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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Land fördert Schülerlabor Groß Lüsewitz

Oldenburg: Kinder und Jugendliche arbeiten im Labor, stellen Fragen und finden selbst Antworten

Groß Lüsewitz – Forschen, staunen, entdecken: Das Land fördert das Schülerlabor Groß Lüsewitz des Forschungsverbundes Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2026/2027 mit 48.900 Euro. Die finanzielle Unterstützung ist für das Projekt „NextGen MINT II“ vorgesehen, das Schülerinnen und Schüler frühzeitig für naturwissenschaftlich-technische Fragestellungen begeistern will. „Das Schülerlabor ist ein Ort, an dem junge Menschen Wissenschaft erleben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg und übergab bei ihrem Besuch den Fördermittelbescheid. „Hier wird geforscht, hier wird experimentiert und hier wird Neugier geweckt.“

Im Mittelpunkt des geförderten Projekts, das im August 2026 starten soll, stehen Experimente von Schülerinnen und Schülern in Biologie und Chemie. „Kinder und Jugendliche lernen hier nicht aus Büchern. Sie arbeiten im Labor, stellen Fragen und finden selbst Antworten“, so die Bildungsministerin weiter. Das Schülerlabor besteht seit 20 Jahren und ist ein außerschulischer Lernort. Jährlich können hier bis zu 1.700 Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen unter fachkundiger Anleitung experimentieren. „Das ist beeindruckend und zeigt, wie groß das Interesse an Naturwissenschaften ist“, so Oldenburg.

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 stehen niedrigschwellige Zugänge im Vordergrund: Die Kinder lernen grundlegende Arbeitsweisen im Labor kennen, führen einfache Experimente durch und erfahren, welche Rolle Naturwissenschaften im Alltag spielen. In den Jahrgangsstufen 5 bis 9 werden die Inhalte systematisch vertieft und mit Bezügen zu Umwelt, Alltag und Berufswelt verknüpft.

In den Jahrgangsstufen 10 bis 12 liegt der Schwerpunkt auf anspruchsvolleren Experimenten und analytischen Verfahren. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten mit moderner Labortechnik, führen komplexere Versuchsreihen durch und werten ihre Ergebnisse fachlich aus. „Beim Experimentieren wird wissenschaftliches Arbeiten geübt. Das stärkt die Schülerinnen und Schüler für ihren weiteren Bildungsweg“, sagte die Ministerin.

Didaktisch zeichnet sich das Schülerlabor Groß Lüsewitz durch einen hohen Praxisanteil aus. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständig oder in Kleingruppen an voll ausgestatteten Laborarbeitsplätzen. Die Angebote sind als Projekttage, Module oder Ferienkurse organisiert und folgen einem klaren Ablauf aus Einführung, Experimentierphase, Auswertung und Reflexion.

Das Schülerlabor des Forschungsverbundes M-V gGmbH verbindet schulische Inhalte der Naturwissenschaften mit authentischen Forschungs- und Laborumgebungen. „Damit leistet das Schülerlabor einen wichtigen Beitrag zur MINT-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern, zur Öffnung der Schulen nach außen und zur Beruflichen Orientierung im naturwissenschaftlich-technischen Bereich. Es ist damit auch ein Bindeglied zwischen schulischer Bildung, Forschungspraxis und Arbeitswelt“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Ausbau der Kinder- und Jugendbeteiligung

Land fördert Qualifizierungs- und Beratungsangebote

Schwerin – Das Land fördert den Ausbau der Kinder- und Jugendbeteiligung mit rund 43.000 Euro aus Mitteln des Bürgerfonds. Empfängerin ist die Bildungsstätte Schabernack e.V. in Güstrow als Trägerin der Akademie für Kinder- und Jugendparlamente in Mecklenburg-Vorpommern.

Am 2. April 2024 ist das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz M-V in Kraft getreten. Seit dieser Zeit erhält Schabernack e.V. verstärkt Anfragen zur Qualifizierung ehrenamtlich engagierter junger Menschen sowie zur Fortbildung von Fachkräften und ehrenamtlichen Begleitpersonen. Darüber hinaus gibt es vermehrt Anfragen von Kommunen nach Beratung und Begleitung bei der Etablierung neuer Gremien.

„Das Land unterstützt deshalb den Austausch und die Vernetzung von Interessierten sowie den Kompetenzerwerb in Kinder- und Jugendbeteiligungsprozessen, sagte Sozial- und Jugendministerin Stefanie Drese am Montag in Schwerin.

Die Ministerin teilte mit, dass es im Land derzeit etwa 40 aktive Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien gibt, die sich ehrenamtlich für die Interessen junger Menschen in ihrer Region einsetzen. In weiteren rund zehn Kommunen werde die Einrichtung solcher Beteiligungsgremien vorbereitet.

„Das zeigt, wie groß das Interesse ist, sich bei Planungen und Vorhaben, die die spezifischen Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, in geeigneter Weise zu beteiligen“, verdeutlichte Drese.

Die Bildungsstätte Schabernack e.V. stelle durch vielfältige Qualifizierungs-, Beratungs- und Vernetzungsangeboten sicher, dass alle in Beteiligungsprozesse involvierten Personen über die erforderlichen fachlichen Kompetenzen verfügen. Zudem sei die Ausbildung von Multiplikatoren wichtig, um Kommunalpolitikerinnen und -politiker besser beraten und den Prozess vor Ort unterstützen zu können, so Drese.

Wetterlage: Zeugnisausgabe auch später möglich

Schnee, Eis und glatte Straßen in Mecklenburg-Vorpommern zum Start in die Winterferien

Schwerin – Wegen der winterlichen Verkehrsverhältnisse ist es einigen Schülerinnen und Schülern am letzten Schultag vor den Winterferien nicht möglich, die Schule zu erreichen. Das Bildungsministerium weist darauf hin, dass die Schulen grundsätzlich geöffnet sind und in jedem Fall eine Betreuung für die Grundschülerinnen und -schüler anbieten. Die Schulen organisieren in eigener Verantwortung den Unterricht oder unterbreiten digitale Lernangebote.

Außerdem teilen die Schulen den Schülerinnen, Schülern und Erziehungsberechtigten mit, dass die Zeugnisse auch in der kommenden Woche in der Schule abgeholt werden können, wenn Schülerinnen und Schüler sie heute nicht in Empfang nehmen können. Über die genauen Uhrzeiten informieren die Schulen. Können Schülerinnen, Schüler oder Erziehungsberechtigte sie auch in der kommenden Woche nicht abholen, erhalten Schülerinnen und Schüler die Zeugnisse in den ersten beiden Schultagen nach den Winterferien.

Das Bildungsministerium hat die Schulen über das Verfahren informiert.

Stärkung des Bildungssystems: Mehr anerkannte Schulabschlüsse

Anpassung der Förderangebote: Begabtenförderung, Förderschwerpunkte Lernen und emotionale und soziale Entwicklung

Schwerin – Landesregierung, Landkreise, Kommunen und Bildungspartner haben sich auf eine Neuausrichtung und Erweiterung der Inklusionsstrategie verständigt. Dabei stehen die inhaltliche Neuorientierung der Inklusion, die Stärkung der Begabtenförderung, die Einführung eines Programms zur Verringerung der Lernrückstände von Schülerinnen und Schülern und das Schulbauprogramm im Zentrum. Alle Beteiligten sind sich einig, dass mehr Zeit für eine erfolgreiche Umsetzung der Inklusion erforderlich ist. In den kommenden zehn Jahren wird die Landesregierung vielfältige Maßnahmen – unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern – auf den Weg bringen. Bildungsministerin Oldenburg dankte ausdrücklich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig für ihre Unterstützung.

Zudem wird ein Begleitgremium, bestehend aus allen am Bildungsprozess Beteiligten, gebildet, das den Prozess evaluiert. Ziel ist es, die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2035 mit anderen Schularten zu verbinden und trotzdem separate Klassen zu erhalten. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen können damit auch nach dem Jahr 2035 weiterhin in eigenständigen Klassen lernen. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bleibt erhalten.

„Viele Schulen haben mit inklusiven Lernangeboten gute Erfahrungen gemacht. Es zeigt sich aber auch deutlich, dass wir weiterhin Zeit und weitere Unterstützungsmaßnahmen brauchen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Deshalb haben wir ein Programm zur Stärkung des Bildungssystems erarbeitet, das alle Schülerinnen und Schüler berücksichtigt und vielfältige Wege zum Erreichen eines Schulabschlusses bietet. Jede Schülerin und jeder Schüler muss die Möglichkeit haben, auf einem dieser Wege einen Schulabschluss anzustreben. Wir müssen erreichen, dass insbesondere mehr Förderschülerinnen und Förderschüler die Schule mit einem bundesweit anerkannten Schulabschluss verlassen. Mehr Zeit benötigen auch die Gemeinden und Landkreise als Träger der Schulen und der Schulentwicklungsplanung, um die Unterstützung des Landes in Höhe von 600 Millionen, etwa durch Campuslösungen, bestmöglich zu investieren“, so Oldenburg.

Eltern in Mecklenburg-Vorpommern haben weiterhin ein Wahlrecht für die Beschulung ihrer Kinder. Sie können immer entscheiden, ob ihre Kinder mit Förderbedarf gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern in einer Klasse lernen oder ob sie eine eigenständige Förderschulklasse besuchen. Diese eigenständigen Förderschulklassen bleiben auch nach dem Jahr 2035 erhalten. Die Schülerinnen und Schüler werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt.

Derzeit lernen über 3.300 Schülerinnen und Schülern an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Rund 1.500 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden im gemeinsamen Unterricht beschult.

Das Maßnahmenpaket enthält folgende Punkte:  

Anpassung der Stundentafel der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen

  •  Stärkung der Berufsorientierung
  • Einführung des Praxislerntages
  • individuelle Schwerpunktsetzung durch flexible Stunden
  • Erwerb von Grundkenntnissen in der Fremdsprache Englisch

 Ausbau der Schulwerkstätten an weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung um die Jahrgangsstufen 8 und 9

  • Stärkung der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler zum Erreichen eines bundesweit anerkannten Schulabschlusses (Berufsreife)

 Stärkung der Begabtenförderung

  • Verbesserung von Entwicklungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen und leistungsstarken Kindern und Jugendlichen im Unterricht
  • Ausbau begabungsförderlicher Netzwerke an Grundschulen, Gesamtschulen sowie Gymnasien

 Entlastung von Lehrkräften durch den Einsatz von zusätzlichem sonderpädagogischen Personal an Grund- und weiterführenden allgemein bildenden Schulen

  •  Stärkung des gemeinsamen Unterrichts
  • Angebote zusätzlicher individueller Fördermöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler

 Einführung der Praxisorientierten Berufsreife an Regionalen Schulen und Gesamtschulen

  •  zweijähriges Bildungsangebot der flexiblen Schulausgangsphase an Schulen, die derzeit das Produktive Lernen oder die Berufsreife dual anbieten
  • Zielstellung: Erwerb des ersten anerkannten Schulabschlusses durch gezielte individuelle Förderung

 Einführung des Unterrichtsangebotes Lebenspraxis

  •  Vermittlung grundlegender lebenspraktischer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten

 Einführung des Unterrichtsangebotes Globales Lernen

  •  ganzheitliches, nachhaltiges Unterrichtsangebot für die Jahrgangsstufen 7 bis 9

 Einführung des Programmes Verringerung von Lernrückständen

  •  Kombination von fachlichem Lernen und Vermittlung von Lernstrategien mit der Förderung von Sozial- und Methodenkompetenz sowie der Stärkung der psychischen Widerstandskraft (Resilienz)
  • Lehrkräfte erhalten digitale Mappe mit Verlinkungsmöglichkeiten

  Umsetzung des Startchancen-Programms

  •  Teilnahme von 70 Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Grundschulen, Regionale Schulen, berufliche Schulen)
  • fortlaufende Gestaltung der Unterrichts- und Schulentwicklung auf der Grundlage von Zielvereinbarungen

Einführung AV dual (ausbildungsvorbereitende Maßnahme) an beruflichen Schulen

  •  Bildungsgang für berufsschulpflichtige Jugendliche mit erfüllter Vollzeitschulpflicht ohne bundesweit anerkannten Schulabschluss und ohne Arbeits- oder Ausbildungsvertrag

Wetterlage: Schulen sind grundsätzlich geöffnet

Schulen sichern für Schülerinnen und Schüler Unterricht ab

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern kann es in einigen Regionen zu Schneefall und Glätte kommen. Das Bildungsministerium weist erneut auf die Regelungen für die gesamte Winterzeit hin:

  • Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
  • Sollten Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten haben, zur Schule zu kommen, melden ihre Erziehungsberechtigten sie telefonisch oder per E-Mail ab. Volljährige Schülerinnen und Schüler melden sich selbst ab. Sie sind damit entschuldigt.
  • Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden.
  • Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Änderungen im Schülerverkehr. Auch wenn Landkreise und kreisfreie Städte den Schülerverkehr einschränken oder einstellen, sind die Schulen weiterhin geöffnet.

Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei Warnstreiks

Erneute Ankündigung zum ganztägigen, landesweiten Warnstreik der Tarifbeschäftigten an Schulen

Schwerin – An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann es erneut durch einen landweiten Streiktag der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer am Donnerstag, 5. Februar 2026, zu Unterrichtsausfällen kommen. Die Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen, die das Bildungsministerium und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Anfang Januar geschlossen haben, ist weiterhin gültig.

In Mecklenburg-Vorpommern sind 65 Prozent der 12.880 Lehrkräfte an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen tarifbeschäftigt, 35 Prozent der Lehrkräfte sind verbeamtet. Verbeamtete Lehrkräfte dürfen nicht streiken.

Die Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen bei möglichen Arbeitskampfmaßnahmen in der Entgelttarifrunde 2025/2026 enthält u. a. folgende Punkte:

  • Die Durchführung der Notdienste erfolgt bei Bedarf in den Grund- und Förderschulen.
  • An den Grund- und Förderschulen, an denen verbeamtete Lehrkräfte eingesetzt sind, übernehmen diese eine Betreuung im Notfall.
  • An denjenigen Schulen, an denen keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, soweit dieser dort tatsächlich erforderlich ist.
  • In Abstimmung mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter sowie den streikenden Lehrerinnen und Lehrern werden an jeder Schule, für die ein Notdienst erforderlich ist, in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Entwicklungsstand der zu beaufsichtigenden Schülerinnen und Schüler, mindestens zwei Mitglieder der GEW vom Streik ausgenommen und übernehmen den Notdienst. Hierbei ist zunächst das Prinzip der Freiwilligkeit zu beachten.
  • Die GEW Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die erforderlichen Notdienste nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu gewährleisten.
  • Beide Parteien informieren sich gegenseitig bei auftretenden Problemen.

Start in die Winterferien

Schülerinnen und Schüler erhalten Halbjahreszeugnisse – Zeugnissorgentelefon wieder erreichbar

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern beginnen am Freitag, 6. Februar 2026, für rund 164.400 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen die zweiwöchigen Winterferien. Zuvor erhalten sie ihre Halbjahreszeugnisse. Auch etwa 36.400 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen gehen für eine Woche in die Winterferien.

„Hinter den Schülerinnen und Schülern liegt ein intensives Schulhalbjahr, das viel Einsatz und Durchhaltevermögen erfordert hat. Die bevorstehenden Winterferien bieten nun Gelegenheit, sich zu erholen und Freunde zu treffen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. Ihren Dank richtete sie auch an die Lehrkräfte sowie an alle weiteren Beschäftigten an den Schulen: „Gerade vor dem Hintergrund des anhaltenden Lehrkräftemangels leisten die Lehrerinnen und Lehrer sowie die pädagogischen Fachkräfte Tag für Tag Außerordentliches, um einen verlässlichen und qualitativ hochwertigen Unterricht sicherzustellen.“

Mit Blick auf die Halbjahreszeugnisse ermutigte die Ministerin die Schülerinnen und Schüler, in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen, aber auch stolz auf ihre Leistungen zu sein. Zugleich wandte sie sich an die Eltern: „Sollten die Ergebnisse nicht den Erwartungen entsprechen, ist es wichtig, Kinder zu stärken und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.“ Ein enger Austausch mit den Lehrkräften sei dabei besonders hilfreich. „Sie kennen die individuellen Lernstände sehr genau und können konkrete Hinweise geben, wie Unterstützung sinnvoll gestaltet werden kann“, so Oldenburg.

Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) bietet in dieser und in der kommenden Woche ein Zeugnissorgentelefon unter 0385 588 7987 an. Die telefonische Beratung ist bis 13. Februar 2026 (montags bis freitags und am Samstag, 7. Februar 2026), jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Schülerinnen und Schüler erhalten hier Rat und Unterstützung. Auch Eltern können anrufen, wenn sie Fragen haben, wie sie mit ihren Kindern über das Zeugnis sprechen können, um sie zu motivieren.

Ernst-von-Haselberg-Schule bleibt bestehen

Richtigstellung zur Umsetzung der Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern

Stralsund – Nach den Äußerungen der Landtagsabgeordneten Ann Christin von Allwörden zur Umsetzung der Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern stellt das Bildungsministerium richtig: Die Ernst-von-Haselberg-Schule in Stralsund ist eine sogenannte Klinikschule. An dieser Schule werden Schülerinnen und Schüler während ihres Aufenthalts in der Klinik beschult. Diese Schularten standen und stehen niemals zur Disposition.

An der Ernst-von-Haselberg-Schule lernen derzeit zusätzlich zu den erkrankten Schülerinnen und Schülern auch noch 18 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in einem separaten Schulteil. Der Vorwurf, dass diese Struktur zerstört wird, ist falsch. Das Gegenteil ist der Fall, denn die Förderung im Bereich des sonderpädagogischen Förderbedarfs emotionale und soziale Entwicklung wird ausgebaut, sodass die Schülerinnen und Schüler ihrem Förderbedarf entsprechend noch intensiver gefördert werden. So hat es auch die Bürgerschaft bereits im Oktober 2025 beschlossen, als sie sich dafür einsetzte, dass diese Schülerinnen und Schüler in Stralsund im geschützten Raum in einer separaten Klasse beschult werden.

Darüber hinaus ist laut Schulentwicklungsplanung vorgesehen, dass für Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderbedarf emotionale soziale Entwicklung sogar eine eigenständige Schule die spezialisierte Förderung übernimmt. Hierfür wird das Gebäude der ehemaligen Grundschule in Loitz saniert und für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung hergerichtet. Über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz stehen 6,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bleibt bestehen. Sie können entscheiden, ob ihr Kind wohnortnah in einem geschützten Lernraum in einer separaten Klasse an einer Grund- oder weiterführenden Schule beschult wird oder in einer Förderschule.