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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Bildungsministerin verleiht DKMS Schulsiegel

Auszeichnung für engagierte Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Simone Oldenburg, hat am Goethe-Gymnasium Ludwigslust das DKMS Schulsiegel an besonders engagierte Schulen verliehen. Organisieren Schulen mehr als drei Registrierungsaktionen und registrieren dabei Schülerinnen und Schüler als potenzielle Stammzellspender, erhalten sie diese Auszeichnung für ihr nachhaltiges Engagement. Und das mit großem Erfolg: Seit Beginn des Schulprojektes vor 20 Jahren hat die DKMS über 600.000 Schülerinnen und Schüler deutschlandweit in ihre Datenbank aufgenommen. Mittlerweile konnten bereits rund 8.000 mit ihrer Spende einem Menschen irgendwo auf der Welt eine zweite Lebenschance schenken. Diesen Erfolg feiert die DKMS in ihrem Jubiläums-Schuljahr 2024/2025.

Stellvertretend für alle Siegelschulen in Mecklenburg-Vorpommern würdigte Ministerin Simone Oldenburg drei herausragende Schulen für ihre nachhaltige Einsatzbereitschaft. In ihrer Ansprache bekräftigte Ministerin Oldenburg das starke soziale Engagement der jungen Generation: „Das Projekt trägt zum Gemeinschaftsgefühl bei und stärkt Schülerinnen und Schüler in ihrer Selbstverantwortung. Sie haben sich für andere eingesetzt und ihnen damit geholfen, eine schwere Krankheit zu überwinden. Das ehrt sie sehr. Ich wünsche mir, dass dieses lebensrettende Projekt auch anderen Schulen Mut macht, sich zu beteiligen und auf diese Weise das soziale Engagement ihrer Schülerinnen und Schüler zu fördern.“

Vorgemacht, wie es geht, haben drei überaus engagierte Schulen aus Mecklenburg-Vorpommern: An der Gastgeberschule, dem Goethe-Gymnasium Ludwigslust, haben in der Vergangenheit sechs Registrierungsaktionen stattgefunden – insgesamt 228 Schülerinnen und Schüler ließen sich dabei in die DKMS Datenbank aufnehmen, vier davon konnten bereits Stammzellen spenden. Das Regionale Berufliche Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin registrierte bei fünf Aktionen mit Abstand die meisten Schülerinnen und Schüler – 941 an der Zahl. Neun Schülerinnen und Schüler konnten schon einem Menschen eine zweite Chance auf Leben schenken. Aus den drei Registrierungsaktionen am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum des Landkreises Rostock in Güstrow sind bereits vier Stammzellspenderinnen und Stammzellspender hervorgegangen und 117 Schülerinnen und Schüler haben sich registrieren lassen.

Im Zuge des DKMS Schulprojekts ließen sich in Mecklenburg-Vorpommern rund 6.800 Schülerinnen und Schüler in die Datei aufnehmen – 59 von ihnen konnten bislang Stammzellen spenden und damit ganz konkret Betroffenen weltweit die Hoffnung auf Heilung schenken. Insgesamt sind in Mecklenburg-Vorpommern knapp 123.000 Menschen bei der DKMS registriert und rund 955 haben bereits tatsächlich Stammzellen gespendet.

Das Schulprojekt erweist sich als besonders wichtig, um junge Menschen über das Thema Stammzellspende aufzuklären und als Unterstützerinnen und Unterstützer zu gewinnen. Denn: Die DKMS benötigt dringend neue potenzielle Spenderinnen und Spender. Auch wenn sich allein im vergangenen Jahr über 400.000 Freiwillige registrierten, scheiden 2024 rund 135.000 Menschen nach dem 61. Geburtstag altersbedingt aus der Datei aus. Hier übernehmen Schülerinnen und Schüler mit ihrer Registrierung den Staffelstab der älteren Generationen. Dazu kommt: Junge Spenderinnen und Spender kommen besonders häufig für eine Stammzellentnahme infrage und können lange in der Datei bleiben.

Junge Spenderinnen wie Carolin Scheffel, welche ebenfalls zu Gast am Goethe-Gymnasium war. Die 24-jährige Carolin berichtete davon, wie sie durch ihre Spende vor drei Jahren einer jungen Patientin aus den USA eine zweite Lebenschance schenken durfte. Sie sagt: „Ich würde sofort wieder spenden. Wenn ich die Möglichkeit habe jemanden zu helfen, dann mache ich das natürlich.“

Alle Gymnasien, Gesamtschulen und berufsbildenden Schulen sind eingeladen, sich ebenfalls am DKMS Schulprojekt „Dein Typ ist gefragt“ zu beteiligen und so Teil der Erfolgsgeschichte zu werden. Registrieren können sich alle Schülerinnen und Schüler ab 17 Jahren. Wer an der eigenen Schule eine Registrierungsaktion organisieren möchte, findet hier weitere Informationen und kann sich gerne direkt per Mail an das DKMS Schulteam wenden: schule@dkms.de.

Aussteller punkten auf Berufsmesse

25 Unternehmen stellen in Gingst Ausbildungsmöglichkeiten auf Rügen und dem Festland vor

Insel Rügen – „Ein Lob von Schülern ist ideal“, meint Goswin Schreck, der in diesem Jahr wieder mit seinem Team die 18. Berufsmesse an der Schule Gingst vorbereitet hat. An einem Feedback-Tower sammelte er Rückmeldungen der jungen Besucher. „Ich freue mich über die vielen anerkennenden Worte und Vorschläge für unsere Messe aus den unterschiedlichen Kassen.“

Über 270 Schüler aus den Klassenstufen 5 bis 10 haben dieses Jahr an der Messe wieder teilgenommen. Tage vor dem Höhepunkt im November bereiteten sie sich mit ihren Lehrern vor. Dazu sprachen sie über die Aufgaben ihrer Messemappe, tauschten sich über die Regeln für den Besuch in der Messehalle aus und dachten über Fragen an die Aussteller nach. Sie wollten zielgerichtet auf die Firmen zugehen und vielleicht sogar einen Praktikumsplatz organisieren. Das gelang beispielsweise zwei ukrainischen Jungen, die im Schlosshotel Ralswiek für eine Woche hinter die Kulissen schauen.

Am Stand der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern der diesjährigen Berufsmesse in Gingst: Toni Bergmann, Goswin Schreck, Holger Lobitz, Felix Krause, Nico Last und André Farin (v.l.n.r.) Foto: Martina Zabel
Am Stand der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern der diesjährigen Berufsmesse in Gingst: Toni Bergmann, Goswin Schreck, Holger Lobitz, Felix Krause, Nico Last und André Farin (v.l.n.r.) Foto: Martina Zabel

„Eine solche Messe ist für unseren Ort und seine Schule sehr wertvoll“, erklärt der Gingster Bürgermeister Nico Last in seinen Grußworten. Er erlebte nach seinem Amtsantritt das erste Mal die Veranstaltung und ermunterte die Schüler, diese Chance zu nutzen. Unternehmen kommen an die Schule und bieten umfassende Informationen über Ausbildungsmöglichkeiten, Einkommen und Bewerbungsabläufe. Einige von ihnen boten praktische Übungen an oder sprachen in Fachvorträgen zu den Berufsbildern ihrer Firmen. Daran nahmen die Neuntklässler Toni Bergmann und Felix Krause teil und sprachen an einem Messestand über ihre positiven Erfahrungen damit.

„Ein Gespräch mit Experten helfe ungemein, den Weg in der beruflichen Zukunft auszuloten“, sagt Schulleiter André Farin. Daher halte die Schule an ihrer Messetradition fest und feile jedes Jahr an den Details. Das Interesse von Ausstellern und Schülern belege, wie wichtig dieser Baustein in der Berufsorientierung sei. Ihm stimmt Holger Lobitz von der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern zu. „Wir kommen gern und mit verschiedenen Projekten an die Schule“, sagt er im Gespräch an seinem Stand. Mit der Gingster Schule wolle er in dem kommenden Jahr die Kooperation ausbauen. Das Handwerk brauche wie viele andere Branchen auch Fachkräfte und müsse aktiver für sich werben. In Gingst werden das künftig zum Beispiel Mitmach-Tage, Schnupperkurse und Betriebsbesuche sein.

Inklusive Beschulung erklärtes Ziel des Landes

Oldenburg: Schulgesetz-Novelle unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte bei der Umsetzung der Inklusionsstrategie

Schwerin – Mit der geplanten Änderung des Schulgesetzes ist die organisatorische Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Für die Schulträger bedeutet das mehr Zeit für die Umsetzung baulicher Maßnahmen. „Die Inklusion ist eine große Chance und eine große Leistung, die von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Schulträgern erbracht wird. Das kann nur schrittweise erfolgen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg am Rande des Landtages.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW) hat zuletzt die geplante Ausdehnung der Übergangsfrist kritisiert. Die Ministerin betonte, dass die aktuellen Aufgaben für die Schulträger groß seien. Daher sei eine Flexibilisierung für alle an der inklusiven Beschulung Beteiligten dringend geboten. Oldenburg: „Seit dem Jahr 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Das hat Folgen für das Bildungssystem und auch für die kommunale Familie in Mecklenburg-Vorpommern. Das darf man nicht ignorieren.“

Der Prozess zur Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen durch die Träger der Schulentwicklungsplanung hat gezeigt, dass der Übergangsprozess flexibilisiert werden muss. Die Änderung sieht daher vor, dass die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis spätestens zum 31. Juli 2030 aufzuheben sind. Gleichzeitig wird den Landkreisen und kreisfreien Städten ein individuelles Vorgehen ermöglicht, wie die Klassen künftig an den Grund- und weiterführenden Schulen integriert werden. Die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen können im Zeitraum von 2027 bis 2030 aufgehoben werden.

„Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der dann verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe fortsetzen. Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt. In dem Schuljahr, an dessen Ende die organisatorische Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht, werden zusätzliche Lerngruppen jahrgangsweise aufwachsend ab der Jahrgangsstufe 3 eingerichtet“, erklärte die Ministerin.

Die Beschulungsform der Lerngruppe Lernen ist das dritte Modul der Inklusionsstrategie, das das Land umsetzt. Nach einem ähnlichen Modell lernen bereits die Schülerinnen und Schüler erfolgreich in den Lerngruppen Sprache (Modul 1) und in den Diagnoselerngruppen (Modul 2). In diesen Lerngruppen werden die Schülerinnen und Schüler gezielt individuell gefördert. Zwischen den inklusiven Lerngruppen und Regelklassen besteht eine Durchlässigkeit. Das heißt, Kinder und Jugendliche können je nach individuellen Voraussetzungen aus der Lerngruppe in die jeweilige Regelklasse wechseln.

Oldenburg: „Zur Unterstützung der Lehrkräfte im Umgang mit dem inklusiven System wurden von Anfang an Handreichungen zur Umsetzung zur Verfügung gestellt. Ebenfalls werden Fort- und Weiterbildungen im Rahmen von Kongressen, Veranstaltungsreihen und Inhalte in Masterstudiengängen sowie berufsbegleitenden Studiengängen angeboten.“

Änderung des Schulgesetzes

Oldenburg: Wir erhalten alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes in den Landtag eingebracht.

Zu den zentralen Neuerungen zählen:

  • Sicherung des Schulnetzes
  • Neuregelungen der Schullaufbahnempfehlung
  • Regelungen zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft
  • Regelungen zu den Organisationsformen des Lernens
  • Verankerung der Digitalen Landesschulen im Schulgesetz
  • organisatorische Aufhebung der Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2030 statt zum Jahr 2027
  • Stärkung der Mitwirkungsrechte

Geplant ist, dass die Änderungen zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

„Wir schließen keine Schulen. Das haben wir den Eltern, Kindern und den Schulträgern versprochen und auch dieses Versprechen lösen wir ein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg zur Sicherung des Schulnetzes in der Landtagsdebatte. „Somit geben wir den Eltern und den Schulträgern eine bisher nicht dagewesene Planungssicherheit.

Um auch die rückläufigen Schülerzahlen zu beachten, haben wir ebenfalls in diesem Gesetz die Anzahl der Kinder in den Eingangsklassen für Bestandsschulen verringert. So braucht die Jahrgangsstufe 1 jetzt lediglich 15 Schülerinnen und Schüler statt bisher 20. In der Jahrgangsstufe 5 müssen 30 und nicht mehr 36 Kinder angemeldet werden. Diese Änderung zahlt sich für mehr als 50 Schulen aus. Damit sind die zahlreichen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen endlich Geschichte“, so die Ministerin.

Ziel des neuen Schulgesetzes ist auch eine Stärkung der Mitwirkungsrechte. „Wir haben bisher die Kinder die ersten sechs Jahre von Entscheidungen in Bezug auf ihren Schulalltag zu wenig einbezogen. Sie durften erst ab der Jahrgangsstufe 7 Mitglied in der Schulkonferenz, dem wichtigsten beschließenden Gremium, werden.  So konnten sie zu wenig über Wandertage, Klassenfahrten oder auch die Schulordnung mitentscheiden.

Das musste dringend geändert werden. Jetzt sollen Kinder ab der Jahrgangsstufe 5 ordentliches Mitglied werden und bereits ab der Jahrgangsstufe 3 können sie beratendes Mitglied sein. Das ist für mich eine wichtige Entscheidung gewesen, denn Demokratie kann man jemandem nicht ‚beibringen‘, Demokratie muss gelebt werden. Unsere Kinder können Verantwortung übernehmen. Trauen wir es ihnen also auch zu“, sagte Oldenburg.

Die Ministerin sprach auch die Digitalen Landesschulen an, die im Gesetz verankert werden: „Seit 30 Monaten senden wir täglich den Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache für alle Schülerinnen und Schüler aller Schularten digital. Zu Beginn dieses Schuljahres haben wir Alphabetisierungsmodule in die Kurse integriert.

Seit drei Wochen sind wir jetzt auch mit Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9, 10, 11 und 12 am Start. Das ist bundesweit einmalig. Pro Woche stehen somit für ca. 500 Schülerinnen und Schüler je Lehrkraft Unterrichtsangebote bereit. Im Schuljahr werden mit diesen neuen Maßnahmen bis zu 14.000 Schülerinnen und Schüler erreicht.

Diese besonderen Schulen mit ihren besonderen Organisationweisen brauchen natürlich auch eine besondere rechtliche Absicherung, die wir mit der Änderung des Schulgesetzes schaffen. Genau wie wir mit dieser Novelle die Grundlage für die Möglichkeit von Distanzunterricht bei pandemiebedingten Einschränkungen und von digital gestützten Unterricht in der Schule legen.“

Außerdem sieht die Schulgesetzänderung mehr Planungssicherheit für die Schulen in freier Trägerschaft vor. „Künftig wird zur Berechnung der Finanzhilfe das vorvergangene Haushaltsjahr herangezogen, statt wie bisher das vergangene Jahr. Dieser Zeitraum war zu knapp, um zeitnah die Neuberechnungen durchzuführen. Darüber hinaus schützen wir die Schulträger vor Rückzahlungen. Bei der Ermittlung der Kostensätze werden künftig die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrkräfte durch pauschalierte Beihilfe- und Versorgungszuschläge angemessen berücksichtigt. Damit diese Änderungen bereits vor der nächsten Neuberechnung wirken, erhalten die Träger im Vorgriff einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen“, erläuterte die Ministerin.

Inklusion in MV macht weitere Fortschritte

Sozialministerium legt Kabinett 2. Zwischenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor

Ministerin Drese: "Mit dem Bericht haben wir einen aktuellen Überblick über den erreichten Zwischenstand der Landesregierung im Bereich der Inklusion."

Schwerin – Die Inklusion und die Verbesserung der Lebenslage von Menschen mit Behinderungen war ein wichtiges Thema in der Sitzung des Kabinetts am (heutigen) Dienstag. Sozialministerin Stefanie Drese stellte den zweiten Zwischenbericht zum Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern vor. Darin werden die Ergebnisse einer regierungsinternen Abfrage zusammengefasst.

„Mit dem Bericht haben wir einen aktuellen Überblick über den erreichten Zwischenstand der Landesregierung im Bereich der Inklusion.

Das ist wichtig, denn seit dem Beitritt der Bundesrepublik zur UN-Behindertenrechtskonvention müssen und wollen wir über unsere erzielten Fortschritte in den Bereichen Inklusion und Barrierefreiheit möglichst genau Bescheid wissen“, betonte Drese im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Das Sozialministerium überwacht und begleitet als sogenannter „Focal Point“ fortlaufend die Umsetzung des Maßnahmenplans 2.0 der Landesregierung.

Drese erläuterte, dass von den im Maßnahmenplan 126 gelisteten Maßnahmen rund ein Drittel bereits erfolgreich umgesetzt wurden. Fast alle anderen von den Ministerien geplanten Maßnahmen sind bereits gestartet und befinden sich in der Umsetzung.

„Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern beim Abbau von Barrieren jeglicher Art und bei der Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch im vergangenen Jahr weiter vorangekommen“, bilanzierte Drese.

Die Ministerin hob dabei die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen und Wohnraumanpassungen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder die Bereitstellung von 237 zusätzlichen Lehrkräftestellen zur Einführung eines inklusiven Schulsystems hervor. Auch die barrierefreie Zugänglichkeit und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) konnte sukzessive weiter verbessert werden.

Die zweite Evaluierung des Maßnahmenplans 2.0 belege zudem, dass insbesondere gezielte Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Fortbildung sowie Vernetzung für jegliches Personal in- und außerhalb der öffentlichen Verwaltung wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Inklusionspolitik sein müssen, so Drese.

Der Bericht zeigt nach Ansicht der Ministerin auch, dass noch einiges zu tun bleibe, um für Menschen mit Behinderungen weg vom Prinzip der Fürsorge hin zu einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe zu gelangen. Dafür seien ein klarer politischer Kompass, Ausdauer und Kontinuität notwendig.

Drese: „Inklusion ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe, die uns alle angeht. Nur wenn Politik, Verwaltung, Leistungserbringer, Wirtschaft und Gesellschaft möglichst gut aufeinander abgestimmt zusammenarbeiten und in ihren jeweiligen Einflussbereichen zielgerichtet Barrieren abbauen, können wir die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Personengruppen im Land gemeinsam nachhaltig stärken.“

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) verpflichtet seit 2009 auch die deutschen Institutionen und Unternehmen, sich für mehr und perspektivisch weiter verbesserte Barrierefreiheit einzusetzen. In ihrem Maßnahmenplan 2.0 (MP 2.0) zur Umsetzung der UN-BRK hat die Landesregierung am 16. Februar 2021 einen Maßnahmenkatalog beschlossen, welcher den vorigen Maßnahmenplan aus dem Jahr 2013 fortschreibt. Der nun vorgelegte Bericht verschafft einen Überblick über den bis April 2024 erreichten Sachstand bei der Umsetzung des MP 2.0 der Landesregierung.

GEW zieht falsche Rückschlüsse

Oldenburg: Landesrahmenvertrag wird im ganzen Land umgesetzt – Alle Kitas werden profitieren

Schwerin – Die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung, Simone Oldenburg, weist die Kritik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW), dass die Umsetzung des Landesrahmenvertrages gescheitert sei, zurück. „Die Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage: Die Umsetzung des Landesrahmenvertrages ist in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Einrichtungen in vollem Gange. Die Änderungen der Satzungen der Kitas werden derzeit vorbereitet. Nach Inkrafttreten werden alle Kindertagesstätten im Land von den einheitlichen Vorgaben profitieren“, sagte die Ministerin.

Entgegen der GEW-Darstellung sind seit Unterzeichnung des Landesrahmenvertrages im April 2024 alle acht Gebietskörperschaften und alle Mitgliedsverbände der LIGA M-V (bis auf das Erzbistum Hamburg) beigetreten. Dabei repräsentiert die LIGA rund 70 Prozent aller Einrichtungen im Land.

Mit den avisierten Änderungen in den Satzungen der kommunalen Kitas werden in allen Einrichtungen des Landes ab dem Jahr 2025 ein verbesserter Personalschlüssel sowie die Sachkosten-Pauschalen eingeführt. Dass alle Kitas profitieren, ergibt sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, Artikel 3 des Grundgesetzes.

„Mit Abschluss des Landesrahmenvertrages ist nach 12 Jahren der Stagnation und des Scheiterns bei den Verhandlungen endlich der Weg frei für weitere Qualitätsverbesserungen: Das bedeutet für alle Kinder eine bessere Förderung, mehr individuelle Betreuung und faire Bildungschancen. Denn mit dem vorgesehenen einheitlichen Mindestpersonalschlüssel können landesweit 700 pädagogische Fachkräfte zusätzlich eingestellt werden“, erklärte die Ministerin.

Ein Landesrahmenvertrag stellt die Verbindung zwischen den landesgesetzlichen Regelungen sowie den Einzelvereinbarungen vor Ort mit jeder Kindertageseinrichtung her. Ziel des Landesrahmenvertrages ist es, landesweit einheitliche Rahmenbedingungen festzulegen und so die Qualität in Kindertagesstätten und Horten weiter zu steigern, unter anderem durch verbesserte Arbeitsbedingungen für Fachkräfte sowie einen einheitlichen Personal- und Leistungsschlüssel.

Oldenburg: „All diese Qualitätsverbesserungen für die Kinder in den Einrichtungen und für das pädagogische Personal würde es ohne den Landesrahmenvertrag nicht geben. Auch die Forderung der GEW nach einer Gesetzesänderung geht fehl. Zuständig für die Satzungen und damit auch für den Personalschlüssel sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe – also die Landkreise und kreisfreien Städte. Das Land hat als wesentlichen Rahmen bereits das Fachkraft-Kind-Verhältnis durch das Kindertagesförderungsgesetz geregelt.“

Bewerbungsphase Medienkompetenz-Preis

Sozialministerium stiftet Preis für Kategorie „Kindheit und Alter“

Schwerin – Ab sofort und noch bis zum 15. Januar 2025 können sich Bildungsträger und Schulklassen, Freizeit- und Kindereinrichtungen, Vereine, Jugend- und Seniorengruppen sowie Einzelpersonen mit ihren medienpädagogischen Projekten für den Medienkompetenz-Preis Mecklenburg-Vorpommern 2025 bewerben. Der seit 2006 jährlich durch die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergebene Preis ist in vier Kategorien mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 6.000 Euro dotiert.

Ausgezeichnet werden Medienbildungs-Projekte aus den Bereichen Freizeit und Teilhabe, Schule und Bildung, Kindheit und Alter sowie „Nachgehakt“. Den Preis für die Kategorie Kindheit und Alter stiftet seit 2020 das Sozialministerium. „Die Medienbildung und der Erwerb von Medienkompetenz bei den Jüngsten und den Seniorinnen und Senioren ist uns ein besonderes Anliegen“, begründete Sozialministerin Stefanie Drese das Engagement ihres Ministeriums für diese beiden Gruppen.

„Kinder wachsen heutzutage in einer Welt auf, die von digitalen Medien und einer Vielzahl von seriösen und unseriösen Quellen geprägt ist. Deshalb unterstützen wir Projekte, die ihnen schon frühzeitig die wichtige Fähigkeit vermitteln, sich kritisch mit medialen Inhalten auseinanderzusetzen und verantwortungsvoll mit diesen Technologien umzugehen“, betonte die Ministerin.

Für Seniorinnen und Senioren hingegen sei eine kompetente Mediennutzung oftmals der Schlüssel zu mehr Teilhabe am Alltag. „So können zum Beispiel einfacher Informationen zum öffentlichen Nahverkehr oder zum Ticketkauf im Kultur- und Freizeitbereich eingeholt werden. Aber auch der Kontakt zur oft weiter entfernt lebenden Familie und zu Freunden, etwa über Videotelefonie, wird vereinfacht“, erklärte Drese.

Die Ministerin hofft deshalb in den nächsten Monaten wieder auf eine Vielzahl von innovativen Einsendungen, aus denen eine Expertenjury die Gewinnerprojekte auswählen wird. Die Preisverleihung wird traditionell am 24. April im Rahmen des Rostocker Filmfestivals im StadtHafen (FiSH) erfolgen.

Informationen zur Einsendung und den Teilnahmebedingungen finden Interessierte auf den Seiten der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern unter https://medienanstalt-mv.de/medienkompetenz/medienkompetenz-preis-mv/

Kinder für Geschichten und das Lesen begeistern

Oldenburg: Wem früh vorgelesen wird, entwickelt zeitig die Lust an Büchern und will immer mehr davon

Proseken – Eine Woche vor dem Bundesweiten Vorlesetag hat Bildungsministerin Simone Oldenburg Kindern der Kita „De Lütten Plappersnuten“ in Proseken im Landkreis Nordwestmecklenburg vorgelesen. Die Ministerin hatte für die Mädchen und Jungen die Geschichte „Ich mag dich – einfach so!“ der Autorin Neele und der Illustratorin Marta Balmaseda mitgebracht. In dem illustrierten Kinderbuch geht es um einen kleinen Elefanten, der schlechte Laune hat und dessen Schimpfen und Ärgern sich auf andere ausbreitet. Ein Erdmännchen hat genug davon, umarmt einfach so einen fauchenden Elefanten, woraufhin alle Tiere feststellen, wie schön es ist, wenn man freundlich zueinander ist.

„Alle Kinder hören gerne zu, wenn ihnen Erwachsene Geschichten erzählen oder vorlesen. Das ist auch für mich jedes Mal ein schönes Erlebnis, wenn die Kinder mir gespannt zuhören“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wem früh vorgelesen wird, entwickelt zeitig die Lust an Büchern und will immer mehr davon. In der Grundschule haben die Schülerinnen und Schüler deshalb mehr Zeit zum Lesen. Seit diesem Schuljahr zieht sich ein Leseband durch die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Den Kindern stehen jeden Tag 20 Minuten zur Verfügung, in denen sie das Lesen intensiv üben können. Lesen ist eine Grundkompetenz und die Voraussetzung für den Bildungserfolg“, so Oldenburg.

Das Land stärkt in der Primarstufe darüber hinaus die Kernfächer Deutsch und Mathematik. In der Grundschule stehen ab diesem Schuljahr für die Jahrgangsstufen 3 und 4 zusätzlich eine Stunde Deutsch und eine Stunde Mathematik zur Verfügung. Nach der neuen Stundentafel, die ab dem Schuljahr 2025/2026 verbindlich ist, stärkt das Land die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien ohne bei anderen Fächern zu kürzen. Die Schulen können bereits in diesem Schuljahr nach den neuen Stundentafeln arbeiten.

Laut Vorlesemonitor der Stiftung Lesen greifen Eltern wieder häufiger zum Kinderbuch als noch während der Corona-Pandemie. Damals ging das Niveau zurück. So lesen den Angaben zufolge 67,7 Prozent der Eltern ihren Kindern mindestens mehrmals pro Woche vor, 2022 waren es nur 61,3 Prozent. Jedem fünftem Kind wird allerdings nie vorgelesen. Für die repräsentative Studie der Stiftung Lesen waren 815 Eltern von ein- bis achtjährigen Kindern von Mitte Mai bis Mitte Juni zu ihrem Vorleseverhalten befragt worden.

Der Bundesweite Vorlesetag findet in diesem Jahr am Freitag, 15. November 2024, statt. Das Motto des diesjährigen Aktionstages lautet „Vorlesen schafft Zukunft!“. Der Vorlesetag ist eine Initiative von DIE ZEIT, Stiftung Lesen und Deutsch Bahn Stiftung. Deutschlands größtes Vorlesefest ist ein öffentliches Zeichen, um alljährlich am dritten Freitag im November Kinder und Erwachsene für die Bedeutung des Vorlesens zu begeistern.