Menü Schließen

Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Leseband: Zwischenergebnisse der Evaluation vorgestellt

Oldenburg: Wenn Kinder täglich lesen, werden sie schneller und sicherer

Schwerin – Die tägliche Lesezeit an den Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern zeigt erste positive Effekte. Das verdeutlichen die Zwischenergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation zum Leseband, den Bildungsministerin Simone Oldenburg in der Grundschule Boltenhagen vorgestellt hat. Besonders bei der Leseflüssigkeit lassen sich messbare Verbesserungen feststellen. Die Evaluation wird nach wissenschaftlichen Kriterien von der Universität Greifswald durchgeführt.

„Mit dem Leseband haben wir eine feste tägliche Lesezeit an allen Grundschulen eingeführt“, sagte Bildungsministerin Oldenburg. „Die ersten Ergebnisse zeigen: Diese Entscheidung war für die Entwicklung der Kinder wichtig und zielführend, denn sie lesen bereits nach einem Jahr deutlich fließender. Genau das ist eine entscheidende Grundlage für erfolgreiches Lernen.“

Seit dem Schuljahr 2024/2025 ist das Leseband an allen öffentlichen Grundschulen fest im Stundenplan verankert und zieht sich wie ein Band durch den Schulalltag. An jedem Unterrichtstag lesen die Schülerinnen und Schüler 20 Minuten unabhängig des Faches. Die Schulen können dabei verschiedene Methoden einsetzen – etwa Vorlesen und Mitlesen, das gemeinsame Lesen mit einem Lesepartner (Tandemlesen), Leseaktivitäten nach einem Würfelergebnis mit dem „Ich-Du-Wir-Würfel“, das Vorlesetheater oder das Hören von Hörbüchern und Mitlesen im Buch.

„Lesen ist eine Schlüsselkompetenz für den gesamten Bildungsweg. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder regelmäßig und strukturiert üben können. Das Leseband sorgt dafür, dass Lesen jeden Tag in der Schule einen festen Platz hat“, so Oldenburg weiter.

Für die Evaluation wurden bislang 3.173 Schülerinnen und Schüler in zwölf Grundschulen getestet. Die Auswahl der Schulen berücksichtigt eine repräsentative Verteilung im städtischen und ländlichen Raum sowie verschiedene soziale Ausgangslagen der Kinder. Hauptziel ist die Evaluation der Leseentwicklung. Dazu werden die Leseflüssigkeit und das Leseverständnis auf Wort-, Satz- und Textebene getestet. Die bisherigen Auswertungen zeigen: In den Jahrgangsstufen 1 bis 3 profitieren die Schülerinnen und Schüler klar in der Leseflüssigkeit. Die Effekte werden mit zunehmender Jahrgangsstufe stärker und sind in Klasse 3 besonders ausgeprägt. „Gerade beim Lesen gilt: Übung macht den Meister. Wenn Kinder täglich lesen, werden sie schneller und sicherer. Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, Texte auch gut zu verstehen“, sagte die Ministerin weiter.

Beim Leseverständnis zeigen die Zwischenergebnisse ein differenziertes Bild. In den unteren Jahrgangsstufen fallen die Effekte teilweise noch uneinheitlich aus, während in höheren Jahrgangsstufen bereits deutlich positive Entwicklungen erkennbar sind. „Das Leseband konzentriert sich bewusst auf die Leseflüssigkeit. Diese grundlegende Fähigkeit ist die Basis für das spätere Textverständnis. Deshalb ergänzt das Leseband die bestehenden Angebote zur Leseförderung – es ersetzt sie nicht“, erklärte Oldenburg.

Innerhalb der Evaluation werden zeitversetzte Kohorten einer Jahrgangsstufe miteinander verglichen. Kinder, die zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 in Jahrgangsstufe 2 waren (zu diesem Zeitpunkt hatten diese Kinder noch keine Lesebandförderung), wurden mit den Schülerinnen und Schülern verglichen, die im Schuljahr 2025/2026 in Jahrgangsstufe 2 waren und bereits ein Jahr lang mit dem Leseband gelernt haben. So lassen sich auch die anderen Grundschuljahrgänge miteinander vergleichen.

Die bislang vorliegenden Ergebnisse der Evaluation des Lesebandes sind noch nicht belastbar, da die Testungen noch nicht abgeschlossen sind. Abschließende Ergebnisse werden im Herbst 2026 erwartet. „Die Zwischenergebnisse der Evaluation geben wichtige Hinweise, dass wir mit der täglichen Lesezeit auf dem richtigen Weg sind. Gleichzeitig werden wir die Entwicklung weiter sorgfältig beobachten und die Leseförderung an unseren Schulen konsequent weiter stärken“, sagte die Bildungsministerin.

„Mit der Evaluation des Lesebands hat unser Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung einen wichtigen Schritt unternommen, um die Wirksamkeit unterrichtlicher Maßnahmen systematisch zu überprüfen“, sagte Professorin Dr. Kathrin Mahlau von der Universität Greifswald. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studie liefern wertvolle Erkenntnisse darüber, wie sich die Leseförderung in den Grundschulen unseres Bundeslandes gezielt weiterentwickeln lässt. So zeigen unsere Befunde, dass insbesondere die Förderung des Leseverstehens in den unteren Jahrgangsstufen künftig stärker in den Fokus rücken sollte“, so Mahlau.

Hortplätze im Land werden ausgebaut

Kabinett beschließt KiföG-Änderung: stärkere Kooperation von Schule und Hort

Schwerin – Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 haben Grundschulkinder in Mecklenburg-Vorpommern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und damit auf einen Hortplatz. Der Anspruch gilt zunächst für Schülerinnen und Schüler in der ersten Klasse und wird in den folgenden Schuljahren um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet. Das Kabinett hat am Vormittag den Weg für eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes freigemacht.

„Mit dem Rechtsanspruch setzen wir eine Bundesregelung um. Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten alle eingeschulten Kinder eine Förderung von 40 Stunden pro Woche, unabhängig vom elterlichen Bedarf – auch in den Ferien ohne Antragsstellung“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Anders als in anderen Bundesländern haben Eltern in Mecklenburg-Vorpommern darüber hinaus die Möglichkeit, einen Förderumfang von 50 Wochenstunden zu beantragen.“

Nur bei einem Betreuungsbedarf, der über dem Rechtsanspruch von 40 Wochenstunden liegt, erfolgt eine Bedarfsprüfung durch das Jugendamt. Auch die Glaubhaftmachung eines erhöhten Betreuungsbedarfs für die Ferien entfällt mit der Änderung des KiföG. „Damit leistet die neue Regelung einen Beitrag zum Bürokratieabbau,“ sagte die Ministerin weiter. „Außerdem soll für Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit zur Förderung von Grundschulkindern erleichtert werden. Wir stärken das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern.“

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird in Mecklenburg-Vorpommern überwiegend durch den Hort erfüllt. Die Hortförderung wird nach der vierten Jahrgangsstufe um die Zeit der Sommerferien erweitert – erstmalig für die Sommerferien 2030. Krippe, Kindergarten und Hort bleiben weiterhin beitragsfrei. „Eine ganztägige Bildung ist wichtig, damit Familien Berufs- und Privatleben besser vereinbaren können“, so Bildungsministerin Oldenburg. „Ganztagsförderung ist mehr als Betreuung, sie ist ein zentrales Element für Bildung, Chancengleichheit und Teilhabe. Unser Ziel ist es, jedes Kind bestmöglich zu unterstützen. Ab dem Schuljahr 2029/2030 hat dann jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.“

In Mecklenburg-Vorpommern nehmen bereits heute 77,5 Prozent aller Kinder einen Hortplatz in Anspruch. Zum 1. Januar standen 51.000 Hortplätze zur Verfügung. Bis zum Jahr 2028 sollen noch über 4.000 Plätze neu geschaffen bzw. erhalten werden. „Das entspricht dann einer 100-prozentigen Betreuungsquote zum Schuljahr 2029/2030“, sagte die Ministerin.

Für die Sicherung und den Ausbau von Hortplätzen stehen über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Das Land stellt zusätzlich 11,7 Millionen Euro Landesmittel bereit. Die Träger der Horte bringen mindestens denselben Betrag als Eigenanteil ein. Circa 2.000 Plätze werden über das Investitionsprogramm bis 2029 neu gebaut oder gesichert. Mit der Verlängerung des Investitionsprogramms um zwei Jahre, erhalten Landkreise, kreisfreie Städte und freie Träger von Horten mehr Planungssicherheit für umfangreiche Bau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die engere Zusammenarbeit von Schule und Hort. „Die Räume von Schule und Hort können multifunktional genutzt werden. Dadurch ergeben sich neue Bildungs-, Betreuungs- und Fördermöglichkeiten“, betonte Oldenburg. „Durch eine multifunktionale Raumnutzung können örtliche Partner leichter eingebunden werden. Angebote von Freiwilligen Feuerwehren, Sport- und Kunstvereinen bereichern den Alltag in Schule und Hort und stärken das ehrenamtliche Engagement. Ganztägig arbeitende Grundschulen integrieren zusätzlich zum Unterricht pädagogische Angebote in den Tagesablauf. Diese Kooperationen wollen wir ausbauen und die Horte stärker einbeziehen.“

Das Land unterstützt die engere Zusammenarbeit durch das neue „Kompetenzzentrum Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule“ mit 480.000 Euro. Träger des Modellprojekts ist die RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Waren/Müritz. Das Kompetenzzentrum übernimmt die Bestandsaufnahme bestehender Strukturen einschließlich der schulischen und außerschulischen Angebote. Darüber hinaus werden Horte und Grundschulen in ihrer Organisations- und Qualitätsentwicklung begleitet und beraten.

Außerdem sieht die KiföG-Änderung ab dem Jahr 2027 eine digitale Erfassung der An- und Abwesenheitszeiten von Kita-Kindern vor. „Diese Erfassung schafft Transparenz und ermöglicht, den Betreuungs- und Förderungsbedarf realistisch einzuschätzen. Öffentliche Mittel können wir dadurch noch gezielter für Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung einsetzen“, sagte Oldenburg.

65. Landesrunde der Mathematik-Olympiade

Schülerinnen und Schüler in Greifswald, Rostock und Schwerin haben ihr mathematisches Können gezeigt

Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland haben in der vergangenen Woche gerechnet, knifflige Aufgaben gelöst und ihr logisches Denken bei der Mathematik-Olympiade herausgefordert. Auch in Mecklenburg-Vorpommern haben zur 65. Landesrunde fast 170 Mädchen und Jungen ihr Können unter Beweis gestellt.

„Alle großen und kleinen Mathe-Fans, die an der Landesrunde teilgenommen haben, können stolz auf sich und ihre Leistungen sein. Sie haben gezeigt, dass sie komplexe Aufgaben mit Begeisterung und Ausdauer meistern können. Mein Dank gilt allen Lehrkräften, die die Wettkämpfe ermöglicht haben und unsere Talente fördern“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. Die Wettbewerbe sind ein wichtiger Teil der Talentförderung. Sie tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche ihre Begabungen weiterentwickeln können.

Der Ausscheid wurde zeitgleich an drei Standorten ausgetragen: am Humboldt-Gymnasium Greifswald, am Kollwitz-Gymnasium Rostock sowie am Goethe-Gymnasium Schwerin. Die Schülerinnen und Schüler haben dort anspruchsvolle mathematische Aufgaben bearbeitet, die weit über den regulären Unterrichtsstoff hinausgehen.

Je nach Altersgruppe sind bis zu sechs Aufgaben in ein- oder zweistündigen Klausuren zu lösen. Besonders gefordert sind die Teilnehmenden der höheren Jahrgangstufen: Sie schreiben an beiden Wettbewerbstagen jeweils vier Stunden und absolvieren damit insgesamt acht Stunden Klausurzeit. Unmittelbar nach Abschluss der letzten Klausur beginnt die Korrektur der Arbeiten. Rund 100 Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern engagieren sich ehrenamtlich und bewerten die Lösungen noch vor Ort.

Für die besten Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 12 bietet sich die Chance, Mecklenburg-Vorpommern auf der Bundesebene zu vertreten. „Die Bundesrunde der Mathematik-Olympiade findet im Juni in Hamburg statt. Ich wünsche den besten zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus unserem Land viel Erfolg“, so die Ministerin.

Schwarze Geschichte im Englischunterricht

Mirrianne Mahn spricht mit Gingster Schülern über Anliegen und Inhalte des Black History Months

Insel Rügen – Mal ganz was anderes im Englischunterricht. Über ein Thema der US-Landeskunde sprach die Schwarze Autorin und Theatermacherin Mirrianne Mahn mit Gingster Schülern. Die Frankfurterin gestaltete mit 40 Jungen und Mädchen eine lebendige Blockstunde zum Black History Month. „Bei mir sind immer alle Fragen erlaubt“, erklärte sie gleich zu Beginn ihres Seminars, „es gibt dabei kein richtig oder falsch.“

Die Thematik ist kurz beschrieben: Der Black History Month wird mittlerweile seit 100 Jahren in den USA und Kanada gefeiert. Der Historiker Carter G. Woodson hatte die Idee, einen Monat lang die Leistungen, Geschichte und Kultur der Afroamerikaner in den USA zu würdigen. Mittlerweile finden weltweit Aktionen und Veranstaltungen zu diesem Anliegen statt, darunter auch in dem Vereinigten Königreich und Irland.

 Autorin Mirrianne Mahn (2.v.r.) mit den Klassensprecherinnen Frida Fritzsche und Elise Ganzlin sowie ihrer Englischlehrerin Rascha El Sheakh (v.l.n.r.) Foto: A. Farin
Autorin Mirrianne Mahn (2.v.r.) mit den Klassensprecherinnen Frida Fritzsche und Elise Ganzlin sowie ihrer Englischlehrerin Rascha El Sheakh (v.l.n.r.) Foto: A. Farin

Mit verschiedenen Beispielen aus Geschichte und Gegenwart erklärte Mirrianne Mahn, wie wichtig es nicht nur in den USA sei, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Sie schilderte das Schicksal von Glady West, der Pionierin in der GPS-Forschung. Das Wissen der Mathematikerin nutzen wir heute alle, um Wege zu finden oder Standorte per WhatsApp zu schicken. Sie habe damals in einer von weißen Männern dominierten Wissenschaft selbstbewusst ihren Weg gefunden. Ihre Leistung sollte genauso gewürdigt werden, wie beispielsweise die Erfindung der Glühbirne von Thomas Edison.

Zahlreiche Aha-Momente und amüsante Fun-Facts begeisterten die Zuhörer, die sich auch für die Lebensgeschichte von Mirrianne Mahn interessierten. Sie erfuhren, wie die in Kamerun geborene Autorin nach Deutschland kam, hier aufwuchs und Anglistik und Amerikanistik studierte. Sie berührte in ihrem Vortrag Momente aus der Kolonialzeit, die auch nach Deutschland schwarze Menschen brachte. Sie schilderte, wie sich Alltagsrassismus bis heute äußert und womit sie in vielen Situationen umzugehen habe.

„Ich bin begeistert von meinen Schülern“, sagt Rascha El Sheakh in der Stundenauswertung. Die Englischlehrerin freut sich über die Äußerungen in dem Gespräch mit dem Gast, denn es sei offen und ehrlich geführt worden. „Wenn wir Wissen über landeskundliche Themen auch auf diesem Wege vermitteln können, ist das ein großer Gewinn“, meint sie und hat schon neue Ideen im Kopf. Die Schule Gingst arbeitet seit einem Jahr in dem Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und gestaltet regelmäßig verschiedene Projekte in diesem Bereich.

Mehr Lehrkräfte-Fortbildungen für Schwimmunterricht

Oldenburg: Sicherer Schwimmunterricht braucht gut ausgebildete Lehrkräfte

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt die Qualifizierung von Lehrkräften für den Schwimmunterricht fort und bietet landesweit weitere Termine für die Auffrischungsprüfung zum Nachweis der Rettungsfähigkeit an. Die Prüfungen sind Teil der Landesstrategie zur Stärkung des Schwimmunterrichts. „Sicherer Schwimmunterricht braucht gut ausgebildete Lehrkräfte. Mit den regelmäßigen Prüfungen zur Rettungsfähigkeit sorgen wir dafür, dass Lehrkräfte ihre Kompetenzen auffrischen können und Unterricht unter sicheren Bedingungen stattfinden kann“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Lehrkräfte, die Schwimmunterricht erteilen, müssen einen gültigen Rettungsschwimmerausweis besitzen und ihre Rettungsfähigkeit im Abstand von drei Jahren erneuern. In enger Zusammenarbeit mit den Kreisverbänden des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Wasserwacht organisiert das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern IQ M-V (IQ M-V) die Prüfungen. Schulsportberaterinnen und Schulsportberater der Regionen unterstützen bei der Bedarfsermittlung sowie bei der organisatorischen Vorbereitung.

Neben Auffrischungskursen zur Rettungsfähigkeit bietet das IQ M-V jährlich Fortbildungen zur Schwimmmethodik an. Diese richten sich insbesondere an Lehrkräfte, die das Fach Schwimmen fachfremd unterrichten. Zwischen 2016 und 2026 haben sich auf diesem Wege 276 Lehrkräfte erfolgreich qualifiziert. Die Fortbildungsangebote und Auffrischungskurse sind im Fortbildungskatalog des IQ M-V unter www.bildung-mv.de veröffentlicht.

„Schwimmen zu können, bedeutet Sicherheit, Selbstvertrauen und Lebensfreude. Und genau das wollen wir allen Kindern durch gut qualifizierte Lehrkräfte ermöglichen. Unser Ziel ist es, dass jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern die Grundschule als sichere Schwimmerin oder sicherer Schwimmer verlässt“, betonte Simone Oldenburg. Die Anzahl der Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Betrug ihr Anteil im Jahr 2021/2022 noch 26,2 Prozent, lag er zum Ende des Schuljahres 2024/25 bei 14,3 Prozent. Rund die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Grundschulen kann zum Ende der Grundschulzeit sicher schwimmen. Alle Grundschulen sind verpflichtet, Schwimmunterricht anzubieten.

Partnerschaftsvereinbarung über Bildungszusammenarbeit

Mecklenburg-Vorpommern und Westpommern werden partnerschaftlich zusammen arbeiten

Schwerin – Der Staatssekretär des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern hat eine Partnerschaftsvereinbarung mit dem Westpommerschen Bildungskurator abgeschlossen. Ziel der Vereinbarung ist die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen Institutionen, Schulen und Bildungseinrichtungen in beiden Regionen, unter anderem im Bereich binationaler Projekte sowie der Förderung von Kompetenzen, europäischen Werten und Sprachkenntnissen. Die beiden Regionen arbeiten bereits hervorragend zusammen. Dafür sprechen zahlreiche Schul- und Kitapartnerschaften mit Partnern aus Westpommern.

„Als Ko-Vorsitzender des Deutsch-Polnischen Bildungsausschusses liegt mir die Weiterentwicklung und Verstetigung solcher Kooperationsformate besonders am Herzen. Ich freue mich, dass wir mit der heutigen Vertragsunterzeichnung unsere gute Zusammenarbeit weiter festigen und ausbauen werden“, sagte Staatssekretär Tom Scheidung.

Der Westpommersche Bildungskurator Paweł Palczyński betonte bei der Unterzeichnung des Abkommens: „Ich glaube, dass sich unsere Partnerschaft dank gegenseitigem Vertrauen, Engagement und konsequentem Handeln weiterhin dynamisch entwickeln und anderen Regionen als Inspiration dienen wird.“

Die Unterzeichnung fand im Rahmen der Bildungskonferenz zum Thema „Bildung verbindet Mecklenburg-Vorpommern und Westpommern” statt, die sich mit der Bildung und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte befasste. Themen der Konferenz waren unter anderem die Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher bzw. nichtpolnischer Herkunftssprache, interkulturelle Bildung und herkunftssprachliche Angebote.

Bündnis für bessere Bildung in Neubrandenburg gegründet

Insgesamt fünf Standorte von „Ein Quadratkilometer Bildung“ in MV: Neubrandenburg Nordstadt, Neubrandenburg Oststadt, Schwerin, Barth und Wismar

Neubrandenburg – Das Projekt „Ein Quadratkilometer Bildung“ startet in Neubrandenburg Nordstadt sowie in Barth und Wismar. Hier haben sich regionale Bündnisse für eine bessere Bildung von Kindern, die besonders armutsgefährdete sind, gegründet. Verschiedene Bildungsakteure unterstützen in diesem regionalen Netzwerk gemeinsam die Schülerinnen und Schüler vor Ort.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Das Projekt ‚Ein Quadratkilometer Bildung‘ ist ein Zeichen dafür, dass gute Bildung überall möglich ist. Kinder und Jugendliche in von Armut betroffenen Stadtvierteln brauchen für den Erhalt ihrer Zukunftschancen gut funktionierende Bildungsinstitutionen. Diese sind essenziell, um Entwicklungsperspektiven und die gesellschaftliche Teilhabe der Kinder zu fördern. Genau da setzt das Projekt an.“

In Schwerin und der Neubrandenburger Oststadt ist „Ein Quadratkilometer Bildung“ bereits etabliert. Mit den neu hinzugekommenen Standorten sind jetzt insgesamt fünf Projektorte in Mecklenburg-Vorpommern aktiv. Damit befinden sich mehr als ein Viertel aller Projektstandorte in Mecklenburg-Vorpommern – bundesweit gibt es 19 Projektstandorte.

Umgesetzt wird „Ein Quadratkilometer Bildung“ an Orten, an denen lokale Bildungsakteure – darunter Schul- und Kitaleitungen, Lehr- und Fachkräfte, Ehrenamtliche und Eltern sowie Verantwortliche aus Organisationen für Migrantinnen- und Migranten, Sportvereinen, Bibliotheken, Musikschulen und viele weitere lokale Institutionen – ihre Ressourcen bündeln und eng zusammenarbeiten. In den sogenannten „Pädagogischen Werkstätten“ entsteht so ein kleinräumiges Bildungsnetzwerk rund um eine Schlüsselschule – buchstäblich auf der Fläche eines Quadratkilometers.

Schwerpunktthemen für die Umsetzung des Projektes setzen die Fach-, Lehr- und Leitungskräfte in den „Pädagogischen Werkstätten“ vor Ort – denn sie kennen die Besonderheiten des jeweiligen Sozialraums am besten. In Neubrandenburg Ost liegt ein Schwerpunkt auf einem guten Übergang von der Kita in die Schule. Neben einem Übergangskalender, der vielfältige Aktionen für Kinder, Eltern und Fachkräfte bündelt, wurde die Schuleingangsuntersuchung durch die Einführung von Kompetenzportfolios ersetzt. Weiterhin unterstützen an diesem Standort Lesepaten die Kitas und die Schulen bei der Leseförderung und Veranstaltungen wie „Stärken stärken“ und „Stark im Team“ fördern das soziale Miteinander der Kinder.

Folgende Schwerpunkte sind für die Umsetzung von „Ein Quadratkilometer Bildung“ möglich:

Übergangsgestaltung

  • Gemeinsam mit den Bildungseinrichtungen vor Ort begleiten die „Pädagogischen Werkstätten“ von „Ein Quadratkilometer Bildung“ Kinder und ihre Familien an den Übergängen der Bildungsbiografie.

Inklusion

  • „Ein Quadratkilometer Bildung“ setzt sich für die Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt im Bildungsalltag ein.  In der Praxis bedeutet das vor allem, vorurteilsbewusst mit den vielfältigen Lebenswelten von Kindern und Familien umzugehen.

Sprachbildung

  • Bildungssprache ist ausschlaggebend für Bildungserfolg. Lehr- und Fachkräfte in den lokalen Bildungsnetzwerken entwickeln Praxisansätze, um Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern sowie Bezugspersonen die Bildungssprache zugänglich zu machen. Dabei wird an ihren sprachlichen Fähigkeiten im Deutschen angeknüpft und die Mehrsprachigkeit von Familien als Ressource verstanden.

Digitale Bildung

  • „Ein Quadratkilometer Bildung“ begleitet die Entwicklung von Digitalisierungsprozessen an Schulen der lokalen Bildungsnetzwerke und vermittelt geeignete Tools, Schulungsformate sowie externe Expertinnen und Experten.

Zusammenarbeit mit Eltern

  • Bei „Ein Quadratkilometer Bildung“ sind die Eltern als Expertinnen und Experten für die eigenen Kinder selbstverständlich Teil der lokalen Verantwortungsgemeinschaft für gute Bildung. In der „Pädagogischen Werkstatt“ können beispielsweise Eltern-Kind-Gruppen oder Elterncafés unterstützende Angebote am Übergang von Kita zur Schule sein.

Partizipation und Demokratie

  • „Ein Quadratkilometer Bildung“ unterstützt Ansätze, die die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung ihrer Einrichtungen nach dem Anspruch der UN-Kinderrechtskonvention vorsieht.

Individuelles Lernen

  • Aufgabe der Fach- und Lehrkräfte ist es, die Kinder und Jugendlichen so in ihrer individuellen Lernentwicklung zu begleiten, dass diese erfolgreich verläuft. Eltern oder Bezugspersonen werden beim individuellen Lernen als wichtige Erziehungs- und Bildungspartnerinnen und Bildungspartner anerkannt und eingebunden. Eine enge Kooperation und gezielte Lernstandsanalysen ermöglichen eine passgenaue Unterstützung. „Pädagogische Werkstätten“ organisieren Angebote zur individualisierten Lernförderung für Kinder im Quartier.

Resilienz

  • Damit Schülerinnen und Schüler sich bei Leistungsdruck nicht in Ängsten verlieren, entstehen in den lokalen Bildungsnetzwerken Praxisansätze, mit deren Hilfe Kindern und Jugendlichen Sozialkompetenzen sowie Methoden der Achtsamkeit und Stressbewältigung vermittelt werden.

Verankert ist „Ein Quadratkilometer Bildung“ in Mecklenburg-Vorpommern im Startchancen-Programm. In Neubrandenburg Nord wird es als gemeinsame Initiative des Bildungsministeriums, der Stadt Neubrandenburg und der Stiftung „Ein Quadratkilometer Bildung gGmbH“ umgesetzt. Die RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern verantwortet die „Pädagogische Werkstatt“.

Finanziert wird die „Pädagogische Werkstatt“ in der Regel über eine Fördergemeinschaft, bestehend aus Land, Kommune und Stiftungen. Angestrebt ist eine langfristige Zusammenarbeit von bis zu zehn Jahren. Für die Einrichtung der „Pädagogischen Werkstatt“ in der Neubrandenburger Nordstadt stehen rund 90.000 Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind etwa 60.000 Euro aus dem Startchancen-Programm, die zur Förderung der Personalkosten eingesetzt werden.

Regelungen für den Schulbesuch bei Warnstreiks im Nahverkehr

Bildungsministerium informiert Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte

Schwerin – Vor den angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr am Freitag, dem 27. Februar 2026, weist das Bildungsministerium Schülerinnen, Schüler und Eltern auf die geltenden Regelungen für den Schulbesuch hin.

Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind und bei Streiks nicht zur Schule gelangen, müssen von den Erziehungsberechtigten für den betreffenden Zeitraum möglichst schriftlich abgemeldet werden und sind damit entschuldigt. Volljährige Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, können sich selbst abmelden und sind nur dann entschuldigt.

Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt. Für die Lehrkräfte besteht planmäßig die Pflicht zur Anwesenheit. Bis zur Jahrgangsstufe 6 unterbreiten Schulen in jedem Fall ein Präsenzangebot – ob Betreuung oder Unterricht.

Wenn Schülerinnen und Schüler ein Praktikum absolvieren und aufgrund der Arbeitskampfmaßnahmen den Praktikumsbetrieb nicht erreichen, informieren die Erziehungsberechtigten den Betrieb sowie die Schule. Diese Schülerinnen und Schüler bearbeiten dann Aufgaben, die ihnen von der Schule zum Beispiel über die Lernplattform zur Verfügung gestellt werden.

Ob Schulfahrten und Wandertage durchgeführt werden, liegt im Ermessen der Schule. Ob Veranstaltungen am Nachmittag außerhalb der unterrichtsergänzenden Angebote stattfinden können, liegt ebenfalls im Ermessen der Schule.

Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden. Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Einschränkungen im Schülerverkehr.