbaukurs „Deutsch als Zweitsprache (DaZ)“ an.

Die Stellungnahme der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) mit dem Titel „Sprachliche Bildung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche gestalten – Maßnahmen zur Förderung der Zielsprache Deutsch“ ist eine Empfehlung für alle 16 Bundesländer. Das Papier listet drei zentrale Empfehlungen auf:

  • Empfehlung 1: Verfahren der Diagnostik etablieren, die für Entscheidungen über Maßnahmen der sprachlichen Bildung von Kindern und Jugendlichen grundlegend sind.
  • Empfehlung 2: Ein Maßnahmenpaket zur sprachlichen Bildung zentral entwickeln, das von den Schulen adaptiert und umgesetzt wird.
  • Empfehlung 3: Evidenzbasierte Angebote der Qualifizierung von Lehrkräften für sprachliche Bildung schaffen.

Ferien für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte

Zeugnissorgentelefon bietet Rat und Hilfe bei weniger guten Noten an

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern starten am Freitag, 31. Januar 2025, 163.000 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen in die zweiwöchigen Winterferien. Zuvor erhalten sie ihre Halbjahreszeugnisse. Auch die 36.000 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen gehen für eine Woche in die Winterferien.

„Die Schülerinnen und Schüler haben ein anstrengendes Schulhalbjahr gemeistert. Ich wünsche ihnen, den Lehrkräften und allen anderen Beschäftigten an den Schulen schöne Winterferien“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Den Lehrkräften danke ich für ihren engagierten Einsatz und dafür, dass sie gerade in diesen schwierigen Zeiten des Lehrkräftemangels Enormes leisten, um einen guten und umfassenden Unterricht abzusichern. Nach den Winterferien gehen die Schülerinnen und Schüler in den Endspurt für die Prüfungen“, so Oldenburg.

Bei weniger guten Noten rät Bildungsministerin Simone Oldenburg den Eltern, ihren Kindern Mut zu machen und nach Wegen zu suchen, wie sie in der Schule erfolgreicher werden können. „Nehmen Sie dazu Kontakt mit den Lehrkräften auf. Sie kennen ihre Schülerinnen und Schüler gut und können helfen. Sie wissen, wo sie Schwierigkeiten haben und wie man sie am Besten unterstützen kann. Vertrauen Sie dem Rat der Lehrkräfte, denn auch sie haben großes Interesse daran, dass Schülerinnen und Schüler Erfolg haben“, sagte die Ministerin.

Der Zentrale Fachbereich Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) bietet in dieser und in der kommenden Woche ein Zeugnissorgentelefon unter 0385 588 7987 an. Die telefonische Beratung ist bis 7. Februar 2025 (montags bis freitags und am Samstag, 1. Februar 2025), jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Schülerinnen und Schüler erhalten hier Rat und Unterstützung. Auch Eltern können anrufen, wenn sie Fragen haben, wie sie mit ihren Kindern über das Zeugnis sprechen können, um sie zu motivieren.

Neue Regelungen für das Referendariat

Oldenburg: Verbesserte Bedingungen bieten gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in den Beruf

Schwerin – Mit den neuen Regelungen wird das Referendariat für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern attraktiver. Ab dem 1. Februar 2025 gelten Neuerungen für zukünftige Lehrerinnen und Lehrer in der zweiten Phase ihre Ausbildung.

„Wir unternehmen viel, damit Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen den Vorbereitungsdienst bei uns im Land absolvieren und danach an unseren Schulen tätig werden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit den neuen Regelungen machen wir das Referendariat in unserem Bundesland attraktiver. Rund 30 Prozent der Referendarinnen und Referendare kommen aus anderen Bundesländern zu uns. Die verbesserten Bedingungen bieten den zukünftigen Lehrkräften gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in den Beruf. Mit der Reform des Lehrerbildungsgesetzes und der neuen Verordnung über den Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte erleichtern wir den Referendarinnen und Referendaren den Einstieg in den Lehrerberuf“, so Oldenburg.

Für das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern gelten ab Februar folgende Neuerungen:

  •  Dauer des Vorbereitungsdienstes

Schulpraktische Ausbildungsanteile aus dem Studium oder berufspraktische Erfahrungen, wie z. B. die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft, können angerechnet werden. 

  •  Bessere Begleitung und individuelles Feedback

Durch regelmäßige Gespräche zum Ausbildungsstand wird der individuelle Entwicklungsfortschritt evaluiert. Das Feedback steigert die Qualität der Ausbildung und sorgt für mehr Transparenz. 

  •  Praxisorientierte Prüfungen

Die bisherige Hausarbeit wird durch eine erweiterte Lehrprobe ersetzt, die innerhalb eines Kolloquiums, an dem Fachleiterinnen und Fachleiter teilnehmen, reflektiert wird. Die Reflexion der Lehrprobe geht in die Endbewertung ein.

  •  Optimierte Lernplattform und klare Bewerbungsstandards

Auf dem landesweiten Lernmanagementsystem „itslearning“ stellt das Land alle notwendigen Materialien und Fachkurse für den Vorbereitungsdienst bereit. Einheitliche Beurteilungsgrundlagen und klare Prozessbeschreibungen machen die Leistungserwartungen transparenter und geben allen Beteiligten – von den Ausbildenden bis zu den Auszubildenden – eine klare Orientierung.

  •  Unterstützung durch das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V)

Das IQ M-V unterstützt die Referendarinnen und Referendare u. a. bei besonders herausfordernden Situationen im Schulalltag und hilft bei der Weiterentwicklung pädagogischer Fähigkeiten. Die Beratungsstelle für Referendarinnen und Referendare bietet gezielte Unterstützung beim Einstieg in den Lehrerberuf. Weitere Informationen finden sich unter www.lehrer-in-mv.de/referendariat/unterstuetzung.

Darüber hinaus gelten weiterhin folgende Bestimmungen:

  •  Teilzeitregelungen: Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Referendare, die ihre Ausbildung mit privaten oder familiären Verpflichtungen besser in Einklang bringen möchten, können den Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren.

  •  Ausbildung auch an Ersatzschulen möglich

Um den zukünftigen Lehrkräften ein breiteres Ausbildungsangebot zu ermöglichen, kann der Vorbereitungsdienst auch an staatlich genehmigten und anerkannten Ersatzschulen absolviert werden.

Am Freitag, 31. Januar 2025, treten im Goldenen Saal im Neustädtischen Palais in Schwerin rund 90 Referendarinnen und Referendare ihren Dienst an. Staatssekretär Tom Scheidung wird die angehenden Lehrkräfte offiziell begrüßen. Beginn ist 10 Uhr.

Weiterentwicklung der FH Güstrow

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute das Konzept zur Weiterentwicklung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt.

„Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der digitalen Transformationsprozesse in unserer Gesellschaft ist eine Weiterentwicklung unserer Fachhochschule mit gleichzeitiger Qualitätssicherung von Studium, Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung notwendig“, erklärt Innenminister Christian Pegel und: „Wir müssen und wollen unsere Fachhochschule stärker bekannt machen und uns als Ausbildungsort etablieren. Dazu soll unter anderem das Hochschulmarketing optimiert werden, umso mehr Nachwuchskräfte zu gewinnen. Um noch einprägsamer zu sein, wird daher der Name der Fachhochschule in ‚Hochschule für den öffentlichen Dienst‘ (HöD M-V) geändert.“

Weitere Schwerpunkte des Konzeptes umfassen die Weiterentwicklung der Curricula und Lehrangebote, Innovation und Wissenstransfer, moderner Hochschulcampus, Organisation und Verwaltung. Eine eingerichtete Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Innen- und Finanzministeriums und der Fachhochschule haben gemeinsam das Konzept entwickelt.

Standort der Fachhochschule des Landes bleibt Güstrow

„Wie bereits mehrfach öffentlich bekanntgegeben, wird der Standort der Fachhochschule mit seinen jetzigen Fachbereichen in Güstrow bleiben“, unterstreicht der Minister. Sukzessive soll insbesondere für die Fortbildung der Landesbeschäftigten ein Außenstandort in der Landeshauptstadt Schwerin aufgebaut werden.

Oberbürgermeister Rico Badenschier begrüßte die Entscheidung: „Ich habe immer wieder betont, dass Hochschulpläne für Schwerin nur realistisch sind, wenn sie nicht zu Lasten eines anderen Standorts in MV gehen. Schwerin ist ein großer Verwaltungsstandort, daher ist es ein starkes Zeichen der Landesregierung, hier auch Verwaltungsstudiengänge neu zu etablieren.“

„In einem mehrjährigen Prozess werden wir die Fachhochschule zur Ausbildungs- und Innovationsschmiede für den Öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln. Durch die Weiterentwicklung der Curricula in den Studien- und Ausbildungsgängen werden wir die stabile und umsetzungsstarke Landes- und Kommunalverwaltung stärken und so die Transformation in die Zukunft gestalten“, so Minister Pegel.

Ebenso sei die Art der Lehre fortlaufend weiterzuentwickeln, erklärt Christian Pegel: „Moderne Unterrichtsformate, digitale Tools und neue Formen der Wissensvermittlung werden wir in den Fokus nehmen. Um den Prozess der Digitalisierung und Weiterentwicklung der Hochschule zu unterstützen, wird bei der Hochschulleitung das ‚Zentrum für digitale Kompetenzen und Hochschulentwicklung der FHöVPR MV‘ eingerichtet.“

Synergien nutzen und neue Ausbildung schaffen

Die Hochschule des Landes soll sich für die Zukunft auch als anwenderorientierte Forschungsinstitution verstehen und die Verwaltungsmodernisierung des Landes und der Kommunen befördern. Dazu wird die neue Organisationseinheit „Forschung und Transfer“ personell ausgestattet. Ab Herbst 2025 wird es an der FH Güstrow zudem eine neue zweijährige Anwärterausbildung zur Justizfachwirtin/zum Justizfachwirt geben. Der Fachbereich Rechtspflege wird in den Fachbereich Justiz umbenannt.

Die beschlossenen Maßnahmen sollen nach fünf Jahren evaluiert werden.